29.05.12

Vermeintlicher Produkttester wegen Geldwäsche angeklagt

Produkte testen und dafür 1750 Euro im Monat einstreichen. Das klang auch für einen Dachauer sehr verlockend. Vor dem Amtsgericht Dachau muss er sich nun wegen "leichtfertiger Geldwäsche" verantworten. ...

Der Angeklagte hatte im Internet nach einem Nebenverdienst gesucht und war auf ein dubioses Angebot aus Estland eingegangen. Die Staatsanwaltschaft hielt ihm vor, dass er hätte merken müssen, dass da etwas faul war. Er sollte Produkte testen und dafür 1750 Euro im Monat erhalten. Auf seinem Konto gingen denn auch tatsächlich 6100 Euro ein, die er in Form von Gutscheinen eines Bezahl-Onlineportals weiterschieben sollte. Tatsächlich war das Geld vom Konto eines Holländers, das die Arbeitgeber des Angeklagten ausgespäht hatten, auf dessen Konto überwiesen worden. Er gab nur Gutscheine im Wert von 2000 Euro weiter und behielt 4100 für sich. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft hätte sich dem Angeklagten angesichts der dubiosen Umstände die kriminelle Herkunft des Geldes aufdrängen müssen.

Auch Richter Lukas Neubeck betonte gleich zu Beginn, dass der Angeklagte hätte erkennen müssen, "dass da ein krummes Ding läuft". Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant das durchaus gemerkt und gehandelt habe. "Er hat innerhalb einer Woche die Notbremse gezogen und Anzeige erstattet." ...

Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche Zeitung

Oberbayern koordiniert Verbraucherschutz gegen Abzocke bei Kaffeefahrten

„Den schwarzen Schafen unter den Anbietern von Kaffeefahrten haben die Regierung von Oberbayern und die Polizeipräsidien Oberbayern Nord und Oberbayern Süd zusammen mit den Landratsämtern den weiteren Kampf angesagt. Überregional agierenden Tätern setzen Sicherheitsbehörden und Polizei verstärkt eine gemeinsame Strategie entgegen“, kündigtenRegierungspräsident Christoph Hillenbrand, Landrat Michael Schwaiger und Polizeipräsident Walter Kimmelzwinger am 22. Mai 2012 in Freising bei einem Pressegespräch an. Diese reicht von gezielter Information und Aufklärung bis hin zum inkognito Mitfahren von Behördenvertretern bei einer Kaffeefahrt, um dann die zuständigen Beamten von Polizei und Landratsamt zum Einsatzort zu dirigieren. So konnten im letzten halben Jahr in 14 oberbayerischen Landkreisen 30 illegale Kaffeefahrten gestoppt und Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Im September 2011 kam es deshalb auf Initiative der Regierung von Oberbayern zum Schulterschluss zwischen Sicherheitsbehörden und Polizei im Regierungsbezirk. Vertreter der Kreisverwaltungsbehörden, der oberbayerischen Polizeipräsidien sowie der Staatsanwaltschaft München II. waren sich dabei einig „Aufklärung und koordiniertes Handeln der Sicherheitsbehörden sind die wesentlichen Säulen zum Schutz des Verbrauchers vor betrügerischen Kaffeefahrtunternehmern“. Hillenbrand, Schwaiger und Kimmelzwinger betonen deshalb unisono: „Nur durch ständiges Sensibilisieren der Öffentlichkeit für dieses scheinbare Schattenthema und mittels gezielter Informationen der Gastwirtschaften in den Landkreisen lässt sich dieser organisierte Nepp weiter eindämmen. Ohne Informationsaustausch, behördenübergreifende Vernetzung, gezielte Hinweise in den örtlichen Medien und schnelles situatives Eingreifen hätten die bundesweit operierenden Betrüger weiter freie Fahrt zur Ausfahrt „Abzocke“.

Eine führende Rolle im Regierungsbezirk hat inzwischen unter anderem das Landratsamt Freising übernommen. Bei zahlreichen Einsätzen sammelte es enorme Erfahrung im praktischen Verbraucherschutz auf diesem speziellen Feld, den es ständig an andere Kreisverwaltungsbehörden und die Polizeidienststellen weitergibt. In den Jahren 2007-2011 wurde vom LRA Freising in 19 Fällen wegen illegaler Durchführung von Kaffeefahrten ermittelt; viermal wurde man in Amtshilfe bei benachbarten Landkreisen tätig. Durch die Ermittlungen wurden über 55 Veranstaltungen im süd- und mitteldeutschen Raum aufgedeckt, deretwegen gegen 23 Personen (sog. Moderatoren und Helfer) Bußgeldverfahren durchgeführt wurden. Dabei wurden in einem Einzelfall auch Bußgelder bis zu 16.000 Euro verhängt und gerichtlich bestätigt. ...

Am besten schützen kann man sich gegen die unliebsamen Nebenwirkungen von Kaffeefahrten dadurch, dass man zweifelhafte Einladungen zu derartigen Veranstaltungen im Papierkorb entsorgt. Noch besser übergibt man sie dem zuständigen Landratsamt oder der Polizei, damit diese tätig werden können. Wenn man doch mitfährt und feststellt, dass es in der Veranstaltung nicht mit rechten Dingen zugeht, sollte man sich nicht einschüchtern lassen, sondern noch vor Ort Polizei oder Gemeinde zu Hilfe holen. Vor Käufen auf solchen Veranstaltungen ist dringend abzuraten. Bei einem Kauf stehen einem zwar grundsätzlich Widerrufs- und Gewährleistungsansprüche zu; diese jedoch geltend zu machen wird in der Regel kaum möglich sein, da die Verkäufer und dahinterstehenden Unternehmen meist schon am folgenden Tag nicht mehr greifbar sind.

Quelle und weitere Informationen: Regierung von Oberbayern

Kaffeefahrt mit kostenloser Hirnerweichung

... in den folgenden acht Stunden werden die unterwegs eingesammelten 24 Gäste nichts anderes sehen außer den „Landmann“ von innen und außen. Vor allem von innen. Gastgeberin Gabi aus Lübben im Spreewald lotst die Gäste in einen Saal, in dem sich drei Tische auf der Bühne verlieren. ...

Dieser Wohltäter der Menschheit präsentiert eine „Messeneuheit“, die man erst ab dem 15. Juli direkt vom Hersteller für 2696 Euro bestellen könne.

Die Therapie „Cylogon plus“ soll dem negativen Zellstoffwechsel im Alter begegnen und so ziemlich alle Krankheiten erträglich machen: Diabetes, Bluthochdruck, Rheuma. Der Bernd redet ohne Punkt und Komma, liest Plattitüden vor, gibt etwas medizinisches Halbwissen preis und noch mehr Unsinn über einen Zellbestandteil Cylogon, den es gar nicht gibt. Fragen oder gar Einwände duldet er nicht ...

... beglückt er ein paar Auserwählte mit Koffern, in denen angeblich 45 Trinkampullen Cylogon stecken. Mit dem Vertragsabschluss verpflichten sich die Käufer, zusätzlich einen zweiten Satz Ampullen zu kaufen: für 900 statt 1300 Euro. Die systematische Hirnerweichung zeigt Wirkung. Einige unterschreiben, betäubt von großen Versprechungen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Polizei fasst Bande von Anlagebetrügern

Einer bundesweit agierenden Bande von Anlagebetrügern hat die Polizei im Kreis Minden-Lübbecke das Handwerk gelegt. Mit Hilfe von Spezialeinsatzkräften wurden zeitgleich zwei Männer (26,29) und eine Frau (23) im Kreisgebiet sowie ein weiterer Mittäter (24) im Großraum Düsseldorf festgenommen. Die beiden Haupttäter im Alter von 24 und 26 Jahren sitzen jetzt auf Antrag der Bielefelder Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft. Die Ermittlungsbehörden werfen ihnen gewerbs- und bandenmäßigen Betrug in mindestens drei Fällen, darunter in Baden Württemberg und Bayern vor. Sie sollen Geld in Höhe von rund 120.000 Euro ergaunert haben.

Die Hauptverdächtigen, ein polizeibekanntes Brüderpaar aus Düsseldorf, und ihre Komplizen gingen dabei immer mit der gleichen Masche vor. Sie suchten sich vorwiegend ältere Menschen aus und boten ihnen den Kauf von lukrativen Vorzugsaktien an, die angeblich eine hohe Rendite versprachen. Hatten sie mit diesem Versprechen erst ein Opfer geködert, setzten sie vor allem auf Seriosität. Zunächst wurde telefonisch Kontakt aufgenommen, dann wurden echt wirkende Geschäftsunterlagen der fiktiven Firma Roth und Partner aus Frankfurt am Main übersandt. Ging der vermeintliche Kunde auf das so vielversprechend klingende Angebot ein, wurde zunächst ein 4-stelliger Eurobetrag auf das Geschäftskonto überwiesen. Anschließend erhielt das Opfer einen fingierten Kontoauszug und einen Anruf seines Kundenbetreuers, der bereits nach wenigen Tagen eine Wertsteigerung der Aktien und einen Gewinn vorheuchelte. Stets hohe Priorität bei den Tätern genoss die Vertrauensbildung. So umsorgt investierten die Opfer höhere Geldbeträge.

Diese wurden dann jedoch von einem so genanten Kundenbetreuer persönlich abgeholt. Um das Vertrauen der Opfer zu stärken, trat dieser nicht nur seriös auf, er kannte auch das vorab telefonisch von der Frankfurter Zentrale an das Opfer übermittelte Kennwort und war mit dem dazugehörigen Firmenausweis ausgestattet. So betrogen, wurde Geld in 4- oder 5-stelliger Höhe in bar an die Betrüger übergeben.

Auf die Schliche kamen die Polizisten der Bande, als sich vor einigen Wochen ein 81-jähriger Rentner aus dem Kreis Minden-Lübbecke an sie wandte. Er hatte bereits Geld überwiesen. Als es um größere Beträge ging, wurde er misstrauisch. Mit seinen Angaben starteten die Kriminalisten ihre Ermittlungen, die sie schließlich auf die Fährte des Quartetts in Düsseldorf brachte.

Vor wenigen Tagen schlugen die Beamten dann zu. Statt des Rentners trat ein Polizeibeamter als ein weiterer an den Aktien Interessierter auf. Diesmal fielen die Betrüger auf den Trick der Polizei herein und erschienen nichtsahnend zur vorgetäuschten Geldübergabe. Doch statt der erhofften Barschaft klickten die Handschellen.

Bei Hausdurchsuchungen wurden diverse Beweismittel sowie eine Schusswaffe gefunden. Nach Angaben der zuständigen Staatsanwältin Dr. Christiane Holzmann zeigte sich das Quartett teilweise geständig. "Wir können gegenwärtig weitere Betrugsfälle dieser Bande nicht ausschließen und ermitteln weiter", so die Staatsanwältin.

Quelle: Staatsanwaltschaft Bielefeld und Polizei Minden-Lübbecke

Vier Jahre Haft für russischen Spam-König

Der Kopf hinter dem bekannten Bredolab-Botnetz muss ins Gefängnis: Wie die BBC berichtet, hat ein armenisches Gericht den russischen Cyberkriminellen Georgiy Awanesow wegen Computersabotage zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.

Das Bredolab bestand bis zu seiner Schließung durch die Strafverfolgungsbehörden im November 2010 Schätzungen zufolge aus etwa 30 Millionen infizierten Computern, die Awasenow ohne das Wissen ihrer Besitzer kontrollierte. Dabei verwendete er die Rechner vor allem, um bis zu 3,6 Milliarden Spam-Mails pro Tag zu verschicken.

Auch andere Kriminelle konnten allerdings die Rechenkraft des Zombie-Netzwerks mieten, um darüber Viren und Spionagesoftware zu vertreiben ...

Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche Zeitung

23.05.12

Kostenfalle Homepage: Imbissbetreiber muss nicht an Euroweb zahlen

Das bundesweit tätige IT-Unternehmen hatte den Gastronom auf Zahlung von fast 9000 Euro verklagt. In erster Instanz erteilte das Kieler Landgericht dieser Forderung bereits eine Absage und warf der Euroweb Internet GmbH "arglistige Täuschung" vor. Das Unternehmen mit Sitz in Düsseldorf ging vor dem Oberlandesgericht Schleswig in Berufung. Die Richter dort schlossen sich jetzt der Einschätzung ihrer Kieler Kollegen an. "Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat den Hinweis gegeben, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat", sagte Gerichtssprecherin Christine von Milczewski. Euroweb nahm die Berufung daraufhin zurück, noch bevor es in Schleswig zum Prozess kam. Das Urteil aus erster Instanz ist damit rechtskräftig. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHE LANDESZEITUNG

Prozess gegen mutmaßlichen Internet-Betrüger

Ein 28-jähriger Mann aus Norderstedt (Kreis Segeberg) muss sich seit Dienstag wegen groß angelegter Internetbetrügereien vor dem Landgericht Kiel verantworten. Er soll zwischen Anfang November und Anfang Dezember 2011 an 27 entsprechenden Straftaten beteiligt gewesen sein, den Großteil davon als Mitglied einer Bande. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der 28-Jährige die Konten kontrolliert und die unrechtmäßigen Gewinne verteilt. Pikant: Der Norderstedter hatte offenbar - ohne es zu wissen - einen Al Kaida-Anhänger unterstützt.

Laut Anklage bot die Bande über gehackte Benutzerkonten eines Internetauktionshauses unter anderem Kameraausrüstungen an und kassierte den Kaufpreis, ohne die Ware zu liefern. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Norddeutscher Rundfunk

Verbraucherzentrale warnt vor E-Mails mit Trojanern

Massenhaft werden Verbraucher zurzeit mit E-Mails zugeschüttet, in denen sie unter verschiedensten Vorwänden wie durch den Betreff "Rechnung", "Bestätigung" oder eine amtliche Aufmachung zum Öffnen des Anhangs animiert werden. Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt ausdrücklich: "Um zu vermeiden, dass einem ein Virus oder Trojaner untergejubelt wird, sollte man Anhänge im Zweifelsfall nicht öffnen." Grundsätzlich empfiehlt er, regelmäßig sein Anti-Viren Programm und den Internetbrowser durch aktuelle Updates "auf Vordermann" zu bringen. Aktuelle Warnungen finden Verbraucher auch laufend im Internetauftritt der Verbraucherzentralen:

Phishing-Radar: Aktuelle Warnungen

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Verbraucherzentrale erfolgreich gegen dubiose Inkassofirma

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen eine irreführende Drohung der DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH vorgegangen. Das Unternehmen ist nun auch mit seiner Berufung vor dem Kammergericht Berlin gescheitert und darf Verbrauchern nicht mehr mit fiktiven Kosten drohen, die bei Nichtzahlung der angemahnten Forderung angeblich entstehen.

Immer wieder fallen Inkassounternehmen durch unseriöse Geschäftspraktiken auf. Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen eines dieser Unternehmen, die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, und seine Drohmasche vorgegangen. Die DOZ hatte in einem Mahnschreiben einer Verbraucherin bei weiterem Zahlungsverzug mit einem Gerichtsverfahren gedroht, durch das "Kosten in Höhe von bis zu 600,00 EUR entstehen" können. Da diese Summe völlig aus der Luft gegriffen ist und nichts weiter als einen dreisten Einschüchterungsversuch darstellt, ist die Verbraucherzentrale gerichtlich gegen die DOZ vorgegangen. Nach gewonnenem Urteil vor dem Landgericht Berlin (Az: 96 O 190/10) ging die DOZ in Berufung und ist damit nun auch endgültig gescheitert, das Kammergericht Berlin hat die Berufung durch Beschluss (Az: 5 U 64/11) zurückgewiesen.

"Nun ist endlich gerichtlich bestätigt, dass solche hanebüchenen Drohungen unzulässig sind", begrüßt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale den Beschluss der Berliner Richter. "Wir hoffen, dass dieses Urteil Schule macht und solche und andere unzulässige Drohungen nun grundsätzlich ein Ende haben werden."

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Adressbuchbetrüger gehen mit aggressiver Art auf Kundenfang

Per Mail und Fax kommen die Angebote von Trickbetrügern harmlos ins Haus oder auf den Mail-Account geflattert. ...

Doch aufgepasst: Was als „Branchenklick“, „Das Branchenverzeichnis“ oder "Gewerbeauskunft-Zentrale" daher kommt, hat möglicherweise Folgekosten in Höhe von einigen Tausend Euro und Langzeitverträge in seinem Schatten. Seriös getarnt, doch mit einer schwer entzifferbaren Textpassage, ...

Wer sich darauf einlässt, ohne sie zu prüfen, hat meist schlechte Karten. Beim genaueren Hinschauen entpuppt sich das „Kleingedruckte“ als bedeutungsvoll: Es handelt sich oft um völlig unbekannte Nachschlagewerke. ...

Quelle und vollständiger Bericht: eppingen.org

Forderungen eines bekannten Rechtsanwaltes beschäftigen die Polizei

Der polizeibekannte Rechtsanwalt Nikolai Fedor ZUTZ versandte unter einem neuen Kanzleinamen weitere Forderungsschreiben an zahlreiche Internetnutzer. Unter dem Namen Kanzlei KFZ - Kanzlei für Forderungsmanagement - mit Sitz in Darmstadt, agiert nach bisherigen polizeilichen Ermittlungsergebnissen eine Nachfolgerin der ANINOS - Anwaltinkasso Osnabrück. Geschäftsführer ist hier der Rechtsanwalt Nikolai Fedor ZUTZ, der im August 2011 die Nachfolge des Rechtsanwaltes Olaf TANK angetrat.

Mit dem per Post zugestellten Anschreiben über einen Betrag von 141,00 Euro, sollen die entstandenen Forderungen zu einer Aboleistung über die Downloadportale beglichen werden. Diese Forderungen wurden zuvor erfolglos per Email angemahnt und stammen zumeist aus einem Internetabodownloadvertrag aus den Jahren 2009 und 2010. Als zugrunde liegende Internetseiten sind der Polizei bislang die Domains der Tropmi Payment GmbH, der Antassia GmbH und der Content Services Limited, mit den jeweiligen Präsenzen www.top-of-software.de, www.software-und-tools.de, www.softwaresammler.de und www.opendownload.de bekannt. Es liegen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück bislang zahlreiche Ermittlungsverfahren vor. Für die aktuellen Forderungsschreiben der neuen Kanzlei "KFZ" mit Sitz in Darmstadt, dürften jedoch die Ermittler in Hessen zuständig sein.

Da die jeweiligen Schreiben unterschiedlicher Art sind und die Sachlage im Einzelfall betrachtet werden muss, rät die Polizei allen Empfängern derartiger Schreiben, sich an die Verbraucherberatung zu wenden und hinsichtlich einer möglichen Anzeigenerstattung mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle Rücksprache zu halten. Erforderliche Strafanzeigen können bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden.

Quelle: Polizeiinspektion Osnabrück

Abzockmaschen bei Facebook

Dubioses findet sich überall im Web - aber fast nirgendwo so geballt wie bei Facebook. Die riesige Anzahl potentieller Opfer lockt Betrüger an. Abgezockt werden nicht nur Nutzer, sondern auch Werbetreibende. ...

Die Betrüger haben natürlich großes Interesse daran, dass ihre Opfer allen Links folgen: Pro Klick fließt zumindest theoretisch ein kleiner Betrag an die Hintermänner. Und zwar unter anderem aus den Kassen von hierzulande beheimateten Unternehmen wie Guerilla Mobile oder Planet 49. Deren Angebote wurden durch die Profile-Viewer-Betrüger verbreitet.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Betreiber von Online-Diensten oder Gewinnspiel-Organisatoren mit Hilfe von Partnern versuchen, mehr Besucher zu ihren Angebote zu locken. Je mehr Schnäppchenjäger ihre persönlichen Daten auf dem Weg zum Macbook-Gewinnspiel an Veranstalter Planet 49 übergeben, desto mehr Datensätze kann das Unternehmen seinen Kunden - vollkommen legal - verkaufen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SPIEGEL ONLINE

Angebliche Sozietät lockt mit Gewinnversprechen zur Kaffeefahrt

In den letzten Tagen haben mehrere Bewohner des Heidekreises (ehem. Soltau-Fallingbostel) Post von einer angeblichen Sozietät aus Düsseldorf in ihrem Briefkasten vorgefunden. Darin wird ihnen die Auszahlung von versprochenen aber nicht ausgezahlten Gewinnen angekündigt.

Die Angeschriebenen erhalten die Gelegenheit, sich Ihren Gewinn z.B. am Mittwoch, 24. Mai, in einer angeblichen Niederlassung in der Nähe von Soltau persönlich abzuholen. Dafür wird sogar kostenlos ein Bus zur Verfügung gestellt, der um 8.00 Uhr am ZOB am Bahnhof Soltau abfahren soll. Zusätzlich zu der Auszahlung des Gewinns von knapp 1000 Euro werden "ein wunderschönes Rahmenprogramm mit einem kostenlosen Frühstück", ein "warmer Imbiss", "ein Getränk Ihrer Wahl" sowie ein "LED-Flachbildfernseher" versprochen.

Nach Ansicht der Ermittler bewegt sich das Schreiben auf einem schmalen Grat zwischen Erlaubtem und Illegalem. Von der Teilnahme an dieser Bustour rät die Polizei dringend ab. Sehr wahrscheinlich handelt es sich dabei um eine Kaffeefahrt oder dergleichen.

Quelle: Polizeiinspektion Heidekreis

Täter versprechen hohe Gewinne und zocken ab

Die Polizei warnt davor, ihre Daten am Telefon preiszugeben, auch wenn die Anrufer, noch so sehr, mit attraktiven Gewinnspielsummen locken. Bei dieser Masche handelt es sich um sog. "Cold-Calls", bei denen die Anrufer ausschließlich betrügerische Motive verfolgen. Hierbei gehen die Täter folgendermaßen vor:

Den Anrufern wird vorgetäuscht, man hätte einen Geldbetrag bei einem Gewinnspiel gewonnen. Dieser Gewinn könnte jedoch nur gegen Begleichung der entstehenden Kosten ausgezahlt werden, z.B. wegen der Fahrtkosten des Sicherheitsunternehmens. Der Anrufer erwartet von dem angeblichen Gewinner, dass die Kosten noch vor der Gewinnübergabe durch Übermittlung von sog. PaySafe-Codes beglichen werden.

Die Polizei warnt ausdrücklich davor, derartige Telefonate zu führen oder sich an derartigen Aktionen zu beteiligen. Außerdem wird dazu geraten, sofort die Polizei einzuschalten, wenn eine Gewinnspiel-Firma ihr Erscheinen zwecks Gewinnübergabe telefonisch angekündigt hat.

Quelle: Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland

16.05.12

Betrüger locken mit angeblichen Gewinnen und Erbschaften

Auf den großen Gewinn hoffte eine 81-jährige Essenerin aus Huttrop seit Anfang des Monates vergeblich. Ein Rechtsanwaltbüro rief die Seniorin an und teilte ihr erfreut mit, Gewinnerin eines Glücksspiels geworden zu sein. Zur Auszahlung des großen Geldbetrages sei es dringend notwendig, einen "kleinen" Geldbetrag (über 1000.- Euro) zu überweisen. In diesem Fall traf die Seniorin glücklicherweise auf ein Geldinstitut, deren Mitarbeiter speziell geschult waren und ihre Kunden bei dubiosen Überweisungen ansprechen und warnen. Die Polizei wurde eingeschaltet. Schnell war klar, dass hier erneut wieder professionelle Betrüger am Werk waren. Sie gaukeln in Telefonaten die schönsten Gewinne vor oder berichten von vielversprechenden Testamenten, in denen man als Erbe eingesetzt wurde.

In allen Fällen verfolgen die Täter jedoch nur das Ziel, ihre Opfer zu Banküberweisungen zu überreden. Oft wird gewünscht, den Betrag über "Western Union" ins Ausland zu transferieren.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen Gewinn versprechenden Anrufen, die in den letzten Wochen insbesondere ältere Mitbürger erreichten. In den Telefonaten wirken die Betrüger oft so überzeugend, dass es selbst Bankangestellten und Polizisten schwerfällt, den bereits ausgesuchten Opfern von einer Überweisung abzuraten. Im Zweifel sollen die Angerufenen sich mit ihrem Geldinstitut oder der Polizei in Verbindung setzen. Dazu kann die zentrale Rufnummer der Polizei Essen und Mülheim/ Ruhr 0201- 8290 genutzt werden.

Quelle: Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr

Konsumenten sollen 285 Euro zahlen

„Guten Tag Wolfgang, Sie haben heute bei der Partneragentur Heartbooker die Premiummitgliedschaft erworben. Die Zahlung in Höhe von 285,69 EUR wird in den kommenden Tagen von Ihrem Konto abgeschrieben.“

Unzählige Konsumenten haben in den letzten Tagen derartige Mails erhalten, obwohl sie sich bei der Online-Partnerbörse nicht angemeldet, geschweige denn einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben. Nähere Informationen zum angeblichen Vertrag verspricht die angehängte Datei.
Doch Vorsicht!

„Durch das Öffnen des Anhangs kann etwa durch Trojaner grober Schaden verursacht werden“, warnen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Burgenland. Wolfgang hatte Glück, sein Virenprogramm hat Alarm geschlagen und den Konsumenten rechtzeitig gewarnt. Die Konsumentenschützer der AK Burgenland empfehlen, auf die betrügerischen E-Mails nicht zu antworten und den Anhang keinesfalls zu öffnen.

Quelle: Arbeiterkammer Burgenland

Bankangestellter verhindert Betrug; Täter wurden festgenommen

Das gesunde Misstrauen eines Bankangestellten und der schnelle Griff zum Telefonhörer haben am vergangenen Freitag den Grundstein dafür gelegt, dass die Kripo Würzburg zwei äußerst dreiste Betrüger festnehmen konnte. Ein selbst ernannter „Staatsanwalt“ hatte sich mit einer perfiden Masche bei einer 83-Jährigen gemeldet und sie mit seinem „Schockanruf“ dazu gebracht, 20 000 Euro bei ihrer Bank abzuheben. Als die Summe übergeben werden sollte, klickten die Handschellen. Das Duo sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.

Die Rentnerin aus der Sanderau hatte in den Vormittagsstunden einen dubiosen Anruf erhalten. Am Telefon meldete sich ein angeblicher Staatsanwalt vom Amtsgericht Kaiserslautern. Der „Jurist“ schockierte die ältere Dame mit dem Hinweis, dass gegen sie wegen einer schweren Straftat ermittelt werde. Aus der Welt zu schaffen sei das Ganze eigentlich nur dadurch, dass sie 35 000 Euro sofort bezahle ...

Dass die Betrüger mit ihrer Masche nicht erfolgreich waren, ist einem Bankbediensteten zu verdanken: Er hatte gemerkt, dass bei dieser großen Summe irgendetwas nicht stimmen konnte, ...

Als der 37-Jährige das Geld in Empfang nehmen wollte, schritten Kripobeamte ein. Die beiden Männer wurden festgenommen und dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen die Männer, die aus dem Raum Hannover stammen, erging Haftbefehl. ...

Quelle und vollständiger Bericht: MainPost

AK warnt: Firma Sentec lockt zur Kaffeefahrt

Warnung vor einer Werbefahrt spricht die AK Kärnten aus: In einem persönlich adressierten Schreiben wirbt die Firma Sentec mit einem seniorengerechten Notebook, allerdings nur zum Gratistest! Den Computer für die Generation 60+ sowie eine Digitalkamera würden die Gewinner bei einer Präsentation erhalten. „Kein Unternehmen hat etwas zu verschenken“, so die AK und rät Konsumenten, nicht an der Busreise zur Gewinnübergabe teilzunehmen.

„Wohin die Reise geht ist zwar laut der Gewinnverständigung unklar, versprochen wird aber die Übergabe eines seniorengerechten Notebooks zur kostenlosen Testung“, erklärt AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer den derzeit in Kärnten kursierenden Werbeschmäh der Firma Sentec. Zahlreiche verunsicherte Kärntner aus verschiedensten Bezirken haben sich deshalb bereits an die AK gewandt.

Neben dem im Schreiben versprochenen Notebook, das als Weltneuheit angepriesen wird, werden Konsumenten beim Tagesausflug mit dem Bus auch noch ein „tolles Wertgeschenk sowie passend zum Computer für die Generation 60+ eine altersgerechte Digitalkamera“ versprochen, zitiert der Konsumentenschützer aus der Gewinnmitteilung.

„Hier wird versucht ältere Konsumenten zu einer Werbefahrt zu locken. Wo die Übergabe letztendlich stattfinden sollte, wird auch in dem Brief nicht angegeben. Die Adressaten des Schreibens werden per Bus zur Veranstaltung – höchstwahrscheinlich ins Ausland – gekarrt“, informiert Höfferer. Kein Unternehmen hätte jedoch Notebooks sowie Digitalkameras zu verschenken, weshalb die AK den Konsumenten abrät, an der Werbefahrt teilzunehmen.

Quelle: Arbeiterkammer Kärnten

Gericht weist Zahlungsanspruch von Melango.de zurück

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.05.2012 zum Az.: 42 C 14743/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Journalistin keine Forderung zusteht, weil diese jedenfalls nicht in dem Bewusstsein handelte, eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung, die auf den Abschluss eines entgeltlichen Abonnementsvertrages gerichtet war, abzugeben. Sie hatte noch am selben Tag per Telefax den Widerruf erklärt und ausgeführt, dass sie nicht die Absicht hatte, einen Abonnementvertrag mit der Melango GmbH abzuschließen. Damit liege ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen den Parteien nicht vor. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Fachanwalt für IT-Recht

Abzocke von "Wirtschaft heute" des IWN Verlag

Vorsicht !!!! So läuft die Masche ab:
132 Unternehmen haben uns bisher gleichlautend folgendes geschildert
Es gibt begründeten Verdacht, dass diverse Verlage in Deutschland durch diese Methode allein in den letzten Jahren, unbemerkt von der Öffentlichkeit, einen größeren zweistelligen Millionenbetrag ( an die 50 Mio. ) abkassiert haben. Es ist immer die gleiche Vorgehensweise: Zuerst wird mit einer kostenfreien Veröffentlichung für einen redaktionellen "Artikel" geködert. Der Trick: Nur nebenbei wird dann erwähnt, dass Bildmaterial pro Millimeter Spalte berechnet wird. Das kann man schnell übersehen und das ist gewollt. Im weiteren Schriftverkehr wird gegenüber dem Unternehmen nicht mehr der zu erwartende Endpreis genannt. Seriös wäre es, wenn auf dem Korrekturabzug der Gesamtpreis stehen würde. Aber dann wird kein Unternehmen mitmachen. Alles soll einen seriösen Pressecharakter vortäuschen, damit Sie darauf reinfallen. Dann kommt der "Journalist" ,der natürlich keiner ist, es geht hauptsächlich um das Bilder einsammeln. Je mehr, desto besser. Über die realen Kosten, so unsere Rechechen, wurde nie gesprochen. Würde das, wüßten Sie sofort am Tisch, das einge Tausend EUR auf Sie zukommen. Und? Wollten Sie das?

Letztlich erhält man dann eine Rechnung für einen Artikel mit Fotos, die schnell einige tausend EURO betragen kann, obwohl man nur mit einer üblicherweise kostenfreien redaktionellen Veröffentlichung gerechnet hat. Sie werden niemals an seriöse deutsche Zeitungen Geld für eine Veröffentlichung / Bilder zahlen. Uns liegen Rechnungskopien von arglosen Firmen bis 15.000 EUR vor.

Unsere Recherchen haben auch ergeben, dass lediglich kaum nennenswerte Auflagen von ca. 10.000 Exemplaren gedruckt werden, die vermutlich dann wahllos an unterschiedliche Unternehmen verschickt werden. Man hat dann für den hohen Rechnungsbetragt wohl kaum eine erwähnenswerte Gegenleistung von den Verlagen erhalten. Übrigens der reine Druckpreis beträgt pro Seite ca. 50-60 Euro. (quelle div. Druckereien und Online Drucker) Die Mediadaten sollen auch vortäuschen man sei ein seriöses Magazin. Tatsächlich ist das frei erfunden. Eine Auflagen und genaue Analyse wie es der IVW (neutrale Prüfinstanz für Druckerzeugnisse) es macht, gibt es nicht, denn dann könnte der IWN Verlag nicht solche irreführenden Angaben machen. Der erhoffte PR Effekt ist gleich Null, so die betroffenen Unternehmen.

Nachdem die Unternehmen eine Rechnung erhalten haben - bei der die vermutlich aus allen Wolken gefallen sind- geht es geplant weiter. Die Methode: Falls das Unternehmen reklamiert - was natürlich üblicherweise der Fall ist - bietet man Ihnen einen Vergleich mit 10 - 15 % Nachlass an. Auch das ist kalkuliert. Um Druck aufzubauen werden Gerichtsurteile vorgetragen, die für den Unternehmer negativ ausgefallen sind. Aber die vielen OLG Urteile welche gewonnen wurden, verschweigt man natürlich.
Auch wird mit Inkasso gedroht. Lassen Sie sich nicht beeindrucken.

Sollten Sie eine ähnliche Erfahrung mit dem Verlag IWN „Internationale Wirtschaftsnachrichten“ Titel WIRTSCHAFT HEUTE gemacht haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Jede Information hilft uns die Öffentlichkeit und damit auch die Unternehmen über diese nach „Abzocke riechende“ Methode zu informieren und damit dieser Masche ein endgültiges Ende zu bereiten.
Ihnen hilft es möglicherweise eine noch nicht bezahlte Rechnung auch nicht zahlen zu müssen.
Wenn Sie bereits gezahlt haben kann das Geld unter bestimmten Voraussetzungen von den entsprechenden Verlagen zurück gefordert werden.
Wir stehen Ihnen gern zur Seite.

Noch ein wichtiger Hinweis
Martin K. Wolff
Am 1. Februar 2012 um 13:39 Uhr
Hallo zusammen,

ein Mandant von uns wurde gerade in England von der Internationalen Wirtschaftsnachrichten Verlagsgesellschft mbh (“IWN”) auf Zahlung einer hohen vierstelligen Summe verklagt. Unserer Auffassung nach stellt das Geschäftsgebahren der IWN unserer Mandantin gegenüber nicht nur eine Abzocke, sondern auch einen Betrug im strafrechtlichen Sinne dar. Dem unbefangenen Leser wird suggeriert, an einem redaktionellen Beitrag in einer Zeitschrift mitzuwirken. Tatsächlich lässt sich die IWN diese Mitwirkung teuer bezahlen, was entgegen des Transparenzgebotes nur versteckt zu erkennen ist. Diese Geschäftspraktiken sind darauf angelegt, bei dem Leser den Eindruck der Kostenlosigkeit zu erwecken, um ihn zum Abschluss eines kostenpflichtigen vermeintlichen Werkvertrages zu bewegen. Vom Landgericht München I wurden diese Praktiken bereits als “nicht vereinbar mit den Gepflogenheiten des seriösen kaufmännischen Rechtsverkehrs” bezeichnet. Hier einige Entscheidungen von Gerichten, die das ähnlich sehen:
- LG München I 14 HKO 24215/10
- LG Hannover 26 O 142/04
- AG Waldshut-Tiengen 7 C 31/11
Sollten Sie weitere Entscheidungen kennen, wäre ich um Übersendung an meine E-Mail Adresse wolff@hdh.net dankbar.
Beste Grüße
Dr. Martin K. Wolff

Meine Kontaktdaten:

Ulrich Lengenfeld
i.d.S. verantw. Redakteur
Freier Journalist

Mobil 0171 990 23 50
02572 9607676
48282 Emsdetten
Mühlenstrasse 34
u.lengenfeld (at) t-online.de

Hier sollten Sie Kontakt aufnehmen und die Sache zur Überprüfung vorlegen
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

http://www.wettbewerbszentrale.de/de/institution/profil/auftrag/
lesen Sie auch bitte:
http://www.neukunden-magnet.de/achtung-abzocke-internationale-wirtschaftsnachrichten-verlagsgesellschaft/

Mit freundlicher Genehmigung des Autors.

In Österreich berichtete der Beobachter.at bereits im Dezember 2000 über Firmenwerbung mit teuren Gratisreportagen.

14.05.12

Teures Versprechen für Mittelständler

Die Düsseldorfer Firma Euroweb verspricht Kunden in geschickten Verkaufsgesprächen die Erstellung kostenloser Websites. Mehrere Tausend Kleinunternehmer haben das Angebot angenommen - mit teils gravierenden Folgen.

Die freundliche Anruferin des Unternehmens Euroweb Internet GmbH wollte nichts verkaufen. Sie hatte sogar etwas zu verschenken: Die Erstellung einer kostenlosen Website. Doch das „Geschenk“ kam die Berliner Heilpraktikerin Lena Anders (Name geändert) teuer zu stehen. Denn am Ende eines anschließenden, sehr geschickt aufgebauten Verkaufsgesprächs unterzeichnete sie einen Vertrag, mit dem sie sich verpflichtete rund 7700 Euro für „Nebenkosten“ wie vier Jahre lang Webhosting und Pflege der Seite zu zahlen. Sie ist nicht die einzige Betroffene. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kölner Stadt-Anzeiger

Nach Kaffeefahrt unberechtigt vom Konto abgebucht

Bereits vor zwei Jahren hatte eine Plattlingerin an einer sogenannten Kaffeefahrt teilgenommen und hierbei auch Waren erstanden die sie damals per Lastschriftverfahren bezahlte. In der vergangenen Woche stellte sie plötzlich fest, dass exakt der selbe Betrag für diese Waren nochmals von ihrem Konto, dieses Mal allerdings per Überweisung von ihrem Konto abgebucht worden war.

Wie zwischenzeitlich ermittelt werden konnte, wurde vermutlich die Unterschrift der Geschädigten auf einem Überweisungsträger gefälscht. Gegen den aus Norddeutschland stammenden Täter wird bereits wegen mehreren Betrugsfällen ein Sammelverfahren bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg geführt.

Quelle und vollständiger Bericht: Plattlinger Anzeiger

Dreister Callcenter-Betrüger geht Polizei ins Netz


Wer sich am Telefon nicht wehrte, der war schnell um einige Euro ärmer: Ein Betrüger, der aus einem Callcenter ahnungslose Menschen überrumpeln und deren Bankdaten ausspähen ließ, hat mit seiner Masche mehrere hunderttausend Euro erbeutet. Seit Mittwoch sitzt der 28-jährige Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
Am frühen Morgen überraschte die Polizei den Krefelder, der keinen Widerstand leistete, ...

Aufmerksam geworden waren die Fahnder auf den 28-Jährigen durch drei Callcenter-Betrüger, die am 8. November festgenommen worden waren. Einer von ihnen, ein 30-Jähriger, hat sich am Mittwoch in der Untersuchungshaft in Mönchengladbach kurz vor dem Prozessbeginn das Leben genommen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Nachnahmebetrug: Polizei ermittelt Täter

Mitte April sprach eine 46-jährige Schonstetterin bei der Polizeiinspektion Wasserburg vor und beschwerte sich über eine völlig unberechtigte und zudem auf unverschämte Weise vorgenommene Nachnahmesendung. Vor wenigen Minuten habe ihr der Postbote einen Brief gegen Zahlung von 87,- Euro ausgehändigt und dabei habe es sich herausgestellt, dass es sich nicht um ein erwartetes Behördenschreiben gehandelt hatte, sondern lediglich um eine Mitteilung zu einer Beteiligung an einer Gewinnspielfirma. Zu keiner Zeit habe sie jemals, weder telefonisch noch schriftlich, mit dieser Firma Win Deluxe, Sht Asim CD Cat ihnsi No 5, Istanbul, Türkei einen Vertrag abgeschlossen. Den fatalen Irrtum habe sie aber erst nach dem Öffnen des Briefes erkennen können, zumal weder der Postbote noch der Brief selbst Aufschluß über den Absender gab.

Diese maßgebliche Information befand sich ausschließlich in Form der Absenderzeile im Adreßkopf des Briefes, welche üblicherweise bei sachgerechter 2fach-Faltung in diesem DIN-Kuvert im oberen Fensterrand zu lesen ist. Exakt dieser Bereich war jedoch durch die Nachnahme-Marke verdeckt. Selbst das Bemühen des Zustellers, den Aufkleber anzuheben, um den Absendertext zu lesen, scheiterte.

Eine zusätzliche Informationsquelle stand dem Postboten nicht zur Verfügung. Dabei bestand für ihn als Zusteller jedoch die dienstliche Anweisung, Nachnahmesendungen erst nach Empfang des Nachnahmebetrages auszuhändigen zu dürfen. Also blieb der Briefempfängerin nichts anderes übrig, die Nachnahmegebühr auszuzahlen. Eine Rückforderung ist dann nicht mehr ohne weiteres möglich, dazu bedarf es eben einer entsprechenden Betrugsanzeige.

Was offenbar viele Leute nicht wissen, Nachnahme-Sets sind an jeder Filiale der Deutschen Post zu erwerben und auch im Internet als PostKIT herunterzuladen. In einem diesem Set beigefügten Formular trägt er seine Bankverbindung für die den Nachnahmebetrag ein. Die Aufbringung der Nachnahme-Marke erfolgt nicht durch einen Postangestellten sondern durch den Absender, respektive Geldempfänger. Im vorliegenden Fall hatte der Absender entgegen der von der Deutschen Post vorgegebenen „Nachnahme - Handhabung“ diese Nachnahme-Marke auf das Absenderfeld aufgebracht und in den Briefkasten gesteckt.

Im vorliegenden Fall konnte die Wasserburger Polizei zwischenzeitlich auch den aus Oberhausen in NRW stammenden Täter ermitteln und auch das Geld rechtzeitig vor der Überweisung zurückholen.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Wasserburg

via: rosenheim24.de

Betrug: 1798 Euro unberechtigt abgebucht

Im Rahmen einer sogenannten "Kaffeefahrt" im Jahr 2010 erstand ein 79-jähriger Siegenburger für 1798 Euro ein "Magnetdeckenset". Der fällige Betrag wurde damals im Lastschriftverfahren von seinem Konto abgebucht, was soweit in Ordnung war.

Nun stellte der Geschädigte fest, dass Anfang Mai 2012 nochmals 1798 Euro von seinem Konto abgebucht wurden. Diesmal wurde die unberechtigte Buchung mittels Überweisungsträger mit Originalunterschrift des Geschädigten veranlasst. Eine sofort verfügte Rückbuchung war nicht mehr möglich, daß Geld ist nicht mehr rückholbar und somit weg.

Der Geschädigte erinnerte sich, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufsabschlusses mehrere Schriftstücke unterschrieben hat und nun davon ausgegangen wird, dass er damals auch die nun aktiv gewordene Überweisung unterschrieben hat. Die Polizeiinspektion Mainburg ermittelt nun wegen Betrug gegen Unbekannt.

Quelle und vollständiger Bericht: Hallertauer Zeitung

10.05.12

Schlag gegen Gewinnspielbetrüger - Callcenter-Betreiber festgenommen

Bereits am 08.11.2011 haben Beamte der Ermittlungskommission Call (EK Call) des Polizeipräsidiums Krefeld drei Hauptbeschuldigte festgenommen, die in Krefeld ein betrügerisch arbeitendes Callcenter betrieben haben. Schon zu diesem Zeitpunkt war sowohl der Staatsanwaltschaft Krefeld als auch der Polizei Krefeld klar, dass weitere Callcenter betrieben werden. Aus diesem Grund wurden weitere intensive Ermittlungen durchgeführt, um den gewerbsmäßig agierenden Betrügern das Handwerk zu legen.

Nach entsprechenden Vorbereitungen schlugen die Beamten der EK Call in den frühen Morgenstunden des 09.05.2012 erneut zu. Dabei wurden die private Wohnanschrift und mehrere Firmenanschriften des 28-jährigen Haupttäters durchsucht und dieser festgenommen.

Hintergrund des Strafverfahrens, welches vom Krefelder Staatsanwalt Herrn Pelka geführt wird, sind massive gewerbsmäßige Betrügereien, in Zusammenhang mit sogenannten Gewinnspieleintragungen. Die Arbeitsweise war hierbei besonders perfide, da der Beschuldigte zehntausende widerrechtlich erlangte personenbezogene Daten mit angeblichen eigenen Forderungen verknüpfte und über Paymentdienstleister beziehungsweise auch Inkassobüros geltend machte.

Der Leiter der Ermittlungskommission, Kriminalhauptkommissar Jochen Fier: "Die Lastschrifteinzüge und Inkassoforderungen mit einem Umfang von mehreren Hunderttausend Euro waren dabei völlig unberechtigt, da keinerlei Gegenleistung erbracht wurde." Dem erneuten Schlag werden weitere folgen, da Staatsanwaltschaft und Polizei Krefeld den ortsansässigen Betrügern den Kampf angesagt haben und alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen werden, um betrügerisch arbeitende Callcenter auszuheben und die Betreiber festzunehmen.

Quelle: Polizeipräsidium Krefeld

09.05.12

Michael Burat erneut wegen Betrugsverdacht vor Gericht

Michael B. verdient sein Geld im Internet und setzt dabei auf die Unaufmerksamkeit seiner Kunden. Diese denken sie würden an Gewinnspielen teilnehmen und schließen tatsächlich teure Abo-Verträge ab. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten. ...

Tausende sind auf B. reingefallen. Wie viel er damit verdient hat, ist unklar. Für ein Rudel Anwälte langt’s allemal. Michael B. betrügt die Menschen mit Kleingedrucktem. Er betreibt Internet-Seiten, die für den flüchtigen Leser wie ein Gewinnspiel wirken. Macht man aber mit beim Gewinnspiel, dann steckt man plötzlich drin in einem völlig sinnlosen Abo. Für 60 Euro im Monat gibt’s dann Routenplanung, Hausaufgabenhilfe, Wissenswertes über Tätowierungen oder Sudoku-Rätsel. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

Chef des illegalen Filmportals Kino.to vor Gericht

Als Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to nahm ein gelernter Bodenleger aus Leipzig Millionen ein und finanzierte sich so ein Leben in Spanien. Seit Dienstag steht der 39-Jährige wegen der massenhaften Verletzung von Urheberrechten vor Gericht.

Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll von allen Kino.to-Machern am meisten profitiert und über Werbeanzeigen mehr als 6,6 Millionen Euro kassiert haben. Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Focus online

Die Fortsetzung des Prozesses am Landgericht Leipzig ist für den 22. Mai vorgesehen.

08.05.12

Mainzer Erotik-Unternehmer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen ist der Mainzer Internet-Unternehmer Tobias Huch (30) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Huch, der auch Vorsitzender der Jungen Liberalen Rheinhessen-Vorderpfalz ist, muss eine Bewährungsauflage von 50.000 Euro an die Staatskasse und 25.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein für krebskranke Kinder zahlen, wie das Gericht mitteilte. Laut dem Urteil hat Huch 800.000 Euro Steuern hinterzogen. Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft sogar von gut 1,3 Millionen Euro Steuerschaden aus. Das Urteil ist rechtskräftig. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Rhein-Zeitung

Betrüger geben sich als Verbraucherschutzzentrale aus

Ungebetene Anrufer führen zurzeit mit einer windigen Masche in die Irre: Eine Stimme am anderen Ende der Leitung gibt sich als "Verbraucherschutzzentrale" aus und bietet für eine Vertragsgebühr Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung. Ein Zeitschriftenabo ist dabei vermeintlich inklusive. "Die Verbraucherzentrale NRW ruft weder unaufgefordert an noch führt sie Listen, die vor ungebetenen Telefonwerbern schützen. Auch unterbreitet sie am Telefon keine Angebote", rechnet die "echte" Verbraucherzentrale NRW mit dem plumpen Verkaufstrick ab.

Besonders perfide: Auf Nachfrage der Angerufenen nach einer Rückrufnummer hatten die dubiosen Werber dreist die Telefonnummer angegeben, unter der die Verbraucherzentrale in Düsseldorf an der Heinz-Schmöle-Straße zu erreichen ist. "Auch wer dort wegen der hohen Auslastung nur auf den Anrufbeantworter trifft, sollte sich von der Echtheit des Anschlusses nicht beeindrucken lassen. Hier versuchen findige Geschäftemacher, mit dem guten Namen der Verbraucherzentrale NRW Kasse zu machen."

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Betrugsmasche mit Ukash-Karten

Abzocker finden immer neue Tricks, um gutgläubige Verbraucher um ihr Geld zu erleichtern. Gegenwärtig kündigen angebliche Vertreter von Kanzleien, Lottriegesellschaften oder Gewinnspielzentralen telefonisch hohe Geldgewinne an.

So sollte einem Verbraucher aus dem Harzkreis ein Bargeldwinn in Höhe von 48 000 Euro übergeben werden. Beim zweiten Telefonat wurde ihm mitgeteilt, dass der Geldtransporter sich jedoch erst in Bewegung setzen könne, wenn er eine Vorauszahlung von 800 Euro für die Auslagen geleistet hätte. Dazu solle er an mehreren Tankstellen Ukash-Karten kaufen. Erst wenn diese Ukash-Nummerncodes telefonisch durchgegeben würden, erfolge die Freigabe für den Geldtransporter.
Der Verbraucher hat sich auf diese Masche nicht eingelassen. Richtig so, denn einen Gewinn erhält man auf diesem Wege nicht, aber das Geld wäre weg.

Die Verbraucherzentrale rät: Vorsicht bei Anrufern, die Gewinne versprechen. Keinesfalls für einen vermeintlichen Gewinn mit Geld in Vorkasse treten.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

07.05.12

Prozess gegen Gründer von kino.to ab Dienstag vor Gericht

Ab Dienstag steht der Gründer und Chef des illegalen Filmportals kino.to vor Gericht. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Leipziger die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll am meisten von Kino.to profitiert und über Werbe-Anzeigen Millionen kassiert haben. Für den Prozess vor dem Landgericht Leipzig sind vier Verhandlungstage anberaumt worden.

Der gelernte Bodenleger hatte Kino.to 2008 gegründet. Er sitzt seit seiner Verhaftung im vorigen Sommer in Untersuchungshaft. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Radio Dresden

Bereits verurteilte Mitstreiter sagten aus, der Mann habe schnell begriffen, dass mit dem Streamen von Filmen ordentlich Geld zu scheffeln sei. Es gab offenbar genug Werbe-Kunden, die Interesse hatten, in diesem Umfeld Anzeigen zu schalten. ...

Wie Kino.to funktionierte, ist durch die bisherigen Prozesse vor dem Amts- und Landgericht Leipzig gut dokumentiert. Alle Angeklagten vom Webdesigner bis zum Chef-Programmierer legten Geständnisse ab - mit dem Tenor: Man habe gedacht, Kino.to bewege sich in einer Grauzone. ...

Quelle und vollständiger Bericht: sz-online.de

04.05.12

Stadt Mönchengladbach warnt vor Expo Guide S.C.

Die Stadt Mönchengladbach und WFMG (Wirtschaftsförderung Mönchengladbach) warnen vor Abzockern, die versuchen, Ausstellern der alle zwei Jahre in Mönchengladbach stattfindenden Ausbildungsmesse "Beruf konkret" teure Werbeeinträge zu verkaufen. Seit Wochen flattern den langjährigen Ausstellern der städtischen Veranstaltung, die im September 2012 im Berufskolleg am Platz der Republik wieder Ausbildungsbetriebe und Schüler zusammenbringt, wieder Schreiben der Firma "Expo Guide S.C." ins Haus, mit der Bitte auf einem Formular die Ausstellerdaten zu aktualisieren. Nur im Kleingedruckten ist zu lesen, dass mit der Unterschrift unter das Formular Kosten von jährlich 1.271 Euro für einen windigen Werbeeintrag für drei Jahre entstehen.

Allerdings kam den Mönchengladbacher Unternehmen und Bildungsinstituten der Brief aus Mexiko "spanisch" vor und sie haben auf die Beantwortung des Schreibens verzichtet. Eine gute Entscheidung, denn so haben sie sich eine unnötige Rechnung über knapp 4.000 Euro erspart.

Dieses Vorgehen wird zur Nachahmung empfohlen. Denn "Expo Guide S.C." betreibt die Masche, Messeausstellern Werbeeinträge unterzujubeln, bundesweit im großen Stil. Im Internet finden sich tausende Fundstellen, die sich mit den Machenschaften dieses Unternehmens beschäftigen.

Quelle: Stadt Mönchengladbach

Dubiose Abmahnungen von SM Forderungsmanagement LTD

Mir liegt eine "Abmahnung" der SM Forderungsmanagement LTD aus Berlin vor, die ich für einen Betrugsversuch halte.

In der "Abmahnung" wird der Adressatin vorgeworfen, sie handele mit ihrem privaten Account gewerblich. Sie soll eine Unterlassungserklärung abgeben und 595 Euro an die SM Forderungsmanagement LTD überweisen.

Die deutsche Niederlassung der SM Forderungsmanagement LTD sitzt am Glockenblumenweg 131a in 12357 Berlin.

In dem Schreiben gibt es mehrere Rechtschreibfehler und die SM Forderungsmanagement LTD gibt darin den Namen des Geschäftsführers nicht an, wozu sie aber eigentlich verpflichtet wäre.

Meiner Meinung nach ist die SM Forderungsmanagement LTD nicht berechtigt, für solche Schreiben eine Rechnung zu stellen. Ich halte das daher für einen Betrugsversuch. Betroffene sollten keinesfalls zahlen, sondern eher Strafanzeige gegen den "Sachbearbeiter" W. Schmitz stellen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: wortfilter.de

Die Firma SM Forderungsmanagement Ltd. hat in Deutschland keine Niederlassung, Bei der Adresse in Berlin handelt es lediglich um einen Postanschrift, von der die eingehende Post weitergeleitet wird. Das Unternehmen wurde erst im Februar im britischen Handelsregister unter der Company-ID 07933589 eingetragen.

SM FORDERUNGSMANAGEMENT LTD
Companies House status: Active
Registration Date: 02/02/2012
Registration Number: 07933589

Registered Address
TROJAN HOUSE TOP FLOOR,
34 ARCADIA AVENUE
LONDON
N3 2JU

Current Directors
Mrs Sigrid Mentzel
Director ID : 916639191
Month/Year of Birth: 10/1957
Addresse
Moehlenbarg 8
24794 Buensdorf
Germany

Betroffene der betrügerischen unberechtigten Abmahnschreiben sollten statt zu zahlen eine Anzeige erstatten. Entgegen der Empfehlung bei Wortfilter.de sollte sich eine Anzeige aber nicht gegen irgendwelche Sachbearbeiter richten, sondern gegen die tatsächlich verantwortliche Person, nämlich die Geschäftsführerin Sigrid Menzel aus Buensdorf.

Ab in den Müll mit dubiosen Abmahn-Mails

Momentan sind betrügerische E-Mails mit Virus-Anhängen in Umlauf, in denen zum Beispiel wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht eine Abmahnung ausgesprochen wird. Als Signaturen werden die Telekom und verschiedene Staatsanwaltschaften angegeben. Die Verbraucherzentrale Berlin gibt allen Empfängern derartiger Schreiben den dringenden Rat, angehängte Dateien auf keinen Fall zu öffnen, sondern die Mail direkt in den Papierkorb zu werfen.

"Ihre Email Adresse ist in der beschlagnahmten Datenbank von Webseite Warez-to eingetragen worden. Auf diesem Portal wurden von Ihnen kriminell Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Werken runtergeladen." Danach werden den verdutzten Empfängern mehrere Hundert Euro Abmahngebühren angedroht. "Die genauen Anmeldedaten so wie die IP und das Datum finden Sie im Anhang", lautet es meist weiter.

Oder "Ihr Premiumemail Upgrade ist registriert worden. 478,49 Euro für 12 Monate Anmeldung werden Ihnen in kürze von Ihrem Bankkonto zu Last gelegt. Lesen Sie die Details bitte dem Anhang."

So oder so ähnlich beginnen alle Mails, die der Verbraucherzentrale Berlin vorliegen. "Wir können es allen Verbrauchern nur ans Herz legen, suspekte Mails mit Anhängen wie Zipdateien direkt über den virtuellen Mülleimer zu entsorgen", rät die Juristin Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

Kriminelle locken mit gefälschten Rechnungen in die Virenfalle

Kriminelle verschicken derzeit im großen Stil gefälschte Bestellbestätigungen, die den Empfänger dazu verleiten sollen, die angehängte Malware auszuführen. Besonders perfide ist dabei, dass die Angreifer offenbar gestohlene Kundendaten von Onlineshops nutzen, um den Empfänger der Mail mit seinem echten Namen anzusprechen.

Die Kriminellen geben vor, dass der Mailempfänger bei einem Shop eine Bestellung in Höhe von mehreren hundert Euro aufgegeben hat. Um es den Spam-Filtern schwer zu machen, variiert der Name des Shops. In den heise Security vorliegenden Mails sollen die Mailempfänger angeblich bei comstern.de, nierle.de oder elektronikmax.de eingekauft haben. Die in der Mailsignatur angegebenen Kontaktdaten werden offenbar bunt zusammengewürfelt: In keinem der Fälle hat etwa die angegebene Postleitzahl zu dem Ort gepasst. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

Abofallen bei web.de und gmx

Wenn Sie kostenlose E-Maildienste wie web.de oder gmx nutzen, öffnen sich häufig Werbefenster. Zusätzlich bekommen Sie Treueprämien, Geburtstagsglückwünsche oder einfach ein "Dankeschön" per Mail von Ihrem Dienst. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn nicht zunehmend mehr Verbraucher dadurch in Abofallen gerieten. Denn Anbieter versuchen Sie mit Tricks zu ködern.

"Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag" heißt es in der Mail an Sven B. von seinem kostenlosen E-Maildienst. Natürlich bekommt er auch ein Präsent: Ein erweitertes Postfach und einen größeren Speicher zum Testen, alles gratis. Er freut sich, klickt und überliest dabei das "Kleingedruckte". Denn warum sollte er für einen Geburtstagsglückwunsch seines Dienstes zur Kasse gebeten werden? Doch leider hat Sven B. in diesem Moment - ohne es zu wissen - ein Abo abgeschlossen. ...

Quelle, vollständige Meldung und weitere Tipps: Verbraucherzentale Niedersachsen

Telefon-Abzocke einer angeblichen Verbraucherorganisation

Verbraucherorganisationen haben einen guten Ruf. Das machen sich auch Betrüger zunutze. Die Deutsche Verbraucherweste gibt beispielsweise vor, Leuten zu helfen, bei denen ständig Gewinnspielfirmen anrufen. Die richtigen Verbraucherzentralen empört diese perfide Abzock-Masche. ...

Dann bekam Frau Roessler einen Anruf von der Deutschen Verbraucherweste. Die freundliche Dame am Telefon erklärte ihr, dass die vielen Anrufe, die sie bekomme, illegal seien. Sie würde sich darum kümmern, dass Frau Roesslers Telefonnummer aus einschlägigen Verzeichnissen im Internet gelöscht werde. Als kleines Dankeschön sollte sie eine Zeitschrift abonnieren. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Bayerischer Rundfunk

Verbraucherzentralen warnen vor E-Mails mit gefährlichem Anhang

Vor E-Mails mit gefährlichem zip-Anhang warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Massenweise landeten sie in den letzten Tagen in elektronischen Postfächern. Zum einen sollen sich die Betroffenen angeblich für ein "Mail Upgrade" eingetragen und so eine Mitgliedschaft abgeschlossen haben, mit der sie "jetzt bis zu 650 Kurzmitteilungen pro Monat gebührenfrei versenden" könnten. Für diesen Service, an dessen Buchung sich keiner der Verbraucher erinnert, sollen sehr unterschiedliche Beträge "von Ihrem Bankkonto abgeschrieben" oder auch "von Ihrem Konto abgebucht" werden, heißt es in der Mail. Mal sind es 96,26 Euro, mal 376,69 Euro oder auch 482,99 Euro.

Die Mails stammen stets von kryptischen Absenderadressen wie etwa "clintuscan@cs.com" oder "claudioalcerro@cablecolor.com". Wer sich dahinter verbirgt, ist nicht zu erkennen. Alle Nachrichten enden nur: "Mit freundlichen Grüßen, Ihr Kundenservice". Im Anhang der E-Mail findet sich eine zip-Datei. Diesem Anhang sollen die Empfänger "die Zahlungsaufforderungen" entnehmen. Dort fänden sie auch das Formular für die zweiwöchige Kündigungsfrist. Die Empfänger sind sich jedoch sicher, keinen Vertrag über ein "Mail Upgrade" abgeschlossen zu haben. Kein Wunder, denn es handelt sich um Spam-Mails. Eine Zahlungsverpflichtung besteht nicht.

Andere Betroffenen wiederum erhalten per E-Mail eine Rechnung, die angeblich von der Telekom Deutschland GmbH stammt. Auch diese E-Mails haben einen Anhang mit einer zip-Datei, die aber nicht die aktuelle Rechnung beinhaltet, sondern ebenfalls eine Schadsoftware, die den Rechner infiziert. Da diese einer echten Telekom-Rechnung täu-schend ähnlich sieht, sollten die Empfänger sehr vorsichtig sein.

"Solche E-Mails sollte man am besten gleich löschen", so Martina Totz von der Verbraucherzentrale. Sie rät Betroffenen nicht zu antworten und warnt ausdrücklich davor, den Anhang zu öffnen. Sonst besteht die Gefahr, sich Schadprogramme einzufangen, die auf dem Rechner Daten ausspähen können. Deshalb der Rat: Die Mail am besten gleich in den Ordner "Trash" (Papierkorb) verschieben. Wer dennoch die zip-Datei geöffnet hat, sollte am besten einen Computerfachmann um Hilfe bitten.

Quellent: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Verbraucherzentrale Hessen

Abzocke aus der Schweiz für Unterwäsche-Abo

Mit günstigen Offerten für Unterhosen, Socken und BHs geht die Schweizer Firma Provea per Internet auf Kundenfang in 19 Ländern. Doch Vorsicht: Wer die Vorzugsangebote ordert, wird - hart am Rand der Irreführung - zum "Kunden ohne weitere Abnahmeverpflichtung".

Auf der Webseite von Provea ist Sparsamkeit Trumpf. Das gilt sowohl für die Bekleidung der dort gezeigten Damen und Herren als auch für die Preise der von ihnen dargebotenen Unterwäsche: meist Schlüpfer und BHs. Geradezu geizig sind aber schon die Infos für diejenigen, die sich verleiten lassen, Ware aus einer der acht Artikel-Linien zu ordern: etwa für jeweils fünf Euro ein "Tono-Hemd" oder "Miriale-BH (Wert 69,80 Euro)" oder ein Gratis-Modell ("Wert 19,80 Euro") aus der Slip-Linie. Denn jeder Besteller wird zu einem dick unterstrichenen "Kunden ohne weitere Abnahmeverpflichtung". Für Provea bedeutet das: Die Empfänger ihrer Billig-Trikotagen mutieren zu potenziellen Dauershoppern, denen bis zu sechs Mal im Jahr ein Faltblatt mit einem einzigen neuen Angebot per Post ins Haus flattert - für jede Linie, aus der bestellt wurde. Missfällt der Faltblatt-Artikel, stehen laut Provea-Bedingungen die Angeschriebenen in der Pflicht. Sie müssen die Folge-Lieferungen mit den nun zumeist 18,90 Euro teuren Slips und BH-Sets stornieren oder kündigen - auch das gilt für jede Linie separat.

Mittlerweile liegen viele Klagen über Proveas "innovatives Verkaufssystem" vor: über unerlaubte Telefonakquise, über unbestellt zugesandte Unterhosen, über vergebliche Kündigungsversuche. Andere Kunden sahen sich trotz nie erhaltener Artikel von einer Inkassofirma attackiert. Viele der Drangsalierten verzweifeln daran, dass "ohne weitere Abnahmeverpflichtung" eben doch eine Art Abo nach sich ziehen soll. Zumal sie auf den Internetseiten von Provea das Wort "Abonnement" vergebens gesucht haben.

Noch gravierender: Eine Inspektion der Verbraucherzentrale NRW zeigte, dass die verfügbaren Informationen auf der Internetseite von Provea ohnehin völlig unzureichend waren. Denn weder über ihr Widerrufsrecht noch über die Bedingungen der Folgelieferungen wurden Kunden hinreichend informiert. Deshalb dürfte ein Anspruch des Anbieters auf Bezahlung der Folgesendungen von vornherein auf tönernen Füßen stehen. Grundsätzlich gilt nämlich, dass der Empfänger unbestellter Ware mit dieser machen kann, was er will.

Auch von Schreiben einer Inkasso-Firma sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Die Beweislast, dass Wäsche tatsächlich bestellt wurde, liegt im Streitfall bei Provea.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Trickbetrüger stehlen per UKash-Masche mehrere Tausend Euro

In den vergangenen zehn Tagen kaufte eine 73jährige Flensburgerin im guten Glauben an einer Tankstelle in der Friesischen Straße immer wieder so genannte UKash-Nummern* im Wert von insgesamt 4.700 EUR, nachdem sie mehrere Anrufe mit unterdrückter Telefonnummer erhielt, bei denen sich Unbekannte als Vertreter der Berliner Landeszentralbank ausgaben und ihr einen angeblichen Gewinn von mehreren tausend Euro auf diesem Wege auszahlen wollten. Sie gab die gekauften UKash-Nummern auf Aufforderung am Telefon bekannt und war ihr Geld los.

Beamte vom 1. Polizeirevier leiteten ein Strafverfahren ein, die Bezirkskriminalinspektion ermittelt. Noch bei Anzeigenaufnahme zeigte sich die Rentnerin ungläubig und uneinsichtig : "Sie wolle doch endlich ihren Gewinn einlösen."

Bekannt ist, dass diese Anrufe oftmals über Voice over IP (Internettelefonie) aus dem Ausland erfolgen.

In diesem Zusammenhang wird geraten, keinerlei Geschäften oder Gewinnversprechen von unbekannten Anbietern nachzukommen. Im Zweifel informieren Sie Angehörige oder Freunde vorab.

Quelle: Polizeidirektion Flensburg

02.05.12

BKA warnt vor Betrug mit angeblichen Lotteriegewinnen

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt aktuell vor einer Betrugsmasche im Zusammenhang mit angeblichen Lotteriegewinnen in der Türkei. Insbesondere ältere Personen in Deutschland erhalten derzeit betrügerische Anrufe, in denen ihnen zu angeblichen Lotteriegewinnen gratuliert wird. Die Anrufer teilen ihren Opfern zunächst mit, dass sie hohe Bargeldbeträge oder Autos bei einer Lotterie gewonnen hätten. Danach werden die vermeintlichen Gewinner aufgefordert, Beträge von teilweise mehreren tausend Euro in die Türkei zu überweisen. Dies sei die Bedingung, um ihren Gewinn zu erhalten. Die Geldforderungen werden den Opfern damit erklärt, dass in der Türkei Kosten für Autotransport, Vollkasko, Versicherung oder Zoll angefallen seien.

Hinter den vermeintlich deutschen Telefonanschlüssen, von denen die professionell auftretenden Täter mit ihren Opfern in Kontakt treten, verbergen sich eigens eingerichtete Call-Center in der Türkei. Am Telefon treffen die arglosen Opfer auf Täter, die sich als Rechtsanwälte und Notare mit Kanzleien in Deutschland vorstellen und ihnen vorgaukeln, ihnen zu ihrem Gewinn verhelfen zu wollen. Zuletzt gaben sich die Betrüger auch als Polizeibeamte oder als Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen in Ankara und Istanbul aus.

Den Tätern kommt es ausschließlich darauf an, die geforderten Gebühren zu ergaunern. Der angebliche Gewinn wird nicht ausgehändigt!

Das BKA rät:

  • Generell gilt: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nicht gewonnen haben!

  • Seien Sie misstrauisch! Lassen Sie sich nicht von der vorgegebenen beruflichen Qualifikation oder Funktion des Anrufers und der angezeigten deutschen Rufnummer täuschen. Hinter der angegebenen Telefonnummer verbirgt sich der im Ausland sitzende Betrüger.

  • Leisten Sie keinerlei Zahlungen! Eine Lotteriegesellschaft verlangt für die Aushändigung eines Gewinns niemals Vorausgebühren.

  • Informieren Sie im Zweifelsfall Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie Strafanzeige!

01.05.12

Staatsanwaltschaften warnen vor E-Mails mit Schadsoftware

Unter verschiedenen Email-Accounts werden zur Zeit Emails an eine Vielzahl von Personen versandt. Darin werden unterschiedliche Staatsanwaltschaften als vermeintliche Urheber genannt. Inhaltlich haben die Emails folgendes Muster:

Von: xxxxx
Gesendet: Freitag, 27. April 2012 09:31
An: xxxxx
Betreff: Urheberrecht Verletzung Aktenzeichen 965556231

Sehr geehrte(r) xxxxx,

Ihre Email Adresse ist in der konfestierten Datenbank von Webseite kinos-to angemeldet worden.
Auf diesem Portal wurden von Ihnen rechtswidrig Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Filmen erstellt.

Die Strafe für diese Straftat kann bis zu 750 Euro betragen.
Es wird ein Zivilverfahren nach § 102(a) gegen xxxxx geführt wo Ihre IP mit Täter IP verglichen wird.

Die genauen Teilnehmerdaten so wie die IP und das Datum finden Sie im Anhang.
Es ist auch eine Tätererklärung nach § 315 BGB im Anhang zu finden, welche ausgefüllt und an uns zurück gemailt werden muss.

Hochachtungsvoll Staatsanwaltschaft Berlin

Die betreffenden Staatsanwaltschaften weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht Urheber dieser Emails sind und warnen davor, die Anhänge zu diesen Emails zu öffnen. Es handelt sich dabei um Zip-Dateien, die ersten Bewertungen zufolge Schadsoftware enthalten.

Polizei warnt vor betrügerischen Anrufen

Am Freitagvormittag erhielt ein 48-jähriger Zevener einen Anruf von einer "Verbraucherschutzzentrale Düsseldorf". Der Zevener wurde aufgefordert 600 Euro für ein Gewinnspiel-Abonnement, das er angeblich abgeschlossen habe, zu überweisen. Auffällig war, dass die Anruferin Teile der Kontoverbindung des Zeveners wusste.

Da der Angerufene ein solches Abonnement nicht abgeschlossen hatte, ging er nicht auf den Anruf ein und informierte die Polizei.

Die Polizei rät, bei solchen Anrufen sofort wieder aufzulegen und auf keinen Fall auf das Angebot einzugehen. Die Erfahrung der Beamten ist, dass diese Anrufe oft über Weitervermittlung aus dem Ausland geführt werden und es sehr schwer ist, die Täter zu ermitteln.

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Wie Telefonkunden von Telomax reingelegt wurden

... und sah, dass ihr daraufhin von einer Firma mit dem Namen „Telomax“ 33,28 Euro netto zusätzlich in Rechnung gestellt wurden. Wofür dieser Betrag erhoben wurde, wusste die Telekom-Kundin nicht und ließ ihn sofort zurückbuchen.

Auch anderen Kunden erging es so. Verbraucher, die sich in Frankfurt beschwerten, bekamen zu hören, Telomax würde nur Geld für andere Firmen eintreiben, bei denen die Kunden ein Gewinnspielabo abgeschlossen hätten. Eine davon ist die Firma Winfinder. Dabei handelt es sich um einen Gewinnspielanbieter, der die britischen Jungferninseln als Adresse angibt – eine Inselgruppe weit weg in der Karibik. Doch am Sitz des Unternehmens existiert weder ein Büro noch ein Firmenschild. Winfinder ist eine Briefkastenfirma und Teil eines Betruges, in den nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch Telomax verwickelt ist:

Quelle und vollständiger Bericht: WDR - Servicezeit