25.04.13

Warnung der Polizei vor Branchenbuch-Abzocke der GWE

In letzter Zeit wurden laut einer Mitteilung der Polizeidirektion Friedrichshafen bundesweit wieder zahlreiche Gewerbetreibende und Selbstständige mit einem amtlich aussehenden Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ aus Düsseldorf konfrontiert. Was sich auf den ersten Blick wie eine Überprüfung und die Möglichkeit einer Korrektur der auf einem Formular bereits eingetragenen Daten des Betriebes darstellte, hatte dann oftmals nachträglich noch für Ärger und Frustration bei den Betroffenen gesorgt. Denn erst beim verspäteten Lesen des Kleingedruckten oder nach Eingang einer Rechnung über mehr als 1100 Euro hatten die Angeschriebenen oftmals registriert, dass sie in eine Abo-Falle getappt waren. Denn mit der geforderten Unterschrift auf dem Formular hätten sie vermeintlich ein Zweijahres-Abo für den Eintrag im „Online Branchenbuch“ abgeschlossen.

Die Polizeidirektion Friedrichshafen rät den Betroffenen zu erhöhter Vorsicht. Vor einer übereilten Rücksendung des unterschriebenen Formulars sollte unbedingt das Kleingedruckte gelesen werden. Denn erst dann erschließt sich der Inhalt des mit der geleisteten Unterschrift zustande gekommenen Vertrages. Weitere Auskünfte, wie Sie sich vor Betrügereien aller Art schützen können, können bei den Polizeilichen Beratungsstellen oder über das Internet unter www.polizei-beratung.de eingeholt werden.

24.04.13

Haftbefehl beantragt gegen Angeklagten im SMS-Prozess

Im Kieler Dauer-Prozess um Abzocke mit betrügerischen Flirt-SMS hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen der drei Angeklagten beantragt. Der 44-Jährige war nach einer mehrwöchigen Verhandlungspause unentschuldigt nicht wieder vor dem Kieler Landgericht erschienen, bestätigte der Staatsanwalt am Dienstag. Der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer sagte, der Mann sei «eigenmächtig abwesend». Auch die Verteidigung konnte keine Angaben zum Aufenthaltsort des Mannes machen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: shz.de

Rückgewinnungshilfeverfahren für Opfer von Adressbuchbetrügern

Diese Veröffentlichung ersetzt die Veröffentlichung vom 22.08.2011

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 26518/08

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Az. 3332 Js 26518/08, gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *26.01.1987 in Mainz, Aubachstraße 3, 55126 Mainz,

Paul Andreas THEOBALD, *30.10.1985 in Koszalin/Polen, Alzeyer Straße 28b, 55234 Erbes-Büdesheim,

sowie

Jörg Dennis CEVIRMECI, *13.09.1982 in Bingen, Bergstraße 19a, 55437 Ockenheim,

Tracy Lewis Mazza, *XX.0X.1982 in Mainz, Mxxxxx Straße XXX, 554xx Bxxxxx,

Timo BRANDT, *28.06.1979 in Alzey, Kandelgasse 2, 55237 Lonsheim

wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund dinglicher Arreste des Amtsgerichts Mainz Vermögenswerte gesichert.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von Anfang 2008 bis zum 23.06.2010 als Verantwortliche verschiedener Unternehmen bzw. als Mitglieder der Bande in zeitlichem Zusammenhang zu tatsächlich erfolgten Handelsregistereintragungen an zahlreiche Unternehmen rechnungsähnliche Angebote versandt zu haben. Durch die Gestaltung der Schreiben wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um die Rechnung für die erfolgte Eintragung. Tatsächlich sollte durch die Zahlungen eines Betrages von bis zu 490,28 EUR ein Angebot für einen Eintrag in dem Internetportal www.branchenbuchauskunft.net angenommen werden. Die Beschuldigten versandten Schreiben unter Verwendung folgender Firmen:

AGV-Verwaltung GmbH,
AGZ- Allgemeine Gewerbe Verwaltung e.K
DGV-Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K.,
DRV-Verwaltung GmbH,
PGR-Verwaltung GmbH,
PGV-Verwaltung GmbH,
ZRV-Verwaltung GmbH,

Die Staatsanwaltschaft Mainz führt in diesem Strafverfahren neben den Ermittlung zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch diese Straftaten Geschädigten durch.

1) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1485/11, vom 19.05.2011,

gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *26.01.1987 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert

  1. Guthaben des Kontos Nr. 5360014889, TARGOBANK AG & Co KGaA, Duisburg,

  2. Guthaben des Kontos Nr. 5520687480, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.

  3. Guthaben des Kontos Nr. 9612831650, Wüstenrot Bank AG, Ludwigsburg

  4. Guthaben des Kontos Nr. 7117043, Sparda-Bank Südwest eG, Mainz

2) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1479/11, vom 19.05.2011,

gegen

Paul Andreas THEOBALD, *30.10.1985 in Koszalin / Polen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 379401300, comdirect bank AG, Quickborn

  2. Guthaben des Kontos Nr. 5405278210, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.

  3. Guthaben des Kontos Nr. 140 265 430, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden

  4. Sicherungshypothek im Grundbuch von Stromberg (Hunsrück), Gemarkung Stromberg (Hunsrück) , Blatt 3651, Flur 6, Flurstück-Nr. 51/1, 52, 66/1, derzeit im Höchstbetrag von insgesamt 352.192,86 EUR

3) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 78.444,80 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1482/11, vom 19.05.2011,

gegen

Jörg Dennis CEVIRMECI, *13.09.1982 in Bingen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 1339959015, Mainzer Volksbank eG, Mainz

  2. Guthaben des Sparkontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

4) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 7.844,48 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1480/11, vom 19.05.2011,

gegen

Tracy Lewis MAZZA, *30.03.1982 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 10 539 665 5, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin

  2. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 36 967 578 1, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin

  3. Guthaben des Kontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

5) Aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 5.833,39 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1483/11, vom 19.05.2011,

gegen

Timo BRANDT, *28.06.1979 in Alzey,

wurde durch den Beschuldigten ein Geldbetrag in Höhe von 5.833,36 EUR hinterlegt.

Ziel des Rückgewinnungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung in die gesicherte Vermögenswerte zu ermöglichen. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss allerdings jeder Geschädigte selbst aktiv werden, d.h. jeder Geschädigte muss seine eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen, d.h. einen zivilrechtlichen Titel erstreiten, mit dem anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff genommen werden kann. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Darüber hinaus bedarf Ihre Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen noch der Zulassung durch das Strafgericht (§ 111g ‚StPO). Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Rechtsanwalt erörtern.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich:“ Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Quelle: Bundesanzeiger

Kaffeefahrt-Abzocke mit dem Alpenkönig

Aus aktuellem Anlass warnt die Polizeiinspektion Leer/Emden vor sog. Kaffeefahrten. Explizit geht es hier um einen Veranstalter der sich "Der Alpenkönig" nennt. Die Polizeistation Moormerland hat am Dienstag (23.04.) einen Reisebus angehalten, der im Landkreis Leer Teilnehmer aufnahm, um diese zu einem entsprechenden Veranstaltungsort zu fahren. Die Beamten nutzten die Gelegenheit, um die Teilnehmer vor dieser Betrugsmasche zu warnen und verteilte Infomaterial der Verbraucherschutzzentrale an die Fahrgäste. Nach derzeitigen Informationen ist davon auszugehen, dass in den nächsten Tagen weitere Kaffeefahrten in den Bereichen Leer und umliegender Gemeinden stattfinden werden. Seitens der Polizei wird Von einer Teilnahme an solchen Veranstaltungen abgeraten. Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor dem Alpenkönig und dessen dubiosen Methoden.

18.04.13

BGH bestätigt die Verurteilung von Internetbetrügern

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 03. April 2013 die Revisionen von Michael Burat und dem Rechtsanwalt Bernhard S. verworfen, Aktenzeichen 3 StR 408/12. Das Urteil der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 zum Aktenzeichen 15 KLs 35/09 ist damit rechtskräftig.

Michael Burat wurde vom Landgericht Osnabrück wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Gegen Bernhard S. aus Münchenwurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch die Revision des Angeklagten Alexander K., der wegen Betruges in drei Fällen zu einer 7-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist verworfen worden.

Die Angeklagten haben 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den mitangeklagten Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Für jeden Wiederholungsfall war eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen, die teilweise auch erfolgreich provoziert worden ist (allein die CDU zahlte 15.000,- €).

Bei der vorliegenden Entscheidung ging es nicht um die beim Landgericht Frankfurt am Main verhandelten sogenannten Abo-Fallen. Dort ist Herr Burat wegen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Gegen die dortige Verurteilung ist das Revisionsverfahren noch anhängig

Quelle: Landgericht Osnabrück

Prepaid-Guthaben darf nicht ins Minus rutschen

Gerät ein Prepaid-Vertrag ins Minus, müssen Kunden den Betrag nicht bezahlen – selbst wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters gefordert wird. Entsprechende Klauseln in Prepaid-Mobilfunkverträgen haben die Landgerichte München I (Az: 12 O 16908/12) und Frankfurt am Main (Az: 2-24 O 231/12) für unwirksam erklärt.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen die b2c.de GmbH (www.discotel.de) und die SIMply Communication GmbH (www.simplytel.de). Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bei Prepaid-Tarifen zahlen Kunden im voraus Geld auf ein Guthabenkonto ein. Nur in Höhe des Guthabens darf anschließend telefoniert, gesimst und gesurft werden. Sind die Euros aufgebraucht, ist bis zu einer weiteren Aufladung kein Anruf mehr möglich. Da so die anfallenden Kosten kontrolliert und begrenzt werden können, eignen sich Prepaid-Verträge vor allem für Minderjährige. Denn im Gegensatz zu so genannten Postpaid-Verträgen, bei denen es erst im Nachhinein eine Rechnung gibt, bleiben böse Überraschungen aus.

In den AGB einiger Anbieter fand sich jedoch ein Passus, nach dem durchaus ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto entstehen könne, der vom Kunden unverzüglich auszugleichen sei. In Musterprozessen gegen simplytel und discotel stellten die Landgerichte München I und Frankfurt a. M. nun übereinstimmend fest, dass eine derartige Regelung den Kunden unangemessen benachteilige und daher unwirksam sei. Sie "ist mit der Eigenart und dem Zweck eines Prepaid-Vertrages nicht zu vereinbaren", meinten die Münchener Richter. Kunden müssten "weder mit der Entstehung eines Negativsaldos noch mit der unverzüglich auszugleichenden Kostenlast" rechnen. Sie dürfen vielmehr davon ausgehen, dass sie "die volle Kostenkontrolle" haben.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mahnungen der Belcotel GMBH sind alte Abzockmasche

Der Call-by-Call-Anbieter 010040 GmbH treibt seit Januar unter dem Namen Belcotel GmbH weiter sein Unwesen. Die Masche, hinterlistig Geld einzutreiben, ist dieselbe, nur in neuem Gewand: Belcotel versucht nicht nur, alte Forderungen für Telefonate über die Vorwahl 010040 einzutreiben, sondern droht Kunden auch umgehend rechtliche Konsequenzen an, wenn diese sich weigern, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ungerechtfertigten Rechnungen zu begleichen.

Die Abzockmasche grassiert bundesweit seit Sommer letzten Jahres: Im Juli hatte die 10040 GmbH ihre Preise für die Nutzung ihrer Call-by-Call-Vorwahl von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Minute drastisch erhöht. Da der Preis vor Gesprächsbeginn nicht immer oder nicht deutlich genug angesagt wurde, nutzten viele Kunden die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben, die alten, günstigen Preise würden weiterhin gelten. Das böse Erwachen folgte in Form von Rechnungen mit Beträgen von teilweise mehreren Hundert Euro. Wer nicht zahlen wollte, dem drohte 010040 mit der Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei.

Dieses dreiste Gebaren wird nun unter neuem Firmennamen von der Belcotel GmbH – wenn auch in leicht abgeschwächter Form – fortgesetzt: Vermeintliche Rufnummernnutzer erhalten eine "außergerichtliche Mahnung", die Bezug nimmt auf eine scheinbar offene alte Rechnung der 010040 GmbH. Auch diese Schreiben drohen bei nicht fristgerechter Zahlung mit weiteren rechtlichen Maßnahmen – auf Kosten der Angeschriebenen versteht sich. Die Verbraucherzentrale NRW vermutet hinter den Drohbriefen jedoch eine Finte: "Dass sich der Call-by-Call-Anbieter nach der Umfirmierung wieder mit einer Mahnung meldet, ohne tatsächlich einen Anwalt einzuschalten, zeigt: Die Firma hat rechtlich nichts in der Hand, sondern versucht mit einer plumpen Drohkulisse, den Kunden Geld für überhöhte Telefonate aus der Tasche zu ziehen." Weiteres Indiz hierfür: Der Verbraucherzentrale NRW ist bislang kein Fall bekannt, in dem die Firma mit ihrer Forderung vor Gericht gezogen ist.

Betroffene Verbraucher, die bereits im letzten Jahr die Telefonrechnung mit den überhöhten Entgelten unter Angabe von Gründen binnen acht Wochen beanstandet und die gewohnten Entgelte bezahlt haben, sollten sich auch von der Belcotel GmbH auf keinen Fall einschüchtern lassen und die darüber hinaus gehenden Beträge nicht begleichen.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

UK Online Advertising LTD versendet betrügerische Rechnungen

Derzeit bekommen viele Verbraucher ungewöhnliche E-Mail-Post, in der ihnen ein potentieller Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird. Die Empfänger sollen sich angeblich Videoclips auf bekannten Porno-Portalen angesehen haben. Ihnen wird von einer "UK Online Advertising Ltd." mit rechtlichen Schritten und strafrechtlicher Verfolgung gedroht. Um diese zu vermeiden, bietet der Versender den Betroffenen eine außergerichtliche Einigung an. Nach einer Einmalzahlung per Überweisung auf ein Konto der Postbank Dortmund in Höhe von 18,79 Euro, soll von weiteren strafrechtlichen Verfolgungen abgesehen werden. Diverse Verbraucherzentralen warnen bereits vor dieser betrügerischen Abzocke.

Empfänger solcher Emails sollten sich nicht von den Drohungen beeindrucken lassen. Emails von unbekannten Absendern sind in den meisten Fällen Spam und können deshalb als solche markiert sowie bedenkenlos gelöscht werden. Das Wichtigste ist jedoch: Zahlen Sie nicht! Erwägen Sie stattdessen, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten.

Wenn man herauszufinden versucht, wer für diese Abzocke verantwortlich sein könnte, gerät man an eine Firma, deren Daten mißbräuchlich verwendet wurden. In einer Email an Antiabzockenet teilte der Geschäftsführer mit, dass es sich um Identitätdiebstahl handelt.

15.04.13

Rentenversicherung warnt vor Betrügern am Telefon

Aus aktuellem Anlass warnt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin vor Trickbetrügern. Derzeit melden sich vermehrt Rentenempfänger bei der Deutschen Rentenversicherung und teilen mit, von angeblichen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung angerufen worden zu sein. Sie seien dabei aufgefordert worden, persönliche Daten bekanntzugeben, etwa ihre Bankverbindung, oder Geldbeträge auf ein Konto zu überweisen. In dem Zusammenhang seien die Rentner mit Begriffen wie „Rentenpfändung" oder „Rentenkürzung“ konfrontiert worden. Eine neue betrügerische Qualität erhalten manche dieser Anrufe dadurch, dass sie unter falscher Telefonnummer bei den Angerufenen ankommen – nämlich unter der von seriösen Institutionen (sogenanntes Call-ID-Spoofing).

Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin weist darauf hin, dass es sich bei diesen Anrufern nicht um Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder von ihr beauftragte Personen handelt. Auf keinen Fall sollten Betroffene am Telefon sensible persönliche Daten preisgeben oder aufgrund eines Anrufes gar Überweisungen tätigen. In Zweifelsfällen sollten Betroffene unter der kostenlosen Servicenummer 0800 10004800 bei einem Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Rat und Hilfe suchen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Betrügerische Mahnungen der Intercall Media s.r.o.

Die Intercall Media s.r.o. ist schon längst keine Unbekannte mehr und schickt seit nunmehr mehr als zwei Jahren massenhaft Rechnungen und Mahnungen aus:

Zugrundeliegend sei dabei, dass man als Betroffene/r angeblich eine Rufnummer angerufen hätte und dort freiwllig ein sich automatisch verlängerndes ABO über einen Erotikdienst abgeschlossen habe.

Das hätten dann angeblich auch gleich mal eine ganze Reihe von alten Damen in Anspruch genommen, schwerhörige Pensionisten, oder ganz fies: minderjährige, die nicht mal groß genug sind, um über den Tisch zu gucken...

Quelle und vollständiger Bericht: Verein VPT

Warnung vor angeblichen E-Mails von Mydirtyhobby

150 Euro für eine Mitgliedschaft bei der Amateurpornoseite MyDirtyHobby.de. Verbraucher, die in diesen Tagen solche Zahlungsaufforderungen per Mail erhalten, ohne je auf diese Seite gewesen zu sein, bekommen erst mal einen Schreck. Betroffene meldeten sich jetzt bei der Verbraucherzentrale Hamburg, die davor warnt und dazu rät, die Mails sofort zu löschen.

In den letzten Wochen erreichte die Verbraucherzentrale eine wahre Flut von Anfragen zu dubiosen Zahlungsaufforderungen per Mail. Als Rechnungsteller war mal Groupon, mal ein kleiner Teeladen in der Nähe von Kiel und nun MyDirtyHobby angegeben. Das Perfide – die Unternehmen gibt es zwar, sie haben aber mit den Mails nichts zu tun.

Absender der Fake-Rechnungen sind private Mail-Adressen, die Firmennamen sind häufig falsch geschrieben. Angehängt ist zumeist eine Zip-Datei, die oft Viren enthält, die den Computer schädigen, oder Trojaner, die Daten ausspähen. Unser dringender Rat: Keine Zip-Datei öffnen, wenn Sie den Absender nicht kennen. Verbraucher sollten auf die Mails nicht antworten, sondern diese einfach löschen. Oftmals schafft auch schon ein Blick auf die Website des vermeintlichen Anbieters Klarheit. So warnt auch der Betreiber der Seite mydirtyhobby.de auf seiner Homepage vor diesen Mails.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Ubisoft kassiert Abmahnung für Die Siedler Online

Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht mit einer Abmahnung gegen Hersteller Ubisoft vor. Der Publisher hatte nachträglich die AGBs seines Browserspiels Die Siedler Online geändert. ...

Speziell die sich aus dem grenzüberschreitenden Datenschutz ergebenden Probleme werden vom Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert. Es sei dadurch unklar, welches Recht angewendet werden soll. ...

Quelle und vollständiger Bericht: PC-WELT

Trojaner-Mail-Kampagne setzt auf Trusted Shops

Cyberkriminelle sind unermüdlich auf der Suche nach neuen überzeugenden Schlüsselwörtern, um ihre mit Trojanern verseuchten E-Mails erfolgreicher zu machen – nun setzen sie auf den guten Ruf von Trusted Shops und deren "Käuferschutz".

Die "Käuferschutz"-Mails werden im Namen des Services von Trusted Shops und einiger Web-Shops wie etwa fussball-web-shop verschickt. Nutzern wird darin vorgegaukelt, sie hätten in einem Trusted Shop eingekauft, weshalb ihnen nun eine Garantieübersicht in Form einer Zip-Datei zugesandt wird. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise online

Kaffeefahrten-Veranstalter werden 342 Betrugsfälle vorgeworfen

Lächelnd betrat der 43-Jährige gestern den Sitzungssaal. Doch das änderte sich, als der Staatsanwalt über Stunden die umfangreiche Anklageschrift verlas. Danach soll der Angeklagte massenhaft Rentner mit Überweisungsträgern abgezockt haben. Auf den bundesweiten Kaffeefahrten soll er sich von den Teilnehmern für teure Magnetfeld-Matratzen einen Kaufvertrag mit Widerrufsrecht, eine Einzugsermächtigung und eben die Überweisungsträger unterschreiben lassen haben. ...

Parallel läuft ein zweites Verfahren gegen den Angeklagten wegen 16 Betrügereien. Der Angeklagte war vom Cloppenburger Amtsgericht hier schon zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nach Berufung und Revision muss dieses Verfahren aber noch einmal verhandelt werden.

Quelle und vollständiger Bericht: Nordwest-Zeitung online

Stadt Magdeburg warnt vor Kaffeefahrten

Das Ordnungsamt hat vor der Annahme von Einladungen einer Firma gewarnt, die sich "Käserei" nennt und als Absenderadresse Postfächer in Oldenburg und Osnabrück nutzt. Hinter diesen Einladungen verberge sich eine sogenannte Kaffeefahrt, bei der die Versprechungen der Einladungen nicht eingehalten würden, ...

Das Ordnungsamt habe bei der Überprüfung einer solchen Veranstaltung ermittelt, dass ein Produkt im Wert von rund 35 Euro für 800 Euro verkauft werden sollte, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Volksstimme.de

Vorsicht vor Anrufen einer "Datenschutzzentrale Lüdenscheid"

In den vergangenen Tagen erhielt der Datenschutzbeauftragte der Stadt Lüdenscheid, Jürgen Heimer, mehrere Anrufe von verunsicherten Bürgerinnen und Bürgern aus Süddeutschland, die telefonisch von der "Datenschutzzentrale Lüdenscheid" kontaktiert wurden. Auch im Norden Deutschlands wurden ähnliche Fälle bekannt.

Die Angerufenen wurden dazu aufgefordert, eine Nachnahmesendung mit hohen Gebühren anzunehmen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine Behörde niemals telefonisch Kontodaten erfragt oder Datenschutz gegen Entgelt anbietet. "Außerdem ist die Existenz einer 'Datenschutzzentrale Lüdenscheid' in der Stadtverwaltung nicht bekannt", so Jürgen Heimer. Er rät daher dringend davon ab, auf die Forderungen einzugehen. Betroffene sollten sich an die zuständige Polizeidienststelle wenden.

Quelle und vollständiger Bericht: Luedenscheid.de

05.04.13

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Gewinnspielbetrüger

Gegen den im Oktober 2010 bei Razzien und Durchsuchungen festgenommenen und vor einem Jahr zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs verurteilten Michael Harter hat das Landgericht Mannheim nun die vorläufige Sicherungsmaßnahmen für weitere drei Jahre aufrecht erhalten, um die Ansprüche von Opfern des Betruges zu sichern.

Landgericht Mannheim

24 KLs 603 Js 7107/11

Im Strafverfahren des Landgerichts Mannheim – 24 KLs 603 Js 7107/11 – AK 4/11 – gegen Michael Ludwig Harter u.a. wegen Verdachts des Betruges hat das Landgericht Mannheim durch Beschluss vom 22. März 2013 – Az.: 24 KLs 603 Js 7107/11 – AK 4/11 – folgende Arrestanordnungen gemäß der Feststellungen im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. März 2012 zur Sicherung der Ansprüche Verletzter für drei Jahre aufrecht erhalten:

  1. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Vermögen des Andreas Berger in Höhe von 124.542 €; in Vollziehung des o.g. Arrestbeschlusses wurde eine Herrenuhr Marke Rolex und Bargeld in Höhe von 6.050 € sowie ein PKW Mercedes 500 SL sichergestellt.

  2. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Vermögen des Axel Arend in Höhe von 9.032,33 €; auf Konten des Verurteilten bei der Deutschen Bank wurden 8.205,33 € – Stichtag 05.10.2010 – gesichert.

  3. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim (ohne Datum) in das Vermögen der Firma Competence Center Bratislava s.r.o in Höhe von 11.379 €; der Betrag ist zur Abwendung der Pfändung beim Amtsgericht Mannheim hinterlegt.

  4. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Vermögen der Firma Maximal Travel S.A. (E) in Höhe von 124.542 €; in zwei Geschäftskonten der Banco de Sabadell wurde im Wege der Rechtshilfe um Pfändung ersucht.

  5. Der dingliche Arrest des Amtsgerichts Mannheim vom 22. September 2010 in das Gesellschaftsvermögen der Firma Maximal Travel Ltd (GB) in Höhe von 1.546.053,10 €; in Geschäftskonten der Banco de Sabadell und der La Caixa wurde im Wege der Rechtshilfe um Pfändung ersucht.

Verletzte aus den vorstehend genannten Straftaten möchten sich bitte beim Landgericht Mannheim, A 1, 68159 Mannheim, unter dem Az.: 24 KLs 603 Js 7107/11 – AK 4/11 melden.

Quelle: Bundesanzeiger

Illegale Verkaufsveranstaltung gesprengt

"Geschäftsaufgabe! Wir verschenken die letzte Ware an unsere treuesten Kunden!" So ähnlich warb eine niederländische Firma für eine Verkaufsveranstaltung in Ennepetal. Was der Veranstalter nicht wusste: Zwei Mitarbeiter der Stadt hatten sich "undercover" eingeschleust ...

Die zwei städtischen Mitarbeiterinnen nahmen als Mutter und Tochter getarnt an der Veranstaltung teil. Vor Ort wurden die Besucher von zwei Handelsvertretern begrüßt — im Gesellschaftsraum waren bereits Kosmetikprodukte zum Verkauf aufgebaut. Die Veranstalter boten eine dreitägige Fahrt im Sommer nach Goslar an.

Daraufhin gaben sich die Ordnungskräfte zu erkennen und lösten die Veranstaltung auf. Weil das Verkaufspersonal die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen nicht vorweisen konnte, wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - Der Westen

Verbraucherzentrale warnen vor falschen Verbraucherschützern

Die Verbraucherzentrale Merseburg warnt vor Anrufen falscher Verbraucherschützer. So würden Betrüger bei Privatpersonen anklingeln und sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Halle ausgeben. „Einer Frau wurde ein Schutz vor lästigen Werbeanrufen angeboten. Dafür müsse man aber persönliche Daten abgleichen, wurde der Betroffenen vorgegaukelt“, sagt Beraterin Anette Seek.

Zwei Tage später habe die Frau dann einen Auftrag für ein Abo einer Zeitschrift erhalten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mitteldeutsche Zeitung

Veranstaltung der „Verkaufsmafia“ in Mülheim abgesagt

Eine Einladung zum „10-jährigen Firmenjubiläum mit Präsentkorb und Sonderverlosung“, lag bei vielen Mülheimern im Briefkasten. Veranstaltungsort am 11. April sollte der Kölner Hof in der Stadtmitte sein. Jetzt bat Markus Thiel, Inhaber der Gaststätte, die WAZ um Hilfe beziehungsweise Veröffentlichung der Absage. Die dubiose Verkaufsveranstaltung ist illegal ...

Aus der Einladung, die per Post kam, ging auch nicht hervor, um welche Firma es sich überhaupt handelt. Im Brief heißt es nur: „Der Versand der Einladung erfolgt im Namen der Firma Vital Vertriebs B.V..“

„Als der Raum von der ,Aktiv Touristik B.V.’ gebucht wurde, habe ich erst mal keinen Verdacht geschöpft“, erklärt Markus Thiel. Räume vermiete er regelmäßig für Veranstaltungen, die skurrile Einladung hätte er vorher nie gesehen. Als deutlich wurde, dass es sich nicht um ein seriöses Firmenjubiläum, sondern um ein so genanntes Wanderlager (eine Art Kaffeefahrt ohne Bus) handelt, dass vor allem eines will: den Senioren das Geld aus der Tasche ziehen, sagte Thiel die Veranstaltung ab.

Dem Ordnungsamt Mülheim ist die Masche der „Verkaufsmafia“ bekannt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - Der Westen