14.03.12

Microsoft warnt vor Kauf bei softwarebilliger.de

Entgegen gerichtlicher Anordnungen und laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin werden über den Web-Shop www.softwarebilliger.de gefälschte Datenträger vertrieben. Gerichtsvollzieher und Beamte des Landeskriminalamts Berlin hatten bereits bei der ehemaligen Betreiberin des Web-Shops www.softwarebilliger.de mehrere Tausend Datenträger gefälschter Microsoft Windows-Betriebssysteme sichergestellt. Microsoft musste feststellen, dass auch die neuen Betreiber von www.softwarebilliger.de weiterhin gefälschte Datenträger vertreiben. Aus diesem Grund warnt Microsoft nun vor dem Kauf von gefälschter Marken-Software auf www.softwarebilliger.de. Kunden des Webshops, die unsicher sind, ob sie Fälschungen erworben haben, bietet Microsoft an, ihre Computerprogramme auf Echtheit zu überprüfen.

Im vergangenen Jahr ist Microsoft durch diverse Einsendungen darauf aufmerksam geworden, dass über www.softwarebilliger.de gefälschte Datenträger des Betriebssystems Microsoft Windows 7 verkauft wurden. Microsoft erwirkte darauf hin beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung (Az.: 2-06 O 390/11) gegen die damalige Betreiberin des Webshops und stellte Strafantrag gegen ihren Geschäftsführer. Bei einer Durchsuchung des Lagers der damaligen Betreiberin in Berlin im August 2011 durch Beamte des Landeskriminalamts Berlin wurden neben originalen Datenträgern auch mehrere Tausend gefälschte Datenträger mit Microsoft-Computerprogrammen sichergestellt.

Bereits eine Woche nach der ersten Durchsuchung wurde über die Website www.softwarebilliger.de erneut ein gefälschter Datenträger mit dem Computerprogramm „Microsoft Windows XP” vertrieben. Verkäufer war aber nicht mehr die ursprüngliche Betreiberin der Seite, sondern ein anderes Unternehmen, das den Webshop www.softwarebilliger.de übernommen hatte und bis heute betreibt. Daraufhin erwirkte Microsoft gegen die neue Betreiberin ebenfalls eine einstweilige Verfügung (LG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2011, Az.: 2-03 O 474/11) und stellte einen weiteren Strafantrag. Auch bei der Zustellung der zweiten einstweiligen Verfügung wurden gefälschte Datenträger mit dem Programm „Microsoft Windows XP” sichergestellt. All dies hielt die neue Betreibergesellschaft nicht davon ab, auch nach der Zustellung der zweiten einstweiligen Verfügung, mehrfach gefälschte Datenträger mit Microsoft-Computerprogrammen zu vertreiben.

Quelle und vollständige Mitteilung: Microsoft