24.12.12

Faustus Eberle zu Haftstrafe verurteilt

Knapp 3 Monate nach Prozessbeginn hat das Landgericht Frankfurt am Freitag (21.12.2012) die Urteile gegen Faustus Eberle und Kadrush Shijaku gefällt. Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wurde Faustus Eberle als Drahtzieher von betrügerischer Telefonabzocke der Projekte Winfinder, Windienst, Glücksfinder und Sofortgewinn verurteilt. Der mitangeklagte Kadrush Shijaku erhielt vom Gericht eine zweieinhalbjährige Haftstrafe. Kadrush Shijaku ist Geschäftführer des Call-Center in Prishtina (Kosovo), von dem die betrügerischen Anrufe erfolgten. Das Urteil lautet zwar nur auf versuchten Betrug, da nicht alle Opfer vernommen werden konnten. Die Aussagen von mehr als 200.000 Zeugen vor Gericht hätte wohl den Rahmen des Verfahrens gesprengt.

Die Angeklagten bestritten im Prozess zwar eine Betrugsabsicht, jedoch kam das Gericht zu einer anderen Einschätzung. Der vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten ihre "Kunden" schädigen wollten. Weil Faustus Eberle mit Scheinfirmen eine hochorganisierte kriminelle Struktur aufgebaut habe, wurde ihm der wesentlich größere Anteil zugerechnet. Auch wenn nirgendwo Eberle draufstand, es war aber immer Eberle drin.

Von einem Call-Center aus dem Kosovo wurden vorzugsweise ältere Personen angerufen um sie über den angeblichen Gewinn eines Gutscheins für Kosmetik bzw. eines Tankgutscheins zu informieren. Tatsächlich ging es den Betrügern aber nur um den Abschluss von nutzlosen Abo-Diensten. Bei der Berechnung der erwarteten Einnahmen ist das Gericht von einer Schadensumme ausgegangen, die bei knapp 200.000 Bestätigungsschreiben mehr als drei Millionen Euro beträgt. Abzüglich einer Stornoquote wurde ein Betrag angesetzt der für je zwei Wochen á 9,90 € für die von der Telomax GmbH abgerechneten Projekte betrug.

Nur wenige Tage vor dem Ende des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Beschlagnahme von Vermögenswerten als des Faustus Eberle bekanntgegeben. Neben Bargeld, Bankkonten Sowie Auto und Uhren gehören auch Sicherungshypotheken bezüglich des Immobilie im Frankfurter Hermesweg 14 dazu. Interessant ist dabei die Feststellung, dass im besagten Hermesweg 14 in Frankfurt die Firmen co-ncept GmbH und hg-com GmbH residieren bzw. residierten Bei dem Geschäftsführer der beiden Unternehmen handelt es sich um Christian Ohme, welcher als sich ja als Geschäftsführer der telomax GmbH den Zorn vieler Abzockopfer zugezogen hatte.

Polizei Wiesbaden sucht Kaffeefahrt-Teilnehmer

Die Polizei in Bad Schwalbach ist auf der Suche nach den Veranstaltern einer Kaffeefahrt, die bereits am 10.12.2012 stattgefunden haben soll. Der Sachverhalt wurde erst einige Tage nach der Fahrt bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Es besteht der Verdacht, dass am Rande das Ausfluges ein 70-jähriger Mann Opfer eines Wuchers und eines Diebstahls geworden sein könnte.

Den Angaben des Geschädigten zufolge, begab er sich aufgrund einer schriftlichen Einladung (Wurfzettel) am 10.12.2012, gegen 14.00 Uhr, zum Busbahnhof in Bad Schwalbach. Dort wurde er mit einem Bus abgeholt und die Fahrt ging nach Rüdesheim in eine Gaststätte. Dort gab es neben Kaffee und Kuchen auch eine Werbeveranstaltung, bei der den Teilnehmern teure Medikamente angeboten wurden. An der Veranstaltung nahmen etwa 30 Personen teil. Schließlich überredete man ihn zum Kauf von 180 Ampullen des Mittels zum Vorzugspreis von 1.600 Euro. Von zwei Verkäufern wurde er daraufhin zu einer Bank gefahren, wo er 5.000 Euro abhob und den Männern 1.600 Euro davon übergab. Anschließend wurde der 70-Jährige nach Hause gefahren. Am nächsten Tag stellte er fest, dass auch die restlichen 3.400 Euro, die er abgehoben hatte, fehlten. In seiner Aussage bei der Polizei konnte der Geschädigte lediglich angeben, dass die beiden Männer etwa 50 bis 60 Jahre alt waren. Einer sei klein und untersetzt, der andere größer und schlank gewesen. An andere Details zur Beschreibung sowie zum Veranstalter und der Gaststätte in Rüdesheim konnte der Geschädigte sich nicht mehr erinnern.

Daher bittet die die Polizei in Bad Schwalbach um Hinweise von anderen Teilnehmern der Kaffeefahrt. Gegebenenfalls gibt es dort Personen, die ebenfalls Opfer von Straftaten geworden sind. Nach den Angaben des Geschädigten seien in Bad Schwalbach etwa 4 Personen mit ihm in den Bus eingestiegen, die ihm jedoch unbekannt sind. Hinweisgeber in diesem Fall wenden sich bitte an die Telefonnummer (06124) 7078-0.

Quelle: Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden

Kaffeefahrt-Opfer vor Verschuldung bewahrt

Eine aufmerksame Mitarbeiterin der Sparkasse Bochum hat eine Seniorin davor bewahrt, sich als Teilnehmerin einer "Kaffeefahrt" zu verschulden. Die 77-Jährige wollte einen Kredit über 4000 Euro für "etwas für die Gesundheit" aufnehmen. ...

Da die Kundin den hohen Geldbetrag vor Ort weder bar, noch mit Karte bezahlen konnte, war ein Mitarbeiter des niederländischen Unternehmens mit der 77-Jährigen direkt zu ihrer Sparkassen-Filiale nach Bochum gefahren, damit sie umgehend einen Kredit aufnimmt.

Weil die Kundin angab, von den Verkäufern massiv genötigt und unter Druck gesetzt worden zu sein, informierte die Sparkassen-Beraterin sofort die Polizei. ...

Quelle und vollständiger Bericht: RuhrNachrichten.de

21.12.12

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Faustus Eberle

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
-Schwerpunkstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen-

7580 Js 201988/11

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen, Große Friedberger Straße 23-27, 60313 Frankfurt am Main, Aktenzeichen 7580 Js 201988/11 WI gegen Wilhelm Faustus Simon EBERLE, Wilhelmshöher Straße 176a, 60389 Frankfurt am Main und andere wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 10.01.2012 (Aktenzeichen 7580 Js 201988/11 – 931 Gs) in Höhe von 1.623.120,09 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Quelle: Bundesanzeiger

Versuchter Betrug auf Kaffeefahrt

Am Mittwoch versuchten Betrüger bei einer Kaffeefahrt die PIN-Nummern von Senioren herauszukriegen, obwohl sie in bar bezahlt hatten. Die Polizei warnt vor solchen Veranstaltungen. ...

Dort sollte ihnen von vier Verkäufern ein "Rüttler" der Marke Galileo verkauft werden. ...

Dabei wurde den Käufern suggeriert, sie würden einen Gewinn beim Kauf der Geräte erzielen. Eine 78-jährige und eine 80-jährige Frau, beide aus Kleve, nahmen den angeblichen Gewinn an und bezahlten den Kaufpreis in bar. Dabei wurde auch versucht, die PIN der Senioren zu erfragen. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. ...

Quelle und vollständiger Bericht: RP ONLINE

Unister mit Sicherheitslücke bei Kreditkartendaten

Neuer Verdacht beim Internetkonzern Unister: Das Unternehmen hat offenbar bis zum Jahr 2011 Kreditkartendaten von Kunden nicht richtig gesichert. Nach Recherchen von MDR und "Computerbild" waren 400.000 Kunden betroffen. Der Schaden soll rund eine Million US-Dollar betragen, umgerechnet rund 750.000 Euro. Als Konsequenz musste Unister 2011 rund 140.000 Euro Straf- und Wiedergutmachungszahlungen an die Kreditkartenkonzerne VISA und Mastercard entrichten. Die beiden Kreditkartenkonzerne übten in der Folge massiven Druck durch Androhung von Strafzahlungen auf Unister aus, die Sicherheitsrichtlinien für Kreditkarten (PCI) einzuhalten.

Die mangelnde Sicherheit des eigenen Kreditkartensystems war Unister offenbar bereits seit Dezember 2009 bekannt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mitteldeutscher Rundfunk

Als Schnitzel-Essen getarnte Kaffeefahrt gesprengt

Das Verler Ordnungsamt hat eine unerlaubte Verkaufsveranstaltung in einer örtlichen Gaststätte beendet. Informiert worden war die Stadt von einer Verlerin, die per Post zu einem kostenlosen Schnitzel-Essen eingeladen worden war. Tatsächlich wurden überteuerte Matratzenauflagen verkauft.

Man feiere schließlich ein Jubiläum, schrieb das einladende Unternehmen, das sich als „der Partner Ihres Vertrauens in Ihrer Nähe“ tituliert. Jeder Gast sollte außerdem einen reichlich gefüllten Präsentkorb und einen Warengutschein im Wert von 79 Euro erhalten.

Die angeschriebene Frau informierte das Verler Ordnungsamt – und das sprengte die Veranstaltung. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Die Glocke

20.12.12

Autoketten-Peter wegen Spam abgewatscht

Ab Mai 2012 häuften sich Fälle von Spam-SMS, in denen das Internetportal autokette.de beworben wurde. Über diesen Spam wird auch im Forum der Plattform antispam-ev.de diskutiert. Schon kurz nachdem die hier ersten Beiträge eingestellt wurden, wurde seitens der Betreiberin des Portals autokette.de vom Antispam e.V. die Löschung dieser Beiträge verlangt. Wir hatten seinerzeit dazu bereits einen Newsbeitrag veröffentlicht.

Infolge der deutlichen, zum recht drastisch ausgeschmückten Aufforderung zur Löschung des o.g. Themas hat sich der Antispam e.V. dazu entschlossen, eine negative Feststellung gegen die ESSI GmbH, Solingen, als Betreiberin des Portals autokette.de zu erwirken, nach der das Thema nicht gelöscht werden muss. Die negative Feststellungsklage wurde durch einen vom Antispam e.V. beauftragten Rechtsanwalt beim Landgericht Frankenthal eingereicht und von diesem Mitte August 2012 angenommen. Die ESSI GmbH beauftragte ihrerseits eine Kanzlei mit der Abwehr der Verfügung. ...

Bis zum 11. Oktober müsse die Klageerwiderung vorliegen. Bis zum Fristablauf ging beim Gericht jedoch kein Schriftsatz ein; nach unseren Informationen ist dies bis heute noch nicht geschehen.

Das ordentliche Verfahren sieht dann das Anberaumen einer Verhandlung vor, damit sich die Gegenseite nötigenfalls mündlich Stellung nehmen kann. Die Verhandlung fand am 06. November 2012 statt. Die Gegenseite ist zu dem Termin aber ebenfalls nicht erschienen. Somit hat das Landgericht Frankenthal ein sog. Versäumnisurteil [Wikipedia-Link] gesprochen, Aktenzeichen 6 O 306/12. Es wurde darin gerichtlich festgestellt, dass der Antispam e.V. nicht verpflichtet ist, Informationen über die Beklagte (ESSI GmbH bzw. autokette.de, genauer also dieses Thema) aus dem Forum zu entfernen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Antispam e. V.

19.12.12

Vorsicht Abzocke bei regionaler-branchendienst.info

Es hört nicht auf. Warum auch, wenn sich offenbar Geld mit angeblichen Branchenbüchern im Internet machen lässt. Heute erreichte mich ein Werbefax von regionaler-branchendienst.info. Mit “Rücksendefrist” zum 19.12. solle ich doch meine “Daten prüfen und ggf. korrigieren”. Wie immer lauert hier die Falle: Wer seine Daten wirklich korrigiert, vervollständigt und womöglich noch brav unterschreibt, geht unter Umständen einen Vertrag mit dem “VVM Unternehmensverbund mit Sitz in Nicosia” ein. 799 Euro netto sollen dann fällig werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Daniel Große

15.12.12

Boykott-Aufruf an Banken gegen Abofallen-Betreiber ist zulässig

Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, “Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen”, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Aufruf (...) sei geeignet, dem von der Antragsgegnerin bekämpften Missstand zu begegnen, da der erwünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden könne. Eine Unverhältsnismäßigkeit liege nicht vor und die Antragsgegnerin verfolge auch keine eigenen wirtschaftlichen Interessen.

Quelle und Volltext der Entscheidung: DR. DAMM & PARTNER

Weitere Festnahme im Fall Unister

Im Zuge der Ermittlungen gegen Manager der Leipziger Internet-Firma Unister wurde am Freitag eine weitere Person festgenommen. Dabei handele es sich um eine der acht Führungskräfte, gegen die bereits ermittelt wurde, wie Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, auf Anfrage von LVZ-Online mitteilte.

Die Person sei am Vormittag mit Haftbefehl festgenommen worden, da sich der bisher bestehende Tatveradcht erhärtet habe und Verdunkelungsgefahr bestehe, so Klein.

Quelle und vollständiger Bericht: Leipziger Volkszeitung

Unterlassungsurteil gegen IContent GmbH

Das Gericht hat die Betreiberin der Webseite outlets.de gestern 10.12.2012 sinngemäß verurteilt,
1. es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Klägerin, zu unterlassen, eine e-mail Adresse des Beklagten -
insbesondere die e-mail Adresse vorname.nachname@t-online.de (Name hier natürlich
geändert) – ohne dessen Einwilligung zu nutzen, insbesondere es zu unterlassen an ihn Zahlungsaufforderungen per E-Mail wegen einer angeblichen Anmeldung outlets.de zu übersenden, ohne die Anmeldung verifiziert zu haben und
hierbei einen negativen Schufa-Eintrag in Aussicht zu stellen.
2. Die Klägerin wird verurteilt, die durch die Inanspruchnahme von Rechtsanältin Stefanie Hagendorff, Hugenottenstr. 94, 61381 Friedrichsdorf entstandenen vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 311,18 € nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 11.10.2011 zu zahlen.

Außerdem hat zur negativen Feststellungsklage der Klägerin, das Gericht festgestellt, dass die von dem Beklagten geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht bestehen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin (Widerbeklagten) 95 % und der Beklagte (Widerkläger) 5 %.

Zum Hintergrund:
Die Parteien IContent GmbH und ein Verbraucher stritten um eine angebliche Anmeldung bei outlets.de in 2010.

Quelle und vollständiger Bericht: http://hagendorff.org

Sofort nach Zustellung des Urteils wurde von den Prozessbevollmächtigten der IContent GmbH Berufung eingelegt.

12.12.12

Unister-Chefs wandern ab-in-den-Knast nach Razzia

Der Hauptsitz des umstrittenen Leipziger Internet-Unternehmens Unister GmbH war am Dienstag das Ziel einer großangelegten Razzia. Ermittler des LKA Sachsen durchsuchten gemeinsam mit Beamten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) außerdem noch 20 weitere Objekte in Leipzig, Dresden, Hamburg und Stralsund. Bei den Dursuchungen, die den ganzen Tag andauerten, wurden Akten und Computer beschlagnahmt. Gegen zwei Manager wurden Haftbefehle wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr vollstreckt. Die Ermittlungen richten sich gegen acht Personen, darunter soll sich laut LVZ-Online auch Firmenchef Thomas Wagner befinden. Ihnen wird vorgeworfen, Versicherungen vertrieben zu haben, ohne die dafür erforderliche Genehmigung vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen zu besitzen. Ebenfalls wird wegen des Verdachts auf Steuerbetrug in Millionenhöhe ermittelt.

Die Firma Unister GmbH betreibt zahlreiche Portale wie z.B. ab-in-den-urlaub.de, reisen.de, fluege.de, geld.de, preisvergleich.de, billigfluege.de, hotelreservierung.de, urlaubstours.de, usw. Besonders die darüber abgewickelten Reiserücktrittsversicherungen stehen im Zentrum der Ermittlungen. Für diese Geschäfte sollen auch keine Steuern abgeführt worden sein. Zwei Firmenchefs brauchen sich nun keine Gedanken um Fluege oder Hotelreservierung zu machen. Für sie heisst es statt ab-in-den-urlaub seit der gestrigen Razzia nun ab-in-den-knast.

Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), die auch schon gegen das Filmportal Kino.to die Ermittlungen geführt hatte, ermittelt seit dem 1. Oktober auf Grund einer anonymen Anzeige gegen insgesamt acht Mitarbeiter aus der Führungsriege von Unister.

Der Student Thomas Wagner gründet 2002 die Firma Unister GmbH. Seitdem wird das Unternehmen von ihm geleitet. Immer wieder bot das unseriöse und wettbewerbswidrige Geschäftsgebaren von Unister Anlass zur Kritik, so dass die Firma oft für negative Schlagzeilen sorgte. Die Gründe der gegen Unister erhobenen Vorwürfe waren beispielsweise mal wegen Abzocke, unlauterem Wettbewerb oder dem Versand von Spam.

Quelle: Youtube

Zwei Männer wegen Offertenbetrug angeklagt

Zwei Männer im Alter von 21 und 55 Jahren müssen sich ab heute vor dem Landgericht Frankenthal verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten aus Schifferstadt vor, zwischen Ende 2008 und Mitte 2010, in 247 Fällen gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Der 55-Jährige zudem in 83 weiteren Fällen. Die Männer sollen sogenannte "Angebotsschreiben" für im Internet abrufbare Gewerberegistereinträge verschickt haben. Diese gleichen amtlichen Rechnungen und verlangen Gebühren für die - vermeintlich - vorgeschriebene Eintragung ins Handelsregister. Mit dieser Masche sollen die Angeklagten ihre Opfer um insgesamt 135.000 Euro erleichtert haben.

Quelle und vollständiger Bericht: morgenweb

11.12.12

Zum Krefelder Prozess gegen Inkassobetrüger

Vor fünf Jahren begann die Karriere des damals 23-jährigen William F. im deutschen Call- Center Milieu. Jetzt sitzt er seit anderthalb Jahren in Untersuchungshaft und ist wegen Betruges angeklagt. Von 2007 an soll er sich in betrügerischer Absicht auf die Suche nach Adressen ehemaliger Gewinnspielteilnehmer gemacht haben, so die Vorwürfe gegen den inzwischen 28-jährigen vor dem Krefelder Landgericht.

Von sechs Vertragspartnern aus dem Gewinnspiel-Milieu habe er sich nach und nach Datensätze von mehreren Zehntausenden Kunden erworben. Obwohl keine Forderungen gegen die ehemaligen Gewinnspielteilnehmer mehr bestanden, soll er diese über Inkassobüros eingeschüchtert haben.

Mehr als 8200 Geschädigte hielten dem Druck nicht stand und zahlten. ...

Einer der Ermittler wird noch diese Woche zur Vorgehensweise des Angeklagten gehört werden. Dann soll die Beweisaufnahme geschlossen und plädiert werden. Im Falle einer Verurteilung muss William F. mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe rechnen.

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Weiterer Schlag gegen Call-Center und Gewinnspielbetrüger

Sieben Monate nach dem letzten schweren Schlag der Ermittlungskommission Call (EK Call) des Polizeipräsidiums Krefeld gegen die ortsansässigen Call-Center-/ und Gewinnspielbetrüger, schlugen die Beamten der EK Call in den frühen Morgenstunden des 10.12.2012 erneut zu.

Die privaten Wohnanschriften und mehrere Firmenanschriften der beiden hauptbeschuldigten ca. 30 jährigen Brüder wurden durchsucht. Beide Beschuldigte wurden festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt. Dieser hat die Untersuchungshaft angeordnet. Hintergrund des Strafverfahrens sind massive gewerbsmäßige Betrügereien in Zusammenhang mit sogenannten Gewinnspieleintragungen.

Die beiden Brüder betrieben ein Call-Center auf der Kimplerstraße in Krefeld Fischeln. Von hier aus wurden bundesweit Geschädigte unter der Vorspielung falscher Tatsachen und Gewinnversprechen zu vermeintlichen Verträgen verleitet. Die Arbeitsweise war besonders perfide, da keinerlei Gegenleistungen erbracht wurden. Der Schaden beläuft sich auf mindestens eine halbe Millionen Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Krefeld

Vorsicht vor Gewinnversprechen von Notar Eduard Scholzer

Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei Marburg vor offenbar im Umlaufbefindlichen Gewinnversprechen eines "Notars Eduard Scholzer". Nach derzeitigen Ermittlungen geht die Kripo davon aus, dass es sich um einen weiteren Betrug mit der Masche der Gewinnversprechen handelt.

Unter dem Namen des Hamburger Notars Eduard Scholzer flatterten in den letzten Tagen derartige Versprechen in die Briefkästen mehrerer Marburger Bürger. Der Notar stellte den Gewinn von 65.000 Euro in Aussicht. In einem Fall kam es sogar zu einem Anruf, in dem der Notar für die zur Überreichung des Gewinns notwendige Zollabwicklung 2000 Euro erbat. Weil die angerufene Dame angab, die Polizei verständigt zu haben, blieb es bei der einmaligen Kontaktaufnahme.

Schon das Verlangen einer Gebühr ist die ganz typische Vorgehensweise, die klar auf die fehlende Seriosität des Anbieters hindeutet. Grundsätzlich gilt, dass der, der nicht gespielt hat auch nichts gewonnen haben kann.

Ein Gewinn kostet niemals Geld - auch keine Gebühren für irgendwas. Seriöse Unternehmen knüpfen einen Gewinn nicht an Bedingungen. Sowohl die Ermittlungen zu dem angeblichen Hamburger Notar als auch zu den auf den Schreiben enthaltenen Telefonnummern führten in eine Sackgasse. Alles erfunden!

Schützen Sie sich davor Opfer von Gewinnversprechen zu werden!

  • Wer nicht spielt, kann nichts gewinnen!

  • Vorsicht, wenn der Gewinn an Bedingungen, wie z.B. die Teilnahme an einer Veranstaltung, den Anruf an einer kostenpflichtigen Telefonnummer oder eine sonst wie begründete Gebühr geknüpft ist.

Ein Gewinn ist nur dann ein Gewinn, wenn er gar nichts kostet!

  • Werden Sie angerufen, notieren Sie sich vor allem die Telefonnummer des Anrufers und stellen Sie gezielt Fragen.
    Fragen Sie nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen.
    Fragen Sie um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt.
    Fragen Sie, was Sie gewonnen haben!

  • Fordern Sie auf jeden Fall eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung!

  • Recherchieren Sie im Internet

  • Geben Sie niemals persönliche Informationen wie Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder ähnliches weiter!

  • Überweisen Sie niemals Geld aufgrund einer telefonischen Aufforderung!

Weitere Informationen zum Thema falsche Gewinnversprechen finden Sie auf der Seite www.polizei-beratung.de

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

10.12.12

Vorläufiges Insolvenzverfahren der KVR Handels GmbH

Zunächst hatte die OGV Eichner mit Schreiben vom 22.11.2012 mitgeteilt, dass die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der KVR erfolglos geblieben war. Für den 10.12.2012 war dann Termin für den Geschäftsführer der KVR, Herrn Frank Drescher, zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anberaumt worden.

Nun hat die OGV Eichner mit weiterem Schreiben vom 04.12.2012 mitgeteilt, dass über das Vermögen der KVR Handelsgesellschaft mbH das vorläufige Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Landshut (Az. 30 IN 970/12) eröffnet worden sei. Zugleich hat das Gericht gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO die Durchführung weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt.

Damit wird die unseriöse, nach meiner Auffassung auch strafrechtlich relavante Tätigkeit der KVR, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drescher, offenkundig. Nur gut drei Monate nach den massenweise versandten Abmahnungen wird die „Flucht in die Insolvenz“ angetreten.

Mit diesseitigem Schreiben vom 29.11.2012 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Landshut gegen Herrn Frank Drescher Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere aber wegen des Verdachts des Betruges und der Nötigung gestellt. Eine Antwort der StA steht noch aus.

Ebenfalls mit Schreiben vom 29.11.2012 habe ich gegen die Rechtsanwälte Thomas Urmann und Sebastian Debelli (handelnd unter der Bezeichnung U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) Strafantrag und Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt, insbesondere wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug. Auch hier steht die Antwort der StA noch aus.

Quelle und vollständiger Bericht: RA-Felling.de

Zahlungsanspruch von Melango.de am AG Bremen zurückgewiesen

Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Gewerbetreibenden keine auf eine Mitgliedschaft begründete Forderung zusteht. ...

Die Frage der Adressdatenübertragung ohne Betätigen eines Knopfes zum Bestätigen der AGB wurde bereits durch ein Sachverständigengutachten im Prozess vor dem Amtsgericht Peine zum Az.: NZS 5 C 440/11 geklärt: ... Angesichts dieses Gutachtens aus Peine hatte die Melango.de GmbH offensichtlich wenig Interesse an einer begründeten Entscheidung in Bremen, so dass der durch eine negative Feststellungsklage durch den Gewerbetreibenden angestrengte Prozess am Ende durch ein Versäumnisurteil entschieden wurde. Melango trat in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Bremen nicht mehr auf.

Quelle und vollständiger Bericht: Fachanwalt für IT-Recht

Razzia wegen Betrug mit Spendengeldern

Im November diesen Jahres fiel einem Geldinstitut auf, dass von dem Konto eines eingetragenen Vereins aus München hohe Geldbeträge an andere Konten ohne erkennbaren Vereinsbezug überwiesen werden. Daraufhin erstattete die Bank eine Anzeige wegen Geldwäsche-Verdachts. Die Ermittlungen wurden von dem zuständigen Kommissariat 72 (Wirtschaftskriminalität) aufgenommen. ...

Wegen gleicher Tatvorwürfe gegen den Verein wurde bereits 2007 schon ermittelt. 2010 wurden die Tatverdächtigen zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Im aktuellen Fall wurden am 06.12.2012 wegen Betrug-Verdachts mit Beschluss des AG München vier Objekte, darunter auch die Geschäftsstelle, durchsucht und eine Tatverdächtige (Schwiegertochter der Vereinsgründerin) mit Haftbefehl festgenommen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Abendzeitung-München

06.12.12

Prozess wegen falscher Mahnbriefe

Ein 42-jähriger Deutscher ist am Mittwoch in Salzburg vor dem Landesgericht gestanden, weil er 3.830 falsche Mahnbriefe verschickt und damit 46.000 Euro kassiert haben soll. Er habe im Auftrag eines Filipinos gehandelt, rechtfertigte sich der Mann.

Der Angeklagte soll heuer zwischen Februar und Juni die falschen Mahnschreiben nach Deutschland verschickt haben. Darin forderte der vorbestrafte Arbeiter im Namen der fiktiven Gewinnspielfirma „Cleverwin 25“ die Adressaten aus, offene Zahlungen zu begleichen und umgehend 185,46 Euro zu überweisen. ...

Gegen den Bayern läuft derzeit übrigens noch ein weiteres Ermittlungsverfahren. Er soll im November im Namen einer „Agentur für Gleichberechtigung“ von Salzburg aus Mahnschreiben an tausende Friseurbetriebe in Österreich geschickt haben. Dabei forderte er jeweils einen Kostenersatz von 249 Euro, weil die Läden das Gleichbehandlungsgesetz im Zusammenhang mit der Preisgestaltung verletzt hätten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: salzburg.ORF.at

SternTV über Fake-Shops im Internet

Markenware zu Knallerpreisen, Elektronik, Schuhe, Schmuck oder Taschen bis zu 70 Prozent günstiger, schwer erhältliche Designerstücke – mit unschlagbaren Angeboten locken so genannte Fake-Shops Schnäppchenjäger in die Falle. ... Meist sind es Seiten, die auf den ersten Blick aussehen wie ein seriöser Shop, geschmückt mit geklauten Gütesiegeln und gefälschten Kundenbewertungen. Der Trick: Die Betreiber installieren einen Online-Shop und bestücken ihn mit Fotos von Waren, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Bei Bestellungen verlangen die Händler Vorkasse.

Die meisten Fake-Shops haben eine kurze Lebensdauer: Fliegt der Schwindel auf, verschwinden auch die Webseiten aus dem Netz. Die Käufer werden anfangs immer wieder vertröstet, warten aber schließlich vergebens auf ihre Lieferung. Wer überwiesen hat, hat kaum eine Chance, das Geld zurückzubekommen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: stern.de

04.12.12

Falsches Inkassobüro fordert 400 Euro in bar

Schon wieder versuchen Betrüger mit Anrufen und gefälschten Inkassobriefen Konsumenten abzuzocken. AK-Konsumentenberaterin Birgit Pleikner rät: „Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bezahlen Sie die Forderung nicht!“

Seit letzter Woche melden sich vermehrt Konsumenten bei der AK-Konsumentenberatung. Ein Inkassounternehmen hat die Betroffenen angerufen. Angeblich hätten sie einen laufenden Vertrag mit der Tippgemeinschaft „Winn Gruppe“ über 200 Gewinnspiele/EuroWin. Das Inkassobüro habe den Auftrag, den ausstehenden Betrag samt Mahnspesen (insgesamt 2342,50 Euro) einzufordern. Allerdings könne der Konsument die Angelegenheit sofort zum Abschluss bringen, wenn er 400 Euro bar in einem Kuvert sendet.

„Das ist keine seriöse Vorgehensweise. Hier handelt es sich eindeutig um einen Betrugsversuch“, warnt die AK-Konsumentenberaterin Birgit Pleikner. Die Betroffenen, die sich bei der AK Vorarlberg meldeten, hatten richtig gehandelt: Sie haben das Gespräch beendet und einfach aufgelegt. Allerdings lassen sich die Betrüger nicht so einfach abwimmeln. Nach dem erfolglosen Telefonat erhielten die Konsumenten ein Forderungsschreiben von „Stehle-Inkasso“, einem angeblichen Vertragspartner der Schufa Holding AG und der Gesellschaft für Forderungsmanagement und Inkasso GmbH.

„Unter der angegebenen Adresse der Schufa Holding AG in Österreich existiert jedoch keine Niederlassung, auch eine Gesellschaft für Forderungsmanagement und Inkasso GmbH in Wien ist nicht bekannt. Es fehlt zudem die Adresse des betreibenden Inkassounternehmens, Kontaktdaten sowie die Bankverbindung des Unternehmens“, erläutert Birgit Pleikner. Auf dem Briefkuvert prangt zudem ein Poststempel aus der Türkei. Für die Konsumentenberater ist klar: Das Schreiben soll die Konsumenten einschüchtern. „Wir gehen davon aus, dass die Betroffenen nochmals einen Anruf erhalten und aufgefordert werden, einen Bargeldbetrag per Post zu übersenden oder per Western Union zu bezahlen, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden“, so die Beraterin.

Quelle: ArbeiterKammer Vorarlberg

01.12.12

Kanzlei zieht Abmahnungen wegen Filesharing zurück

In verschiedenen Filesharing-Verfahren wurde angekündigt, dass Zweifel aufgekommen seien, ob der der Mandantschaft zur Last gelegte Urheberrechtsverstoß noch mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden kann. Die eigene Mandantin sei daher zu der Auffassung gelangt, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen. Die Angelegenheit sei daher für unsere jeweiligen Mandanten erledigt.

Doch damit nicht genug: Sasse und Partner kündigen zudem an, dass bereits gezahlte Beträge von der Mandantin zurückerstattet werden!!! ...

Quelle und vollständiger Bericht: Infodocc.info

Betrüger der Nigeria Connection festgenommen

Speziellen Ermittlern der Göttinger Polizei ist es in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Göttingen gelungen, zwei mutmaßliche Bandenmitglieder der transkontinental agierenden Nigeria Connection zu identifizieren und festzunehmen. Eine 59jährige Göttingerin war von den Männern um nahezu 240.000 Euro betrogen worden.

Die beiden 38- und 42-jährigen Nigerianer waren im Bereich "Love Scam" aktiv. "Love Scam" bedeutet wortwörtlich übersetzt Liebes-Betrug und meint, dass die Verliebtheit und damit positiven Emotionen der Opfer geschickt von den Tätern ausgenutzt werden, um von diesen immer wieder Geld zu erhalten. Die Täter sind ausgewiesene Experten im Bereich des "Social Engineering" d.h. dem Beeinflussen zwischenmenschlicher Verhaltensweisen mit dem Ziel, die Opfer zu bestimmten Aktivitäten zu bewegen:

Die Täter bauen zunächst via Chats, E-Mails, in sozialen Netzwerken und Telefonaten ein Vertrauensverhältnis zu den Opfern auf. Es entwickelt sich eine regelrechte Liebesbeziehung, welche sogar in Onlineverlobungen münden kann. Die Täter senden Fotos von attraktiven Frauen oder Männern, die zuvor einfach von fremden Internetseiten kopiert wurden. Die Betrüger spenden den Opfern über Monate Zuwendung und sind Tag und Nacht für sie da. Ist die Liebesbeziehung erst einmal aufgebaut, folgen mit immer neuen Lügengeschichten finanzielle Forderungen.

Im aktuellen Göttinger Fall hatten die Täter sogar die Identität eines kanadischen bzw. amerikanischen Generals gestohlen, um mit deren Fotos und guter Reputation die Frau zu beeindrucken. Das Opfer fiel auf den Schwindel herein und verlor insgesamt 230.000 Euro. Als sie den Betrug erkannte, zeigte sie das beim 3. Fachkommissariat der Göttinger Kripo an.

Die Ermittler mit speziellen Kenntnissen im Cybercrime-Bereich konnten dann nach umfangreichen, intensiven Ermittlungen am 09.11.2012 den 38-Jährigen in Frankfurt (Hessen) festnehmen, den Zweiten am vergangenen Montag (26.11.12) in Düren (Nordrhein-Westfalen.) Der am Montag Festgenommene erhielt seine Aufträge direkt aus Ghana und leitete sie an den Frankfurter weiter. Als dieser weitere 7.500 EUR vom Opfer entgegen nehmen wollte, wurde er dabei von Spezialkräften der Polizei dingfest gemacht. Weitere geplante Betrugsversuche im benachbarten Kassel konnten vereitelt werden. Im Zuge der Ermittlungen wurde auch bekannt, dass Opfer via Singlebörsen gezielt in Deutschland, Spanien und den USA gesucht wurden.

Beide Tatverdächtigen sitzen nun in Untersuchungshaft. Das hochwertige Fahrzeug (ca. 50.000 Euro) des in Düren Festgenommenen wurde beschlagnahmt.

Ihre Polizei rät:

Vorsicht bei der Online-Liebe: Sagen Sie "Nein", wenn Onlinepartner Geld fordern! Fragen Sie im Zweifel die Polizei. Ihre Fragen werden vertraulich behandelt! Im Internet kann man sich nie sicher sein, dass der "Partner" seine Identität täuscht und Absichten vortäuscht!

Wie Sie "Romance-" oder "Love-Scammer" im Netz erkennen, wie ihre Sprache ist und was Sie tun können, wenn Sie "gescammt" wurden, finden Sie in den Infos unter:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/rat-und-hilfe.html

Quelle: Polizeiinspektion Göttingen

Offener Brief des Rechtsanwalts Wachs an den Anwalt Berger

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Berger,

auf Ihrer homepage berichten Sie – wie ich finde sehr missverständlich – über einen Gerichtstermin vor dem Kammergericht Berlin, in dem der Geschädigte von mir vertreten wurde, KG Berlin 7 U 225/11. Ihre „Berichterstattung“ verzerrt aus meiner Sicht die maßgeblichen Umstände und Feststellungen des Senates maßgeblich bzw. rückt Nebensächlichkeiten so in den Vordergrund, dass beim Leser ein falscher Eindruck von Inhalt und Ablauf der Gerichtsverhandlung entsteht/entstehen kann, vielleicht sogar entstehen muss. Ihre „Berichterstattung“ nehme ich daher für diesen offenen Brief zum Anlass, um auf einige „Ungereimtheiten“, die in Ihrem Bericht – sicherlich versehentlich – Einzug gehalten haben, hinzuweisen. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass es zu keinem Zeitpunkt Ihre Absicht als Organ der Rechtspflege war, einen falschen und/oder unvollständigen Eindruck der Gerichtsverhandlung zu vermitteln.

Um einen ganz maßgeblichen Punkt vorab hervorzuheben: Das Kammergericht Berlin (für die Nichtjuristen: das Oberlandesgericht des Landes Berlin) hat eine arglistige Täuschung bejaht!

Ebenso hat im Übrigen auch kurz zuvor das OLG Hamm in seiner mündlichen Verhandlung vom 15.08.2012 keinerlei Zweifel daran aufkommen lassen, dass eine arglistige Täuschung vorliege, OLG Hamm, I – 12 U 54/12. Wörtlich führte der Senatsvorsitzende aus, die arglistige Täuschung springe einen direkt an, „arglistiger geht es ja gar nicht“. ...

An dieser Stelle soll dann auch einmal dem unter Umständen vermittelten Eindruck entgegen gewirkt werden, Euroweb/Webstyle bzw. Kanzlei Berger würden ihre Prozesse überaus erfolgreich gestalten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: referenzkunden.info

Bundesweiter Internetbetrug mit Bahntickets

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg hat in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Hamburg am 12.11.2012 zwei Haftbefehle und neun Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichtes Hamburg gegen eine bundesweit agierende Tätergruppierung von Internetbetrügern vollstreckt.

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg führt seit März 2012 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte im Alter von 23 bis 30 Jahren. Den drei Frauen und zwei Männern wird banden- und gewerbsmäßiger Betruges zum Nachteil der Deutschen Bahn AG zur Last gelegt. In diesem Zusammenhang durchsuchten Spezialkräfte der Bundespolizei zeitgleich neun Objekte in Hamburg. Dabei handelte es sich um Wohn- und Geschäftsräume sowie Internetcafes. Als Beweismaterial konnten USB-Sticks, Laptops und Mobiltelefone sowie ein Teleskop-Schlagstock und Anabolika sichergestellt werden. An dem Einsatz waren 118 Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg und der Bundespolizeiabteilung Uelzen beteiligt.

Intensive Ermittlungen der Hamburger Bundespolizei führten auf die Spur der mehrköpfigen Tätergruppierung. Nach jetzigem Ermittlungsstand sind zwei Hauptbeschuldigte (m.24, 30)dringend tatverdächtig, im Internet Fahrscheine der DB AG verbilligt angeboten und verkauft zu haben. Die Fahrscheine wurden entsprechend der Wünsche der Kaufinteressenten mittels unrechtmäßig erlangter Kreditkartendaten bei der Deutschen Bahn AG über das Internet gebucht und den Käufern per e-mail übersandt. Der fällige Kaufbetrag wurde auf Bankkonten überwiesen, die die Mittäterinnen für die Geldeingänge zur Verfügung stellten. Erschwert wurden die polizeilichen Ermittlungen durch den Umstand, dass die Hauptbeschuldigten während der gesamten Kaufabwicklung mit ihren tatsächlichen Personalien nicht in Erscheinung getreten sind. Den Beschuldigten können über 1700 Fahrkartenbuchungen bei der DB AG mit 371 missbräuchlich erlangten Kreditkartendaten im Wert von über 290.000 Euro zugeordnet werden.

Die weiteren Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg dauern noch an. Die beiden Hauptbeschuldigten Männer aus Deutschland und Tunesien kamen nach ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.

Zum Durchsuchungseinsatz äußerte sich der Einsatzleiter, Polizeioberrat Helgo Martens: "Mit der heutigen Festnahme- und Durchsuchungsaktion ist der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft Hamburg ein bedeutender Schlag gegen die organisierte Internetkriminalität im Zusammenhang mit dem Kreditkartenbetrug und dem Verkauf von verbilligten DB-Fahrkarten gelungen. Der Fall zeigt in besonderer Weise auf, dass bei vermeintlichen Sonderangeboten im Internet äußerste Vorsicht geboten ist, da dieses Medium sich mittlerweile zu einem virtuellen Tatort für zahlreiche Formen der Betrugskriminalität entwickelt hat. Hierfür ist bezeichnend, dass die Beschuldigten keineswegs über IT-Spezialwissen verfügten. Vielmehr war normal ausgeprägtes Anwenderwissen ausreichend, um einen erheblichen Betrugsschaden herbeizuführen".

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor dem Ankauf von verbilligten DB-Fahrkarten im Internet und weist auf die mögliche strafrechtliche Relevanz hin. Käufer könnten selbst in den Verdacht einer strafbaren Leistungserschleichung oder eines Betruges geraten. Bahntickets sollten daher unbedingt nur an den offiziellen Verkaufsstellen der DB AG erworben werden!

Quelle: Bundespolizeidirektion Hannover

Betrüger lockten mit Gaddafis Vermögen Oper in die Falle

Die "Nigeria Connection" hat wieder zugeschlagen. Und mit einem 66-jährigen Obersteirer ein leichtgläubiges Opfer gefunden, das später auch zum Täter wurde. Denn der Pensionist riss weitere Investoren in den Betrugsfall hinein. Gemeinsam setzten sie 250.000 Euro in den Wüstensand.

Es war der März 2011, der arabische Frühling war gerade über Libyen hereingebrochen, das Regime von Machthaber Muammar Gaddafi bröckelte. Und in den Medien wurde über das Millionenvermögen spekuliert, das Gaddafis Familie außer Landes gebracht haben soll. "Gold und Bargeld im Wert von bis zu 40 Millionen Dollar aus dem Gaddafi-Besitz liegen in Depots in Madrid, London und Dubai", hieß es in einem englischsprachigen Mail, das der 66-Jährige aus Spielberg damals erhielt. Und dass man ein Prozent davon - also bis zu 400.000 Euro - erhalten könne, wenn man die Depotgebühren übernehme. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kleine Zeitung.at

28.11.12

Vorsicht bei Anmeldungen auf B2B-Portalen

Ein Apple Iphone ab 189 €, ein Poloshirt mit aufgenähtem Krokodil ab 5 €, Haushaltsgeräte für bis zu 60 Prozent weniger. Um sich die ersehnten Produkte näher anzuschauen, muss eine Anmeldung erfolgen. Die neuen Vertragspartner heißen dann melango.de GmbH oder Vendis GmbH, betreiben Internetseiten wie mega-einkaufsquellen.de oder grosshandel-angebote.de und verlangen, ohne dass man inzwischen ein neues Smartphone oder exklusives Kleidungsstück gekauft hat, Mitgliedsbeträge von rund 240 € für zwei Jahre Vertragslaufzeit im Voraus. Deutliche Beschriftung des Anmeldebuttons oder Widerruf sind Fehlanzeige, da es sich nach Ansicht der Betreiber dieser Internetplattformen um Marktplätze ausschließlich für Gewerbetreibende untereinander handelt und dort müssen die verbraucherschützenden Normen nicht angewendet werden. B2B heißt Business to Business, also Handel von Gewerbetreibendem zu Gewerbetreibendem.

Erhebliche Zweifel daran, dass man sich tatsächlich nur an Gewerbetreibende richten will, fördern Berichte von Verbrauchern, die über eine Werbeanzeige in ihrem Facebook-Profil auf diese Plattformen gestoßen sind. "Wenn private Profile Werbe-Zielgruppe von diversen Restpostenangeboten sind, liegt der Verdacht nah, dass Anbieter tatsächlich darauf spekulieren, dass sich Verbraucher anmelden und dann mit dem scheinbaren Totschlagargument, man hätte sich als Gewerbetreibender angemeldet, zur Kasse gebeten werden können", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Das bestreiten jedoch viele Verbraucher und erzählen, dass sie keinen Firmennamen oder ausdrücklich "privat" eingetragen haben und trotzdem sollen sie dann als angebliche Unternehmer den Mitgliedsbeitrag zahlen. Ein Gewerbenachweis wurde von den Verbrauchern nicht verlangt. Ob in solchen Fällen überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kommt, ist dabei mehr als fraglich.

"Hier wird unter anderem ausgenutzt, dass sich die Verbraucher seit der Einführung der Buttonlösung darauf verlassen, dass nur dort kostenpflichtige Verträge im Internet abgeschlossen werden, wo darauf direkt auf dem "Bestellbutton" hingewiesen wird", ärgert sich Wagner.

Es heißt also für Verbraucher, die im Internet surfen, auch in Zukunft vorsichtig zu sein, wenn bei scheinbar kostenlosen oder günstigen Angeboten persönliche Daten abgefragt werden. Auch am Abzockhimmel erscheinen neue Stars und Sternchen, sobald alte verglühen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Scheinbar ist Frank Dreschers KVR pleite

Nach Erkenntnissen der Rechtsanwaltskanzlei Felling scheint Frank Dreschers Firma KVR Handelsgesellschaft mbH nicht in der Lage zu sein, ausstehende Forderungen zu begleichen, wie aktuell auf ihrer Webseite der Kanzlei zu lesen ist.

Mit den Urteilen des Landgerichts Arnsberg vom 27.09.2012 und des Landgerichts Paderborn vom 05.11.2012 war die Fa. KVR auch dazu verurteilt worden, jeweils 179,25 € Kosten der vorgerichtlichen Abwehr der Abmahnungen zu erstatten. Wegen dieser Beträge ist mangels Zahlung durch die Fa. KVR je ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet worden.

Die OGV Eichner hat jeweils mit Schreiben vom 22.11.2012 mitgeteilt, dass die KVR Handelsgesellschaft mbH durch Ihren Geschäftsführer Frank Drescher erklärt habe, diese (geringen) Summen nicht aufbringen zu können. Die Zwangsvollstreckung war daher in beiden Fällen erfolglos!

Auf meinen Antrag hin ist nun für den 10.12.2012 um 10.00 Uhr Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmt worden.

Dieses Ergebnis bestätigt die diesseitige Rechtsauffassung, dass hier offenkundig mit krimineller Energie die hunderten von Abmahnungen gefertigt wurden.

Quelle und vollständiger Bericht: RA-Felling.de

26.11.12

Vorsicht bei Onlinebanking im mTAN-Verfahren

In den letzten Wochen sind beim Landeskriminalamt Berlin Strafanzeigen eingegangen, bei denen Bankkunden, die am SMS-TAN-/mTAN-Verfahren teilnehmen, Opfer von betrügerischen Geldabbuchungen geworden sind. In allen Fällen wurde die über SMS übermittelte mTAN für das Online-Banking abgefangen bzw. umgeleitet. Betroffen waren bislang Bankkunden, die ein Smartphone mit Android-Betriebssystem nutzen.

Die Täter spähen mittels eines Schadprogramms (Trojaner), das auf dem Computer des Bankkunden unerkannt installiert wurde, die Kontoverbindung (Kontonummer und Zugangs-PIN) aus und erreichen so den Zugriff auf das Onlinebankkonto. Weiterhin wird durch die Schadsoftware dem Bankkunden ein Fenster mit der Aufforderung zu einem zwingend notwendigen Sicherheitsupdate für das mTAN-Verfahren angezeigt, für das der Bankkunde seine Handynummer und das Handymodell angeben soll. Folgt der Bankkunde der Aufforderung und gibt die „erforderlichen“ Daten ein, wird eine aktive SMS mit einem Link zum Sicherheitsupdate auf sein Smartphone geschickt, das er mit „Bestätigen“ ausführen muss.

Sofern das vermeintliche Sicherheitsupdate ausgeführt wurde, installiert sich eine Schadsoftware auf dem Smartphone, durch die die Täter Zugriff auf die an das Smartphone geschickten SMS, so auch die mTAN, die per SMS übermittelt wird, bekommen. Ab sofort werden alle SMS, die eine mTAN enthalten, vom Bankkunden unbemerkt an ein anderes Handy (Täterhandy) umgeleitet. Durch die Täter können nun Überweisungen vom Konto des Bankkunden in Auftrag gegeben werden, die dann per mTAN, die an das Täterhandy umgeleitet werden, autorisiert werden. Auf diese Weise wird das Konto vollständig (auch incl. des verfügbaren Überziehungsrahmens) geleert. Eine Rückbuchung ist nicht möglich.

Die Polizei rät:
Wenn Sie Onlinebankkunde sind und über Ihren PC eine vermeintliche Aufforderung Ihrer Bank zu einem Sicherheitsupdate für Ihr Handy bekommen, folgen Sie dieser keinesfalls, sondern erkundigen Sie sich bitte sofort bei ihrer Bank, ob diese Aufforderung zum Sicherheitsupdate tatsächlich von Ihrer Bank stammt. Dies gilt im Übrigen auch für sämtliche, per Mail versandte, scheinbar von Bank- und Kreditinstituten o. ä. stammende Anfragen.

Darüber hinaus verringert eine aktuelle Virenschutzsoftware (auf PC und Smartphone), die Nutzung der Firewall sowie ein vorsichtiges Besuchen von Internetseiten die Gefahr der Infizierung des eigenen Rechners mit Schadsoftware.

Quelle: Polizei Berlin

Polizeikontrolle in Sonthofen beendet Kaffeefahrt in die Schweiz

Am Donnerstagvormittag kontrollierte die Polizei Sonthofen einen Reisebus, welcher mit älteren Leuten auf dem Weg zur einer, so wie es in der Postwurfsendung hieß, "Weihnachtsausstellung" war. ...

Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der Lenker aus dem Lkr. Gütersloh seine Tagesruhezeit nicht eingehalten hatte, weswegen er mit einer Anzeige rechnen muss. Der Busfahrer gab an, dass er von einem ihm nur mit Vornamen bekannten Mann mit der Fahrt beauftragt worden sei. ...

Weitere Recherchen der Polizei Sonthofen ergaben, dass die veranstaltende "Firma" aus Leipzig den dortigen Behörden nicht bekannt ist und zudem die angegebene Adresse nicht existiert.

Nach Zusammenfassung aller Fakten kamen den Reisenden dann doch Bedenken bezüglich der Seriosität des Veranstalters. ...

Sie wurden durch die Polizei über die möglichen Folgen aufgeklärt, worauf sich die Gesellschaft entschloss, die Reise an Ort und Stelle abzubrechen und den Fahrer aufforderte, sie wieder nach Hause zu fahren.

Quelle und vollständiger Bericht: Allgäuer Zeitung

23.11.12

Deutsches Betrüger-Paar auf Mallorca verhaftet

Einem deutschen Residentenpaar wird auf Mallorca großangelegter Internet-Schwindel zur Last gelegt. Nach einer Meldung der Última Hora hat die Guardia Civil in Santa Ponça jetzt die beiden Deutschen festgenommen. Den beiden mutmaßlichen Betrügern wird zur Last gelegt via Internet Elekronikwaren angeboten, die Gelder kassiert, die Ware jedoch nicht an die Käufer versandt zu haben. Das Ehepaar lebte in dem beliebten Ferienort auf großem Fuß. ...

Das Gaunerpärchen, das zuvor mit der gleichen Masche auf der Schwesterinsel Ibiza und in Alicante unterwegs war, soll hunderte Online-Käufer betrogen haben. Auch in Deutschland werden die beiden Bundesbürger per Haftbefehl gesucht, wo sie in einem Online-Shop hochwertige Kameras, Computer und Laptops zu Schnäppchenpreisen verkauften.

Quelle und vollständiger Bericht: mallorcainfos.com

Warnung vor Verlags-Abzocke

Die Firma ZDV Zentraldruck und Verlags u. G. mit Sitz in 56269 Dierdorf versucht derzeit Anzeigenkunden aus verschiedenen Broschüren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (OSL) abzuzocken und unter Druck zu setzen. Es wird telefonisch behauptet, eine Bürgerinfo-Broschüre im Auftrag des Landkreises OSL zu erstellen. Dies entspricht nicht den Tatsachen, der Landkreis OSL arbeitet derzeit nicht an einer Bürgerinfo-Broschüre.

Der Landkreis OSL warnt eindringlich davor, einen Vertrag für die angebliche Bürgerinfo-Broschüre mit der Firma Zentraldruck zu unterzeichnen, da dieser einige Vertragsfallen enthält. So verpflichtet man sich beispielsweise mit seiner Unterschrift eine Vertragslaufzeit von einem Jahr einzugehen, in der vier Auflagen erscheinen sollen. Jede Anzeige wird pro Auflage berechnet. Außerdem verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes gekündigt wird.

Gibt die OSL-Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit Verlagen Broschüren heraus, so erhält der entsprechende Verlag in der Regel ein Empfehlungsschreiben des Landkreises.

Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Verbraucherzentrale warnt vor dreisten Abzockern und Betrügern

Eine Einladung zu einem großen Geburtstagsfest mit Sektempfang und Festessen in einer Gaststätte oder Hotel am Wohnort – wird gegenwärtig mal wieder an die Bewohner der größeren Städte Sachsen-Anhalts versandt. Doch aus der Freude der Angeschriebenen wird regelmäßig Frust. Sie müssen im Verlaufe der "Feier" ganz schnell feststellen, dass hier nichts anderes abläuft, als eine schnöde Kaffeefahrt - eben nur vor Ort und leicht mit der Straßenbahn zu erreichen. Die versprochenen Geburtstagsgeschenk-Körbe werden nicht ausgehändigt, aber in nicht enden wollenden Verkaufsgesprächen völlig überteuerte Nahrungsergänzungsmittel mit angeblich gesundheitlichen Nutzen angeboten.

Das "persönliche Wertgeschenk" in Höhe von knapp 500 Euro wird nach Schilderung von Verbrauchern bei Reisebuchungen verrechnet. Diese Reiseanmeldungen lassen sich zwar problemlos durch einen Widerruf aus der Welt schaffen. Allerdings kassieren die Vermittler dieser Reisen von den Verbrauchern horrende so genannte Beratungs- und Service-Gebühren pro Person für jede gebuchte Reise ab. Da kommen schnell dreistellige Euro-Beträge zusammen. Zwei halleschen Seniorinnen, die in unserer Beratungsstelle vorsprachen, wurden auf diese Art und Weise um jeweils 792 Euro per EC-Cash erleichtert. Glaubhaft schilderten sie übereinstimmend, dass die Vermittlerin die EC-Karten lediglich zum Auslesen der Daten benötigt hätte. Nach drei Tagen würde eine Einkaufskarte für einen Supermarkt mit einem Guthaben von fast 500 Euro zugesandt. Dafür unterschrieben die Verbraucherinnen jeweils ein Formular, welches in einem sofort verschlossenen Briefumschlag ausgehändigt wurde.

Erst nach der Veranstaltung kam der Schock: Sie haben unterschrieben, sie hätten ein ca. 90-minütiges Beratungsgespräch in Anspruch genommen und erkennen die Vermittlungsgebühr von 99 Euro per Person und Reise ausdrücklich an. Diese wird laut unterschriebener Quittung weder auf den Reisepreis angerechnet, noch bei Widerruf oder Stornierung der Reiseverträge zurückerstattet. Eine andere Verbraucherin schildert, sie habe (zum Glück) keine EC-Karte dabei gehabt und deshalb nur eine Anzahlung für die gebuchten Reisen geleistet. Dafür erhielt sie keinen Beleg. Alles sollte umgehend zugeschickt werden, was natürlich nicht geschah. Auf der Suche nach einer Adresse wandte sich die Verbraucherin an den Inhaber der Gaststätte, wo die Verkaufsveranstaltung stattgefunden hat. Der allerdings gab sich ahnungslos.

Was hier passiert, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. dreiste Abzocke. Die geschädigten Verbraucherinnen haben Anzeige wegen des Verdachtes des Betruges gestellt. Davon erhalten sie ihr Geld zwar nicht zurück, aber sie wollen, dass es anderen Verbrauchern nicht genauso ergeht. Die Einladungen für derartige Veranstaltungen - wie immer sie auch benannt werden – gehören zur Vermeidung von persönlichem Ärger und finanziellen Verlusten ganz einfach in den Papierkorb.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Betrüger missbrauchen Rufnummer des Bremer Amtsgerichts

Seit Anfang der Woche missbrauchen Betrüger vermehrt die Rufnummer des Bremer Amtsgerichts. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter des Amtsgerichts Bremen – Mahnabteilung – aus und mahnen Geldzahlungen in Höhe von 800,00 € an. Zur Abwendung einer Zwangsmaßnahme könne der Angerufene eine Zahlung von 800,00 € bzw. die Zahlung eines Zeitungsabonnements leisten.

Das Amtsgericht Bremen weist darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts Bremen getätigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Rufnummernanzeige manipuliert (Call ID Spoofing) ist. Es wird empfohlen, auf derartige Anrufe nicht einzugehen und gegebenenfalls die örtliche Polizeidienststelle zu informieren sowie Strafanzeige zu erstatten.

Quelle: Amtsgericht Bremen

Polizei warnt vor Wanderlagern und Kaffeefahrten

Die unterfränkische Polizei warnt insbesondere Senioren vor sogenannten Wanderlagern oder auch Kaffeefahrten. Versprochene Ausflüge, Busfahrten und jede Menge Geschenke sind oftmals nur die Lockmittel für zweifelhafte Verkaufsveranstaltungen. Erst am Dienstag konnte die Miltenberger Polizei eine mutmaßlich derartige Veranstaltung rechtzeitig verhindern.

Im Miltenberger Fall waren es vermutlich drei Männer aus Norddeutschland, die in einer Gaststätte in Kleinheubach für Dienstagnachmittag zu einem „Großen Geburtstagsfest mit Sektempfang und Festessen“ geladen hatten. In den Einladungsbriefen, die persönlich an Menschen aus dieser Region gerichtet waren, wurde ein großer Geburtstagskorb mit Lebensmitteln in Aussicht gestellt. Darüber hinaus unter anderem auch ein persönliches Wertgeschenk in Höhe von 499 Euro.

Die Miltenberger Polizei hatte allerdings bereits im Vorfeld von der Veranstaltung Wind bekommen und die geplante Örtlichkeit am frühen Nachmittag überprüft. Zufällig fuhr einige Zeit vor Veranstaltungsbeginn dann ein Pkw mit drei Männern am Parkplatz vor. Als diese die Beamten bemerkten, legten sie den Rückwärtsgang ein und fuhren davon. Unmittelbar danach konnte eine Streife das Trio dann kontrollieren. Die Insassen zeigten sich unwissend und durften nach einer Personalienfeststellung ihre Fahrt fortsetzen. Gegen 16.30 Uhr waren cirka 25 Personen in der Gaststätte versammelt und warteten auf ihre „Gastgeber“, die sich allerdings kurz darauf telefonisch bei der Wirtin meldeten und die Veranstaltung absagten.

Die unterfränkische Polizei warnt grundsätzlich vor gleichgelagerten Veranstaltungen, denn dabei geht es zumeist nur ums schnelle Geschäft mit den Kunden. Angepriesene Schnäppchen, wie z.B. hochwertige Kochutensilien, Haushaltsgeräte oder Matratzen sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel. Mit den folgenden Tipps können Sie sich vor den Tricks der Verkäufer schützen:

  • Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.

  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.

  • Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.

  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.

Quelle: Bayerische Polizei

22.11.12

ChannelPartner warnt vor Abzocke bei Einträgen in Branchenverzeichnisse

Für Gewerbetreibende ist ein aktueller Eintrag in einschlägigen Branchenverzeichnissen oft ein Muss. Allerdings treten immer häufiger unseriöse Anbieter in Erscheinung, die Unternehmern mit versteckten und nicht selten überhöhten Kosten für Einträge in völlig unbekannte Portale wirtschaftlichen Schaden zufügen. Darauf weist das ITK-Fachhandelsmagazin ChannelPartner der IDG Business Media GmbH in seiner aktuellen Ausgabe (22/2012) hin. Erst vor Kurzem hat etwa das Polizeipräsidium Oberfranken vor entsprechenden Angeboten der Portale "Branchenbuch der Region" und "branchen-local.com" gewarnt.

Wie ChannelPartner weiter berichtet, sollten Unternehmen die meist per Fax zugestellten Angebote zum Eintrag in ein Branchenverzeichnis stets sehr sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für die oft im Kleingedruckten oder online auf entsprechenden Webseiten einsehbaren Vertragsbedingungen. Nicht selten geht nämlich mit der Aktualisierung der eigenen Firmendaten der Abschluss eines Vertrages einher, der bei einer mehrjährigen Laufzeit schnell einen vierstelligen Betrag verursachen kann.

Nach Erkenntnissen der Polizei gibt es zudem Portale, die absichtlich fehlerhafte Firmendaten ausweisen, um bei Unternehmen einen größeren Rücklauf zu erzielen. So beschäftigen sich mittlerweile spezialisierte Rechtsanwälte mit den Opfern der Verzeichnis-Abzocker: "Leider sind diese Schreiben oft sehr gut formuliert und bewegen sich somit in einer legalen Grauzone. Es gibt durchaus Richter, die von einem Kaufmann verlangen, dass er sich gewissenhaft alles durchliest, bevor er es unterschreibt", schreibt beispielsweise der Rechtsanwalt Max Jelinek in seinem Blog auf dem Portal Anwalt.de. Zudem würden die Verantwortlichen solcher Angebote oft im Ausland sitzen, was eine Kündigung oder gar die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen zusätzlich erschwert.

Quelle und vollständiger Bericht: Presseportal.de

Sat1: Akte siegt vor Gericht gegen Katja Günther

Das Sat.1-Magazin "Akte" durfte das Foto einer ehemaligen Inkasso-Anwältin zeigen, die Forderungen aus sogenannten Abofallen-Ageboten im Internet durchsetzte. Ulrich Meyer sprach von einem "kleinen Sieg für die Pressefreiheit".

Vor knapp zweieinhalb Jahren zeigt das Sat.1-Magazin "Akte" das unverpixelte Foto einer ehemaligen Inkasso-Anwältin, die Forderungen in Millionenhöhe aus sogenannten Abofallen-Angeboten im Internet durchsetzte. Zu Recht, wie nun das Berliner Kammergericht entschied. Die Anwältin war nach Ausstrahlung des Berichts gegen Sat.1 und die Produktionsfirma Meta Productions vorgegangen, wogegen sich beide Unternehmen nun mit Erfolg wehrten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: DWDL.de

Staatsanwalt unnachgiebig gegen Kaffeefahrtenveranstalter

Im Ermittlungsverfahren gegen einen 43-jährigen Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup zeigt sich die Oldenburger Staatsanwaltschaft unnachgiebig. Nach wie vor sind alle Konten des Mannes beschlagnahmt. ...

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen gewerbsmäßigen Betrug in mehreren 100 Fällen vor. Eine entsprechende Anklage wird zurzeit erstellt. Der 43-Jährige soll auf Kaffeefahrten Teilnehmer mit Überweisungsträgern übers Ohr gehauen haben. Auch wenn Teilnehmer nach abgeschlossenen Verträgen von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatten, soll er die Beträge für die Ware trotzdem abgebucht haben.

Quelle und vollständiger Bericht: NWZonline

Kaffeefahrtverkäufer geht leer aus; Vertrag sittenwidrig

Denn auf der betrügerischen Kaffeefahrt am 8. Februar 2011 nach Glindow ist Hans B. nach Auffassung des Gerichts Opfer einer arglistigen Täuschung geworden. Der damals abgeschlossene Kaufvertrag sei sittenwidrig und damit als nichtig anzusehen, schreibt Amtsrichter Frank Moch-Titze in seinem 40-seitigen Urteil. ...

Obwohl er sich überrumpeln ließ, hatte er Glück. Der Mitarbeiter des Verkäufers notierte nämlich die Kontonummer falsch, der Zahlendreher bewahrte den Brandenburger davor, dass sein Konto erleichtert wurde. Doch Unternehmer Andreas Steingrefer (43) ließ nicht locker, forderte das Geld für die Ware. Dabei hatte Hans B. den Kaufvertrag schon längst widerrufen. ...

Steingrefers Behauptung, er habe mit der Gewinnzusage von 1500 Euro gar nichts zu tun, prallt ebenfalls ab. Er müsse beweisen, dass er die zur Fahrt einladende Firma aus Amsterdam nicht lediglich als „Tarnung“ benutzt hat. Für den Richter ist sie eine „Scheinfirma. “ Die ganze Masche bezeichnet der Brandenburger Amtsrichter Richter als Betrug. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine Zeitung

Ordnungsamt stoppt Wanderlager

Ein Wanderlager ausgehoben hat jetzt das Ordnungsamt in einem Wattenscheider Restaurant. Wanderlager ist laut Gewerbeordnung eine Verkaufsveranstaltung, also eine Kaffeefahrt ohne Fahrt. Meistens erfährt das Ordnungsamt von illegalen Veranstaltungen dieser Art erst nach Ablauf. Diesmal jedoch bekam es im Vorhinein einen Hinweis, so dass sich Mitarbeiter unter die Teilnehmer mischten.

Als der Verkäufer – entgegen anderer Ankündigungen - nach drei Stunden doch versuchte, die ersten Artikel zu verkaufen, schlug das Ordnungsamt zu. Nun droht ihm ein Bußgeld bis zu 1000 Euro. ...

Quelle und vollständiger Bericht: LokalKompass.de

Polizei warnt vor betrügerischen Verkaufsveranstaltungen

Seit Beginn des Jahres mehren sich bei der Polizei in Papenburg Strafanzeigen gegen ein Unternehmen, welches bundesweit für Kaffeefahrten mit anschließender Verkaufsveranstaltung in einem Gasthof in der Samtgemeinde Dörpen wirbt. Vornehmlich ältere Personen werden mit Einladungsschreiben und Gewinnversprechungen sowie Gutscheinen zu diesen Veranstaltungen gelockt.

In den Einladungen wird zusätzlich auf eine Besichtigung einer Orchideen-Farm im Raum Papenburg hingewiesen. Zur Auszahlung von Geld oder zur Einlösung von Gutscheinen kommt es jedoch nicht. In dem Gasthof wird dann eine Werbeverkaufsveranstaltung durchgeführt, bei der den Teilnehmern minderwertige Waren zu hohen Preisen angeboten werden. Zum Teil wurden die Teilnehmer nach eigenen Angaben unter Druck gesetzt und genötigt, Waren zu kaufen.

Die Ermittlungen der Polizei Papenburg führten schließlich zum 34-jährigen Betreiber einer Werbefirma in der Samtgemeinde Dörpen und dessen 29-jährigen Mitarbeiter. Gegen diese beiden Tatverdächtigen wurden bei der Polizei in Papenburg mehrere Strafanzeigen wegen Betruges, Warenbetruges und Nötigung erstattet. Bundesweit liegen gegen diese Firma über 40 Strafanzeigen wegen Kaffeefahrten mit betrügerischen Verkaufsveranstaltungen vor. Gegen den 34-Jährigen und den 29-Jährigen ist derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen gewerblichen und bandenmäßigen Betruges bei der Staatsanwaltschaft in Osnabrück anhängig.

Ermittlungen der Polizei in Papenburg deuten darauf hin, dass der Betreiber des Gasthofes mit der Firma, die die Verkaufsveranstaltungen durchführt, eng zusammenarbeitet. Die Polizei in Papenburg hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und die Akten an die Staatsanwaltschaft in Osnabrück abgegeben, wo jetzt über eine Anklageerhebung gegen die Tatverdächtigen entschieden werden soll. Die Polizei rät angeschriebene Personen dringend dazu, den Versprechungen in den Briefen keinen Glauben zu schenken und rät von einer Teilnahme an diesen Kaffeefahrten mit Verkaufsveranstaltungen ab.

Quelle: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim

21.11.12

27-Jähriger soll Tausende betrogen haben

Noch keinen Durchbruch brachte die Verhandlung vor dem Landgericht gegen einen 27-jährigen Krefelder, der sich seit März 2012 wegen Betruges im Callcenter-Milieu verantworten muss. William F. wird vorgeworfen, persönliche Daten von zehntausenden ehemaligen Gewinnspielteilnehmern aufgekauft zu haben. Dann soll er per Inkassofirma Druck auf die Spieler ausgeübt haben ...

Rund 8000 eingeschüchterte Personen hatten aber gezahlt, so dass sich der Gesamtschaden auf rund 1,35 Millionen Euro beläuft. William F., bei dem fast eine halbe Million Euro sichergestellt worden waren, schweigt zu den Vorwürfen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

StA Duisburg ermittelt gegen Call-Center aus Wesel

Nachdem ab Anfang 2009 bei der Polizei Wesel insgesamt 220 Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen eines Firmenkomplexes mit Sitz in Wesel wegen unberechtigter Lastschrifteinzüge für die Teilnahme an einem Lottospiel eingegangen sind, führte die Kriminalpolizei Wesel umfangreiche Ermittlungen durch.

Die Geschädigten, häufig ältere Menschen, gaben an, durch Callcentermitarbeiter angerufen worden zu sein. Es wurde unter anderem mitgeteilt, dass der Angerufene die Teilnahme an einem kostenlosen Lottospiel gewonnen habe. Zur Überweisung eines möglichen Gewinns sollte die Bankverbindung preisgegeben werden. Weiterhin wurde im Gespräch zu der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Lottospiel übergeleitet, wozu entsprechende Vertragsunterlagen übersendet werden sollten. Nach Übersendung der Unterlagen wurde den Anzeigenerstattern im Lastschriftverfahren Geld abgebucht, falls nicht dem Vertrag ausdrücklich widersprochen worden ist.

Die Anzeigenerstatter gaben an, nicht gewusst zu haben, dass sie an einem kostenpflichtigen Lottospiel teilnehmen. Häufig wurde die Lastschriften zurückgebucht. Bei Kunden, die eine entsprechende Lastschrift zurückgebucht hatten, wurden durch ein Inkassounternehmen, welches in die Firmengruppe eingebunden war, per Mahnschreiben angemahnt.

Nach Durchsuchungsmaßnahmen der Firmenräumlichkeiten sowie der Privatwohnungen der Beschuldigten wurde zahlreiche Unterlagen und Computer sichergestellt. Die Ermittlungen richteten sich gegen einen mittlerweile verstorbenen 66-jährigen Mann aus Hamminkeln, seine 42- und 44-jährigen Söhne aus Issum und Hamminkeln, den 48-jährigen Justiziar und Verantwortlichen des Inkassounternehmens sowie 2 als Strohleute eingesetzte Geschäftsführer.

Aufgrund der durchgeführten Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass Gewinne der Spielgemeinschaften durch die Beschuldigten veruntreut wurden. Weiterhin besteht der Tatverdacht, dass eingezogene Lastschriften in Millionenhöhe für die Teilnahme am Lottospiel nicht für das Lottospiel, sondern zur Deckung der Firmenkosten und für private Zwecke eingesetzt worden sind.

Die Polizei rät:

  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen oder Kreditkartennummern o.ä.

  • Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen.

  • Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Telefonnummer

  • Überprüfen Sie regelmäßig Kontobewegungen ( Kontoauszug, Kontostand ).

Quelle: Kreispolizeibehörde Wesel

Neue Abzocke trifft Facebook-Nutzer

Die Bremerhavener Polizei warnt vor einer neuen Art der Abzocke im Internet. Betroffen sind Nutzer von "Facebook" und des Internet-Bezahldienstes "Zong". Betrüger spähen Daten von "Facebook"-Nutzern aus und erschleichen damit über den Bezahldienst Geld für Onlinespiele. ...

Diese Form der Abzocke im Internet sei in ganz Deutschland auf dem Vormarsch. Deshalb rät die Polizei, bei der Weitergabe von Mobiltelefon-Nummern vorsichtig zu sein und bei ankommenden Textnachrichten genau hinzusehen.

Quelle und vollständiger Bericht: Radio Bremen

Polizei warnt vor betrügerischer Handy-Abzocke

Bereits drei Fälle wurden in den vergangenen Wochen im Landkreis Tuttlingen bekannt, bei denen arglose Handynutzer Opfer in die Fänge der betrügerischen Masche derzeit noch unbekannter Täter gerieten. Die Opfer erhielten einen Anruf von einer ihnen unbekannten Handynummer. Bei dem Rückruf auf diese Nummer kam dann mit der nächsten Rechnung der Schreck: angeblich soll ein Abo-Vertrag mit einer Sex-Hotline abgeschlossen worden sein.

Alles fängt damit an, dass auf dem eigenen Handy ein verpasster Anruf angezeigt wird. Die hierbei angegebene Nummer ist dem Handybesitzer jedoch nicht bekannt. Um herauszufinden, um wen es sich bei der unbekannten Nummer handelt, ruft der Handynutzer zurück. Am anderen Ende meldet sich dann allerdings nur eine Bandansage mit dem Wortlaut einer Sex-Hotline. Bereits wenige Tage später ergeht per Post eine Rechnung in Höhe von 90 € für einen angeblich abgeschlossenen Abo-Vertrag mit der Sex-Hotline über 7200 Freiminuten in den nächsten vier Wochen. Die Postadresse der Opfer wird bei der Masche von den Tätern über das Internet oder über einen erneuten Anruf beim Opfer ermittelt. Auf diese Art und Weise recherchieren die Täter zunächst auch die Handynummern: Mithilfe eines Datenroboters wird das Internet nach Telefon- und Handynummern durchsucht. Im nächsten Schritt werden diese Nummern angerufen. Die dabei verwendeten Telefonnummern werden dabei zum Teil auch frei generiert. Erfolgt seitens des Opfers nun ein Rückruf, so wird hiermit der angebliche Vertragsschluss begründet.

Die Polizei weist darauf hin, dass bei dem eben beschriebenen Rückruf – in Ermangelung einer freien Willensentscheidung und einer erforderlichen Widerrufsbelehrung – in keinem Fall ein Vertrag zustande kommen kann. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor dieser Masche:

  • Rufen Sie einer auf Ihrem Handy angezeigten Rufnummer nur zurück, wenn diese Ihnen bekannt ist oder wenn Sie zum Beispiel einen Anruf erwarten

  • Warten Sie bei unbekannten Rufnummern einfach einen nochmaligen Anruf und rufen Sie nicht zurück

  • Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Polizei.

Quelle: Polizeidirektion Tuttlingen

Ermittlungsverfahren wegen Betrug gegen DCM Telekommunikation

Staatsanwaltschaft Traunstein

280 Js 1846/12 VA

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Traunstein, Az. 280 Js 1846/12 VA, wegen Betrugs gegen

DCM Telekommunikation GmbH
Sitz: Industriestr. 6; 83395 Freilassing
vertreten durch den Geschäftsführer
Ersin Celebi,

wegen Betrug, wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 534.368,61 €

des Amtsgerichts Traunstein, ER 5 Gs 573/12, vom 15.03.2012

gegen die

DCM Telekommunikation GmbH
Sitz: Industriestr. 6; 83395 Freilassing
vertreten durch den Geschäftsführer
Ersin Celebi,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Gesicherte Vermögenswerte:

Konto 698181500 und 698181501 bei der Commerzbank AG, Lahnstraße 60, 60326 Frankfurt a. M. in Höhe von 7.458,62 EUR

Quelle: Bundesanzeiger

Mahnschreiben von falschem Inkassobüro

Eine Firma Deutsche Inkasso Dienst GmbH verschickte Zahlungsaufforderungen an zahlreiche KonsumentInnen. Keinesfalls sollte Geld überwiesen werden, warnt der AK-Konsumentenschutz. In den der Arbeiterkammer vorliegenden Forderungsschreiben wird behauptet, der Empfänger hätte eine kostenpflichtige Dienstleistung der Firma „Magoo 24 AG“ (Gewinnspieleintragungsservice) in Anspruch genommen und die Spielbeiträge nicht bezahlt. Der AK Kärnten sind ähnliche Inkassoschreiben bekannt, in welchen anstelle der „Magoo 24 AG“ die Firmennamen „Spielgemeinschaft Gewinnprofi-Lotto“ und „Tele49, Tauris Invest B.V.“ angeführt sind.

In allen Fällen fordert der Inkassodienst die KonsumentInnen auf, binnen sieben Tagen einen Betrag von zumeist € 133,45 einzuzahlen. Die angegebene Bankverbindung des Inkassodienstes variiert, in allen Fällen handelt es sich aber um Konten bulgarischer Banken. Für den Fall, dass die Einzahlung nicht erfolgt, droht der Inkassodienst in seinem Schreiben mit gerichtlichen Schritten und der Pfändung. Laut Mag. Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes, können sich die besorgten SteirerInnen nicht erinnern, je einen Vertrag mit der Firma Magoo24 AG geschlossen zu haben. „Unsere Recherchen haben ergeben, dass es eine Inkasso Dienst GmbH an der angegebenen Adresse gar nicht gibt.“

Da es sich bei den Schreiben offensichtlich um eine neue Art der „Abzocke“ handelt, rät die steirische Arbeiterkammer den Empfängern dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen, den Betrag nicht einzuzahlen und eventuell Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Quelle: Arbeiterkammer Steiermark

17.11.12

Prozess wegen Betrug mit Gewinnspielen am LG Düsseldorf

Wer gerne an Gewinnspielen teilnimmt, kann sich die Arbeit abnehmen lassen. Für eine Gebühr bieten Firmen ihre Dienste an, Kunden bei mindestens 200 Verlosungen anzumelden. Seit Mittwoch müssen sich fünf Männer, darunter ein ehemaliger FDP-Ratsherr aus Meerbusch, vor dem Landgericht wegen Betruges verantworten. Sie sollen in 66 000 Fällen Kunden mit einer solchen Firma betrogen haben – ohne sie jemals bei einem Gewinnspiel registriert zu haben. ...

Zum Auftakt machten die Angeklagten (27 bis 40 Jahre) noch keine Angaben. Gegen einen Kaufmann läuft außerdem parallel noch ein anderer großer Prozess in Frankfurt. Darum wird das Verfahren in Düsseldorf möglicherweise ausgesetzt.

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Stadtverwaltung Ahr warnt vor Abzocke

Bei der Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung häufen sich die Beschwerden über die Gewerbeauskunft-Zentrale.

Diese sogenannte Gewerbeauskunft-Zentrale ist eine GmbH mit Sitz in Düsseldorf. In entsprechenden Anschreiben werden vor allem Gewerbetreibende aufgefordert, die notierten Angaben zu ihrem Unternehmen zu überprüfen und diese Angaben sodann korrigiert zurückzusenden. Die durch die GmbH versandten Unterlagen erwecken auf den ersten Blick den Eindruck, dass es sich hierbei um behördliche Dokumente handelt. Das ist aber nicht der Fall, ...

Quelle und vollständiger Bericht: WochenSpiegel

Seriöse Kaffeefahrten gibt es nicht

Einladungen der Firma „von Radenstein“ sind Anfang der Woche in vielen Siegener Briefkästen gelandet. Versprochen wird ein Gewinn von 946,04 Euro. Die klassische Kaffeefahrten-Masche. Damit keiner darauf reinfällt, klären Verbraucherberaterin Astrid Goetze und Uwe Jaschke, Leiter des Siegener Komissariats für Kriminalistätsvorbeugung und Opferschutz, auf. ...

Die Firmen müssen ihre Veranstaltung bei den ortlichen Gewerbeämtern anmelden und eine Reisegewerbekarten vorlegen. Oft wird das ignoriert, deshalb wird in den Anschreiben auch kein Ziel angegeben. Die Polizei kommt ins Spiel, wenn die Türen verschlossen werden und den Teilnehmern gedroht wird: „Sie kommen hier erst raus, wenn Sie etwas kaufen.“ Rufen Sie sofort die Polizei, hierbei handelt es sich um Nötigung, Erpressung und wenn die Türen abgeschlossen werden sogar um Freiheitsberaubung. Außerdem müssen solche Ausflugsfahrten immer zum Startort zurückführen, der Veranstalter ist verpflichtet, Sie wieder mitzunehmen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Angeblicher Doktor aus Berlin betrog Rentner um 4.500 Euro

Dass Betrüger äußerst einfallsreich sind, ist mittlerweile bekannt. Wenn aber ein Doktor Schwarz aus Berlin am Telefon ist und ein überaus überzeugendes Gespräch mit meist älteren Mitbürgern führt, muss dies seine Wirkung nicht verfehlen. Anders ist es nicht zu erklären, dass erneut mehrere Tausend Euro an Betrüger überwiesen, bzw. mit der Post geschickt wurden.

Über ein Dutzend Fälle wurden im laufenden Jahr bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Der jüngste Fall ereignete sich in Amberg. Im Laufe der vergangenen Woche erhielt ein 89-jähriger Rentner einen Anruf von einem angeblichen Beamten einer Finanzbehörde. Von diesem erhielt der Rentner eine Telefonnummer mit Berliner Vorwahl, unter der er einen gewissen Dr. Schwarz kontaktieren solle. Es gehe um eine Rückzahlung aus einem Fond.

Neugierig geworden rief der Rentner die Nummer an und hatte auch eine Person am anderen Ende, die sich als Dr. Schwarz ausgab. Dieser teilte dem 89-Jährigen mit, dass er 58.000 Euro Rückerstattung aus einem Aktienfond erhalte. Dafür müsse er aber zunächst 2.000 und ein weiteres Mal 2.500 Euro in Scheinen per Post an eine Adresse in Holland schicken. Gesagt getan! Der Rentner packte die Geldscheine in ein Kuvert und vertraute dieses der Post an. Als nur zwei Tage später der vermeintliche Doktor erneut anrief und nochmals 5.500 Euro forderte, wandte sich der Geschädigte an die Polizei und erfuhr, dass er einer Gruppe von Betrügern aufgesessen ist.

Die Telefonnummer mit Berliner Vorwahl wurde von Betrügern angemietet und die Gespräche ins Ausland umgeleitet. Die Masche ist polizeilich bekannt und bereits in einem Sammelverfahren in Niedersachsen anhängig.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor Gewinnversprechen, enormen Rückerstattungen aus Aktienfonds oder sonstigen Verlockungen, egal ob im Internet, per Post oder telefonisch. Man sollte sich, bevor man eine geforderte Vorauszahlung tätigt, zunächst überlegen, ob man überhaupt an dem Gewinnspiel teilgenommen hat, oder ob man überhaupt in einen Fond eingezahlt hat und im Zweifelsfalle sollte man sich an die Polizei wenden, die dann entsprechende Ermittlungen einleiten kann.

Quelle: Bayerische Polizei

Anwältin droht Opfern mit Klage im Auftrag der GWE GmbH

Eine Rechtsanwältin Mölleken mahnt und droht auch gegenüber Verbrauchern für eine GWE Wirtschaftsinformations GmbH rechtliche Konsequenzen an, sollten die Betroffenen nicht endlich "freiwillig" zahlen.

Obwohl die Verbraucher das Vertragsverhältnis widerrufen und angefochten haben, behauptet Frau Mölleken, letztmalig Gelegenheit zu geben, "die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen". Gegen die Bezahlung von 375 Euro könne die ganze Sache beendet werden. Rechtsanwältin Mölleken bekräftigt ihre Drohung mit einer gerichtlichen Klage dadurch, dass sie ihrem Mahnschreiben eine vorgefertigte Klageschrift beifügt. Die Klage verfügt über eine üppige 10seitige Begründung. Mit der Klageschrift soll den Betroffenen offensichtlich klargemacht werden, dass es nicht bei einer bloßen Drohung mit der Klage bleibt.

Verbraucherschützer Joachim Geburtig rät: Betroffene sollten sich hiervon nicht beeindrucken lassen. Wenn keine Unternehmereigenschaften vorliegen, ist die Waffe des Verbrauchers der Widerruf sowie die Anfechtung der behaupteten Forderung.

Quelle: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Teure Anmeldung bei Melango.de und Vendis GmbH

Auf der Jagd nach dem vermeintlichen Schnäppchen gelangen zahlreiche Internetnutzer auf Plattformen wie melango.de, mega-einkaufsquellen.de, grosshandel-angebote.de oder wir-lieben-grosshandelspreise.de. Betreiber dieser Internetseiten sind die Firmen Melango.de GmbH oder Vendis GmbH. Sie bieten unter anderem Smartphones, Tablets und Digitalkameras zu vermeintlich günstigen Preisen an. Wer sich dort anmeldet, erhält überraschend eine Rechnung über 249 Euro für eine Mitgliedschaft. Eingereichte Widerrufe erkennt die Melango GmbH nicht an. Das Unternehmen besteht auf Zahlung des Rechnungsbetrages und verweist darauf, dass Widerrufe ausschließlich bei einem Geschäft zwischen Verbrauchern gelten, bei Geschäften zwischen Unternehmern sei das anders.

"Viele Nutzer haben übersehen, dass sich das Angebot ausschließlich an B2B (Business to Business), also Geschäftskunden beziehungsweise Unternehmer richtet", sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das trifft insbesondere diejenigen Verbraucher, die über Links oder Werbebanner, z. B. über Facebook, auf die Anmeldemaske der Internetpräsenz gelangten.

Mit den Beschwerden über Melango und Co. befassen sich schon seit längerem verschiedene Gerichte. Zunehmend sprechen einige von ihnen den Plattformbetreibern einen Zahlungsanspruch ab. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, den Vertragsabschluss zu bestreiten und sich auf verschiedene verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen zu berufen.

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen

Von den genannten Webseiten sind einige inzwischen nicht mehr zu erreichen, wie z.B. melango.de oder wir-lieben-grosshandelspreise.de.