30.06.11

Polizei warnt vor Betrügern am Telefon

Ein bislang unbekannter Mann ergaunerte zwischen Donnerstag (23.7.) und Montag (27.7.) von einer über 80-jährigen Frau einen hohen Geldbetrag. Der Täter gab sich als "Anwalt" aus, um so an das Geld zu gelangen. Der Betrüger gab gegenüber der Seniorin an, sie hätte an einem Gewinnspiel teilgenommen und der Vertrag würde sich automatisch verlängern und somit müsse sie den Betrag sofort überweisen. Anfangs zögerte die Frau, jedoch überwies sie letztendlich den geforderten Betrag.

Als der Betrüger ein zweites Mal anrief, gab er an, dass die Zahlung nicht erfolgt sei und die Seniorin nochmals den gleichen Betrag überweisen müsse. Die Geschädigte ging erneute zur Bank. Jedoch konnte eine aufmerksame Mitarbeiterin die nochmalige Überweisung verhindern. Die Kriminalpolizei in Heppenheim ermittelt.

Die Polizei warnt: - Seien Sie misstrauisch, wenn sich Fremde am Telefon als Verwandte, Bekannte oder Amtspersonen ausgeben.

  • Geben Sie keine Details zu ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Sie vermuten, dass es ein Telefonbetrüger auf Sie abgesehen hat.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen

Vorsicht bei dubiosen Gewinnversprechen!

Die Polizei warnt zum wiederholten Mal vor so genannten Gewinnbenachrichtigungen dubioser Firmen. Derzeit kursiert auch im Kreis Düren ein "Erinnerungsschreiben", das den angeschriebenen Adressaten Geld und Prämien verspricht.

Die Botschaft der Polizei lautet kurz und knapp: "Lassen Sie sich nicht auf solche Gewinnversprechen ein. Sie werden nur enttäuscht sein."

Der Kreispolizeibehörde Düren wurden kürzlich versandte Schreiben vorgelegt, mit denen den Adressaten durch einen (laut Briefkopf) Finanzdienstleister eine letzte Chance zum Erhalt von Geld und Prämien suggeriert wird.

Wie in früheren Fällen, bemüht sich das in einer Mischung aus freundlichem Versprechen und psychologischem Druck gehaltene Anschreiben bewusst um den Anschein von Seriosität. Letztlich handelt es sich jedoch um die Einladung zu einer "Kaffeefahrt", die aus polizeilicher Erfahrung mit großen Unwägbarkeiten verbunden sein kann.

Haben Sie ein solches Schreiben erhalten und es noch nicht im Papiermüll entsorgt, dann steht Ihnen das Kriminalkommissariat Vorbeugung der Polizei unter der Rufnummer 02421/949-8600 gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Quelle: Polizei Düren

Vorsicht bei angeblichen Gewinnen

Fast wöchentlich kann man in den Medien Berichte über so genannte Kaffeefahrten verfolgen. Mit Geschenken wie Käse aus Holland, einer hochwertigen Espressomaschine, einem Geldgewinn und einem LCD-Farbfernseher werden schriftlich vor allem ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Teilnahme an einer kurzweiligen Busreise eingeladen. Zur Zeit tauchen solche Schreiben vermehrt in Meerbusch auf. Termin der Reise soll der 18. Juli sein. Nach polizeilichen Erfahrungen ist bei der Teilnahme an solchen Veranstaltungen Vorsicht geboten. Das Versprechen von Gewinnen, die im Rahmen der Busfahrt übergeben werden sollen sowie die Verwendung einer Postfachadresse in der Antwortkarte sind untrügliche Zeichen für eine unseriöse "Kaffeefahrt", an deren Ende es die versprochenen Gewinne niemals gibt. Angeboten werden dann bei den Veranstaltungen in häufig abgelegenen Lokalitäten Gesundheitsprodukte, die zu vielfach uberhöhen Preisen angeboten werden. Sollte es dann wirklich "Geschenke" geben, hat der Käufer diese dann selbstverständlich mehr als mitbezahlt.

Bei der Kripo in Meerbusch gingen vermehrt Anfragen zu solchen Einladungen ein. Das Misstrauen ist mehr als berechtigt. Zur Ausräumung weiterer Zweifel kann man im Internet unter dem dem Namen der einladenden Käserei weitere Informationen erhalten und aufgrund dort niedergelgter Erfarungsberichte seine Entscheidung bezüglich einer Teilnahme an dieser Busreise überdenken.

Quelle: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

29.06.11

Via Google nun mit Facebook in die Abofalle

Die Wirkung hielt nicht lange an, nachdem gewisse Abzocker aus dem Werbeparadies Google vertrieben wurden. Es ist für die Betreiber von Abo- und Kostenfallen nun zwar nicht mehr so einfach, ihre Portale bei Google zu bewerben. Offensichtlich gibt es aber einen einfachen Trick, um wieder zur gewohnten Tagesordnung zurückkehren zu können. Dazu weicht man jetzt einfach auf andere, gut besuchte, Portale aus. Da dürfen es auch schon mal soziale Netzwerke sein, wie beispielsweise Facebook. Seine Werbung für die beiden Abofallen www.mitwohnzentrale-24.de und www.mitfahrzentrale-24.de hat Frank Drescher nämlich dort untergebracht. Unter dem derzeit aktuellen Label der Paid Content GmbH finden sich auf Facebook die bezahlten Werdeeinblendungen. Bei einer schlichten Suche per Google konnte man mit den Worten "Mitfahrzentrale" oder "Mitfahrgelegenheit" oder einer Kombination der Suchwörter mit einem bekannten deutschen Städtenamen eintippen, um das folgende Ergebnis angezeigt zu bekommen:

So, als gäbe es keine Werbebeschränkung für Kostenfallen bei Google, taucht die Abzockseite wie gewohnt an erster Stelle auf. Das ist kein Wunder, denn immerhin handelt es sich bei dem Link um eine Unterseite des Portals Facebook, wie dder folgende Screenshot zeigt.

Beim Frankfurter Kreisel von Michael Burat und Nico Neugeboren geht man derweil andere Wege. Um nachvollziehen zu können wie der Hase läuft, haben wir einen an sich harmlosen Suchbegriff wie „Kochrezepte“ bei Google eingegeben. Unter den gefundenen Ergebnissen wird auf Anhieb eine bezahlte Anzeige mit dem folgenden Eintrag angezeigt:

Bei einem Klick auf den ersten angezeigten Treffer landet man auf der Webseite leckere-kochrezepte.com:

Diese Seite fiel schon seit einiger Zeit auf, weil sie oft unter der bezahlten Werbung auftauchte. Bis vor kurzem wurde dort aber lediglich eine Kauf-CD mit den Kochrezepten zum Preis von 24,95 € angeboten. Das Impressum dieser Seite wies mit Oliver Hörgl eine bisher nicht in Zusammenhang mit Abofallen auffällig gewordene Person aus und schien deshalb keine Abofalle zu sein.

Der Klick auf den Button „zu den Kochrezepten“ leitet (zum Zeitpunkt der Recherche) aber neuerdings auf die folgende Webseite weiter:

Und da ist sie wieder, die wohlbekannte Abofalle Kochrezepte-Sammlung.de von der Webtains GmbH des Nico Neugeboren.

Bei der Seite leckere-kochrezepte.com handelt es sich wohl um eine zumindest zeitweise Fängerdomain. Laut dem Whois soll eine Firma Kochprofi Pur GmbH verantwortlich sein.

domain: leckere-kochrezepte.com
expiration_date: 2012-05-17 14:09:05
last_update: 2011-05-31 23:41:46

nameserver: ns1.first-ns.de
nameserver: robotns2.second-ns.de
nameserver: robotns3.second-ns.com

registrant-organization: Kochprofi Pur GmbH
registrant-type: ORG
registrant-address: Tattersallstraße 34
registrant-postcode: 68165
registrant-city: Mannheim
registrant-country: DE

admin-c-name: Oliver Hörgl
admin-c-type: PERSON
admin-c-address: Tattersallstraße 34
admin-c-postcode: 68165
admin-c-city: Mannheim

Auch in den AGB der Seite findet sich der Hinweis auf die Firma Kochprofi Pur GmbH.

(1) Vertragspartner im Rahmen der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Kochprofi Pur GmbH (im Folgenden „Leckere-Kochrezepte.com“ bezeichnet) und der Kunde.

Leider scheint es sich wieder einmal um eine Phantomfirma zu handeln, denn im Handelsregister ist eine Kochprofi Pur GmbH nicht zu finden. Dafür weist das Impressum der Seite ein anderes Unternehmen aus. Einzige Konstante ist in diesem Fall der Name des Geschäftsführers Oliver Hörgl.

  • Oliver Hörgl Internetmarketing
    Tattersallstraße 34
    68165 Mannheim

    Geschäftsführer: Oliver Hörgl

Im Gegensatz zu dem Zeitpunkt der Recherche ist die Seite mit dem Button „zu den Kochrezepten“während der Veröffentlichung nicht mehr vorhanden. Möglicherweise wird diese nur zu bestimmten Zeiten freigeschaltet, wie beispielsweise an Wochenenden.

Abofalle als Angebot von „Video-Aktuell“ für treue Kunden

Bei "Video-Aktuell" entpuppt sich die Treueprämie als kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement

Die Verbraucherzentrale warnt Kunden der Videothekenkette "Video-Aktuell Betriebs GmbH", denen schriftlich ein Zeitschriftenabonnement als "Treuepräsent" angeboten wird.

Das in ganz Schleswig-Holstein an "treue Kunden" der Videokette gerichtete Schreiben informiert über die Belieferung einer Zeitschrift ab Juli 2011, wobei die Belieferung des 1-Jahres-Abonnements in den ersten 3 Monaten kostenlos erfolgt und für die restlichen 9 Monate in ein kostenpflichtiges Abo übergeht.

Listig wird den Angeschriebenen empfohlen auf dem beigefügten Formblatt mit Auswahlcoupon eine andere Zeitschrift als die von Video-Aktuell vorgeschlagene auszuwählen und dabei auch die eigenen Kontodaten nebst einer Einzugsermächtigung zu übermitteln. Wer den Auswahlcoupon ausfüllt und an Video-Aktuell absendet hat einen Abonnementvertrag abgeschlossen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt den Angeschriebenen, die kein Abonnement abschließen wollen, dies kurzfristig Video-Aktuell unter Angabe der Kundennummer mitzuteilen, zu Beweiszwecken per Einschreiben Rückschein.

Wer nur das Treuepräsent in Form des für 3 Monate kostenlosen Zeitschriftenbezugs nutzen möchte, kann den Auswahlcoupon ausfüllen und absenden. Keinesfalls versäumt werden sollte dann die rechtzeitige Kündigung unter Angabe der Kundennummer und zwar spätestens 6 Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Gratisbelieferung. Damit diese Kündigungsfrist nicht versäumt wird, empfiehlt es sich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein schon nach Erhalt der ersten Zeitschrift abzuschicken an:

  • PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
    Bahndamm 9
    23617 Stockelsdorf

Wer die Gratisbelieferung nicht rechtzeitig kündigt kann dass Abo erst zum Ende des einjährigen Bezugszeitraumes beendigen. Die Kündigung muss dann spätestens 6 Wochen vor Ablauf bei der PVZ Pressevertriebszentrale eingehen.

Mehr Informationen auch zur "PVZ Pressevertriebszentrale” erhalten Sie über die Suche auf dem Portal von www.verbraucherzentrale-sh.de.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Dieses dreiste Angebot zur Kostenfalle beschränkt sich leider nicht auf Schleswig-Holstein. Auch die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt auf ihrer Webseite vor einem unerwünschten Zeitschriftenabo der Video-Aktuell Betriebs GmbH.

Viele Brandenburger werden derzeit von einer Video-Aktuell Betriebs GmbH mit einem unbestellten "Vorzugsabo" der Zeitschrift "Hörzu" für drei Monate belästigt - angeblich als "Präsent" für treue Videothek-Kunden. Wer nicht sechs Wochen vor Ablauf kündigt, soll dann automatisch kostenpflichtig weiterbeliefert werden. "Verbraucher können solche Lieferungen sowie Rechnungen dafür ignorieren", ...

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

25.06.11

Aktuelle Masche auf Kaffeefahrten

Sie verkaufen Heizdecken oder Vitamin-Ampullen zu horrenden Preisen. Immer wieder werden ahnungslose Gäste auf Kaffeefahrten abgezockt. Der aktuellste Trick der Branche: Einladung zu einer Schiffstaufe.

Quelle: ZDF - Hallo Deutschland

Quelle: Youtube - scamnewsTV

24.06.11

test warnt vor dubiosen Inkassoforderungen

Drohen, erschrecken, Angst einjagen – und quasi als Lösegeld niedrige Beträge kassieren: Diese Masche wird zunehmend zur Landplage. Inkassobüros verschicken bundesweit böse Briefe. So will zum Beispiel Sauer & Söhne eiligst 162,98 Euro eintreiben, für welche Leistungen wird aber nicht gesagt.

Manche Verbraucher bekommen solche Drohbriefe gleich mehrfach: Epsilon Inkasso will 116,45 Euro für eine „Fa. Automobilservice“, Czech Media 90 Euro für einen Telefonservice, Media Inkasso 107,90 Euro für Gewinnspiele: Es gibt Dutzende Inkassofirmen, die auf gleiche Weise Geld verlangen, oft mit „Rechtsanwalt und Inkasso“ im Briefkopf. Gern drohen sie mit Gericht, Anwalt, Zwangsvollstreckung, eidesstattlicher Versicherung, Schufa-Eintrag.

Ein Aktenzeichen soll Seriosität vortäuschen. Doch teils trugen alle Fälle, mit denen Betroffene sich an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wandten, identische Vorgangs- oder Kundennummern. Oder es fehlen gesetzlich vorgeschriebene Angaben wie das Registergericht oder die Nummer des Handelsregistereintrags.

Tipp: Wer sicher ist, dass die Forderung gegenstandslos ist, sollte nicht zahlen ...

Quelle: Stiftung Warentest

Firma BWL Service GmbH & Co. erloschen

Amtsgericht Bad Oeynhausen Aktenzeichen: HRA 7279 Bekannt gemacht am: 01.06.2011 22:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

19.05.2011

BWL Service GmbH & Co. KG, Vlotho, Mindener Str. 118, 32602 Vlotho. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Prokura erloschen: Ihle, Carmen, Bad Salzuflen, *14.04.1954. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld (43 IN 23/11) vom 12.04.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Quelle: Unternehmensregister.de     via frickemeier.blog

Insolvenzverfahren gegen Proinkasso GmbH

Az.: 8 IN 302/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Proinkasso Gesellschaft mbH, Frankfurter Straße 181, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44563), vertr. d.: Stefan Straßburg, (Geschäftsführer) ist am gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter (Hoge Gutsche Walter RAe. in Partnerschaft), (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail [at] ww-law.de bestellt worden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 21.06.2011

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de     via frickemeier.blog

23.06.11

Baru GmbH: der Limited Doctor als neuer Firmenbestatter?

Die Baru GmbH Unternehmensberatung taucht im Internet als Limited Doctor auf . Die Firma berät Gründer und übernimmt die Formalitäten einer Gründung. Besonderheit sind die Leistungsmerkmale "Insolvenz Paket" und "Anonym". Angeboten wird ein Treuhändermodell, bei dem ein solventer Treuhänder als Gesellschafter und auf Wunsch sogar als Geschäfsführer gestellt wird, so dass der tatsächliche Eigentümer der Firma anonym bleibt und in keinem deutschen oder englischen öffentlichen Register auftaucht. Nur der Treuhänder kennt also den tatsächlichen Eigentümer. Mögliche Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung [deutsche GmbH], die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) [UG oder 1 Euro GmbH], die englische Limited [Ltd] und die Limited & Co. KG. Im Namen der neu gegründeten Firma wird dann ein deutsches Geschäftsgirokonto eröffnet, auf das nur der tatsächliche Firmeneigentümer Zugriff hat.

Quelle: staatsanwaltschaft 2.0.blogspot.com

Offensichtlich geht es den Nutzern des Dienstes Limited Doctor hauptsächlich darum, in betrügerischer Absicht sich um rechtmäßige Forderungen von Gläubigern, Vertrags- oder Ehepartern zu drücken. Als Gründe werden auf der Firmenhomepage genannt:

  • Bevorstehende Pfändungen
  • Insolvenz
  • Berufsverbot
  • Konkurrenzverbot
  • Trennung oder Scheidung

BKA hilft FBI: Bande von Internet-Kriminellen zerschlagen

In den Morgenstunden des 21.06.2011 durchsuchten Kräfte des Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft München II und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zwei Wohnobjekte und ein Firmengebäude im Rhein-Main-Gebiet sowie Rechenzentren unterschiedlicher Provider in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Hierbei wurden umfangreiche Beweismittel in Form von Festplatten und weiteren Daten sichergestellt.

Den Maßnahmen zugrunde liegt ein Rechtshilfeersuchen der US-amerikanischen Behörden, das auf ein Ermittlungsverfahren des US-amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI) wegen gewerbsmäßiger Verbreitung von Schadsoftware unter Nutzung von Botnetzstrukturen zurückgeht.
Unter einem Botnetz (englisch: "botnet") versteht man ein Netzwerk infizierter Computer, die von einem sogenannten Command & Controlserver in aller Regel ohne Wissen der Besitzer ferngesteuert und zu kriminellen Aktivitäten missbraucht werden.

Der weltweit agierenden Tätergruppierung wird vorgeworfen, Schadsoftware in Form von sogenannter "Scareware" verbreitet zu haben, die einem Internetnutzer vorspielt, dass sein Computer mit einem oder mehreren Schadprogrammen infiziert ist. Zur vermeintlichen Bereinigung des Systems wird dem Nutzer der Kauf einer Lizenz für eine angebliche "Sicherheits-" oder "Antivirensoftware" mittels Kreditkarte angeboten. Die Preise für diese Software variieren zwischen ca. 40 und 80 US-Dollar.
Das anschließend durch die arglosen Käufer der Software heruntergeladene Programm verfügt jedoch über keinerlei schützende Wirkung, sondern infiziert den Computer mit weiteren Varianten von Schadsoftware und deaktiviert eventuell bereits auf dem Computer vorhandene Sicherheitssoftware.

Die in Deutschland gehosteten Server wurden von der Tätergruppierung sowohl als Infrastruktur genutzt, um die Scareware zu verteilen, als auch zugehörige Zahlungsvorgänge zu dokumentieren und technisch abzuwickeln.

"Die Aktion des FBI, in die weltweit 11 Staaten eingebunden waren, macht deutlich, dass die Bekämpfung der international organisierten Cybercrime heute wirkungsvoll nur durch eine enge und entschlossene Kooperation der internationalen Staatengemeinschaft möglich ist. Professionellen Begehungsformen international agierender profitorientierter krimineller Cyberbanden müssen leistungsfähige und flexible miteinander vernetzte Kooperationsstrukturen der Sicherheitsbehörden entgegengesetzt werden."

Jörg Ziercke, Präsident des BKA

Quelle: Bundeskriminalamt

Pressemitteilung des FBI

Bewährungsstrafen für Internetbetrüger

Im Verfahren wegen Internetbetrugs hat das Landgericht Osnabrück gegen vier Angeklagte Bewährungsstrafen zwischen zwölf Monaten und zwei Jahren verhängt.

Ein 41-jähriger US-amerikanischer Geschäftsmann, zwei 36- und 31-jährige Programmierer aus der Ukraine und Lettland sowie ein 32-jähriger Deutscher standen vor Gericht, weil sie beschuldigt wurden, ab Juli 2002 an einem Computerbetrug durch den Einsatz von Autodialern beteiligt gewesen zu sein. Der Kopf der Bande war bereits in einem früheren Verfahren verurteilt worden. ...

Im Falle der Programmierer erkannte das Gericht auf einen „wesentlichen Tatbeitrag“. Das Ergebnis: Die beiden Männer wurden zu 15-monatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Der Deutsche erhielt zwölf Monate. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NOZ Neue Osnabrücker Nachrichten

Ärger über Nepp der Firma Euroweb

Der Internetboom hat dazu geführt, dass zahlreiche Anbieter auch kleinen Unternehmen die individuelle Gestaltung ihrer Webauftritte offerieren. Dabei häuften sich in den vergangenen Monaten Beschwerden über die Firma Euroweb aus Düsseldorf, die seit Ende 2008 auch in Österreich aktiv ist und in Salzburg seit dem Vorjahr eine Tochtergesellschaft hat. ...

Tenor der Kritik: Zuerst sei der Eindruck erweckt worden, die Homepage gebe es mehr oder weniger gratis. Doch letztlich kämen auf die Kunden mehr als 7000 Euro Kosten zu, die nachträglich in vier Jahresraten als Wartungsgebühren verlangt würden. „Das ist für einen kleinen Tischler viel Geld“, sagt Christian Pfeffer aus Bad Hall (OÖ). Er betreibt selbst ein Unternehmen für Webdesign und spricht von stark überteuerten Gebühren, die Euroweb verlange. ...

Auf zahlreiche Anfragen bei Euroweb sei seit Sommer 2010 nie reagiert worden. Als aber die Rechnung im heurigen Frühjahr nicht mehr bezahlt worden sei, habe Euroweb den ausständigen Betrag gleich eingefordert. Fazit ...: „Die wollen Kohle, alles andere ist ihnen egal.“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Salzburger Nachrichten

22.06.11

Nachfolger von Kino.to bereits online

Kaum ist die beliebte Stream Webseite kino.to aus dem Netz verschwunden, so buhlen schon die nächsten Dienste um die Gunst der User, wahrscheinlich in der Hoffnung in Kürze auch “offiziell” die legitime Nachfolge von Kino.to antreten zu können.

Nach Angaben diverser Boards wird Video2k.tv direkt von ehemaligen Mitarbeitern des Portals www.kino.to betrieben und wenn die Gerüchte stimmen sollten, sind auch Mitarbeiter des Filehosters Duckload wieder mit am Start, um Video2k.tv als Alternative zu Kino.to zu etablieren. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: tutsi.de

Zugriff bei kino.to und Ignoranz bei Abzocke

Der medienwirksame Zugriff der Ermittlungsbehörden im Fall von kino.to mag zwar ein richtiger und vor allem wichtiger Schritt gegen Online-Kriminelle sein. Aber er hat nicht nur für Zustimmung gesorgt. Es gibt auch kritische Stimmen, weil sich die Staatsanwaltschaften in anderen Bereichen wie beispielsweise der Abzocke im Internet sehr schwer tun. In den meisten Fällen wurden solche Verfahren schließlich eingestellt. Man wollte anscheinend weder einen Betrug noch den Versuch dazu erkennen. Das Vorgehen gegen die Betreiber von kino.to hat die Bayernpartei veranlasst, zum Thema Onlinekriminalität und Verbraucherschutz eine Stellungnahme auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Darin heisst es u.a. dann:

... Gerade im Internet gebe es noch immer zahlreiche betrügerische Angebote, die trotz Kenntnis der Behörden unbehelligt blieben, weil deren Opfer „nur“ normale Bürger und nicht die Filmindustrie seien, ...

An anderer Stelle sind die Staatsanwaltschaften dagegen merkwürdig zurückhaltend. So operiert einer der größten Betreiber von Abofallen und anderen betrügerischen Angeboten seit langem nördlich von München – völlig offen, unter verschiedenen Firmenbezeichnungen, aber unter seinem tatsächlichen Namen. Die Masche ist immer die gleiche: Mitfahrzentralen, Wohngemeinschafts-Vermittlungen und andere Portale, die es im Internet zuhauf kostenlos gibt, werden gegen Entgelt angeboten. ...

Doch was machen die Staatsanwaltschaften bei Anzeigen gegen den Betreiber? Die Verfahren werden stets eingestellt. ...
Dabei geht es hier nicht um Schwarzfahren. Hier liegt ein gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vor, ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Bayernpartei

Inkasso-Abzocke mit verjährten Forderungen

Häufig suchen Brandenburger wegen zweifelhafter Forderungen von Inkassobüros Rat bei der Verbraucherzentrale - derzeit zum Beispiel mit Schreiben der Inkassofirma Zastita, die angebliche Ansprüche des Gewinnspiel-Service Netplay GmbH Berlin aus dem Jahr 2007 eintreiben will. "Oft wird darauf spekuliert, dass Betroffene aus Unkenntnis bereits verjährte, unberechtigte oder überhöhte Forderungen begleichen", kritisiert Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg: "Diese Forderungen aus 2007 sind nicht nur verjährt, sondern wegen eines Urteils gegen Netplay wegen unlauterer Telefon-Gewinnspielwerbung ohnehin fraglich!" Die Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2007(AZ: 103 O 92/07) bedeute zum Beispiel, dass wegen fehlender Zustimmung entweder gar keine Vertragsgrundlage bestand oder die in einer Überrumpelungssituation voreilig geschlossenen Verträge nach Fernabsatzrecht erfolgreich widerrufen wurden. "Wer zweifelhafte Forderungen zugeschickt bekommt, sollte diese per Einwurfeinschreiben zurückweisen", schlägt die Juristin vor und weist auf die rechtliche Prüfung in Beratungsstellen hin.

Unseriöse Inkassofirmen versuchen nach den Erfahrungen der Verbraucherberater manchmal dennoch, auch unberechtigte Forderungen über ein gerichtliches Mahnverfahren einzutreiben. Dann sollten Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Mahnbescheides Widerspruch einlegen und umgehend die Verbraucherzentrale informieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Bei dem Inkassounternehmen Zastita handelt es sich um eine kroatische Firma, welche von Deutschen betrieben wird. Auf der Firmenhomepage wird im Impressum Herr Florian König als verantwortliche Person genannt.

Im Handelsregister von Kroatien sind als Gesellschafter Frank Balters und Florian-Matthias Teuke eingetragen.

Herr Florian-Matthias Teuke kommt aus der Nähe von Düsseldorf und bekleidet gleichzeitig die Stelle als Direktor der Zastita.

Vorsicht vor der Firma Schöner Leben / Euro-Shopping S.A.R.L.

Wir suchen den Gewinner der 10.724,49 Euro! So heißt es in dem Schreiben von Schöner Leben mit Postfach in Selfkant (die westlichste Gemeinde Deutschlands, direkt an der holländischen Grenze). Doch Vorsicht! Mit der Rücksendung der Teilnahmeerklärung bestellen sie automatisch die vorgedruckten Artikel.

Die Koppelung einer Gewinnbenachrichtigung an Warenabsatz ist unlauterer Wettbewerb und daher unzulässig. Verbraucherschützer Joachim Geburtig informiert über weitere Fallstricke in dem Angebot des Anbieters:

  • eine zustellungsfähige Anschrift von Schöner Leben ist nicht erkennbar,
  • die erfassten Daten sollen zu weiteren schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) genutzt werden.

Geburtig rät, die Briefe einfach zu ignorieren und wegzuwerfen. Die in dem beigelegten Katalog enthaltenen Produkte, bekommen Verbraucher sicherlich auch bei einem Händler vor Ort. ...

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V.

Abzocke per Post von der "Renteninitiative Deutschland"

Eine angebliche Renteninformation entpuppt sich als Gewinnspiel. Dabei werden die angeschriebenen Senioren mit der Aussicht auf eine Zusatzrente geködert. Nur im Kleingedruckten steht der Hinweis, dass es sich um ein Gewinnspiel handelt. Wer die Hotline anruft, ist sofort registriert und wird mit weiteren Werbebriefen überschüttet

Auch bei WISO haben sich schon Zuschauer gemeldet, die Post von dieser "Renteninitiative Deutschland" bekommen haben. Dabei handelt es sich um die Firma Boesche Direct GmbH mit Sitz in Hamburg. Die ist offensichtlich spezialisiert auf das Wett- und Lotto-Geschäft. ...

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF Wiso

20.06.11

Warnung vor betrügerischen Gewinnversprechungen

Das Kriminalkommissariat 21 des Rhein-Sieg-Kreises warnt aus aktuellem Anlass vor einer Betrugsvariante, die derzeit im Bereich der Kreispolizeibehörde vermehrt angewandt wird. Die Betrüger melden sich telefonisch und versprechen hohe Geldgewinne, Luxusreisen oder Autos. Zur Gewinnausschüttung sei es jedoch erforderlich sich mit einem angeblichen Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Dieser hat eine augenscheinlich deutsche Festnetznummer. Bei diesem Anschluss handelt es sich allerdings in Wirklichkeit um eine Voice-IP-Nummer (Internettelefonie). Mit dieser Variante kann auch im Ausland über einen PC telefoniert werden. Der angebliche Anwalt fordert die "Gewinner" auf, zunächst alle anfallenden Gebühren zu begleichen. Hierzu sollen an Tankstellen paysafecards oder U-Cash-Voucher gekauft und die entsprechenden Voucher-Nummern dem "Anwalt" mitgeteilt werden. Mit dieser unbaren Zahlungsmethode ist ein Rückschluss auf den Täter nur schwer möglich.

Obwohl es in diesem Monat dem Kriminalkommissariat 21 gelang zwei Täter zu ermittelt, die im Ausland mit den mitgeteilten U-Cash-Nummern 600 Euro abhoben, ist das Geld in der Regel weg und der versprochene Gewinn wird niemals ausgezahlt. Die Polizei warnt dringend davor auf Gewinnversprechen, die mit Vorleistungen verbunden sind, einzugehen.

Quelle: Polizei Rhein-Sieg-Kreis

Vorsicht vor Spam-E-Mails, die zum Wechsel der Krankenversicherung auffordern

Eine Flut an E-Mails belästigt derzeit die Verbraucher. Geworben wird dabei für einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung, für den sich die Angeschriebenen angeblich interessiert hätten. Absender der Spam-E-Mails sind u. a. eine "Verbraucherberatung" und ein "Verbraucherservice". Viele der Angemailten glauben deshalb fälschlich, dass Verbraucherschützer die Aktion gestartet hätten.

Die Verbraucherzentrale warnt jedoch eindringlich davor, die in den E-Mails hinterlegten Links anzuklicken. Die nämlich führen zu einer Internetseite, die großspurig verspricht: "Privatpatient ab 59 Euro im Monat – die neue Volks-Versicherung". Um in den Genuss dieses Traum-Beitrags zu gelangen, müssen allerdings diverse Angaben in eine Datenmaske eingetragen werden: etwa Name, Wohn- und E-Mail-Adresse sowie Telefonnummern und Beruf. Wer danach auf den Ver­gleichs-Button drückt, liefert seine Daten ab, erhält aber weder den ver­sprochenen Beitragsvergleich noch ein Vertragsangebot.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Firma SG WebDesign verschickt betrügerische Rechnungen

Einmalig 49,98 Euro soll Claudia F. für eine "Update Gebühr" ihres Navigationsgerätes an die Liechtensteinische Landesbank AG überweisen oder - wie in anderen Fällen - an die Post-finance im schweizerischen Bern. Im Gegenzug gibt es dann fünf Jahre lang Kartenmaterial und Software fürs Gerät. Wer rechtzeitig zahlt, erhält noch einen Einkaufsgutschein im Wert von 25 Euro für den Technikriesen Mediamarkt obendrauf. Dumm nur, das Frau F. gar kein Auto hat und somit auch kein Navigationsgerät besitzt. Außerdem wohnt sie unter der genannten Adresse schon seit Jahren nicht mehr.

Wie ihr, ergeht es derzeit zahlreichen Verbrauchern. Unter der Mailadresse info@navi-control22.com mit dem Betreff "Europäische Navigations Update Zentrale" versendet die Firma SG WebDesign aus Hannover derzeit willkürlich Rechnungen nebst Überweisungsträger.

Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab, den Betrag zu zahlen – es handelt sich um eine Betrugsmail und weitere Abzockmasche!

Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Alles deutet klar auf Abzocke hin. Die Rechnung sieht auf den ersten Blick seriös aus, aber es fehlt beispielsweise das exakte Zahlungsdatum und unter der angegebenen Telefonnummer 0511-16580485 ist niemand zu erreichen". Auch das Internet-Portal macht einen dilettantischen und widersprüchlichen Eindruck. So sollen Kunden ein lebenslanges Update herunterladen können, obwohl es laut Rechnung nur fünf Jahre möglich sein soll. Darüber hinaus ist das Impressum unvollständig, direkte Kontaktdaten wie Telefonnummer oder Fax fehlen. Und die gesetzlich vorgeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sind ebenfalls nicht zu finden.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Verbraucherberatung warnt vor "Frau Antje"-Kaffefahrten

Von wegen „das Beste von Antje“. Eher Käse ist das Lockangebot einer Kaffeefahrt, die Ende Juni in Rattenfängermanier Opfer im Bus einsammeln und irgendwo in die Walachei karren will. „Bloß nicht mitfahren“, rät Marina Steiner von der Verbraucherberatung.

Marianne R. aus Marxloh, weit in den Achtzigern, ist eine der Adressatinnen, die die findigen Anbieter in die Käserei de Jong lotsen wollen. ...

In vielen Online-Portalen steht die vermeintliche Käserei längst auf der schwarzen Liste, in Foren wird gewarnt: „Sie werden lediglich in einer stundenlangen Verkaufsveranstaltung zum Kauf von wertlosen Plunder zu Wucherpreisen genötigt!“. ...

Quelle und vollständiger Bericht: DerWesten

Mallorca: Betrug mit Ferienhäusern

„Günstiges Ferienhaus auf Mallorca mit Pool, Meerblick und in Strandnähe.“ Wer wird angesichts solcher Offerten für den Sommerurlaub nicht schwach? Doch Vorsicht: Auf dem großen Markt der Ferienhäuser und -wohnungen tummeln sich in Spanien Betrüger, die viel versprechen und wenig oder auch gar nichts halten. Vor allem im Internet kursieren betrügerische Angebote von „traumhaften Ferien-Fincas“, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt, was mancher Sonnenhungrige dann erst am Urlaubsort merkt.

„Sie kopieren Fotos von seriösen Internetseiten und verschicken diese zusammen mit einem Scheinangebot in E-Mails massenhaft ...

Einer dieser Trickbetrüger konnte in Deutschland gefasst werden: Der 40-jährige Deutsche hatte im Internet unter fiktivem Namen als Vermittler von Ferienwohnungen agiert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Die Presse.com

Glücksspiel-Nepper geraten an die Falsche

Immer wieder fallen vor allem ältere Menschen auf Gewinnspiel-Betrüger herein. Eine Puchheimerin sollte das nächste Opfer werden. Doch sie durchschaute die Masche sofort.

... Das Servicecenter der Firma Imvertec mit Sitz in Duisburg forderte die „Glücksspielkundin“ darin auf, 515 Euro zu zahlen. Denn sie hätte mit der Firma einen Vertrag. Alternativ könne sie aber auch „auf Vergleichsbasis“ ihre Teilnahme an einem Gewinnspiel der Deutschen FortunaWin beantragen. Dafür müsste sie aber eine Zahlung einer Abschlussgebühr in Höhe von 92,50 Euro berappen. ...

Das Schreiben, ..., sei ... ein Betrugsversuch, der strafbar ist. „Jeder, der so einen Brief oder so ein Fax erhält, sollte Anzeige erstatten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

Werbeveranstaltung schon vor Beginn aufgelöst

Frischer deutscher Spargel und ein Spargel-Feinkost-Paket war den Besuchern einer Veranstaltung von einem Frischehof aus den Niederlanden im Café Müller versprochen worden. Doch die Veranstaltung des „Frischehof DeWeers“ wurde noch vor Beginn direkt vor Ort vom Gewerbeaufsichtsamt Celle aufgelöst. ...

Der „Frischehof DeWeers“ hatte in den vergangenen Tagen Einladungen zu einem „Deutschen Spargelfest 2011“ verschickt, bei dem jeder Gast ein Pfund frischen Spargel und ein Spargel-Feinkost-Paket erhalten sollte. Allerdings war im Café Müller eine ganz andere Veranstaltung angemeldet. ... Laut Reservierungsauftrag sei eine Vorstellung von Urlaubsreisen und Produktneuheiten geplant gewesen. ...

Die Stadtverwaltung, die telefonisch von einem Bürger über die Veranstaltung im Café Müller informiert wurde, beschreibt das Ganze als ein „Wanderlager“. ... Der Veranstalter konnte keine Unterlagen für eine Gewerbeanmeldung vorlegen. Somit konnte nicht verglichen werden, ob die Dinge, die der Verkäufer verkaufen wollte, auch tatsächlich angemeldet sind. Letztendlich untersagte das Gewerbeaufsichtsamt die Veranstaltung.

Quelle und vollständiger Bericht: Cellesche Zeitung

Sicherungsmaßnahmen gegen Gewinnspielabzocker

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 933/10

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukt „WinTeam77“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“"), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ oder „Jackpot77“) und Focus GmbH, Ludwigshafen („Jackpot77“) zur Zahlung von Forderungsbeträgen aufgefordert wurden und diesem auch nachgekommen sind, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 138.302,76 EUR gesichert worden:

Durch gerichtlichen Beschluss wurde das Konto der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG bei der Sparkasse Krefeld Kontonummer 184341 in Höhe von 178.102,28 EUR zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld gepfändet. Laut Drittschuldnererklärung der Sparkasse Krefeld besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 137.907,17 EUR.

Zudem wurden die Konten 65462475 und 3100854581 bei der Sparkasse Krefeld durch gerichtlichen Beschluss gepfändet, die eine Guthabenforderung von 80,81 EUR bzw. 314,78 EUR aufweisen.

Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der durch die Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Quelle: ebundesanzeiger.de

17.06.11

Warum Menschen falschen Gewinnmitteilungen trauen

„Herzlichen Glückwunsch! Wir gratulieren Ihnen zu dem nagelneuen Audi A 5 im Wert von 54 600 Euro. Die Ziehung fand am 15.2.2011 in Istanbul in der Türkei statt.“ Es ist ein typischer Brief mit einem typischen Gewinnversprechen, den die künftige Leiterin des Betrugskommissariats, Kriminalhauptkommissarin Annerose Siegler, da vor sich liegen hat. Es ist ein typischer Fall von Betrug. ...

Die Gewinnbenachrichtigung trägt den Briefkopf eines Frankfurter Notariats, die Telefonnummer hat eine Frankfurter Vorwahl. Der Brief ist unterschrieben und gestempelt. Soweit das bei Gewinnbenachrichtigungen überhaupt möglich ist, sieht das Schreiben seriös aus. Ist es aber nicht.
Die Bande, die dahinter steckt, betreibt in der Türkei Callcenter mit deutschsprachigem Personal und hat bei einer Düsseldorfer Firma online eine Wunschtelefonnummer bestellt – erste Verschleierung. Diese Telefonnummer wird angemeldet auf eine reale Person – die aber nichts davon weiß – zweite Verschleierung. Wer die Telefonnummer anruft, landet im Callcenter in der Türkei. Dort bekommt man die Anweisung, wieviel Bares wohin transferiert werden soll – ...

... Dazu kommt der sehnliche Wunsch, auch mal Glück zu haben.
Wohlgemerkt: Glück bei einem Gewinnspiel, an dem man gar nicht teilgenommen hat.

Quelle und vollständiger Bericht: echo-online.de

Vor Betrug am Telefon warnt die Polizei

Dienstlich wurde der Stadthäger Polizeidienststelle mitgeteilt, dass es in ihrem Zuständigkeitsbereich erneut zu einem Betrugsversuch im Zusammenhang mit den sog. "PaySafe-Karten" gekommen ist.

Die Betrüger machen sich hier die relativ neuen unbaren Zahlungswege zu nutzen, bei denen der Geschädigte einen Geldbetrag einzahlt und dafür eine Zahlkarte oder Quittung bekommt, mit denen er anschließend andere Zahlungen, z. B. im Internet, erledigen kann. Dieser Zahlungsverkehr ist weitläufig als "PaySafe- oder U-Kash-Verfahren im Internet bekannt. Die Nutzung dieser Zahlungsart im betrügerischer Absicht ist als sog. "Scamming" kriminalpolizeilich bekannt geworden. Hierbei wird den Betrogenen meist ein hoher Geldbetrag , z. B. in Form eines Gewinns oder einer Erbschaft avisiert, der jedoch nur unter der Voraussetzung erlangt werden kann, dass vorher ein bestimmter Geldbetrag zu übermitteln ist. Hierzu wird den späteren Geschädigten dann beispielsweise einer der oben beschriebenen Zahlungswege angeboten. Nach der Übermittlung des Geldes ist jedoch ein Zugriff auf dasselbe, eine Rückbuchung oder ähnliches, faktisch nicht mehr möglich. Grundsätzlich ist also ein so gebuchter Geldbetrag für den Absender nicht steuerbar.

Hierzu wird seitens der Polizei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei seriösen Gewinnspielen eine Benachrichtigung grundsätzlich über einen Anwalt, bzw. Notar, stattfindet. Außerdem wird in diesen Fällen keine Vorauszahlung des "Glückskindes" verlangt. Solche Verhaltensweisen deuten immer wieder darauf hin, dass es sich um unseriöse oder sogar illegale Unternehmungen handelt. In solchen Fällen ist immer unverzüglich die örtliche Polizeidienststelle zu informieren, um dort die Möglichkeit zu eröffnen, solchen Betrügern möglichst frühzeitig habhaft zu werden. Weitere Informationen zu diesem und anderen polizeipräventiven Themen erhalten sie unter der Internetadresse www.polizei-beratung.de.

Quelle: Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg

16.06.11

Betrüger wollen Kfz-Betriebe mit gefälschten Werbefaxen abzocken

Trickbetrüger haben es derzeit auf Kfz-Betriebe abgesehen. Nach Angaben der Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) haben zahlreiche Autohäuser ein Werbefax bekommen, das unter Androhung einer Abmahnung zur kostenpflichtigen Prüfung des Onlineauftritts auffordert.

In dem Schreiben weisen die Kriminellen darauf hin, dass der Internetauftritt des Betriebes fehlerhaft sei. Um eine daraus resultierende Abmahnung zu vermeiden, wird eine kostenpflichtige Überprüfung des Webauftritts nebst Verbesserungsvorschlägen angeboten. Da die Internetseiten in der Regel nicht fehlerhaft sind, zielt dieser Versuch jedoch nur darauf ab, schnelles Geld zu machen.

Versandt werden die gefälschten Werbefaxe laut der Online-Ausgabe von "kfz-betrieb" im Namen der Siegburger Firma 3SKOM, deren Adresse allerdings missbräuchlich genutzt wird. Die Firma distanziert sich von solchen Schreiben und warnt vor einer Nutzung.

Quelle: motorvision.de

Vorsicht: Verkaufsfirma täuscht mit GEZ-Eindruck

Die zahlreichen Verkaufsfirmen, die Kaffeefahrtenanbieten und nicht selten Tausende Briefe an Adressaten senden, versuchen es mit immer neuen Tricks, Bürgerinnen und Bürger zu täuschen. Eine Firma aus dem Osnabrücker Raum versuchte nun in Rotenburg mit ihrem Logo den Eindruck zu erzeugen, dass es sich um ein offizielles Schreiben der GEZ handelt: „Schon BEZahlt. Danke“. Viele glaubten daher, dass es um das öffentlich-rechtliche Fernsehen gehe.

Wer aber antwortete, meldete sich für die Fahrt zu einer Kaffeefahrt mit Verkaufsveranstaltung an. Dort sollte der Gewinn übergeben werden. Die Polizei warnt vor diesen Schreiben und den unlauteren Methoden der Verkaufsfirma.

Wer sich für die Fahrten anmeldet, muss mit stundenlangen Verkaufsveranstaltungen rechnen, bei denen völlig überteuerte Waren angeboten werden. Erst am Vortag warnte die Polizei Rotenburg, nachdem eine Seniorin eine vielfach überteuerte Matratze geliefert bekommen sollte. Auf 6000 Euro hätte sich der Schaden für die Rentnerin belaufen, hätte die Polizei nicht eingegriffen. Daher sollte man die Finger von den Schreiben lassen und sie in den Papierkorb werfen, rät die Polizei.

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Abzocke mit Gewinnversprechen

Matthias K. hat vor einigen Tagen einen Anruf bekommen, über den er sich im ersten Moment sehr gefreut hat. Eine junge Frau teilte ihm mit, dass er 19.000 Euro gewonnen hätte. Es handle sich dabei um ein Gewinnspiel, ...

Herr K. hatte zwar nie an einem Gewinnspiel teilgenommen, doch das machte ihn zunächst gar nicht skeptisch. Erst als die Frau am Telefon erwähnte, er müsse allerdings, um seinen Gewinn abfordern zu können, ein Prozent der Summe an die Veranstalter überweisen - um die Kosten für die Gewinnausschüttung abzudecken. Das kam Herrn K. nun doch seltsam vor ...

Aufmerksam sollten Verbraucher bei jedem Gewinnspiel werden, bei dem ein Preis winkt, obwohl sie nie teilgenommen haben. Außerdem muss man für Gewinne nicht zahlen. "Wenn wirklich Kosten anfallen, werden die allenfalls mit dem Gewinn verrechnet", sagt der Verbraucherschützer.

In den aktuellen Fällen gibt es noch ein weiteres Indiz für eine möglicherweise betrügerische Absicht: Alle angeblichen Gewinner werden aufgefordert, das Geld per Western Union zu überweisen. ...

Auch Western Union selbst warnt online: "Geldtransfer ist nur dann geeignet, wenn der Empfänger persönlich bekannt und vertrauenswürdig ist."

Quelle und vollständiger Bericht: Ostthüringer Zeitung

15.06.11

Ferienhausverband warnt vor unseriösen Anbietern im Internet

Jetzt beginnt sie wieder – die Zeit, in der potentielle Betrüger im Internet schöne Ferienwohnungen und Ferienhäuser zu unschlagbaren Preisen anbieten. Der Ferienhausverband VDFA bittet um erhöhte Skepsis zum Beispiel bei relativ günstigen Preisen in der Hauptsaison. Urlauber, die sich bei einem Ferienhaus-Angebot unsicher sind, können sich gerne beim Verband melden unter info(at)vdfa.de oder Tel: +49 (0)228 – 22 75 90 60. 

„Natürlich kann man über das Internet sein Feriendomizil buchen“, versichert Christina Olboeter-Zorn, Präsidentin des Ferienhausverbands VDFA. „Es gilt jedoch, eine gesunde Skepsis zu bewahren.“ Wenn das Angebot in der Hauptreisezeit relativ günstig ist, zum Beispiel, sollte man hellhörig werden. Vorsicht gilt besonders bei Angeboten von Ferienwohnungen und Ferienhäusern auf Online-Reise-, Online-Anzeigen-Portalen und neuerdings auch bei Online-Anzeigen von Zeitungen. Be-sonders aufmerksam sollte man bei Anzeigen von Privat-Anbietern und Anbietern aus dem Ausland sein. „Immer wieder versuchen unseriöse Anbieter mit Anzeigen von Ferienhäusern in Online- und Anzeigenportalen eine Anzahlung oder den gesamten Reisepreis zu erhalten“, weiß Christina Olboeter-Zorn. Dabei können Text und Fotos des angebotenen Objektes von Internetseiten seriöser Ferienhausanbieter stammen.  Wer einmal gezahlt habe, sehe diese Anzahlung selten wieder.

Wer bei der Buchung Kontakt mit dem Anbieter nur über E-Mail oder ggfs. auch noch über eine Handy-nummer erhält, sollte sich absichern. Seriöse Ferienhaus-Agenturen stehen Urlaubern gerne beratend zur Seite. Ferienhaus-Anbieter werden nicht unverschämt und setzen ihre Kunden nicht massiv unter Zeitdruck.

Wichtig: Auf seriöse Angebote im Internet achten.  Besser ist es, bei einer deutschen Agentur oder einem Reisebüro zu buchen. Immer auf die Geschäftsbedingungen achten, rät der Ferienhausverband. Bei einem zertifizierten (z.B. TÜV, Trusted Shops) Internetauftritt und/oder wenn dieser mit dem VDFA-Logo gekennzeichnet ist, ist der Urlauber auf der sichereren Seite.

Wer unsicher ist, ob es sich bei dem Anbieter von Feriendomizilen im Internet um einen seriösen Anbieter handelt,  kann diesbezüglich gerne beim Ferienhausverband VDFA erfragen.

Sie sind geprellt worden?
Urlauber, die im Internet ein Feriendomizil gebucht, den gesamten Reisepreis bereits überwiesen haben und seit der Zeit keinen Kontakt mehr zum Anbieter herstellen konnten, sollen bitte umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten. Auch der Ferienhausverband nimmt Meldungen auf.

Quelle: Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.

Geldinstitut und Polizei verhindern dreisten Betrug

Mitarbeiter eines Rotenburger Geldinstituts wurden in der letzten Woche hellhörig, als eine 79-jährige Rentnerin aus Rotenburg 6000 Euro von Ihrem Konto abhob, um damit Betten-Zubehör zu bezahlen. Die Seniorin hatte an einer Verkaufsveranstaltung in einem Hotel an der Freudenthalstraße in Rotenburg teilgenommen und war dort kräftig übers Ohr gehauen worden.

Zum einen hatte sie dort Gesundheitskuren erworben, deren Inhalt vor allem aus Orangensaft bestand. Dafür hatte sie bereits 700 Euro hingeblättert. Die 6000 Euro benötigte sie, da sie darüber hinaus eine Matratze und ein Oberbett bestellt hatte und dafür die hohe Summe zahlen sollte.

Dank der rührigen Banker, die sich angesichts des drohenden Betruges an die Polizei gewandt hatten, konnten Fahnder des Betrugskommissariats an der Wohnanschrift der Rotenburger Seniorin einen 50-jährigen Tatverdächtigen aus Bremen ermitteln, der die Matratze und das Oberbett, beides allenfalls im Wert eines Zehntels von 6000 Euro, ausliefern wollte.

Der Verdächtige ist der Polizei bereits ein alter Bekannter, der wegen Betruges und Betäubungsmitteldelikten aufgefallen ist. Jetzt kommt ein neues Strafverfahren wegen Verdachts des Betruges hinzu.

Die Polizei warnt Senioren vor dem betrügerischen Vorgehen der Verkäufer auf Verkaufsveranstaltungen, aber auch Gastronomen sollten darüber nachdenken, ob sie ihre Räume für betrügerische Veranstaltungen hergeben.

Angemeldet war die Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt übrigens nicht. Betrüger vermeiden das oft, um keine Spuren zu hinterlassen. Anmeldepflichtig ist das Verkaufsunternehmen. Gastronomen, die unsicher sind, ob sie Betrüger beherbergen, können die Anmeldung beim Ordnungsamt prüfen. Interessante Informationen können sich auch beim googeln des Firmennamens ergeben, da nicht selten bereits in den einschlägigen Foren gewarnt wird.

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Unfreundliche Einladung zur Kaffeefahrt

Unter der Überschrift "Reisebestätigung" erhalten gegenwärtig sächsische Verbraucher diverse Mitteilungen einer Firma, die nicht genannt werden will. Lediglich eine Postfachadresse und der kleine Ort Sögel in Niedersachsen sind als Absender zu erkennen. "So handeln nur Firmen, die etwas zu verbergen haben", kann Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen aus Erfahrung sagen. "Seriöse Firmen nennen Namen und genauen Absender, damit ihnen auch Post direkt zugestellt werden kann."

Die so Angeschriebenen hätten sich zu einer Fahrt und dem Besuch eines Blumen- und Gartencenters angemeldet. Eigenartig ist nur, dass sie davon gar nichts wussten. Die geheimnisvolle Firma verspricht noch mehrere Gewinnoptionen, einen Rasenmäher und ein TOP-Geschenk, wenn außer den von ihr "auserwählten" noch weitere Gäste mitgebracht werden. Alle Mitfahrenden sollen den Fahrpreis, die Buchungskosten und das Frühstück in Höhe von 19,90 Euro kostenlos erhalten. Sollte jemand nicht an der Reise teilnehmen, dann wolle der Veranstalter die Gesamtkosten in Rechnung stellen. Besonders ältere Menschen fühlen sich dadurch sehr verunsichert.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät, derartige Angebote zu ignorieren und am besten im Papierkorb zu versenken. Wer mitfährt, läuft Gefahr, weder die Geschenke zu erhalten noch von der Einlösung der Gewinnoptionen zu profitieren. Vielmehr werden auf solchen Fahrten häufig überteuerte Waren geschickt aufgeschwatzt.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

14.06.11

LG Düsseldorf: dDoS-Angriffe sind strafbar

Wer durch dDoS-Angriffe (distributed Denial of Service) Online-Wettportale von Unternehmen lahmlegt, macht sich dadurch nach Paragraf 303b des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf laut dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 22. März 2011 (Az.: 3 KLs 1/11).

.....

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage in sechs Fällen und wegen versuchter gewerbsmäßiger Erpressung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Bei der Entscheidung dürfte es sich um eines der ersten Urteile bezüglich der strafrechtlichen Beurteilung von DDos-Angriffen handeln. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

"Friedrich MÜller" bringt keine Gewinne mehr

... mit den geschäftlichen Umtrieben der "Konzernmarke" Friedrich Müller (Eigendefinition) dürfte nun endgültig Schluss sein. Noch Ende März 2011 hat die Bundeswettbewerbsbehörde – im Rahmen des Verbraucherschutz-Kooperationsgesetzes – für Frankreich und Deutschland ein Unterlassungsurteil gegen diese "irreführenden Gewinnspiele" beim Obersten Gerichtshof in Wien durchgesetzt. Demnach habe die Firma G.N.V. bei Verbrauchern den falschen Eindruck erweckt, dass sie einen Preis gewonnen haben, (.. .) obwohl der in Aussicht gestellte Preis unter allen Einsendern verlost und gleichmäßig aufgeteilt wird".

Mitte April haben dann sieben Gesellschaften aus dem Versandhandels- und Gewinnverteilungs-Firmenkonglomerat um Gerhard Bruckberger am Wiener Handelsgericht Insolvenz angemeldet: die WVD Direktverkauf GmbH, die G.N.V. Gesundheits- und Naturprodukte Versand GmbH, die I.R.U. Reiseunternehmen GmbH, die K.S.D. IT-Kundenservice GmbH, die U.S.G. Unterhaltungsspiele GmbH, die V.H.U. Versandhandelsunternehmen GmbH und die R.T.C. Radio-Television-Communcations HandelsgmbH.

... Alleine die WVD Direktverkauf hat 9,17 Millionen Euro Schulden, davon 3,5 Millionen Euro bei Lieferanten. Großgläubiger soll die Deutsche Post sein. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wiener Zeitung

Nach Anonymous-Angriff Festnahmen in Türkei

Nach einem Hackerangriff auf Websites von türkischen Regierungseinrichtungen meldet die Polizei erste Festnahmen. Im Rahmen einer Polizeiaktion in zwölf Städten seien insgesamt 32 Verdächtige festgenommen worden, berichtet die staatliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu am Montag. Die Festgenommenen werden verdächtigt, Verbindungen zum Aktivisten-Kollektiv Anonymous zu haben.

Mitglieder von Anonymous werden für den Angriff auf Websites von türkischen Behörden vom vergangenen Donnerstag verantwortlich gemacht. Anonymous hatte zuvor die "Operation Turkey" angekündigt, ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

„Telefonabzocke“: nie die Kontodaten preisgeben

Das Telefon klingelt. Am anderen Ende der Leitung teilt ein Mann mit, man habe Geld und einen Gutschein für eine Reise beim „Jackpottlotto“ gewonnen, obwohl man an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat. Der Anrufer fordert schließlich die Kontodaten, angeblich, um das Geld überweisen zu können.

Einen solchen Anruf erhielt jetzt die Nieder-Mockstädterin Wilma K.. Sie reagierte richtig und ließ den Anrufer abblitzen, denn es geht nicht um ein seriöses Gewinnspiel, sondern um sogenannte „Telefonabzocke“. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kreis-Anzeiger

Ärztekammer warnt vor "Gewerbeauskunft-Zentrale"

Dabei handelt es sich laut Kammerjustiziar Daniel Sobotta um eine "Abofalle", mit der sich Praxen zur Zahlung von mehreren hundert Euro verpflichten. Die "Gewerbeauskunft-Zentrale" ist laut Sobotta eine "besondere Spielart".

Sie "erweckt in ihren Anschreiben beim groben Lesen den Eindruck, es mit einer Behörde oder staatlich legitimierten Stelle zu tun zu haben", so Sobotta.

Quelle und vollständiger Bericht: Ärzte Zeitung

11.06.11

Polizei warnt vor dubiosem Renten-Gewinnspiel

Unter dem Stichwort "Vertraulich!" erhielt eine Rotenburgerin Ende Mai eine "Renteninformation" die der Frau glauben machen sollte, sie sei für eine neue Zusatzrente auserkoren. Dabei wurde der Angeschriebenen suggeriert, sie könne eine zusätzliche monatliche Rente von 3333 Euro erwarten. Insgesamt ergebe sich so die Summe einer "Extra-Rente von 1 Million Euro", und "das zu 100 Prozent steuerfrei und vererbbar". Unter einer gebührenfreien Hotline können sich die Empfänger registrieren lassen, ihnen wird sogar noch ein Geschenk versprochen.

Die Polizei warnt, dass es sich dabei um eines der vielen Gewinnspiele mit Gewinnsversprechen handelt, die nicht eingehalten werden. Mit dem Schreiben wollen die Betrüger den Briefempfängern den Eindruck vermitteln, es handele sich um ein offizielles Schreiben der Rentenversicherung. Die Rentenversicherung Bund hat inzwischen in einer Pressemitteilung vor den Briefen, wie ihn auch die Rotenburgerin erhalten hat, gewarnt.

Daher sollten die Bürgerinnen und Bürger, so empfiehlt die Polizei, alle Briefe nehmen und in den Papierkorb werfen. Ein Polizeisprecher: "Wer sich an die Hotline wendet, wird nur eines gewinnen: Ärger und finanzielle Verluste!"

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Abzocke: Kaver Plus lockt in Kostenfalle

Die Verbraucherberatung am Julius-Mosen-Platz warnt erneut vor einer Abzock-Masche. In einem Schreiben der Firma Kaver Plus s.r.o. werden Verbraucher aufgefordert, zwischen 90 und 125 Euro zu zahlen, entweder gleich bar, per Einschreiben oder per Auslandsüberweisung. Kassieren wollen die Absender für angebliche Telefonsex-Dienstleistungen. Die Beratungsstelle empfiehlt, den geforderten Betrag auf keinen Fall ungeprüft zu zahlen.

Laut Verbraucherberatung ist die Firma Kaver Plus s.r.o. mit Postfachadresse in Petersberg früher unter dem Namen Czech media und Roxborough Management Inc. aufgetreten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Erneut Phishing-Fälle - Polizei warnt

Eine 40-jährige Internetnutzerin aus dem Bereich Zeven hat beim Online-Banking unbewusst auf einer betrügerischen Internetseite ihre Kontodaten und eine Transaktionsnummer für das Online-Banking eingegeben. Auf diese Weise wurden fast 5000 Euro nach Spanien überwiesen. Bereits zuvor war es zu einem weiteren Fall bei einem Zevener Geldinstitut gekommen, wo sich der Schaden auf rund 3000 Euro beläuft.

Die Frau war auf der Internetseite des Zevener Geldinstituts, als sich ein kleines Fenster öffnete, das der offiziellen Seite täuschend ähnelte. Nichtsahnend gab die Geschädigte Ihre Kontonummer und die Transaktionsnummer ein. Danach kam es zu der betrügerischen Abbuchung.

Spezialisten der Polizei erklären den Fall so: Über das Internet wurde zuvor ein betrügerischer Trojaner auf dem PC der Geschädigten installiert. Dieser führte im Hintergrund alle erforderlichen Schritte für die betrügerische Handlung zum Nachteil der Zevenerin durch. Das Geld wurde ins Ausland transferiert, erfahrungsgemäß besteht zumeist keine Möglichkeit die Summe zurückzuerlangen.

Wie kann man sich gegen diese Internet-Betrügereien wehren? Bei den Ermittlungen stellte sich oft heraus, dass die Geschädigten keine ausreichend aktualisierte Antivirensoftware benutzte. Oft werden die Antiviren Programme aufgespielt, aber danach nicht mehr aktualisiert, ist die Erfahrung der Polizei.

Darüber hinaus sollten professionelle Programme verwendet werden, kostenlose Programme bieten oft nicht die erforderliche Sicherheit. Neben der Antivirensoftware ist gerade bei Trojanern auch eine ausreichende Firewall, am besten als Hardwarelösung im Router, angebracht. Diese Software sollte sich selbst ständig auf den neuesten Stand bringen. Nur so ist gewährleistet, dass Schadsoftware nicht den Geldbeutel der Bürger schädigt.

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Die Tricks der Abzocker werden immer dreister

... Alles begann mit einer unberechtigten Abbuchung über zwölf Cent von seinem Konto. „Binnen zwei Wochen waren plötzlich 600 Euro verschwunden“, erinnert er sich. ...

Immer dreister, unverfrorener, skrupelloser: Die Verbraucher sind immer heftigeren Attacken der Abzocker ausgesetzt - „mit immer neuen Maschen, das glaubt man manchmal nicht“, sagt die Verbraucherschützerin. Zum Beispiel die Firma „Telomax“, die unerlaubt über die Telefon-Rechnung der Telekom monatlich 9,90 Euro abbuchen ließ. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Hellweger Anzeiger

Die Tricks der Abzocker werden immer dreister

... Alles begann mit einer unberechtigten Abbuchung über zwölf Cent von seinem Konto. „Binnen zwei Wochen waren plötzlich 600 Euro verschwunden“, erinnert er sich. ...

Immer dreister, unverfrorener, skrupelloser: Die Verbraucher sind immer heftigeren Attacken der Abzocker ausgesetzt - „mit immer neuen Maschen, das glaubt man manchmal nicht“, sagt die Verbraucherschützerin. Zum Beispiel die Firma „Telomax“, die unerlaubt über die Telefon-Rechnung der Telekom monatlich 9,90 Euro abbuchen ließ. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Hellweger Anzeiger

Warnung vor Gewinnversprechen aus der Türkei

Es ist keine neue Masche und sie findet bundesweit statt ! Dennoch warnt auch die Polizei im Kreis Mettmann aus aktuellem Grund erneut vor Telefonbetrügern, die große Gewinne aus Preisausschreiben betrügerisch versprechen, sich in Wirklichkeit aber von ihren Opfern Geldbeträge in die Türkei überweisen lassen, die damit spurlos verschwinden.

So gerade erst wieder in Velbert geschehen, wo eine 72-jährige Rentnerin vor Tagen den vermeintlichen Anruf einer großen deutschen Illustrierten mit der Mitteilung bekam, dass sie in einem Preisausschreiben einen Mittelklassewagen im Wert von 52.000,- Euro gewonnen habe. Zufall oder nicht ? - Tatsächlich hatte die Rentnerin vor längerer Zeit an einem solchen Preisausschreiben teilgenommen und glaubte deshalb der sympathischen Frauenstimme am Telefon. Deshalb wurde sie auch nicht misstrauisch, als man ihr anbot, den Gewinn in Bargeld auszuzahlen, wenn zuvor 740,- Euro für erforderliche Auslagen und Steuern überwiesen würden. Stutzig machte die Seniorin dabei leider nicht, dass die erforderliche Überweisung auf ein Auslandskonto in der Türkei zu richten war. Kaum hatte die Velberterin das Geld überwiesen, folgte auch schon ein zweiter Anruf der Betrüger. Beflügelt vom Erfolg des ersten Betruges entschuldigte man sich bei der 72-Jährigen, dass man beim geforderten Betrag einen Fehler gemacht habe und die gleiche Summe noch einmal benötige. Leider ließ sich die Seniorin auch ein zweites Mal zu einer Überweisung bewegen. Erst als daraufhin wenige Tage später, in einem dritten Anruf einer angeblichen Anwaltskanzlei aus München, eine weitere und noch höhere Geldforderung einging, setzte die Velberterin der Sache ein Ende. Sie verweigerte die dritte Zahlung, rief persönlich bei der Illustrierten an und erfuhr dort, dass sie Betrügern auf den Leim gegangen war, bevor sie bei der örtlichen Polizei Anzeige wegen Betrug erstattete.

Die Polizei warnt deshalb auch im Kreis Mettmann noch einmal ausdrücklich vor der geschilderten Masche, die Betrüger mit wiederkehrendem Erfolg vor allem bei älteren Mitbürgern anwenden. Bei den freundlich klingenden telefonischen Gewinnübermittlern handelt es sich überwiegend um Mitarbeiter in der Türkei ansässiger Callcenter, die den Gewinn vortäuschen. Die späteren Geschädigten werden aufgefordert, die "Steuern und Bearbeitungsgebühren" mit Bareinzahlung, in der Regel über einschlägige Finanzdienstleister, nach Istanbul zu überweisen. Der Abholer kann bei dieser Art der Geldüberweisung später nicht mehr ermittelt werden. Die Anrufe selbst erfolgen über sogenannte Voice over IP-Nummern, für die kein physikalischer Telefonanschluss erforderlich ist. Im Display des Angerufenen erscheint aber eine Festnetznummer mit der Ortsvorwahl einer deutschen Stadt, die jedoch von den Tätergruppen kostenlos als Wunschrufnummer über das Internet gebucht wurde. Die Anrufer geben sich dabei sehr häufig auch als Notare oder Rechtsanwälte aus und versuchen so, einen seriösen Hintergrund zu vermitteln.

Die Polizei rät: Wen eine derartige Gewinnmitteilung per Telefon erreicht, sollte am besten gleich wieder auflegen. Um einen vermeintlichen Gewinn zu erhalten, sollte niemals vorher Geld ausgegeben werden. Auch sollten dafür eigene Kontodaten nicht bekannt gegeben werden. Ist man erst einmal Betrugsopfer geworden, sollte der Geschädigte keine falsche Scham zeigen und unbedingt Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Quelle: Polizei Mettmann

Die Methoden dubioser Schlüsseldienste

Viele Schlüsseldienste verlangen extrem hohe Preise. Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Anbietern in der Branche.

Wenn der Schlüsseldienst die Rechnung präsentiert, fühlen sich viele Verbraucher abgezockt. Das berichten – landauf, landab – die Verbraucherzentralen. Demnach gibt es regelmäßig Beschwerden darüber, dass die Firmen zum Teil unanständig hohe Preise verlangen – insbesondere, wenn der Schlüsseldienst spät abends oder am Wochenende benötigt wird.

Das Verbraucherportal Geld.de hat nun die Preise in der Branche unter die Lupe genommen und kommt zu dem Urteil: Abzocke ist an der Tagesordnung. ...

Zu einer Masche gehört offensichtlich auch ein Verwirrspiel mit Firmennamen. Oft verbirgt sich ein Anbieter hinter verschiedenen Telefonnummern, berichtet Geld.de. 70 Prozent der Schlüsseldienst-Telefonbucheinträge gehe auf das Konto von sechs Prozent der Unternehmen ...

Quelle und vollständiger Bericht: Der Westen

10.06.11

Inkasso-Ärger: Das Geschäft mit der Angst

Inkassofirmen haben einen schlechten Ruf. Kein Wunder, denn sie sind gewerbliche Geldeintreiber - und es gibt jede Menge schwarzer Schafe unter ihnen. Die nutzen die Angst der älteren und die Unerfahrenheit der jüngeren Menschen gnadenlos aus. In amtlich wirkenden Schreiben drohen sie mit hohen Zusatzkosten und rechtlichen Konsequenzen und treiben so Menschen in die Enge.

Mahnungen und Schreiben von Inkassofirmen erreichen nicht nur säumige Schuldner, sondern auch immer häufiger völlig überraschte Verbraucher, die auf irgendeine Abzock-Masche hereingefallen sind.

Angeblich soll die Frau vor drei Jahren erneut telefonisch einen Vertrag abgeschlossen haben. Das Abo schlägt mit 150,- zu Buche. Außerdem fordert die Firma Focus – Gesellschaft für Forderungsmanagement Zinsen, Auslagen und Inkassogebühren. Angeblich könnten sie sogar beweisen, dass die Dame den Vertrag geschlossen hat. Sie hätten eine Auftragsbestätigung verschickt, die jedoch nie angekommen ist. ...

... Eine schriftliche Interviewanfrage wird ebenfalls abgelehnt. Die Firma Focus - Gesellschaft für Forderungsmanagement gibt auch keine Stellungnahme zum Fall. ...

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal in Rheinland-Pfalz gegen das Unternehmen, wegen des Verdachts auf Betrug.

Quelle: SWR - Marktcheck

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Runder Tisch gegen Internetabzocke

Die Internetabzock-Matadoren treiben es immer bunter: So versuchen sie jetzt, mit Verweis auf dubiose Einzelurteile von Amtsgerichten (und gegen die Masse der ablehnenden Urteile) ihre 96 Euro mit ihrer eigenen Inkassogesellschaft und enormem Druck auf die Betroffenen einzutreiben. Hier gilt es erst einmal wieder deutlich gesagt: Bitte nicht einschüchtern lassen! Nicht zahlen! Und ggf. mit Anwalt und/oder Verbraucherzentrale deutlich geharnischte Ablehnungsschreiben aufsetzen.

Auch mir reißt langsam der Geduldsfaden. Nachdem die Politik mit ihren eigenartigen Buttongesetzen nicht weiterkommt, versuchen wir vom ITM in der zweiten Hälfte 2011 einen runden Tisch zu organisieren, bei dem Staatsanwaltschaft, Polizei, Verbraucherschützer ... überlegen, was man gezielt tun kann, um das Geschäftsmodell zu unterbinden. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Prof. Dr. Thomas Hoeren

Kaffeefahrt-Opfer schlägt zurück

Die Opfer sind vorwiegend ältere Menschen; entziehen kann sich der Belästigung fast niemand. Massenweise landen Gewinnversprechen in unseren Postkästen. Tausende von Euro sollen wir gewonnen haben. Wenn wir auf eine Reise mitfahren, würden uns das Bargeld und viele andere Gewinne ganz gewiss überreicht werden, heißt es vielversprechend.

Hinter solchen Briefen stecken gewissenlose Geschäftemacher, die Konsumenten meist billigen Ramsch zu teuren Preisen aufschwatzen wollen. ...

Es kam, wie befürchtet und erwartet: Die Reisegesellschaft landete in einem Hotel in Maribor. 2500 Euro gab's keine, dafür hätten die Gewinner ordentlich zahlen sollen; für Matratzen und Pfannen. Das zugesagte Bargeld sei kein Gewinn, sondern eine "Gewinnchance", wurde kurz erklärt ...

... Im landläufigen Sinn ist das Betrug, was da passiert", ärgerte sich die Juristin und beschloss, auf Herausgabe des Gewinns zu klagen. Dazu besorgte sie sich vorsorglich von mitreisenden Kunden Name und Adresse des Veranstalters: die Firma "Magna Met" in Deutschland. ...

... Sie brachte Klage ein und erwirkte ein Versäumungsurteil, weil der Beschuldigte zum Prozess nicht erschienen war. ...

... nahm mit dem Exekutor in Deutschland Kontakt auf und besorgte sich eine Vollstreckbarkeitsbescheinigung nach Europarecht. Der Exekutor machte sich auf den Weg, ... Der lud den Geschäftsführer zur Offenlegung seines Vermögens vor. Das wirkte; und der Mann zahlte die geforderten 3250 Euro (Gewinn plus Gebühren und Zinsen).

Quelle und vollständiger Bericht: Kleine Zeitung

Warnung vor Abmahnungen der svh24.de GmbH

Dem Bundesverband Onlinehandel e.V. liegen Hinweise darauf vor, dass die svh24.de GmbH aus Dortmund seit Beginn diesen Jahres in nicht unerheblicher Anzahl Abmahnungen wegen der 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ausspricht. Es mehren sich die Hinweise auf ein rechtsmissbräuchliches Handeln.

In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben bittet Sie der Bundesverband Onlinehandel e.V. um Ihre Mithilfe:

Quelle und vollständige Warnung: Bundesverband Onlinehandel e.V.

Betrügerische Anrufe von angeblicher „Datenlöschzentrale“

Sorglose Menschen am Telefon zu betrügen, das ist nicht neu. Doch lassen sich Telefonbetrüger immer mehr einfallen, um trotz der Bekanntheit solcher Machenschaften an Geld zu kommen. Verbraucherzentralen warnen zur Zeit vor Anrufern, die sich als Mitarbeiter der "Datenschutzzentrale" oder "Datenlöschzentrale" ausgeben.

Diese verfügen oft über persönliche Daten wie Kontonummer und Bankleitzahl. Verunsichert durch diese Informationen lassen sich viele Menschen auf das Angebot ein, für einen gewissen Geldbetrag alle Adress- und Kontoeinträge in Telefonwerbelisten löschen zu lassen. Angeblich, denn solche "Löschzentralen" gibt es nicht. Einzig richtiger Umgang mit derartigen Betrügerfirmen ist das sofortige Auflegen. Vor allem die Kontonummer sollte man am Telefon nie preisgeben. Sollte dies doch einmal geschehen sein, überprüfen Sie Ihr Konto in den nächsten Wochen und lassen Sie verräterische Abbuchungen zurückbuchen.

Quelle und Video: RBB um sechs

09.06.11

Notarkammer warnt vor falschen Notaren

Die Notarkammer Frankfurt warnt vor Anrufen vermeintlicher Notare, die angeblich im Auftrag einer Gewinner-Ermittlungszentrale handeln. Dahinter stecke die betrügerische Absicht, Geld für die Übermittlung eines angeblichen Gewinns zu erschleichen.

Verbraucher sollten immer hellhörig werden, wenn für einen Gewinn Kosten anfallen. Sie sollten bei einem telefonisch angekündigten Gewinn außerdem immer auf einer schriftlichen Gewinnbestätigung bestehen - und dann prüfen, ob das darin angegebene Notariat tatsächlich existiert. Auskunft darüber erteile jederzeit die örtliche Notarkammer, erläutern die Experten.

Im aktuellen Fall informieren die Anrufer über den vermeintlichen Gewinn eines Autos. Dieses könne der Gewinner angeblich entweder selbst im Ausland abholen oder überführen lassen. In diesem Fall müsse er die Versicherungskosten in Höhe von rund 650 Euro vorab ins Ausland überweisen. Die Notarkammer rät aber dringend davon ab, sich auf dieses Betrugsangebot einzulassen.

Quelle: Saarbrücker Zeitung

Polizei warnt vor „Abzocke“

Per Fax erhielt ein Unternehmen im Bereich Lauenau heute Morgen eine Aufforderung, angeblich gespeicherte Daten zu überprüfen und ein ausgefülltes Formblatt per Freiumschlag zurück zu senden. Absender war ein „Fachregister Wirtschaft und Unternehmen“. Beim genauen Durchlesen der 2 Seiten stellte sich heraus, dass das Unternehmen seinen Sitz in Lissabon hat, wenn denn die Firma überhaupt existiert.

Mit der ausgefüllten Rückantwort geht der gutgläubige Interessent einen 3-Jahresvertrag ein, mit dem eine Anzeige auf der Seite www.registerwu.com versprochen wird. Der Jahresbeitrag beträgt 1057 EUR ohne Mehrwertsteuer. Für drei Jahre also 3171 EUR ohne MSt. „Mit seriösen Firmenverzeichnissen hat die Leistung nichts zu tun“, so warnt auch die IHK Südthüringen ihre Mitglieder.

Axel Bergmann, Präventionsfachmann bei der Stadthäger Polizei dazu: „Diese Masche gibt es bereits seit einiger Zeit. Die Anbieter wechseln immer wieder. Alle versuchen mit solch seriösen Begriffen wie „Fachregister für Wirtschaft und Unternehmen“ oder „Telefonbucheintrag im gelben Telefonbuch“ die Interessenten zu täuschen.“ Vielfach findet man auch das Wort "kostenlos" an mehreren Stellen. Der beste Aufbewahrungsort für diese Schreiben ist die Tonne für Altpapier.

Quelle: Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg