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22.04.09

Strafanzeige und einstweilige Verfügung gegen DIFUG GmbH

Viele Gewerbetreibende haben in den letzten Wochen ungerechtfertigte Rechnungen für „CO2-Beiträge“ der DIFUG GmbH erhalten. Von Verbänden und Organisationen wurde vor der betrügerischen Masche ebenso gewarnt wie in zahlreichen Foren und Blogs. Auch eine Presseerklärung des Umweltministeriums hat auf diese dreiste Gaunerei aufmerksam gemacht. Auf Grund von Beschwerden wurde der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) tätig und erwirkte nun eine einstweilige Verfügung gegen das Deutsche Institut für Umwelt und Gewerbe (DIFUG GmbH).

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) hat gegen ein so genanntes „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“, kurz DIFUG, eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin erwirkt (Beschluss vom 15.04.2009, Az. 16 O 150/09 - nicht rechtskräftig). Hintergrund sind Anschreiben des DIFUG an Unternehmen, in denen unter dem „Betreff: Information Beiträge CO2“ über Klimaschutzmaßnahmen sowie über die Vergabe eines Zertifikats „Umweltfreundliches Unternehmen 2009“ informiert wird. Den Schreiben beigefügt sind Rechnungen für „Beiträge CO2 2009“ über 130,90 Euro.

Bei dem DSW, einem Schwesterverband der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, sind zahlreiche Beschwerden von Gewerbetreibenden - vornehmlich Unternehmen aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus - eingegangen, die solche Schreiben nebst Rechnung erhalten hatten. Unklar war allerdings, wofür die „Beiträge CO2“ gezahlt werden sollten.

Der DSW hat die Aussendung der Schreiben unter dem Gesichtspunkt der Vortäuschung von Zahlungsverpflichtungen sowie der Irreführung über geschäftliche Verhältnisse beanstandet: Die Rechnung wird in keiner Weise kommentiert. Aufgrund der Gesamtaufmachung der Schreiben wird der Eindruck erweckt, dass eine Zahlungsverpflichtung besteht, was tatsächlich aber nicht der Fall ist. Weiterhin erwecken die Bezeichnung des als GmbH geführten Unternehmens sowie die Verwendung eines Wappens den Eindruck, das DIFUG nehme hoheitliche Aufgaben wahr. Tatsächlich stehen aber weder das Bundesumweltministerium noch andere öffentliche Stellen in Beziehung zu dem DIFUG.

„Unter dem Vorwand des Klimaschutzes wird hier versucht, den Unternehmern Geld aus der Tasche zu ziehen. Selbstverständlich bestehen aber bei solchen Vorgehensweisen keine Zahlungsverpflichtungen für die angeschriebenen Unternehmen“, so Rechtsanwalt Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW.

Das DIFUG hatte auf die Abmahnung nicht reagiert, so dass der DSW beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. Dem DIFUG ist es nunmehr untersagt, derartige Rechnungen mit Begleitschreiben an Adressaten zu versenden, die in Bezug auf die abgerechneten Leistungen keinen rechtsverbindlichen Auftrag erteilt haben. Außerdem darf das DIFUG nicht mehr das „Zertifikat Umweltfreundliches Unternehmen 2009 (UFU)“ vergeben und unter der Bezeichnung „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ für die kostenpflichtige Vergabe eines Zertifikates werben.

Der DSW hat zwischenzeitlich auch Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet.

Quelle: wettbewerbszentrale.de

Hervorhebungen durch die Redaktion

05.04.09

Umweltministerium warnt vor betrügerischer Abzocke

In einer aktuellen Pressemitteilung warnt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor einer Abzocke, die in der Redaktion als betrügerisch eingestuft wird.

Bundesumweltministerium warnt vor Abzocke mit Rechnungen für "CO2-Beiträge"

In den letzten Tagen sind offenbar bei einigen Unternehmen Briefe eines "Deutschen Instituts für Umwelt und Gewerbe" eingegangen, in denen vorgeblich über Klimaschutzmaßnahmen informiert wird. Den Schreiben sind Rechnungen über 130,90 Euro beigefügt, die für "Beiträge CO2" zu entrichten sein sollen.

Dazu erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

"Es handelt sich hier um üble Abzocke. Weder das Bundesumweltministerium noch sonstige öffentliche Stellen stehen in irgendeiner Beziehung zu dem 'Institut'. Wir können allen angeschriebenen Unternehmen nur empfehlen, die Briefe zu ignorieren. Das Bundesumweltministerium hat alle erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet, um diese Masche zu beenden.

Es ist nicht hinnehmbar, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen, die anscheinend bevorzugte Adressaten dieses Briefes sind, verunsichert werden. Hier wird ein ganz übles Spiel mit denen getrieben, die sich für den Klimaschutz einsetzen wollen."

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Die in der Pressemitteilung beschriebene Masche ist unter dem Begriff Adressbuchbetrug bekannt. Auf der Firmenhomepage werden im Impressum die Firma DIFUG GmbH und ihr Geschäftsführer Richard ten Hagen als Verantwortliche genannt.

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Quelle: difug.de - Impressum

Die Firma DIFUG GmbH wurde erst vor wenigen Wochen in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin eingetragen.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 118446 B
Bekannt gemacht am: 12.03.2009 12:00 Uhr

Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

Neueintragungen

10.03.2009

DIFUG GmbH, BerlinUnter den Linden 21, 10117 Berlin. Firma: DIFUG GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Unter den Linden 21, 10117 Berlin Gegenstand: Die erlaubnisfreie Beratung für Unternehmen in umweltfreundlichen Kosteneinsparungen aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. ten Hagen, Richard J.A., *15.02.1970, Nijmegen/Niederlande; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.02.2009.

Nach Ansicht der Redaktion hätte die Firma sich besser Unfug nennen sollen, damit die potentiellen Opfer die hinterlistigen Schreiben von Beginn an besser zuordnen können.