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15.12.12

Unterlassungsurteil gegen IContent GmbH

Das Gericht hat die Betreiberin der Webseite outlets.de gestern 10.12.2012 sinngemäß verurteilt,
1. es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Klägerin, zu unterlassen, eine e-mail Adresse des Beklagten -
insbesondere die e-mail Adresse vorname.nachname@t-online.de (Name hier natürlich
geändert) – ohne dessen Einwilligung zu nutzen, insbesondere es zu unterlassen an ihn Zahlungsaufforderungen per E-Mail wegen einer angeblichen Anmeldung outlets.de zu übersenden, ohne die Anmeldung verifiziert zu haben und
hierbei einen negativen Schufa-Eintrag in Aussicht zu stellen.
2. Die Klägerin wird verurteilt, die durch die Inanspruchnahme von Rechtsanältin Stefanie Hagendorff, Hugenottenstr. 94, 61381 Friedrichsdorf entstandenen vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 311,18 € nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 11.10.2011 zu zahlen.

Außerdem hat zur negativen Feststellungsklage der Klägerin, das Gericht festgestellt, dass die von dem Beklagten geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht bestehen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin (Widerbeklagten) 95 % und der Beklagte (Widerkläger) 5 %.

Zum Hintergrund:
Die Parteien IContent GmbH und ein Verbraucher stritten um eine angebliche Anmeldung bei outlets.de in 2010.

Quelle und vollständiger Bericht: http://hagendorff.org

Sofort nach Zustellung des Urteils wurde von den Prozessbevollmächtigten der IContent GmbH Berufung eingelegt.

05.11.12

Nächster Abzock-Anlauf der Content4U

Content4U verschickt wieder Rechnungen an jene, welche in eine von der Firma neu ausgelegte Abofalle getappt sind.

"Mal schauen, wer diesmal in die Tasche greift", werden sich die Betreiber der Content4U GmbH gedacht haben. In diesen Tagen erhalten Internetnutzer in der Schweiz wieder Post aus Hessen. Genauer: von der «Deutschen Internetinkasso GmbH» mit Sitz in Heusenstamm bei Frankfurt. ...

Hinter Content4U steckt der umtriebige Geschäftsmann Michael Burat, der Hunderte ähnlicher Seiten betreibt. Laut dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wurde er im Juni vom Landgericht Frankfurt wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der VZBV führte Verfahren gegen insgesamt neun Firmen, an denen Burat zumindest als zeitweiliger Geschäftsführer beteiligt war.

Quelle und vollständiger Bericht: Beobachter.ch

06.10.12

Dubiose Forderungen von my-downloads.de im Umlauf

Die Deutsche Internetinkasso GmbH (DIG) versucht derzeit, Forderungen der Internetseite www.my-downloads.de einzutreiben. Diese sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg unberechtigt. Der neueste Trick: Brandenburger Bürger werden mit einem Vergleichsangebot gelockt, statt ca. 150 nur 50 Euro zahlen zu müssen. Im Gegenzug würde die DIG auf gerichtliche Schritte verzichten. Aber unberechtigte Forderung bleibt unberechtigte Forderung, egal in welcher Höhe. Daher rät die Verbraucherzentrale Brandenburg Betroffenen nicht zu zahlen.

Die Internetseite www.my-downloads.de der Premium Content GmbH und deren Geschäftsführer Viliam Adamca ist Verbraucherschützern als Abofalle bekannt. Verbrauchern werden bei Besuch der Seite ungewollt Verträge untergeschoben. Diese Verträge sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht rechtswirksam. Daher können Betroffene die Zahlung der Forderung in Höhe von ca. 150 Euro verweigern. Nun sendet die DIG Schreiben an Verbraucher, die ebendies getan haben. Inhalt der Schreiben ist ein Vergleichsangebot: Die DIG bietet 500 ausgewählten Kunden gegen Zahlung von 50 Euro, sie von allen weiteren Forderungen aus dem Vertrag zu befreien. Verbraucherberater Andreas Baumgart dazu: "Was für eine Ironie, für eine unberechtigte Forderung einen Vergleich anzubieten! Die Masche ist mehr als dreist. Wir empfehlen ganz klar, Verbraucher sollten keine Zahlungen leisten."

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

01.10.12

Notizen zum Prozess gegen Call-Center-Mafia

Am vergangenen Mittwoch begann am Frankfurter Landgericht der Prozeß wegen bandenmäßigem Betrug gegen zwei "Kaufleute", denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, sie hätten innerhalb eines Jahres rund 100.000 Telefonkunden geprellt. Laut Anklage soll der entstandene Schaden mindestens zwei Millionen Euro betragen. Zu den bereits erschienen Presseartikeln stellen wir hier mit einigen Ergänzungen noch weitere Hintergrundinformationen bereit.

Damit die wöchentlichen Abbuchungen von 9,90 Euro nicht sofort auffielen, nutzten die Betrüger die Dienstleistungsverträge von Netzbetreibern, so dass die Gebühren automatisch mit der Telefonrechnung abgebucht wurden. Merkten die Geprellten, dass bei ihnen stinkfrech regelmässig «abgebucht» wurde, hatten sie keine Chance, das Geld zurückzufordern. Denn um die Zahlungen zu verschleiern, habe der 32-jährige Hauptangeklagte Faustus Eberle eine Vielzahl von Strohleuten und Scheinfirmen in den USA und auf den Virgin Islands genutzt.

Dieses Vorgehen erinnert frappant an die Betrügereien des so genannten «Wiener Karussells» - auch hier laufen Ermittlungen ...

Der 32 Jahre alte Kaufmann Faustus Eberle aus Frankfurt ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft die treibende Kraft der gewerbsmässigen Betrügereien gewesen. Er baute ein Firmengeflecht auf und soll die Leitfäden geschrieben haben, an die sich seine Mitarbeiter in den irreführenden Telefonaten halten mussten.

Eberle und seine Kumpanen gründeten in der Vergangenheit auch in der Schweiz diverse Firmen und lebten zeitweise in Zug - von dort aus zockten sie vorwiegend in Deutschland ab. Zum Firmengeflecht gehörte auch die Europe Holding. Im Verwaltungsrat sitzt dort seit April der Deutsche Udo Michael Polzin, der auch als Geschäftsführer der Firma DIS Deutsche Inkassostelle GmbH amtete. Die DIS gehörte ebenfalls zu Eberles Firmengeflecht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelszeitung.ch

Neben den Hauptangeklagten scheinen auch die im Hintergund agierenden Anwälte des des mafiösen Firmengeflechts eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Der 32-Jährige, vor dem seit Jahren auf einschlägigen Seiten im Internet gewarnt wird, hat am ersten Verhandlungstag von Fehlern gesprochen, die er begangen habe. Er habe die Grenze zwischen seriösen Produktverkäufen und moralisch bedenklicher Akquise überschritten. Er betonte aber gleichzeitig, beim Erstellen seiner Leitfäden und der späteren Verträge immer auf den Rat eines Rechtsanwaltes gehört zu haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: DIE WELT

Bei Prozessbeginn anwesende Beobachter berichten über die Aussagen von Eberle, dass dieserweitere Personen belastete. Namentlich erwähnt wurden dabei Tobias Kirmeier, der bereits in unserem Beitrag zur Telefonabzocke mit Tankgutscheinen eine Rolle spielte, als auch der Bonner Anwalt Boris Hoeller. Dieser war einem Bericht von Heise.de über Fallensteller auch schon als Inkasso-Anwalt für die Online Content Ltd. tätig.

Laut Impressum von vorlagen-archiv.com wird das Angebot von der Online Content Ltd. bereitgestellt, die in einem Bürohaus im britischen Berkshire residiert. Wir fragten per Mail bei der angeblichen Chefin („Director“) Katarína Dovcová nach, ob es sich hier nicht womöglich um eine Briefkastenfirma handelt. Sicherheitshalber richteten wir die Anfrage auch an den deutschen Inkasso-Anwalt von Online Content, Boris Höller. Beide blieben eine Antwort schuldig.

Da es sich in diesem Fall aber um den Frankfurter Kreisel handelt, für den Boris Hoeller aktiv war und auch Michael Burat in seinem Prozess von einem anwaltliche Berater die Rede war, stellt sich die Frage, ob es Gemeinsamkeiten bzw. übergeordnete Strukturen zwischen dem Frankfurter Kreisel und dem Zuger Kreisel gibt. Offensichtlich fällt den Anwälten im Dienste der Abzocker eine wesentlich herausragendere (Führungs-) Rolle zu als bisher angenommen.

Bei dem zweiten Hauptangeklagten soll es sich um einen 40-Jährigen handeln, der als Geschäftsführer des Call-Centers im Kosovo tätig war. Zur Identifizierung der Person rufen wir zunächst im Handelsregister des Kosovo die Daten für die zu Eberles Firmengeflecht zugehörige MC Communication auf.

Dem Registerauszug ist zu entnehmen, dass neben dem Unternehmen Flowmex auch eine Firma Kash Capital als Eigentümer eingetragen ist. Die Kash Capital ist sowohl in Deutschland als auch im Kosovo mit einer Niederlassung vertreten, wie das Impressum der Firmenwebseite bestätigt.

Als Geschäftsführer wird hier Kadrush Shijaku genannt. Aber auch im Handelsregister von Frankfurt ist der Name Kadrush Shijaku eingetragen als Geschäftsführer der Kash Capital GmbH.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 84892 Bekannt gemacht am: 05.09.2011 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

30.08.2011

Kash Capital GmbH, Hofheim am Taunus, Nordring 30, 65719 Hofheim am Taunus. Bestellt als Geschäftsführer: Shijaku, Kadrush, Hofheim/Ts., *15.11.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mxxx, Manfred, Darmstadt, *xx.xx.1982.

Quelle: Handelsregister

Fortgesetzt werden soll das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am 4. Okt. 2012 um 9.15 Uhr. Erwartet wird dabei auch die Aussage von einer Frau, die inzwischen verheiratet ist mit Robert Juric (Geschäftsführer der Saleshouse und Vorstand der Europe Media AG) dem langjährigen Weggefährten und Geschäftsfreund von Faustus Eberle. Mal sehen, was die Frau dort aussagen wird, denn schließlich kennen sich die Akteure. Immerhin ist bekannt: "Bei Jurics ist sogar die ganze Familie am Schaffen".

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Prozess tauchen bezüglich Faustus Eberle auch wieder Hinweise vom selbsternannten "Business Angel" und "Wirtschaftswunderkind" auf. Verwiesen wird dann gerne auf Eberles Kurzbiografie, in der u.a. zu lesen ist:

Faustus Eberle gründete 1999 mit 19 Jahren sein erstes Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Luxus-Autos spezialisiert hatte. Bald darauf verkaufte er das Unternehmen und gründete verschiedene Firmen im Bereich Vermarktung.

Über Eberles geschäftliche Aktivitäten mit Autos gab es zu der Zeit dagegen noch ganz andere Berichte. Als Beispiel sei nur ein Kapitel aus dem Buch Die Internet-Mafia von Hermann Eisele erwähnt.

Ebenfalls nach Frankfurt führen eine kurze Meldung ... - und ein früheres Impressum von autotester24.de, das später geändert wurde.
"Vermarktung und Design: Trinion Multimedia Design GmbH, Vilbeler Landstraße 36, 60386 Frankfurt am Main"

Die Frankfurter Trinion GmbH ist in der Branche kein Unbekannter und betrieb schon diverse dubiose Seiten, so dass es eher unwahrscheinlich ist, dass sie ausgerechnet bei diesem Projekt nur die Vermarktung und das Design machten. Geschäftsführer dieser Firma war zur Zeit des Autotester-Schwindels Faustus Eberle ...

Offensichtlich wurde es Eberle nach dem Medienrummel um autotester24.de doch zu heiß, so dass er kurz vor einer Sendung des SAT1-Reportage-Magazins Akte03 offiziell aus der Geschäftsführung ausschied und Daniel Farrenkopf (...) zum Geschäftsführer machte.

Quelle: Die Internet-Mafia, Band I, S. 84/85

30.07.12

Bei Abofallen noch kein Ende in Sicht?

In letzter Zeit ist es in Bezug auf die klassischen Abofallen relativ ruhig geworden. In den einschlägigen Verbraucherschutzforen gibt es nur noch wenige, vereinzelte Meldungen von Betroffenen. Anscheinend geht es mit dem Geschäftsmodell dem Ende entgegen. Trotzdem werden immer noch Versuche unternommen, über andere Wege die User in die Falle zu locken. Beim Frankfurter Kreisel um Michael Burat ist seit einigen Wochen ein Stühlerücken als einzige Aktivität wahrzunehmen. Während des jüngst in Frankfurt stattgefundenen Prozesses haben die haben die von der Öffentlichkeit weitgehend unbehelligt belassenen Büttelborner Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein ihre Abofallen rund um die Gewerbeabzocke unter dem Label Vendis um- und ausgebaut. Dabei wurde die klassische Abofalle nicht vernachlässigt, wie das nachfolgende Beispiel zeigen soll. Auf der Suche nach dem Download des derzeit sehr gefragten Spiels Minecraft sind wir auf Yahoo wie folgt fündig geworden:

Man hat ja in den Jahren der digitalen Wegelagerei auf den Suchmaschinen so seinen Riecher dafür entwickelt, was den unbedarfteren Surfer in die Abofalle locken soll. Also gehen wir dem angebotenen link nach und landen auf der folgenden Seite:

Aha, werden die erfahreneren User denken, da ist sie ja wieder da, die klassische Vorschaltseite mit der sinnigen Domain baukloetze-welthit.de und der einzigen Funktion, nämlich der Durchleitung auf diese Seite:

Die klassische Abofalle software-und-tools.de des bekannten Strohmanns Alexander Varin.

Die Fakten zu den Hinterleuten Andreas und Manuel Schmidtlein hat Abzocknews.de in einem Special zusammengefasst.
Wir wollen noch wissen, wer sich hinter der Vorschaltdomain baukloetze-welthit.de verbirgt:

An der realen Existenz eines Markus Hanser in Garching wollen wir berechtigte Zweifel anmelden. Es gibt im Internet bis auf Hinweise zur Registrierung von verschiedenen Webseiten, wie beispielsweise erdescanner.de, keine weiteren Hinweise auf diese Person.

Dazu passt dann auch, dass die angegebene Telefonnummer im Whois der Domain erdescanner.de einer ganz andern Person gehört.

Nur noch ein kleiner Seitenblick auf Bing.com, um auch hier den Grad der Verseuchung festzustellen:

Hier haben die Gebr. Schmidtlein bereits den gewohnten Platz Nummer eins.

13.07.12

Veränderungen im Firmengeflecht des Frankfurter Kreisels

Wie man inzwischen dem Handelsregister entnehmen kann, hat es im Firmengeflecht des Frankfurter Kreisels kürzlich eine interssante Änderung gegeben. Die RA Office GmbH ist nun von der B+N Holding & Consulting GmbH (Geschäftsführer: Michael Burat) übernommen geworden.

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRB 43904 Bekannt gemacht am: 18.06.2012 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Löschungen

14.06.2012

RA Office GmbH, Rodgau, Borsigstraße 35, 63110 Rodgau. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden B + N Holding & Consulting GmbH am 08.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Quelle: Handelsregister

Eine weitere Veränderung wurde im Impressum von outlets.de entdeckt. Dort ist als Geschäftführer nun Robert Adamca eingetragen.

Einen Geschäftsführer Robert Adamca kennt das Handelsregister für die Icontent GmbHzum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Zuletzt wurde vor einem Jahr der Geschäftsführer bei der IContent GmbH ausgetauscht. Für Tomas Franco hatte Michael Burat höchstpersönlich die Verantwortung der Abzockfirma überommen und bis heute beibehalten.

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRB 45484 Bekannt gemacht am: 29.07.2011 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

26.07.2011

IContent GmbH, Rodgau, Borsigstraße 35, 63110 Rodgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Franco, Tomás, Bad Homburg v.d.H., *25.04.1980. Bestellt als Geschäftsführer: Burat, Michael, Ulrichstein, *23.01.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

Auch bei der Webtains GmbH soll laut Impressum einen Wechsel in der Geschäftsführung statt gefunden haben.

Doch auch für die Webtains GmbH ist zur Zeit immer noch Michael Burat im Handelsregister eingetragen und nicht Nico Neugeboren, wie es im Impressum zu lesen ist.

Anscheinend stehen diese Veränderungen im Zusammenhang mit dem Verurteilungen von Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betrugs beim LG Osnabrück (AZ: 15 KLs 35/09) und beim LG Frankfurt (beide noch nicht rechtskräftig).

09.05.12

Michael Burat erneut wegen Betrugsverdacht vor Gericht

Michael B. verdient sein Geld im Internet und setzt dabei auf die Unaufmerksamkeit seiner Kunden. Diese denken sie würden an Gewinnspielen teilnehmen und schließen tatsächlich teure Abo-Verträge ab. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten. ...

Tausende sind auf B. reingefallen. Wie viel er damit verdient hat, ist unklar. Für ein Rudel Anwälte langt’s allemal. Michael B. betrügt die Menschen mit Kleingedrucktem. Er betreibt Internet-Seiten, die für den flüchtigen Leser wie ein Gewinnspiel wirken. Macht man aber mit beim Gewinnspiel, dann steckt man plötzlich drin in einem völlig sinnlosen Abo. Für 60 Euro im Monat gibt’s dann Routenplanung, Hausaufgabenhilfe, Wissenswertes über Tätowierungen oder Sudoku-Rätsel. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

05.03.12

HR m€x über Abzocke von Outlets.de

Für Geiz ist Geil- Schnäppchenjäger ist das Internetportal „Outlets.de“ ein- ach so verlockendes Angebot. Dort könne man angeblich bis zu 80 Prozent sparen.
Doch: Statt der erhofften Schnäppchen flatterte am Ende eine Rechnung für ein kostenpflichtiges Abo ins Haus.

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

23.12.11

Versteckte Abo-Fallen

Herbert G. hat im Internet die Adresse eines Outlet-Centers gesucht. Dazu hat er in eine Suchmaschine den Begriff "Outlet" eingegeben. Um an die gesuchten Adressen zu kommen, sollte er seine persönlichen Daten eingeben, was er ohne viel zu überlegen auch tat. Einige Tage später bekommt er eine Rechnung, aus der hervorgeht, dass er bei seinem Besuch auf der Seite ein Abonnement abgeschlossen hat, das jährlich 96 Euro kostet. Diese Information hat der Betreiber der Seite im Kleingedruckten versteckt. Das hat Herbert G. jedoch nicht gesehen und war so in eine typische Abo-Falle getappt. Anwalt Thomas Hoeren rät, die Rechnungen erst einmal zu ignorieren: "Niemals daraufhin bezahlen. Und noch wichtiger: Strafanzeige wegen Betrugs erstatten."

Quelle und vollständiger Bericht: mdr - Umschau

29.11.11

Das Beuteschema des Abzockers aus Rodgau

Hat sich Michael Burat unseren Hinweis auf die miese Abzocke junger Eltern über die Schaltung seiner Werbung mit dem Keyword „Kinderwagen“, zu Herzen genommen? Anscheinend war das doch ein wenig zu schäbig, denn seit unserem Bericht hat der, in der Blogger-Szene auch liebevoll als „Stacheldrahtkönig“ oder „Schreihals von Rodgau“ genannte, Michael Burat dies eingestellt. Das wäre zwar lobenswert, aber befassen wir uns doch mal intensiver mit dem Beuteschema seiner Abofalle outlets.de. Diese wird neuerdings sehr aggressiv auf Yahoo und Bing beworben. Na dann suchen wir doch mal nach einem Begriff wie z.B. „Laminat“ in Kombination mit Schlüsselworten wie z.B. „günstig“, „preiswert“, „billig“ oder „outlet“. In der Regel funktionieren alle Kombinationen und wahrscheinlich noch einige weitere, die in unserer nicht sehr ausführlichen Recherche vernachlässigt haben. Und Bingo!

Der Treffer auf marken-outlet.de führt unweigerlich zur Homepage von outlets.de.

Wie gewohnt ohne jeden Hinweis darauf, dass es sich nur um eine völlig sinn- und nutzbefreite Link-Sammlung zu allen möglichen outlets handelt. Die Frechheit, dafür schlappe 192 € für eine 2-jährige Vertragslaufzeit zu verlangen, bekommen wir erst auf der Registrierungsseite mitgeteilt. Allerdings wie gewohnt, so dezent, dass unsere Augen vor allzu viel Preisangaben nicht überanstrengt werden.

Weiter geht es mit dem nächsten Begriff auf der Suche nach dem Beuteschema.

Ach so, Heimwerker stehen also auch auf der Liste der potentiellen Opfer.

Okay, Heim-Elektronik ebenso, wir ersparen uns alle weiteren Geräte und schwenken über auf Küchen:

Auch die ganze der Palette der Küchenmaschinen wollen wir uns an der Stelle ersparen und suchen weiter.

Nun, das mit den Norebooks war zu erwarten. Aber wer auf der Lauer nach Notebook-Käufern liegt, der wird doch sicher auch die möglichen Käufer von Laptops über den Tisch ziehen wollen.

Na Prima, das war ja wie erwartet. Doch wie sieht es eigentlich mit den weniger praktischen Gegenständen aus? Also mit den eher schönen Dingen, die besonders vom weiblichen Geschlecht bevorzugt werden?

Ein Treffer auch hier wieder! Wie hat uns der Stacheldrahtkönig auf seinem Blog kürzlich wissen lassen: „Wenn Frauen Schuhe sehen, setzt der Verstand aus.“ Sollten wir das eigentlich als Hinweis auffassen?

Auch wenn der Stacheldrahtkönig junge Eltern bezüglich der Kinderwagenfalle aus seinem Beuteschema gestrichen hat, können wir nicht glauben, dass die Katze das Mausen lässt und machen ganz vorsichtig die folgende Abfrage:

Och nöö, Michael Burat, müssen doch schon wieder Eltern dran glauben, wenn sie Schuhe oder Spielzeug für ihren Nachwuchs suchen?

Irgendwie werden wir den Eindruck nicht los, dass durch alle Altersklassen und soziale Schichten, sowie unabhängig von sexuellen Orientierungen oder religiösen Ansichten usw. hinweg abgezockt werden soll. Wir merken uns: vor dem Abzocker sind wir alle gleich!

26.11.11

Webtains GmbH versucht per Zahlungsaufforderung abzuzocken

Letzte Mahnung. Darunter eine Rechnungs- sowie eine Kundennummer. 101 Euro – davon 5 Euro Mahngebühren – verlangt die Firma Webtains GmbH von Hans-Jürgen L. für einen „Jahreszugang Routen-Planung.de“ im Internet. Für den Fall der Nichtzahlung werden L. weitere Kosten sowie ein Negativeintrag bei einer Wirtschaftsauskunft wie der Schufa oder der Creditreform angedroht.

Doch L. denkt gar nicht daran zu zahlen. Wofür? An wen? Er hat nach eigenen Angaben weder irgendwo, irgendwas im Internet angeklickt, noch irgendwas irgendwo bei irgendwem bestellt. Und Kunde dieser Firma, die ihren Sitz laut Anschrift auf dem Schreiben im hessischen Rodgau, ihre Bankverbindung aber bei der Pommerschen Volksbank e.G. mit Sitz in Stralsund hat, ist L. auch nicht. ...

Die Vorgehensweise ist immer gleich: Die Opfer erhalten eine Zahlungsaufforderung der Webtains GmbH über 96 Euro. Angeblich hätten sie einen kostenpflichtigen Zwölf-Monats-Zugang auf der von Webtains betriebenen Internetseite Routenplaner-Service.de gebucht. ...

Verbraucherschützer bezeichnen die Webtains-Masche als „nicht neu, aber immer noch erfolgreich“. Das Prinzip basiere zunächst auf einer Täuschung, auf der dann eine Drohkulisse aufbaut wird. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

23.11.11

Der Frankfurter Kreisel etabliert sich allmählich bei Yahoo

Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten die verzweifelten Versuche des Frankfurter Kreisels um den dortigen Franchisenehmer Michael Burat beobachtet, bei Google doch noch Werbung für seine Abzockseiten platziert zu bekommen. Dabei wurden sogenannte Tagesdomains genutzt, also Domains mit geringen Halbwertzeiten und so sinnigen Namen wie beispielsweise adidasbuy24.com. Der einzige Sinn und Zweck dieser Domains bestand darin, die Werbung wenigstens so lange geschaltet zu bekommen, bis der Bot zur Überwachung der Richtlinien nach seinem Besuch die Kampagne beendete.

Dagegen versuchte es Alexander Hennig zeitgleich mit Werbung, welche auf Wordpress-Blogs aufgeschaltet wurde. Zunächst mit einer und später sogar mit vier Vorschaltseiten. Doch das alles half nichts, denn letztlich waren der Richtlinien-Bots immer öfter zu Besuch und griff auf alle Fängerdomains durch bis zur eigentlichen Abzockseite, so dass Google derzeit bis auf die Seiten von Frank Drescher (der nicht geflüchtiete Teil der Waldorfschul-Connection) nahezu abzockefrei ist.

Auch wenn es schmerzhaft ist, auf diese Weise ca. 90 % des Kundenpotentials verloren zu haben, so reicht das lange noch nicht aus, die Abofallensteller vom Abzocken abzuhalten. Wozu gibt es denn Bing und Yahoo, die vorher von den Abzockern allenfalls stiefmütterlich behandelt wurden und deshalb das Thema Abofalle dort auch nie richtig angekommen ist.

Auch wenn es schmerzhaft ist, auf diese Weise ca. 90 % des Kundenpotentials verloren zu haben, so reicht das lange noch nicht aus, die Abofallensteller vom Abzocken abzuhalten. Wozu gibt es denn Bing und Yahoo, die vorher von den Abzockern allenfalls stiefmütterlich behandelt wurden und deshalb das Thema Abofalle dort auch nie richtig angekommen ist.

Seit einiger Zeit beobachten wir bei Yahoo die Werbung. Aufgefallen ist uns die Seite loadblog.net, die bis vor wenigen Tagen zwar den kostenfreien download der dort angepriesenen Software zuließ, aber doch sehr verdächtig nach Abofalle aussah. Auch konnten wir uns keinen Reim darauf machen, dass jemand soviel Geld für die Werbung ausgibt, um letztlich keine Einnahmen daraus zu generieren. Doch inzwischen hat ich das geändert und Michael Burat, der selbsternannte Buchhalter des Frankfurter Kreisels hat die Maske fallen gelassen. Bei Yahoo haben wir nach OpenOffice gesucht und unter dem zweiten gesponserten Link den Eintrag zu loadblog.net gefunden.

Der Klick auf den angezeigten Treffer leitet weiter auf die Webseite loadblog.net mit Download Empfehlungen.

Vor dem vermeintlichen Download bekommen wir nach dem Klick auf den entsprechenden Button sinnigerweise noch eine weitere Vorschaltseite angezeigt.

Ein Weiterer Klick und voilà, wir landen auf der berühmt-berüchtigten Webseite download-service.de.

Das Portal download-service.de gehört zur Firma Content4U GmbH und dort zockt der Chef des Frankfurter Kreisels noch selbst ab.

Nun interessiert noch welcher Name für loadblog.net verbrannt wird. Also schauen wir doch mal nach im Whois der Domain:

So, so, ein Herr Vladimir Zurmann von einer LoadPR GmbH in Berlin soll verantwortlich sein? Im Handelsregister ist diese Firma aber nicht eingetragen und es ist zweifelhaft, ob die hier angegebenen Daten auch tatsächlich korrekt sind.

Burat verliert Prozeß: Keine Zahlungspflicht für outlets.de

Das hatte sich Michael Burat, der Stacheldrahtkönig aus Rodgau, wohl auch ganz anders vorgestellt. Statt eines positiven Urteils für seine Trophäenseite gab es eine herbe Klatsche beim AG Gladbeck. Dort waren der Beklagte und dessen Anwalt wesentlich besser auf den Vortrag vorbereitet. Nach Ansicht des AG Gladbeck kommt kein Vertrag für das Portal Outlets.de der Firma Content4u GmbH zustande, weil im Wesentlichen durch die irrreführende Gestaltung der Webseite nicht ausreichend auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde.

So herrlich dieses Urteil auch ist und sich Abzockopfer des Frankfurter Kreisels auch über diese Klatsche freuen mögen, darf darüber hinaus nicht vergessen werden, dass es sich (leider) nur um ein Einzelurteil handelt.

Das komplette Urteil finden Sie bei abzocknews

10.11.11

Michael Burats Outlet-Abzocke mit Kinderwagen und Spielzeug

An die diversen Abzockportale des Frankfurter Kreisels um Michael Burat haben wir uns mit der Zeit ja zwangsläufig gewöhnen müssen. Einschließlich der für viele überraschenden Rechnungen und Mahnungen für den Download kostenloser Software. Dass Mitglieder der Gesellschaft auf der Suche nach Lifestyle-Produkten wie z.B. Waren von Adidas abgezockt werden sollten, war dann auch nur eine logische Fortsetzung. Ebenso wie die Abzocken mit Adventskalendern oder Kochrezepten. Aber das, was wir kürzlich entdeckt haben, geht einfach zu weit. Das ist kurz gesagt, einfach nur schäbig.

Junge Eltern sind Menschen die sparen wollen und häufig auch müssen, um ihren Sprößlingen das Notwendige zukommen zu lassen. Und ausgerechnet dieser Personengruppe liegt das Firmenimperium des Michael Burat wie ein Strauchdieb auf der Lauer. Nämlich bei der Suche nach einem Kinderwagen.

Wir befassen uns mit den bezahlten Anzeigen auf der rechten Seite, wovon uns die dritte von oben mit dem Kinderwagen - Discount schon reichlich verdächtig vorkommt.

Durch einen Klick auf den uns verdächtig erscheinenden Treffer gelangen wir auf die Landingpage minekinderwagensale.com.

Dort wird groß versprochen, dass man beim Kinderwagen – Fabrikverkauf bis zu 50 % sparen kann! Wer möchte da nicht sparen? Also wird munter auf den Button "JETZT SPAREN" geklickt und man wird weitergeleitet zu einer uns bekannten Abzockseite — outlets.de von Michael Burats Firma IContent GmbH.

Natürlich ist die fragliche Durchleitung „Kinderwagen“ an erster Stelle zu finden. Klar, wer nach Kinderwagen sucht, der braucht auch Spielzeug. Auch bei Spielzeug – Outlets wird wieder eine Ersparnis versprochen. Sogar bis zu 80 Prozent auf Michael Burats Registrierungsseite von outlets.de.

Beim Spielzeug – Fabrikverkauf immer noch bis zu 80 % sparen? Immer noch versprochen Herr Burat? Wohl kaum. Scrollen wir doch mal an das Ende der Registrierungsseite.

Wer sich erst mit der Anmeldung beschäftigt, so wie es ja auch gewollt ist, für den ist der ohnehin zarte Preishinweis nun nicht mehr sichtbar. Also. wie war das noch? Kinderwagen sparen bis 50 %, Spielzeug sparen bis 80 %?

Wie soll das funktionieren bei einem Kinderwagen der oberen Preisklasse für ca. 289 EUR 50 % zu sparen, wenn für diese dreiste Abzocke doch insgesamt schon 192 EUR an die IContent GmbH gezahlt werden soll. Bei Teddybären – Modell Steiff für ca. 140 EUR müsste uns ein Händler sogar noch Geld rausgeben, damit wir die versprochenen 80 % sparen könnten.

So etwas ist unserer Ansicht nach nicht nur irreführend, sondern sogar betrügerisch.

Die Werberichtlinie von Google, keine Werbung zu schalten, wenn der Content anderweitig kostenfrei erhältlich ist, wurde offensichtlich so nachhaltig umgesetzt. dass Kampagnen mit Tagesdomains (wie im obigen Beispiel aufgezeigt) auch sofort gestoppt werden. Als Konsequenz daraus hat der auf vielen Blogs so liebevoll als Stacheldrahtkönig bezeichnete Michael Burat die Werbung für seine Abzockfallen auf die Suchmaschinen Yahoo und Bing verlagern müssen. Beispiel: Werbung für outlets.de über die Fängerdomain marken-outlet.de.

Als Ausgleich für den Verlust von ca. 90 % potentieller Abzockopfer lässt Yahoo (noch) die Durchleitung ohne Vorschaltseite durch, weshalb von dem Treffer unter marken-outlet.de gleich auf outlets.de weitergeleit wird:

08.11.11

Die Abzock-Brüder Schmidtlein melden mit Abofallen zurück

Eine Zeitlang war es ruhig gewesen um das Büttelborner Gebrüderpaar Andreas und Manuel Schmidtlein und ihren vielen vielen Abofallen. So ruhig, dass man fast denken könnte, sie hätten sich eventuell anderen Geschäftsmodellen zugewendet. Doch die Ruhe war trügerisch und nur vorübergehender Natur. Zu Zeiten, in denen sich Google von den Abofallenstellern befreit hat, tauchen ausgerechnet die Gebrüder Schmidtlein wieder mit einer klassischen Abofalle bei Yahoo.com und der Nr. 3 im Suchmaschinenmarkt, bing.com, auf. Eine Suche nach Kochrezepten brachte folgenden Treffer:

Wir befassen uns mit dem obersten Treffer, der mit 28.000 Rezepten auch wesentlich werthaltiger erscheint, als der Zweite, welcher mit nur 20.000 Rezepten  zu einer Abofalle des Frankfurter Kreisels um Michael Burat führt. Wir können uns an der Stelle den kleinen Seitenhieb nicht ganz verkneifen, denn Michael Burat hat vor nicht allzu langer Zeit seine Abzockseite Outlets.de mit einem über Amazon erhältlichen Buch vergleichen.

Die Erfahrung mit der Google-Richtlinie, keine Werbung für anderweitig kostenfrei erhältlichen Content schalten zu dürfen, floss sicherheitshalber in die vorgeschaltete Landingpage ein (z.Z. über rezeptefuerdiefamilie.de):

Wer hier auf auf den Button "Weiter zu den Rezepten" klickt, landet auf der Registrierungsseite von der jetzt Rezeptechaos genannten Seite rezepte-chaos.de. Wie gewohnt, fallen die Gebrüder Schmidtlein mit den Vertragsinformationen oder so unwichtigen Kleinigkeiten wie einem Kostenhinweis nicht gleich mit der der Tür ins Haus.

Um so etwas, wie einen Hinweis auf anfallende Preis überhaupt zu Gesicht zu bekommen, müssen wir uns schon durch das komplette Registrierungsprozedere durchhangeln.

Dann taucht zwar auf der rechten Seite unten der Preis auf. Aber um den Überraschungseffekt in Grenzen zu halten wurde der Kostenhinweis dezent im Kleingedruckten versteckt. Zum Schluss werfen wir noch einen Blick auf das Impressum.

Et voila, mit der Content Services Ltd. taucht auch der altbewährte Strohmann Alexander Varin im Impressum auf. Ebenso wie in den Registrierungsdaten für die Domain rezepte-chaos.de.

14.10.11

Internet-Abzocke - Viel Geld für null Informationen

Im Internet sind seit Jahren dubiose Geschäftemacher unterwegs, um ahnungslose Nutzer zur Kasse zu bitten. Diese Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung kostenpflichtig ist. Der Internetnutzer erfährt oftmals erst mit Zustellung einer Zahlungsaufforderung per Post davon, dass er in eine Abo-Falle getappt ist. Ein neues Gesetz soll diesen dreisten Firmen im Internet den Riegel vorschieben. Doch für viele Betroffene kommt diese Regelung zu spät.

Quelle und vollständiger Bericht: MDR - Escher

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

10.10.11

Kauderwelsch, oder was wird beim Frankfurter Kreisel gesprochen?

In welcher Sprache wird beim Frankfurter Kreisel eigentlich gesprochen? Offensichtlich ist es Kauderwelsch, denn deutsch kann es nicht sein!
Momentan wird vom Frankfurter Kreisel um Michael Burat das Netz mit Fängerseiten für die Abzockwebseite www.download-service.de regelrecht verseucht.

Bei der Suche nach „openoffice“ wurden jeweils links und rechts an erster Stelle die Fängerdomains für Michael Burats Abzockseite angezeigt.

Bei einem Klick z.B. rechts auf die Anzeige für www.opensoficenew9.com erscheint die folgende Seite.

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Nun ja, üblicherweise soll bei den Fängerdomains ja nur durchgeklickt werden, um zur eigentlichen Abzockseite download-service.de  zu gelangen. Wer sich aber die Zeit nimmt und sich mit dem o.a. Text beschäftigt, wird feststellen, dass den jemand verfasst haben muss, welcher der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

Openoffice ist ähnlich der von MS Office, Office und selbst fortgeschrittene Benutzer fast alles, was sie gewohnt sind zu finden: Vorlagen, kollaborativen Funktionen (Versionen, Erfassung von Änderungen), Makros und sogar eine Programmiersprache. OOO, da es bekannt ist, können Sie öffnen und speichern Dokumente in Formaten so vielfältig wie MS Office-Formate, PDF, HTML und XML. Es kann auch Import von Dateien aus den Formaten, sowie WordPerfect und andere. Doch es normalerweise speichert Dateien in den offenen Standard OASIS OpenDocument XML-Format für maximale Kompatibilität mit anderen Anwendungen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um die Herstellerseite handelt, sondern um eine weiterführende Werbeseite für Download-Service.

Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn man sich für z.B. das Bildbearbeitungsprogramm GIMP interessiert:

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Abb.: die Vorschaltseite www.newgimp2011.com

Der dazugehörende Text lautet:

GIMP (GNU Image Manipulation Program)

GIMP ist das Open-Source-Referenz in Bildbearbeitung. Diese Anwendung ermöglicht es Ihnen, zu retuschieren, Autor und bearbeiten Sie Ihre Fotos dank einer großen Reihe von tools.GIMP können Sie Ihre Fotos zu manipulieren, indem Schichten, tut Bezier und polygonale Auswahlen oder Einstellung Text. Laden und Speichern von Animationen in einem Frame-as-Layer-Format und Batch-Prozess alle Ihre Fotos für die schnelle Bearbeitung. Die Multi-Fenstermodus Schnittstelle können verschoben werden, um Ihre Bedürfnisse und Größe nach Ihren Platz auf dem Schreibtisch.

Ähnlich sieht es auch bei der Suche nach dem Flash Player aus:

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Abb.: Klick auf www.flaashplayernew2011.com

Und auch hier ist der Text wieder gespickt mit Rechtschreib- Grammatik- sowie mit semantischen Fehlern:

Nehmen Sie jetzt Adobe Flash Player und lassen Sie sich in die Media Welt im Internet eingeführt. Nach der Installierung des Programmes, müssen Sie nichts anderes tun, als ansehen und genießen. Der Rest bleibt der Software über. Adobe Flash Payer steht der Medien zur Verfügung. Für denen, die Videos im YouTube gerne anschauen möchten, kommt Adobe Flash Player zu Hilfe. Nicht nur es ist leicht zu installieren, aber diese Plug In tut dan die Arbeit selbst, ohne noch etwas zu clicken oder zu tasten. Clicken Sie den Download Button jetzt und genießen Sie alle Videos und Spiele im Internet, ohne ein Problem zu haben. Dieser Plug In ist leicht zu installieren, und den Rest überlässt man ihm alleine.

Wir sind ein wenig verwundert, denn zumindest in den Interviews scheint der wie ein "bekiffter Buchhalter" wirkende Chef der Abofallenfabrik, Michael Burat, seine Muttersprache Deutsch halbwegs unfallfrei zu beherrschen. In einem Interview erklärte er durchaus verständlich, dass sein Geschäftsmodell keine Abzocke sei, sondern das Anbieten von Premiumcontent und Mehrwertdienstleistungen im Interent.

Nun ja, dann wollen wir doch mal sehen, welche Begriffe der Chef der Abofallenfabrik für die Beschreibung der von ihm beworbenen Trophäenurteile selbst verwendet:

06.10.11

Content4u vor Wiener Handelsgericht verurteilt

Mit einem aktuellen Urteil gab das HG Wien einer Unterlassungklage des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen die Firma Conten4u aus Deutschland zur Gänze Recht.

Die Firma Content4u betreibt unter der Domain www.download-service.de eine Website, auf der interessierte User ein "Download-Service" zum Beziehen von verschiedenen Programmen nutzen konnten. Doch Kunden, die sich für das Service der grundsätzlich im Netz gratis zur Verfügung gestellten Programme anmeldeten, erlebten eine böse Überraschung. Laut Anbieter hatten sie damit einen Vertrag für eine zweijährige Nutzung des Donwload-Service von € 96,-- pro Jahr abgeschlossen Es überraschte daher nicht, dass viele Beschwerden und Anfragen von verunsicherten Konsumenten beim VKI und anderen Verbraucherschutzorganisationen eingingen, die in die Abofalle der Firma Content4u auf der Seite www.download-service.de tappten.

Mit einer Verbandsklage ging der VKI gegen die unseriöse Kostengestaltung vor und bekam vor Gericht Recht. Denn die Entgeltinformation war im Anmeldefeld nicht klar und deutlich gestaltet. Der Kostenhinweis befand sich lediglich am rechten oberen Rand der Anmeldemaske versteckt. Die Beklagte verstößt damit gegen die Informationspflichten des KSchG und des ECG. Internetanbeiter müssen auf ihrer Homepage klar und eindeutig die Preise der angebotenen Dienstleistungen angeben. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Netz üblicherweise kostenlos angeboten werden, wie zum Beispiel das Programm "OpenOffice". Die von der Beklagten gewählte Gestaltung ihrer Website lässt die Preisinformation gegenüber den angebotenen Programmen in den Hintergrund treten. Das Gericht sieht in den Entgeltbedingungen, die auf der Seite der Beklagten sowie in den AGB verwendet werden, überraschende Vertragsbestimmungen, die für den Kunden gem. § 864a ABGB nachteilig und überraschend sind.

Auf der Website befanden sich folgende Klauseln:

1. Durch Drücken des Button "Jetzt anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 EUR inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu 8 Euro) bei einer Tragslaufzeit von 2 Jahren.

2. Durch die Anmeldung entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mwst. pr Jahr (12 Monate zu je 8 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

In den AGB war unter Punkt "Vertragslaufzeit, Vergütung, Anpassung der Vergütung" folgende Regelung:

3. Der Nutzer verpflichtet sich, der Anbieterin monatlich einen Betrag in Höhe von 8,00 Euro für die Verschaffung des Zugangs zum Kundenbereich zu zahlen. Die geschuldete Vergütung ist dem Nutzer für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus zu berechnen.

Das HG Wien gab dem Unterlassungsbegehren des VKI zur Gänze statt. Die verwendeten Klauseln lassen den durchschnittlichen Verbraucher bei Abruf der Website nicht eindeutig erkennen, dass die angebotenen Dienstleistungen kostenpflichtig sind. Die Preisinformation muss jedoch für Verbraucher klar und deutlich zur Verfügung gestellt werden. Stellt man auf die Branchenüblichkeit ab, wonach derartige Dienstleistungen grundsätzlich kostenlos im Internet zum Download bereit gestellt werden, so ist dies eine Bestimmung ungewöhnlichen Inhalts.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

HG Wien 20.09.2011, 30 Cg 5/11d

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherrecht.at

Dass mit der Content4U GmbH ausgerechnet eine zum Frankfurter Kreisel des Michael Burat gehörende Firma vom Wiener Handelsgericht eine derbe Schlappe einstecken musste, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Denn auf seinem Blog savonarola.org werden von besagtem Abzocker Michael Burat die Verbraucherschützer und Kritiker pauschal als "durchgeknallte Netzindianer" bezeichnet. Gleichzeitig sind in den Medien Interviews zu sehen, in denen man den Eindruck gewinnt, ein "bekiffter Buchhalter" würde uns seine eigene Wahrheit als Allgemeingut verkaufen wollen. So sollen nach Ansicht von Michael Burat ein paar Sternchen als Hinweis auf eine Kostenpflicht ausreichen. Während sich in Deutschland noch einige Richter davon verwirren ließen, kamen ihre Kollegen in Österreich zu einem wesentlich verbraucherfreundlicherem Urteil. Laut Urteilsbegründung sind die Abzockseiten absichtlich so aufgebaut, um die Kostenpflicht vor den Nutzern zu verschleiern.

Der Kläger behauptet, die von der Beklagten im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendeten Klauseln in AGB oder Vertragsformblättern seien nachteilig überraschend (§ 864a ABGB). Die von der Beklagten auf ihrer Website angebotenen Programme könnten auch kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Ein durchschnittlich aufmerksamer Verbraucher müsse nicht davon ausgehen, dass er dafür ein Entgelt zu zahlen habe. Die Information sei im Anmeldefeld nicht klar und deutlich gestaltet. Der Hinweis auf die Kostenpflicht sei bewusst am rechten oberen Rand der Anmeldemaske versteckt.

.....

Beim durchschnittlichen Verbraucher, der im Internet nach Gratisprogrammen surft, ist die Aufmerksamkeit eher gering anzusetzen. Er wird sich auf das Auffinden von Download-Möglichkeiten konzentrieren und bei klaren und deutlichen Preisinformationen sofort erkennen, dass kein Gratisprogramm angeboten wird. Die von der Beklagten gewählte Gestaltung ihrer Website lässt jedoch diese Preisinformation gegenüber den angebotenen Programmen in den Hintergrund treten.

Quelle: 30 Cg 5/11d

01.10.11

Neue Maschen bei Abo-Fallen im Internet

Millionen Verbraucher sind schon auf Internet-Abofallen reingefallen. Die Folge: Ständig flattern neue Mahnungen für ungewollte Dienste ins Haus. Die Staatsanwälte kommen den Anzeigen nur langsam hinterher. Doch MARKTCHECK hat jetzt einen der Hintermänner aufgespürt und mit seinen Taten konfrontiert. Dazu gibt es Profi-Tipps, wie Sie sich vor unliebsamen Überraschungen im Internet schützen. ...

... Dienste, wie Michael Burat sie anbietet, auch kostenlos im Netz zu haben sind. Wir lassen uns seinen 96,- Euro teuren Routenplaner zeigen: Als wir ihn eine Route eingeben lassen, öffnet sich der Routenplaner von Michelin, der Reifenfirma. Ein definitiv kostenloser Dienst. Burats eigener lässt sich gar nicht öffnen. Aber auch beim zweiten Versuch funktioniert er nicht. Ein technisches Problem, dem er nachgehen wolle, gibt Michael Burat an. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SWR - Marktcheck

Quelle: Youtube - RodgauerImpressionen

30.08.11

Hinter vielen Abofallen steht Michael Burat

My-Donwloads.de, Kochrezept-Sammlung.de, Routenplaner-Service.de, Gedichte-Download.de: Hinter all diesen Webseiten, die Verbraucherschützer als Abofallen kritisieren, steckt ein Mann: Michael Burat.

Der 36-Jährige zählt zum innersten Zirkel des sogenannten Frankfurter Kreisels, einem Geflecht aus dubiosen Rechtsanwälten, wechselnden Geschäftsführern und Inkassofirmen. "Für viele der gängigen deutschen Abofallen ist Burat sicher eine der wichtigsten Figuren", sagt Adrian Fuchs vom Verbraucherportal Abzocknews.de. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung