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16.02.14

Stadt Magdeburg warnt vor Kaffeefahrten

Das Ordnungsamt warnt aus aktuellem Anlass vor Einladungen, die unter dem Namen “Kontenverwaltungszentrum”, Postfach 11 01 46, 28081 Bremen, versandt werden. In der Einladung wird der Eindruck erweckt, dass man ein Guthaben auf einem Konto besitzt. Hinter diesen Einladungen verbirgt sich jedoch eine sogenannte “Kaffeefahrt”.

Alle Teilnehmer werden zu einer Verkaufsveranstaltung verbracht, bei der zumeist überteuerte Produkte angeboten werden. Die versprochenen Gewinne, wie etwa teure PKW oder Bargeldgewinne bzw. Guthaben auf Konten werden nicht ausgezahlt. Die versprochenen Lebensmittel werden entweder gar nicht oder nur in minderer Qualität ausgeteilt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Hessen-Deutsches Tageblatt

Organisator von Kaffeefahrten wegen Urkundenfälschung vor Gericht

Dem 41jährigen Angeklagten aus Cloppenburg werden u.a. 417 Urkundenfälschungen zur Last gelegt. Er soll in der Zeit von März 2010 bis Anfang 2012 als Planer von Kaffeefahrten sogenannte Gewinnmitteilungen versendet haben, mittels derer Menschen unter der bewusst irreführenden Behauptung eines Geldgewinns zur Teilnahme an einer Kaffeefahrt bewogen werden sollten. Diese Mitteilungen soll er mit einem fiktiven Absender eines scheinbar existierenden Gewerbetriebes, Anwaltskanzlei o.ä. versehen haben.

Das Landgericht hatte mit Beschluss vom 16.01.2013 die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 18.04.2013 die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Weitere Termine sind vorgesehen für: 14.02., 21.02., 07.03., 14.03., 21.03. und 28.03.2014, jeweils 9.00 Uhr

Quelle: Pressemitteilung des Landgericht Oldenburg

Über den Prozessauftakt wurde auch in der Sendung NDR-Aktuell berichtet.

05.12.13

Kaffeefahrt-Betrüger erwischt

Die ganz große Abzocke hatte ein Veranstalter berüchtigter Kaffeefahrten vergangene Woche in Straubenhardt geplant. Es sollten Gewinne verteilt werden, stattdessen wurden Reisen verkauft. Scheinbar zumindest. Das bestätigt Polizei-Sprecher Frank Otruba auf Anfrage der Pforzheimer Zeitung. Der Organisator dieser Betrugsfalls konnte zwar flüchten, doch letztlich ohne Erfolg. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

29.11.13

Polizei warnt vor betrügerischen Kaffeefahrten

Die Polizei warnt aufgrund eines aktuellen Falls vor Betrug im Zusammenhang mit so genannten "Kaffeefahrten". Eine 63-jährige und eine 79-jährige Bielefelderin erhielten per Post eine Einladung zu einer Kaffeefahrt, an der beide am Freitag, 22.11.2013, teilnahmen. Von Bielefeld aus ging es mit dem Bus in eine Stadt in Niedersachsen, wo in einem Restaurant ein kostenfreies Frühstück und anschließend eine Verkaufsveranstaltung stattfanden. Mit sprachlich geschickten Vorträgen wurde den beiden Frauen angeboten, 1000,- Euro per Vorkasse in bar zu bezahlen und dafür eine Jahresration Nahrungsergänzungsmittel, einen Fernseher, eine Videokamera, einen Staubsauger, einen Lebensmittelkorb und obendrein noch 3000,- Euro als Überweisung zu erhalten. Auf Nachfrage gaben die unbekannten Betrüger an, die Aktion sei nur aufgrund von Jubiläen großer Verbrauchermarktketten möglich und einmalig. Die Frauen glaubten an das unschlagbare Angebot, ließen sich zurück nach Bielefeld fahren und übergaben nach Abhebung von Bargeld jeweils 1000,- Euro an einen der unbekannten Betrüger. Zuvor musste noch ein handschriftlich aufgesetzter Kaufvertrag unterschrieben werden, von dem die Damen keine Durchschrift erhielten. Die Einladungsschreiben waren ihnen schon bei der Verkaufsveranstaltung abgenommen worden. Das Nahrungsergänzungsmittel hatten die Frauen bereits erhalten, alle anderen Waren sollten noch am selben Tag geliefert werden. Eine Lieferung der Waren, wie auch eine Überweisung des Geldes blieb aus; die Damen erstatteten Strafanzeige bei der Polizei. Das Kriminalkommissariat 13 hat die Ermittlungen zu den bislang unbekannten Betrügern aufgenommen.

Die Polizei rät, bei zweifelhaften Einladungen zu Kaffeefahrten besser zu Hause zu bleiben oder auf der Verkaufstour sehr aufmerksam zu sein. Vorsicht bei Schnäppchen - sie erweisen sich häufig als Reinfall, oftmals handelt es sich um minderwertige Ware. Bei Einladungen zu solchen Veranstaltungen sollten Teilnehmer daran denken, dass niemand etwas zu verschenken hat. Kaufverträge sollten immer sorgfältig geprüft werden, bevor sie unterschrieben werden. Der Käufer sollte darauf achten, von dem Vertrag eine Durchschrift zu erhalten. Eine Vorauszahlung sollte nie erfolgen!

Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld

40-Jähriger wird wegen Kaffeefahrt-Abzocke angeklagt

Terminiert worden ist jetzt der Mammut-Prozess gegen einen 40 Jahre alten Kaffeefahrten-Veranstalter aus Cloppenburg, dem Urkundenfälschung in 417 Fällen und Titel-Missbrauchs in 92 Fällen vorgeworfen werden. Ab Februar 2014 muss sich der Angeklagte vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Vorerst ist das Verfahren bis in den Sommer terminiert. Es sollen zahlreiche Zeugen gehört werden.

Über die Strafbarkeit der angeklagten Fälle gingen die Meinungen auseinander. ... Es ging um die zentrale Frage, ob die Gewinnmitteilungen, die der 40-Järige massenhaft an potenzielle Teilnehmer von Kaffeefahrten verschickt hatte, Urkundenqualität haben oder nicht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Ordnungsamt vereitelt Kaffeefahrt-Abzocke

Die Ordnungsbehörden von Gemeinde Hude und Landkreis Oldenburg haben gemeinsam eine unangemeldete Verkaufsveranstaltung mit „Thüringer Wurstspezialitäten“ vereitelt. Dazu hatte eine Firma aus Weimar vornehmlich Senioren in einen Huder Gasthof eingeladen. Die Teilnehmer wurden mit Gratisgeschenken, Benzingutscheinen und kostenlosen Mittagessen geködert. Als Ordnungsamtsmitarbeiter telefonisch ihr Erscheinen ankündigten, ließ der Veranstalter den Termin platzen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Ordnungsamt Gernsheim sprengt Kaffeefahrt

Das Ordnungsamt Gernsheim hat mit Unterstützung der Polizeistation Gernsheim eine betrügerische Kaffeefahrt kontrolliert. Der Veranstalter konnte zwar eine Reisegewerbekarte vorweisen, hatte die Veranstaltung aber nicht angemeldet. Er muss nun mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. ...

Die Veranstaltungsbesucher reagierten positiv auf das Vorgehen von Ordnungsamt und Polizei.

Quelle und vollständiger Bericht: regiomelder-suedhessen.de

20.11.13

Adventsreise im Luxusbus ist Kaffeefahrt

Am 3. Dezember soll der Bus am Rasteder Bahnhof abfahren. Einsteigen sollte man lieber nicht, empfiehlt die Verbraucherzentrale. ...

Die „Adventsreise“ am Dienstag, 3. Dezember, mit einem „Luxusreisebus“ soll eine „Weihnachtsfeier mit Weihnachtsmarkt“ beinhalten.

Die Einladung stammt von der Firma „H.P.W. International CV.“, die im emsländischen Börger sitzen soll. Auf dem Schreiben ist aber lediglich ein Postfach angegeben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Abzocke Kaffeefahrt – Alte Falle, neue Tricks

Immer wieder werden ahnungslose Menschen bei sogenannten Kaffeefahrten abgezockt. Wir blicken hinter die Kulissen und fragen unter anderem: Wie trickreich gehen die Verkäufer vor?

Quelle und Video: mdr.de

Warnung vor unseriöser Kaffeefahrt

Gegenwärtig kursieren Einladungen zu einer Kaffeefahrt in verschiedenen Städten Mecklenburg-Vorpommerns. Darunter Schwerin und Bützow, wie aus einer der Polizei vorliegenden Einladung ersichtlich ist. Bei dieser Einladung weist einiges darauf hin, dass es sich hier um eine unseriöse Veranstaltung handelt.

Ein nicht erkennbarer Veranstalter mit Postfachadresse in Bremen verspricht Bargeldgewinne und Sachpreise nach Teilnahme an einem Preisrätsel und lädt zu einer Fahrt mit unbekanntem Ziel. Eine 69 jährige Seniorin aus Bützow beteuert jedoch, nicht an einem solchen Preisrätsel teilgenommen zu haben. Auch die Versprechungen erscheinen bei genauem Lesen vieldeutig.

Bitte überlegen Sie daher ganz genau, ob sie an einer solch dubiosen Veranstaltung teilnehmen möchten.

Quelle: Polizeiinspektion Güstrow

10.11.13

Gericht verurteilt Kaffeefahrt-Betrüger

Die drei norddeutschen Angeklagten äußern sich nicht zu den Vorwürfen. Auch als der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer das auf „schamlosem Ausnutzen basierende Geschäftsmodell“ als „Unverschämtheit“ bezeichnet, bleiben die Männer im Alter zwischen 46 und 56 Jahren gelassen. ...

„So eine kriminelle Energie habe ich in meiner Laufbahn noch nicht erlebt“, bilanziert der Amtsrichter. Er verurteilt zwei der Angeklagten zu Freiheitsstrafen von 15 beziehungsweise 17 Monaten, die aufgrund des fast leeren Vorstrafenregisters zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Dritte im Bunde kommt nicht auf Bewährung davon: Er ist bereits 17 Mal vorbestraft und muss nun für zwei Jahre ins Gefängnis.

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

Abzocke im Briefkasten von Käserei de Jong

Dubiose Werbepost einer „Käserei de Jong“ flatterte dieser Tage jetzt auch einer Frau aus Gerolzhofen in den Briefkasten. „Alles Käse“, damit lässt sich kurz und prägnant all das beschreiben, was den Empfängern versprochen wird, um sie letztendlich mit Hilfe der getarnten Gewinnmitteilung auf eine Kaffeefahrt zu lotsen. Verbraucherschutzverbände und Polizei warnen jedenfalls eindringlich davor, in den Bus zu steigen. ...

Überprüfungen haben ergeben, dass es sich bei der Firmenanschrift des C.P. Planungsbüros Käserei de Jong um eine reine Postfachadresse im niedersächsischen Garrel handelt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: mainpost.de

30.10.13

Kaffeefahrt-Veranstaltung in Mainz aufgelöst

Zusammen mit Mitarbeitern des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Mainz hat die Mainzer Polizei gestern ein sogenanntes „Wanderlager“ (Kaffeefahrt) in einer Gaststätte in Mainz aufgelöst. Die Veranstaltung, zu der Seniorinnen und Senioren mit einem Bus aus dem baden-württembergischen Calw angereist waren, wurde von einer holländischen Firma durchgeführt. Den Senioren wurden Kuren von einem angeblichen Marktwert von 8.000 Euro zu einem ermäßigten Preis angeboten, sowie Cremes und flüssige Waschmittel.

Die Rechtslage besagt, dass ausländische Firmen vorübergehend solche Veranstaltungen durchführen können. Durch Befragungen und Ermittlungen konnte jedoch herausgefunden werden, dass dieses Verkäuferteam, sowie weitere 11 Teams bereits seit acht Wochen im Bundesgebiet aktiv sind. Deshalb wurde diese Verkaufsveranstaltung durch die Stadt Mainz beendet.

Quelle: Kriminaldirektion Mainz

18.10.13

Kaffeefahrtbetrüger vor Gericht

Vor dem Amtsgericht müssen sich drei Männer wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Sie sollen Senioren auf Kaffeefahrten angeblich wunderheilende Plastikscheiben für 900 Euro verkauft haben. ...

Wie die Anklageschrift ihnen zur Last legt, haben die drei Männer aus Norddeutschland mitunter sogenannte Vitality-Scheiben verkauft, deren heilende und schmerzlindernde Wirkung sie angepriesen haben. ...

Die drei Männer - alle um die 50 Jahre alt - schafften es, die Senioren unter Druck zu setzen. ... Die Verkäufer seien "äußerst rabiat" vorgegangen. Mancher zum Kauf noch Unentschlossene sei gar angeschrien und bedrängt worden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche Zeitung

Gewinnbenachrichtigung der Firma H.P.W. International CV

Zahlreiche Rostocker fanden in den letzten Tagen Einladungen zu einem Oktoberfest in ihrem Briefkasten. Zugleich wurde zur Übergabe des 2. Preises einer Sonderverlosung eingeladen. Am 4.11.2013 sollen auf einem Oktoberfest im Festsaal Neubrandenburg diverse Waren, wie ein Edelstahl-Topfset, Kaffeemaschine, Microwelle und eine Videokamera verschenkt werden. Ein Schlemmer-Frühstück sowie ein Gourmet-Mittagessen samt Präsentkorb sei inklusive, lässt die Firma H.P.W. International CV. mit Postfach in Börger verlauten. Nicht zu vergessen: Das Gewinnversprechen von 2.500 Euro als 2. Preis ("nominiert"). Wobei der 1. Preis bereits vergeben sein soll.

"Verbraucher sollten derartige Gewinnmitteilungen gründlich lesen", meint Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. In den meisten Fällen handelt es sich nur um die Chance auf einen möglichen Gewinn oder es ist auf diversen Kaffeefahrten der Verkauf von Waren zu meist überteuerten Preisen vorprogrammiert, vermutet der Berater.

Ebenfalls sollte die Teilnahme an einer Kaffeefahrt - in welcher Form auch immer - wohlüberlegt werden. Keiner hat etwas zu verschenken und ihre meist beschränkte Freizeit können Verbraucher auch nützlicher und unbeschwerter verbringen. Verbraucherschützer raten deshalb, die Briefe einfach zu ignorieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Stadt Geesthacht warnt vor Kaffeefahrt

Bunte Einladungsbriefe sind in den letzten Tagen durch das Eventbüro „Feinkostkette“ an Haushalte in der Stadt Geesthacht verschickt worden. Die Empfänger werden am 21. Oktober 2013 zu einer „Fahrt mit Gewinnübergabe“ – also Kaffeefahrt, auch wenn es nicht so genannt wird – eingeladen. Den Adressanten dieser Einladungen wird zum Gewinn eines Barbetrages über 500,00 Euro gratuliert sowie ein Sonnenurlaub auf Kosten des Veranstalters, ein Fernseher und weitere Gewinnausschüttung (Lebensmittel) versprochen. ...

In fast allen Einladungen, so auch im vorliegenden Fall, sind die Firmen-Angaben frei erfunden und lediglich Postfach-Adressen als Absenderangabe genannt. Die Verantwortlichen sind nicht dingfest zu machen. Täuschung und Irreführung beginnen damit schon bei den Absenderangaben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Lauenburger Online-Zeitung

30.09.13

Dubiose Gewinnmitteilung von Feinkost-Lebensmittel

Wieso soll die Firma Feinkost-Lebensmittel mit einer Postfachadresse in 28362 Neuenland so großzügig sein? Spätestens beim Blick auf die Anmeldepostkarte zur "Gewinnübergabe am Donnerstag 10. Oktober" sollte der Groschen fallen: Vorsicht, Falle! ...

Das findet auch Dietmar Ernst von der Pressestelle der Polizeidirektion Lörrach: Sein Rat: Die Einladung, die nach den Erkenntnissen der Polizei viele Haushalte im Raum Rheinfelden erhalten haben, ins Altpapier geben, die Anmeldekarte weder ausfüllen noch zurücksenden und die Veranstaltung ignorieren. Die angeblichen Geschenke sind bloße Lockmittel: Der Fernseher wird "offeriert", die Gewinnkarte "gezogen". Ohnehin sei der genaue Veranstalter unklar.

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

Gewerbeamt warnt vor Kaffeefahrten

Das Gewerbeamt der Stadtverwaltung Pritzwalk hat jetzt eine Warnung herausgegeben: Anlass sind so genannte Wanderlager – auch als Verkaufsveranstaltungen oder Kaffeefahrten bekannt – die in der jüngsten Zeit wieder gehäuft in der Gegend registriert wurden. So sind im Gewerbeamt Mitteilungen eingegangen, dass Bürgern unter anderem „ganz teure Matratzen“ und andere Artikel verkauft wurden, hieß es aus der Behörde. ...

Zu erkennen sind unseriöse Veranstalter an verschiedenen Merkmalen. Oft ist nur ein Postfach als Absender angegeben. Mitreisende sind herzlich eingeladen. Es werden Gewinne, Auslosungen, Geschenke und ein kostenloses Frühstück oder Mittagessen versprochen. Auf dem Schreiben finden sich keine oder unrichtige Angaben zur Telefonnummer. Oft sind die Absender sogar frei erfunden.

Das Pritzwalker Gewerbeamt rät dringend, auf solche Einladungen mit Misstrauen zu reagieren. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

20.09.13

Polizei warnt vor Betrügern

In diesen Tagen haben verschiedene Menschen im Landkreis Goslar Gewinnbenachrichtigungen eines Unternehmens namens "Okerlandschaften Rätsel" erhalten. Bei der Teilnahme an einem großen Preis-Rätsel habe man einen Hauptgewinn gewonnen, der bei der Teilnahme einer Kaffeefahrt am 23.09.13 abgeholt werden kann.

Die Polizei warnt eindringlich davor, auf dieses Schreiben hereinzufallen, an der Fahrt teilzunehmen oder gar in eine Geschäftsbeziehung einzutreten!

Anzeigen unseriöser Praktiken: Notieren Sie die Adresse des Veranstaltungsortes und die Namen anderer Teilnehmer, die das Geschäftsgebaren des Veranstalters bezeugen können! Informieren Sie das Gewerbe-/Ordnungsamt und die Verbraucherzentrale.

Quelle und vollständiger Bericht: Polizeiinspektion Goslar

20.08.13

Abzocke mit Zusatzgebühren für Reisebuchung

Nach wie vor locken Gewinnbenachrichtigungen zu Kaffeefahrten. Geldgewinne, monatliche Zusatzrenten oder übervolle Präsentkörbe sollen die Busse mit potentiellen Käufern füllen. Auffällig zugenommen hat nach Feststellungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. dabei der Verkauf von Reisen auf Kaffeefahrten.

Ganze Heerscharen von Anbietern haben damit einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Neben dem Abschluss von Verträgen über angeblich supergünstige Schnäppchenreisen wird eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 80 Euro pro Reise und Reisenden verlangt. Da regelmäßig gleich mehrere Reisen von Paaren gebucht werden, kommt hier schnell eine Summe im dreistelligen Euro-Bereich zusammen. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an.

Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Reiseverträge kostenfrei zu widerrufen. Das scheinen viele Verbraucher angesichts der wenig vertrauenswürdigen Reiseverträge - meist ohne konkrete Hotel-, Zeit- und Leistungsangaben - auch zu tun. Aber es stehen immer noch die ominösen Beratungs- und Servicegebühren im Raum. Doch wenn dafür weder der Zahlungsempfänger bekannt, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung noch eine vertragliche Vereinbarung vorhanden ist, wird der Verbraucher in den meisten Fällen trotz Widerruf des Reisevertrages darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses zurück zu erhalten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wird auf diesem Weg von gewissenlosen Reise-Verkäufern Abzocke im großen Stil betrieben. Man ist sich offensichtlich im Klaren, dass die auf der Kaffeefahrt unterzeichneten Reiseverträge widerrufen werden. Deshalb sichern sich die Abzocker diese sog. Beratungs- und Servicegebühr. Hier sollten Verbraucher wachsam sein. Buchen sie eine vergleichbare Reise im Reisebüro, zahlen sie keine derartige Gebühr. Außerdem hätten sie dann einen Reisevertrag in der Hand, der die konkreten Reiseleistungen im Detail benennt, die dann auch eingefordert werden können.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt