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21.01.13

Prozess um Abzocke mit Handy-Anrufen

Das Handy klingelt nur ein mal. Ping! Der Angerufene hat keine Chance, rechtzeitig dranzugehen - und ruft die angegebene Nummer zurück, weil er denkt, es war etwas Wichtiges. Was die Menschen aber nicht wissen: Die Nummer ist kostenpflichtig, der Rückruf kostet 98 Cent. Auf diese Weise soll ein Betrüger-Trio fast 800.000 Handy-Besitzer abgezockt haben. Vor dem Landgericht Osnabrück hat am Donnerstag der Prozess gegen die Drei begonnen - wegen versuchten millionenfachen Handy-Betrugs.

Die zwei Männer aus Deutschland und Österreich und eine Frau, die auf Mallorca lebt, sollen vor rund sechs Jahren gemeinsam eine solche sogenannte Pinging-Aktion gestartet haben. Mithilfe eines Computers werden dabei innerhalb kurzer Zeit mehrere Millionen der beschriebenen Kurz-Anrufe getätigt. Da die Anrufe rund um Weihnachten kamen, dachten offenbar viele, sie würden Weihnachts- oder Neujahrswünsche erhalten. Davon geht zumindest die Staatsanwaltschaft aus.

Als sie nach dem Rückruf die Nachricht "Ihr Anruf wurde gezählt" erhielten, wurden mehrere Anrufer misstrauisch. Sie meldeten sich bei ihrem Telefonanbieter und erstatteten Anzeige. Daraufhin wurde die Nummer gesperrt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Norddeutscher Rundfunk

Bereits im Februar 2010 gab es ein Verfahren, in dem Ping-Betrüger von der Staatsanwaltschaft Osnabrück angeklagt wurden. Mitte des Jahres wurde jedoch von der Eröffnung des Verfahren abgesehen und vom Landgericht Osnabrück eingestellt. Für die Angeklagten Christian Ohme, Walter Toifl und Manuela Rehagel bedeutete das aber nur einen Aufschub, denn gegen den Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt. Dieser wurde im Dezember 2011 stattgegeben, so dass der Eröffnung des Betrugsprozess um Abzocke am Telefon beim LG Osnabrück nichts mehr entgegen stand.

08.12.11

Betrugsprozess um Abzocke am Telefon beim LG Osnabrück

Kann Telefonabzocke eine legale Sauerei sein? Diese Frage steht im Zentrum eines Betrugsprozesses vor dem Landgericht Osnabrück, der bundesweite Brisanz aufweist. Dort müssen sich seit gestern drei Angeklagte verantworten. ...

... Für viele Bürger dürfte es wohl schwer vorstellbar sein, doch der Richter des Landgerichts Osnabrück hatte das Verfahren zunächst nicht eröffnet, da keine strafbare Handlung gesehen wurde.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde ein – erfolgreich! Jetzt muss derselbe Richter in Osnabrück in diesem Ping-Skandal doch urteilen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Bei dem vorzeitig eingestellten Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 KLs 38/09 sollten eigentlich die betrügerischen Ping-Anrufe aus Dezember 2006 verhandelt werden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft richtete sich schon zum damaligen Zeitpunkt gegen Christian Ohme, Walter Toifl und Manuela Rehagel.

Zum Hintergrund des Verfahrens beschreibt das Landgericht Osnabrück, in einem Hinweis auf den Prozess, den Ablauf der mutmaßlich betrügerischen Telefonabzocke folgendermaßen:

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich im November 2006 verabredetet zu haben, im Dezember 2006 eine sog. Pinganrufaktion mit hochpreisigen 0137-7- Mehrwertdienstenummern durchzuführen.

So sollen in dieser Zeit mehrere Millionen Mobiltelefonnummern in ganz Deutschland rechnergesteuert so kurz angewählt haben, dass - wenn überhaupt - nur ein einmaliges Klingeln ertönte und der Angerufene deshalb keine Möglichkeit hatte, das Gespräch anzunehmen. Zahlreiche Angerufene sollen die Fehlvorstellung gehabt haben, ein Familienmitglied habe aus wichtigem Anlass angerufen und sollen dann zurückgerufen haben. Der teure Rückruf war vollkommen nutzlos und uninteressant für die Geschädigten. Bis zur Sperrung der Nummern soll in mindestens 785.000 Fällen zurückgerufen worden sein. Für die hiervon berechneten mindestens 660.000 Telefonate sollen den Anrufern bei 0,98 € pro Anruf Kosten in Höhe von insgesamt mindestens 645.000 € entstanden sein.

Quelle: Landgericht Osnabrück

Als Verteidiger eines Angeklagten war der Heidelberger Anwalt Georg Meyer-Wahl im Prozess anwesend. Für den Angeklagten dürfte das sicher eine gute Wahl sein, denn Georg Meyer-Wahl kennt sich ja mit betrügerischer Abzocke bestens aus, wie z.B. die aktuellen Vorkommnisse um den Telefonbetrug von "Lotto 3000" belegen. Aber auch schon früher ist der Name des Anwalts aufgefallen. Unter anderem waren auch Jürg Kramer und Georg Meyer-Wahl Mitglieder des Verwaltungsrates der Schweizer Firma Inphone AG. Durch das Firmendomizil im schweizerischen Zug ergibt sich eine weitere Verflechtung zum sogenannten Zuger Kreisel der Swiss Connection.

13.02.10

Ping-Betrüger von StA Osnabrück angeklagt

Wegen betrügerischer Lockanrufe hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück drei Männer aus Österreich, Rüsselsheim und Fürth sowie eine Frau aus Dortmund angeklagt. Ihnen wird Betrug im besonders schweren Fall vorgeworfen.

Das Quartett soll zwischen dem 22. und 28. Dezember 2006 per Computer millionenfach deutsche Handynummern angewählt haben. Drückten Angerufene die Rückruftaste, wählten sie eine teuere 0137er-Nummer und erhielten nur die Ansage, dass der Anruf gezählt wurde, ...

... Von dem ergaunerten Geld in Höhe von 654 000 Euro hätten die Beschuldigten nichts bekommen, sagte Retemeyer. Das Telefonunternehmen habe die Auszahlung verhindert, nachdem es von den Ermittlungen erfahren habe.

Die mutmaßlichen Betrüger hätten sich die Handynummern besorgt und dann die Anrufaktion absichtlich in die Weihnachtszeit gelegt. "Das war ausgerechnet zu einer Zeit, in der viele mit einem Anruf rechnen", sagte Retemeyer. Dass es sich bei dem verpassten Gespräch nicht um den langerwarteten Anruf von Verwandten oder Freunden handelte, sondern um eine teuere 0137er-Nummer sei kaschiert worden, indem die Landeskennung für Deutschland - "+49" - vor die Nummer gestellt worden sei. "Das erkennen viele Leute nicht als teure Nummer." Allerdings gehörte auch ein Osnabrücker Polizeibeamter zu den Angerufenen, der sofort mit den Ermittlungen begann. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelsblatt

PS: Seit 2006 berichteten Betroffene im Forum von Boocompany über diese dreiste Masche des Ping-Betrugs mit den 0137er-Rufnummern. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. In diesem Fall hat es immerhin drei Jahre gedauert, ehe Anklage erhoben wurde gegen die Beschuldigten.

Am 29.12.2009 wurde von der Staatsanwaltschaft Osnabrück beim Landgericht Osnabrück unter dem Aktenzeichen 10 KLs 38/09 Anklage gegen

Walter T.
Christian O.
Raimund W. und
Manuela R.

wegen des Verdachts des Betruges im besonders schweren Fall erhoben.

Hierbei geht es um betrügerische Ping-Anrufe vom 22.12.2006 bis 28.12.2006 aus dem Block 01377170-140 bis -159 mit vorangestellter Länderkennung +49137.

Quelle: forum.boocompany

Update: 1. Juni 2010

Vor wenigen Tagen teilte das Landgericht Osnabrück seinen Beschluss in der Strafsache gegen die Beschuldigten mit. Daraus geht hervor, dass von der Eröffnung eines Verfahrens abgesehen und die Sache eingestellt wird.