29.03.12

Betrug mit Paysafe-Bons

Betrüger versuchen seit Monaten in Oberösterreich mittels sogenannter Paysafe-Bons Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen – häufig mit Erfolg

Die freudige Mitteilung über einen Lottogewinn von 1,5 Millionen Euro kam per Telefon. Doch vorher hatte der Betroffene eine Steuer zu entrichten, mittels so genannter Paysafe-Bons. Der Betroffene wurde aufgefordert, dem Anrufer den Pincode und somit das Geld zukommen zu lassen. Mehr als zwei Wochen ging das so. Immer wieder wurden Bons gekauft. „Dem Betroffenen wurde erzählt, der Geldtransporter steht an der Grenze und der Zöllner verlangt Geld“, sagt Walter Rothländer, Leiter der Abteilung Betrug im Landeskriminalamt. Am Ende waren 20.500 Euro weg. „Das war heuer im Februar“, so der Chefinspektor.

Längst kein Einzelfall. Die Fälle häufen sich. ...

Quelle und vollständiger Bericht: OÖNachrichten

28.03.12

Abofallen: Abzockers Nachlese

Chemnitzer Spätlese, so oder ähnlich könnte der Saft bezeichnet werden, welchen die Privilege Communication GmbH aus Chemnitz mit ihrem Geschäftsführer Christian Riebold derzeit zu verzapfen versucht. Längst sind die meisten Abofallen, so wie auch auch der von Christian Riebold betriebene Routenplaner1.com, aus der Werbe- in die Sterbephase gewechselt. Der Grund dafür liegt in der Änderung der Werberichtlinien von Google und ihrer konsequenten Umsetzung. Danach darf für kostenpflichtige Webseiten keine Werbung geschaltet werden, wenn die Inhalte anderweitig kostenfrei erhältlich sind. Das hält aber die Abzockszene nicht davon ab, den einmal gelockten „Kundenstamm“ auch mehrere Male abzocken zu wollen.

Wenn man sich den sonst üblichen Reifeprozess einer auf diese Weise generierten Rechnung vor Augen führt, dann fällt auf, dass der Reifezyklus des 2012er Jahrgangs ein wenig aus dem Rahmen fällt, was möglicherweise auf eine gewisse Bedürftigkeit in der Branche schliessen lässt.

Im vorliegenden Fall haben wir die Aussaat, also die Registrierung des Opfers am 23.06.2010. Nach ca. 4 Wochen Lagerung erfolgte die Ernte des 2010er Jahrgangs. Die Rechnung des Folgejahres wäre demnach Mitte 2011 erntereif gewesen. Hat der Abzocker schlicht vergessen, diese Ernte einzufahren, oder warum versucht Christian Riebold eine Nachlese für 2011 erst im März 2012, also völlig außerhalb des üblichen Reifezyklus?

Wir wagen an der Stelle das Orakel, dass zumindest die Sparkasse Chemnitz den Ausflug aus dem natürlichen Reife- und Ernteprozess nicht verzeihen wird.

Aktuell wird das Portal routenplaner1.com laut Impressum zwar von der Privilege Communication GmbH betrieben. Aber das war nicht immer so. Vor einem Jahr wies das Impressum noch die Firma NOM New Online Media Ltd. als Betreiber aus.

screenshot vom 08.02.2011

Als Domizil wurde immer noch die Anschrift aus Eisenach angegeben, obwohl der Sitz des Unternehmens bereits seit Juni 2010 nach Frankfurt am Main verlegt war. Im Juli 2011 wurde die deutsche Zweigstelle der NOM New Online Media Ltd. in Frankfurt am Main aufgelöst. Für die Webseite Routenplaner1.com, ist laut whois-Daten die Firma NOM New Online Media Ltd. immer noch der Domaininhaber. Merkwürdig, seit Anfang des Monats existiert das Unternehmen nicht mehr, denn auch im britischen Handelsregister wurde die NOM New Online Media Ltd. inzwischen gelöscht.

Name & Registered Office:
NOM NEW ONLINE MEDIA LTD.
5 JUPITER HOUSE CALLEVA PARK
ALDERMASTON
READING
BERKSHIRE
RG7 8NN
Company No. 06617846

Status: Dissolved 06/03/2012
Date of Incorporation: 12/06/2008

Polizei warnt vor Betrugsmasche mit Nachnahme

Betrüger wenden zur Zeit in Bereichen von Rheinland-Pfalz eine neue Betrugsmasche an, vor der die Polizei warnt. Telefonisch wird überwiegend älteren Menschen zu einem größeren Geldgewinn gratuliert. Um sich diesen Gewinnbetrag zu sichern, soll man sich „paysafecards“ kaufen. Nach einer Stunde wird man erneut angerufen und soll die PIN-Nummer auf der „paysafecard“ durchgeben, um sich den Gewinnbetrag zu sichern. Ist dies alles geschehen, käme jemand und würde den Gewinnbetrag vor Ort Zuhause auszahlen. Dies ist aber nicht der Fall. Geht man auf die Sache ein und hat man die PIN-Nummer telefonisch durchgegeben, kann der Anrufer für den bezahlten Betrag der „paysafecard“ im Internet einkaufen. Abgesehen davon, dass auf der „paysafecard“ ausdrücklich draufsteht, die PIN-Nummer telefonisch nicht weiterzugeben, kann der Geschädigte im Nachhinein, wenn die Weitergabe dennoch erfolgt ist, dies nicht mehr rückgängig machen und bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Quelle: Polizeidirektion Wittlich

Zeus-Botnet: Microsoft knipst Spammer-Server aus

Sie hätten auf Aktionen der Strafverfolgungsbehörden warten können, doch das dauerte Microsoft offenbar zu lange. Deshalb hat der Softwarekonzern einen Gerichtsbeschluss besorgt, um zivilrechtlich gegen ein sogenanntes Botnet vorzugehen. Am Freitag schlugen Angestellte des Unternehmens dann zu: Gemeinsam mit US-Marshals durchsuchten sie zwei nicht näher bezeichnete Bürogebäude in den Bundesstaaten Pennsylvania und Illinois. Auf richterlichen Beschluss wurde Beweismaterial sichergestellt.

Das Durchsuchungsteam legte eine Reihe von Webservern still. Kriminelle sollen diese Server genutzt haben, um Computer zu infizieren und persönliche Daten zu stehlen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel online

Topdeals.de manipuliert offenbar Versteigerungen

Die Betreiber versprechen Schnäppchen, doch bei den Auktionen von Topdeals.de geht es wohl nicht mit rechten Dingen zu. Nach Informationen von SPIEGEL TV werden bei dem Webportal Versteigerungen durch sogenannte Biet-Roboter beeinflusst. Das treibt die Preise in die Höhe. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel online

Traumurlaub ab einem Euro: Mit diesem Versprechen bewirbt das Internetportal topdeals.de sein Angebot. Doch bei Recherchen von SPIEGEL TV waren die Preise stets deutlich höher - und wurden immer wieder durch dieselben Bieter in die Höhe getrieben.

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel online

26.03.12

Fauler Abo-Deal am Telefon

Nicht nur brandenburgische Verbraucher sind kürzlich auf einen Telefon-Trick der Colors Print Media GmbH hereingefallen, sondern die Abzocke machte bundesweit die Runde:

Mit der telefonischen Androhung einer bevorstehenden Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher wegen angeblich noch offener Forderungen aus Gewinnspielverträgen schüchterte die Firma Verbraucher ein und lockte sie unter dem Motto "Pfändung oder Zeitschriftenabo!" in Aboverträge. Juristin Sabine Fischer-Volk stärkt Betroffenen den Rücken: "Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen und so zustande gekommene Abos sofort widerrufen sowie auf Grund widerrechtlicher Drohung anfechten.” Bei Bedarf helfen die Verbraucherschützer gern.

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Brandenburg

Gemeindeverwaltung warnt vor Anzeigenanfragen

Der „Verlag für Mediengestaltung“ aus Andernach am Rhein hat mehreren Ladberger Unternehmen Anzeigenplatz in einer neuen Bürgerinformationsbroschüre angeboten. Das teilt die Gemeindeverwaltung mit und weist ausdrücklich darauf hin, „dass zurzeit keine neue Neubürger-, Familien- oder sonstige Informationsbroschüre im Namen der Gemeinde Ladbergen aufgelegt wird.“ Die Verwaltung warnt davor, auf die Angebote dieses Verlages einzugehen, denn die beworbene „Bürgerinformationsbroschüre“ ist nicht mit der Gemeinde Ladbergen abgesprochen, noch wird sie von der Gemeinde Ladbergen unterstützt.“

Mit dem Wort „dubios“ bewertet Joachim Brendel, Geschäftsführer der Bereiche Handel und Verkehr der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen das Geschäftsgebaren des „Verlags“. ...

Auch im Internet wird in bestimmten Foren vor dem Unternehmen gewarnt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westfälische Nachrichten

Softwarebilliger wehrt sich gegen Vorwürfe von Microsoft

In einer Pressemeldung vom 13. März hatte Microsoft unter Bezug auf eine Beschlagnahmungsaktion des Landeskriminalamts Berlin behauptet, dass über den Webshop "Softwarebilliger.de" gefälschte Datenträger mit Microsoft-Betriebssystemen vertrieben würden. Nun stellt der Betreiber des Webauftritts, die TYR Holding GmbH klar, dass von Softwarebilliger.de keine gefälschten Programme oder Datenträger verkauft würden. "Als seriöser Händler von gebrauchter Software halten wir uns selbstverständlich an die geltenden Gesetze", betonte Elmar Ewaldt, Geschäftsführer der TYR Holding GmbH in einen Gespräch mit heise online. Man werde sich deshalb mit allen Mitteln gegen die aus seiner Sicht haltlosen Vorwürfe von Microsoft zur Wehr setzen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise online

Kammergericht warnt vor Abmahnungen einer angeblichen Kanzlei

Zahlreiche Bürger haben in letzter Zeit Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltsbüros Dr. Kroner und Kollegen aus München wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten und sich deswegen mit einer Anfrage an das Kammergericht gewandt. In den Abmahnschreiben war die folgende Formulierung enthalten:

„Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen ist ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Az. 8413 G 2 KG)“

Vor wenigen Tagen teilte das Kammergericht in einer Pressemitteilung mit, dass diese Aussage unzutreffend ist und weist darauf hin,

"Eine derartige Kanzlei ist hier nicht als Inkassodienstleister registriert. Das angegebene Aktenzeichen existiert nicht."

Allem Anschein nach handelt es sich um Betrugsversuche. Wir können Empfängern solcher Schreiben nur raten, auf keinen Fall zu zahlen und stattdessen eine Anzeige zu erstatten.

Urteil im Prozeß um Abofallen vor dem LG Hamburg

Das Landgericht Hamburg hatte im Verfahren gegen sieben Angeklagte wegen des Betreibens von Kostenfallen im Internet in der vergangenen Woche Freiheitsstrafen zwischen 12 und 45 Monaten sowie Geldstrafen verhängt. Antiabzockenet berichtete im Beitrag Internet-Betrüger: Haftstrafe für Haupttäter darüber.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Angeklagten - teilweise als Täter, teilweise als Gehilfen - über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren im Internet „Abofallen“ betrieben haben. Auf diese Weise haben sie bei ca. 65.000 Internetnutzern einen Schaden von insgesamt mindestens 4,5 Millionen Euro verursacht.

Die Angeklagten haben mit unterschiedlichen Unternehmen im Internet sog. Sinnlosangebote unterbreitet. Sie haben Leistungen kostenpflichtig angeboten, die andernorts kostenfrei zu erhalten waren. Auf diese Weise wurde z.B. Freeware, d.h. frei erhältliche Software, kostenpflichtig angeboten. Dabei war der Hinweis auf die Kostenpflicht allerdings absichtlich so positioniert, dass er bei flüchtiger Betrachtung der Websites leicht übersehen werden konnte. Wer sich auf den Websites der Angeklagten anmeldete, erhielt anschließend eine E-Mail, in der ihm der Abschluss eines Vertrags bestätigt und er zur Zahlung von 60,-- bzw. 84,-- Euro aufgefordert wurde. Kam er der Zahlungsaufforderung nicht nach, folgten in zahlreichen Fällen Zahlungsaufforderungen seitens des ebenfalls mitangeklagten Rechtsanwalts.

Nach dem Urteil der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Hamburg erfüllt dieses Verhalten den Tatbestand des Betruges. Mit den an die Kunden versandten Zahlungsaufforderungen täuschten die Angeklagten den Kunden vor, diese seien eine vertragliche Zahlungsverpflichtung eingegangen. Tatsächlich waren jedoch keine Verträge zustande gekommen, weil den Angeklagten wegen des Inhalts ihrer sinnlosen Angebote und der gezielten Gestaltung ihrer Websites klar war, dass Kunden, die sich dort anmeldeten, den Kostenhinweis übersehen hatten. Wenn aber ein Kunde keine entgeltliche Leistung in Anspruch nehmen möchte und der Anbieter dies erkennt bzw. hiervon ausgeht, kommt kein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande.

Der Angeklagte, der als Initiator der Taten an allen wesentlichen Entscheidungen maßgeblich beteiligt und für die Konzeption der Websites verantwortlich war, ist insbesondere wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Gegen drei weitere Angeklagte wurden Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und zehn Monaten festgesetzt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die übrigen drei Angeklagten wurden wegen ihrer untergeordneten Beihilfehandlungen zu Geldstrafen verurteilt bzw. mit Strafvorbehalt verwarnt.

Das gerichtliche Aktenzeichen lautet 608 KLs 8/11. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden. Hierüber entschiede dann der Bundesgerichtshof.

Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht

23.03.12

Abzocker nehmen andere Zielgruppen in Visier

Bei einer Suche nach den im Internet ausgelegten Fallen der Abzocker haben wir neuerdings feststellen können, dass offensichtlich Veränderungen beim Beuteschema der Gebr. Schmidtlein und ihrem Strohmann Alexander Varin stattgefunden haben. Während der Anfgangs- und Hochzeiten der Schmidtlein-Bande wurden in erster Linie Kinder, Jugendliche und Heranwachsende auf der Suche nach Hausaufgabenhilfe, Bildern, Songtexten, Referaten usw. bevorzugt abgezockt. Doch nach und nach hat sich der Schwerpunkt auf die Suche nach kostenlosen Downloads für Software verlagert.

Doch dann machte Google offenbar Ernst mit der Umsetzung der Werberichtlinie, dass für anderweitig kostenfrei erhältlichen Inhalt keinerlei Werbung auf kostenpflichtige Seiten zulässig ist. Nun können wir die Fallen nur noch auf Yahoo und Bing finden, wo wir als entsprechende Suchbegriffe "grosshandel günstig" eingeben:

Wir interessieren uns für den ersten gesponserten Treffer unter www.grosshandel-produkte.de und klicken durch zur Homepage:

Es öffnet sich eine unverfänglich anmutende Seite einer uns bis dato unbekannten Vendis GmbH, über die gewerbliche Kunden in einer Datenbank mit über 10.000 Adressen Hersteller, Großhändler und Lieferanten suchen und finden können. Solche und ähnliche Angebote gibt es zu Hauf im Internet, aber auch als Druckerzeugnis oder auf Speichermedium in der Regel kostenfrei oder für wenige EURO, da in der Regel die Hersteller, Großhändler und Lieferanten mit ihren Anzeigen diese Datenbanken finanzieren. Von daher werden wir ein wenig stutzig, dass der Zugang „beantragt“ werden soll und scrollen zum Ende der Seite durch:

Ganz nebenbei fällt uns die mangelhafte Kategorisierung auf, denn wer weiß denn schon, was genau die beispielhaft angezeigte Adolf Pfeiffer GmbH anbietet und für wen diese Firma als Hersteller, Großhändler oder Lieferant von Interesse sein sollte. Irgendwie macht die Seite einen noch unfertigen Eindruck, weshalb wir zur angezeigten Schwesterseite www.Grosshandel-Angebote.de wechseln:

Das Impressum weist die bis dato unbekannte und noch nicht in Erscheinung getretene Vendis GmbH in Berlin mit einer Geschäftsführerin Eva Rüpps als Verantwortliche für diese Webseitenfamilie aus.

Also wollen wir uns mit dem Inhalt der Seite beschäftigen und klicken irgendwohin auf der Homepage und landen auf einem uns seltsam vertraut vorkommenden Registrierungsformular:

So richtig heimelig vertraut wird uns aber bei dem uns mittlerweile sehr vertrauten aber immer noch unvollständigen Satz unter "Informationen": Folgende Leistungen erhalten Sie in unserem Loginbereich. Duch Drücken des Buttons „Jetzt anmelden entstehen Ihnen Kosten von 238,80 Euro zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 19,90 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

Allerdings fällt auch die deutliche Preiserhöhung um EUR 158,18 pro Jahr auf, weil jetzt die MWSt. noch aufgeschlagen wird, was einer satten Erhöhung um 196 % gegenüber den bisherigen Kosten der traditionellen Abofallen entspricht. Wer sich wirklich hinter dieser neu angelegten Abofalle verbirgt, wurde bereits bei AbZocknews.de berichtet:

Scheinbar haben die Gebr. Schmidtlein bereits auf die Veröffentlichung bei AbZocknews.de reagiert und den Reputations-Management-Muck um den Querverweis zu Tropmi bereinigt, die anderen Spuren liessen sich aber nicht so schnell verwischen:

Interessant in dem Zusammenhang ist die offenbar auf Dauerhaftigkeit angelegte Symbiose zu dem nachrangigen Inkassodienst Aninos Anwaltsinkasso

des Rechtsanwalts Fedor Zutz aus Osnabrück (sic!), der wild entschlossen scheint, die direkte Nachfolge von Olaf Tank, antreten zu wollen.

Telefon-Betrügerbande zu Haftstrafen verurteilt

Sie haben Senioren mit fingierten Gewinnversprechen zu Anrufen auf eine teure Hotline gelockt – und erbeuteten so 1,9 Millionen Euro. Jetzt wurde die Betrügerbande aus der Ortenau teilweise zu Haftstrafen verurteilt.

Die meisten Geschädigten haben in der Hotline zwar weniger als hundert Euro verloren, der Gesamtschaden von 1,9 Millionen Euro sei jedoch beträchtlich. Von acht Angeklagten – sieben Männer und eine Frau – wurden sechs als Mitglieder der Bande eingestuft, davon vier als Haupttäter. Zwei weitere Beteiligte wurden nur als Gehilfen bestraft. Als Ideengeber galt dem Gericht der 52-jährige Ortenauer Kaufmann Michael H., der seit 2003 auf Mallorca lebt und dort einen aufwändigen Lebensstil pflegte. Er war wie sein 57-jähriger Mittäter Klaus Z., ein studierter Elektrotechniker, 2010 auf der Ferieninsel festgenommen und an Deutschland ausgeliefert worden. Beide erhielten die höchsten Strafen. Michael H. muss sieben Jahre und vier Monate hinter Gitter, Klaus Z. fünfeinhalb Jahre.

Die beiden wurden auch deshalb besonders hart bestraft, weil sie 2009 vom Landgericht Offenburg schon einmal wegen ähnlicher Taten verurteilt wurden. Damals erhielten sie Bewährungsstrafen, doch die Bewährung wurde nun natürlich widerrufen. Zwei weitere Angeklagte erhielten ebenfalls Haftstrafen von dreieinhalb und drei Jahren. Die übrigen vier Beteiligten kamen mit Bewährungsstrafen von zwei Jahren oder weniger davon. In allen Fällen ging das Gericht davon aus, dass die Täter und Gehilfen die Strafbarkeit ihres Tuns kannten. Immerhin liefen gegen H. und Z schon Ermittlungen in Offenburg und Mannheim. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

Offertenbetrüger aktuell bei Handwerksbetrieben aktiv

Der Anrufer will wissen, ob sie auch in der nächsten Bürgerinformationsbroschüre wieder eine Anzeige für ihren Elektro-Installationsbetrieb schalten wolle. Sie habe darin ja schon öfter eine Anzeige geschaltet – und der Vertrag laufe nun aus. Daraufhin kommt ein Fax, das sie als Bestätigung rasch zurückschicken soll.
„Das Ganze schien mir doch sonderbar“, erzählt sie. An eine solche Broschüre konnte sie sich nicht erinnern – der Betrieb ihres Mannes wirbt ausschließlich in den Gelben Seiten. Bei dem Fax handelte es sich um die Offerte einer angeblich im schweizerischen Alpnach ansässigen Firma namens Alidea AG. ...

... Interessanterweise wiederholt sich das Ganze am nächsten Tag zur gleichen Zeit. Der Anruf kommt diesmal von einer Frau, die Firma heißt nun Euro International Media L.t.d. und sitzt in Zürich. ...

Quelle und vollständiger Bericht: ECHO online

21.03.12

Internet-Betrüger: Haftstrafe für Haupttäter

Mit raffinierten Tricks und Kostenfallen prellten sie fast 70 000 Internet-Nutzer um mehr als fünf Millionen Euro.

Im Hamburger Prozess um den groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen verurteilte das Landgericht den Hauptangeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Fünf seiner Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen 12 und 22 Monaten oder Geldstrafen von bis zu 2800 Euro. Ein weiterer Angeklagter wurde verwarnt. Die sieben Männer hatten gestanden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

Aus dem folgenden Video wird deutlich warum die Abofallen-Betreiber vor Gericht kamen.

Quelle: Youtube - gabscom3

Betrugsmasche mit Abmahnungen wegen angeblichem Filesharing

Eine raffiniert aufgemachte Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Herunterladen von Musikdateien aus dem Internet schreckt derzeit zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher auf. Laut Briefkopf stammt das Schreiben von einer Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen aus München.
Sie geben sich alle Mühe, die Rechtsanwälte Dr. Kroner & Kollegen, ihr Vorgehen seriös erscheinen zu lassen. Sie bemühen das Who is who der Musikindustrie und geben vor, von EMI Music Germany, Sony BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., Dream Works SKG und Paramount Pictures "mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt" worden zu sein. Sie listen pro Empfänger mehrere konkrete Termine aus dem Jahr 2011 inklusive genauer Uhrzeit auf, an denen die E-Mail-Empfänger angeblich die Filesharing-Dienste von megaupload.com in Anspruch genommen und Filme, TV-Serien und Musiktitel heruntergeladen hätten.

Nur: die Anwälte nennen keinen einzigen Titel, den die Verbraucher heruntergeladen haben sollen. Statt der angeblich anfallenden Kosten in Höhe von 891,31 € machen die Anwälte ein Vergleichsangebot über 146,95 €. Der Betrag soll auf ein Konto in der Slowakei überwiesen werden. Dubios erscheint auch, dass die Kanzlei nur über zwei Mobilfunk-Anschlüsse erreichbar sein soll. Der Briefkopf enthält weder Festnetz- noch Faxnummer. Die in dem Schreiben genannte Internetadresse ist mittlerweile offenbar abgeschaltet.

Die Verbraucherzentrale rät, die E-Mail zu löschen und den geforderten Betrag keinesfalls zu überweisen.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Kaffeefahrt musste vorzeitig beendet werden

Vertreter von Polizei und Gewerbeamt untersagten am Donnerstagmittag den weiteren Verlauf einer Wanderverkaufsveranstaltung in einer Gaststätte einer Hegaugemeinde. Die Teilnehmer aus der Schweiz, im Alter zwischen 75 und 86 Jahren, waren mit einem Gewinnversprechen zu der Wanderverkaufsveranstaltung gelockt worden. Sie sollten jeweils 5000 SFR und ein Elektrofahrrad im Wert von gut 1000 € gewonnen haben und dies bei der Veranstaltung überreicht bekommen. Den versprochenen Gewinn gab es natürlich nicht, dafür eine Warenpräsentation für eine pulsierende Magnetfeldtherapiedecke. Bei deren Benutzung wurden vielfältige Heilerfolge versprochen, ohne dass deren Wirkungsweise durch ein technisch-physikalisches oder technisch-medizinisches Gutachten nachgewiesen worden war.

Gegen den 51 Jahre alten Mann der die Wunderdecke präsentierte und seinen 39 Jahre alten Gehilfen, beide aus Cloppenburg, wurden Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingeleitet.

Quelle: Polizeidirektion Konstanz

19.03.12

Urteil im Abofallen-Prozess am Mittwoch erwartet

Im Prozess um einen groß angelegten Internet-Betrug mit sogenannten Abofallen will das Landgericht Hamburg an diesem Mittwoch (9.30 Uhr) das Urteil verkünden. Mit Tricks und Kostenfallen sollen sieben Angeklagte fast 70 000 Nutzer geprellt und mehr als fünf Millionen Euro ergaunert haben. Die Wirtschaftskammer verhandelt bereits seit Ende Oktober gegen die Männer, unter anderem wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie Verstößen gegen das Urheber- und Markenrecht. ...

Die Staatsanwaltschaft hat für den Hauptangeklagten, einen einschlägig vorbestraften 28-Jährigen, vier Jahre Gefängnis verlangt. Für seine sechs Mitangeklagten forderte die Anklage Bewährungs- oder Geldstrafen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: CIO.de

Deutsche Direkt Inkasso verwendet Poststempel der GWE

Nicht schlecht staunte ich, als mir neulich ein Mandant seine gesamten Unterlagen nebst sämtlicher Briefumschläge zusandte. Dabei war auch einer der DDI Deutsche Direkt Inkasso GmbH sowie einer der GWE Wirtschaftsinformations GmbH. Beide Briefe tragen einen Stempel von der selben Stempelmaschine, die Nummer ist jeweils 3D06009F8. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Rechtsanwalt Thomas Meier

Abzocke per Lastschrift

Wer auf seinem Kontoauszug den Namen Petrus Egidius Knabben liest, sollte vorsichtig sein. Ein Betrüger soll mit Lastschriften insgesamt 1,7 Millionen Euro ergaunert haben. Auch Gladbacher gehören zu den Betroffenen. ... Jeweils 19,95 Euro wurden innerhalb weniger Stunden von einem "Petrus Egidius Knabben" abgehoben, angeblich für eine "Mobile App", wie der Verwendungszweck verriet. ...

Im Internet gibt es mittlerweile zahlreiche Warnungen vor der Abzockmethode. Auf den Fall aufmerksam geworden ist eine Bank in Lingen, die seit Mitte Februar vermehrt Rücklastschriften des Verdächtigen Knabben bemerkt hatte und die Staatsanwaltschaft kontaktierte. Seitdem wird gegen den 62-jährigen Niederländer mit dem Pseudonym Petrus Egidius Knabben und eine mutmaßliche 65-jährige Komplizin aus Amsterdam wegen Betruges ermittelt.

Beide stehen im Verdacht, Menschen in ganz Deutschland um Geld gebracht zu haben. Mittlerweile wurde ein Konto mit 1,7 Millionen Euro beschlagnahmt, auf dem die Lastschriftbeträge eingingen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: rp-online.de

Bankmitarbeiter verhindert Betrug

3100 Euro − So viel Geld sollte eine 71-Jährige an eine angebliche Lottogesellschaft zahlen. Dem aufmerksamen Angestellten der Postbank-Fililale ... Klaus L. ist es zu verdanken, dass dieser Betrugsversuch vereitelt wurde.

... Klaus L. kam die Situation komisch vor. Als er der Frau erklärte, dass sie dem Empfänger nun die Transaktionsnummer mitteilen müsse, habe diese gesagt, dass sie keine Telefonnummer habe, sondern angerufen werde.

Da war L. klar, dass etwas nicht stimmte. Er stornierte die Überweisung. Die Frau konnte sich im Sozialraum zunächst beruhigen und Leserer verständigte die Polizei. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Landauer Neue Presse

Haftstrafen für Internet-Abzocker gefordert

Sie sollen mehr als fünf Millionen Euro ergaunert haben: Seit Ende Oktober müssen sich mehrere Männer und eine Frau wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag vier Jahre Gefängnis für den Hauptangeklagten. Drei Angeklagte sollen Haftstrafen auf Bewährung erhalten, für drei weitere verlangte die Staatsanwältin Geldstrafen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, insgesamt fast 70.000 Internet-Nutzer geprellt zu haben.

Ursprünglich sollte der Prozess bereits zu Ende sein - das Plädoyer der Verteidigung wurde jedoch auf Montag verschoben. Ob dann auch das Urteil fällt, ist unklar. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Norddeutscher Rundfunk

Wenn die Internet-Nutzer nicht zahlten, soll ein ebenfalls angeklagter Rechtsanwalt Mahnschreiben verschickt haben. Mit seiner Inkassotätigkeit habe er einen erheblichen Schaden verursacht, sagte die Staatsanwältin. «Er hat seine Stellung als Rechtsanwalt bewusst ausgenutzt, um gezielt auf die Opfer einzuwirken.» Der 36-Jährige soll nach dem Willen der Anklage zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt werden.

Quelle und vollständiger Bericht: Handelsblatt

Kripo warnt vor illegalen Abbuchungen

Abbuchungen von 28,41 Euro und mehr durch eine im Raum Hannover ansässigen Firma - für Leistungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel stehen, für das sich die Betroffenen angeblich hätten registrieren lassen.

Für Kriminalhauptkommissar Hanjo Hochleitner, Leiter des Sachgebiets für Betrugsfälle bei der Kripo Itzehoe, stellen sich die Klagen der betroffenen Bürger so dar: "Was hier passiert, könnte illegal sein, denn die Betroffenen geben an, nie persönlichen Kontakt zu dieser Firma gehabt und nie eine Abbuchungsgenehmigung erteilt zu haben." Das Einzige, was Geschädigte im Zusammenhang mit der Firma zu Gesicht bekommen haben wollen: Ein Einschreiben mit "Teilnahmebedingungen" für die "optionalen Gewinnspiele".

Einhergehend mit der Übersendung des Einschreibens erfolge der direkte Zugriff auf das Konto der Betroffenen und die Abbuchung von (wie bisher praktiziert) 28,41 Euro - in einem neueren Fall auch 38,41 Euro. Die Lastschriften seien gekennzeichnet mit dem Firmennamen "Shape", denen eine mehrstellige Nummer und der Begriff "Super-Cent" folge. Die Polizei in Hannover bearbeite gegen die Firma ein Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs.

Für Hanjo Hochleitner, der von einer Vielzahl von Fällen dieser Art weiß - übrigens aus dem gesamten Bundesgebiet -, ist nicht ausgeschlossen, dass die agierende Firma im Besitz von Datensätzen ist, die auch Kontodaten enthalten - von Bürgern aus dem ganzen Bundesgebiet. "Woher diese sensiblen Daten dann stammen und wie die Firma dann in ihren Besitz gekommen ist, wissen wir nicht. Es könnte aber so sein, dass das Versenden der Einschreibebriefe nur der Verschleierung krimineller Handlungen dienen soll." Deshalb sei es möglich, dass der vorherige Kontakt "lediglich vorgespielt" werde.

Hanjo Hochleitner rät den Bürgern: "Kontrollieren Sie ihre Bankbelege regelmäßig. Sollten Sie mit der Firma nie einen so genannten 'Geschäftsbesorgungsvertrag' abgeschlossen und nie die Abbuchungsermächtigung erteilt haben und dennoch Abbuchungen in Höhe von 28,41 Euro oder mehr feststellen, so wenden Sie sich an ihre zuständige Kriminalpolizei und erstatten gegebenenfalls Anzeige gegen die Firma." Woran man den illegalen Zugriff erkennen könne: Auf dem Kontoauszug befänden sich die Hinweise: "Shape" und "Super-Cent".

Aktuell hat jetzt ein Bürger aus dem Raum Wilster (Kreis Steinburg) Anzeige erstattet - ihm seien 38,41 Euro abgebucht worden - unrechtmäßig, wie er gegenüber der Polizei bei der Anzeigenaufnahme betont hatte.

Quelle: Polizeidirektion Itzehoe

Falsche Geldversprechungen

Mit dem Spruch „Wir kämpfen für Ihr Recht“ will wieder ein Massenbrief Mendener auf so genannte Kaffeefahrten locken. Mit falschen Versprechungen versucht die Firma „Versorgungsberatung Dr. Walter Steinbauer“ potenzielle Opfer zu ködern. Die Abzocke hat System: Die Auszahlung angeblicher Gewinne aus verschiedenen Verlosungen wird wieder angekündigt. ...

Was jeden Empfänger einer solcher Sendung hellhörig werden lassen sollte, ist die Postfachadresse, ... Der Name „Vorsorgeberatung“ soll die angebliche Seriosität der Firma herausstreichen, ist aber kein geschützter Begriff.

Quelle und vollständiger Bericht: DerWesten

Betrügerische Offerten einer "AGR-Allgemeines Gewerbe Register"

Anfang des Monats ging bei einer Werbegesellschaft ein Schreiben einer "AGR-Allgemeines Gewerbe Register" ein. Dieses Schreiben hat einen amtlichen Charakter. Hier wird suggeriert, dass die AGR bereits aktiv geworden ist und firmenrelevante Daten im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat. Die Firma wird aufgefordert 795,- Euro auf ein Konto bei einer Bank in Berlin einzuzahlen. Erst bei genauem Lesen des "Kleingedruckten" wird deutlich, dass es sich hier um ein Angebot handelt. Solche Schreiben sind haufenweise im Umlauf. Sie tragen als Kopf Namen wie "Industrie & Gewerberegister Zentrale", "Allgemeines Gewerbeverzeichnis", "ZDV Zentrales Datenverzeichnis", "Deutsches Register gewerblicher Veröffentlichungen", "Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)" oder "Gewerbeauskunft-Zentrale". Diese Aufzählung kann noch beliebig verlängert werden.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat in einer Erklärung vor diesen irreführenden Angeboten und Zahlungsaufforderungen gewarnt und eine Liste der "Unternehmen" veröffentlicht, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Makenamtes handeln. Diese Liste ist auf der Webseite www.dpma.de einzusehen.

Quelle: Polizeipräsidium Nordhessen

14.03.12

StA Mainz ermittelt gegen Müller Marketing Verlags GmbH

Die Fa. MMV Müller Marketing Verlags GmbH, Frankfurt aM ist offensichtlich in das Visier der Staatsanwaltschaft Mainz geraten.

Nach hier vorliegenden Informationen, ermittelt die StA Mainz unter dem Az. 3330 Js 6233/11 gegen den Geschäftsführer der Firma MMV Müller, C. M. wegen des Verdachtes des Betruges. Ob die Ermittlungen mittlerweile abgeschhlossen sind, ist nicht bekannt.

Die Fa. MMV bedient sich, ebenso wie andere Firmen einer bestimmten Formularegestaltung. Diese Formulare sind so gestaltet, dass der Lesende nicht erkennt oder / und auch nicht erkennen soll, dass mit seiner Unterschrift ein Vertrag begründet wird, der für den Eintrag auf einer ”Internetplattform” enorme Kosten verursacht.

Dabei bietet die Firma MMV Müller Marketing Verlags GmbH Eintragungen auf der Plattform firmenbuch.de an.

Begründet werden soll ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren bei Kosten von monatlich € 69,00 netto. Gem. den AGB’s verlängert sich dann der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Kunde drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.

Quelle und vollständiger Bericht: AnzeigenRecht

Microsoft warnt vor Kauf bei softwarebilliger.de

Entgegen gerichtlicher Anordnungen und laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin werden über den Web-Shop www.softwarebilliger.de gefälschte Datenträger vertrieben. Gerichtsvollzieher und Beamte des Landeskriminalamts Berlin hatten bereits bei der ehemaligen Betreiberin des Web-Shops www.softwarebilliger.de mehrere Tausend Datenträger gefälschter Microsoft Windows-Betriebssysteme sichergestellt. Microsoft musste feststellen, dass auch die neuen Betreiber von www.softwarebilliger.de weiterhin gefälschte Datenträger vertreiben. Aus diesem Grund warnt Microsoft nun vor dem Kauf von gefälschter Marken-Software auf www.softwarebilliger.de. Kunden des Webshops, die unsicher sind, ob sie Fälschungen erworben haben, bietet Microsoft an, ihre Computerprogramme auf Echtheit zu überprüfen.

Im vergangenen Jahr ist Microsoft durch diverse Einsendungen darauf aufmerksam geworden, dass über www.softwarebilliger.de gefälschte Datenträger des Betriebssystems Microsoft Windows 7 verkauft wurden. Microsoft erwirkte darauf hin beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung (Az.: 2-06 O 390/11) gegen die damalige Betreiberin des Webshops und stellte Strafantrag gegen ihren Geschäftsführer. Bei einer Durchsuchung des Lagers der damaligen Betreiberin in Berlin im August 2011 durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin wurden neben originalen Datenträgern auch mehrere Tausend gefälschte Datenträger mit Microsoft-Computerprogrammen sichergestellt.

Bereits eine Woche nach der ersten Durchsuchung wurde über die Website www.softwarebilliger.de erneut ein gefälschter Datenträger mit dem Computerprogramm „Microsoft Windows XP” vertrieben. Verkäufer war aber nicht mehr die ursprüngliche Betreiberin der Seite, sondern ein anderes Unternehmen, das den Webshop www.softwarebilliger.de übernommen hatte und bis heute betreibt. Daraufhin erwirkte Microsoft gegen die neue Betreiberin ebenfalls eine einstweilige Verfügung (LG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2011, Az.: 2-03 O 474/11) und stellte einen weiteren Strafantrag. Auch bei der Zustellung der zweiten einstweiligen Verfügung wurden gefälschte Datenträger mit dem Programm „Microsoft Windows XP” sichergestellt. All dies hielt die neue Betreibergesellschaft nicht davon ab, auch nach der Zustellung der zweiten einstweiligen Verfügung, mehrfach gefälschte Datenträger mit Microsoft-Computerprogrammen zu vertreiben.

Quelle und vollständige Mitteilung: Microsoft

Einladung zur Kaffee-/Verkaufsfahrt dubios getarnt

In den vergangenen Tagen erhielten mehrere Senioren aus Hameln dubiose Einladungen einer "Niedersächsischen Treuhand". Ein Senior (79) kam der Einladung zu dieser als Kaffeefahrt getarnten Auszahlung eines Treuhandkonto-Guthabens (über 1052,20 Euro) am frühen Morgen des 6.3.2012 jedoch nicht nach, sondern brachte dies Schreiben am selben Abend zur Polizei. Dem 79-Jährigen wurde ein vierstelliges Kontoguthaben vorgegaukelt, eine Zusatzprämie versprochen, zum kostenlosen Frühstück eingeladen, lecker Mittagessen stand bereit, ein Freigetränk wäre serviert worden - alles erweckt den Eindruck "kostenlos" zu sein! Doch die Erfahrungen der Polizei zeigen, dass man in den Genuss dieser Angebote nur kommt, wenn man vorher andere Waren zu völlig überhöhten Preisen gekauft hat.

Das Präventionsteam der Polizei geht nach den Hinweisen weiterer Senioren derzeit davon aus, dass in der Region viele Bürger Schreiben dieser Art bekommen haben und warnt aus diesem Grund vor zukünftigen Schreiben einer "Niedersächsischen Treuhand"! Die Polizei rät auch allgemein dringend davon ab, "Einladungen" dieser Art (von wem auch immer!) anzunehmen! Informieren Sie besser sofort die Polizei!

Vor einer Teilnahme an solch' dubiosen Kaffee- oder Verkaufsfahrten warnt die Polizei nachdrücklich und gibt weitere Informationen zur Vorbeugung im Internet unter www.polizei-beratung.de.

Quelle: Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden

Glücksbote lässt „Gewinner“ sitzen

Eine kleine Gruppe von Rentnern versammelt sich an diesem Vormittag im Gasthaus der TGS Seligenstadt. Sie alle haben angeblich einen der Hauptpreise beim Preisausschreiben gewonnen. Neben den Gewinnen wird ihnen ein Mittagessen für zwei Personen versprochen. Kostenlos versteht sich. Doch daraus wird nichts. ...

Diesmal fällt das Mittagessen aus, dafür bleiben sie zunächst auf den Kosten ihrer Getränke sitzen.

Das ändert sich als die Polizei anrückt. Bevor die Vögel allesamt ausfliegen können, überprüfen die Kripo-Beamten ihre Personalien. Die drei Männer im Alter von 43, 53 und 64 Jahren stammten aus dem Bereich Cloppenburg. In ihren beiden Fahrzeugen hatten die zwielichtigen Händler reichlich „Billigware“ wie Bügeleisen, Teddybären und ähnlich dekorative Artikel. Doch statt der erhofften Gewinne durch den Verkauf von Massageautositzen bleiben die Geschäftsleute auf den Kosten für Saalmiete und bestellten Häppchen sitzen.

Nach Begleichung ihrer Ausstände beim Gastwirt darf das Trio wieder seiner Wege ziehen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: op-online

Forderungen von Tropmi Payment und aninos Anwaltsinkasso

Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen "Tropmi Payment" oder "aninos Anwaltsinkasso Osnabrück" in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und untergeschobene Abonnements. Wer sicher ist, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte die Rechnung nicht bezahlen, so der Rat der Verbraucherschützer.

Ursprünglicher Betreiber der Seite top-of-software.de war die Firma Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Das Unternehmen bat Internetnutzer massenweise für ein 2-Jahres-Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf der Seite geschlossen hatten. Viele Nutzer wurden durch Werbung auf die Seite geleitet. Die Kosten des Angebotes waren nur verschleiert dargestellt. Wer seine Daten eingegeben hatte, um sich kostenlose Software herunter zu laden, bekam wenig später eine Rechnung in Höhe von 96,00 Euro für das erste Vertragsjahr. Wer die Rechnungen nicht bezahlte, wurde mit Mahnungen unter Druck gesetzt.

Wer auch auf die Mahnungen hin nicht bezahlte, erhielt in der Vergangenheit Post von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück, der von Antassia beauftragt worden war. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist erfolgreich gegen die Fa. Antassia GmbH vorgegangen. Das Unternehmen hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, den Hinweis auf die Kosten künftig deutlich zu gestalten. Die Antassia GmbH hat jedoch anscheinend alle angeblich bestehenden Ansprüche aus ihren alten Verfahren an den neuen Seitenbetreiber, an das Unternehmen Content Services Limited, abgetreten.
Offensichtlich hat die Firma Content Services Limited wiederum die Tropmi Payment GmbH ermächtigt, die zweifelhaften Forderungen für das vermeintlich bestellte zweite Vertragsjahr im eigenen Namen einzuziehen. Aktuell verschickt die Firma massenweise Rechnungen und Mahnungen in Höhe von 96,00 Euro für das zweite Vertragsjahr.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Warnung vor Einladung der „Rostocker Tourist AG“

Es klingt wie ein verfrühter Aprilscherz, wenn die „Präsidentin“ einer Rostocker Tourist AG Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern zum Neujahrsempfang nach Rostock einlädt. Dagegen ist eine Firma Thabea - Abt Reiseservice mit Postfach in Berlin allerdings schon länger für ähnliche Einladungen zu Kaffeefahrten bekannt. Den Rostockern Verbraucherschützern sind allerdings eine Rostocker Tourist AG oder Rostocker-Reise-Service (RRS), die angeblich ihr 10jähriges Jubiläum feiern sollen, nicht bekannt. Die nächste Veranstaltung soll am 22.03.12 stattfinden. Verbraucherschützer Joachim Geburtig rät, die Briefe einfach zu ignorieren.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern

aninos anwaltsinkasso ist kein Schufa-Mitglied

Eine Mandantin legt mir heute die Antwort ihres Briefes an die SCHUFA vor. Darin heiß es, dass das Unternehmen aninos Anwaltsinkasso selbst keine Meldungen an die SCHUFA veranlassen darf. Grund: die sind nicht Vertragspartner der Schufa. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kanzlei Thomas Meier

12.03.12

Kripo fahndet mit Tonaufnahme nach Internet-Betrüger

Durch die Veröffentlichung einer Stimmenaufnahme erhofft sich die Kriminalpolizei Marburg-Biedenkopf Hinweise auf die Identität eines mutmaßlichen Betrügers.
Der Gesuchte bietet in betrügerischer Absicht im großen Stil augenscheinlich günstige Fahrzeuge in entsprechenden Internetportalen an. Die bisherigen Ermittlungen erstrecken sich von Sangershausen und Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt bis nach München. Aus einem Betrugsversuch zum Nachteil eines Geschäftsmannes aus Kirchhain (Landkreis Marburg-Biedenkopf) liegt der Kriminalpolizei Marburg-Biedenkopf der Gesprächsmitschnitt eines Telefonats vor. Die Kriminalpolizei Marburg-Biedenkopf bittet um Mithilfe bei der Identifizierung des Mannes mit der Stimme der vorliegenden Gesprächsaufzeichnung.

Der Mitschnitt des Telefonats kann bislang ausschließlich über das Internet unter dem Link www.polizei.hessen.de abgehört werden.

Die Kripo Marburg fragt:
Wer kennt die Stimme des Mannes, der sich als Emil Meier ausgibt?
Hinweise hierzu bitte unter Telefon 06421/406-0.

Am 26. und 27. Februar strahlte der MDR in "Kripo live" die Öffentlichkeitsfahndung der Kripo Marburg aus. Der Fernsehbeitrag führte zu einigen vielversprechenden Hinweisen, deren Überprüfungen derzeit noch andauern. Mit der größtmöglichen Verbreitung der Veröffentlichung in den Zeitungen auch in Sachsen Anhalt und München verbindet die Kripo Marburg die Hoffnung, den Mann eindeutig zu identifizieren.

Am 07.06.2011 erstattete der Inhaber eines Autohauses aus Kirchhain Strafanzeige wegen Betruges. Der vorsichtige Geschäftsmann war durch eigene Recherchen noch vor einem Geschäftsabschluss einem mutmaßlichen Betrüger auf die Schliche gekommen und konnte einen Schaden abwenden. Eigentlich beabsichtigte der Kirchhainer, die auf einer Internetplattform besonders günstig angebotenen Fahrzeuge vornehmlich der Marken VW und Audi eines Verkäufers aus München zu erwerben.

In den geführten Verkaufsverhandlungen stellte sich sein Gesprächspartner mit Namen Emil Meier vor. Er gab sich als Mitarbeiter der DEXIA Anlagen Management SA mit Sitz in München aus. Man einigte sich auf die Lieferung von mehreren Fahrzeugen. Die Zahlung der Kaufsumme sollte vor Lieferung auf ein Konto der Postbank München erfolgen.
Vor Überweisung des Kaufpreises erkundigte sich der Kirchhainer vorsorglich bei der in Berlin ansässigen Zentrale der Dexia Hypothekenbank. Jetzt erfuhr der Autohändler von der tatsächlich existenten Bank, dass diese keine Niederlassung in München betreibt und einen Mitarbeiter mit Namen Emil Meier nicht kennt.

Die weiteren polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass das angegebene Postbankkonto im April 2011 bei der Postfiliale Ottobrunn unter Verwendung eines gefälschten Ausweisdokumentes eröffnet wurde. Auf dem Konto befand sich ein höherer fünfstelliger Betrag eines weiteren Betrugsopfers. Die Kripo Marburg stellte das Geld sicher.
Die Ermittlungen lassen vermuten, dass der Gesuchte sich vornehmlich in Sangerhausen und Halle/Saale Sachsen - Anhalt aufhält. Nach den bisherigen Erkenntnissen besteht jedoch ein Bezug nach München.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

Betrüger treiben Kriminalitätsrate hoch

Die Kriminalitätsstatistik für Rodgau und Rödermark liest sich bedrohlich: Ein Fünftel mehr Fälle als im Jahr zuvor hat die Polizei 2011 in Rodgau registriert. ...

Allein 530 Fälle von Betrug wirft die Polizei einem Geschäftsmann aus Rodgau vor, der sein Geld mit Abofallen im Internet verdiene. Bei solchen Fällen hält es Polizeipressesprecher Josef-Michael Rösch für möglich, dass die Zahl der Geschädigten weitaus höher liegt als die der Anzeigen. Er rät Menschen, die auf einen Internetbetrug hereingefallen sind dringend, nicht einfach zu zahlen, sondern trotz eventueller Scham zur Polizei zu gehen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

11.03.12

Drahtzieher von Kino.to angeklagt

Das Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März, teilte das Landgericht am Freitag mit. Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben. ...

Ende vergangenen Jahres waren vor dem Amtsgericht Leipzig bereits mehrere Mittäter zu Haftstrafen verurteilt worden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Leipziger Volkszeitung

Egentic GmbH: Datensammler aus Sulzbach

Die Macher von Planet49 sitzen in einem Bürogebäude in Sulzbach. Bis vor wenigen Wochen hieß das Unternehmen selbst noch wie die Lotterie. Doch wer nach dem Namen im Internet sucht, der stößt schnell auf wütende Foreneinträge über die „Abzocker von Planet49“. Seitenweise beschweren sich etwa die Nutzer von gutefrage.net darüber, dass sie über die wöchentlichen Kosten einiger Spiele des Unternehmens nicht richtig informiert worden seien. Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg berichtet von mehreren Beschwerden über „belästigende Werbung infolge der Teilnahme an Gewinnspielen“ in den vergangenen Jahren.

Um das Schmuddelimage loszuwerden, hat sich das Unternehmen im Januar in Egentic Lead Generation umbenannt. Denn für Lead-Generierung, also das Erstellen von Adresslisten, die dann an durchaus seriöse Unternehmen wie Neckermann und die Deutsche Telekom vermietet werden, will das Unternehmen lieber stehen als für angebliche Gewinnspiel-Abzocke und Werbe-Belästigungen. ...

Dass im Internet viele von Abzocke und Abo-Fallen reden, liegt an den kostenpflichtigen Spielen, die Egentic neben den Gratis-Angeboten betreibt. Die Gebühr von beispielsweise 4,99 Euro wird wöchentlich über die Handyrechnung eingezogen. Im Internet finden sich zig Einträge von Nutzern, die sich von diesen Kosten überrascht zeigen und nach eigenen Angaben vergeblich versuchen, das ungewollte Abo zu kündigen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Allgemeine Zeitung

Polizei warnt vor Lockbriefen

Nachdem in der Vergangenheit so genannte Lockbriefe eines unseriösen Kaffeefahrtenveranstalters überwiegend in den benachbarten Bundesländern aufgetaucht sind, ist festzustellen, dass diese nun auch vermehrt in Ostholstein kursieren. Die Leute werden per Brief angeschrieben. Den Adressaten wird eine Art "Kontoauszug" übersandt, woraus hervorgeht, dass er einen Gewinn nicht abgeholt oder ein weiterer nicht zugestellt werden konnte oder ähnliches.

Der Absender gibt sich als Treuhänder für solche Gewinne aus. Er habe den Auftrag, die Preise korrekt an die Gewinner zu übergeben. Es wird ein zeitnaher Termin für die Übergabe der Gewinne angeboten. Diese Übergabe, so wird behauptet, kann nur persönlich erfolgen und soll an einem Ort stattfinden, zu dem man mit einem Bus gebracht wird. Es wird dort angeblich auch ein Essen spendiert. Sollte der Angeschriebene auf diese "Einladung" herein fallen, so wird er zu einer Verkaufsveranstaltung gebracht, wo ihm überteuerte Waren zum Kauf angeboten werden. Zu einer Übergabe des Gewinns kommt es natürlich nicht.

Mehr Informationen dazu im Internet unter den Suchbegriffen "Abzocke bei Kaffeefahrten", "Niedersächsische Treuhand" oder auf der Webseite des Lahn-Dill-Kreises.

Quelle: Polizeidirektion Lübeck

10.03.12

Polizei warnt: Keine unbekannten R-Gespräche annehmen!

Ganz aktuell berichten die Betrugs-Fahnder der Rotenburger Polizeiinspektion von einer Betrugsmasche mit sogenannten R-Gesprächen, bei denen der Angerufene bei Einwilligung das Gespräch zahlt. Die unbekannten Betrüger haben in dieser Woche im Bereich Rotenburg bereits in vier Fällen Telefonbesitzer gefragt, ob sie ein R-Gespräch annehmen wollen, das zu Kosten von 80 - 90 Euro führt. Darauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen, raten die Ermittler, sondern sofort auflegen.

Das Gespräch kommt von einer technisch verschleierten Frankfurter Telefonnummer. Wer sofort auflegt, und keine Ziffern auf dem Tastenfeld drückt, hat nichts zu befürchten, ist die Erfahrung der Polizei.

Warnung vor betrügerischen Gewinnversprechen

Beim Polizeipräsidium Nordhessen häufen sich in letzter Zeit Betrugsanzeigen, bei denen sich unbekannte Täter am Telefon als Anwälte oder Beamte, u.a. Polizisten, ausgeben und ihre Opfer, meist ältere Leute, mit Gewinnversprechen um ihr Gespartes bringen.

Die Betrüger rufen gezielt bei ihren Opfern zuhause an und stellen nicht existierende Geld- oder Sachpreise in Form von hochwertigen Pkw, Weltreisen oder hohen Bargeldbeträgen in Aussicht. Um jedoch die Gewinne zu erhalten, müssen die Opfer zunächst selbst in die Tasche greifen und angeblich anfallende Gebühren, Versicherungen, Zölle u.a., zahlen. Bei der Erhebung solcher Kosten für die mutmaßlichen Geld- oder Sachpreise lassen die Täter ihrer Fantasie freien Lauf und sich einiges einfallen. Meistens bleibt es auch nicht bei einer Forderung. Um die Gewinnofferten seriös wirken zu lassen und ihrem Ansinnen entsprechenden Nachdruck zu verleihen, geben sich die Betrüger als Beamte von öffentlichen Behörden, Notare oder aber als Staats- oder Rechtsanwälte aus. Die Opfer werden dann aufgefordert, an vorgegebenen Stellen, wie Tankstellen oder Kiosken, Codes von so genannten Pay-Safe- oderUkash-Karten zu erwerben. Unter einem Vorwand werden diese Codes ihren arglosen und mit den Zahlungsverfahren unkundigen Opfern in den Telefonaten abgefragt. Kurze Zeit später können die Täter anhand der Codes das Geldguthaben für Interneteinkäufe nutzen oder wie in einigen der vorliegenden Fälle im Internet bei türkischen Online-Wettanbietern verbrauchen.

Von dem angeblichen Gewinn sehen die Betroffenen, die mittlerweile durch mehrere Zahlungen ihr mühsam Erspartes teilweise aufbrauchten, nichts. Nach bisherigen polizeilichen Ermittlungen dürften die Tatverdächtigen auch in der Türkei ansässig sein, da neben den Kartencodes auch direkte Geldüberweisungen nach dort eingefordert werden. Die von den Betrügern genutzten Rufnummern haben deutsche Vorwahlen. Es handelt sich dabei um angemeldete Anschlüsse mittels Internettelefonie unter Verwendung missbräuchlich benutzter Personendaten von in Deutschland real existenter Menschen.

"In der heutigen Zeit hat niemand etwas zu verschenken und wenn man nicht gerade bei einem Gewinnspiel teilgenommen hat, wird einem niemand einfach mal so einen Geld- oder Sachpreis zukommen lassen. Da müssen einem jeden bei solchen Anrufen schon Zweifel aufkommen und die Alarmglocken läuten. Auf keinen Fall sollte man sich auf die Geldforderungen einlassen, auch wenn die Anrufer, wie in den vorliegenden Fällen, noch so hartnäckig oder fordernd sind und sogar mit unangenehmen Folgen, wie Inkassomaßnahmen oder Gerichtsvollzieher, drohen", empfiehlt ein Sachbearbeiter der Kasseler Kripo.

Quelle: Polizeipräsidium Nordhessen

Lock-Schreiben zu Verkaufsveranstaltung im Umlauf

In den letzten Tagen lagen bei so manchem Mitbürger äußerst fragwürdige "Gewinn-Mitteilungen" im Briefkasten. Eine alte Masche die unter einem neuen Namen betrieben wird. Der Brief ist als Schreiben einer angeblichen "Umwelt-Energie-Umfrage" konzipiert und bezieht sich auf ein Preisausschreiben, an dem der Empfänger der Nachricht angeblich teilgenommen habe. Neben dem Hinweis auf einen hierbei angefallenen Gewinn enthält das Ganze noch eine Einladung zu einer Veranstaltung in der näheren Umgebung.

Wer als Angeschriebener an diesem Treffen teilnimmt, könnte allerdings bitter enttäuscht werden. Bei einem solchen "Event" im Bereich Hanau hatten die Veranstalter am letzten Freitag offenbar vorgehabt, Topf-Sets an den Mann oder die Frau zu bringen. Möglicherweise sind die Organisatoren dieser Verkaufsveranstaltungen auch auf der anderen Seite des Mains aktiv; es liegen erste Hinweise vor, dass diese "Gewinn"-Schreiben bereits im Offenbacher Bereich kursieren.

Die Polizei rät, solchen "Gewinn-Mitteilungen" immer mit einer gehörigen Portion Misstrauen zu begegnen und insbesondere nicht, wie gelegentlich gefordert, darauf zu antworten. Oftmals sind die Versender dieser ominösen Schreiben nur darauf aus, an die persönlichen Daten der Angeschriebenen zu gelangen oder sie zu einer fragwürdigen Verkaufsveranstaltung zu locken.

Quelle: Polizeipräsidiums Südosthessen

Gewerbeamt warnt vor Intermedia AG Ltd.

Der Sachbereich Gewerbeangelegenheiten der Stadt Perleberg macht auf ominöse Anschreiben aufmerksam, die Geschäftsleute jüngst unter dem Titel „Branchenbuch der Region“ erhielten. In einer Pressemitteilung dazu heißt es: Derzeit schreibt die Firma Intermedia AG Ltd. mit Sitz in Istanbul/Türkei unter der genannten Überschrift Unternehmen und Selbständige an. Das Schreiben oder Fax informiert über einen bereits erfolgten kostenlosen Eintrag. Die Adressaten werden jedoch trotzdem aufgefordert, das Schreiben nach Ergänzung der fehlenden Angaben zurückzufaxen.

Im weiteren Text, der deutlich kleingedruckter und damit schlechter zu lesen ist, wird darauf hingewiesen, dass, soweit man das Formular ergänzt und unterzeichnet zurücksendet, ein sogenannter „Pluseintrag“ zustande kommt. Mit der Unterschrift wird laut dem Schreiben, das dem Gewerbeamt vorliegt, ein Vertrag geschlossen: Es entstehen Kosten für den jährlichen Eintrag von 960 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Mit Zwangsabo in die Kostenfalle

Was für die Griechen das Holzpferd bei der Eroberung Trojas war, ist für viele Firmen heute das geschenkte Zwangsabo beim Kundenfang. Eine vergessene Vertrags-Kündigung kann Kunden bis zu 330 Euro kosten. Dies gilt besonders, wenn zusätzlich zum Vertrag befristete Abo-Präsente zwangsweise aufgedrückt werden. Denn wer vergisst, die neuzeitlichen Danaer-Geschenke rechtzeitig zu kündigen, muss zahlen - bis zu 330 Euro. Die Verbraucherzentrale NRW entdeckte bei einer Stichprobe rund ein Dutzend solcher Zwangsangebote.

Wer nicht rechtzeitig kündigt, zahlt deftig

Wer etwa bei Unitymedia das Paket "DigitalTV Basic" bestellt, lernt den Kölner Kabelnetzbetreiber von seiner scheinbar großzügigen Seite kennen. Denn zusätzlich spendiert Unitymedia "ein Test-Abo: ein Paket mit "17 Premium-Programmen". Das gibt’s laut Kleingedrucktem drei Monate kostenlos hinzu - ob man will oder nicht. Ärgerlich nur: Wer sein Geschenk während der ersten 60 Tage nicht kündigt, zahlt künftig weitere 7 Euro im Monat. Bis zum Ende der einjährigen Vertragslaufzeit macht das insgesamt 63 Euro. Eine Kündigung des Präsents ist bis dahin nicht mehr vorgesehen. Die Masche mit den unverlangten Zusatz-Programmen läuft auch bei der Konkurrenz. Wer sie nach den Probe-Monaten nicht rechtzeitig abbestellt, zahlt deftig: bei Kabel Deutschland glatte 100 Euro für ein Jahr. Bei Telekolumbus kostet es vergessliche Neukunden sogar fast 160 Euro. Den fiesesten Euro-Schocker fand die Verbraucherzentrale NRW bei Primacom. Das geschenkte Programm-Paket läuft hier unter dem harmlosen Namen "Familie". Wer die 34 Sender nach einem Monat nicht kündigt, muss bluten: 22 Monate lang jeweils 15 Euro. Aus gratis wird so 330 Euro.

Auch in der Mobilfunk-Branche wird immer wieder kräftig zugelangt. Das beginnt etwa beim Talkline-Tarif "Power Spar" (4,95 Euro/Monat), dem "automatisch" ein MultiMedia-Pack mit monatlich fünf Downloads von Klingeltönen, Logos und Bildmitteilungen angepappt ist. Bei verpasster Kündigung schlägt das Abo mit insgesamt 21 Euro zu Buche. Doppelt und dreifach aufzupassen, gilt es wiederum bei Eteleon. Der Onlineshop verkauft Talkline-Verträge gleich mit mehreren "Optionstestings": so beispielsweise mit einem MultiMedia-Paket, einer "Direct Talk Option" und einem "Rechnungschecker". MultiMedia und Talk gibt’s für drei Monate gratis, Kostenkontrolle gar für sechs. Doch wer die unterschiedlichen Kündigungsfristen versäumt, bleibt noch weit mehr als ein Jahr in der Zahlpflicht: zusammen gerechnet sind fast 200 Euro fällig.

Nicht gewollte Leistungen direkt nach Vertragsabschluss kündigen

Insgesamt entdeckte die Verbraucherzentrale NRW bei einer Stichprobe rund ein Dutzend Angebote mit Zwangszugaben. Vertrieben werden sie von den Kabelnetz- und DSL-Anbietern Unitymedia, Kabel Deutschland, Telecolumbus, Primacom und Alice, vom Mobilfunkprovider Talkline wie von den Onlineshops Eteleon und Getmobile. Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn Anbieter nach Ablauf der Gratiszeit eine kurze monatliche Kündigungsfrist einräumen. Entsprechende Verträge fanden die Verbraucherschützer beispielsweise bei Kabel Deutschland, Unitymedia und Alice, wenn DSL-Anschlüsse gebucht wurden. Kunden laufen hier Gefahr, dass sie die Zusatzkosten von ein bis zwei Euro, etwa für Sicherheitspakete, nicht bemerken und dauerhaft Kleinbeträge für eine nicht gewollte Leistung zahlen. Selbst wer nach der Gratiszeit kündigt, ist immer noch mit ein bis zwei Monatsraten dabei.

Von vornherein auf die Danaer-Geschenke zu verzichten, wird den Kunden aber nicht ermöglicht. Diese sollten deshalb alle unerwünschten Probeabos und Optionstestings direkt nach Abschluss eines Vertrags kündigen. Von der Bundesregierung fordert die Verbraucherzentrale NRW, rasch eine Richtlinie des EU-Parlaments umzusetzen. Nach der haben Verbraucher Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen, die aufgrund voreingestellter Zusatzoptionen angefallen sind. Solche Haken setzt etwa der Handyshop Getmobile, wenn er seine "Gratis Testings" bei Talkline-Tarifen online feilbietet. Zwar können Kunden die Einstellungen teilweise wieder rückgängig machen. Doch in diesem Fall droht Ungemach. "Bei Abwahl dieser Optionen kann es zu Preisänderungen kommen", warnt Getmobile.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Fiese Masche mit Inkasso-Abzocke

Da hatte Kreisrat Karl Edenhofner nicht schlecht gestaunt, als er in seinem Postkasten zwei Briefe von einem Inkasso-Unternehmen fand. Im einen Umschlag war eine Rechnung, im anderen sogar gleich drei Rechnungen. Und wie sich herausstellte steckt dahinter vermutlich eine ganz fiese Betrugsmasche. ...

Einige der angeblich angewählten Nummern sind aufgelistet: u.a. haben sie die Vorwahlen "0039", "0044", 0046", "0031". Auf allen vier Schriftstücken, die Edenhofner diese Woche erhalten hat, lautet die Formulierung gleich: Ihm wird vorgeworfen, bei diesen Nummern angerufen und dadurch "eine kostenpflichtige Serviceleistung von R. M. I. in Anspruch genommen" zu haben. Weiter heißt es: "Kosten pro Anruf: 90,00 Euro". ...

Quelle und vollständiger Bericht: Passauer Neue Presse

StA ermittelt gegen "PV Glückswolke 7"

Nachdem die Verbraucherzentrale Brandenburg bereits 2011 vor den Tricks der Partneragentur "PV Glückswolke 7" gewarnt hatte und inzwischen sogar die Staatsanwaltschaft Mainz wegen Betrugs ermittelt (AZ: 3111 Js 3236/10), geht die Partnervermittlung nun mit noch dreisteren Einschüchterungsversuchen auf Abzocktour. "Mit der Vortäuschung enormer Schulden aus früheren Verträgen versucht man, ehemaligen Kunden einen neuen Vertrag als Entgegenkommen einzureden", warnt Verbraucherschützerin Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg und rät: "Wer aus Angst unterschrieben hat, sollte den neuen Vertrag per Einwurfeinschreiben wegen arglistiger Täuschung anfechten und Strafanzeige bei der Polizei erstatten."

Mit einem angeblichen Zahlungsrückstand von 21.000 Euro aus einem früheren Vertrag schüchterte man beispielsweise eine Rentnerin aus Eberswalde telefonisch ein. Tatsächlich hatte sie vor etwa neun Jahren einen Vertrag mit der "PV Glückswolke 7" abgeschlossen – aber bald ordnungsgemäß gekündigt. Bei einem neuen Vertragsabschluss reduziere man die "Schuld" auf 2.900 Euro, die sie in Raten abzahlen könne; die Unterlagen samt Überweisungsträger lagen postwendend im Briefkasten. Ähnliches widerfuhr Verbrauchern aus Premnitz und Werder/Havel. "Partnervermittler können nach gängiger Rechtsprechung grundsätzlich ihre Honorare nicht bei Gericht einfordern. Außerdem sind Ansprüche aus bereits beendeten Verträgen nach drei Jahren ohnehin verjährt", klärt Juristin Fischer-Volk auf und empfiehlt: "Selbst bei jüngeren Verträgen sollte man Forderungen stets prüfen lassen, bevor man sie vorschnell akzeptiert. Denn grundsätzlich müssen Verbraucher nur "brauchbare" Partnervorschläge vergüten, die nach ihren zuvor mit dem Vermittler abgestimmten Wünschen unterbreitet worden sind."

Auch außerhalb des Landes Brandenburg erlangte "PV Glückswolke 7" traurige Berühmtheit. Zu empörten Berichten über aggressive Kundenwerbung an Telefon oder Haustür kamen nun noch jene enttäuschter Werber der Agentur selbst hinzu, denen hohe Provisionen vorgegaukelt wurden. Durch die Warnungen der Verbraucherzentrale Brandenburg ermutigt, schilderten frustrierte ehemalige Vermittler ihre Erlebnisse: Sie waren auf eine Stellenanzeige der Firma für Außendienstmitarbeiter mit bestehendem Kundenstamm hereingefallen und sollten dann ein Seminar in Leipzig für 1.178,10 Euro besuchen, bis ihnen schließlich sogar bereits liierte oder aus anderen Gründen nicht vermittlungsbereite Kunden "zugeteilt" worden waren. "Grundsätzlich sollte man die Finger von Jobangeboten lassen, bei denen man vorab für Seminare oder Ähnliches abkassiert wird", stellt Fischer-Volk dazu fest.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

08.03.12

Unseriöse "Verbraucherschutzzentrale" täuscht Verbraucher

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einem Trittbrettfahrer, der sich "Verbraucherschutzzentrale – Telefonische Verbraucherberatung e. V." nennt. Der Verein wirbt bundesweit in örtlichen Branchen- und Telefonbüchern ohne eine Anschrift. Dabei werden unterschiedliche Nummern verwendet: 0900, 01805 oder die kostenlose 0800er-Nummer. Wer die kostenlose Nummer anwählt, wird auf eine kostenpflichtige Servicenummer verwiesen. "Offensichtlich werden die Ähnlichkeit mit unserem bekannten Namen und unser guter Ruf genutzt, um damit Geld zu verdienen. Dieser Verein steht weder mit uns in Verbindung noch arbeitet er im Auftrag der Verbraucherzentrale", sagt Olaf Weinel, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Neben der Rufschädigung für die Verbraucherzentralen werden vor allem die Verbraucher durch dieses dreiste Täuschungsmanöver geschädigt.

Die "Verbraucherschutzzentrale" ist keine Unbekannte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat gegen den Anbieter aus wettbewerbs- und namensrechtlichen Gründen bereits Klage erhoben. Das Landgericht Koblenz hat in erster Instanz die Gefahr einer Verwechslung bestätigt und eine Unterlassung seitens der "Verbraucherschutzzentrale" verfügt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Berufung eingelegt wurde, können die falschen Verbraucherschützer weiter ihr Angebot bewerben.

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen

Betrügerische Emails: Freunde in Not

Viele Verbraucher bekommen in diesem Tagen Nachrichten aufs Handy oder per Mail, angeblich von "guten Freunden" die kurzfristig in Not geraten sind und dringend darum bitten, dass man ihnen Geld schicken möge – man werde es alsbald zurückzahlen. Zahlungen sollen über "Western Union" erfolgen.

Vorsicht! Da sind Betrüger am Werk! Die haben sich vermutlich über "gestohlene" Mail-Adressen die Kontakte der Bestohlenen beschafft und klopfen nun bei denen an.

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen:

  • Nehmen Sie direkt Kontakt mit Ihrem Freund/Freundin oder Bekannte(n) auf!
  • Zahlen Sie auf keinen Fall etwas!
  • Stellen Sie Strafanzeige bei der Polizei!

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Pillenspammer

Staatsanwaltschaft Potsdam

430 Js 30907/09 Wi
430 Js 57652/11 Wi

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam, Aktenzeichen 430 Js 30907/09 Wi gegen Peter Michael Lenz, Großstraße 59, 14929 Treuenbrietzen, Matthias Mönch, Rene Meusburger und Andere, u. a. wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz sind in Vollziehung nachstehender Arrestbeschlüsse zu den Beschuldigten

  1. Peter Michael Lenz, Großstraße 59, 14929 Treuenbrietzen, Arrestbeschluss des Amtsgericht Potsdam vom 24.08.2009, Az.: 77 Gs 1090/09 in Höhe von 3.601.049,37 Euro,

  2. Georg Woocker, Küferweg 12, 50259 Pulheim, Arrestbeschluss des Amtsgericht Potsdam vom 31.08.2011, Az.: 77 Gs 1414/11 in Höhe von 500.000,00 Euro,

  3. Marie Woocker, geborene Fort, Küferweg 12, 50259 Pulheim, Arrestbeschluss des Amtsgericht Potsdam vom 19.12.2011, Az.: 77 Gs 1873/11 in Höhe von 54.891,58 Euro,

  4. WOOCKER Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), HRB 68446 AG Köln, Küferweg 12, 50259 Pulheim, Arrestbeschluss des Amtsgericht Potsdam vom 19.12.2011, Az.: 77 Gs 1874/11 in Höhe von 94.357,97 Euro,

sowie

  1. Marco Enzo BRANDT, Am Sommerwald 161, 66953 Pirmasens, Arrestbeschluss des Amtsgericht Potsdam vom 17.08.2011, Az.: 77 Gs 1267/11 in Höhe von 222.341,16 Euro,

Vermögenswerten zu Gunsten der Verletzten aus den Taten vorläufig gesichert worden. Dies betrifft ebenso hinsichtlich des aus dem oben genannten Verfahren hervorgegangenen Trennverfahrens mit dem Az: 430 Js 57652/11 Wi

Holger Schindler, Bindigstraße 2, 60598 Frankfurt/Main, Arrestbeschluss des Amtsgericht Potsdam vom 18.01.2012, Az.: 78 Gs 84/12 in Höhe von 55.140,00 Euro.

Verletzte aus den vorstehend genannten Straftaten möchten sich bitte schriftlich, unter Angabe des Aktenzeichens bei der Staatsanwaltschaft Potsdam – Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Land Brandenburg –, Postfach 60 13 55, 14413 Potsdam, melden.

Quelle: eBundesanzeiger

Betrügerische Emails von gehackten Accounts

"Ich habe meinen Reisepass und Kreditkarte verloren. Kannst du mir ein bisschen Geld schicken?" Solche E-Mails werden immer häufiger verschickt. Betrüger hacken sich in E-Mail Konten ein und senden an alle, die im Adressbuch gespeichert sind, solche angeblichen Hilferufe. Wer zahlt, ist sein Geld für immer los. was! hat mit Betroffenen gesprochen und zeigt, wie man sich schützen kann.

Angaben über den Absender einer E-Mail sind leicht zu fälschen. Daher gibt es Betrüger, die das E-Mail-Konto eines Freundes oder eines Bekannten „hacken“ und Mails in dessen Namen verschicken. Was also tun, wenn vermeintliche Freunde per E-mail eine Notlage schildern und um Hilfe bitten ...

Quelle und vollständiger Bericht: RBB - online.de

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Verlag für Internetmedien will an das Geld heran

Angeblich aus Maspalomas in Spanien ist der Verlag für Internetmedien S.L. tätig. Seine Masche: unaufgeforderte Anrufe. Eine Lüge. Und ein Internetbranchenbuch mit dem Namen firmen-online.info. Das aber gesperrt ist.

Zur Seite steht ihm jetzt eine National Inkasso GmbH, Berliner Allee 15, 40212 Düsseldorf. Die hieß früher anders und fiel durch Kunden auf, denen auch schon mal ein gewisser Ruf nachgesagt wurde.

Der Verlag für Internetmedien S.L. ruft unaufgefordert Gewerbebetriebe, Einzelunternehmer oder Freiberufler an. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Radziwill.info

Deutsche Direkt Inkasso ist für die GWE tätig

Die DDI Deutsche Direkt Inkasso mit Sitz in Köln wurde scheinbar beauftragt, für die GWE Gewerbeauskunft Zentrale vermeintliche Forderungen beizutreiben. Erstaunlich hierbei ist, dass man bei eine google-Suche nach der GWE eine bezahlte Werbung findet, von der DDI.

Und auf der homepage schreibt die DDI wörtlich:

"Abzocke und Betrug haben bei uns keine Chance!
Schützen Sie sich vor Betrug und Abzocke. Wir unterstützen Sie dabei zu Ihrem Recht zu kommen."

Warum aber ist die DDI dann für die Abzocker der GWE tätig?

Quelle und vollständiger Bericht: RA Lankes

Internet-Betrüger verurteilt — 174 000 Euro ergaunert

Vielleicht merkt es ja keiner. Das dachten sich wohl die Täter, als sie jeweils 9,28 Euro von 18 816 fremden Bankkonten abbuchten. Wegen Computerbetrugs hat das Heidelberger Landgericht jetzt zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt.

Ein früherer türkischer Reisebüroinhaber erhielt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Ein drogensüchtiger, italienischer Pizzabäcker wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf weitere mutmaßliche Betrüger. ...

Damit Geld fließen konnte, eröffnete der Mitangeklagte bei der Raiffeisenbank Wiesloch-Baiertal ein Online-Geschäftskonto. Dort legte er einen gefälschten Ausweis mit dem schönen Namen „Michele Amura“ vor. Er gab er sich als Inhaber der Heidelberger Firma „Telemarketing Amore“ aus. Die sei damit beauftragt, für eine türkische Firma Geld von Kunden einzuziehen, die Billigware im Internet bestellt hätten. Beide Firmen existierten nur auf dem Papier, wie sich später herausstellte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wormser Zeitung

„Delta-Lotto“ versucht Konsumenten in teure Falle zu locken

Die Arbeiterkammer Kärnten warnt vor einer dreisten Abzocke: Telefonisch werden derzeit Konsumenten aufgefordert, 500 Euro für einen vermeintlichen Lottogewinn anzuzahlen. „Dahinter verbirgt sich ein so genannter „Anzahlungsbetrug“, informiert die AK und warnt: „Keinesfalls mitmachen!“

Ungeniert versuchen derzeit Betrüger an Geld von Konsumenten in Kärnten zu kommen: „Zuerst erhält man einen Anruf mit der freudigen Nachricht, man hätte bei ‚Delta Lotto‘ einen hohen Gewinn gemacht. Man müsse nur noch eine Anzahlung von 500 Euro tätigen, und das Geld wird überwiesen“, erklärt AK-Konsumentenschützer Mario Drussnitzer den Nepp, der durch zahlreiche Anfragen von Konsumenten bei der AK Kärnten bekannt wurde.

Die Konsumenten werden am Telefon aufgefordert, in einer Trafik eine Paysafe-, Cash-, oder UKash-Karte zu kaufen, eine Mehrwertnummer anzurufen und den Pin-Code auf der Karte bekannt zu geben. Sobald der Betrüger den Code kennt, kann er über das Geld verfügen. „Bei der Masche handelt es sich um einen Anzahlungsbetrug. Der vermeintliche Gewinn wird nur als Lockmittel verwendet!“, informiert Drussnitzer.

Doch weder den Gewinn, noch das angezahlte Geld werden Konsumenten je erhalten. „Es ist fast unmöglich die Verantwortlichen zu belangen, da die Anzahlung durch eine Paysafecard oder ähnliche Karten erfolgt und kein Geld an das Konto von ‚Delta Lotto‘ überwiesen wird. Die Betreiber bleiben also völlig anonym“, erklärt der AK-Konsumentenschützer und warnt: „Hände weg von solchen Gewinnversprechen!“

Quelle: Arbeiterkammer Kärnten

So fies sollten Senioren abgezockt werden

„Anlässlich unserer beliebten Messe-Ausstellung, bei der die Spreewälder Rauchspezialitäten Feinkosten und Delikatessen Pate steht, füllen wir Ihre Taschen persönlich mit unseren beliebten und köstlichen Rauchspezialitäten“, lockt das Anschreiben.

Doch die Verbraucherzentrale Oldenburg rät zur Vorsicht: „Die Einladung weist die typischen Merkmale auf, die eine unseriöse Veranstaltung erwarten lassen“, sagt Sabine Schröder. So werde etwa die wahre Identität der Veranstalter verschleiert.

Die Bezeichnung „Spreewälder Rauchspezialitäten“ sei frei erfunden. Eine zustellfähige Adresse fehle völlig, ist im Internet einer Warnung des hessischen Lahn-Dill-Kreises vom 1. März zu entnehmen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Polizei warnt vor übler Masche

Fast wäre eine 82-jährige Seniorin das Opfer von üblen Machenschaften einer Inkassofirma geworden. Ihr Sohn konntne dies jedoch verhindern und erstattete eine Anzeige bei der Kripo.

Die 82-jährige Frau aus Trier erhielt ein Mahnschreiben einer Inkassofirma. Inhalt des Schreibens war eine ungerechtfertigt hohe Geldforderung in Höhe von 649,78 Euro bei gleichzeitiger massiver Bedrohung der Geschädigten. In dem Brief stand wortwörtlich: „Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir Sie erschießen. Wir sind die Mafia, vergessen Sie es nicht. Rufen Sie die Polizei nicht an, wir wissen wo Sie leben.“ Die Kriminalinspektion Trier hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei bittet weitere Geschädigte, die ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben, nicht auf die Forderungen einzugehen und Anzeige bei ihrer zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.

Quelle: Kriminaldirektion Trier

05.03.12

HR m€x über Abzocke von Outlets.de

Für Geiz ist Geil- Schnäppchenjäger ist das Internetportal „Outlets.de“ ein- ach so verlockendes Angebot. Dort könne man angeblich bis zu 80 Prozent sparen.
Doch: Statt der erhofften Schnäppchen flatterte am Ende eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abo ins Haus.

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV