10.12.12

Vorläufiges Insolvenzverfahren der KVR Handels GmbH

Zunächst hatte die OGV Eichner mit Schreiben vom 22.11.2012 mitgeteilt, dass die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der KVR erfolglos geblieben war. Für den 10.12.2012 war dann Termin für den Geschäftsführer der KVR, Herrn Frank Drescher, zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anberaumt worden.

Nun hat die OGV Eichner mit weiterem Schreiben vom 04.12.2012 mitgeteilt, dass über das Vermögen der KVR Handelsgesellschaft mbH das vorläufige Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Landshut (Az. 30 IN 970/12) eröffnet worden sei. Zugleich hat das Gericht gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO die Durchführung weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt.

Damit wird die unseriöse, nach meiner Auffassung auch strafrechtlich relavante Tätigkeit der KVR, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drescher, offenkundig. Nur gut drei Monate nach den massenweise versandten Abmahnungen wird die „Flucht in die Insolvenz“ angetreten.

Mit diesseitigem Schreiben vom 29.11.2012 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Landshut gegen Herrn Frank Drescher Strafanzeige und Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere aber wegen des Verdachts des Betruges und der Nötigung gestellt. Eine Antwort der StA steht noch aus.

Ebenfalls mit Schreiben vom 29.11.2012 habe ich gegen die Rechtsanwälte Thomas Urmann und Sebastian Debelli (handelnd unter der Bezeichnung U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) Strafantrag und Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt, insbesondere wegen des Verdachts der Beihilfe zum Betrug. Auch hier steht die Antwort der StA noch aus.

Quelle und vollständiger Bericht: RA-Felling.de