26.09.12

Prozessbeginn gegen Faustus Eberle wegen Telefon-Betrug

Mit einem groß angelegten Telefon-Betrug muss sich ab Mittwoch (26.9., 9.30 Uhr) das Landgericht Frankfurt am Main befassen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten im Alter von 32 und 40 Jahren vor, mehr als 100.000 Telefonkunden gegen deren Willen kostenpflichtige Abonnements angedreht zu haben.

Für die wöchentlichen Abbuchungen von 9,90 Euro nutzten die Betrüger die Dienstleistungsverträge von Netzbetreibern, so dass die Gebühren mit der Telefonrechnung abgebucht und von vielen Opfern zunächst gar nicht bemerkt wurden.

Den zwischen Juli 2010 und November 2011 entstandenen Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf knapp zwei Millionen Euro. Die Angeklagten wollten den Betrug nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft aber noch in viel größerem Umfang aufziehen. So sollen sie allein in einem Callcenter in Pristina im Kosovo 150 Mitarbeiter beschäftigt haben.

Um die Zahlungen zu verschleiern, habe der 32-jährige Hauptangeklagte eine Vielzahl von Strohleuten und Scheinfirmen in den USA und auf den Virgin Islands genutzt. Dadurch sei es den geprellten Kunden praktisch unmöglich gemacht worden, das Geld zurückzufordern.

Quelle und vollständiger Bericht: NH24.de

Telefon-Abzocke: Anklage wegen Bandenbetrugs beim LG Würzburg

Der größte Sitzungssaal des Würzburger Landgerichts ist selten voll. Aber jetzt wird der Platz vor der Besucherschranke knapp. Fünf Angeklagte, elf Verteidiger, zwei Staatsanwälte, drei Berufsrichter, zwei reguläre und zwei Ergänzungsschöffen sitzen hier. Es geht um bandenmäßigen Betrug, die Angeklagten sollen insbesondere alte Leute um rund 417 000 Euro geprellt haben. ...

Laut Anklage sollen die fünf mutmaßlichen Betrüger ihren Opfern Beratung sowie Hilfe bei unliebsamen Werbeanrufen, Gewinnspielteilnahmen oder Abo-Verträgen versprochen haben.

Um dem Ganzen einen seriösen Anstrich zu geben, sollen die Männer Firmen mit verheißungsvollen Namen wie „Verbraucherangriff“, „Deutsche Verbraucherberatung“ oder „Kundenschutz 24“ gegründet haben. Außerdem, so die Anklage, hätten sie Call Center betrieben, von denen aus speziell geschulte Mitarbeiter die älteren Leute angerufen und ihnen „juristisch fundierte Schreiben“ zum Preis von rund 90 Euro versprochen hätten, mit denen sie sich von lästigen Nepp-Anrufen befreien könnten. Insgesamt fielen Hunderte Geschädigte auf diese Masche „unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes“ rein. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Main-Post

Zu den Angeklagten gehören auch die Verantwortlichen der inzwischen wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Firma Advance Service GmbH aus Neuss.

Amtsgericht Neuss Aktenzeichen: HRB 15491 Bekannt gemacht am: 08.10.2010 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

06.10.2010

Advance Service GmbH, Neuss, Görlitzer Str. 5, 41460 Neuss. Nicht mehr Geschäftsführer: Nitsche, Mike, Düsseldorf, *01.08.1984. Nicht mehr Geschäftsführer: Terziev, Momtsil, Tessaloniki, *20.01.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

Prozess-Auftakt um Betrug mit Blockheizkraftwerken

Wegen Betrug mit Kleinkraftwerken müssen sich dreizehn Männer und eine Frau seit Montag vor dem Nürnberger Landgericht verantworten. Sie sollen zwischen November 2009 bis November 2010 gutgläubige Anleger im Schneeballsystem um mehr als 62 Millionen Euro betrogen haben.

Wie zu Prozessbeginn bekannt wurde, ist ein 45-Jähriger bereits seit 11. September auf der Flucht. Da aber die Hauptbeschuldigten anwesend waren, wurde die Verhandlung fortgesetzt. ...

Bis zum Beginn der Ermittlungen im November 2010 soll es für die angebotenen Blockheizkraftwerke aber weder einen Prototypen noch ein serienreifes Einsparsystem gegeben haben. Es geht um 1417 Fälle. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Main-Netz

22.09.12

Vor zwei dreisten Abzockern warnt die Verbraucherzentrale Thüringen

"Deutsches Einwohner Verwaltungsregister"(DEVR) und "Mahnungs Büro Ries" wollen Verbrauchern ans Geld

1. Ein "Deutsches Einwohner Verwaltungsregister" (DEVR) schreibt Verbraucher in einer amtlich aufgemachten Weise z.B. unter Verwendung des Bundesadlers an und erweckt den Anschein, man müsse für die Veröffentlichung in dem Register 97,58 Euro bezahlen. Zweck und Nutzen dieser Veröffentlichung bleiben unklar. Das Schreiben enthält zahlreiche Fehler. Angegebene Internetseite und Telefonnummer existieren nicht. Eine E-Mail der Verbraucherzentrale mit der Bitte um Stellungnahme kam als unzustellbar zurück. Verbraucher sollten dieses Schreiben ignorieren und natürlich nichts bezahlen.

2. Das "Mahnungs Büro Ries aus Seelze" fordert von Verbrauchern aus angeblichen Gewinnspielvermittlungsverträgen aus dem Jahr 2010 rund 150 Euro. Die angegebene Telefonnummer führt nicht nach Seelze, sondern nach Osnabrück zu einem "Anwalts-Inkasso-Büro", das vor kurzem ähnliche Schreiben verschickte. Die Verbraucher werden mit etlichen Paragraphen und Drohungen mit Inkasso und SCHUFA eingeschüchtert. Verbraucher, die sich sicher sind, dass diese Forderung unberechtigt ist, was in der Regel der Fall sein dürfte, sollten sich schriftlich dagegen zur Wehr setzen.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Angeklagte bestreiten Internet-Betrug

Im Betrugsprozess gegen sieben Männer im Alter von 25 bis 55 Jahren wurde ein Befangenheitsantrag des Hauptangeklagten gegen den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz als unbegründet zurückgewiesen.

Wie berichtet, sollen sich die Männer aus dem Raum Bad Kreuznach und Mainz des bandenmäßigen Betrugs in 131 Fällen schuldig gemacht haben, indem sie von 2008 bis 2011 Internet-Unternehmen führten und nach der „Kölner Masche“ Anzeigen für wertlose Broschüren schalteten oder scheinbar kostenlose, tatsächlich aber teure Angebote im Internet platzierten. ...

Mit Seiten wie „gewinnspielverzeichnis.de“, „probenregister.de“, „spritbilliger.net“ oder „IQTest.de“ seien Kunden gelockt worden, sich zu registrieren, um dann vermeintlich kostenlos Informationen zu erhalten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Allgemeine Zeitung

Zeitschriftenabo statt Nebenjob

Eine Werbeagentur aus Süddeutschland sucht aktuell bei ebay Kleinanzeigen und im Stellenmarkt der Universität Hamburg nach Produkttestern, die zusätzlich Geld verdienen möchten. Lassen Sie sich bloß nicht auf das im Internet unter www.testhelfer.com beworbene Angebot ein, denn vor Ihrem ersten Einsatz sollen Sie ein zweijähriges Zeitschriftenabonnement abschließen.

Nach eigenen Angaben ist die Firma momentan auf der Suche nach Produkttestern aus den Regionen Berlin, Köln, Frankfurt und Hamburg. Hamburger Bewerber werden zu einem persönlichen Gespräch in spartanisch eingerichtete Büroräume am Glockengießerwall 26 eingeladen. Der Job scheint zunächst attraktiv, denn er ist honoriert und kann ganz einfach nebenbei von zu Hause erledigt werden. Zudem dürfen laut Aussagen der Agentur die zukünftigen Mitarbeiter die Produkte nach dem Test auch noch behalten. Erst zum Ende des Gesprächs kommt der Haken. Um die Tätigkeit aufnehmen zu können, ist der Abschluss eines Zeitschriftenabos notwendig.

Wir raten: Finger weg von diesem und allen anderen Nebenverdiensten, bei denen Sie in Vorkasse treten sollen. Im Fall von testhelfer.com erhalten Sie möglicherweise gar kein Honorar, da sie niemals als Produktester zum Einsatz kommen, müssen aber ein teures Zeitschriftenabonnement bezahlen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Vorkasse-Betrüger angeklagt am Bonner Landgericht

Mit fast vier Stunden Verspätung hat am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht der Prozess gegen eine Bande begonnen, der professionelle Internetkriminalität vorgeworfen wird. Die vier Männer aus Bonn und Essen im Alter zwischen 23 und 37 Jahren müssen sich unter anderem wegen bandenmäßigen Betruges, Urkundenfälschung und Computerbetrugs vor der 2. Großen Strafkammer verantworten. ...

Laut Anklage waren der 24 Jahre alte Bonner und der 33 Jahre alte Beschuldigte aus Essen Mitglieder in einem Internetforum, auf dem "das gesamte Spektrum krimineller Handlungen im Internet" zu finden ist. Die Hacker sollen zehn Anbieterkonten eines Internet-Auktionshauses geknackt haben. ...

Anschließend haben sie jedoch laut der Staatsanwaltschaft unter anderem Computerspiele, Designerkleidung, Nahrungsergänzungsmittel und Elektronikartikel angeboten, die es gar nicht gab. ...

Inzwischen sitzen die beiden mutmaßlichen Haupttäter im Gefängnis. Sie sollen trotz des laufenden Verfahrens im Internet weiter kriminell unterwegs gewesen sein. ...

Quelle und vollständiger Bericht: General Anzeiger

Den Ermittlern kam bei der Suche nach den Gangstern Kommissar Zufall zu Hilfe: Als ein Täter in einem früheren Prozess verhängte Sozialstunden nicht ableistete, stand die Polizei auf der Matte. Die Ermittler fanden den 25-Jährigen vorm Computer sitzend bei illegalen Geschäften. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Express.de

20.09.12

Consumer Content Consulting: Strafverfahren gegen Betreiber

Staatsanwaltschaft München II

41 Js 28351/10

In einem unter dem Az. 41 Js 28351/10 bei der Staatsanwaltschaft München II geführten Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges betreibt der Beschuldigte Werner Herbert Schmidt, geboren am 09.01.1969, als Inhaber und Geschäftsführer die Firma Consumer Content Consulting GmbH mit Sitz in 82407 Wielenbach, Primelstr. 2, im Folgenden Firma CCC. Die Firma CCC betreibt seit Jahren einen Internetversandhandel für Spielfilme pornographischen Inhalts.

Der Vertrieb der Filme erfolgte dabei bis Anfang des Jahres 2011 über die Internetseiten www.xxx-testen.de und www.p-testen.de, die inhaltlich identisch waren. Auf den Internetseiten wurde potentiellen Kunden die Möglichkeit eröffnet, sich bei Hinterlegung von persönlichen Daten bei der Firma CCC anzumelden. Durch das Layout und die Gestaltung der Internetseiten wurde bei potentiellen Kunden der Eindruck vermittelt, dass durch die Anmeldung bei der Firma CCC – abgesehen von einer Versandpauschale von 1,50 EUR für einen als „gratis“ deklarierten Videofilm – keine Kosten für die Kunden entstehen würden.

Tatsächlich schlossen die Kunden jedoch im Falle einer Anmeldung mit der Firma CCC einen Abonnementvertrag ab, durch den sie sich zur Abnahme von mindestens sieben Videofilmen pornographischen Inhalts zum Einzelpreis von jeweils 25,- EUR verpflichteten. Die Websites waren dabei bewusst so gestaltet, dass die Kostenpflichtigkeit des Angebots und der mit der Anmeldung einhergehende Vertragsschluss weder offensichtlich noch deutlich erkennbar waren, so dass die Nutzer der Websites zu nicht bewussten Vertragsabschlüssen verleitet wurden. Eine im Einzelnen noch nicht bekannte Vielzahl von Kunden des Beschuldigten kam den Zahlungsaufforderungen nach, obwohl sie bewusst keine über die Lieferung des ersten, vermeintlich kostenlos übersandten Films hinausgehenden Leistungen der Firma CCC erlangen wollten bzw. hierfür keine Gegenleistung erbringen wollten.

Es kam dem Beschuldigten bei seiner Vorgehensweise gezielt darauf an, potentielle Kunden über die Kostenpflichtigkeit seines Angebotes zu täuschen, um die aus dem Vertragsabschluss resultierenden Gebühren für die Zusendung der Videofilme zu erlangen.

Die Staatsanwaltschaft München II führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden folgende Vermögenswerte des Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff StPO einstweilen gesichert :

In Vollziehung des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts München vom 20.10.2011, Az. III Gs 9259/11 wurden bis zur Höhe von 2.474.690,13 EUR die Forderungen gegenüber den nachfolgend genannten Banken gepfändet, die die Pfändungen vorgemerkt und mitgeteilt haben, dass dort Guthaben bestehen wie folgt:

  • bei der Raffeisenlandesbank Oberösterreich AG, Zweigniederlassung Süddeutschland, Dr.-Emil-Brichta-Str. 9, 94036 Passau ein Guthaben in Höhe von 3.421,24 EUR,

  • bei der UniCreditBank AG, Kardinal-Faulhaber-Str. 1, 80333 München in Höhe von 6.699,09 EUR,

  • bei der Sparkasse Allgäu, Königstr. 21, 87435 Kempten in Höhe von 708,01 EUR (zur Auszahlung des Guthabens ist die Vorlage des jeweiligen Sparbuches erforderlich),

  • bei der Deka Bank Deutsche Girozentrale, Mainzer Landstr. 16, 60325 Frankfurt am Main in Höhe von 46,53 EUR (Fondsanteile zum Rücknahmepreis vom Stichtag 14.12.2011),

  • bei der Volksbank-Raiffeisenbank Penzberg eG, Karlstr. 26, 82377 Penzberg in Höhe von 3.616,68 EUR und

  • bei der Union Investment Service Bank AG, Wiesenhüttenstr. 10, 60329 Frankfurt am Main in Höhe von 2.047,84 EUR (nicht gefördertes Altersvorsorgevermögen aus einem Altersvorsorgevertrag zum Stichtag 23.12.2011).

Der Erlös aus der Notveräußerung eines Pkw gem. § 111l Abs.1 StPO i.V.m. § 814 ZPO in Höhe von 10.050,00EUR wurde unter dem Az. 55 HL 28/12 bei dem Amtsgericht Mühldorf a. Inn, PF 200143, 84441 Mühldorf hinterlegt.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111k StPO aus.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie – abgesehen vom oben genannten Sonderfall nach § 111k StPO – nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111g StPO) und/oder eines Rangrücktritts der Staatsanwaltschaft, zu dem wiederum eine richterliche Zulassung erforderlich ist (§ 111h StPO).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt . Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrecht erhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Quelle: Bundesanzeiger

18.09.12

Frank Drescher - vom Abzocker zum Beuteverwalter

In der Abzockszene ist Frank Drescher schon seit Jahren eine feste Größe. Um seine Opfer noch mehr einschüchtern und zur Zahlung von unberechtigten Forderungen nötigen zu können, gründete er mit der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH seine eigene Inkassobutze. Vor einer Woche wurde im Handelsegister bekannt gemacht, dass die Firma umbenannt wurde und seitdem Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH heisst.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin). Aktenzeichen: HRB 118815 B Bekannt gemacht am: 11.09.2012 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

07.09.2012

DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Firma: Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..

Die Namenswahl ist offensichtlich bewußt erfolgt und spiegelt das dubiose Geschäftsgebaren des Abzockers Frank Drescher wider. Der Begriff praeda kommt aus dem Lateinischen und wird im Lateinwörterbuch übersetzt mit Beute, sowie im übertragenen Sinn auch noch mit Raub, geraubtes Vermögen. Der neue Firmenname Praeda passt wie die sprichwörtliche Faust auf's Auge. Treffener konnte Frank Drescher seine wirtschaftlichen Aktivitäten nicht namentlich benennen.

Dubiose Firma will 2880 Euro für Eintrag

Das Schreiben sah täuschend echt nach den Briefen aus, die die Deutsche Telekom und die regulären Telefonbuchverlage versenden. Die Masche ist bekannt, wie auch die Handwerkskammer vor wenigen Tagen warnte. Wer das Fax unterschrieben zurücksendet, muss im Laufe von drei Jahren insgesamt 2880 Euro für einen „Premiumeintrag“ bezahlen. Der erscheint freilich nur auf einer Internetseite, die von Moldawien aus betrieben wird. Und all das steht so nicht einmal im Kleingedrucken.

Die Fax-Anfrage, die in diesen Tagen Selbstständige, Händler, Handwerker und Firmeninhaber erreicht, gibt als Rücksendenummer einen Anschluss mit der durch einen Bindestrich verschleierten Vorwahl 0044 an, das steht für Großbritannien oder die Kanalinseln. Nur ganz winzig ist in der Absenderzeile über der Anschrift von „Lexfati srl.“ die Rede, in „2036 Chisinau“ – die Stadt liegt in der Republik Moldawien. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Südkurier

Über die betrügerische Masche der Lexfati srl. informierte die Kanzlei Radziwill bereits im Juni auf ihrer Webseite. Der Bericht ist lesenswert.

Ein einfallsloser Gauner zieht jetzt seine Kreise und versucht abzuzocken: Lexfati S.R.L. nennt er sich, sein Geschäftsführer ist Lascu Serghei. Man behauptet, in der Stadt Chisinau in Moldawien zu sitzen und betreibt die Internetseite branchen-local.com.

Einfallslos, weil die Betrugsmasche mit einem Branchenbuch der Region einfach abgekupfert wurde: und zwar von A bis Z, alles eins zu eins. Ausgenommen nur die Internetseite - die ist eine andere.

Die Lexfati S.R.L. belästigt Gewerbetreibende und Freiberufler mit einem Spam-Fax.

Dessen Überschrift lautet "Branchenbuch der Region", ...

Quelle und vollständiger Bericht: radziwill.info

ZDF Reportage über Ferienhausbetrüger

Albtraum statt Traumurlaub. Immer häufiger werden im Internet Fincas als Feriendomizil angeboten, die dem, der abkassiert, gar nicht gehören.
Die Autoren der ZDF-Reportage treffen die Opfer, recherchieren auf Mallorca und zeigen, mit welchen Tricks die Finca-Betrüger Urlaubern die eigentlich schönsten Wochen des Jahres vermiesen.

Quelle: ZDF.reportagezum Video

14.09.12

Gewinnspielbetrüger zu Haftstrafe verurteilt

Nach mehr als einem Jahr Verhandlungsdauer hat das Landgericht Bielefeld den Prozess gegen den früheren Todtmooser Hotelier und Kaufmann Markus W. beendet: Der 49-jährige Mann wurde zu vier Jahren und drei Monaten Haft wegen bandenmäßigen Betruges verurteilt. Er kam jedoch sofort nach der Urteilsverkündung frei: W. hatte bereits 26 Monate in Untersuchungshaft gesessen.

Vor der 9. Strafkammer des Landgerichts in Ostwestfalen endete damit einer der größten Betrugsprozesse. Am Mittwoch legte W. ebenso wie seine beiden Mitangeklagten überraschend ein Geständnis ab. ...

Von einem eigens für diese Taten gegründeten Callcenter in Paderborn (Ostwestfalen) nahm das bandenmäßige Vorgehen seinen Ausgang. Das Ehepaar Daniela (38) und Thorsten S. (41) aus Paderborn war mit dem gebürtigen Schweizer Markus W. 49) im Jahr 2008 übereingekommen, eine Vielzahl von Menschen zu Gewinnspielen zu überreden. ...

Die Verflechtungen dieses Gewinnspielbetruges sollen nach den Erkenntnissen der Staatsanwälte bis nach Österreich reichen, die Taten werden auch als "Wiener Karussell" benannt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

Betrug per Telefon - Wer steckt dahinter?

Die Maschen unseriöser "Call-Center" werden immer dreister: Von Computern unterstützt werden täglich Tausende von Bundesbürgern angerufen und betrogen. Mal gaukelt man den Opfern vor, sie hätten einen hohen Geldgewinn gemacht und müssten im Voraus "Notarkosten überweisen, um den Gewinn zu erhalten", mal geht es um teure, angebliche Verträge für die Teilnahme an Gewinnspielen oder um Zeitschriften-Abonnements mit hohen Kosten. ...

"ZDFzoom" schildert Fälle von Menschen, die auf die Betrüger reingefallen sind, und geht der Frage nach, wer hinter diesen Anrufen steckt. Wo sitzen die Täter, wie arbeiten sie und vor allem: Wie kommen sie an die Daten und Rufnummern ihrer Opfer? ...

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF zoom — zum Video

Quelle: Dailymotion — verbraucherinfoTV

Internetbetrüger überführt - über 80 Straftaten aufgeklärt

Die Polizei Köln hat am Dienstag (11. September) die Wohnung eines 80-fachen Betrügers durchsucht und dabei Computer, Gold- und Silbermünzen sowie historische Geldscheine sichergestellt. Die Beweismittel erhärteten den Verdacht gegen den 41 Jahre alten Kölner erheblich und führten so zur Klärung einer seit 2010 andauernden Betrugsserie.

Als Tatort hatte sich der 41-Jährige eine Auktionsplattform im Internet ausgesucht. Dort versteigerte er regelmäßig Münzen, historische Geldscheine und teilweise auch kleine Goldbarren. Die Sache hatte aber einen Haken. Nach dem Ablauf der Auktionsfrist überwiesen die Höchstbietenden das Geld an das vom Verkäufer angegebene Konto - auf die Ware warteten sie hingegen vergebens. Um seine Identität zu verschleiern, nutzte der Kölner Konten, die er zuvor mit gefälschten Ausweisen und unter erfundenen Personalien eröffnet hatte. 28 verschiedene Nutzernamen konnten nicht verhindern, dass die Kriminalpolizei ihm auf die Schliche kam und die Zusammenhänge erkannte. Der Betrüger benutze nämlich die gleichen gefälschten Personalien mehrfach. Dazu kam, dass in den Anzeigen der Betrogenen immer wieder die inzwischen bekannten Bankkonten auftauchten.

Von den Bankkonten führte die Spur zu einer Wohnung, die der Tatverdächtige ebenfalls unter falschem Namen für seine kriminellen Machenschaften angemietet hatte. Die Betrugsspezialisten des Kriminalkommissariates 33 der Polizei Köln fanden in der unbewohnten Wohnung Hinweise, die zur wahren Identität des Betrügers führten. Einmal enttarnt, erwirkten die Kriminalisten einen Durchsuchungsbeschluss für die tatsächliche Wohnung des Mannes. Der Wiederholungstäter ist der Polizei bereits bekannt und muss sich jetzt wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung verantworten.

Quelle: Polizei Köln

So umgehen Betrüger die neue Button-Lösung

Das Magazin Akte 2012 berichtete in einem Beitrag über "Aktuelle Tricks der Abofallen-Mafia".

Quelle: Dailymotion — verbraucherinfoTV

GWE will Feuerwehren und Städte abzocken

Eine so genannte Gewerbeauskunft-Zentrale versucht in Nordwestmecklenburg an Aufträge zu kommen und will dabei offenbar Kasse machen. Darauf weist das Amt Gadebusch hin und spricht von einer dubiosen Firma. Zahlreiche Firmen, aber auch die Bürgermeister, hatten Post bekommen und wurden zur Korrektur von Eintragungen bei der Gewerbeauskunft-Zentrale aufgefordert. ...

Auch in anderen Landkreisen versucht die "Gewerbeauskunft-Zentrale" mit scheinbar seriösen Anschreiben zum Erfolg zu kommen. Verbraucherschützer warnen ausdrücklich vor dem Ausfüllen der Formulare. Auch Anwälte raten, nichts zu unterschreiben und keinen Cent an an die "Gewerbeauskunft-Zentrale" zu überweisen. Die Firma sei an einer ernsthaften Geschäftsbeziehung überhaupt nicht interessiert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Schweriner Volkszeitung

11.09.12

Deutsche Internetinkasso trickst mit Vergleichsangebot

Zahlreiche Verbraucher hatten in der Vergangenheit auf der Internetseite my-downloads.de (Anbieter Premium Content GmbH) oder download-service.de (Anbieter Content4U) kostenlos Software heruntergeladen oder sich anmelden wollen. Da sie weder den Kostenhinweis noch Informationen zur Mitgliedschaft/Vertragslaufzeit erkennen konnten, landeten sie in einer Kostenfalle. Die Folge war: Rechnungen und Mahnungen sowie Schreiben von der Deutschen Internetinkasso GmbH (DIG), in denen äußerst nachdrücklich Geldbeträge in Höhe von bis zu 160 Euro eingefordert wurden. Aktuell versendet die DIG aus Heusenstamm erneut unzählige Schreiben. Darin bietet sie angeblich 500 Kunden ein Vergleichsangebot in Höhe von 50 Euro an, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen dazu: "Im erneuten Schreiben erweckt das Inkassounternehmen stellenweise den Eindruck, als sei ihm der Kunde wichtig. "Wir fühlen uns Ihnen gegenüber verpflichtet …. Dafür gehen wir gerne einen Schritt auf Sie zu und lassen sie mit dieser Angelegenheit nicht allein". Mit Überweisung der 50 Euro seien alle bestehenden Forderungen erledigt, verspricht das Unternehmen.

Viele Verbraucher sind über das weitere Schreiben sehr erstaunt und als Opfer einer Abzockfalle im Internet nicht bereit, überhaupt etwas zu zahlen. "Das sollten sie auch keinesfalls", rät die Expertin. Denn die Kostenpflicht und die Vertragsbindung der vermeintlichen Mitgliedschaft wurden nicht erkannt, ein Vertrag ist deshalb nicht zustande gekommen. Verbraucher sollten sich auch von dem angedrohten gerichtlichen Mahnverfahren im Falle einer Zahlungsverweigerung nicht einschüchtern lassen!

Die Verbraucherzentrale rät: Nichts anerkennen und nichts zahlen

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gewinnspiel-Eintragsservice berechnet 99 Euro für zwei Monate

Eine Verbraucherin aus Oldenburg erhielt einen Brief von Zentral300. Darin dankt Zentral300 ihr für ihre Entscheidung, "jeden Monat bei mind. 300 der besten Gewinnspiele" eingetragen zu werden. Zudem erhielt die Verbraucherin ein Beiblatt zur "Sonderkündigung des Gewinnspieles", welches sie unterschrieben zurücksenden soll. Damit würde sich die "Spielzeit auf 2 Monate -Schnupperphase- verkürzen". Die zwei Monate kosten 99,00 Euro. Außerdem enthält dieses Sonderkündigungsschreiben die Bitte "um Löschung meiner Ganzen Daten bei diesen Eingetragenen Gewinnspielen nach Ablauf der Spielperiode." Unterschreiben Sie nicht und zahlen Sie auf keinen Fall!

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen

Polizei warnt vor betrügerischer Gewinnbenachrichtigung

Wer freut sich da nicht, wenn man eine Gewinnmitteilung über z.B. 2000.- Euro erhält. So erging es die Tage einem 66-jährigen aus Löhne, der nur noch die Reise zur Gewinnabholung antreten soll. Diese Betrugsmasche wird manchem per Telefon, per e-Mail oder, wie in diesem Fall, per Post zugesandt. Darüber hinaus gebe es dort kostenlose Speisen und Getränke, ebenso sei der Bustransfer umsonst, behaupten die Betrüger. Auch mit Zusatzpräsenten wird gelockt. Auf diese Weise versuchen die Betrüger die "glücklichen Gewinner" auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken, auf der minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angepriesen werden. Die Polizei warnt vor einer solchen Betrugsmasche, die derzeit mit Briefen im Kreisgebiet angeboten wird. Nähere Informationen zu dieser Masche können Sie auch im Informationsportal der Polizei oder unter www.polizei-beratung.de erhalten.

Quelle und vollständiger Bericht: Kreispolizeibehörde Herford

Prozess gegen 7 Männer wegen Offertenbetrug

Kein Unrechtsbewusstsein und viel Ahnungslosigkeit - davon war der insgesamt fünfte Prozesstag vor der 1. Strafkammer des Mainzer Landgerichts bei der Verhandlung gegen sieben Männer aus dem Raum Mainz und Bad Kreuznach geprägt. Den zwischen 25 und 55 Jahre alten Männern wird Betrug in 131 Fällen vorgeworfen.

... Sein Mandant hatte damals für den Hauptangeklagten deutschlandweit fünf GmbHs gegründet. ... Die Aussage, dass der 55-Jährige nichts über die Motivation des Hauptangeklagten gewusst habe, passte dem Gericht nicht. „Das ist wenig überzeugend“, befand der Richter. Über seine Firmen hatte der Hauptangeklagte mit vier der Mitangeklagten Briefe an Unternehmen versendet. Diese hatten den Anschein einer Rechnung für die Eintragung ins Handelsregister. Man habe lediglich ein Internet-Branchenbuch erstellen wollen, lautete die Begründung der Angeklagten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Allgemeine Zeitung

Postfachfirma lockt mit Werksmesse zu ungewolltem Vertragsabschluss

Vor einer Gewinnbenachrichtigung der Firma "Sommerfeld-Buchungsservice" (Aktion Thüringer Wald-Erfurt) mit Postfach in 49602 Quakenbrück warnt die Verbraucherzentrale Thüringen. Die Verbraucher hätten an einem Gewinnspiel teilgenommen und man wolle während eines schönen Tagesausfluges die Hauptgewinne übergeben. Zu gewinnen gibt es angeblich neben einem Mercedes, einem VW Golf, 100 Traumreisen für zwei Personen, 999 Wert- und Sachpreisen auch 3x3.000 Euro in bar.

Vorsicht, sagt die Verbraucherzentrale Thüringen, denn hinter einer sogenannten "Werksmesse" verbirgt sich nichts anderes als eine Verkaufsveranstaltung. Und da keine Firma etwas zu verschenken hat, sollte man sich auch hinsichtlich der in Aussicht gestellten Gewinne keine großen Hoffnungen machen. Eher ist zu vermuten, dass den Betroffenen im Rahmen der Werksmesse Waren angeboten und verkauft werden. Darüber täuschen auch der angekündigte Sektempfang, die Showeinlagen und das offerierte reichhaltige Mittagsmenü nicht hinweg.

Wer bei derartigen Anlässen zu einem Kauf gedrängt wird und diesen hinterher bereut, hat zwar ein gesetzliches Widerrufsrecht, das aber oftmals ins Leere geht, da es an einer ladungsfähigen Adresse fehlt. Möchte man sich unangenehme Überraschungen ersparen, ist man gut beraten, derartige Einladungen nicht anzunehmen.

Die Quakenbrücker Postfach-Firma ist derzeit in großem Stil in Ostthüringen aktiv. Mehrere Verbraucher haben der Verbraucherzentrale Einladungsschreiben zur Verfügung gestellt.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Fusionieren oder konkurrieren die B2B-Abzocker?

Die klassische Verbraucher-Abofalle scheint durch die „Buttonlösung“ tatsächlich zumindest zeitweise den Todesstoß versetzt bekommen zu haben, jedenfalls sind seit Inkrafttreten der Gesetzesvorlage am 01.08.2012 keine funktionstüchtigen klassischen Verbraucher-Abofallen mehr gesichtet worden. Anstatt sich der neu geschaffenen Herausforderung zu stellen, ziehen es die Abofallensteller vor, keine Neuanmeldungen mehr zu akzeptieren. Konjunktur scheint hingegen bei den Abofallen für Gewerbetreibende zu herrschen. So hat die jahrelang allein auf diesem Geschäftsfeld agierende Melango GmbH seit Anfang diese Jahres Konkurrenz in Person einer Vendis GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Eva Rüpps erhalten. Um sich nicht zu sehr ins Gehege zu kommen, hat man auch werbetechnisch den Markt unter sich aufgeteilt. Melango GmbH bewirbt seine Seiten, aktuell gewerblichhandeln.de konkurrenzfrei auf Facebook, während die nicht minder rührige Vendis GmbH die Sponsorenlinks auf Auktionsportalen wie z.B. Ebay oder Amazon nutzt – ebenfalls außer Konkurrenz der Melango GmbH.
Wer heute am 05.09.2012 z.B. auf Yahoo z.B. nach „Grosshandel + Schnäppchen“ sucht, der wird aber Erstaunliches feststellen können:

Friedlich vereint findet man unter den ersten 3 Treffern zunächst mit gewerblichhandeln.de den Fänger für Melango GmbH, dann mit b2b-restposten.com den Fänger für eine Seite, deren Sinn sich nur daraus ergibt, dass hier offensichtlich Reputation generiert werden soll, denn Anmeldungen sind nicht möglich. Aber mit dem 3. Treffer auf mega-einkaufsquellen.de wird es richtig interessant, denn hier tut sich ein zunächst durchaus vertraut erscheinendes Design auf:

Wir sind so verblüfft, dass wir die Seite grosshandel-produkte.de von der Vendis GmbH zum Vergleich gegenüberstellen:

Nun ja, die Farben und Bilder sind zumindest ähnlich, der Text aber nahezu identisch, bis auf die Tatsache, dass mega-einkaufsquellen.de sogar ganze 90 % Preisnachlass gegenüber den schlappen 80 % von grosshandel-produkte.de auslobt

Nun gut, auch das Registrierungsformular weist keine wesentlichen Unterschiede aus. Fast könnte man der Meinung sein, es mit einem neuen Klon der Vendis-Seite grosshandel-produkte/angebote usw.de zu tun zu haben, weshalb wir uns mit dem Impressum der neuen Seite befassen wollen:

An der Stelle sind wir ein wenig sprach- aber nicht ratlos, denn das was dort steht, das kennen wir schon, nur halt nicht von Vendis GmbH, sondern von Melango GmbH:

Wobei die bei der neuen Segaleo UG i.G. auftauchenden Namen Christian Schmalenbach und Michael Klein auch uns unbekannt waren.

Angesichts der Preisliste von mega-einkaufsquellen.de geraten selbst wir zwar nicht ins Schwärmen, aber zumindest ins Stauen, denn im Gegensatz zur bekannten Abzocke von Vendis und Melango GmbH werden hier für lediglich 240 Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit von 2 Jahren verlangt. Kündigt sich hier die Fusion zwischen den beiden Gewerbetreibenden-Abzocker, oder ein Preiskrieg unter den beiden an?

04.09.12

Verbraucherzentrale erfolgreich gegen irreführende Flatrate-Werbung

Ob fürs Telefonieren, Surfen oder SMS-Schreiben: Flatrates sind bei Telefon- und Internetkunden sehr beliebt. Versprechen sie doch eine unbegrenzte Nutzung zum Pauschaltarif und somit Schutz vor Rechnungsexplosionen. Doch oftmals erfüllen als Flatrate beworbene Tarife beim Blick ins Kleingedruckte nicht die in sie gesteckten Erwartungen. Dies stellt die Verbraucherzentrale NRW vermehrt fest und ist gegen die irreführende Werbung mehrerer Anbieter nun erfolgreich vorgegangen.

Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Koblenz (Az.: 1 HK O 100/12 – nicht rechtskräftig) konnte beispielsweise der 1&1 Mail & Media GmbH (web.de) die Bewerbung eines Mobilfunktarifs als "SMS-Flat" untersagt werden, wenn es mit der Monatspauschale nicht getan ist. Im konkreten Fall waren von der Flatrate nur 1.000 SMS pro Monat umfasst – jede weitere Kurznachricht sollte zusätzlich kosten.

Ohne Einschaltung des Kadi beugten sich zwei weitere bekannte Unternehmen den Forderungen der Verbraucherjuristen. So verspricht Vodafone, seine Angebote unter dem Namen o.tel.o nicht mehr mit "Festnetz-Flat" zu bewerben, wenn von dem monatlichen Entgelt nur 1500 Minuten umfasst und jede weitere Gesprächsminute zusätzlich bezahlt werden muss. Besonders positiv: Der Anbieter hat die Tarifoption in einen echten Pauschaltarif umgeändert, so dass dieser nunmehr die Bezeichnung "Flat" verdient.

Auch die Medion AG (Aldi Talk) hat nachgebessert und gelobt, künftig auf die Tarifbezeichnung "All-In Flat 2.000" sowie die Werbeaussage "Die Flatrate in alle Netze" zu verzichten. Der Haken hier: Nicht jedes Gespräch in jedes Netz war mit dem Pauschalbetrag abgegolten.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup weiter auf freiem Fuß

Der Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup, für den die Oldenburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt hatte, bleibt auf freiem Fuß. Ebenso wie das Cloppenburger Amtsgericht hat auch das Oldenburger Landgericht den Erlass eines Haftbefehls abgelehnt. Das bestätigte am Freitag die Oldenburger Staatsanwaltschaft.

Die Anklage war von einer möglichen Fluchtgefahr ausgegangen. Das sehen die Gerichte aber anders. ... Wie berichtet, bereitet die Staatsanwaltschaft zurzeit eine Anklage gegen den Lastruper vor, in der es um Betrug in mehreren 100 Fällen geht. ...

... Ein erstes, auf zwei Jahre und zwei Monate Gefängnis lautende Urteil musste aufgrund eines Formfehlers wieder aufgehoben werden (die NWZ berichtete). Wann nun das Mammutverfahren stattfindet, steht noch nicht fest.

Quelle und vollständiger Bericht: NordWest-Zeitung

Dreiste Abzocke mit Nachnahmepost und Telefonblocker

Dass es immer noch dreister geht - man glaubt es kaum. Die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein bearbeitet derzeit ein umfangreiches Verfahren mit Tausenden von Betroffenen, die in den letzten Monaten Post mit „Hilfsangeboten“ gegen unseriöse Werbeofferten bekommen haben. Dabei stammen viele dieser Werbeangebote und betrügerische Gewinnversprechen von den nun „Hilfeleistenden“ selbst. Die Betroffenen sollen ein zweites Mal abkassiert werden!

Meist sind ältere Mitmenschen betroffen, deren Adressen und Telefonnummern von kriminellen Gruppen wie wild im Internet getauscht und in Foren gehandelt werden. Die Daten werden zum Teil auch aus Telefonbucheinträgen entnommen, wobei sich die Täter oft an Vornamen orientieren, die seit einigen Jahrzehnten nicht mehr so gebräuchlich sind und auf ältere Menschen hindeuten. Betrügereien aller Art sind die Folge, wobei unseriöse Werbeangebote und auch betrügerische Gewinnversprechen mit beispielsweise im Vorfeld nötigen „Gebühren“ schon länger in Umlauf sind.

Noch dreister ist die Masche, mit der es derzeit die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein zu tun hat und die sich auch über Bayerns Grenzen hinaus gerade besonderer Beliebtheit erfreut. Zum Teil handelt es sich bei den Tätern um die gleichen Betrüger, die auch schon mit unseriösen Werbeangeboten oder Gewinnversprechen Geld gemacht haben. Und zum Teil wird der zuvor schon verwendete Adressenpool nochmals herangezogen, sprich - die gleichen Leute werden nochmals angesprochen und ausgenommen. Bei der jetzigen Variante präsentieren sich die Täter als fachlich kompetente Ansprechpartner, um Belästigungen und Betrügereien zu unterbinden.

So werden beispielsweise den Opfern von Telefonbetrügereien sogenannte „Telefonblocker“ für knapp 150 Euro angeboten, die unerwünschte und auch betrügerische Anrufe erkennen sollen und gleich auf technische Art und Weise verhindern, dass überhaupt eine Verbindung mit dem Opfer zustande kommt. Jedoch sind die hier angebotenen Filter, wenn sich in ihnen überhaupt eine funktionstüchtige Elektronik befindet, meist nicht in der Lage die über ausländische Callcenter und mit ständig wechselnden Telefonnummern agierenden Anrufe auszusortieren. Ein Gutachten der Bundesnetzagentur bescheinigt zudem, dass die in diesem Verfahren betroffenen Boxen in Deutschland gar nicht zugelassen sind und der Betrieb nicht erlaubt ist.

Etwas billiger ist es, wenn man nach einem Telefonat der Zusendung von völlig wertlosem Papierkram gegen eine Nachnahmegebühr von 85 Euro zustimmt. Die Betrüger rufen an, geben sich als Dienstleistungsunternehmen für rechtliche Belange aus und gaukeln vor, dass noch offene Forderungen bei Gewinnspielbetreibern oder anderen Telemarketingfirmen bestehen würden. Die Täter geben sich dabei auch schon mal als Notar, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt aus. Auch mit dem Gerichtsvollzieher wird gedroht. Gleichzeitig liegt die Lösung aber schon parat: umfangreiche rechtliche Informationen und Beratung zu Vertragsauflösungen. Nach telefonischer Bearbeitung werden die Unterlagen gegen eine Nachnahmegebühr in Höhe von 85 Euro zugestellt. Ist der Brief da, folgt auch schon die Ernüchterung. Fachlich absolut untaugliches und in großen Teilen einfach unrichtiges Rechts-Kauderwelsch ist darin enthalten.

Dass von den Betrügereien viele Personen betroffen sind, zeigen die Ermittlungen der Kriminalpolizei. In einem Fall wurde beispielsweise eine Geschädigte durch wiederholte Zahlungen per Lastschriftverfahren, Auslandsüberweisungen und noch anderen Zahlungsarten um ihr komplettes und mühsam Erspartes gebracht.
Über 7.000 Geschädigte dürften allein in dem jetzt zu bearbeitenden Verfahren betroffen sein. Die bereits seit Monaten laufenden Ermittlungen haben nun das Ausmaß der Betrügereien ans Licht gebracht.

Tipps der Polizei

  • Besonders ältere Menschen werden kontaktiert und mit Anrufen nahezu bombardiert. Viele Alleinlebende fühlen sich dabei hilflos, sollten sich aber nicht scheuen in der Familie, bei der Polizei oder bei Verbraucherschutzorganisationen Hilfe zu suchen und sich beraten zu lassen.

  • Das beste Mittel ist Auflegen! Auf keine Diskussion einlassen und lieber einmal unhöflich wirken, als sich in Gefahr zu begeben.

  • Kontoverbindungsdaten sollten niemals telefonisch preisgegeben werden und schriftlich nur nach genauer Prüfung.

  • Auf keinen Fall sollten Betroffene zwielichtige Nachnahmesendungen bezahlen, sondern diese einfach ungeöffnet zurückgehen lassen!

  • Sollten ständig betrügerische Telefonanrufe eingehen, so ist diese Nummer wohl unter Betrügern schon mehrfach weitergegeben worden. Hier muss man ernsthaft über einen Wechsel der eigenen Telefonnummer nachdenken.

Weitere Tipps sind auch bei den kriminalpolizeilichen Fachberatern zu bekommen, die bei jeder Kriminalpolizeiinspektion zu erreichen sind. Hier kann beispielsweise auch ein Termin mit speziellen Seniorenberatern vereinbart werden. Dabei handelt es sich überwiegend um pensionierte Polizeibeamte, die auch Vorträge vor Seniorengruppen halten.

Informationen dazu erhalten Sie auch im Internet unter: ProPK - Kriminalpolizeiliche Prävention des Bundes und der Länder

Quelle: Bayerische Polizei

Teure Kaffeefahrt für den Verkäufer

Eine Kaffeefahrt einer Firma aus Cloppenburg mit integrierter Verkaufsveranstaltung in einem Ochtruper Lokal hat im Oktober des vergangenen Jahres eine Busladung an Rentnern angelockt. Im Rahmen des Ausflugs soll der Verkäufer einen Teilnehmer körperlich misshandelt haben. Am Donnerstagmittag musste sich der 29-Jährige deswegen vor dem Steinfurter Amtsgericht verantworten. ...

... Dann sei er vom Angeklagten an der linken Schulter gepackt und in einer Drehbewegung herumgerissen worden: „Noch heute leide ich unter den Schmerzen im Schulter-Nackenbereich.“ ...

Der Angeklagte, der nicht mehr als Kaffeefahrtverkäufer tätig ist, muss 600 Euro Schmerzensgeld entrichten. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.

Quelle und vollständiger Bericht: Westfälische Nachrichten

01.09.12

Konten gesperrt bei Betreiber von Kaffeefahrten

Im Betrugsverfahren gegen den Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup hat die Oldenburger Staatsanwaltschaft alle Konten des 43-Jährigen beschlagnahmen lassen. Sie sieht offenkundig die Gefahr, dass der Angeklagte fliehen könnte. Die Behörde hatte deswegen auch einen Haftbefehl für den Lastruper beantragt. Nach wie vor befindet sich der 43-Jährige aber auf freiem Fuß. Das Amtsgericht in Cloppenburg hatte den Erlass eines Haftbefehls abgelehnt.

Nun soll darüber das Oldenburger Landgericht entscheiden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: General-Anzeiger

Polizei warnt vor betrügerischen Arbeitsangeboten

Derzeit bieten unseriöse Firmen Arbeitssuchenden Arbeitsverträge als sogenannte „Paketmanager“ an. Hinter diesem harmlosen Begriff verbirgt sich jedoch weitaus mehr.

Ein 35-jähriger Dresdner ist Opfer von diesen Betrügern geworden und hat sich dabei selbst strafbar gemacht.

Der Mann bemühte sich mit einem Inserat um einen Nebenverdienst. Daraufhin bot man ihm eine Arbeit als sogenannter „Paketmanager“ an. Der 35-Jährige hatte dann mehrfach E-Mail-Kontakt mit einer Firma (Sitz USA), mit der er letztlich auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag einging. Seine Aufgabe war es, Pakete und Lieferungen für die Firma entgegenzunehmen, zu prüfen und dann an eine vorgegebene Adresse weiterzuschicken. Vorab erhielt er einen Zugang zu einer Internetseite, wo er unter anderem die Empfängerdaten abrufen konnte. Als monatlicher Lohn wurde ein Gehalt von 1.200 Euro (Netto) vereinbart.

Der Dresdner nahm in dem guten Glauben, eine ehrliche Arbeit zu verrichten, rund fünfzehn Postsendungen an und leitete sie dann ins osteuropäische Ausland weiter. Was er nicht wusste, war, dass es sich bei den Paketen um Warenbestellungen handelte, die unter seinem Namen und mit rechtswidrig erlangten Kreditkartendaten getätigt wurden. Als er nun Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen für die mit seinem Namen getätigten Bestellungen erhielt, wurde dem Mann klar, dass er betrogen worden ist. Er meldete sich daraufhin bei der Polizei.

Die Polizei warnt davor, derartige Arbeitsangebote anzunehmen. In diesem und weiteren Fällen wurden die gutgläubigen Arbeitssuchenden von Straftätern als Mittelsmänner missbraucht und machten sich dabei selbst strafbar. Die Zahlungsforderungen richten sich zudem auch an die „Paketmanager“ und können sich nicht selten auf 15.000 bis 20.000 Euro belaufen.

Der 35-Jährige erhielt kein Gehalt für seine Arbeit und muss sich nun selbst noch wegen Geldwäsche verantworten.

Quelle: Polizeidirektion Dresden

Callcenter-Betrüger müssen ins Gefängnis

Monatelang terrorisierte ein Krefelder Callcenter potenzielle Kunden im gesamten Bundesgebiet. Dabei verwendeten die Strippenzieher betrügerische Methoden, um an das Geld der ahnungslosen Angerufenen zu gelangen. Der mutmaßliche Kopf der betrügerischen Bande K. war noch vor Prozessbeginn am Krefelder Landgericht verstorben. Er hatte im Gefängnis Selbstmord begangen.

Zwei seiner Komplizen, der Teamleiter Andre H. und der IT-Manager Marcel D. mussten sich am Mittwoch erneut für ihre Taten vor Gericht verantworten und wurden mit Haftstrafen belegt. ...

Die Angeklagten hätten ein fehlendes Unrechtsbewusstsein gezeigt, zudem habe ein Betrug in diesem großen Umfang eine erhebliche Wirkung auf die Öffentlichkeit, gab der Staatsanwalt zu bedenken. Er forderte drei Jahre Haft für H. und zweieinhalb Jahre für D. Die Verteidiger sprachen sich in beiden Fällen für ein mildes Urteil für Bewährungsstrafen aus. ...

Das Gericht folgte jedoch der Auffassung der Staatsanwaltschaft und setzte die Strafen ohne Bewährung aus. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Einen lesenswerten Bericht finden Sie bei Kanzlei Richter.

Opfer von Erpressungsanrufen sind beunruhigt

Gleich mehrere Erpressungsanrufe beunruhigen Anwohner in Stemwede und Lübbecke. Bereits Anfang Juli wurde eine 88-jährige Lübbeckerin mehrfach von dubiosen Telefonwerbern zu Hause angerufen. Der unbekannte männliche Anrufer gaukelte der Frau vor, dass sie an einer Lotterie teilgenommen habe und nun einen größeren, vierstelligen Geldbetrag zu entrichten habe. Weitere Anrufe, teils auch von einer Frau, in dieser Richtung folgten, wobei der Geldtransfer jeweils per "Western Union" erfolgen sollte. Falls der geforderte Betrag nicht überwiesen wird, drohte die Anruferin mit einer "Gefängnisstrafe".

Am 27. August erstattete eine 41-jährige Frau aus Stemwede Anzeige. Sie wurde Anfang August zunächst von einem Mann angerufen, der ihr weismachen wollte, dass sie an einem Gewinnspiel teilgenommen und eine Kündigungsfrist versäumt habe. Die Frau erklärte unmissverständlich, dass sie an keinem derartigen Spiel teilgenommen habe und demzufolge auch nichts bezahlen wollte. Dennoch häuften sich die Anrufe, in denen es stets um die Überweisung verschiedener Beträge ging. Besonders dreist: Sollte das geforderte Geld nicht überwiesen werden, wurde mit Konsequenzen wie der Erstattung einer Anzeige gedroht. Die Stemwederin ließ sich jedoch nicht beirren und erstattete nun ihrerseits Strafanzeige wegen Erpressung.

Die Polizei rät, in ähnlich gelagerten Fällen kein Geld zu überweisen, sondern das Telefonat zu beenden und gegebenenfalls eine Strafanzeige zu erstatten.

Quelle: Polizei Minden-Lübbecke

Bundesländer machen Druck beim Schutz vor Kaffeefahrten-Abzocke

Im Kampf gegen den zunehmenden Betrug bei sogenannten Kaffeefahrten machen Hessen und Bayern nun Druck. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll den Fahrtenanbietern, die oft wehrlose Rentner schröpfen, das Handwerk gelegt werden. Neben einer drastischen Erhöhung der Bußgelder soll es ein Verbot für den Kauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln geben, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Länder zur Konferenz der Verbraucherschutzminister. „Der Handel mit minderwertigen Gesundheitsprodukten ist gefährlicher Hokuspokus. Und das muss ein Ende haben“, fordern die Verbraucherministerinnen Lucia Puttrich (Hessen) und Beate Merk (Bayern).

Der Handel mit Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln, also beispielsweise Vitaminpräparaten, die für den zigfachen Preis verkauft werden, steht im Mittelpunkt der allermeisten Verkaufsveranstaltungen. Nahrungsergänzungsmittel, Magnetfeldunterbetten, Massagematten oder Fußsprudelbäder werden für hohe dreistellige oder vierstellige Euro-Beträge verkauft. Die Einkaufspreise liegen bei Nahrungsergänzungsmitteln zwischen 7 und höchstens 50 Euro pro Packung. Magnetfeldmatten kauft die Branche für ca. 30 Euro ein. Die Verkaufspreise liegen durchschnittlich beim 30- bis 60-fachen, in Einzelfällen auch beim 90-fachen, des Einkaufspreises. Es gebe Fälle, bei denen die Teilnehmer dazu angeregt wurden, nicht mehr den ihnen vom Arzt verschriebenen Arzneimitteln zu vertrauen, sondern obskuren und überteuerten Wundermitteln.

Die bei Kaffeefahrten begangenen Betrugstaten sind seit Jahren ein Dauerthema der Verbraucherpolitik. „Die Zahl der Problemfälle hat in den vergangen Jahren stetig zugenommen. Deshalb sind wirksame Maßnahmen auf Bundesebene nötig. Mit diesem Antrag machen wir den nötigen Druck. Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie Menschen unter Druck gesetzt werden, minderwertige Dinge zu erwerben, die sie unter normalen Umständen niemals kaufen würden“, teilten die beiden Ministerinnen mit.

Außerdem sollen sich die Anbieter nicht länger hinter erfundenen Namen und Postfächern verstecken können. Deshalb soll es künftig nur noch dann ein Postfach geben, wenn vorher die Identität des Postfachinhabers durch Vorlage eines Personalausweises zweifelsfrei geklärt ist. "Der beste Rechtsanspruch nützt nichts, wenn er nicht durchgesetzt werden kann, weil schlicht die richtige Adresse fehlt", so die Verbraucherschutzministerinnen. Die Kaffeefahrt-Branche verschickt pro Jahr etwa 440 Millionen Einladungsschreiben. Bei rund 90 Prozent aller Einladung fehlt der Hinweis, dass es sich um eine Verkaufsveranstaltung handelt. Von einigen Hundert bis zu 10.000 Euro lauten heute die Gewinnversprechen. Dazu werden Geschenke aus dem Bereich Haushalt, Garten, Zierrat, Unterhaltungselektronik, Uhren und Schmuck zugesagt.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz