30.01.13

Warnung vor digitaler Erpressungswelle bei Internetnutzung

Wieder ist eine neue Variante von Schadsoftware (sog. Ransomware) im Umlauf, die Computer infiziert und sperrt. Eine Nutzung des Rechners ist nicht mehr möglich. Dabei wird durch die Schadsoftware ein sogenanntes Popup-Fenster mit den Logos des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) eingeblendet.

Dem Nutzer wird unterstellt, dass der Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei. Es folgt die Behauptung, dass die Funktion des Computers „aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden“ sei. Zur Untermauerung der Anschuldigungen werden angebliche Gesetzesvorschriften zitiert, deren Verletzungen Ursache für die Sperrung sein sollen.

Bei dieser Variante von Schadsoftware wird auch ein Foto eingeblendet. Dabei handelt sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes um eine strafbewehrte jugendpornografische Darstellung. Im weiteren Text wird behauptet, dass „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt“ worden sei. Wie bei Ransomware üblich, wird der Nutzer schließlich zur Zahlung von 100 Euro über die digitalen Zahlungsdienstleister uKash oder Paysafecard aufgefordert, um einen Freigabecode zur angeblichen Entsperrung des Rechners zu erhalten.

Hierzu erklären das Bundeskriminalamt und das BSI:

Weder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch die Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sind Urheber einer solchen Meldung!

Sollten Sie eine derartige Meldung erhalten, zahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall!
Ihr Rechner ist bereits mit einer Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Popup-Fenster zu generieren. Ein regulärer Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Begleichung der geforderten Zahlung nicht möglich.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Sicherung der in der Ransomware enthaltenen jugendpornografischen Darstellung eine Besitzverschaffung bzw. einen strafbaren Besitz von Jugendpornografie darstellt.

Lassen Sie sich von dem Foto und der Behauptung, dass „die Wiedergabe von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen festgestellt" worden sei, nicht einschüchtern und zu Zahlungen drängen. Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen Erpressung. Sie sind Opfer einer Straftat geworden.

Hilfreiche Hinweise zur Bereinigung Ihres Systems von Schadsoftware finden Sie auf den Internet-Seiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums unter www.botfrei.de.

Bundeskriminalamt und BSI empfehlen, den Update-Status des Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software sowie aller installierten Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.

Informationen auf weitergehende Fragen zum Thema „Besitz von Kinder- und Jugendpornografie“ finden Sie unter www.bka.de.

Weitere generelle Informationen und Hinweise zum Schutz vor Schadsoftware können auf der Webseite des BSI unter www.bsi-fuer-buerger.de/Schadprogramme abgerufen werden.

Quelle: Bundeskriminalamt

Gastwirt sagte Kaffeefahrtbetreibern ab

Kalte Füße haben scheinbar die Veranstalter der im Gasthaus Latz geplanten „Neujahrsfeier“ von „Feinkost Hummer“ bekommen. Denn nachdem Gastwirt Josef Latz bereits am Samstagmittag der Agentur mitteilte, dass er seinen Saal nicht für derartige „Kaffeefahrten“ zur Verfügung stelle, sind die Veranstalter am Montag gar nicht erst aufgetaucht. ...

Erst die Anfrage der NRZ bei der Stadt, ob „Feinkost Hummer“ überhaupt die Veranstaltung angemeldet hatte, brachte den Stein ins Rollen. Ein Antrag war nicht gestellt worden. Vorsichtshalber war das Ordnungsamt gestern im Gasthaus zugegen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Abzocke geht trotz Verbot weiter

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat aufgrund einer Klage des Deutschen Schutz verbands gegen Wirtschaftskriminalität klar entschieden: Die Anschreiben der Düsseldorfer Firma GWE-Wirtschaftsinformations gesellschaft mbH, die jetzt massenhaft auch in den Betrieben des Kreises Pinneberg in der Post waren, sind rechtswidrig. Der entsprechenden Unterlassungsklage wurde stattgegeben.

Das scheint den Geschäftsführer der GWE (Gewerbeauskunft-Zentrale.de), Sebastian Cyperski, wenig zu interessieren. Er, der für diese Zeitung nicht zu erreichen war, macht munter weiter. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Elmshorner Nachrichten

Dreiste Mahnungen von Inkasso-Betrügern

Inkasso-Betrüger nutzen von Telefonabzockern gesammelte Personendaten - und fordern von ahnungslosen Bürgern Gebühren für angeblich abgeschlossene Verträge. „Nicht einschüchtern lassen“, empfiehlt die Krefelder Polizei. Sie ermittelt schwerpunktmäßig gegen die Szene.

Von 98,77 Euro war im ersten Brief die Rede, fällig für einen angeblich gebuchten „Verbraucherschutzservice“. Brief Nummer zwei kam schon von einem Inkasso-Unternehmen, das mit markigen Worten rechtliche Schritte androht. Nun waren schon 163,67 Euro fällig. Aber wofür eigentlich? ...

Aber die in den 90er- und frühen 2000er-Jahren von Callcentern gesammelten Daten zu den von ihnen mehr oder minder erfolgreich angerufenen Personen, die kursieren weiter in der Szene. Sie werden über dubiose Kanäle weiterverkauft – und gerne für Inkassobetrügereien genutzt. Die Kriminellen erfinden dabei neue Produkte, die die Opfer angeblich gebucht haben sollen. Das kann ein „Verbraucherschutzservice“ sein oder eben neuerliche Gewinnspieleintragungen mit ähnlich klingendem Namen: ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Andreas Schmidtlein jetzt auch Anbieter von Mehrwertdiensten

Wer diese berüchtigten Gebrüder Schmidtlein (1, 2) sind, muss Ihnen sicherlich nicht mehr erklärt werden. Durchaus spannend ist, in welchem “Markt” sich Andreas Schmidtlein mit der Geschick & Wissen GmbH nun bewegt – obgleich dieser “Wachstumsmarkt“ schon früh von einschlägig bekannten Unternehmen unterwandert wurde.

Ein aktueller Handelsregisterauszug der Geschick & Wissen GmbH:

Amtsgericht Darmstadt Aktenzeichen: HRB 91728 Bekannt gemacht am: 03.01.2013 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Darmstadt In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

02.01.2013

Geschick & Wissen GmbH, Rüsselsheim, Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Dreieich (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44774) nach Rüsselsheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Gegenstand: ist die Programmierung, das Design und die Betreuung von Internetprojekten, unter anderem WEB 2.0-Plattformen wie Communities, Onlinespiele und Geschicklichkeitsspiele, soweit für diese keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidtlein, Andreas, Büttelborn, *24.04.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Krivanova, Jana, Handlova / Slowakische Republik, *04.02.1984.

Quelle und vollständiger Bericht: Abzocknews

Dreiste Betrüger betreiben Telefonterror

Besonders skrupellosem Telefonterror sind derzeit Tiroler Konsumenten ausgesetzt. Dreiste Betrüger spielen mit der Angst von Menschen, um sich zu bereichern. In einem aktuellen Fall gaben sie sich sogar als Mitarbeiter der Arbeiterkammer aus und drohten mit Kindesentzug falls nicht sofort Geld überwiesen wird.

Immer unverschämter werden die betrügerischen Methoden, Konsumenten Geld aus der Tasche zu ziehen. Sogar vor Telefonterror wird nicht zurückgeschreckt: Die Behauptung des Anrufers: Es liege eine Anzeige wegen einer nicht bezahlten Rechnung vor. Das Geld müsse sofort überwiesen werden, ansonsten wird mit weitreichenden Konsequenzen gedroht, sogar mit dem Jugendamt und Kindesentzug. Die AK Tirol rät: Nicht einschüchtern lassen und das Telefonat sofort beenden.

Nervlich völlig am Ende bat eine Frau die AK Tirol um Hilfe. Im Stundentakt werde sie von einem unbekannten Mann am Telefon belästigt, der behauptet, Mitarbeiter der Arbeiterkammer zu sein. Es liege eine Anzeige gegen sie vor, weil sie Rechnungen nicht gezahlt habe. Um schlimmere Konsequenzen zu vermeiden soll sie umgehend 270 Euro mittels Bargeldtransfer an einen angeblichen Notar im Ausland überweisen. Nach wiederholten Drohungen geht die Frau eingeschüchtert zu ihrer Bank. Da dort aber keine Bargeldtransfers angeboten werden und auch der aufmerksame Bankmitarbeiter Verdacht schöpft, kehrt sie – glücklicherweise – unverrichteter Dinge nach Hause zurück. Kurz darauf meldet sich der Betrüger erneut am Telefon. Als ihm die Frau mitteilt, dass sie ihre behinderte Tochter nicht so lange allein lassen kann, um den Bargeldtransfer woanders durchzuführen, wird der Mann rabiat: Er werde nun das Jugendamt verständigen und ihr die Tochter wegnehmen lassen! Die Dame meldete sich bei der AK und konnte beruhigt werden.

Betrügerische Telefonanrufe sind leider keine Seltenheit, die Skrupellosigkeit in diesem Fall ist aber auch für die Konsumentenschützer der AK Tirol ein Novum.

Quelle: Arbeiterkammer Tirol

International Security Service (ISS) lockt mit falschen Gewinnversprechungen

Die Arbeiterkammer Salzburg warnt vor der Firma International Security Service (ISS), die an Salzburger Konsumentinnen und Konsumenten derzeit Schreiben verschickt, worin ein hoher Gewinn vorgetäuscht wird. Um diesen angeblichen Gewinn zu erhalten, sollen die „glücklichen Gewinner“ vorweg einen Betrag in der Höhe von 1.860 Euro auf eine ausländische Bankverbindung überweisen.

Besonders perfide: Die vermeintlichen Gewinner werden angewiesen, der eigenen Bank über den angeblichen Gewinn nichts mitzuteilen und als Überweisungsgrund lediglich „privat“ anzugeben. Das Unternehmen versucht mit diesem Trick aufmerksame Bankangestellte zu umgehen, die die Konsumenten auf einen möglichen Betrugsfall hinweisen könnten. ISS argumentiert, dass bei Nennung einer Gewinnmitteilung Steuern zu zahlen seien. „Es handelt sich bei diesem Schreiben um eine reine Abzocke und einen äußerst dreisten Betrugsversuch“, erklärt AK-Expertin Andrea Kinauer und rät, das Schreiben sofort wegzuwerfen.

Quelle: Arbeiterkammer Salzburg

Vor der gleichen Masche warnt auch das Salzburger Unternehmen ISS Facility Services GmbH und weist auf seiner Webseite auf den Mißbrauch des Logos hin.

Derzeit erhalten zahlreiche österreichische Haushalte, insbesondere in Stadt- und Land Salzburg, Briefe mit falschen Gewinnversprechen von einer Firma, welche sich als „ISS (International Security Services)“ ausgibt und dabei unrechtmäßig Marke und Firmenlogo von ISS Facility Services GmbH und seiner konzernverbundenen Unternehmen verwendet. Die vermeintlichen Gewinner werden in den Briefen angewiesen, vorab einen Betrag in Höhe von mehreren Tausend Euro auf ein ausländisches Bankkonto zu überweisen.

Wir warnen daher all jene Betroffenen, die Briefe mit falschen Gewinnversprechen von der Firma „ISS (International Security Services)“ erhalten haben, davor, Einzahlungen zu tätigen und stellen hiermit klar, dass die Firma ISS Facility Services GmbH mit den Betreibern in keinem Zusammenhang steht. Vielmehr bedienen sich bis dato nicht bekannte Personen des Firmenlogos von ISS Facility Services GmbH, um unter Heranziehung des bekannten und erfolgreich am Markt positionierten Firmennamens von ISS Facility Services GmbH gutgläubige Zahlungen zu erwirken.

Strafrechtliche sowie sonstige rechtliche Schritte, insbesondere zum Schutz des geistigen Eigentums, wurden diesbezüglich bereits eingeleitet.

Quelle: ISSworld

Telomax GmbH ist nun endgültig erloschen

Das schon seit längerer Zeit kränkelnde Abzockunternehmen telomax GmbH hat im Januar das Zeitliche gesegnet und wurde aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Da stellt sich die Frage, wo die Millionen geblieben sind, die durch die betrügerischen Aktivitäten der Firma eingenommen wurden.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 87585 Bekannt gemacht am: 14.01.2013 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Löschungen von Amts wegen

11.01.2013

telomax GmbH, Frankfurt am Main, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Quelle: Handelsregister

28.01.13

Das BKA warnt vor Telefonaten von angeblichen BKA-Beamten

Betrüger, die sich als angeblich verdeckt ermittelnde Mitarbeiter des BKA ausgeben, nehmen telefonisch Kontakt mit Privatpersonen auf, die zuvor Opfer von Anlagebetrügereien in Zusammenhang mit dem Kauf von Aktien geworden sind.

Die Angerufenen werden mit Hinweis auf deren früher erlittene finanzielle Verluste aufgefordert, mit dem BKA zur Ergreifung der Täter zusammenzuarbeiten. Hierzu sollen sie Geldbeträge per Western Union Money Transfer an einen angeblich vom BKA gesuchten Tatverdächtigen, der sich im Ausland aufhalte, überweisen. Dadurch sollen angeblich die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Täter später festnehmen und überführen zu können.

  • Die Polizei würde niemals in dieser Weise vorgehen!
  • Sollten Sie auf diese Art kontaktiert werden, gehen Sie auf keinen Fall auf die Forderungen des Anrufers ein!
    Wenden Sie sich bitte an die nächste örtliche Polizeidienststelle.

Quelle: Bundeskriminalamt

Warnung vor betrügerischen E-Mails mit gefährlichem Anhang

Vor einer neuen Welle von Phishing-E-Mails, die aktuell in vielen Postfächern landen, warnt die Verbraucherzentrale Thüringen. Auf keinen Fall sollten angefügte Dateien geöffnet werden, da sich dahinter ein Virus verbirgt, der schädlich auf das Computersystem wirken kann.

Unbekannte Absender, dringende Handlungsaufforderungen und Dateianhänge mit angeblicher Bestellung und Rechnungsauflistung sind meist erste Hinweise auf betrügerische E-Mails. Sind die Mails in fremder Sprache oder mangelhaftem Deutsch verfasst oder enthalten dazu noch Drohungen mit gerichtlichem Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung oder anderen Unannehmlichkeiten, besteht kein Zweifel, dass hier Gauner ihre Finger im Spiel haben.

Nach wie vor beinhalten diese E-Mails Mahnungen und Rechnungen für nie bestellte und erst recht nicht gelieferte Ware. Die Details einer vermeintlichen Bestellung können im Anhang der E-Mail nachgelesen werden. Wer den Anhang öffnet, riskiert, dass sein Computer mit Schadstoffsoftware infiziert wird.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Betrüger am Telefon geben sich als Mitarbeiter der Stadt aus

Unbekannte haben bei verschiedenen Stromkunden der Stadtwerke Borgentreich angerufen und sich als Beschäftigte der Stadtwerke ausgeben. Am Donnerstag, den 10. Januar, rief ein Täter bei einem Borgentreicher Bürger an. Er stellte sich als Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke vor. Weiterhin fragte er nach der Stromzählernummer und dem Zählerstand. Der 62-Jährige reagierte genau richtig: Er gab am Telefon keine Auskunft! Der Sachverhalt kam ihm komisch vor, da eine Ablesung des Zählerstands bereits erfolg war. Er erkundigte sich bei der Stadtwerken. Dort erhielt er die Antwort, dass kein Mitarbeiter der Stadtwerke bei ihm angerufen habe. Weitere Kunden erhielten ähnliche Anrufe. Eine Strafanzeige wegen versuchten Betrugs wurde erstattet.

Quelle: Kreispolizeibehörde Höxter

Betrügerische Schreiben der Notarkanzlei Scholzer & Wiederspan

Zahlreiche Verbraucher erhielten ein Schreiben der Notarkanzlei Scholzer & Wiederspan aus Hamburg. Sie hätten an einem Gewinnspiel von Versand- und Verlagshäusern teilgenommen und 65.000 Euro gewonnen. Diese warteten bei einem Schweizer Geldtransportunternehmen auf Freischaltung. Dazu müsse man lediglich per Telefonanruf einen Übergabetermin vereinbaren.

Besonders dreist ist, dass das Schreiben von einem angeblichen Notariat aus Hamburg verfasst wurde, um die Glaubwürdigkeit der Gewinnzusage zu erhöhen und die meist betagten Verbraucher zum Telefonat zu bewegen. In einem Fall kam es sogar zu einem Anruf, in dem der Notar für die zur Überreichung des Gewinns notwendige Zollabwicklung 2000 Euro erbat. Weil die angerufene Dame angab, die Polizei verständigt zu haben, blieb es bei der einmaligen Kontaktaufnahme. Verbraucherschützer Joachim Geburtig warnt davor, den Anweisungen Folge zu leisten! Rufen Sie nicht dort an! Sollte man Sie dazu auffordern, zahlen Sie nicht und beachten Sie folgende Grundsätze:

  • Wer nicht spielt, kann nichts gewinnen!

  • Vorsicht, wenn der Gewinn an Bedingungen, wie z. B. die Teilnahme an einer Veranstaltung, den Anruf einer kostenpflichtigen Telefonnummer oder eine sonst wie begründete Gebühr geknüpft ist.

  • Ein Gewinn ist nur dann ein Gewinn, wenn er gar nichts kostet!

  • Geben Sie niemals persönliche Informationen wie Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern weiter!

  • Überweisen Sie niemals Geld aufgrund einer telefonischen Aufforderung!

Quelle: Verbraucherzentale Mecklenburg-Vorpommern

Widersprüchliche Zeugenaussagen im Prozess um Lottobetrug

Seit Mai 2011 sitzt er in Untersuchungshaft, seit März vergangenen Jahres wird gegen ihn verhandelt. Während der angeklagte Adressenhändler zu den Vorwürfen schweigt, betonen seine Anwälte, ihr Mandant habe nur Kundendaten aufgekauft, um den Menschen neue Produkte anzubieten. Viele Zeugen aus dem Callcenter-Milieu indes behaupten das Gegenteil.

So hatte ein in der Türkei lebender Adressenhändler gegenüber der Polizei erklärt, dass William F. ihn getäuscht habe. Er habe die bei ihm erworbenen Kundendaten nicht etwa für Werbung genutzt, sondern diese wider besseren Wissens als säumige Zahler behandelt und einschüchtern lassen.

Die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen wurde jetzt aber durch einen weiteren Zeugen erschüttert, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Dubiose Anrufe eines angeblichen Servicetechnikers

Immer neue Ideen lassen sich Betrüger einfallen, um an Geld zu kommen. In einem neuen Fall, den das Friedberger Betrugskommissariat bearbeitet, wurde einer Frau aus dem hessischen Rosbach offensichtlich durch eine ausländische Tätergruppe um 287 Euro betrogen. Die Frau hatte am 14.01.2013 einen Anruf mit unterdrückter Rufnummer von einem angeblichen Servicetechnikers eines großen Softwareherstellers erhalten. Der Mann erklärte in englischer Sprache und indischem Dialekt, dass ihm gemeldet wurde, der PC der Rosbacherin habe Probleme und daher sei er mit ihr in Kontakt getreten. Tatsächlich war der Laptop einige Tage zuvor abgestürzt. Über ein entsprechendes Programm ließ sich der angebliche Softwareberater auf dem PC der Rosbacherin aufschalten und stellte angeblich mehrere Fehler fest. Er forderte sie auf, ein Programm zu kaufen. Dafür musste sie die Daten ihrer Kreditkarte nennen. Später stellte sich heraus, dass damit zwei Umsätze gebucht wurden und die Betrüger so an 287 Euro kamen.

Die zuständige Kripo gibt den dringenden Rat, auf solche Anrufe dubioser Servicetechniker nicht zu reagieren und einfach aufzulegen. Ein seriöses Unternehmen kontaktiert niemals seine Kunden, um angebliche Wartungsarbeiten vorzunehmen oder Software-Updates aufzuspielen. Nennen Sie solchen Anrufern niemals die Nummern und Daten ihrer Kreditkarte. Die Betrüger haben bei solchen Aktivitäten immer das Ziel, an die Daten der Kreditkarte zu kommen.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

21.01.13

Essener Anwalt wegen Adressbuchbetrug vor Gericht

Es geht um Betrug und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Auf der Anklagebank der XV. Strafkammer des Landgerichtes sitzen vier Männer und zwei Frauen. An der Spitze ein Essener: ein 59-jähriger Anwalt ...

Und das ist laut Staatsanwaltschaft die Grundidee für die Betrügereien: Der Anwalt soll sich Anfang 2008 mit mutmaßlichen Mittätern zusammengetan haben, um ein Unternehmen zu gründen, das an verschiedene Firmen und Einrichtungen Angebote verschickt, die den irrtümlichen Eindruck erwecken konnten, dass man durch Zahlung von 697,34 Euro in eine kostenpflichtige Gewerbedatenbank eingetragen würde. Die Angebote, so die Anklage, waren rechnungsähnlich aufgemacht, so dass es sich erst bei genauem Hinsehen herausstellte, dass es sich nur um Angebote handelte. Die so erzielten Einkünfte sollen die Angeklagten außerdem nicht versteuert haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Organisierte Krebsmittelbetrüger in Coburg festgenommen

Bei der vermeintlichen Geldübergabe konnten Ermittlungsbeamte der Polizeiinspektion Coburg in Zusammenarbeit mit der Zivilen Einsatzgruppe am Mittwoch vergangener Woche zwei offenbar gewerbsmäßig handelnde Krebsmittelbetrüger festnehmen. Einem älteren Ehepaar blieb der Verlust von nahezu 10.000 Euro erspart.

Am Tag zuvor hatte sich das hochbetagte Coburger Ehepaar zu einer Kaffeefahrt angemeldet. Dubioserweise erschien am Zusteigeort nicht das gebuchte Busunternehmen, sondern ein ganz anderer Fahrer. Dieser erklärte den wartenden Senioren, dass ihre Reise leider ausfallen müsse. Freundlich bot er an, die Reiselustigen zu einem Kaffeeausflug in die Tschechei zu transportieren.

Die Reise ging nach Franzensbad und endete nicht in einem romantischen Altstadtcafé, sondern in einer professionell organisierten Verkaufsveranstaltung. Unter anderem boten die redegewandten Agenten dort ein Mittel gegen Krebsleiden an. Die 90 Ampullen „Vitasanitas Q 10“ einer Vierteljahres-Kur gab es zum Preis von 3000 Euro. Da der Sohn des Coburger Ehepaares tatsächlich schwer erkrankt ist, ließen sich die beiden 84-Jährigen von der Wirksamkeit der Tropfen überzeugen und sicherten den Kauf zu. Weil das Wundermittel angeblich auch gegen die Rückenschmerzen der Seniorin das geeignete Mittel sei, wurde ein zweiter Koffer „Vitasanitas“ bestellt. Zur Unterstützung bei der Heilung verkauften die Betrüger dem Ehepaar auch noch eine Matratzenauflage im angeblichen Wert von 20000 Euro. Da die beiden Senioren nicht über so viel Geld verfügten, reduzierte sich der Gesamtpreis auf immerhin noch 9200 Euro. Kostenlos gab es noch ein Flachbild-Fernsehgerät dazu.

Bereits am nächsten Tag erschienen die Händler in Coburg. Gemeinsam machte man sich auf den Weg zur Bank. Die Senioren wollten ihr gesamtes Bargeld abheben, das Konto überziehen und sogar einen Bausparvertrag auflösen. Einem aufmerksamen Sparkassenmitarbeiter ist es zu verdanken, dass sie ihr Vermögen nicht verloren. Als die Krebsmittelbetrüger den in Aussicht stehenden Geldbetrag in Empfang nehmen wollten, klickten die Handschellen. Die inzwischen alarmierten Ermittler hatten sich postiert und nahmen einen 47-jährigen Deutschen und einen 30-jährigen Mazedonier fest. Das angebotene Wundermittel und die heilende Bettauflage konnten sichergestellt werden. Das Coburger Ehepaar blieb im Besitz des Ersparten.

Die Augen gingen den Fahndern auf, als sie den mitgeführten Kleinbus der beiden Ganoven durchsuchten. Weit über 1000 Ampullen der „heilenden Tropfen“, stapelweise schmerzlindernde Matratzen und einige Flachbildfernseher kamen zum Vorschein. Der vorgetäuschte Gesamtwert beläuft sich auf knapp 300000 Euro. Tatsächlich dürfte das Sortiment aber nur wenige hundert Euro wert sein. Unter einer Fußmatte hatten die Festgenommenen noch einige tausend Euro Bargeld versteckt. Sie müssen sich jetzt wegen des groß angelegten organisierten Betruges vor der Justiz verantworten.

Die Coburger Ermittler suchen jetzt nach weiteren Teilnehmern der Fahrt nach Franzensbad.
Personen, denen dort am Dienstag weit überteuerte Waren verkauft worden sind, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 09561/645-209 bei der Polizeiinspektion Coburg zu melden.

Quelle: Bayerische Polizei - Polizeiinspektion Coburg

SK Media Communication will Ihr Geld

Schon wieder gibt es eine neue Verbraucherfalle von Telefongaunern. Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor der Masche..

Ein Verbraucher aus Emden bekam ein Schreiben von SK MEDIA COMMUNICATION aus Hilden. Er soll 89,00 Euro für eine angebliche Mitgliedschaft bei "Aktion-Privatsphäre" zahlen. Überweise er den Betrag nicht, entstünden weitere Mahn-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Zuvor wurde ihm telefonisch angeboten, ihn in eine "Sperrliste" für Gewinnspiele einzutragen. Einem Vertragsschluss hat er nicht bewusst zugestimmt. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen

Auch in Österreich treibt die SK Media Communication ihr Unwesen indem sie Konsumenten mit unberechtigten Mahnungen konfrontiert. Dort warnt der Verein VPT vor "Mahnungen" der Sk Media Communication für die "Aktion Privatsphäre".

Hinter der SK Media Communication steht eine Frau Sabine Kossmann, wie aus dem Firmenprofil ersichtlich ist.

Prozess um Abzocke mit Handy-Anrufen

Das Handy klingelt nur ein mal. Ping! Der Angerufene hat keine Chance, rechtzeitig dranzugehen - und ruft die angegebene Nummer zurück, weil er denkt, es war etwas Wichtiges. Was die Menschen aber nicht wissen: Die Nummer ist kostenpflichtig, der Rückruf kostet 98 Cent. Auf diese Weise soll ein Betrüger-Trio fast 800.000 Handy-Besitzer abgezockt haben. Vor dem Landgericht Osnabrück hat am Donnerstag der Prozess gegen die Drei begonnen - wegen versuchten millionenfachen Handy-Betrugs.

Die zwei Männer aus Deutschland und Österreich und eine Frau, die auf Mallorca lebt, sollen vor rund sechs Jahren gemeinsam eine solche sogenannte Pinging-Aktion gestartet haben. Mithilfe eines Computers werden dabei innerhalb kurzer Zeit mehrere Millionen der beschriebenen Kurz-Anrufe getätigt. Da die Anrufe rund um Weihnachten kamen, dachten offenbar viele, sie würden Weihnachts- oder Neujahrswünsche erhalten. Davon geht zumindest die Staatsanwaltschaft aus.

Als sie nach dem Rückruf die Nachricht "Ihr Anruf wurde gezählt" erhielten, wurden mehrere Anrufer misstrauisch. Sie meldeten sich bei ihrem Telefonanbieter und erstatteten Anzeige. Daraufhin wurde die Nummer gesperrt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Norddeutscher Rundfunk

Bereits im Februar 2010 gab es ein Verfahren, in dem Ping-Betrüger von der Staatsanwaltschaft Osnabrück angeklagt wurden. Mitte des Jahres wurde jedoch von der Eröffnung des Verfahren abgesehen und vom Landgericht Osnabrück eingestellt. Für die Angeklagten Christian Ohme, Walter Toifl und Manuela Rehagel bedeutete das aber nur einen Aufschub, denn gegen den Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt. Dieser wurde im Dezember 2011 stattgegeben, so dass der Eröffnung des Betrugsprozess um Abzocke am Telefon beim LG Osnabrück nichts mehr entgegen stand.

Bei Vendis GmbH sind laut StA Burat und Reisener die Hintermänner

Dass die als Geschäftsführerin der Vendis GmbH auftretende Eva Rüpps (alias Eva Rupps) wohl nur eine Strohpuppe ist, nahm man schon seit langem an. Ein Vermerk in der Ermittlungsakte des von der Amtsanwaltschaft Berlin (...) geführten Verfahrens zum Aktenzeichen 3042 Js 10380/12 liefert dafür neue Anhaltspunkte.

Am 08.10.2012 berichteten wir unter der Überschrift "Die Bankverbindungen ändern sich immer schneller" über die häufig wechselnden Bankkonten der Vendis GmbH. Auch bei der Volksbank Lauterbach-Schlitz war eines geführt worden. Nach Bürgerbeschwerden wollte die Bank aber mit dieser Art des Gelderwerbs nicht mehr in Verbindung gebracht werden. Das Konto musste also geräumt werden. Wohin das Geld ging ermittelten die Strafverfolgungsbehörden: auf ein Konto einer Affilex Ltd. bei der Sparkasse Lüneburg. Als deren Geschäftsführer tritt der 1985 in Lüneburg geborene Max Philipp Reisener auf – ein in der Abzockerszene nicht Unbekannter, wie man bei einer Google-Recherche merkt. Nach Feststellung der Ermittlungsbehörde steht er mit dem 1975 in Düsseldorf geborenen und jetzt in 60599 Frankfurt am Main gemeldeten Michael Burat in Verbindung - so geschrieben in der Akte der Amtsanwaltschaft Berlin. Michael Burat ist mit dem Geschäftsmodell der Abofalle gut vertraut. Beide, Reisener und Burat, wurden als Beschuldigte in die Ermittlungsakte eingetragen.

Quelle und vollständiger Bericht: radziwill.info

Polizei kontrolliert Reisebus und vereitelt Kaffeefahrt

Nachdem jemand auf die bevorstehende „Kaffeefahrt“ hingewiesen hatte, kontrollierte die Polizei am Donnerstagmorgen um 8.45 Uhr am ZOB-Süd einen Reisebus. Der Veranstalter aus Cloppenburg in Niedersachsen hatte mit dem angemieteten Reisebus bereits Teilnehmer aus dem Bereich Vaihingen-Enz abgeholt. In Pforzheim sollten weitere Personen zusteigen.

Bei der Kontrolle wurde schließlich festgestellt, dass die erforderlichen Genehmigungen für solch eine Tour nicht vorlagen. Die Reise wurde daraufhin abgeblasen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

Pleite der "Reisevermittlung Häntzschel"

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben in den vergangenen zwei Jahren von der "Reisevermittlung Häntzschel" Einladung zu Kaffeefahrten erhalten. Versprochen wurden satte Gewinne. Die Teilnehmer ließen sich von der Firma Reisevermittlung Häntzschel aus Menslage Reisen für angeblich 0 Euro vermitteln. Was diejenigen, die ihre vermeintliche Chance nutzten, meistens nicht wussten: Mit Vertragsabschluss wurde ein Reisevermittlungsvertrag geschlossen. Er enthielt eine Beratungs- und Servicegebühr, die an Ort und Stelle zu zahlen war. Bis zu 99 Euro pro Person und gebuchter Reise verlangte die "Reisevermittlung Häntzschel". Viele Betroffene zahlten so einige Hundert Euro.

Da es sich bei diesem Vertrag um ein Haustürgeschäft handelt, haben Verbraucher oftmals nach der Kaffeefahrt fristgerecht den Widerruf erklärt. Die eingezogenen Beträge wurden jedoch nicht erstattet. Nun hat das Amtsgericht Neubrandenburg unter dem Aktenzeichen AZ 701 IN 264/12 das Insolvenzverfahren gegen die Inhaberin der Reisevermittlung Häntzschel, Stefanie Häntzschel, eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, Telefon 0331-2980017, bestellt.

Betroffene müssen bis zum 24. Januar 2013 ihre Ansprüche anmelden. Auch wenn nicht sichergestellt ist, dass die Insolvenzmasse ausreicht, damit Verbraucher ihr Geld zurückerhalten, sollten sich die Geschädigten unbedingt kurzfristig an den Insolvenzverwalter wenden, um die notwendigen Unterlagen für die Eintragung in die Insolvenztabelle anzufordern.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Zwar ist die Reisevermittlung Häntzschel nun insolvent, doch für Stefanie Häntzschel geht alles wie gewohnt weiter, denn sie ist für mindestens ein weiteres Unternehmen aktiv, das mit der gleichen Masche ihre Opfer über den Tisch zieht. Seit einem halben Jahr ist die Firma Valentine Reisen GmbH mit Stefanie Häntzschel als Geschäftsführerin im Handelsregister eingetragen.

Amtsgericht Oldenburg Aktenzeichen: HRB 206954 Bekannt gemacht am: 27.07.2012 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

23.07.2012

Valentine Reisen GmbH, Cloppenburg, Wilkestedingstraße 22, 49661 Cloppenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2012. Geschäftsanschrift: Wilkestedingstraße 22, 49661 Cloppenburg. Gegenstand: Vermittlung von Reisen sowie Reisebegleitung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Häntzschel, Stefanie, Osterholz-Scharmbeck, *22.06.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

17.01.13

Update zum Beitrag über die GHG-Marketing

Durch den freundlichen Hinweis eines Lesers haben wir nähere Informationen über das Unternehmen GHG-Marketing für Gewerbe, Handwerk und Gesundheitswesen UG erhalten. Diese interessanten Hintergrundinfos haben wir in einem Update zu unserem Bericht GHG-Marketing geht auf Bauernfang zusammengefasst.

Fahndung nach Internetbetrüger

Bereits im vergangenen Sommer hat ein immer noch unbekannter Mann elektronische Artikel im Internet angeboten, ohne die Ware zu liefern. Wie bei solchen Internetgeschäften üblich, überwiesen die mehr als 500 Geschädigten die Kaufbeträge schon im Voraus auf ein Bankkonto. Der entstandene Schaden beläuft sich auf mehrere hunderttausend Euro. Die Kriminalpolizei fahndet immer noch nach dem Täter. Auch die Fernsehsendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ wird diesen Fall am kommenden Mittwoch aufgreifen.

Wie bereits im Juli 2012 berichtet, hatte ein Mann auf der Internetseite www.your-phone24.de insbesondere Handys und Tablets verkauft. Die Ware bezahlten die aus dem gesamten Bundesgebiet stammenden Kunden per Vorauskasse, Giropay oder Kreditkarte. Jedoch wurde in fast allen Fällen keine Ware geliefert. Das von den Opfern überwiesene Geld ließ sich der Täter bei einer Bankfiliale in Würzburg bar auszahlen. Der Betreiber der Homepage hatte als angebliche Firmenanschrift eine Adresse im Stadtteil Lengfeld angegeben.

Nach den bisherigen Erkenntnissen hatte der Betrüger die Wohnung im Juni 2012 angemietet und war dabei unter dem Namen Roberto MANZO aufgetreten. Er gab sich als 34-jähriger Italiener aus und legte bei seinen Geschäften einen italienischen Ausweis vor. Dieser wurde Mitte Juli 2012 bei den italienischen Behörden als gestohlen gemeldet. Offenbar hatte der Unbekannte dieses Dokument mit seinem Foto versehen und war damit nicht weiter aufgefallen.

Dank dieser Manipulation liegt der Kriminalpolizei aber das Bild des Betrügers vor.

Die Personen, denen der Betrüger persönlich gegenüber aufgetreten ist, beschreiben ihn
als einen 35 - 40 Jahre alten, untersetzten Mann. Er ist ungefähr 170 Zentimeter groß
und 80 - 85 Kilogramm schwer. Der Unbekannte hat dunkelbraune bis schwarze, mittellange Haare
und trug einen schwarzen gepflegten Vollbart sowie eventuell eine Brille.
Die Haare waren zurückgekämmt und Geheimratsecken erkennbar.
Der Mann hat eine südländische Erscheinung, sprach aber hochdeutsch ohne Akzent.

Der Sachbearbeiter der Kripo Würzburg setzt bei seinen Ermittlungen auch jetzt noch auf Hinweise aus der Bevölkerung und fragt:

Wer kennt die abgebildete Person?
Wer kann Hinweise auf den Aufenthaltsort des Mannes geben?
Wer hat sonst irgendwelche Beobachtungen gemacht, die mit dem gesuchten Betrüger in Zusammenhang stehen könnten?

Mitteilungen nimmt die Kripo unter Tel. 0931/457-1732 entgegen.

Quelle: Bayerische Polizei - Präsidium Unterfranken

Prozess um Millionenschaden durch Inkasso-Betrug

Im Prozess wegen Inkasso-Betrug mit Millionenschaden gegen den ehemaligen Call-Center-Betreiber William Filsinger ist der Angeklagte von einem Adresshändler aus der Türkei schwer belastet worden, wie die Westdeutsche Zeitung vorgestern berichtete.

So belastet der Adressenhändler Y. den Angeklagten schwer. ... Er wolle bei den Ermittlungen helfen, so schreibt Y., denn auch er fühle sich betrogen. Tatsächlich habe William F. von ihm zwar Kundenadressen gekauft, aber vorgegeben, er würde den ehemaligen Kunden neue Gewinnspiele anbieten. Von Inkasso wäre keine Rede gewesen. Die Wirklichkeit sah offensichtlich ganz anders aus. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Prozess um Hochstapeleien bei Partnersuche

Seit Dienstag stehen vor dem Bochumer Landgericht drei Männer (33, 41, 46) und eine Frau (36), die zu einer von Afrika agierenden Betrügerbande gehört haben sollen. Die Masche laut Anklage: Frauen aus Deutschland, aber auch Männer, die in Internetforen nach Partnern suchten, wurden durch abstruse Lügengeschichten verleitet, hohe Geldbeträge zu bezahlen. ...

Angeklagt sind 55 Fälle. Zwei Angeklagte waren gestern teilweise geständig. Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Betrugsversuch nach Todesfall - Polizei warnt

Wenn es darum geht, auf einfachem Weg an das Geld der Mitmenschen zu kommen, kennt der Erfindungsreichtum von Gaunern weder geografische noch geschmackliche Grenzen. Wie ein aktueller Fall in Walzbachtal zeigt, wird dabei auch vor den Schranken der Pietät nicht Halt gemacht.

Eine in den Niederlanden ansässige „Treuhandgesellschaft zur Auszahlung von Erbschaften und Dividenden“ sowie eine ebenfalls holländische Anwaltskanzlei wandten sich dieser Tage mit einem Schreiben an eine aktuell von einem Todesfall betroffene Familie aus Wössingen. Dabei gaukelten sie den Angehörigen vor, der Verstorbene habe ihnen durch ein fünfstelliges Guthaben im Ausland eine Erbschaft hinterlassen.

Bevor die gleich mit übersandte „Annahmeerklärung des Begünstigten“ gültig werde, müsse man lediglich eine Aufwandsgebühr von 40 Euro überweisen.

Was sich tatsächlich hinter dieser üblen Masche verbirgt, findet der aufmerksame Leser am unteren Seitenrand. Äußerst klein, dünn und eng gedruckt steht da, dass der Adressat nach Überweisung des Geldes an einem Glücksspiel teilnimmt. Nicht nur dass die Losnummern gleich an mehrere Teilnehmer verteilt werden; für Gewinne bis zu 3 Euro übersendet die Treuhandgesellschaft auch eine Gutschrift für den Erwerb des esoterischen Produkts „Die sieben goldenen Regeln eines glücklichen und erfolgreichen Lebens in unendlichem Reichtum“. Die Wössinger Familie tat glücklicherweise das einzig Richtige. Sie erstattete beim örtlichen Polizeiposten Anzeige.

Quelle: Polizeipräsidium Karlsruhe

Betrügerische Post amtlich verpackt

Hinter dem offiziell anmutenden Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, aus Düsseldorf, verbirgt sich eine betrügerische Abofalle. Viele Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Branchenbucheintrags unter www.Gewerbeauskunft-Zentrale.de hereingefallen. Die Adressaten haben in der Regel mindestens zwei Schreiben mit dem amtlich scheinenden Titel „Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge“ erhalten.
Im jedem dieser Schreiben werden Unternehmer aufgefordert, in einem bereits vorausgefüllten Formular noch fehlende Daten zu ergänzen oder falsche zu korrigieren und alles unterschrieben zurückzusenden. ...

Die IHK rät betroffenen Unternehmern, sich nicht zur Zahlung nötigen zu lassen, sondern ein vermeintliches Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten und vorsorglich zu kündigen: ...

Es gibt zahlreiche schwarze Schafe, die mit dieser Art von angeblicher Dienstleistung versuchen, Kasse zu machen: Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit ihrer Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist nur ein Übeltäter unter vielen. ...

Übrigens: Erst kürzlich erklärte das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil die Rechnungsstellung und Mahntätigkeit der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH für wettbewerbswidrig, in einem anderem Verfahren wurde außerdem die „Irreführungseignung der Vertragsformulare“ bestätigt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Torgauer Zeitung

Prozessbeginn gegen Adressbuchbetrüger am LG Darmstadt

Vor dem Landgericht Darmstadt müssen sich drei Männer aus Frankfurt und Kelsterbach wegen Betrugs verantworten. Sie sollen Firmen betrogen haben. Laut Anklage schickten sie Rechnungen, die so aussahen, als hätte sie eine Behörde geschickt.

Quelle und Video: hr - hessenschau

Polizei Northeim unterbindet Verkaufsveranstaltung

Aufgrund eines Hinweises suchten Beamte der Polizeiinspektion Northeim/Osterode am frühen Montagnachmittag (14.01.2013)eine Gaststätte in der Northeimer Innenstadt auf. Angetroffen wurden 25 Seniorinnen und Senioren, die einer "VIP Einladung zum großen Schnitzel-Essen" gefolgt waren. Ihnen wurden in der Einladung noch ein persönlicher Präsentkorb und eine Flasche Wein als Geschenk offeriert.

Der Verdacht, dass es sich dabei um eine unseriöse und "getarnte" Verkaufsveranstaltung handeln könnte, bestätigte sich für die Beamten vor Ort nach der Befragung des Veranstalters. Dieser gab an, Töpfe, Messer und Decken im Auftrag einer österreichischen Firma anbieten zu wollen. Da die Verkaufsveranstaltung nicht bei der Stadt Northeim angemeldet war und der Betroffene keine Reisegewerbekarte vorlegen konnte, wurde die Durchführung untersagt. Der Verantwortliche muss nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Gewerbeordnung rechnen.

Die Veranstaltungsbesucher reagierten positiv auf den Polizeieinsatz. Ihnen war durch die geschickte Formulierung der Einladung suggeriert worden, dass es sich um eine Lebensmittelverkostung handelt.

Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Northeim/Osterode warnt in diesem Zusammenhang, Einladungen zu folgen, die als Werbung mit der Post ins Haus kommen. Meist wird mit Gewinnen, kostenfreien Fahrten oder Reisen und Produkten geworben. Oftmals handelt es sich dabei um unseriöse Verkaufsveranstaltungen, in denen überteuerte Waren, die mitunter auch qualitativ minderwertig sind, angeboten werden. Die Polizei Northeim bedankt sich ausdrücklich bei dem Hinweisgeber. Sie wird auch zukünftig konsequent gegen Veranstaltungen vorgehen, in denen insbesondere älteren Menschen Betrug droht.

Quelle: Polizei Northeim/Osterode

14.01.13

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Anzeigenbetrüger

Gegen mehrere Firmen und Personen wird zur Zeit bei der Staatsanwaltschaft Mainz wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges ermittelt. Im Rahmen der Verfahren wurden mittlerweile Sicherungsmaßnahmen durchgeführt und diverse Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Ermittlungen richten sich gegen die verantwortlichen Personen der Firmen AfA Agentur für Anzeigenwerbung, VHI Verlag für Handel und Industrie Angelika Roos e.K., WHV Wirtschafts- und Handwerks-Verlag Engelberg GmbH und der Rechtsnachfolgerin ProWiMa Professionelles Wirtschafts Marketing GmbH.

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 28454/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 28454/12 gegen Sandra Kittel, Günter Gumbinger und Paul Zumstein als Verantwortliche der WHV Wirtschafts- und Handwerks-Verlag Engelberg GmbH und der Rechtsnachfolgerin ProWiMa Professionelles Wirtschafts Marketing GmbH wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 31.10.2012 – 409 Gs 3408/12 – in Höhe von 231.000 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögens-verschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend.

Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Eigentümer/Drittschuldner

Vermögenswert

Werthaltigkeit

Sandra Kittel und Günter Gumbinger

Bargeld

9.455 Euro

110 Kanadische-$

351 US-$

Volksbank Alzey-Worms eG, Marktplatz 19, 67547 Worms

Pfändung eines Kontokorrentkontos
mit der Nr. 71884805

107.6631,24 Euro

Drittschuldnererklärung
vom 07.12.2012 zu Az: 71884801

Amtsgericht Worms – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek über 130.000 Euro in Abt. III des Grundbuchbezirks Osthofen, Blatt 4350, Flur 20, Flurstück 68/2, LNr.E 8, Eigentümer: Günter Gumbinger

Veräußerungserlös ca. 220.000 Euro

Quelle: Bundesanzeiger

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 29095/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 29095/12 gegen Günter Gumbinger und Sandra Kittel als Verantwortliche der Einzelfirma AfA Agentur für Anzeigenwerbung, Richard-Wagner-Str. 1, 67575 Eich bzw. Röhrbrunnen 7, 67585 Dorn-Dürkheim wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 09.11.2012 – 409 Gs 3505/12 – in Höhe von 182.398 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozess-ordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend.

Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Drittschuldner

Vermögenswert

Werthaltigkeit

Amtsgericht Mainz – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek über 160.000 Euro in Abt. III des Grundbuchbezirks Dorn-Dürkheim Blatt 1593, Flur 1, Flurstück 215/4 Eigentümer Günter Gumbinger

Veräußerungserlös ca. 100.000 Euro

Amtsgericht Mainz – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek über 22.398 Euro in Abt. III des Grundbuchbezirks Dorn-Dürkheim Blatt 1593, Flur 1, Flurstück 215/7 Eigentümer Günter Gumbinger

s.o.

Amtsgericht Worms – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek über 80.000 Euro in Abt. III des Grundbuchbezirks Osthofen Blatt 4350, Flur 20, Flurstück 68/2, LNrE 9

Eigentümer Günter Gumbinger

Veräußerungserlös ca. 220.000 Euro

Quelle: Bundesanzeiger

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 27980/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 27980/12 gegen Andreas Gumbinger und Angelika Roos als Verantwortliche des VHI Verlag für Handel und Industrie Angelika Roos e.K., Meergartenweg 1 in Frankenthal sowie Backsteinweg 4 in Osthofen wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 15.11.2012 – 409 Gs 3566/12 – in Höhe von 516.171 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend.

Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Drittschuldner

Vermögenswert

Werthaltigkeit

Volksbank Alzey-Worms, Marktplatz 19, 67547 Worms

Pfändung des Termineinlagenkontos
mit der Nr. 2271907705

81.655,77 Euro
Drittschuldnererklärung vom
09.01.2013 zu Az: 71907700/kns

Pfändung des Kontos
mit der Nr. 71907716

6.592,80 Euro
Drittschuldnererklärung vom
09.01.2013 zu Az: 71907700/kns

Sparkasse Rhein-Neckar-Nord, D1, 1/3, 68159 Mannheim

Pfändung des Kontos
mit der Nr. 39151782

13.068,45 Euro
Drittschuldnererklärung vom
12.12.2012 zu Zeichen: 28419

Amtsgericht Worms – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek in Höhe von 80.000 Euro in Abteilung III des Grundbuchbezirkes Osthofen, Blatt 5655, Flur 9, Flurstück 533, LNrE 1 sowie

Höchstbetragshypothek in Höhe von 20.000 Euro in Abteilung III des Grundbuchbezirkes Osthofen, Blatt 5655, Flur 9, Flurstück 534, LNrE 2

Eigentümer: Andreas Gumbinger

Veräußerungserlös ca.
100.000 Euro

Amtsgericht Worms – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek in Höhe von 160.000 Euro in Abteilung III des Grundbuchbezirkes Osthofen, Blatt 5655, Flur 10, Flurstück 340/2

Veräußerungserlös ca.
160.000 Euro

Quelle: Bundesanzeiger

Mehr Informationen über diese betrügerische Bande finden Sie auf dem Portal raubwirtschaft.info

Warnung vor angeblicher Kreditkartenverifizierung durch das BMI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskriminalamt (BKA) warnen vor derzeit im Umlauf befindlichen E-Mails mit dem Betreff „Verifizierung ihrer Kreditkarte“. Die Empfänger werden aufgefordert, einen in der E-Mail enthaltenen Internet-Link mit der Bezeichnung „VeriSign“ anzuklicken. Auf der sich dann öffnenden Webseite sollen Kreditkartendaten eingegeben werden, um diese angeblich auf ihre Sicherheit überprüfen zu lassen. Diese E-Mails sind mit „Bundesamt des Innern“ unterzeichnet.

Das BSI und das BKA warnen:

Das Bundesministerium des Innern ist nicht Urheber dieser E-Mails!

Es handelt sich hierbei um einen Versuch, Ihre persönlichen Kreditkarteninformationen rechtswidrig auszuspähen.

Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten, klicken Sie auf keinen Fall auf den darin angegebenen Internet-Link, sondern löschen Sie diese umgehend.

Internetkriminelle nutzen regelmäßig solche so genannten Phishing-E-Mails, um Daten wie Kreditkarteninformationen oder PIN- und TAN-Nummern abzufragen und anschließend missbräuchlich einzusetzen. Dazu fälschen sie die Absenderangaben und hoffen auf ein sorgloses Verhalten der Empfänger.

Weitere Informationen zum Thema Phishing und zu den Schutzmaßnahmen erhalten Sie auf den Internetseiten des BSI und des BKA:

https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/GefahrenImNetz/Phishing/phishing_node.html

http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Internet/Phishing/phishing__node.html?__nnn=true

Quelle: Bundeskriminalamt

„Primacall“ erfolgreich verklagt wegen unlauterem Wettbewerb

Die Arbeiterkammer Wien hat die Firma „primacall“ GmbH in Wien wegen unerlaubter und aggressiver Geschäftspraktiken nach dem Gesetz wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG) geklagt und beim Handelsgericht Wien Recht bekommen. Demnach hat es „primacall“ zu unterlassen, Verbraucher zu Werbezwecken ohne deren ausdrückliche Einwilligung anzurufen um sie zum Abschluss eines Telefonvertrages zu animieren.

Im ersten Halbjahr des Jahres 2011 hat „primacall“ unzählige Verbraucher in ganz Österreich angerufen und zu einem Telefon-Vertragsabschluss überredet. Die AK hat gegen die unlautere Vorgehensweise geklagt. Das Handelsgericht Wien hat der AK nun in seinem Urteil vom 7. Jänner 2013 in allen Punkten Recht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwar berief sich die Firma „primacall“ darauf, die KonsumentInnen hätten ihre Zustimmungbei einem Internet-Gewinnspiel erteilt, dass ihre Daten für Marketing-Zwecke verwendet werden können. Aber alle von der AK geführten Zeugen haben bestätigt, dieses Gewinnspiel nicht zu kennen.

Sogenanntes „Cold Calling“ ist nach Paragraf 107 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verboten. Darüber hinaus hat „primacall“ KonsumentInnen auch mehrmals angerufen, was das Gericht als aggressive Geschäftspraktik nach dem UWG angesehen hat. Zudem hat „primacall“ auch nicht ausreichend auf das den KonsumentInnen zustehende Rücktrittsrecht hingewiesen.

Quelle und vollständiger Bericht: Arbeiterkammer Wien

Kino.to: Wirtschaftskrimi der Internet-Szene

Dirk B. nennt seine neue Web-Site Kino.to. Den Namen hatte er sich schon 2006 gesichert. Die Internet-Seite ist im Südsee-Staat Tonga registriert, unter falschem Namen und falscher Adresse.

Die Idee für das Streaming-Portal Kino.to hatte jedoch nicht Dirk B. Sie stammt von einem jungen Wiener Internet-Unternehmer namens Valentin Fritzmann. Das sagte der spätere Kino.to-Technikchef Bastian P. vor Gericht in Leipzig. Fritzmann habe ihm von Web-Sites wie Kino.to in den USA berichtet, die sehr erfolgreich liefen.

Der Österreicher sorgt dafür, dass Kino.to zum Millionengeschäft wird. Er bucht binnen kurzer Zeit den größten Teil der Werbefläche auf der Web-Site. Dafür überweist er Dirk B. jeden Monat um die 150 000 Euro. Laut Hatscher kommt der Umsatz von Kino.to anfangs fast ausschließlich von Fritzmann, erst später auch von anderen Werbekunden.

Dirk B. weiß, mit wem er sich einlässt. Mindestes einmal reist er nach Wien, um Fritzmann zu treffen. Die Firmengruppe des Österreichers und seines Vaters Robert steht nicht nur hinter einem beliebten deutschen Internet-Portal für Hacker und Raubkopierer namens Gulli.com. Das Familienunternehmen verdient sein Geld auch damit, ahnungslosen Internet-Nutzern Abos für Software zu verkaufen, die sie eigentlich kostenlos haben könnten. Daneben betreibt Fritzmann ein Callcenter, um die Überweisungen dafür einzutreiben. Gelingt das nicht, setzt er Anwälte auf die Opfer an. Dirk B. stört sich an Fritzmanns Geschäften nicht, Hauptsache, das Geld fließt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wirtschaftswoche

Arbeiterkammer warnt vor Preisverleihung des IAG Kundencenter

Nach der Weihnachtspause nimmt die unseriöse Branche der Werbefahrten-Veranstalter die Tätigkeit wieder auf. Derzeit erhalten Konsumenten Einladungen zu einer Preisverleihung in der „Region Rotweinland“. Den Adressaten werden zugesichert, ihnen würden 2.350 Euro überreicht. „Das Ganze ist bloß eine neue Spielart der hinlänglich bekannten Werbefahrten“, meint Eva Schreiber von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland. Die Gewinne werden nicht ausbezahlt. Es geht lediglich darum, überteuerte Gesundheitsprodukte zu verkaufen.

Quelle: Arbeiterkammer Burgenland

Rechnungen und Mahnungen der GWE sind wettbewerbswidrig

Mit Urteil vom 21.12.2012 (Az. 38 O 37/12 – nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des Vereins Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH untersagt, im Nachgang zur Versendung von Angebotsformularen die Adressaten, die die Formulare unterzeichnet hatten, mit Folgeschreiben wie „Rechnung“, „Mahnung“ oder „Inkasso“ zur Zahlung aufzufordern.

Betroffene Unternehmer waren im Anschluss an die Versendung von Angebotsformularen für Eintragungen in eine Gewerbedatenbank durch die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf, nach Unterzeichnung der Formulare nicht nur mit Rechnungen überzogen, sondern auch durch weitere Mahntätigkeit in massiver Weise zur Zahlung aufgefordert worden. Teilweise wurden in diesem Zusammenhang Inkassounternehmen und Rechtsanwälte eingeschaltet. Der DSW hatte Klage wegen Irreführung eingereicht.

Das Landgericht Düsseldorf bestätigte die Auffassung des DSW: Der Versuch, durch Rechnungsübersendungen, Mahnungen und Inkassoschreiben, so gewonnene „Kunden“ zu Zahlungen zu bewegen, stelle eine geschäftlich unlautere Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG und § 4 Nr. 1 UWG dar. Es konstatiert ein systematisches Vorgehen der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, indem ihr Geschäftsmodell darauf abziele, aus der Täuschung gewonnene Unterschriften dazu zu verwenden, nicht bestehende Forderungen einzutreiben. Die Kammer nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Terminus „Vertragsfalle“. Die Mahntätigkeit stelle eine systematische Fortsetzung des früheren Verhaltens, also der Formularaussendung, dar. Durch die Androhung erheblicher Nachteile für den Fall der Weigerung würden Geschäftsleute durch Ausübung von Druck davon abgehalten, ihre Rechte im Hinblick auf das mindestens anfechtbare Zustandekommen eines Vertrages durchzusetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH hiergegen Berufung einlegt.

Die Frage, ob die Angebotsformulare selbst bereits in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht als irreführend einzustufen sind, ist Gegenstand eines derzeit beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahrens (I ZR 70/12). Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatten nach Klageerhebung durch den DSW die Irreführungseignung solcher Formulare bestätigt.

RA Peter Solf, Geschäftsführer des DSW: „Das aktuelle Urteil dürfte denjenigen betroffenen Unternehmern wieder Rechtssicherheit geben, die sich aufgrund des durch die Mahntätigkeit aufgebauten Drucks zur Zahlung genötigt sehen. Die Entscheidung steht nicht nur im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Folgeverträge-Problematik, sondern zeigt, dass auch Unternehmer, wenn auf sie Druck ausgeübt wird, durch das Wettbewerbsrecht geschützt werden.“

Quelle: Wettbewerbszentrale

Polizei bremst Kaffeefahrt aus

Eine Werbeveranstaltung, die ... im südlichen Landkreis stattfinden sollte, wurde vom Veranstalter kurzfristig abgesagt, als die Polizei nach der nicht vorliegenden Veranstaltungsanzeige fragte.

Die beiden Mitarbeiter aus Norddeutschland trafen diese Entscheidung, als ihnen von den Beamten die Rechtslage erläutert wurde. Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe, rechtlich als Wanderlager und im Volksmund als Kaffeefahrt bekannt, müssen nämlich zwei Wochen vorher der Gemeinde angezeigt werden. Außerdem ist regelmäßig eine Reisegewerbekarte erforderlich. ...

Die genannte Postfach-Adresse aus Niedersachsen ist den Verbraucherzentralen bereits seit längeren als unseriös bekannt, berichtet die Polizei weiter. ...

Quelle und vollständiger Bericht: MainPost

Ordnungsamt verbietet "Kaffeefahrt"

Das Paar wollte die Einladung zu einer "VIP-Veranstaltung" wahr nehmen, die es per Post von einer Firma "Aktiv" aus dem niederländischen Emmen und der "Ausflugsplanung" in Neuenkirchen bekommen hatte. In dem Schreiben kündigte ein Unternehmer an, sich mit einer "Abschlussfeier" bei treuen Kunden zu bedanken. Er versprach, seine gesamte Ware zu verschenken, Schlemmerei nach Herzenslust, Tombola mit Spitzenpreisen, bei der jedes Los gewinne, sowie für Damen einen Digital-Camcorder mit 12 Megapixel, für Herren ein Navigationsgerät mit 64-MB-Speicher – alles kostenlos.

Das wollte sich das Ehepaar nicht entgehen lassen – auch wenn die Klever, die schon zwei derartig dubiose Veranstaltungen besucht hatten, mehr als skeptisch waren, was die Einhaltung der Versprechungen betraf. Ob der Einladende Wort halten würde, konnte das Paar am Mittwoch nicht überprüfen: Das Klever Ordnungsamt, durch einen Gastwirt und andere eingeladene Personen im Vorfeld informiert , hatte die illegale Verkaufsveranstaltung ("Kaffeefahrt") per Untersagungsverfügung verboten – und kontrollierte die Einhaltung ...

Quelle und vollständiger Bericht: Rheinische Post - online

Die fiesen Tricks der Kaffeefahrt-Abzocker

Kaffeefahrt-Veranstalter schrecken nicht vor dreister Überrumpelung ihrer Kunden zurück: "Verbraucher werden mit Gewinnversprechen und Geschenken auf Kaffeefahrt gelockt, um ihnen zumeist überteuerte Produkte von zweifelhafter Qualität aufzuschwatzen", weiß Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg und rät zur Gegenwehr.

Jahraus jahrein die gleichen Szenarien: Mit hohen Geldgewinnen und Geschenken werden gutgläubige Bürger auf Kaffeefahrt und dort in oft nachteilige Verträge gelockt. So erlebten kürzlich gleich mehrere Brandenburger eine böse Überraschung: Statt wie versprochen eine Guthabenkarte zum Einkauf in einem Supermarkt im Wert von 250 Euro, erhielten sie in einem Umschlag einen angeblich mit dem Veranstalter geschlossenen Reisevertrag über mehrere hundert Euro. Pech nur, dass sie zuvor ihre EC-Karten vorlegen sollten, damit ihnen der vermeintliche Gutscheinbetrag überwiesen werden könne. Stattdessen wurde nun der viel teurere Reisepreis vom Konto abgebucht. Die Verbraucherzentrale riet zur Strafanzeige.

"Wer die fiesen Tricks der Branche nicht durchschaut und überteuerte Waren von fragwürdiger Qualität, angeblich kostenlose Reisen mit teuren ´Sorglospaketen` oder Nahrungsergänzungsmittel mit zweifelhaften Wirkungen gekauft hat, sollte seine Rechte wahrnehmen und sich dazu umgehend in der Verbraucherzentrale beraten lassen", rät Verbraucherschützerin Fischer-Volk. "Kaffeefahrtler können zumeist aus mehreren Rechtsgründen ihre Verträge beenden und sollten das auch tun", so die Juristin. So wehrte sich ein Verbraucher aus Brandenburg a.d.H. erfolgreich, indem er den Preis für die auf der Werbefahrt gekauften "Bio-Magnetfelddecken" von 1.798 Euro mit dem ihm zugesagten Gewinn verrechnete und die Kaufsumme einbehielt. Darauf hin verklagte ihn der Verkäufer vor dem Amtsgericht Brandenburg a.d.H. (Urteil vom 01.11.2012; AZ: 31 C 139/11) auf Zahlung des Kaufpreises, das jedoch dem Verbraucher Recht gab. Dieser sei, so die Richter, durch das falsche Gewinnversprechen arglistig getäuscht worden, daher sei auch der geschlossene Kaufvertrag nichtig. Darüber hinaus sei die erteilte Widerrufsbelehrung aus mehreren Gründen fehlerhaft, weshalb der Verbraucher auch deshalb den Vertrag jederzeit noch hätte rückgängig machen können.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

10.01.13

Datenschützer kritisiert Unister

Die Leipziger Internetfirma Unister steht weiter in der Kritik. Das Unternehmen verweigere trotz zweier Gerichtsbeschlüsse Auskünfte über Daten und verhindere dadurch eine fundierte Überprüfung, sagte Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig am Mittwoch in Dresden. Deshalb könne er noch keine Aussagen zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei Firmen der Unister-Gruppe machen.

Laut Schurig hatte das Verwaltungsgericht Leipzig mit Beschlüssen vom 3. und 11. Dezember 2012 per Eilverfahren die Pflicht von Unister zur Auskunft bestätigt. Gegen die Entscheidungen habe das Unternehmen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - derwesten.de

Vor Abzocke der GWE wird gewarnt

Vor der Abzocke der „Gewerbeauskunft Zentrale“ (GWE) oder ähnlicher Unternehmen warnt der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) nochmals die rheinischen Landwirte. Die Gestaltung der versendeten Vordrucke erwecke bei den Adressaten den Eindruck eines behördlichen Schreibens, welches diese sodann gutgläubig und versehen mit der geforderten Unterschrift an die angegebene Adresse oder Telefaxnummer zurücksenden.

Dass der übermittelte Vordruck tatsächlich jedoch ein kostenpflichtiges Vertragsangebot beinhaltet, das sich vollständig erst aus dem Kleingedruckten ergibt, werde regelmäßig übersehen. Wer daher das Schreiben der GWE auch nur versehentlich ausfülle, bekomme sehr schnell eine Rechnung, in der für einen scheinbar gültigen Zweijahresvertrag Forderungen von über 1.000 € erhoben werden.

Wie der RLV weiter mitteilt, schicke die GWE, weil viele Betroffene ihre Rechnung nicht bezahlten, in regelmäßigen Abständen Mahnungen, in denen sie auf Entscheidungen von Amtsgerichten verweisen, welche die Rechtsauffassung der GWE sinngemäß zu bestätigen scheinen. Der RLV rät, sich an dieser Stelle zunächst bewusst machen, dass gerichtliche Urteile ihre Wirkung grundsätzlich nur gegenüber den beteiligten Parteien entfalten. Eine Rechtslage sei allein immer anhand des Einzelfalles zu beurteilen. Die ergangenen Entscheidungen hätten somit auch keine Bindungswirkung gegenüber anderen Gerichten.

Diesem einfachen Rechtgrundsatz folgend, habe sich so inzwischen auch beim Amtsgericht Düsseldorf eine geänderte Rechtsauffassung durchgesetzt. Mit Beschluss vom 23. November 2011 (AZ: 35 C 9172 / 11) habe das Gericht auf die Klage eines Betroffenen hin entschieden, dass der durch die Übersendung des Formulars provozierte Vertragsschluss wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Zudem könne ein solcher Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Diese Auffassung teilen zwischenzeitlich auch verschiedene andere Gerichte.

Allein diese eindeutigen gerichtlichen Aussagen halte die GWE nicht davon ab, gegenüber ihren „Schuldnern“ erneut aktiv zu werden, kritisiert der RLV. Es seien wiederum anwaltliche Schreiben versandt worden, zuletzt sogar mit bereits vorgefertigten Klageschriften, die ein letztes Vergleichsangebot unterbreiten, die Angelegenheit mit einer einmaligen Zahlung von 375 € zu erledigen.

Der RLV rät den Landwirten dringend, die geltend gemachten Forderungen der GWE keinesfalls zu bezahlen. Betroffene, die wiederholt Post von der GWE erhalten, sollten sich vielmehr juristischen Rat einholen. Denn falls schließlich doch Mahnbescheide oder Klagen durch ein Gericht zugestellt werden sollten, müssten die dort bezeichneten Fristen für Widerspruch oder Klageerwiderung unbedingt eingehalten werden.

Quelle: Rheinischer Landwirtschafts-Verband (RLV)

Unverlangt zugesandte Unterwäsche

Plötzlich und völlig unerwartet war er in der Post: der Herrenslip „Rick“ der Marke „Tono“. Dabei hatte Helmut Beier gar nichts bestellt: „Ich bestelle nie im Internet. Darum habe ich auch gar nicht reagiert. Doch das hörte gar nicht mehr auf, und jetzt habe ich hier schon Post vom Anwalt. Ich soll 154,60 Euro bezahlen, sonst komme ich vor Gericht.“ Helmut Beier hatte noch zwei weitere Pakete bekommen, die er aber schon gar nicht mehr ausgepackt hat. ...

Er hat markt eingeschaltet. Wir schauen uns den Absender, die Firma Provea, näher an und stellen fest: Wer einmal Dessous zum „Kennenlern-Preis“ bestellt, hat gleich ein Abo am Hals! Dahinter steckt offenbar ein ausgeklügeltes System: Provea sitzt in der Schweiz und vertreibt ihre Höschen in 19 Länder. Unbezahlte Rechnungen verkauft Provea an die FKH GbR. Geschäftsführer ist ein gewisser Werner Jentzer. Die FKH wiederum beauftragt das Inkassounternehmen UGV damit, die Forderungen einzutreiben. Geschäftsführer der UGV ist ebenfalls Werner Jentzer. Klappt das mit dem Geldeintreiben nicht, schaltet sich eine Anwaltskanzlei ein. Und Überraschung: Die sitzt im gleichen Büro wie Werner Jentzer.

Quelle und vollständiger Bericht: WDR Markt

Dubiose Gewinnbriefe im Umlauf

"Sie sind ein Gewinner" - damit lockt eine sogenannte Planungszentrale in Osnabrück, die keine Anschrift, nicht mal ein Postfach, sondern nur die Postleitzahl 49101 angibt. Unter der angegebenen Telefonnummer ist niemand zu erreichen. Das Polizeikommissariat Seelze warnt deshalb ausdrücklich vor diesem Gewinntspiel und rät dringend davon ab, an der Übergabeveranstaltung teilzunehmen."Das läuft auf eine Kaffeefahrt als Werbeverkaufsveranstaltung hinaus"...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Presse

Dreiste Abzocke der GWE

Im Landkreis Erding sind mehrere Kleinunternehmer Opfer von betrügerischen Internetseiten-Betreibern geworden. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat mit obskuren Methoden verschiedene Unternehmer aus allen Branchen dazu gebracht, ihre Firmendaten dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen - vordergründig kostenlos. Tatsächlich aber tragen die Kleinunternehmer mit der Anmeldung im Internet-Branchenverzeichnis gewerbeauskunft-zentrale.de einen finanziellen Schaden davon - eine typische Abofalle.

Das betrügerische Modell der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH funktioniert so: Tausende von Kleinunternehmern, aber auch Vereine, kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen bekamen in den vergangenen Jahren ein Formular zugeschickt, das als "Eintragungsantrag Gewerbedatenbank" bezeichnet wird. Die Anschreiben machen einen behördlich offiziellen Eindruck. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche Zeitung

Warnung vor „Schweizer Aroma Kaffee Show“

Derzeit erhalten viele Konsumenten in Vorarlberg eine Einladung zur „Schweizer Aroma Kaffee Show“. Ein Schweizer Kaffeeunternehmen lädt den Briefempfänger – sowie seine Partner und Freunde – ein, als Ehrengast bei der „einzigartigen ‚Aroma Kaffee’-Jubiläumsfeier dabei zu sein“. Dr. Karin Hintergger, Leiterin der AK-Konsumentenberatung, warnt: „Dahinter steckt kein gemütlicher Ausflug, sondern eine Verkaufsveranstaltung, bei der die Teilnehmer regelrecht zum Kauf einer Ware gedrängt werden.“ Bei genauer Betrachtung des Schreibens fällt auf, dass weder die Absenderfirma, noch der erwähnte Werbepartner genannt werden. Der Antworttalon geht an ein Postfach in Zürich.

Um die Konsumenten zu der Kaffeefahrt zu überreden, werden diverse Geschenke versprochen. In diesem Fall unter anderem der Kaffeeautomat „Designline 707“, der erst ab April 2013 im Handel erhältlich sein soll. Das Kaffeeunternehmen möchte anlässlich seines 50-jährigen Jubiläums 1500 Stück in ganz Österreich kostenlos verteilen. Sollte kein Kaffeeautomat mehr vorrätig sein, werde dem Konsumenten 300 Euro in bar übergeben. Beides soll er im Laufe der angepriesenen Kaffeefahrt erhalten. „Bereits hier sollte der Konsument aufmerksam werden. Kaum ein Unternehmen verschenkt freiwillig 450.000 Euro“, betont Karin Hinteregger. Das Kaffeeunternehmen versucht außerdem den Briefempfänger mit einem Geschenkzertifikat in Sicherheit zu wiegen: „Hiermit garantieren wir Ihnen die Übergabe des Kaffeeautomaten ‚Designline 707’“, heißt es in dem Schreiben.

Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg

Veränderungen bei der Tropmi Payment GmbH

Die bisher in Wiesbaden ansässige Tropmi Payment GmbH hat ihr Domizil seit November 2012 nach Rüsselsheim verlegt. Gleichzeitig gab es einen Wechsel des Geschäftsführers. Der als anscheind nur als Strohmann agierende Alexander Varin ist inzwischen ausgeschieden. Dafüt hat Andreas Schmidtlein das Ruder nun selber übernommen.

Amtsgericht Darmstadt Aktenzeichen: HRB 91564 Bekannt gemacht am: 13.11.2012 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Darmstadt In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

08.11.2012

Tropmi Payment GmbH, Rüsselsheim, Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wiesbaden (bisher Amtsgericht Wiesbaden HRB 24541) nach Rüsselsheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Gegenstand: Das Finanz- und Liquiditätsmanagement, das Cash-Pooling sowie die Erledigung von Rechtsangelegenheiten (insbesondere das Inkasso) innerhalb verbundener Unternehmen (im Sinne von § 15 AktG), soweit hierzu keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Varin, Alexander, Bad Homburg v. d. Höhe, *07.07.1980. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidtlein, Andreas, Büttelborn, *24.04.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

Bei einem weiteren Unternehmen der Schmidtleins gab das Registergericht eine Berichtigung des Firmennamens bekannt. Die Nesosol GmbH firmiert seit dem 5. November 2012 mit dem Namenszusatz "in Liquidation".

9 IE 20/12:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Nesosol GmbH in Liquidation, Sensfelderweg 26, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 85642),
vertreten durch:
Annabella Odry, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn, (Liquidatorin),

wird der Eröffnungsbeschluss vom 24.09.2012 wie folgt berichtigt: Die richtige Firmenbezeichnung lautet:
Nesosol GmbH in Liquidation. Annabella Odry ist Liquidatorin und nicht Geschäftsführerin.

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de

04.01.13

Unister sucht Nachfolger für Chefposten

Der Geschäftsführer der umstrittenen Leipziger Internetfirma Unister, Thomas Wagner, hat seinen Rückzug aus der Führungsspitze des Unternehmens angekündigt. Der 34-Jährige werde künftig als Direktor für Strategie und Produktentwicklung tätig sein, teilte Unister am Donnerstag mit. Einen direkten Zusammenhang des Wechsels mit den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wies Unternehmenssprecher Konstantin Korosides zurück.

Nach LVZ-Informationen sollen aber Banken auf einen Wechsel an der Unister-Spitze gedrängt haben. Offenbar drohten die Kreditinstitute damit, Kredite in Höhe von 28 Millionen Euro zu kündigen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Leipziger Volkszeitung online

Internetbetrüger von Osnabrücker StA angeklagt

Die bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück angesiedelte Zentralstelle für die Bekämpfung der Internetkriminalität hat gegen einen jetzt 20 Jahre alten jungen Mann aus Hoogstede (Landkreis Grafschaft Bentheim) Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges und gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Nordhorn erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, sich im Internet in illegalen Untergrundforen individuelle Daten von Kreditkarteninhabern und DHL-Kontodaten verschafft zu haben. Anschließend soll er nach den Ermittlungen des Polizeikommissariats in Nordhorn in mindestens 39 Fällen mit diesen Daten Waren im Internet bestellt haben, wobei die Betrügereien in 16 Fällen im Versuchsstadium verblieben. Hier waren die angegangenen Onlinehändler misstrauisch geworden und lehnten eine Auslieferung der bestellten Waren ab.

In den anderen Fällen lieferten die Geschädigten hochwertige Ware (meist Elektronikartikel, Fitnessprodukte oder teure Bekleidungsgegenstände) an Packstationen oder leerstehende Häuser in der Niedergrafschaft aus, wo sie vom Angeschuldigten oder einem Mittäter entgegengenommen wurden. Für die Abholung bei Packstationen nutzte der Angeschuldigte die gehackten Daten ahnungsloser Postkunden. Den Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft mit einem Wert von mindestens 22.000 €.

Der Beschuldigte hat die Vorwürfe gestanden. Das Amtsgericht Nordhorn hat die Anklage bereits zugelassen und die Hauptverhandlung für den 31. Januar 2013 anberaumt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Osnabrück