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14.05.10

Moskau Inkasso in der Schweiz unerwünscht

Die Thurgauer Behörden haben einem Deutschen, der eine Firma für «russisches Inkasso» betreibt, zu Recht eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung verweigert. Laut Bundesgericht stellt der Mann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Im Internet preist der Deutsche seine Inkassodienstleistungen mit den Worten an, Forderungen «auf russische Art mit einem Team aus Moskau» einzutreiben. Bei zahlungsunwilligen Schuldnern könne er so «einen unbezähmbaren Rückzahlungswunsch wecken».

2008 verwehrte ihm das Thurgauer Migrationsamt eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung für Selbständige. Zuvor hatte das Amt Abklärungen getätigt und herausgefunden, dass der Mann mehrfach vorbestraft ist, unter anderem wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung im Rahmen einer Geldeinforderung.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des dubiosen Geschäftsmannes nun abgewiesen. Die Richter in Lausanne bekräftigen die Ansicht der Thurgauer Behörden, dass er eine schwere und gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in der Schweiz darstellt.

Seine bisherigen strafrechtlichen Verurteilungen würden ihn in einem ausgesprochen schlechten Licht erscheinen lassen. Aufgrund seiner Tätigkeit im «russischen Inkasso» bestehe stets die Gefahr, dass er in den Bereich der strafbaren Nötigung gerate.

Sein Geschäftsgebaren lasse ein persönliches Verhalten erkennen, welches weitere Straftaten sehr wahrscheinlich mache. Im übrigen sei er weder privat noch geschäftlich in der Schweiz verwurzelt. Eine Rückkehr nach Deutschland dürfte ihm deshalb nicht schwer fallen.

Quelle: 20min.ch

13.06.09

Gericht verhängt Ordnungsgelder gegen Inkasso Team Moskau

Aus der aktuellen Pressemitteilung des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. geht hervor, dass gegen das Inkasso Team Moskau mehrere Ordnungsgelder verhängt wurden. Dem Inkasso Team Moskau ist es untersagt für Inkassodienstleistungen zu werben.

Ordnungsgeld verhängt: Gericht untersagt „Moskau Team“ Werbung für Inkassodienstleistungen

Berlin (ots) - Das Landgericht Köln hat jetzt in zwei aktuellen Beschlüssen hohe Ordnungsgelder gegen die unter dem Namen "Inkasso Team Moskau" bekannt gewordene Firma TMA Telefonmarketing GmbH verhängt. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hatte gegen die Firma Bestrafungsanträge wegen unerlaubter Werbung für Inkassodienstleistungen gestellt.

Das Gericht hält dies in sieben Fällen für erwiesen, unter anderem mit Anzeigen in Onlinediensten und einem Film auf dem Portal clipfish.de. Dafür erließ es ein Ordnungsgeld in Höhe von 52.500 Euro. In einem weiteren Fall hatten ...

Quelle und vollständige Mitteilung: presseportal.de