25.07.13

Gewinnspiel-Betrüger kam in Untersuchungshaft

Die Krefelder Polizei hat am frühen Morgen des 24.07.2013 einen 27-jährigen festgenommen, dem Betrug durch Callcenter Anrufe vorgeworfen wird. Bereits seit geraumer Zeit arbeiten die Staatsanwaltschaft Krefeld und eine Ermittlungskommission des Polizeipräsidiums die Taten von mehreren Hauptverantwortlichen eines Callcenters auf dem Ostwall auf. Die Masche der Betrüger waren massenweise Anrufe bei "Kunden", denen im Laufe der Gespräche sogenannte "Gewinnspieleinträge" offeriert wurden. Dabei wurden bestehende Verträge vorgetäuscht und angeblich ausstehende Honorare bei den Geprellten eingezogen. Auf diese Weise konnten die mutmaßlichen Täter mehr als EUR 500 000,- unrechtmäßig erlangen.

Als diese Geldquelle versiegte, verschickte man unberechtigte Mahnschreiben die immerhin noch mehr als EUR 200 000,- einbrachten. Ein tatsächliche Leistungserbringung, etwa die Eintragung der "Kunden" bei Gewinnspielen, konnte bei den Ermittlungen nicht festgestellt werden.

Die erbeuteten Gelder wurden nach Ansicht der ermittelnden Beamten durch einen aufwendigen Lebensstil seitens der Beschuldigten vermutlich restlos aufgebraucht.

Bereits seit geraumer Zeit befindet sich ein 28 jähriger mutmaßlicher Mittäter aus Krefeld in anderer Sache in Haft; nunmehr erließ das Amtsgericht Krefeld auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft auch einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 27 jährigen Tatverdächtigen.

Quelle: Polizeipräsidium Krefeld

Bei dem Callcenter auf dem Ostwall in Krefeld handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Kus & Theissen GbR, die auch unter anderen Firmennamen wie beispielsweise Phoenix GbR oder PhoenixCall GbR aktiv waren.

Mehr als sieben Jahre Haft für Telefonbetrüger

Mit drastischer Verteidigerschelte endete am Freitag nach 116 Prozesstagen ein Mammut-Verfahren gegen Telefonbetrüger vor dem Landgericht Essen. Der Richter warf den Verteidigern vor, mit über 300 Anträge das Verfahren bewusst verschleppt zu haben.

Gezielt Senioren hatten sich die Telefonbetrüger ausgesucht, die von ihrem Call-Center am Kopstadtplatz in der Essener City aus in wenigen Monaten rund eine Million Euro Gewinn machten . Zu sieben Jahren und drei Monaten Haft wegen „gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs“ verurteilte die XXI. Strafkammer am Donnerstag den Hauptangeklagten Ahmet Al. Die Komplizen des 37-Jährigen bekamen fünf beziehungsweise drei Jahre und neun Monate Gefängnis. ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Kein Zahlungsanspruch für "mega-einkaufsquellen.de"

Gegen eine Zahlungsaufforderung der JW Handelssysteme GmbH hatte sich ein Verbraucher durch eine negative Feststellungsklage zur Wehr gesetzt. Vor Gericht bekam die ehemalige Melango.de GmbH eine heftige Klatsche, denn laut Urteil besteht nach einer Anmeldung auf dem Portal "mega-einkaufsquellen.de" keinerlei Zahlungspflicht. Sollten auch an andere Gerichte sich diese Auffassung vertreten, dann wäre damit das Ende dieser Abzockmasche besiegelt.

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat durch Urteil vom 16.07.2013 zum Az.: 4 C 476/12 entschieden, dass der JW Handelssysteme GmbH gegenüber einem Verbraucher keine auf eine Mitgliedschaft bei "mega-einkaufsquellen.de" zu gründende Forderung zustehe. Die Anmeldung bei der JW Handelssysteme GmbH sei weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen und bei natürlichen Personen bestehe grundsätzlich die Annahme, dass es sich um einen Verbraucher handele. Bei verbleibenden Zweifeln sei zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden. ...

Selbst unter Zugrundelegung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Klägers sei ein Zahlungsanspruch der Beklagten zu verneinen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Fachanwalt für IT-Recht

Fundsache: Neue Firma eines Abzockers

Beim Suchen im britischen Handelsregister sind wir durch Zufall auf die neue Firma Sunny Side Up Ltd. eines bekannten Abzockers gestossen.

Die Firma wurde erst am 15. Juli 2013 in das Handelsregister eingetragen. Da sind wir mal gespannt, welchen Unternehmenszweck Christian Riebold mit seiner neuen Firma verfolgt.

Kaffeefahrt-Betrüger vom Opfer in die Falle gelockt

Eine 74-Jährige wird bei einer Kaffeefahrt übers Ohr gehauen. Das ist eine Nachricht, die leider keine mehr ist – kommt viel zu oft vor. Aber diese Geschichte endet anders: Mithilfe ihres Sohns und der Polizei gelingt es der Seniorin, den Betrüger dingfest machen. ...

„Es wurden ein 34-jähriger Deutscher und ein mutmaßlicher Komplize, 31 Jahre alt, festgenommen und mehrere Tausend Euro sichergestellt. Die Ermittlungen dauern an. Der Vorwurf lautet auf Betrugsverdacht.“ Statt Krebsmedikamenten hatten die Männer für viel Geld billige Nahrungsergänzungsmittel verkauft. ...

Quelle und vollständiger Bericht: elbe Wochenblatt

Kaffeefahrt-Drahtzieher geben in Göttingen auf

Polizei und Verbraucherzentrale Göttingen verzeichnen Erfolge gegen die Veranstalter von dubiosen Werbefahrten: Nach entsprechenden Warnungen fand eine Kaffeefahrt nicht statt, eine zweite wurde wegen zu geringer Teilnehmerzahl abgebrochen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Göttinger Tageblatt

Urteil gegen Timo Richerts Spam- und Werbeaktionen zum Datenhandel

In den letzten Tagen und Wochen ist es in vielen Email-Postfächern bezüglich Spam für Versicherungsvergleiche recht ruhig geworden. Ein möglicher Grund dafür mag eine Unterlassungsklage sein, die der Deutsche Verbraucherschutzverein e. V. beim LG Braunschweig (9 O 365/12 (46) gegen Timo Richerts Firma Richvestor GmbH eingereicht hat und für sich entscheiden konnte.

Veröffentlichung gemäß § 7 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)

Die beklagte Richvestor GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Marcus Arloth, Leopoldstraße 38, 38100 Braunschweig wurde durch das Landgericht Braunschweig mit Urteil vom 19.06.2012 zu Aktenzeichen 9 O 365/12 (46) wie folgt verurteilt:

Der Beklagten wird untersagt,

  • im Internet gegenüber Verbrauchern geschäftliche Dienste – z.B. Formulare zur Erfassung persönlicher Daten von Verbrauchern zum Zwecke des Adresshandels – anzubieten, ohne die gem. § 5 Abs. 1 TMG erforderlichen Pflichtangaben in einer Weise bereitzuhalten, dass sie auf jeder Seite des Angebotes unmittelbar sichtbar oder mit höchsten zwei Maus-Klicks auf eindeutig gekennzeichnete Links erreichbar sind

  • die über ein Internetformular,
    das nach seiner äußeren Gestaltung – z.B. wie in der Abbildung durch die blickfangmäßige Überschrift "Ihr kostenloser Vergleich:", den Text „Durch unseren Schnell-Vergleich erfahren Sie wie günstig Sie sich privat versichern können." und den Absender-Button „Jetzt Vergleich erstellen » " – beim Formularnutzer den Eindruck erweckt, er werde durch die Eingabe seiner Daten vom Betreiber des Formulars sofort einen kostenlosen Online-Vergleich von Versicherungsangeboten erhalten,
    generierten persönlichen Daten von Verbrauchern zu Zwecken des Adresshandels zu verwenden, soweit in dem Formular nicht auf diesen Zweck hingewiesen wird,
  • an der Durchführung von Werbeanrufen Dritter bei Verbrauchern, für die den Dritten keine Einwilligung vorliegt, dadurch mitzuwirken, dass sie über ein Internetformular der im Antrag Nr. b beschriebenen Art generierte persönliche Daten an Dritte – z.B. Versicherungsdienstleiter – weitergibt, welche diese Daten bestimmungsgemäß zur Durchführung telefonischer Verkaufsgespräche verwenden.

Quelle: Bundesanzeiger am 12.09.2012

23.07.13

Betrüger am Telefon geben sich als Verbraucherzentrale aus

Kein Schutz, sondern 69 Euro/Monat für Gewinnspielteilnahme

Unsere Beraterin berichtet, dass eine Verbraucherin aus Osnabrück einen unerwünschten Anruf erhalten habe. Der Anrufer gab sich als "Verbraucherzentrale Köln" aus. Man wolle die Verbraucherin vor Gewinnspielen unseriöser Anbieter schützen. Sie solle deshalb einen Gewinnspielvertrag über drei Monatsraten zu je 69,90 Euro abschließen. Kurz darauf erhielt sie ein Willkommensschreiben der Mega-Millions49, ein Produkt von NAZ REKLAM. Widerrufen Sie den angeblichen Vertrag! Zahlen Sie nicht! Die Verbraucherzentralen rufen Sie niemals unaufgefordert an!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Anscheinend möchten die Gauner verhindern, dass jemand herausfindet wer für den Betrug verantwortlich ist, denn die zu dem Gewinnspieldienst Mega-Millions49 gehörende Webseite wurde anonym registriert. Doch die Mühe war umsonst. In seinem Profil bei Google+ hat ein türkischer Webmaster im Juni letzten Jahres öffentlich mitgeteilt: "Yeni web sitemiz (Unsere neue Webseite) nazreklam.com".

Als Arbeitgeber gibt der Webmaster in seinem Profil die Firma Elmmedya an.

Die Firma Elmmedya gehört anscheinend einem Herrn Muammer Karaagac aus Ankara und ist Teil der Karagaac Grup.

Die dazugehörende Firmenwebseite wurde auf ihn gemeinsam mit Aymu Tasarim registriert.

Die Webseite nazreklam.com ist aber wiederum auf einen anderen Namen registriert, welcher dann zu einem Elektroladen in Ankara führt.

Faustus Eberle zu Haftstrafe verurteilt am LG Düsseldorf

Nachdem das Landgericht Frankfurt (7580 Js 201988/11 - 931 Gs) erst im vergangenen Dezember Faustus Eberle zu einer Haftstrafe verurteilt hatte, folgte nun vor dem LG Düsseldorf (004 KLs-130 Js 113/08-3/12) die zweite Klatsche für den Betrüger, der sich selbst lieber als Wirtschaftswunderkind und Business-Angel sah. Zu der Strafe von vier Jahren und drei Monaten aus dem ersten Prozess kommen jetzt noch einmal zwei Jahre und drei Monate hinzu. In der Urteilsbegründung wird Faustus Eberle neben dem "Umfang der betrügerisch erlangten Beute" auch sein professionelles und vor Allem sein "besonders nachhaltiges kriminelles Vorgehen" zur Last gelegt.

Mitangeklagt waren der Rechtsanwalt Constantin Kletti und mit Georg Gabrielides der Vorstand und Geschäftsführer der Afendis Payment Solutions GmbH. Mit einem blauen Auge kam Georg Gabrielides noch einmal davon, denn er wurde wegen Beihilfe zum Betrug in drei Fällen Lediglich eine Geldstrafe von 540 Tagessätzen zu je 130,00 € verurteilt. Schwerwiegender wogen bei Constantin Kletti die Verurteilungen aus den früheren Prozessen am LG Düsseldorf (14 KLs – 130 Js 56/09 – 08/09) und beim LG Gera (850 Js 23010/04 1 KLs/6). Schon danach drohte dem Ratherr eine lange Haft, die nun unter Einbeziehung der vorherigen Urteile zu einer Gesamtstrafe von insgesamt sieben Jahren und sechs Monaten zusammengefasst wurde.

Das Verfahren gegen Tobias Kirmeier als verantwortlichen Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma STEP2PAY solutions for e-transactions GmbH (kurz STEP2PAY) wurde im Prozess abgetrennt und gesondert weiterverfolgt. Die Firma STEP2PAY war für die Payment-Dienstleistungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr, also den Einzug der betrügerischen Forderungen wie z.B. für xwin-online.com, zuständig. Schon früher ist Tobias Kirmeier wegen seines dubiosen Geschäftsgebarens aufgefallen, u.a. auch als Gesellschafter der Captura GmbH, welche bekanntlich Eberles Firmenimperium zugerechnet wird. Auch aus dem Vorstand der Novalnet AG musste er wegen seiner Verstrickungen zu dem betrügerischen Firmengeflecht des Faustus Eberle Im Februar 2008 ausscheiden.

LOTTO warnt vor Telefonbetrügern!

Bei LOTTO Niedersachsen häufen sich erneut Beschwerden über Telefonanrufe von Unternehmen, die für die Teilnahme an Lotterien und Gewinnspielen werben oder unter anderen Vorwänden versuchen, an die Bankverbindung der Angerufenen zu kommen. Diese ungebetenen Anrufer geben sich als LOTTO-Mitarbeiter aus oder erwecken den Anschein, im Auftrag von LOTTO zu handeln.

Die neueste Masche: Die Anrufer behaupten, LOTTO Niedersachsen müsste wegen angeblicher technischer Umstellungen in der LOTTO-Zentrale in Hannover alle bestehenden Verträge kündigen und dann neu aufsetzen. Aus diesem Grund sollen die Angerufenen ihre Bankverbindungen und Geburtsdaten am Telefon preisgeben. Diese aktuell geschilderten Anrufe erfolgen aus Slowenien (Vorwahl 00386).

In einigen Fällen wurde erklärt, man biete exklusive Gewinnchancen bei Preisgabe der Bankverbindung. LOTTO Niedersachsen rät zu unbedingter Vorsicht. LOTTO-Geschäftsführer Dr. Rolf Stypmann: „Diese Form des ‚Etikettenschwindels’ und der Kundentäuschung kommt leider immer wieder vor. Die Telefonate stammen keinesfalls von LOTTO Niedersachsen, sondern von uns unbekannten Personen oder Firmen.“
Diese verfolgen ausschließlich das Ziel, durch die Berufung auf das seriöse staatliche LOTTO über die Herausgabe der Kontoverbindung an Geld zu gelangen und den angerufenen Personen Spielaufträge aufzudrängen.

LOTTO distanziert sich ausdrücklich von solchen unerlaubten Praktiken und empfiehlt dringend, keinerlei persönliche Daten am Telefon preiszugeben. LOTTO Niedersachsen informiert telefonisch weder über Spielangebote noch über Gewinne und schließt niemals Spielverträge auf diesem Weg ab.

Auch der Glücksspielstaatsvertrag verbietet Telefonwerbung ausdrücklich. Im § 5 Abs. 3 heißt es: „Werbung für öffentliches Glücksspiel ist (...) über Telekommunikationsanlagen verboten.“

Quelle: LOTTO Niedersachsen

15.07.13

Opfer von Internet-Abzocke für TV-Beitrag gesucht

Für ein Verbrauchermagazin im Fernsehen werden von der Produktionsfirma FarbFilmFreun.de Personen gesucht, die schon Opfer von Internet-Abzocke oder Datenmißbrauch geworden sind und bereit sind, ihre Erfahrungen mitzuteilen.

Abzocke im Internet?!?

Wir, die Fernseh-Produktionsfirma FarbFilmFreun.de aus Dortmund, suchen Sie! Wir möchten aufklären über fiese Maschen von Betrügern! Wie kann man sich schützen? Dafür brauchen wir Sie: Wurden auch Sie schon mal Opfer krimineller

Machenschaften? Sind bei Ihnen gefälschte Mahnungen oder sogar unberechtigte Inkassobriefe eingegangen? Welche Erfahrungen haben Sie mit Datenmissbrauch und Abzocke gemacht? Wollen Sie aufklären und andere warnen?

Wir sind immer auf der Suche nach spannenden und interessanten Geschichten - und vielleicht können wir IHR Problem auch lösen!?!

Ganz speziell suchen wir im Moment Bahnkunden, die auf eine fiese Abzock-Masche mit gefälschten Online-Bahntickets hereingefallen sind! Es handelt sich hierbei längst nicht mehr um Einzelfälle, sondern um Betrug im großen Stil, der für den "normalen" Bahnfahrer von einem tollen Schnäppchen kaum zu unterscheiden ist!

Bei der Fernsehsendung handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Verbrauchermagazin.

Melden Sie sich einfach bei uns - mit einem Foto, Ihren Kontaktdaten und natürlich Ihrer Geschichte!

redaktion AT farbfilmfreun DOT de oder 0231/222 46 821

 

Dubiose Mahnungen für Europoint bzw. SK Media

Eine Verbraucherin aus Oldenburg hat ein Schreiben der KHH Mahnabteilung aus Wiesbaden erhalten. Es bestehe eine offene Rechnung bei EUROPOINT über 282,50 Euro. Auf dem Überweisungsträger ist die SK MEDIA als Empfänger genannt. Als die Verbraucherin den Nachweis der Forderung verlangte, erhielt sie wenig später ein identisches Schreiben - diesmal direkt von SK MEDIA aus Köln. Empfänger und Bankdaten sowie die Rechungsnummer unterscheiden sich von den vorherigen Angaben. Zahlen Sie nicht!

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Sicherungsmaßnahmen im Betrugsverfahren zu "Lotto 3000"

Staatsanwaltschaft Mannheim

601 Js 31893 / 11 - (- 641 AR 286/13 (VA) -)

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Betruges u.a. im Zusammenhang mit der vorgeblichen Lottospielgemeinschaft „Lotto 3000“ konnte aufgrund des dinglichen Arrestes der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.01.2013 und des diesbezüglich durch das Amtsgericht Mannheim ergangenen Bestätigungsbeschlusses vom 25.01.2013 zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten ein Betrag von 95.000,-- EUR bei einem Beschuldigten sichergestellt und unter Az. 4 HL 938/13 beim Amtsgericht Mannheim hinterlegt werden.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte und weitere Täter zu Beginn des Jahres 2011 eine tatsächlich nur fiktiv bestehende Lottospielgemeinschaft „Lotto 3000“ aufgelegt und die Teilnahme an dieser über externe Call-Center per Telefon vertrieben haben. Den Angerufenen wurde hierbei in der Regel vorgespiegelt, sie hätten einen werthaltigen Gutschein in Höhe von EUR 100,-- gewonnen. Tatsächlich gab es einen solchen Gutschein nicht. Durch bewusst manipulative und irreführende Gesprächsführung wurden die Angerufenen dazu veranlasst, im Gesprächsverlauf möglichst häufig mit „Ja“ zu antworten, um diese Äußerungen zum Nachweis eines angeblichen Vertragsschlusses verwenden zu können. Die Geschädigten wurden teilweise durch unzulässig zusammengeschnitte Voicefiles oder massive Drohanrufe zu Zahlungen veranlasst.

Der Beschuldigte, ein Rechtsanwalt, soll das System „Lotto 3000“ mitentwickelt haben und für den gesamten Bereich Kundenverwaltung, Mahnung, Inkasso und Abwehr berechtigter Forderungen verantwortlich gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurde der oben bezeichnete Vermögenswert d. Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 111b ff StPO einstweilen gesichert. Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es mitunter aus der Straftat hervorgegangenen Geschädigten einen (ggfs. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jede(r) Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede(r) Geschädigte seine evtl. Ersatzansprüche gerichtlich geltend machen und anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen für Geschädigte reservierte Vermögenswerte Zugriff nehmen.

Erfolgen keine Maßnahmen durch Verletzte erhält d. Beschuldigte die gesicherten Vermögenswerte unter Umständen trotz rechtskräftiger Verurteilung wieder zurück!

Bei einem ausdrücklichen Verzicht der Geschädigten auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche oder in einem Verfahren nach § 111i Abs. 2 - 6 StPO können die gesicherten Vermögenswerte dem Staatsfiskus zufallen.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens und die damit grundsätzlich vorweg anzustellende Kosten-Nutzen-Frage können Sie mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erörtern. Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht keine Ratschläge zum Verfahren oder weitere Auskünfte zur Werthaltigkeit und Belastungen der gesicherten Vermögenswerte sowie Erfolgsaussichten einer Zwangsvollstreckung geben kann und darf.

Bitte bedenken Sie, dass Sie grundsätzlich nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt einen zivilrechtlichen Titel voraus (z.B. Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Urteil, Anerkenntnisurteil, o.ä.) oder im Rahmen des vorläufigen Rechtschutzes mittel einstweiliger Verfügung oder eines dinglichen Arrests. Nur im Ausnahmefall, wenn der Ihnen entwendete Gegenstand von der Staatsanwaltschaft gesichert werden konnte, ist ein formloser Antrag an die Staatsanwaltschaft auf Herausgabe ausreichend (§ 111k StPO).
Ihre Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen bedarf noch der Zulassung durch das Strafgericht (§ 111g StPO) oder bei Vollstreckung in Immobilien der richterlichen Zustimmung zum Rangrücktritt der Staatsanwaltschaft (§ 111h StPO).
Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip gilt auch in Rückgewinnungshilfeverfahren und wird durch eine Zulassung grundsätzlich nicht verändert. Dies bedeutet, dass der zuerst zugreifende Gläubiger stets ein rangbesseres Pfandrecht als ein später vollstreckender Gläubiger hat. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Ansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher. Zudem ist die Aufrechterhaltung der Sicherungsmaßnahme zeitlich begrenzt.
Ein Verteilungsverfahren für die Geschädigten durch die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht findet nicht statt. Die bloße Anmeldung Ihrer Forderung entfaltet keinerlei Rechtswirkung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rechtsberatung durch die Staatsanwaltschaft nicht erlaubt ist und die Beantwortung weitere Ersuchen und Anfragen zugunsten der vorrangigen Ermittlungen zurückgestellt werden.

Hinweise zu Rechten als Geschädigter finden sich darüber hinaus in den Hinweisblättern („Rechte von Verletzten und Geschädigten“) unter www.jum.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik Opferschutz.

Quelle: Bundesanzeiger

Lesenswert sind in dem Zusammenhang auch die Hintergründe und Fakten zur Telefonabzocke von "Lotto 3000" vom Dezember 2011.

Wie berichtet, soll der Heidelberger Rechtsanwalt Georg Meyer-Wahl im Sommer auf Mallorca gewesen sein. Thema seiner Gespräche: „Lotto 3000“.

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

Die Masche mit dem Schuh-Abo

Was man der Kundin allerdings nicht gesagt hat: Sollte sie in einem Monat mal nichts kaufen, so werden ihr trotzdem 39,95 Euro vom Konto abgebucht und als Gutschein für den nächsten Einkauf bereitgelegt. Diesen Mechanismus kann die Stammkundin nur unterbrechen, wenn sie zwischen dem 1. und dem 5. jeden Monats extra in den Laden käme und ausdrücklich erklärte, dass sie in diesem Monat nichts zu kaufen gedenke.

Ein ganz schön schräges Geschäftsmodell. Aber es existiert, zumindest im Internet. Der Onlineshop JustFab aus Berlin geht damit seit Mai auf Kundenfang. ...

Quelle und vollständiger Bericht: stern.de

ABC Factoring treibt Forderungen der Gesellschaft für Energieversorgung ein

Unsere Berater/innen berichten, dass vermehrt Verbraucher aus Niedersachsen Zahlungsaufforderungen von ABC Factoring aus Dortmund erhalten. Angeblich habe die Gesellschaft für Energieversorgung mit den Verbrauchern eine kostenpflichtige Energieberatung am Telefon durchgeführt. Die Kosten für die Beratung beliefen sich auf 69 Euro. Zuzüglich der Mahn- und Inkassokosten sollen die Verbraucher nun 108,20 Euro zahlen. Widersprechen Sie der Forderung! Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

08.07.13

Adessbuchbetrüger werben für regionale-auskunft.com

Seit ein paar Tagen melden sich Gewerbetreibende, die Spam per Fax erhalten haben, in dem für einen Eintrag in dem Adressengrab "regionale-auskunft.com" geworben wird. Auf dem Fax ist aber kein Absender vorhanden. Wer dennoch auf die amtlich wirkenden Schreiben antwortet, hat (meist ungewollt) einen Vertrag an der Backe, der mit jährlichen Kosten in Höhe von 996,- € zu Buche schlägt. Die Laufzeit wird angegeben mit "mindestens 3 Jahre". Auch auf verschiedenen Presseportalen werben die Adressbuchbetrüger seit einigen Tagen für das Online-Register "regionale-auskunft.com".

Wer steckt hinter dieser betrügerischen Abzockmasche? Nicht nur auf dem Fax fehlt der Absender, auch die Daten der Domainregistrierung geben keinen Aufschluss, da die Webseite anonym registriert wurde. In den Pressemeldungen ist von der rumänischen Firma "Sabryem`St Company SRL" die Rede. Auch im Impressum der Webseite "regionale-auskunft.com" ist dieser Firmenname zu finden.

Abgesehen von den Schreibfehlern ist insbesondere der Name der Geschäftsführerin Sabrina Stefan erwähnenswert. Unter der Webadresse "regionale-auskunft-24.com" ist das Unternehmen "Sabryem`St Company SRL" auch in der Schweiz aktiv. Dort aber schon seit letztem Jahr, denn die Schweizer Eidgenossenschaft hatte im Oktober 2012 vor Adressbuchschwindlern wie der "Sabryem`St Company SRL" gewarnt. "Das SECO warnt deshalb vor diversen Faxmitteilungen, welche sich als Adressbuchschwindel herausgestellt haben."

Warum aus Fritzmann ein Schweiger wurde

Böse Stimmen behaupten, Valentin Fritzmann wolle sich aufgrund diverser Ermittlungsverfahren und in Deutschland gegen ihn bestehender Haftbefehle absetzen. Die Vermutung liegt meiner persönlichen Meinung nach auch sehr nah. Immerhin wird wohl in Kürze das Verfahren gegen Frank Babenhauserheide und weitere Drahtzieher in Sachen Megadownloads & Co. hier in Deutschland eröffnet. Und auch der kino.to-Bust, im Rahmen dessen die mittlerweile zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Täter mitteilten, Valentin Fritzmann habe monatlich 250.000 Euro in das Projekt kino.to gesteckt. ...

Der Name Valentin Fritzmann ist ein für alle Mal Geschichte – er hat ihn nämlich geändert.

Valentin Fritzmann heißt nämlich heute Florian Schweiger. Er hat, vermutlich sehr zum Verdruss der Strafverfolgungsbehörden, schlichtweg eine amtliche Namensänderung durchführen lassen. Fasst man nun die vorliegenden Fakten (Ausverkauf der Firmenkonstrukte und Projekte, Namensänderung) zusammen, so könnte man fast zu dem Schluss kommen, dass hier eine Flucht vorbereitet wurde. ...

Quelle und vollständiger Bericht: frickemeier.eu

Betrügerische Mahnungen von OG Payments Ltd.

Verbraucher aus Wolfsburg und Celle erhielten nach einem unerwünschten Anruf Schreiben der OG Payments Ltd. aus Berlin. Diese mahnte die Begleichung von Rechnungen an, welche die Verbraucher per E-Mail erhalten hätten. Die Verbraucher haben jedoch gar keine E-Mail-Adresse bzw. nicht einmal einen Computer. Die Rechnungsbeträge belaufen sich auf 49,52 Euro und 47,12 Euro. Welche Leistung hierfür konkret erbracht worden sein soll, wird nicht erwähnt. Widersprechen Sie der Forderung! Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Kanzlei unterliegt im Prozess um "Porno-Pranger"

Im Zivilverfahren gegen die berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen („Porno-Pranger“) und den bekannten Internetabzocker Frank Drescher zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass hier versucht wurde, andere Internet-Händler über Massenabmahnungen „vorsätzlich sittenwidrig“ abzuzocken. ...

Nach Überzeugung des Gerichts deutet einiges darauf hin, dass U+C und Drescher gemeinsame Sache gemacht haben, ...

Quelle und vollständiger Bericht: regensburg-digital

So funktioniert der Betrug mit Jobangeboten per E-Mail

8000 Euro in Nullkommanix: Lukrative Jobangebote, die per E-Mail eintrudeln, sind immer häufiger das Machwerk von Kriminellen. Wer darauf eingeht, kann sich strafbar machen, warnt das Landeskriminalamt. Das sind die Maschen....

Tipp: Wer von einer unbekannten Quelle Geld auf sein Konto überwiesen bekommt, sollte es auf keinen Fall woanders hin transferieren. „Legal ist es, das Geld an den Absender zurückzuüberweisen“, erläutert Bankenverband-Sprecherin Topar. Am besten sei es aber, die Bank über den Vorfall zu informieren und die Polizei einzuschalten.

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - Der Westen

Kaffeefahrten: Tarnen, täuschen, abkassieren

Da lag sie nun vor mir, die verlockende Einladung. Betrifft: Abschlussfeier vom Büro V.I.P.-Events Walter Bauer. Weiter heißt es: "Nun werde ich meine Vertriebsfirma bald schließen". Ich bin eingeladen mit drei weiteren Gästen zu einer Veranstaltung anlässlich dieses Ereignisses. ...

Nach der Begrüßung ging es auch gleich zur Sache. Der Veranstalter war plötzlich eine Firma aus den Niederlanden, die Busreisen zu verschiedenen Reisezielen verkaufen wollte. Weiterhin waren noch Produkte wie Cremes und Uhren im Angebot. Von den versprochenen Geschenken war plötzlich keine Rede mehr. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass es die versprochenen Produkte nur bei Abschluss eines Reisevertrages gibt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

02.07.13

Polizei warnt vor gefälschen Briefen vom Staatsanwalt

Briefbogen mit Landeswappen, roter Stempel mit dem Schriftzug Staatsanwaltschaft und eine saftige Strafandrohung: Das Schreiben, das eine Frau aus Münster jetzt erhalten hat, macht durchaus Eindruck. Jemand will an das Geld der Frau. Aber nicht der Staatsanwalt. Denn der Brief ist eine Fälschung.

Quelle und vollständiger Bericht: Münstersche Zeitung

Die Staatsanwaltschaft München warnt ebenfalls vor den gefälschten Schreiben. Dort wird unter dem Aktenzeichen 11 AR 1149/13 ein Vorermittlungsverfahren geführt.

Nepp mit Proben von Mare Salisan

Zahlreich Verbraucher aus Niedersachsen erhielten unerwünschte Anrufe von Mare Salisan. Man wolle ihnen eine Probepackung Gingko Biloba zum Preis von 9,90 Euro zusenden. Es erfolgten weitere Warensendungen - ohne erneute Zustimmung der Verbraucher. Anschließend verschickte Mare Salisan ein Schreiben. Darin enthalten ein Rechnungsbetrag über 124,70 Euro sowie der Hinweis auf eine vorangegangene Mahnung und die Ankündigung zur Übergabe des Vorganges an ein Inkasso-Unternehmen. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Dreister Betrug bei Kaffeefahrt

Eigentlich wollten die Gäste der Kaffeefahrt in Ochtrup ihren Geldgewinn abholen. Doch stattdessen zahlten sie drauf. 1000 Euro für Gesundheitspillen, die sofort bar bezahlt werden mussten. Als die überrumpelten Käufer zu Hause von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollten, erlebten sie ihr blaues Wunder. Es war keine Adresse aufgeführt, zu der ein Widerspruch geschickt werden könnte. Die Verbraucherzentrale spricht von gewerbsmäßigem Betrug. ...

Auf der Kaffeefahrteinladung hatte nur eine nicht zu identifizierende Postfachadresse gestanden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westfälische Nachrichten

Treuhand Inkasso Service fordert für Verbraucherhilfe e.V.

Nachdem eine Verbraucherin aus Stade mehrfach unerwünschte Anrufe diverser Gewinnspielanbieter erreichten, meldete sich kurz darauf der "Verbraucherhilfe e.V." bei ihr. Der Verein wollte sie vor weiteren Gewinnversprechen schützen - für 89,95 Euro. Die Verbraucherin lehnte dies ab. Daraufhin erhielt sie ein Schreiben der nicht registrierten Treuhand Inkasso Service mit einer Forderung über insgesamt 223,14 Euro. Bei Nichtzahlung droht das Unternehmen mit einem Rechtsanwalt, der Einleitung eines zivilrechtlichen Verfahrens sowie der Kontopfändung. Widersprechen Sie der Forderung! Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Adressbetrüger zu Haftstrafe verurteilt

Mit einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten endete am Donnerstag der Betrugsprozess gegen einen jungen Lagerarbeiter aus Alzey. Nach der Vernehmung von 47 Zeugen stand für die Erste Mainzer Strafkammer fest, dass der 24-Jährige zwischen Juli und Oktober 2012 Firmeninhaber in 754 Fällen für ihren vermeintlichen Eintrag ins Handelsregister um jeweils rund 500 Euro prellte. Tatsächlich landeten die Einträge nach Aussage eines Zeugen „in einer Online-Datenbank, die keinen Menschen interessiert“. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wormser Zeitung

Abofalle, Inkasso, dubiose Kreditangebote: Hauptsache Abzocke

Die Firma JW Handelssysteme GmbH, besser bekannt unter ihrem vorigen Namen Melango.de GmbH, und ihre Geschäftsführer Thomas Wachsmuth, geb. Poller und David Jähn entwickeln derzeit viel Kreativität, um ahnungslose User in ihre unter ständig wechselnden Domains geschaltete Abofalle zu locken. Momentan wird unter anderem auch wieder über die Suchmaschinen Bing und Yahoo Werbung geschaltet:

Wer bei den Suchergebnissen gleich auf die erste bezahlte Werbung unter blog-grosshandel.com/apple klickt, landet gleich auf der derzeit aktiv geschalteten Abofalle http://www.beschaffungsplattform24.de/elektronik.php

Wir beschäftigen uns aber mal ein wenig mit dem Blog unter der Domain blog-grosshandel.com.

Ach wie nett, das Impressum von einer türkischen Firma.

Der Blog selbst enthält eine Reihe von Artikeln und Bildern über sehr begehrte Waren bekannter Markenhersteller, die kein Händler zu den dort ausgelobten Preisen abgeben würde, nicht mal für „vom LKW gefallene“ I-Pads/I-Phones usw. würde kein Händler dieser Erde einen Nachlass von bis 90 % gewähren. Die hinterlegten links leiten samt und sonders auf beschaffungsplattform24.de weiter.

Unter Tipps finden wir den Hinweis „Privatkredit für seine Kunden anbieten“

Unbeachtet der Tatsache, dass die JW Handelssysteme GmbH vorgibt, ausschließlich Gewerbetreibende als Kunden gewinnen zu wollen, und was die dann mit Privatkrediten anfangen sollen, interessieren wir uns für das hinterlegte Angebot:

Ganz wichtig ist auch bei Höherpreisigen Produkten, dass sie den Kunden überzeugen sich etwas zu leisten. Eine gute Möglichkeit ist als Bezahlmöglichkeit eine Ratenzahlung anzubieten. Ist ihn der Aufwand hierfür zu hoch gibt es aber noch eine andere Möglichkeit, Sie können den Kunden einfach auf ein Kreditangebot hinweisen. Man kann heut zu Tage ein Privatkredit-online beantragen. Der Kunde erfährt sofort ob der Kredit genehmigt wird und kann den Einkauf fortsetzten. Gerade wenn man relativ teurer Produkte vertreibt kann man so den ein oder anderen neuen Käufer gewinnen.

Der rot hervorgehobene Link führt uns auf die Webseite privat-kredit-online.de mit den nachfolgenden Impressum:

osib.de UG (haftungsbeschränkt)
Lerchenstr. 13
76327 Pfinztal
Tel.: 0721/1516808
e-mail: kontakt@osib.de
Geschäftsführer: Stephanie Ring

Viel interessanter war aber der auf der Startseite enthaltene Hinweis auf Auxmoney.

Wer für Auxmoney verantwortlich ist, kann dem Impressum der Firmendomain entnommen werden:

Wir ersparen uns weitere Bemerkungen zu Auxmoney und lassen die derzeitige Funktionsweise mal von der Stiftung Warentest erklären: Klick

Bei der Personalie Philipp Kriependorf und der Adresse Berliner Allee 15 in 40212 Düsseldorf fällt uns doch glatt etwas auf:

Nein, was ist die Welt doch klein. Das ist doch die zur National-Inkasso umbenannte Firma, die neuerdings den Forderungseinzug für Melango JW Handelssysteme vornimmt?