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13.08.13

Der Probenzauberer wegen Betrug angeklagt

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam und so kann es schon mal ein paar Jahre dauern bis es zum Prozess gegen Internetbetrüger kommt. Nun hat es auch den Probenzauberer Brian Corvers und dessen Vater erwischt. Opfer der Abzocke sowie Insider werden sich vielleicht noch erinnern an die dreisten Geschäftspraktiken der NewAdMedia und die Portale Probenzauber, Probino und simsen.de. Über die Ermittlungen und die Polizeirazzia in Hochheim berichtete die Netzwelt seinerzeit. Auch der Inkasso-Anwalt Olaf Tank geriet ins Fadenkreuz der Ermittlungen. Als weiterer Inkassobutzi war Stefan Straßburg mit seiner inzwischen insolventen Firma Proinkasso GmbH tätig.

Ein junger Mann ist vor der Großen Jugendstrafkammer am Landgericht Wiesbaden des versuchten und vollendeten Internetbetrugs in 1704 Fällen angeklagt. Doch er erscheint nicht vor seinen Richtern. Er hat sich nach Malaysia abgesetzt.

Nach acht Jahren zäher Ermittlungen haben sie sich endlich getroffen: Richter, Staatsanwalt, zwei Verteidiger: 1704 Fälle von versuchtem und vollendetem Internetbetrug standen auf der Tagesordnung der Großen Jugendstrafkammer am Landgericht. Wer nicht kam, war der Hauptangeklagte. Er konnte nicht geladen werden.

Sein Mandant habe seinen Lebensmittelpunkt mittlerweile nach Malaysia verlegt, sagte sein Anwalt. Dort habe er eine Wohnung und eine Arbeitserlaubnis – für Internetgeschäfte. Wegen solcher „Geschäfte“ soll sich Brian David C., zum Tatzeitpunkt im Jahr 2005 20 Jahre alt, jetzt verantworten. Auf Seiten wie probenzauber.de, probenexpress.de oder simsen.de soll er arglose Internetnutzer in die Abofalle gelockt haben.

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

04.11.11

Sicherungsmaßnahmen und Ermittlungen gegen Inkassoforderungen

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen betrügerische Inkassofirmen wegen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft deren Konten eingefroren und die vorhandenen Vermögen sichergestellt.Wenn Sie durch einen der nachfolgend genannten Gewinnspieldienste (in rot Schrift) betrogen wurden, haben Sie als Opfer dieser Gauner die Möglichkeit, ihre Ansprüche gegenüber der StA Krefeld geltend zu machen.

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 933/10

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen Medialog Marketing Company (MMC), FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG und KT Vermögensmanagement UG in Krefeld wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil von vermeintlichen Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukte „WinnTeam77“, „Easywin“, „Ihr Bonusvorteil“, „Deutschlandtipp“, „Allianz-Tipp ABO“, „Ihr Premiumanteil“, „Giantwinner“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“, „Bonusrunde 100“, „DSM24“ und „Maxxikombi 100“), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), Soldos Inkasso, Bissendorf („Maxxikombi 100“), Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ für CSS Kontor GmbH sowie „Die Gewinnchance 24“ und „Jackpot77“), Focus GmbH, Ludwigshafen („Die Gewinnchance 24“, „Jackpot77“, „Garantie 500“ und „DSM24“), Volox Inkasso, Stadtilm („Die Gewinnchance 24“, „Maxi Win Plus“, „Tipalianz“, „Max Vorteilsgemeinschaft“, „Deutschland sucht den Supermillionär“ und „Hol dir den Preis“) und GMI GmbH, Osnabrück („Big 7 Corporation“) zur Zahlung aufgefordert wurden und auf diese Aufforderung Zahlungen geleistet haben, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 483.763,42 EUR gesichert worden:

Durch gerichtlichen Beschluss wurden die folgenden Konten der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet, bei denen laut Drittschuldnererklärung der Kreditinstitute nachstehende Guthabenforderungen bestehen:

Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 184341
156.862,89 EUR
Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 65462475
37,86 EUR
Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 3100854581
316,35 EUR
Sparkasse Krefeld Kto-Nr. 3101084741
0,97 EUR
Sparkasse Solingen Kto-Nr. 1326107
20.360,01 EUR
Deutsche Bank Kto-Nr. 123674400
2.709,26 EUR

Durch gerichtlichen Beschluss wurden zudem die Konten der KT Vermögensmanagement UG bei der Postbank (Nr. 0998216434 und 0694303909) zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet, bei denen laut Drittschuldnererklärung der Postbank Guthabenforderungen von insgesamt 199.115,01 EUR bestehen.

Des Weiteren wurden durch gerichtlichen Beschluss die Forderungen der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG gegen die Firmen Volox Inkasso, GMI GmbH und Culpa Inkasso zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, gepfändet, die in Höhe von 3.000,00 EUR bzw. 12.177,37 EUR bzw. 323,66 EUR bestehen.

Ebenso wurden durch gerichtlichen Beschluss die Forderungen der KT Vermögensmanagement UG gegen die Firma Focus GmbH zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeldn gepfändet, die in Höhe von 9.395,22 EUR bestehen.

Zuletzt ist zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld, in Abteilung III des Grundbuches Traar, Amtsgericht Krefeld, Blatt 3155, Gemarkung Traar, Flur 65, Flurstück 318 eine Sicherungshypothek in Höhe von 80.000,00 EUR eingetragen worden.

Die Maßnahmen erfolgten zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der aus den Straftaten Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Krefeld, 21.10.2011

Quelle: eBundesanzeiger

24.06.11

Insolvenzverfahren gegen Proinkasso GmbH

Az.: 8 IN 302/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Proinkasso Gesellschaft mbH, Frankfurter Straße 181, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44563), vertr. d.: Stefan Straßburg, (Geschäftsführer) ist am gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter (Hoge Gutsche Walter RAe. in Partnerschaft), (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail [at] ww-law.de bestellt worden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 21.06.2011

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de     via frickemeier.blog

05.06.11

Inkassobutzen wegen Betrugsverdacht im Fokus der StA

Inkassounternehmen aus Ludwigshafen, Schwerte, Neu Isenburg, Landau, Osnabrück und Stuttgart sind in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Grund hierfür ist ein Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten, das gegen die Krefelder Firmen MMC Medialog Marketing Company und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG eingeleitet wurde.

Laut Aussage der Staatsanwaltschaft Krefeld sitzt der Hauptbeschuldigte im Krefelder Verfahren noch in Untersuchungshaft ...

Die Forderungen des Hauptbeschuldigten, die aus angeblichen Mitgliedschaften bei Gewinnspieldiensten mit Namen wie Jackpot 77, Maxikombi100, WinTeam 77, Bonusrunde 100 oder Superbonus49 AN resultierten, wurden an Inkassounternehmen im gesamten Bundesgebiet zur Beitreibung übergeben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: mahnportal.net

17.05.11

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Gewinnspielfirmen

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 933/10

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen von den Inkassounternehmen CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukt „WinTeam77“ oder „Maxikombi100“), Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49 AN“"), W&S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49 AN“), GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH, Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ oder „Jackpot77“) und Focus GmbH, Ludwigshafen („Jackpot77“) zur Zahlung von Forderungsbeträgen aufgefordert wurden und diesem auch nachgekommen sind, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 138.302,76 EUR gesichert worden:

Durch gerichtlichen Beschluss wurde das Konto der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG bei der Sparkasse Krefeld Kontonummer 184341 in Höhe von 178.102,28 EUR zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld gepfändet. Laut Drittschuldnererklärung der Sparkasse Krefeld besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 137.907,17 EUR.

Zudem wurden die Konten 65462475 und 3100854581 bei der Sparkasse Krefeld durch gerichtlichen Beschluss gepfändet, die eine Guthabenforderung von 80,81 EUR bzw. 314,78 EUR aufweisen.

Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der durch die Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Recht geltend zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Quelle: ebundesanzeiger.de

06.05.11

Proinkasso wegen Geldwäsche im Fokus der Ermittlungen

Bereits am Mittwoch erfolgte eine Großaktion, bei der 24 Büros und Wohnungen in zehn Bundesländern durchsucht wurden. Wir berichteten darüber. Für viele Opfer und Kenner der Abzockzsene ist es mehr als Schadenfreude, dass es mit Stefan Straßburg nun ausgerechnet den Chef der Proinkasso GmbH erwischt hat. Die nun eingetretene Ruhe vor "Butzi" nehmen wir mit Freude zur Kenntnis.

Mit einer Großaktion versucht die Staatsanwaltschaft Offenbach den Inhaber einer Neu-Isenburger Inkassofirma der Geldwäsche zu überführen.

Der Hauptbeschuldigte soll ein Netz von Inkassobüros aufgebaut haben, mit dessen Hilfe er Geldforderungen aus angeblichen Gewinnspielen eintrieb. Laut Staatsanwaltschaft entstand dabei ein Schaden von mindestens zwei Millionen Euro. Vieles spricht dafür, dass es sich bei dem Hauptverdächtigen um den Chef der Firma Proinkasso handelt, gegen den die Staatsanwaltschaft schon länger ermittelt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

... Gegen den Beschuldigten werde seit gut einem Jahr ermittelt. Er habe sich dabei aber zunächst darauf berufen können, nur den Forderungen eines russischen Geschäftsmannes nachzukommen, und nicht prüfen zu müssen, ob diese rechtmäßig seien.

Als sich herausstellte, dass der angebliche russische Geschäftsmann gar nicht existiert, habe das zuständige Oberlandesgericht dem Firmeninhaber untersagt, weiterhin ungeprüft Forderungen aus Gewinnspielen einzutreiben. Zugleich hätten mehrere Banken keine Konten mehr für den Beschuldigten eröffnet. Daraufhin soll dieser einen Familienangehörigen mit der Eröffnung von Konten beauftragt haben. In Wiesbaden, Thüringen und Berlin fand er zudem den Ermittlungen zufolge vier Komplizen, die neue Inkassofirmen eröffneten, und nach der selben Masche Geld eintrieben. Einen Teil ihrer Einnahmen sollen sie an den Neu-Isenburger überwiesen haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Main-Netz

27.01.11

98-Jähriger wehrt sich gegen Inkasso-Abzocke

Wenn Geldforderungen von Inkassounternehmen ins Haus flattern, fühlen sich viele Empfänger schnell unter Druck gesetzt. Doch nicht immer sind die Forderungen berechtigt.

Quelle und Video: MDR - Sachsenspiegel

Quelle: Youtube - scamnewsTV

24.01.11

Die Tricks der Gewinnspiel-Betrüger

Die Opfer der Abzocker sind alte Leute, die auf Grund einer Demenzerkrankung nicht mehr voll zurechnungsfähig sind. Die Täter sind abgebrühte Verkäufer, die Gewinnspiele vertreiben, bei denen es im Wesentlichen nichts zu gewinnen gibt. Im Gegenteil. In den meisten Fällen haben die betagten Leute viel Geld verloren. Wie es dazu kommen kann und wie man sich dagegen schützen soll, wurde gestern in einem sehenswerten Bericht bei Spiegel-TV gezeigt

Quelle: Youtube - scamnewsTV

04.01.11

100-Jährige in der Abofalle

Gert K* ist mit seiner Geduld am Ende: Die Firma Proinkasso in Neu-Isenburg will knapp 225 Euro von seiner Mutter Frieda eintreiben. Die Frau soll am Telefon Mitglied bei einem Gewinnspiel geworden sein. „Meine Mutter ist 101 Jahre alt und kann sich an nichts erinnern“, schimpft Gert K*. Weil der pensionierte Verwaltungsbeamte aus Mühltal der alten Frau bei Geldgeschäften hilft, entdeckte er kurz darauf zwei dubiose Abbuchungen von je 149 Euro auf ihrem Konto. Das Geld ließ er zurückbuchen. „Ein schriftlicher Vertrag liegt nicht vor“, sagt Gert K*. Damit war der Fall für ihn erledigt – bis er zwei Monate später das Schreiben der Proinkasso bekam.

Die forderte ihn im Auftrag ihres Mandanten, der CSS Kontor GmbH in Hamburg, auf, den angeblichen Beitrag plus Lastschrift und Inkasso-Gebühren innerhalb einer Woche zu bezahlen. Ansonsten drohe Zwangsvollstreckung bis hin zu Pfändungen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

18.11.10

Bei Forderung von Proinkasso nichts überweisen

Eine Anruferin aus Ehringshausen im Lahn-Dill-Kreis berichtete, dass ihre 88-jährige Mutter von "Proinkasso" aus Neu-Isenburg aufgefordert worden sei, binnen zwei Wochen 230 Euro zu zahlen, da anderenfalls gerichtliche Schritte eingeleitet würden. In dem Schreiben werde behauptet, ihre Mutter hätte telefonisch ein Abonnement über das "Gewinnspiel 24" abgeschlossen. "Das ist ausgeschlossen!", ist sich die Anruferin sicher.

Leseranwalt Wölk riet ihr, auf das Schreiben nicht zu reagieren. Vorsicht sei jedoch geboten, wenn ein Mahnbescheid ergehe. In diesem Falle müsse umgehend Widerspruch eingelegt werden. Die Erfahrung zeige jedoch, dass die Veranstalter derartiger Gewinnspiele und deren Inkassobevollmächtigte die Justiz scheuen würden, damit ihre Machenschaften nicht öffentlich werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: mittelhessen.de

16.09.10

Proinkasso auf Wachstumskurs - Juristen gesucht

Im Forum von BooCompany.com ist man auf ein aktuelles Stellenangebot von der aus Funk und Fernsehen bekannten Proinkasso GmbH aufmerksam geworden. Geschäftsführer und Inhaber Stefan Straßburg buhlt demnach wieder einmal um willige Juristen, da weitere Inkassounternehmen geplant sind - ich möchte einfach mal versuchen das Stellenangebot für Sie (und potentielle Interessenten) zu erweitern und verständlich zu übersetzen.

Hier zunächst das Stellenangebot auf Stepstone.de:

Quelle und vollständiger Beitrag: Abzocknews

15.08.10

Deftige Drohung mit Inkasso

Die Versuche der Abzocker, gutgläubigen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen, sind lästig und wegen ihrer Penetranz auch ärgerlich. Bei jenen, die in die Falle getappt sind, kommen womöglich finanzieller Schaden und eine ordentliche Wut hinzu. Eine ganz besonders perfide Masche vermag aber sogar regelrecht Angst zu erzeugen ...

Wer per Telefon von Unbekannten über einen angeblichen Gewinn unterrichtet wird, kann sich zur Wehr setzen, indem er nach einer mehr oder minder unfeinen Antwort den Hörer auflegt – bevor ihm die Anrufer seine Kontonummer entlocken oder ihn sonstwie aufs Glatteis führen und später frech behaupten, man habe einem Vertragsabschluss zugestimmt. Im vorliegenden Fall ist indes fraglich, ob die „Bonusrunde 100 – Gewinnspieleintragungsdienst“ überhaupt erst bei unserer Neresheimer Leserin angerufen hat, oder ob hier ohne Umschweife sofort zur Kasse gebeten wird. Unsere Leserin schwört nämlich Stein und Bein, niemals solch einen Anruf erhalten zu haben – dafür trudelte jetzt bei ihr der Brief einer Firma „Proinkasso“ ein, in dem behauptet wird, sie habe sich telefonisch zu jenem „Gewinnspieleintragungsservice“ angemeldet und solle nun 225,91 Euro überweisen – das ist die Geldforderung inklusive Mahnkosten etc. Dann wird mit Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und anderes mehr gedroht – und das kann einen unbescholtenen, ahnungslosen Menschen schon einen gehörigen Schrecken einjagen, keine Frage. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Schwäbische Post

14.08.10

Erneute Mahnwelle von Proinkasso

Wieder erhalten unzählige ahnungslose Verbraucher Mahnschreiben von Proinkasso aus Neu-Isenburg. Mit drastischen Worten werden sie an eine angeblich offene Forderung für die Anmeldung zu einem Gewinnspieleintragungsservice erinnert. Proinkasso gibt an für ihren Mandanten - die CSS Kontor GmbH Hamburg, Abwickler für verschiedene Gewinnspieleintragungsdienste – eine Forderung von über 200 Euro einzuziehen. Die offene "Schuldsumme" sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die infolge des Zahlungsverzuges zu tragen seien, sind innerhalb der nächsten 7 Tage auf das Konto des Zahlungsabwicklers abavu UG zu überweisen. Nur die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages erspare weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten. Eine Drohkulisse von Mahnbescheid über Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher wird aufgebaut.
Die versuchte Geldeintreiberei von Proinkasso ist ein krasses Beispiel von vielen ähnlichen Mahnungen mit denen Rat suchende Verbraucher täglich in den Beratungsstellen vorsprechen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, sich keinesfalls von dem typischen, aber haltlosen Drohpotenzial in den Inkassoschreiben einschüchtern zu lassen.
Empfänger derartiger Mahnschreiben, die einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen - weder mündlich noch schriftlich - zugestimmt haben, sollten die Forderung schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen sein soll.
Keinesfalls sollte aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet werden, um die Forderung "abzustottern". Mit einer solchen Vereinbarung wird die Forderungen anerkannt, man verliert die Möglichkeit sie zu bestreiten. Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste dann bezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

06.08.10

Abzocke durch Inkasso: Geschäfte mit der Angst

Zahlungsaufforderungen von Inkassobüro sind ärgerlich genug – noch schlimmer sind wohl nur Forderungen von Geldeintreibern ohne jegliche Grundlage. Immer öfter flattern Konsumenten in Österreich geharnischte Briefe ins Haus, in denen Rückstände bei angeblichen Internet-Abos gemahnt werden. ...

"Auch Personen, die keinen Computer besitzen oder noch nie im Internet gesurft haben, erhielten Mahnschreiben von Proinkasso", betont die VKI-Expertin. In zumindest zwei nachgewiesen Fällen schickten die deutschen Geldeintreiber sogar Briefe an – seit über einem Jahr – Verstorbene.

Bei der Arbeiterkammer Wien (AK Wien) gab es zum Fall des deutschen Inkassobüros Proinkasso rund 150 Beschwerden. ...

Auffällig war dem VKI zufolge, dass die in den Briefen angegebenen IP-Adressen von Internetprovidern in Übersee – etwa in Indonesien oder im arabischen Raum – stammen. Das heißt: Proinkasso und SkyBorn scheinen davon auszugehen, dass die Gemahnten die Internet-Abos auf Auslandsreisen abgeschlossen haben. Wobei die Konsumenten sich zu den genannten Zeitpunkten nachweislich nicht in Übersee aufhielten.

Wo genau die Adressen beschafft wurden, ist unklar. ...

Quelle und vollständiger Bericht Wiener Zeitung

01.08.10

WinTotal24: Resisto IT GmbH fordert - für wen eigentlich?

In den letzten Tagen sorgten Mahnungen der Firma Resisto IT GmbH des Mainzer Erotikunternehmers Tobias Huch für Unruhe bei den Empfängern. Gemahnt wird darin für die vermeintliche Mitgliedschaft bei dem Gewinnspielportal Win-Total24. Warum nun die Firma Resisto IT GmbH für die Gewinnspielseite mahnt und wer Forderungsinhaber ist, darüber werden die Opfer aber nur unzureichend informiert. Kein Wunder, denn es gibt zu viel Merwürdigkeiten sowie Versuche der Gewinnbimmelbande ihre Identität zu verschleiern.

Halten wir zunächst einmal die Fakten fest:

  • RESISTO IT GmbH bietet selbst keinen Glückspieleintragungsdienst an und steht auch nicht als Anbieter im Impressum von win-total24.eu
  • RESISTO IT GmbH hat keine Inkassozulassung und darf daher nach geltendem Recht keine fremden Forderungen beitreiben.
  • Aus der Rechnung sowie einer Email an die Redaktion ist zu entnehmen, dass die RESISTO IT GmbH anscheind Forderungsmanagement betreibt.

In der Email an die Redaktion formulierte Tobias Huch den Grund für die Rechnungen wie folgt:

Die Forderungen, welche die Resisto IT GmbH als Forderungsmanagement verwaltet sind unbestritten und rechtmäßig.

Zurück zur Rechnung der Resisto IT GmbH und der darin genannten Firma HC-Marketing. Dazu gehören auch die Domains aktion-privatsphaere.de, deutschesperrliste.info und win-total24.eu. Interessanterweise wird in den Registrierungsdaten der Domains aus HC Marketing (HC = Hanan Changachi) eine andere Firma HS Marketing und aus Hanan Changachi wird Hakan Sezek.
Auffällig ist auch, dass die Hausnummern in der Richrather Straße nicht ganz übereinstimmen. Die Mailadresse bleibt hingegen immer gleich: hsmarketinghilden2009@googlemail.com

Domain Name:DEUTSCHESPERRLISTE.INFO
Created On:23-Dec-2009 15:36:15 UTC
Last Updated On:21-Feb-2010 20:39:54 UTC
Expiration Date:23-Dec-2010 15:36:15 UTC
Sponsoring Registrar:1&1 Internet AG (R113-LRMS)
Status:OK
Registrant ID:SPAG-39183740
Registrant Name:Hanan Changachi
Registrant Organization:
Registrant Street1:Richrather Str. 47
Registrant Street2:
Registrant Street3:
Registrant City:Hilden
Registrant State/Province:
Registrant Postal Code:40723
Registrant Country:DE
Registrant Phone:+49.2103123456
Registrant Phone Ext.:
Registrant FAX:
Registrant FAX Ext.:
Registrant Email:hsmarketinghilden2009@googlemail.com

Bei WinTotal24 und dem Zwillingsprodukt Gewinnallianz ist einiges faul. Die Namen der Firmen und Geschäftsführer sind teilweise erfunden. Bis vor einigen Tagen konnten keine Einträge für eine Firma WinTotal24 HC Marketing gefunden werden, so dass deren Existnz zunächst unwahrscheinlich schien. Mittlerweile gibt es in der Datenbank der Creditreform einen Eintrag der Hanan Changachi Marketing Agentur. Der vermeintliche Firmensitz gehört aber zu einem Bürodienstleister.

Das war zu Beginn der Recherche noch nicht der Fall. Insofern mag die Aussage von Tobias Huch richtig zu sein, wenn er behauptet die Forderungen von dort übernommen zu haben.

Sie erhalten diese Rechnung von der Resisto IT GmbH, weil diese das Geschäft der WinTotal24 HC Marketing übernommen hat.

Allerdings existiert die Agentur HC Marketing immer noch. Insofern erscheint die in der Rechnung genannte Rechtsnachfolge seitens der Resisto IT GmbH, welche zum Inkassieren erlauben würde, fraglich.

Augenscheinlich handelt es sich bei den ehemaligen Betreibern von Win-Total24 um verschiedene "Personen", wobei deren Namen möglicherweise falsch sein können:

Hakan Sezek
S. S.
Hanan Changachi
Everton Wilsch (auch ...Wilzek)
Bülent Aydemir
usw.

Die genannten Personen verwendeten jeweils die Rufnummer 02103-2859954, die aber einem gewissen Florian Theißen gehört, wie eine Suche bei google verrät. Dieselbe Rufnummer wird auch im Impressum von Win-Total 24 HC auf win-total24.eu verwendet, für welche die Resisto IT GmbH die Forderungen erhebt:

HC Marketing
Hans-Sachs-Str. 17
40721 Hilden
auch:
Richrather Str. 47
40723 Hilden
Inhaber: Hanan Changachi

Tel: 02103-2859954
Fax: 02103-2534074

In einer Stellenausschreibung für Call Center suchte Wilsch-Marketing Geschäftspartner unter Verwendung der gleichen Rufnummer:

Stellenbezeichnung
Call Center

Jobbeschreibung
Sehr geehrte Geschäftspartner,

wir sind ein Spezial-Dienstleister für Callcenter und deren Auftraggeber. Unser Ziel ist es, für beide Geschäftspartner gleichermaßen optimale Bedingungen zu initiieren. Durch die Bereitstellung unserer vielfältigen, speziellen Services schaffen wir die Basis für eine
erfolgreiche Zusammenarbeit, die keine Wünsche offen lässt.
Durch unsere Struktur und Kontakte der Vertriebsmitarbeiter, können wir Ihnen die besten Konditionen unserer Produkte weitergeben ohne dass Vermittler sich den größten Posten einbehalten.

Unser momentanes Hauptprodukt nennt sich Gewinnallianz und ist erfolgreich auf dem Markt gestartet.

Sie können zwischen zwei Provisionierungen wählen.

1. 20 EUR (stornofrei) pro erfolgreichen abgebuchten Kunden

2. 60 EUR pro erfolgreichen abgebuchten Kunden ( nicht stornofrei )

Die Auszahlung erfolgt wöchentlich !!!

Bei Interesse rufen Sie an oder schreiben uns schnell eine E-Mail.

Funda Gönül
Assistentin der Geschäftsleitung

Postfach: 100349
D-40703 Hilden

TEL: 01801/020668632
FAX: 02103/2859954

E-Mail: service@wilschmarketing.de
Internet: www.wilschmarketing.de

Quelle: online-stellenangebote.de

Die Domain wilschmarketing.de ist auf einen Everton Wilsch registriert:

Everton Wilsch
Richrather Str. 45
40723 Hilden

Der Name Everton Wilsch ist offensichtlich falsch, denn in einer früheren Anzeige nannte sich Wilsch-Marketing noch Wilzek-Marketing mit einer Adresse in Koblenz:

Die Rufnummer von Wilsch-Marketing führt zu einem Immobilienmakler aus Hilden:

Erlinghagen Immobilien
Herr Florian Theißen
Hans-Sachs-Strasse 17
40721 Hilden
Telefon: 02103-2859954
Telefax: 02103-
Internet: www.erlinghagen-immobilien.de

Quelle: google-cache

Bei XING wird im Profil eines Bülent Aydemir eine weitere Firma aus Hilden erwähnt: BA Marketing. Dort werden die gleichen Daten benutzt wie bei den drei anderen Geschäftsführern (Hakan Sezek, Hanan Changachi, Everton Wilsch):

Bülent Aydemir
Marketing leitung
BA MARKETING
40721 Hilden, Deutschland

  • Ich suche:

    Eingesessene EDV-Firma sucht Mitarbeiter in Teil- oder Vollzeit sowie Freiberufler mit eigenem Home-Office, zwecks Terminierung zur kostenlose EDV Beratung im B2B Bereich. Vergütung: Pro qualifizierten Termin zahlen wir 25, 00- 50, 00€ Bei Interesse melden Sie sich unter: Tel: 02103/2859954 oder 0152-59677001 oder E-Mail: Kontakt@sel-com.de

  • Berufserfahrung:

    Marketing leitung (Inhaber, Direktor (Bereichsleiter, VP, SVP etc))
    BA MARKETING, http://www.fify.eu
    Branche: Telekommunikation
    Einzelunternehmen, 1-10 Mitarbeiter

Quelle: xing.com/profile/Buelent_Aydemir

Auch die Domain fify.eu ist mit hsmarketinghilden2009@googlemail.com registriert.

Damit gibt es vier verschiedene Unternehmen mit dem Namen "XY Marketing", die alle dieselbe Rufnummer und Mailadresse verwenden, sich aber im Firmennamen, Geschäftsführer und der Hausnummer unterscheiden. Hinter den zumindest teilweise gefälschten Identitäten steht ein türkischstämmiger IT-Dienstleister. Auf ihn ist eine Domain registriert, die auch von den Marketingfirmen verwendet wird.

Hier sucht S. S. für seine IT-Firma einen Mitarbeiter. Er verwendet dieselben Kontaktdaten, wie Bülent Aydemir und die BA Marketing:

Home Office
Referenznr. 0001-30471195

Wir bieten
Stellenbezeichnung: Home Office
Jobbeschreibung: Eingesessene EDV-Firma sucht Mitarbeiter in Teil- oder Vollzeit sowie Freiberufler mit eigenem Home-Office, zwecks Terminierung zur kostenlose EDV Beratung im B2B Bereich.

Vergütung:
Pro qualifizierten Termin zahlen wir 25,00- 50,00EUR.

Bei Interesse melden Sie sich unter:

Tel: 02103/2859954 oder 0152-59677001
oder E-Mail: Kontakt@sel-com.de

Sehr interessant ist außerdem, dass die Gesprächsaufzeichnungen (Voice-Files) der Resisto IT GmbH Byte für Byte identisch sind mit denen, die zuvor von der Proinkasso GmbH verwendet wurden. Stefan Straßburg inkassierte damals für eine "Win Media 24". Dieser Name wird auch in den Dateien der Resisto IT GmbH genannt. Bei dem Callcenter welches die Voice-Files aufgenommen hat, handelt es sich um die mittlerweile insolvente Firma Kus & Theissen Phoenixcall GbR. Die Whois-Daten der Firma existieren noch für die Domains win-media24.de und win-media24.eu.

Kus&Theissen GbR PhoenixCall
Ostwall 130
47798 Krefeld

Geschäftsführer:
Marcel Theissen
Timur Kus

support@win-media24.eu

Das wiederum führt zum Betrugskartell des Wiener Karussell.

Bitte die Kundennummer nicht vergessen!

Montag bis Freitag 10-16 Uhr

Tel.: 01805 - 88 77 46

Quelle: win-media24.eu

Dieselbe Telefonnummer taucht auch hier auf:

# Service-Hotline 01805 - 88 77 46

Quelle: diemegachance24.de (offline)

Die Megachance ist aber tiefstes Wiener Mafia-Kartell.

Mit welchen Betreibern der Gewinnbimmelbanden sich die Firma Resisto IT GmbH und ihr Geschäftsführer Tobias Huch auch immer eingelassen haben mögen, von seriösem und legalem Geschäftsgebaren scheinen seine Geschäftspartner nicht viel zu halten. Zum Schluss ist immer noch die Frage offen, welcher der zuvor genannten Herren denn nun der ursprüngliche Forderungsinhaber für die ominösen und offensichtlich unberechtigten Rechnungen der Resisto IT GmbH sein soll?

29.06.10

test warnt vor Briefen der Proinkasso GmbH

„Zahlen Sie noch heute!“ So macht die „Proinkasso“ Druck. Derzeit schickt sie eine Welle böser Briefe durchs Land, meist wegen Forderungen irgendwelcher Internet-Abofallen oder weil die Empfänger sich angeblich bei Gewinnspielen angemeldet haben. Oft wird der Vertragsabschluss aber nur behauptet, juristisch wirksam ist er in der Regel nicht. Dennoch blufft Proinkasso auf dreiste Weise: Wer sich mit Aktenzeichen und Postleitzahl auf ihrer Homepage einloggt, hört als „Beweis“ ein mitgeschnittenes Telefonat. Doch merkwürdig: In den Fällen, die der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorliegen, ist es nur ein späterer Rückruf, nicht das Gespräch zum Vertragsabschluss. „So ein Beweis ist natürlich nichts wert“, berichtet VZ-Jurist Dr. Boris Wita.

Und selbst wenn es das tatsächliche Vertragstelefonat wäre, gilt: Es muss nicht nur das klare „Ja“ des Ange­rufenen zum Vertragsabschluss zu hören sein, sondern auch seine ausdrückliche Einwilligung zum Mitschnitt. Fehlt sie, ist der „Beweis“ im Streitfall nicht verwertbar.

Mit fast wortgleichen Schreiben macht auch die Media Inkassomanagement Forderungen geltend. Juristin Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, nicht zu zahlen. Auch die bayerische Polizei hat schon vor Proinkasso gewarnt.

Quelle: Stiftung Warentest

15.06.10

Vor der Media Inkassomanagement AG warnt die Verbraucherzentrale

Bereits im April dieses Jahres hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen vor Mahnungen der Media Inkassomanagement AG gewarnt. Aktuell gibt es eine erneute Warnung, diesmal aus Nordrhein-Westfalen. Als Verantwortliche der Media Inkassomanagement AG findet man die Gewinnspielgauner Harun Akkaya und Peter Müller im Schweizer Handelsregister wieder. Die Herren Akkaya und Müller ließen zuvor für angebliche Vertragsabschlüsse diverser Dienste wie z.B. von der CC Profi sowie der Tipp House über die Firma Proinkasso GmbH des Herrn Stefan Straßburg mahnen. An dem vermeintlichen Firmensitz in Berlin befindet sich aber nur ein Bürodienstleiter, welcher die eingehende Post lediglich weiterleitet.

Angeblich säumige Kunden, denen eine Zahlungsaufforderung von 107,90 Euro der Media Inkassomanagement AG mit Sitz in Berlin ins Haus flattert, sollten der Forderung auf keinen Fall nachkommen, sie jedoch vorsorglich schriftlich zurückweisen! Wir warnen vor der krassen Methode, mit denen das zweifelhafte Inkassounternehmen versucht, vermeintliche Abonnenten eines Gewinnspielpakets Angst einzujagen, damit diese der erhobenen Geldforderung zustimmen und gleichzeitig ihre Kontoverbindungen auf dem beigefügten Einzugsermächtigungsformular preisgeben.

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen ahnungslose Betroffene in einem Schreiben des Inkassounternehmens drastisch daran erinnert werden, dass bei einem Mandaten, der Firma DEM Marketing, angeblich ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag über "200 Gewinnspiele und Millionenrente" bestünde, dessen fälliger Betrag "bis heute nicht beglichen" sei. Der Gewinnspielfirma lägen persönliche Kontaktdaten sowie das Einverständnis der Angeschriebenen vor, die zur Eintreibung der Forderung berechtigten. Die aufgelaufene "Schuldsumme" von 107,90 Euro, die sich aus dem fälligen Betrag für die Gewinnspielfirma, Mahn- und Inkassokosten zusammensetzt, solle "innerhalb der nächsten 7 Tage" mittels beigefügter Einzugsermächtigung überwiesen werden. Nur so ließen sich weitere Unannehmlichkeiten - vom Mahnbescheid über Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher - und die damit verbundenen Kosten vermeiden. Der bestehende Vertrag würde dann "automatisch gekündigt".

Die versuchte Geldeintreiberei der Media Inkassomanagement AG ist in der täglichen Beratungspraxis der Verbraucherzentrale NRW nur ein krasses Beispiel von vielen. Schriftliche Zahlungsaufforderungen, Gewinnspielmitteilungen und unangemeldete Werbeanrufe zielen darauf, arglosen Angesprochenen persönliche Adressdaten und Kontoverbindungen zu entlocken oder ihnen gleich einen kostenpflichtigen Vertrag unterzuschieben, um sie anschließend ausgiebig abzuzocken. Wir raten Betroffenen, sich keinesfalls von dem typischen, aber haltlosen Drohpotenzial in dem Inkassoschreiben einschüchtern zu lassen. ...

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Lassen Sie sich von solchen Schreiben nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht.

01.06.10

Rentnerin ohne PC soll für Nutzung einer Webseite zahlen

Edith K. aus Mariahilf flatterte eine solche Mahnung ins Haus. Die Firma Proinkasso aus dem deutschen Neu-Isenburg forderte im Auftrag von SkyBorn, einem Betreiber von Internetseiten, 157,71 Euro, weil sie sich auf einer entgeltlichen Homepage angemeldet haben soll. Nur: Edith K. verfügt nicht einmal über einen Internetzugang!

Die Wienerin ließ sich diese Unverschämtheit aber nicht gefallen, ...

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Frau Edith K. ist nicht das einzige Opfer solcher Machenschaften. Auch andere Personen, vor allem Pensionisten, finden solche Mahnungen in der Post. Es geht meist um vorgetäuschte Benützung von Internetseiten. Die Arbeiterkammer (AK) rät: Auf keinen Fall zahlen!

Quelle und vollständiger Bericht:krone.at

Rentner wehrt sich gegen Inkassobutzen und Abzocker

Ein Offenbacher Rentner ist in den Dschungel von Internet-Abzocke und Inkassobüros geraten. Er wehrt sich tapfer - und kämpft gegen Windmühlen.

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Heckwolf sieht sich mit einer unberechtigten Forderung eines zwielichtigen Gewinnspielanbieters aus dem Internet konfrontiert. Im Februar haben wir den Fall des Rentners ausführlich beleuchtet - exemplarisch für die massenhafte Abzocke per Telefon oder Internet. Rückblende: Anfang Februar stellt Heckwolf fest, dass „Pay4-Lottowin24“ 4,99 Euro von seinem Konto abgebucht hat. Das Unternehmen verspricht seinen Kunden, monatlich 300 Gewinnspiele im Internet zu bündeln und für sie daran teilzu- nehmen. Heckwolf hat wenig Interesse an dem Gewinnspiel-Unsinn und versteht nicht, wie er in die Maschen von Lottowin24 geraten ist.

Er hat nämlich weder einen Computer noch einen Internetanschluss. Die Teilnahme an den Gewinnspielen und vor allem der Abschluss eines Vertrags sind jedoch nur mit E-Mail-Adresse möglich. ...

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... wird gut zwei Wochen später blanke Wut: Am 4. Mai erhält Heckwolf ein Schreiben der ProInkasso GmbH aus Neu-Isenburg.

Für ihren Mandanten Europe Payment Ltd. - das New Yorker Mutterunternehmen von Lottowin24 - fordert ProInkasso stolze 131,09 Euro. Und fährt schwere Geschütze auf: „Für den Fall der Nichtzahlung stehen unserer Mandantschaft folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, Pfändung Ihrer Bezüge, ...

Quelle und vollständiger Bericht:op-online.de

17.05.10

Inkassobetrüger zocken Bürger ab

Aktuell häufen sich bei der Verbraucherzentrale Bayern die Beschwerden über massenhaft versendete Mahnschreiben des Unternehmens Proinkasso. Im Auftrag des Gewinnspieleintragungsdienstes Lottowinn24.com sei das Inkassobüro bevollmächtigt, für eine Anmeldung zu diesem Gewinnspieldienst eine offene Forderung in Höhe von 131,09 Euro einzuziehen. Die Gesamtforderung sei innerhalb der nächsten sieben Tage zu überweisen.

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Um die Briefempfänger einzuschüchtern, droht das Inkassobüro bei Nichtzahlung mit Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge, auch Arbeitslosengeld und Rente sowie Bankguthaben und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse.

Tatjana Heim, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern rät, Ruhe zu bewahren, sich von solchen leeren Drohungen nicht einschüchtern zu lassen und die Forderungen nicht aus Angst oder Unkenntnis zu bezahlen. Die dem Brief beigefügte Ratenzahlungsvereinbarung sollte von den Angeschriebenen ebenfalls nicht unterzeichnet werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Schwäbische Zeitung - SZON