31.07.12

Versuchter Betrug mit Briefsendungen

Ein bisher unbekannter, angeblicher Insolvenzverwalter, verschickte in den vergangenen Tagen Briefe, in denen den Adressaten eine Klage wegen  Insolvenzbetrug angedroht wurde. Die betreffenden Personen hätten angeblich zum Nachteil der Quelle AG eine Rechnung aus dem Jahre 1997 offen. Die Gesamtforderung betrage nun  mit den Zinsen über 660 Euro. Es bestehe jedoch die einmalige Möglichkeiten innerhalb der nächsten zwei Tage hundert Euro in Bar in einem Briefumschlag an eine Hamburger Adresse zu schicken. Damit wären sämtliche Forderungen abgedeckt.

Durch die Aufmachung des Briefes, wie etwa die Bezeichnung im Briefkopf: „Jurisprudenz der Bundesrepublik Deutschland – Der Direktor –„, sollte der Anschein eines amtlichen Schreibens erweckt werden. Die Polizeidirektion Balingen rät dringend, nicht auf derart betrügerische Angebote einzugehen.

Quelle: Polizeidirektion Balingen

Stadt Brake warnt vor dubioser Kaffeefahrt

Dem Ordnungsamt der Stadt Brake (Unterweser) sind in den vergangenen Tagen von aufmerksamen Bürgern eine Reihe von dubiosen Einladungen zu angeblichen Gewinnübergaben zugeleitet worden. Mit den Einladungen sind wieder die üblichen Kaffeefahrtenveranstalter aktiv geworden. In diesem Fall sind die Einladungen mit einer Anmeldebestätigung an die „Räucherkate“ in Verden verbunden.

Jeweils wird wieder der Eindruck erweckt, die angeschriebene Person könne einen Geldgewinn in Höhe von 1.000,-- Euro und wertvolle Sachpreise in Empfang nehmen. Wie bei dubiosen Anbietern üblich, werden auch hier wieder Lockmittel jeweils völlig kostenlos und mit Verpflegung eingesetzt, obwohl niemand an einem Preisausschreiben, Gewinnspiele, einer Lotterie oder ähnlichem der genannten Firmen teilgenommen hat.

Tatsächlich handelt es sich um eine Kaffeefahrt, die mit ungewissem Ziel am 13. August stattfinden soll. Typisch für diese Einladungen mit fetten Gewinnversprechen ist eine Postfachnummer, die statt einer Absenderadresse angegeben ist. Seriöse Veranstalter wären unter einer richtigen Adresse einschließlich Telefonnummer zu erreichen.

Besonders dreist verhält sich die angebliche Firma „Konten-Verwaltungszentrum“ bzw. „zentrale Gewinnverteilung“ aus Sögel, die nach einem angeblichen Erinnerungsschreiben jetzt Reisebestätigungen versandt hat, obwohl die angeschriebenen Personen sich gar nicht angemeldet hatten. Bei Nichtteilnahme werden Regresskosten in Höhe von 19,90 Euro androht. Seriöse Anbieter tun so etwas nicht. Niemand braucht Regressforderungen zu befürchten.

Die Stadt Brake warnt ausdrücklich davor, an Kaffeefahrten teilzunehmen und verweist in dem Zusammenhang auf ein von der Stadtverwaltung herausgegebenes Merkblatt zum Umgang mit Verkaufs- und Werbeveranstaltungen. Es kann auf der Internetseite der Stadt eingesehen und herunter geladen werden.

Quelle: Stadt Brake (Unterweser)

Polizei gibt Verhaltenstipps zu Romance- bzw. Love-Scamming

Ein kurzer Chat oder eine nette Mail von einem Unbekannten - das so genannte Love- oder Romance-Scamming (engl. scam für Betrug) fängt harmlos an. Später täuschen die Scammer vor, dass sie Geld brauchen, weil sie angeblich in ernsthaften Schwierigkeiten stecken.

Eine 69-Jährige aus dem Landkreis Erlangen - Höchstadt wäre vor kurzem (Juli 2012) beinahe einem solchen Betrüger aufgesessen, der diese kriminelle Masche anwandte. Der unbekannte Täter gab vor ein Soldat im Auslandseinsatz zu sein. Baute per Mail eine emotionale Bindung zu ihr auf und versuchte die Frau um mehrere Tausend Euro zu betrügen. Es handelt sich um keinen Einzelfall, sondern ein Phänomen vor dem die Polizei Mittelfranken warnt.

Die Betrüger suchen auf Online-Partnerbörsen oder in sozialen Netzwerken nach Opfern. Um sich beim potenziellen Opfer interessant zu machen, legen sich die Scammer ungewöhnliche Lebensgeschichten zu - und bemühen sich, einen seriösen Eindruck zu hinterlassen. Auf den Fotos des Scammer-Profils bekommen die Opfer eine attraktive Person präsentiert - die Bilder zeigen jedoch in aller Regel nicht den wahren Absender.

Bei den Gesprächen geht es zu Beginn keineswegs um Geld, sondern um den Beruf, die Familie sowie um Liebe und eine gemeinsame Zukunft. Doch bevor oder kurz nachdem das Ticket nach Deutschland gebucht wird, gibt es Schwierigkeiten: Überfälle, gestohlene oder konfiszierte Pässe, ein Krankenhausaufenthalt nach einem Autounfall oder Probleme mit Kreditkarten. Die Opfer werden gebeten, per Bargeldtransfer (z.B. Western Union) Geld zu senden. Die Liebe wird in solchen "Bettelmails" immer stark hervorgehoben.

Was also tun, wenn Sie "gescammt" werden? Die Polizei rät Ihnen folgende Präventionstipps zu beherzigen:

  • Blockieren: Sofort jeglichen Kontakt abbrechen. Am besten ist es, sich eine neue Mailadresse und Telefonnummer zuzulegen.

  • Ignorieren: Nicht auf Forderungen des Scammers eingehen. Auf keinen Fall Geld überweisen.

  • Sichern: Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf einer CD-ROM ab. Heben Sie ggf. Überweisungsbelege usw. auf.

  • Hilfe holen: Gehen Sie zur Polizei. Die Strafverfolgung solcher Täter ist zwar enorm schwierig, weil sie aus dem Ausland agieren. Dennoch sollten Sie den Vorfall auf jeden Fall melden.

Zu dem Thema finden Sie weitere Informationen unter Polizei-Beratung.de.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken

30.07.12

Warnung vor qiones-marktforschung.de der Qeex Internetdienste Ltd.

Vor dem in England ansässigen Unternehmen Qeex Internetdienste Ltd. und vor dessen Angeboten auf der Website www.qiones-marktforschung.de warnt der Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (ADM).

Auf dieser Website wird Interessenten die Vermittlung an Marktforschungsinstitute als Produkttester und Testkäufer angeboten und die damit vermeintlich verbundenen attraktiven Verdienstmöglichkeiten angepriesen. Für die Vermittlung wird allerdings zunächst eine Gebühr von 39 € fällig. Eine Vermittlungs- und Verdienstgarantie wird nicht gegeben.

Die Marktforschungsinstitute suchen neben den für sie als Interviewer tätigen Personen für bestimmte Forschungsprojekte in begrenztem Umfang auch Produkttester und Testkäufer. "Wer von einem Marktforschungsinstitut gebeten wird, an einem Forschungsprojekt als Produkttester oder Testkäufer mitzuwirken, muss dafür in keiner Weise finanziell in Vorleistung treten", betont Erich Wiegand, Geschäftsführer des ADM, und bezweifelt, dass es durch das Angebot der Qeex Internetdienste Ltd. überhaupt zu einer Vermittlung von Interessenten als Produkttester oder Testkäufer an Marktforschungsinstitute kommt.

Die Auswahl von Produkttestern für einzelne Forschungsprojekte wird von den Marktforschungsinstituten aktiv auf der Grundlage statistischer Verfahren vorgenommen. "Der Einsatz professioneller Produkttester entspricht in aller Regel nicht den methodischen Anforderungen der seriösen Marktforschung", so Erich Wiegand weiter und kritisiert, "dass Angebote wie das der Qeex Internetdienste Ltd., einzig das Ziel haben, vorwiegend Menschen in schwierigen Situationen zusätzlich noch Geld aus der Tasche zu ziehen".

Quelle: Initiative Markt- und Sozialforschung e.V.

Bei Abofallen noch kein Ende in Sicht?

In letzter Zeit ist es in Bezug auf die klassischen Abofallen relativ ruhig geworden. In den einschlägigen Verbraucherschutzforen gibt es nur noch wenige, vereinzelte Meldungen von Betroffenen. Anscheinend geht es mit dem Geschäftsmodell dem Ende entgegen. Trotzdem werden immer noch Versuche unternommen, über andere Wege die User in die Falle zu locken. Beim Frankfurter Kreisel um Michael Burat ist seit einigen Wochen ein Stühlerücken als einzige Aktivität wahrzunehmen. Während des jüngst in Frankfurt stattgefundenen Prozesses haben die haben die von der Öffentlichkeit weitgehend unbehelligt belassenen Büttelborner Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein ihre Abofallen rund um die Gewerbeabzocke unter dem Label Vendis um- und ausgebaut. Dabei wurde die klassische Abofalle nicht vernachlässigt, wie das nachfolgende Beispiel zeigen soll. Auf der Suche nach dem Download des derzeit sehr gefragten Spiels Minecraft sind wir auf Yahoo wie folgt fündig geworden:

Man hat ja in den Jahren der digitalen Wegelagerei auf den Suchmaschinen so seinen Riecher dafür entwickelt, was den unbedarfteren Surfer in die Abofalle locken soll. Also gehen wir dem angebotenen link nach und landen auf der folgenden Seite:

Aha, werden die erfahreneren User denken, da ist sie ja wieder da, die klassische Vorschaltseite mit der sinnigen Domain baukloetze-welthit.de und der einzigen Funktion, nämlich der Durchleitung auf diese Seite:

Die klassische Abofalle software-und-tools.de des bekannten Strohmanns Alexander Varin.

Die Fakten zu den Hinterleuten Andreas und Manuel Schmidtlein hat Abzocknews.de in einem Special zusammengefasst.
Wir wollen noch wissen, wer sich hinter der Vorschaltdomain baukloetze-welthit.de verbirgt:

An der realen Existenz eines Markus Hanser in Garching wollen wir berechtigte Zweifel anmelden. Es gibt im Internet bis auf Hinweise zur Registrierung von verschiedenen Webseiten, wie beispielsweise erdescanner.de, keine weiteren Hinweise auf diese Person.

Dazu passt dann auch, dass die angegebene Telefonnummer im Whois der Domain erdescanner.de einer ganz andern Person gehört.

Nur noch ein kleiner Seitenblick auf Bing.com, um auch hier den Grad der Verseuchung festzustellen:

Hier haben die Gebr. Schmidtlein bereits den gewohnten Platz Nummer eins.

28.07.12

Abzocke am Telefon: Opfern wird mit Haftbefehl gedroht

Die Abzocke am Telefon wird immer dreister. Jüngst wurde einem offenbar älteren Herrn aus Lahnstein bei Nichtzahlung sogar mit Haftbefehl gedroht. Der Mann wandte sich an die Verbraucherzentrale, die wiederum unsere Zeitung über den Fall informierte. Danach soll ein Anrufer behauptet haben, er rufe vom "Amtsgericht Dortmund" an, weil dort eine Rechnung aus einem Gewinnspielvertrag in Höhe von 480 Euro vorliege.

Anschließend erfolgte ein weiterer Anruf einer angeblichen Anwältin.

In beiden Fällen handelte es sich jedoch um dieselbe Rufnummer mit Frankfurter Vorwahl. Per Telefonat bot man dem Lahnsteiner an, dass es möglich sei den Vertrag zu kündigen, wenn er bereit wäre, "nur" 190 Euro zu zahlen.

Da der Mann sich weigerte überhaupt etwas zu zahlen, zumal ihm keinerlei offene Forderung bekannt ist, teilten ihm die Unbekannten mit, dass man dann die Polizei verständigen und ihn in den nächsten Tagen per Haftbefehl abholen lassen müsse.

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

BGH: Unwirksame Entgeltklausel für Online-Branchenverzeichnis

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juli 2012 eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob eine Entgeltklausel in einem Antragsformular für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet nach dem Erscheinungsbild des Formulars überraschenden Charakter hat und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird (§ 305c Abs. 1 BGB*).

Die Klägerin unterhält ein Branchenverzeichnis im Internet. Um Eintragungen zu gewinnen, übersendet sie Gewerbetreibenden ein Formular, welches sie als "Eintragungsantrag Gewerbedatenbank…" bezeichnet. In der linken Spalte befinden sich mehrere Zeilen für Unternehmensdaten. Nach einer Unterschriftszeile, deren Beginn mit einem fettgedruckten "X" hervorgehoben ist, heißt es in vergrößerter Schrift: "Rücksendung umgehend erbeten" und (unterstrichen) "zentrales Fax". Es folgt die fett und vergrößert wiedergegebene Faxnummer der Klägerin.

Die rechte Seite des Formulars besteht aus einer umrahmten Längsspalte mit der Überschrift "Hinweise zum Ersteintragungsantrag, Leistungsbeschreibung sowie Vertragsbedingungen, Vergütungshinweis sowie Hinweis nach § 33 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)". In dem sich anschließenden mehrzeiligen Fließtext ist unter anderem folgender Satz enthalten: "…Vertragslaufzeit zwei Jahre, die Kosten betragen 650 Euro netto pro Jahr…."

Der Geschäftsführer der Beklagten füllte das ihm unaufgefordert zugesandte Formular aus und sandte es zurück. Die Klägerin trug die Beklagte in das Verzeichnis ein und stellte dafür 773,50 € brutto in Rechnung. Die auf Zahlung dieses Betrages gerichtete Klage ist in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben.

Der u. a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Mit Rücksicht darauf, dass Grundeinträge in ein Branchenverzeichnis im Internet in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten werden, wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall machte bereits die Bezeichnung des Formulars als "Eintragungsantrag Gewerbedatenbank" nicht hinreichend deutlich, dass es sich um ein Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages handelte. Die Aufmerksamkeit auch des gewerblichen Adressaten wurde durch Hervorhebung im Fettdruck und Formulargestaltung zudem auf die linke Spalte gelenkt. Die in der rechten Längsspalte mitgeteilte Entgeltpflicht war demgegenüber drucktechnisch so angeordnet, dass eine Kenntnisnahme durch den durchschnittlich aufmerksamen gewerblichen Adressaten nicht zu erwarten war. Die Zahlungsklage ist daher zu Recht als unbegründet abgewiesen worden.

Quelle: Bundesgerichtshof

Kein Unterlassungsanspruch für "Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber"

In einem spektakulären einstweiligen Verfügungsverfahren über den Antrag einer ipa Internationale Presseagentur GmbH und ihres mittlerweile Geschäftsführers und zudem "Präsidenten" des Verbraucherschutzvereins "Nicht abzocken e.V., Herrn Thorsten Trejtnar, hat das Landgericht Bielefeld nunmehr ein Urteil gefällt. Der Antrag auf Erlass einer Verfügung gegen den Journalisten Claus Frickemeier wurde nach mündlicher Verhandlung vollumfänglich zurückgewiesen.

Zugrunde lag dem Streit eine Berichterstattung, die der Journalist Claus Frickemeier in seinem blog unter der Kategorie "Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber" und der Artikelüberschrift "Nicht abzocken e.V." über Thorsten Trejtnar und dessen geschäftliche Verflechtungen vorgenommen hatte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kanzlei Richter

Warnung vor dubioser Kaffeefahrt

Derzeit sind wieder Kaffeefahrt-Einladungen im Umlauf. Ein PZ-Leser warnt vor der Firma „Amandus Travel“ aus Bremen. ...

Aus der Einladung geht nicht hervor, wohin der Ausflug gehen soll – typisch für eine unseriöse Kaffeefahrt. Es heißt lediglich „die Räucherkate sagt Danke“ ... Wenn man im Internet nach der Firma „Amandus Travel“ in Bremen sucht, wird man nicht fündig. Stattdessen führt die Spur nach England zur „Amandus Travel LTD“ mit Sitz in Cornwall. Die Firma gehört einem Deutschen, der noch weitere Firmen in England und der Schweiz hat. Das Schweizer Radio hat diesem Netzwerk bereits einen Bericht gewidmet. Titel: „Die verflochtene Geschichte der Vilsana-Connection“.

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

Abzocke mit angeblicher MMS der Fa Primetel Ltd.

Vor einer SMS der Firma Primetel Ltd. warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Etliche Handynutzer erhalten derzeit die Mitteilung, eine MMS hätte nicht zugestellt werden können oder wurde noch nicht abgeholt. In der SMS wird ihnen eine PIN bzw. ein Code mitgeteilt, den sie auf der Internetseite mms-4free.com eingeben sollen, um sich das Video anzuschauen. Im Glauben, ein Bekannter hätte tatsächlich ein Video zugesandt, geben viele den Code ein.

Wer sich anmeldet, erhält einige Zeit später eine Rechnung von einer Firma Primetel Ltd. aus Malta. Diese bedankt sich für die Registrierung auf mms-4free.com und behauptet, es sei ein Vertrag für die Nutzung einer Videodatenbank zustande gekommen. Der Zugang kostet 96,00 Euro im Jahr und ist im Voraus zu bezahlen. Die Beendigung kann nur durch Kündigung erfolgen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

"Hier versuchen dreiste Geschäftemacher, Verbraucher in eine Abofalle zu locken", so Martina Totz von der Verbraucherzentrale. Da die Preisangabe auf der Internetseite versteckt war, muss zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kam. Betroffene sollten den geforderten Betrag erst mal nicht bezahlen, sondern die Forderung bestreiten.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Eine Korrespondenz mit den Gaunern kann man sich aber eben so gut ersparen und die Forderung ignorieren.

Kaffeefahrtfirma Vilsana im Visier Schweizer Behörden

Die Recherchen von "Espresso" zur Kaffeefahrten-Firma "Vilsana Product AG" haben Folgen: Die Handelsregisterämter von Zürich und Zug prüfen, ob die Firmen von Vilsana-Chef Peter Mählmann aus dem Handelsregister gelöscht werden müssen.

"Espresso" ist auf einen kürzlich erschienenen Eintrag aus dem Handelsregister Bremen (D) gestossen. Darin ist Mählmanns Wohnort mit Cloppenburg (D) angegeben. Im Schweizer Handelsregister gibt er in den Einträgen zu seinen vier Schweizer Firmen dagegen Zürich als Wohnort an. Dies ist nun in Frage gestellt. ...

Die eidgenössische Handelsregisterverordnung schreibt vor, dass die Vertretung einer Firma in der Schweiz gewährleistet und die Eintragungen im Handelsregister wahr sein müssen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SRF - Espresso

Größter Betrugsfall im deutschen Online-Handel

Eine Sonderkommission des bayerischen Landeskriminalamtes hat in mehr als zweijährigen, äußerst schwierigen Ermittlungen den bisher größten Betrugsfall im deutschen Online-Handel aufgedeckt. Der angeklagte Schaden, ausgelöst durch gefälschte Internetauftritte von Onlineshops und Postbank-Pishing, liegt bei einer Million Euro. ...

Seit Mitte Juni läuft vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg der Prozess gegen drei der Hauptakteure. Während der mutmaßliche Kopf der Bande, ein 22-jähriger Deutsch-Iraker, noch auf der Anklagebank sitzt, fielen gestern gegen zwei Mitangeklagte die Urteile. Ahmed D. muss wegen gewerbsmäßigen Betrugs für vier Jahre ins Gefängnis. Niklas R. bleibt durch eine zweijährige Bewährungsstrafe dagegen auf freiem Fuß. Außerdem muss der 36-Jährige 10000 Euro zahlen. ...

Der mitangeklagte Türke, 30, hatte seit November 2008 unter falschem Namen für die Bande im Internet Kleinanzeigen veröffentlicht. In ihnen wurden Privatleute gesucht, die gegen Bezahlung ihrem „Arbeitgeber“ ihr Girokonto zur Verfügung stellen. Immerhin etwa 1000 Männer und Frauen hielten das für „leicht verdientes Geld“ – was sie zwischenzeitlich bereuen dürften. Gerichte haben sie wegen Beihilfe zum Betrug zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Augsburger Allgemeine

Bekannte Betrugsmasche wieder aufgewärmt

Gegenwärtig berichten uns Verbraucher in Schleswig-Holstein über den Empfang einer ominösen SMS. Der Absender teilt mit, dass eine MMS nicht zugestellt oder noch nicht abgeholt wurde. Ein Zugang für die entsprechende Internetseite wird auch gleich gesendet.

Anschließend meldet sich der Empfänger an und stimmt auch den Allgemeinen Vertragsbedingungen zu. Die MMS erhält er nicht, einige Zeit später jedoch eine Rechnung von einer Primetel Ltd. aus Malta, die sich für die Registrierung auf mms-4free.com bedankt. Diese behauptet dann, es wäre ein Vertragsschluss für die Nutzung einer Videodatenbank abgeschlossen worden. Der Zugang kostet 96,00 Euro im Jahr und ist im Voraus zu bezahlen. Die Beendigung kann nur durch Kündigung erfolgen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Dies ist eine typische Abofalle. Gezahlt werden muss jedoch nur, wenn ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Da in der Regel die Preisangabe auf der Internetseite versteckt war, ist zumindest diese nicht Vertragsinhalt geworden. Eine Zahlungspflicht besteht somit nicht.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Rechtsanwalt sendet Zahlungsaufforderungen vom Friedhof

Estesa Ltd., Inhaber der Homepage Italia-programmi hat eine weitere Mahnung ausgetüftelt, mit welcher die Verbraucher terrorisiert werden: dieses Mal hat Estesa Ltd. einen überhundertjährigen Rechtsanwalt beauftragt, der - direkt vom Friedhof aus, wo er nun schon seit 20 Jahren in Frieden ruht - per E-Mail Zahlungsaufforderungen an die Verbraucher sendet.

In den letzten Tagen sind beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien - Büro Bozen zahlreiche Anfragen von besorgten Verbrauchern eingegangen, die weiterhin Mahnungen vonseiten der Estesa Ltd., Betreiber der Seite italia-programmi, aber auch von einer renommierten Anwaltskanzlei in Rom erhalten.

Das EVZ hat sofort die nötigen Recherchen angestellt: diese haben ergeben, dass der von italia-programmi beauftragte Rechtsanwalt über hundert Jahre alt ist - Geburtsjahr 1906 - und bereits seit 20 Jahren tot ist. Dieser verstorbene Rechtsanwalt soll nun also die zweite Rate des Abo-Vertrages, den der Verbraucher anscheinend abgeschlossen haben soll, eintreiben. In besagter Zahlungsaufforderung, die mittels E-Mail - wie es scheint direkt aus dem Sarg - verschickt wird, fordert der Anwalt nicht nur zur Zahlung der zweiten Rate auf, sondern auch zur Begleichung der durch seinen Einsatz entstandenen Kosten.

Die Berater des EVZ haben weiters festgestellt, dass die Inhaber der Homepage italia-programmi, die sich anscheinend durch die von der italienischen Wettbewerbsbehörde verhängten Strafe, nicht im geringsten einschüchtern lassen, wie ein Chamäleon auch ihr Erscheinungsbild geändert haben. Estesa Ltd. hat nicht lediglich die Domain der Homepage italia-programmi von italia-programmi.net auf italia-programmi.org erweitert, sondern hat auch seinen Rechtssitz von den Seychellen nach Zypern verlagert.

Sogar das Bankkonto, auf welches in den letzten Monaten viele eingeschüchterte Verbraucher die geforderte Summe eingezahlt haben, wurde geändert. Und zusätzlich ist auch italia-programmi selbst wieder aktiv und sendet Zahlungsaufforderungen direkt an jene Verbraucher, die bereits bezahlt hatten. Aber diese Mahnungen beziehen sich nicht, wie vermutbar, auf die zweite Rate des mit italia-programmi abgeschlossenen Abonnements; denn darum kümmert sich ja der verstorbene Rechtsanwalt. Die Aufforderungen beziehen sich auf einen scheinbar neuen 2-Jahresvertrag, den der Verbraucher abgeschlossen habe, um die Dienste von italia-programmi.org in Anspruch nehmen zu können.

Das EVZ rät natürlich all jenen Verbrauchern, die über Post oder mittels E-Mail Zahlungsaufforderungen von italia-programmi oder aber vom verstorbenen Rechtsanwalt erhalten, diese auf keinen Fall zu zahlen! Die Erfahrung zeigt, dass auch nach erfolgter Zahlung die Mahnungen weiterhin gesendet werden, in der Hoffnung, dass die angewandte "Terrorstrategie" weiterhin Früchte tragen möge.

Quelle: EVZ - Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)

Die verflochtene Geschichte der Vilsana-Connection

Verschiedene Firmennamen und Personen tauchen im aktuellen und früheren Umfeld der «Vilsana Product AG» immer wieder auf. Deren Spuren führen nach Glattbrugg, Cham, in den Raum Bremen (D), Cornwall (GB) und auch nach Österreich.

Die «Vilsana Product AG» wurde 2008 unter dem Namen «Caesar Touristik» mit Sitz in Glattbrugg (ZH) von Peter Schwarze gegründet. Dieser sass in Deutschland wegen Betrugs im Gefängnis und erhielt im Zusammenhang mit Busreisen mit Gewinnversprechen ein mehrjähriges Berufsverbot. Danach verlagerte er seine Tätigkeit in die Schweiz.

2010 übertrug Schwarze die «Caesar Touristik» Philipp Löw aus Oetwil an der Limmat. Löw gründete weitere Firmen, welche in Zusammenhang mit Kaffeefahrten in Erscheinung traten, beispielsweise die «SMA Swiss Media AG», die Zervartis AG (früher DVA Delta Vital AG) und die inzwischen liquidierte «Arriva Reisen AG».

2011 übernahm der heutige «Vilsana»-Chef Peter Mählmann von Löw diese Firmen und gründete weitere Firmen in England.

Der «Vilsana» gehörte gemäss Angaben der Orell Füssli-Wirtschaftsdatei Teledata auch die «Buchungszentrale24» in Bremen. Eine Firma, die auf Konsumentenseiten in der Schweiz, in Deutschland und Oesterreich wiederholt in Warnungen vor Kaffeefahrten erwähnt wurde. Im Herbst 2011 wurde die «Buchungszentrale 24» wegen Zahlungsunfähigkeit aufgelöst. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SRF - DRS1

20.07.12

Von wem kamen falsche Inkassoaufträge?

Im Verfahren um den Betrug mit Kundenadressen vor dem Landgericht Krefeld sagten am 13. Verhandlungstag weitere Zeugen aus. Dem Krefelder William F. (27) wird vorgeworfen, dass er mit aufgekauften Daten von ehemaligen Gewinnspiel- und Tippgemeinschaft-Kunden von diesen unberechtigt Geld einziehen ließ. ...

Ein Inkassounternehmer, der mit dem Angeklagten zusammengearbeitet hatte, schilderte die Vorgehensweise in seinem Unternehmen. William F. hatte bei dem Zeugen 600 Forderungen als Test in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse waren „unbefriedigend“. Nur zwölf der angeblichen Kunden mit Zahlungsrückstand bezahlten.

Viele der Kunden beschwerten sich, dass sie längst einen Widerspruch eingelegt hätten. Dazu kam der abgewandelte Name des Produktes, für welches die Kunden zahlen sollten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Für eine Matratze zweimal zahlen

Zwei Jahre nach dem Kauf einer Magnetfeldmatratze bei einer Kaffeefahrt in den Spreewald ist dem 74-jährigen Wolfram D. aus Domsdorf eine bereits bezahlte Rate noch einmal vom Konto abgebucht worden. ...

Eine erste Anfrage bei der Sparkassenfiliale in Schönborn ergab, dass eine Rückbuchung nicht möglich sei, da die Überweisung zu Lasten des D.-Kontos mit der Unterschrift des Kontoinhabers versehen sei. Doch für Wolfram D. ist zweifelsfrei: Seine Unterschrift auf dem Überweisungsträger ist gefälscht worden. Als Vorlage diente wohl sein damals unterschriebener Ratenkreditvertrag. Dass die D.s seinerzeit die besagte Matratze in drei Raten bezahlt hatten, ist anhand der Kontoauszüge nachzuweisen. Doch es kommt hinsichtlich der Betrugssumme noch dicker. Die gleiche Masche hat der selbe Betrüger bei einem befreundeten Ehepaar der D.s angewandt. Sie fanden jetzt eine Abbuchung über die gesamte Summe für zwei seinerzeit bezahlte Matratzen – 1798 Euro – vor. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Lausitzer Rundschau

EU-Urteil stärkt Rechte von Fluggästen

Wer im Internet ein Flugticket kauft, darf nicht automatisch eine Reiserücktrittsversicherung dazu gebucht bekommen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-112/11). Die Richter stärkten damit die Rechte der Kunden. Es sei nicht erlaubt, dass ein Vermittler von Flugreisen bei der Online-Buchung kostenpflichtige Zusatzleistungen einfach in den Preis einrechne.

Laut Urteil ist verboten, dass ein Kunde diese Leistung bewusst wegklicken muss („Opt-out“). Erlaubt sei nur, dass Unternehmen entsprechende Leistungen anbieten, der Kunde sie aber selbst anklicken muss („Opt-in“). ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelsblatt

Anzeigenvermittler im Fall kino.to verhaftet

Bereits am 11. Juli 2012 hat eine Dursuchungsmaßnahme in drei Bundesländern wegen des Verdachts der Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen stattgefunden. Die von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geleitete Aktion richtete sich gegen ein Netzwerk von Werbediensten. Diese sollen unter anderem gezielt Raubkopien-Seiten mit Werbung beliefert haben - darunter auch kino.to-Streamhoster, auf denen die illegalen Film- und Seriendateien vorgehalten wurden. Im Zuge der Maßnahme stellten die Beamten Unterlagen sowie Rechner sicher. Ein Werbevermittler wurde am 11. Juli 2012 verhaftet. Der zweite per Haftbefehl Gesuchte stellte sich am 16. Juli freiwillig. Das Werbenetz ist seit gestern online nicht mehr erreichbar.

Quelle: GVU.de

Die beiden sollen über die mittlerweile von den Betreibern abgeschaltete Website eads.to Anzeigen vermittelt haben. Diese waren bei den Filehostern zu sehen, auf denen die Betreiber von kino.to die illegal kopierten Filme und Serien abgelegt hatten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zur gewerbsmäßigen Verletzung von Urheberrechten.

Konkret geht es um 35 Werbebuchungen. Auf der Website warb eads.to damit, Werbung für "Sonderfallseiten" wie Szene- und Erotikprojekte sowie File- und Imagehosting zu besorgen. Im Impressum war eine Firma in Panama angegeben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SPIEGEL online

Viagra-Spamnetzwerk abgeschaltet

IT-Sicherheitsexperten haben überraschend einen der größten Spam-Produzenten der Welt abgeschaltet. Das Botnetz Grum soll zuletzt für 18 Prozent des globalen Spam-Aufkommens verantwortlich gewesen sein. 18 Milliarden Nachrichten sollen jeden Tag von 120.000 IP-Adressen verschickt worden sein. Jetzt konnten die Experten laut eigenen Angaben innerhalb von drei Tagen alle wichtigen Befehl- und Kontrollserver des Netzwerks herunterfahren.

Zunächst war nicht klar, ob dies ohne weiteres möglich sein würde: Am Dienstag bewirkten Sicherheitsforscher des IT-Unternehmens FireEye und der britischen Anti-Spam-Organisation Spamhaus, dass Provider in den Niederlanden und Panama drei zentrale Schaltstellen des Netzwerks unschädlich machten. Ein Erfolg, der zunächst nicht von langer Dauer war.

Noch am gleichen Tag aktivierten die Grum-Hintermänner sieben Ersatzserver in Russland und der Ukraine. Dies habe ihn sprachlos gemacht, schrieb ein Mitarbeiter der an der Operation beteiligten Sicherheitsfirma FireEye. Letztendlich sei es aber gelungen, auch die Server in der Ukraine und Russland unschädlich zu machen. ...

Das Botnetz Grum ist seit 2008 bekannt. Einst war es das größte Botnetz der Welt. 2010 sollen zeitweise mehr als 800.000 Computer infiziert gewesen sein. Die Betreiber sollen es vor allem dazu genutzt haben, massenhaft E-Mails pharmazeutischen Inhalts zu verschicken. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche Zeitung

Kaffeefahrt-Firma lockt mit Preisrätsel

In dem Schreiben der „Energie-Umfrage“ aus Vechta werden die Angeschriebenen aufgefordert, an einem Rätsel teilzunehmen. Ein „junges, erfolgreiches, expandierendes Unternehmen aus der Energiebranche“ verspricht darin: Wer die Antwortkarte mit dem Lösungswort innerhalb der nächsten drei Tage zurücksende, erwarte eine persönliche Überraschung. Es würde Preise im Wert von 30 000 Euro geben.

Laut Sabine Schröder sind weder das Unternehmen, noch eine genaue Anschrift oder Telefonnummer angegeben. Mit dem Rätsel-Trick wolle der Absender an Daten der Angeschriebenen herankommen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Betrüger schwatzen Senioren Vitaminpillen auf

... Die Abzocke mit vermeintlichen Gewinnspielen habe sich durch viel Aufklärungsarbeit etwas gelegt. Dafür bekommen jetzt insbesondere Senioren am Telefon Vitaminpillen aufgeschwatzt.

„Geködert wird mit einer günstigen Probepackung“, sagt Alexandria Geiselmann, Beraterin bei der Ulmer Verbraucherzentrale, die gestern ihre jährliche Bilanz zog. Getarnt als harmloses Informationsgespräch oder Umfrage über Vitamine entpuppt sich der Anruf leider allzu oft als betrügerisches Eurograb. Gut geschulte Telefonisten überreden die Angerufenen etwa, eine Probepackung Ginkgo-Pillen zu einem besonders günstigen Preis zu kaufen.

Was das Opfer in den seltensten Fällen ahnt: Obwohl es sich um einen unerlaubten Werbeanruf handelt, behaupten die Abzocker dann, dass mit der erteilten Zustimmung zum Kauf der Probe ein wirksamer Vertrag über ein Abonnement zustande gekommen sei. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Schwäbische Zeitung Online

Notar verhaftet wegen Anlagebetrug mit Schrottimmobilien

In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Anlagebetruges mit sog. „Schrottimmobilien als Steuersparmodell“ konnten die Ermittler am Mittwoch (18.07.2012) vier Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin und im Berliner Umland sowie einen Haftbefehl wegen bandenmäßigen, gewerbsmäßigen Betruges in 18 Fällen gegen einen Berliner Notar vollstrecken. Außerdem wurden diverse Beweismittel sichergestellt.

Zuvor waren bereits am 13.06.2012 vom Landgericht Berlin neun angeklagte Immobilienhändler wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betruges teilweise zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, wobei das Gericht in jenem Verfahren die maßgebliche Mitverantwortung der Notare und Banken festgestellt hatte. Den Immobilienerwerbern wurden betrügerische Anlagemodelle verkauft, die in der Regel scheitern mussten und im Ergebnis regelmäßig bei den Erwerbern zu Kreditkündigungen, großen finanziellen Problemen und Privatinsolvenzen führten. Das Betrugssystem wurde vom mittlerweile rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilten Kai-Uwe K. geführt, der die Überrumpelung der in der Regel unbedarften, geschäftlich unerfahrenen Anleger strikt durchorganisert hatte (unerlaubte telefonische „Kaltakquise“ durch Callcenter, Erstbesuch in der Wohnung der Erwerber durch sog. „Vorabler“, Beratungsgespräche durch gut geschulte Berater, kurzfristiger Notartermin, Finanzierungsabwicklung, „Nachbetreuung“). Diverse Unternehmungen, in denen teilweise beliebig eingesetzte Scheingeschäftsführer als „Strohleute“ eingesetzt waren, waren Bestandteil des Betrugssystems.

Das System basierte auf einer engen Mitarbeit tatbeteiligter Notare. Der heute festgenommene 51-jährige Notar Marcel E. war als mutmaßliches Bandenmitglied absprachegemäß für die hauptbeschuldigten Immoblienhändler ständig erreichbar (sogenannter „Mitternachtsnotar“), um die betrügerischen Anlagegeschäfte kurzfristig und jederzeit beurkunden zu können und leistete seinen Tatbeitrag zur Überrumpelung der „Anleger“ insbesondere durch eine unübliche Trennung des Kaufvertrages in Angebot und Annahme sowie der Nichteinhaltung vorgeschriebener Belehrungen und Missachtung der Formvorschrift der „14 Tage Frist“. Diese verlangt, dass der Kunde vor Vertragsschluss 14 Tage Zeit hatte, sich mit dem Kaufangebot/Exposé auseinander zu setzen.

Weitere Verschleierungsmaßnahmen dienten dem Zweck, die Identität des Notars und die Rechtsverbindlichkeit der Beurkundung gegenüber den Anlegern zu verschleiern. Zwischen dem Organisator Kai-Uwe K. und dem beschuldigten Notar war ein „Rahmenvertrag“ vereinbart, demzufolge sämtliche Kunden vom Notar mit allen Mitteln zur Unterschrift des tatsächlich bereits bindenden Kaufvertragsangebots gebracht werden sollten.
Die Finanzierungen wurden durch die über weitere Vermittler an diverse Banken, vor allem Direktbanken vermittelt.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt dauern an.

Quelle: Gemeinsame Meldung von Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin

Falsches Inkassobüro verschickt betrügerische Mahnungen

Immer mehr Konsumenten melden sich in Österreich bei den Arbeiterkammern: Sie haben eine Forderung von „Inkasso Service GmbH“ erhalten. Polizei und Konsumentenschützer warnen: „Hier sind Betrüger am Werk. Bezahlen Sie nicht.“

Allein bei der AK Vorarlberg sind an einem Tag schon über 20 Anfragen wegen einer Inkassoforderung eingegangen – und die Konsumentenberater rechnen mit noch mehr. „Es handelt sich dabei eindeutig um einen Betrugsversuch“, warnt Konsumentenberaterin Sandra Leichte, BBA.

Die Betroffenen Personen erhalten eine Forderung per E-Mail oder Post von einer „Inkasso Service GmbH“ im Auftrag der Firma „GewinnGarantie GmbH“ oder www.vip-star.at. Angeblich hat der Empfänger über diese Firma an „Lotto 6 aus 49“ teilgenommen und schuldet dem Unternehmen nun 132,76 Euro inklusive Mahnspesen.
In keinem Firmenbuch eingetragen

Recherchen haben ergeben, dass weder die Hamburger, noch die Wiener Postanschrift zu einer „Inkasso Service GmbH“ führen. An beiden Standorten ist kein Inkassobüro gemeldet. Die Mailadresse inkassoservice@post.com läuft über einen Provider in den USA und ist – ähnlich wie Hotmail oder Googlemail – ein Freemailaccount. Zudem gehört die angegebene Kontonummer zu einer bulgarischen Bank.

Die Konsumentenberaterin rät: „Überweisen Sie keinesfalls den geforderten Betrag und ignorieren Sie das Schreiben.“

Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg

So fies zockt "Megawinn 3000" ab

Das „Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung“ kann die Abzocker am Telefon nicht stoppen. In in Schleswig-Holstein häufen sich derzeit Anrufe von „Megawinn 3000“ - einem Gewinnspielservice, der Zahlungsaufforderungen für Verträge zuschickt, die nie geschlossen wurden. Eine perfide Masche, wie die Verbraucherzentrale findet. ...

Megawinn 3000“ verbirgt sich hinter dem Schreiben – ein Kieler Gewinnspiel-Eintragungsdienst, der in den vergangenen Wochen Hunderte Zahlungsauffoderungen und Kündigungsschreiben in Kiel und Umgebung verschickt hat. Er wirbt unter anderem am Telefon damit, dass Menschen bei lukrativen Gewinnspielen eingetragen werden. Dadurch sollen sich ihre Gewinnchancen erhöhen.

In der Praxis gewinnt allerdings nur der Anbieter, der jährlich 99,90 Euro für seine nicht vorhandene Dienstleistung kassiert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kieler Nachrichten

Abzocke dank Kleingedrucktem von der GWE

Ein Düsseldorfer Unternehmen gibt sich einen behördlichen Anschein und macht damit Kasse bei gutgläubigen Geschäftsleuten: In Kassel fielen etwa 250 Firmen auf dessen 1100 Euro teures Angebot für einen zweijährigen Adresseintrag auf der Internetseite Gewerbeauskunft-Zentrale.de herein. ...

Obwohl es deutschlandweit über 1000 Strafanzeigen gibt, lässt sich den fragwürdigen Geschäften nur schwer beikommen. Derzeit verschickt die Düsseldorfer GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wieder verstärkt ihre behördlich aussehenden Schreiben. Auf diesen sollen die Adressaten gegebenenfalls Korrekturen ihrer Adresse vornehmen.

Im Kleingedruckten stehen die finanziellen Bedingungen, die all jene akzeptieren, die das Formular unterschrieben zurücksenden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: HNA Hessische/Niedersächsische Allgemeine

Vergebliches Warten auf die Ware von rolloworld.de

Äußerst ärgerlich ist es, wenn man Produkte im Internet bestellt, per Vorkasse bezahlt und dann vergeblich auf die Lieferung wartet. Diese negative Erfahrung machten laut Meldung, die OpSec in diesem Monat erhielt, und Erfahrungsberichten in Internetforen auch Kunden des Online-Shops rolloworld.de. Daher verleihen die Markenschutzexperten von OpSec dem Betreiber dieser Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Der Online-Shop rolloworld.de, der von dem S&S Sicht- und Sonnenschutz Vertrieb e.K. betrieben wird, bietet Produkte aus den Bereichen Sicht-, Licht-, Sonnen- und Insektenschutz an, wie Jalousien, Rollläden und Markisen. Geworben wird auf der Startseite mit 75.000 zufriedenen Kunden und einem Online-Shop Preisvorteil von 20 % gegenüber den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller.

Quelle: Das Schwarze Schaf

13.07.12

Wie geht es weiter beim Zuger Kreisel?

Seitdem bei einer großangelegten und bundesweiten Razzia mehrerer Staatsanwaltschaften Faustus Eberle und sieben weitere Personen festgenommen wurden, war es in Bezug auf den Zuger Kreisel ruhig geworden. Während sich Faustus Eberle derzeit noch in U-Haft befindet, wurde bei seiner Firma europe holding AG der Geschäftsführer ausgetauscht.

SHAB: 85 02.05.2012 S. 0 (Pub. Nr. 6661512) Tagebuch: ZG 170/5567 27.04.2012

europe holding AG, in Zug, CH-170.3.014.368-5, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 70 vom 11.04.2012, S. 0, Publ. 6631856). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Danieli, Domenico Savio, italienischer Staatsangehöriger, in Menziken, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Polzin, Udo Michael, deutscher Staatsangehöriger, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

Quelle: Schweizer Handelsregister

Insider erinnern sich an den Namen, denn Udo Polzin hatte sich schon als Geschäftsführer der DIS Deutschen Inkassostelle GmbH mir dem Einzug unberechtigter Forderungen für Abzocker einen mehr als zweifelhaften Ruf erworben. Man kann nur darüber Vermutungen anstellen wie es bei der europe holding AG weitergehen soll. Nicht ausgeschlossen ist aber auch eine Firmenbestattung. Immerhin scheint Udo Polzin darin Erfahrung zu haben, wen man mit so einer Aufgabe beauftragen kann. Hatte er doch schon die Verantwortung für die DIS Deutschen Inkassostelle GmbH an Rohlen Guyo Camomot weitergegeben, bevor die Firma endgültig aus dem Handelsregister gelöscht wurde.

Veränderungen im Firmengeflecht des Frankfurter Kreisels

Wie man inzwischen dem Handelsregister entnehmen kann, hat es im Firmengeflecht des Frankfurter Kreisels kürzlich eine interssante Änderung gegeben. Die RA Office GmbH ist nun von der B+N Holding & Consulting GmbH (Geschäftsführer: Michael Burat) übernommen geworden.

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRB 43904 Bekannt gemacht am: 18.06.2012 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Löschungen

14.06.2012

RA Office GmbH, Rodgau, Borsigstraße 35, 63110 Rodgau. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden B + N Holding & Consulting GmbH am 08.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Quelle: Handelsregister

Eine weitere Veränderung wurde im Impressum von outlets.de entdeckt. Dort ist als Geschäftführer nun Robert Adamca eingetragen.

Einen Geschäftsführer Robert Adamca kennt das Handelsregister für die Icontent GmbHzum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Zuletzt wurde vor einem Jahr der Geschäftsführer bei der IContent GmbH ausgetauscht. Für Tomas Franco hatte Michael Burat höchstpersönlich die Verantwortung der Abzockfirma überommen und bis heute beibehalten.

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRB 45484 Bekannt gemacht am: 29.07.2011 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

26.07.2011

IContent GmbH, Rodgau, Borsigstraße 35, 63110 Rodgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Franco, Tomás, Bad Homburg v.d.H., *25.04.1980. Bestellt als Geschäftsführer: Burat, Michael, Ulrichstein, *23.01.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

Auch bei der Webtains GmbH soll laut Impressum einen Wechsel in der Geschäftsführung statt gefunden haben.

Doch auch für die Webtains GmbH ist zur Zeit immer noch Michael Burat im Handelsregister eingetragen und nicht Nico Neugeboren, wie es im Impressum zu lesen ist.

Anscheinend stehen diese Veränderungen im Zusammenhang mit dem Verurteilungen von Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betrugs beim LG Osnabrück (AZ: 15 KLs 35/09) und beim LG Frankfurt (beide noch nicht rechtskräftig).

Polizei stoppt Kaffeefahrt

Landratsamt und Polizei haben eine „Kaffefahrt“ gestoppt - und so eine Abzocke von Senioren im Landkreis verhindert. Es war ein aufmerksamer Bürger, der eine bunte Einladung zu einer „Schifffahrt im Altmühlthal“ an die Polizeiinspektion Moosburg weiterreichte.

Bei dem Ausflug würden traumhafte Gewinne warten, hieß es in dem Schreiben. Das hatte den Mann misstrauisch gemacht. Und das zu Recht: Das im Einladungsschreiben angegebenen Postfach wurde von Mitarbeitern des Landratsamtes rasch als „Kaffeefahrt“-Postfach identifiziert. Schnell war klar, dass es hier niemals Gewinne geben würde. Die Polizei trat in Aktion. ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

Warnung vor Abzocke bei Landwirten

Landratsamt und Polizei haben eine „Kaffefahrt“ gestoppt - und so eine Abzocke von Senioren im Landkreis verhindert. Es war ein aufmerksamer Bürger, der eine bunte Einladung zu einer „Schifffahrt im Altmühlthal“ an die Polizeiinspektion Moosburg weiterreichte.

Bei dem Ausflug würden traumhafte Gewinne warten, hieß es in dem Schreiben. Das hatte den Mann misstrauisch gemacht. Und das zu Recht: Das im Einladungsschreiben angegebenen Postfach wurde von Mitarbeitern des Landratsamtes rasch als „Kaffeefahrt“-Postfach identifiziert. Schnell war klar, dass es hier niemals Gewinne geben würde. Die Polizei trat in Aktion. ...

Quelle und vollständiger Bericht: HNA Hessische/Niedersächsische Allgemeine

Ermittler schnappen dreiste Betrügerbande

Bayerische Ermittler haben in Nordrhein-Westfalen eine Betrügerbande auffliegen lassen, die geprellte Kapitalanleger ein zweites Mal um Ihr Erspartes brachten. Unter dem scheinbar seriösen Dach einer Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf und London hatten es die mutmaßlichen Täter auf Opfer krimineller Geldgeschäfte abgesehen, wie das Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Ingolstadt am Mittwoch mitteilte. Sie gaben sich am Telefon als Juristen aus und versuchten, die Geschädigten für die vermeintliche Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu gewinnen.

Bei fünf Frauen und Männern aus Nordrhein-Westfalen, darunter eine tatsächliche Anwältin, klickten am Mittwoch die Handschellen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

12.07.12

Wie Melango.de bei Facebook in die Falle lockt

Nach Eigenangaben gibt es Melango.de nun schon seit dem Jahr 2005 2007 und damit auch die darüber laufenden Abzocke. Besonders fies dabei: obwohl die Abzocke sich an Gewerbetreibende richtet, landet auch Otto-Normalverbraucher in der Abofalle. Schließlich, so will Melango.de glauben machen, hätte er sich als Gewerbetreibender registriert und somit seine Rechte als Verbraucher verwirkt. Auf diese juristischen Spitzfindigkeiten wollen wir nicht näher eingehen, da es inzwischen mehr als genug Gerichte gab, die der Meinung waren, es wären keine Verträge aufgrund der überraschenden Zahlungsklausel zustande gekommen und die entsprechende Urteile gesprochen haben.

Aus aktuellem Anlass wollen wir uns damit befassen, wie Melango.de zu seinen Kunden kommt und wie die Plattform Facebook getäuscht wird. Denn eigentlich ist irreführende Werbung nach § 4 der Facebook-Werberichtlinie nicht zulässig. Facebook selbst ist sogar noch einen Schritt weiter gegangen und hat die Verwendung der Wörter Melango.de und wir-lieben-grosshandelspreise.de technisch gesperrt. Leider gehört Facebook selbst zu den Anbietern, die sich gerne hinter Automatismen verstecken, was die Meldung von Verstößen außerordentlich erschwert. Wie Melango.de die Werberichtlinie von Facebook unterläuft, wollen wir anhand der folgenden Screenshots veranschaulichen:

Diese Anzeige ist derzeit sehr häufig bei Facebook zu sehen. Während die Facebook-Bots wahrscheinlich die angezeigte Domain erfolgblog.com untersuchen und auf eine merkwürdige Seite mit der Anpreisung eines Gewinnspielsystems und Durchleitung auf online-Kasinos stoßen,

klicken wir auf den blau unterlegten link von Restposten 90% billiger und landen gleich auf Melango.de. Ein wenig deutlicher ist die Durchleitung bei der folgenden Werbeanzeige:

Auch hier leitet der obere link unter Restposten billig -90% direkt auf Melango.de, während die hinterlegte Domain grosshandel-exclusiv.de auf einen ziemlich belanglosen Blog verweist. Im Gegensatz zu erfolgblog.com, der verdeckt registriert worden ist, können wir hier den Registranten und Eigentümer der Domain abfragen:

Nun ja, die Personalie Thomas Wachsmuth von Melango.de dürfte vielen Opfern ja hinlänglich bekannt sein. Leider stecken die üblichen Verdächtigen auch hinter der folgenden Werbeanzeige:

Wer würde nicht gerne sein Einkommen um wöchentlich 3000 Euro erhöhen? Bei der Durchleitung dieser Werbeanzeige wird das folgende Ergebnis angezeigt:

Abgesehen vom Banner weist dies eine ganz verblüffende Ähnlichkeiten zu erfolgblog.com auf.

Wir haben uns die Mühe gemacht und für Sie die Meldeseite bei Facebook ausfindig gemacht, damit Sie Verstöße dort direkt melden können:

http://www.facebook.com/help.php?page=798

alternativ funktioniert auch dieser link: http://www.facebook.com/help/contact/?id=232989770111862

10.07.12

Vorsicht bei Forderungen für Megawinn 3000

Zurzeit verschickt der Gewinnservice "Megagewinn 3000" offenbar serienmäßig Kündigungsbestätigungen, auf denen die Bankdaten der Empfänger angegeben sind. Hier gilt: Nach Erhalt der Schreiben sollten die Kontobewegungen genau beobachtet werden.

In den von "Mag. Annemarie Büchser" unterzeichneten Briefen wird die Auflösung der Mitgliedschaft bei Megagewinn 3000 bestätigt. Nach der Überweisung eines letzten Spielbeitrags in Höhe von 99,90 Euro würden die Bankdaten "wunschgemäß gelöscht", heißt es in dem Schreiben.

"Verbraucher, die derartige Nachrichten erhalten, können die Mitteilungen getrost ignorieren und den Überweisungsträger entsorgen", rät Susanne Nowarra von der Verbraucherzentrale Berlin. "Allerdings sollten sie ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren und bei nicht nachvollziehbaren Abbuchungen eine Rücklastschrift veranlassen sowie Strafanzeige erstatten", so die Juristin.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

06.07.12

Razzia in Fälscherwerkstatt für Druckerpatronen

Der Leiter des Betrugskommissariates in Offenbach, Werner Kerpen, war bei einer Durchsuchungsaktion am Donnerstag in der Raiffeisenstraße in Obertshausen offensichtlich überrascht. In über 30 Dienstjahren als Polizist ist ihm eine derartige Produktionsstätte bisher noch nicht unter gekommen. Er und seine Mitarbeiter stießen auf eine riesige Lagerhalle, die bis unters Dach mit Druckerpatronen namhafter Hersteller gefüllt war.

Wie erste Überprüfungen ergaben, dürfte es sich bei den Patronen durchweg um Plagiate handeln. Offensichtlich wurden leere Kartuschen mit minderwertiger Farbe befüllt, mit Hologrammen, Garantiesiegeln und Begleitpapieren versehen, anschließend originalgetreu eingeschweißt und zuletzt in einem dem Original täuschend ähnlich sehenden Karton verpackt. Anschließend wurden die Patronen über verschiedene Vertriebskanäle in den Handel gebracht. Wie viele Druckerpatronen im Lager gehortet sind und wie viele bereits verkauft wurden, kann noch nicht abschließend gesagt werden. "Wir werden mehrere Lastwagenladungen an beschlagnahmten Druckerpatronen aus dem Lager holen", so Kerpen zu den noch andauernden Maßnahmen.

"Wann die Durchsuchung abgeschlossen sein wird, lässt sich noch nicht absehen - mit Sicherheit kann jedoch schon jetzt der wirtschaftliche Schaden für die Firmen mit mehreren Millionen Euro beziffert werden." Diese Sicherheit zog der Kommissariatsleiter aus den Untersuchungen und Berechnungen der Sachverständigen, die von den betroffenen Firmen umgehend entsandt wurden und mitteilten, dass es sich bei den Patronen um Fälschungen handele - und zwar in einer Größenordnung, die auch sie noch nie zuvor gesehen hätten. Doch damit nicht genug: In der Lagerhalle befand sich noch eine Produktionsstätte, in der die Patronen wohl hergestellt wurden. "Dies ist eine neue Dimension", so Kerpen weiter, "nach unseren bisherigen Erkenntnissen wurden derartige Falsifikate bislang stets im Ausland, meist im fernen Asien, hergestellt." Dass sich die Produktionsstätte für gefälschte Druckerpatronen in Deutschland befindet, sei auch nach Erkenntnissen der anwesenden Sachverständigen einmalig.

Die Ermittlungen gehen schon in den Beginn dieses Jahres zurück. Damals erschienen verstärkt Druckerpatronen auf dem Markt, die sich als billige Fälschungen entpuppten. Die Rückverfolgung der Vertriebswege führte dann auch nach Obertshausen. Nachdem ausreichend Verdachtsmomente gegen die Firma in der Raiffeisenstraße beisammen waren, beantragte die Staatsanwaltschaft in Darmstadt einen Durchsuchungsbeschluss beim Gericht. Dieser wurde heute vollstreckt. Darüber hinaus durchsuchten die Polizeibeamten in Offenbach auch die Wohnung des 47-jährigen Geschäftsführers, gegen den sich das Verfahren richtet. Der Geschäftsführer konnte nach den polizeilichen Maßnahmen zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

Die Machenschaften des Abzock-Imperiums Unister

Abzocke im Internet gibt es zwar schon länger, doch das Ausmaß dieses Skandals überschattet alles bisher Dagewesene. Auch wenn den Namen Unister kaum einer kennt, sind die Online-Angebote dieser Firma wohl jedem schon einmal begegnet: Dazu gehören etwa die Flugbuchungsseiten Fluege.de, Flug24.de und Billigfluege.de, die Online-Reisebüros Ab-in-den-Urlaub.de, Travel24.com und Reisen.de, das Service-Portal Preisvergleich.de oder die Dating-Seite Partnersuche.de – um nur einige der bekanntesten zu nennen. Beteiligt ist die Leipziger Firma aber noch an vielen weiteren namhaften Internet-Portalen. ...

Die Verbraucher haben es schwer, bei Unister durchzublicken: Das Unternehmen vermarket seine Online-Portale nicht einheitlich unter einem Namen, sondern mithilfe eines nebulösen Geflechts von elf unterschiedlichen Gesellschaften (GmbH). ...
... Neuerdings perfektioniert das Unternehmen sein Versteckspiel aber auch hier: Im Impressum von Billigfluege.de steht die Liechtensteiner AdRom Holding, ein enger Geschäftspartner von Unister. Erst ein Blick ins Handelsregister offenbart, dass der wahre Inhaber die Unister Holding ist. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Welt online

Deutsche Telemedien Inkasso treibt Forderungen der TeleBilling ein

Verbraucher aus Osterode und Buxtehude erhielten unerwünschte Telefonanrufe. Unter einem Vorwand sollen Name und Adresse abgeglichen worden sein. Wenig später bekamen die Verbraucher von der Firma TeleBilling für die Bestellung einer Telefon Chat Pauschale 90,- Euro in Rechnung gestellt. Die Verbraucher zahlten nicht. Es folgte ein Schreiben der Deutsche Telemedien Inkasso GmbH (DTMI) mit einer Gesamtzahlungsaufforderung über 156,75 Euro für die Buchung von Telefonerotik-Diensten.

  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
  • Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen

Vorsicht, wenn Schutz vor Datenmissbrauch und Telefonwerbung versprechen wird

Höchste Wachsamkeit ist angebracht, wenn Anbieter ihre Dienste am Telefon anbieten. Mit besonderer Tarnung und den unterschiedlichsten Geschichten wird versucht, Vertrauen zu erwecken und den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.

So beschwerten sich Verbraucher, dass ihnen nach einem unerwünschten Anruf die Vertragsunterlagen einer Firma Chevalier Sicherheitsdienst ins Haus flatterten.
Mit einem Eintrag in die "Aktive Deutsche Sperrliste ADSL3" verspricht diese Firma einen "Rufnummern-, Briefkasten- und Kontoschutz sowie Datensicherheit (Adressenschutz)". Diesen vermeintlichen Schutz sollen die Verbraucher teuer bezahlen: Ein Jahresbeitrag von 54,90 Euro wird erhoben. Für eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten verspricht die Firma, Missbrauchs-und Betrugsfälle gemäß einer Gebührentabelle zu bearbeiten. Eine Verbraucherin berichtete sogar, dass ohne Zustimmung 300 Euro von ihrem Konto für einen "Anklageschutz" abgebucht wurden.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ist das eine dreiste Abzocke. Dieser Dienst bedient sich selbst genau der gesetzwidrigen Werbemethoden, vor denen er zu schützen vorgibt.
Auch für diesen Anbieter gilt: Telefonwerbung ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers ist verboten und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Unister darf nicht mit Verbraucherschutz-Siegel werben

Das Leipziger Unternehmen Unister darf auf seinem Online-Portal fluege.de nicht mehr mit dem Siegel "Verbraucherschutz.de empfohlen 2012" werben. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag. Die Richter gaben einer Klage der Bundesverbraucherzentrale statt. Bei Zuwiderhandlungen droht Unister ein Bußgeld von 250.000 Euro. ...

Quelle und vollständiger Bericht: MDR INFO — zum Video: mdr Mediathek

Warnhinweis der Staatsanwaltschaft Stuttgart

In den vergangenen Tagen geben sich in ganz Deutschland vermehrt Anrufer als Mitarbeiter des Amtsgerichts Stuttgart aus und mahnen Geldzahlungen an bzw. bitten um Preisgabe der Kontodaten. Dabei wird die Rufnummer der Zentrale des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft Stuttgart (0711-9210) im Display des Telefonapparates angezeigt.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Mitarbeitern des Amtsgerichts oder der Staatsanwaltschaft Stuttgart getätigt werden. Wir gehen davon aus, dass die Rufnummernanzeige (0711-9210) manipuliert ist, da die Telefonanlage so eingerichtet ist, dass keine Rufnummernübertragung stattfindet. Es wird empfohlen, auf derartige Anrufe nicht einzugehen und gegebenenfalls die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

Antrag auf EV der IPA gegen Blogbetreiber abgewiesen

Das war wohl ein Schuss in den Ofen, was sich der selbsternannte Abzockjäger Thorsten Trejtnar geleistet hat. Um der Forderung nach Löschung von unerwünschter Berichterstattung über seine Person und den Verein Nicht-Abzocken e.V. auf dem Portal Inside mega-downloads.net Nachdruck zu verleihen, wurde Claus Frickemeier eine Einstweilige Verfügung zugestellt. Über den Antrag zur EV hatte das LG Bielefeld am 03.07.2012 zu entscheiden, der nach mündlicher Verhandlung abgewiesen wurde.

Wie ich hier berichtete stellte die IPA internationale Presse Agentur sowie der ehemalige Verbraucherschützer Thorsten Trejtnar den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich, da ihm meine Berichterstattung nicht gefiel. Unter anderem bezeichnete ich ihn sowie den mittlerweile in Auflösung befindlichen Verein "Nicht-Abzocken e.V." als Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber.

Das Landgericht Bielefeld wies nun diesen Antrag nach mündlicher Verhandlung vollinhaltlich zurück, die Gegenseite trägt 100% der Kosten. ...

Aufgrund der nun -auch im Termin- bekanntgewordenen äusserst brisanten Details rund um die Verflechtung des Thorsten Trejtnar sowie dem Verein "Nicht-Abzocken e.V." zu Faustus Eberle wird es einen ausführlichen und detaillierten Prozessbericht geben, der exakt das aufdeckt und beweist, was von vielen bereits vermutet wurde.

Quelle und vollständiger Bericht: Inside mega-downloads.net

Kaffeefahrt-Abzocker suchen Opfer

Eine "Geisterfirma" - angeblich aus dem Schwarzwald - lockt mit Köstlichkeiten, Benzin-Gutscheinen und Wertgeschenken". Vor allem Ältere aus Bad Kissingen sind ihre Zielgruppe. Ein Betroffener fühlt sich über den Tisch gezogen und warnt. ...

In der Tat ist Vorsicht geboten. Eingeladen hat ein mysteriöses Unternehmen mit dem Namen Schwarzwald Spezialitäten Ltd. in der Hochstraße 263 im beschaulichen Glottertal. Nur: In dem Schwarzwald-Ort mit 3000 Einwohnern gibt es gar keine Hochstraße. Das jedenfalls sagte auf Anfrage ein Beamter des zuständigen Polizeipostens in Gundelfingen. Auch mit Telefonbuch und Handelsregister kommt man nicht weiter.

Im Internet ist aber die Rede von einer "Geisterfirma". Recherchen von Ordnungsbehörden hätten ergeben, dass es sich um Verkaufsveranstaltungen handele. Vorzugsweise Senioren würden mit unzutreffenden und irreführenden Versprechen angelockt. Angepriesen würden "angebliche Wundermittel zu Wucherpreisen mit äußerst fragwürdigen Methoden". Statt der Gewinne gebe es "allenfalls billigen Ramsch aus Fernost". ...

Quelle und vollständiger Bericht: inFranken.de

04.07.12

Neue Vorwürfe gegen Reiseportalbetreiber Unister

Die Vorwürfe gegen die Leipziger Vermittlungsgesellschaft Unister erhärten sich offenbar. Das Unternehmen, das unter anderem die Portale fluege.de, Travel24.com und reisen.de betreibt, kassiere mit frei erfundenen Preisreduzierungen, heimlich aufgeschlagenen Service-Geldern, Klick-Fallen bei Urlaubsbuchungen und anderen Schwindeleien ab. Das berichtet die Zeitschrift Computerbild unter Berufung auf Insider. Auf Ab-in-den-Urlaub.de, Travel24.com und Reisen.de täuschten durchgestrichene Altpreise Schnäppchen vor, sie seien jedoch frei erfunden. Viele Konkurrenten seien oft sogar günstiger als die Unister-Reiseportale.

Fluege.de betreibe Abzocke mit einem voreingestellten Umbuchungsservice für 5 bis 15 Euro pro Person. Dort müsse das Häkchen entfernt werden ...

Unister wehrt sich mit einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegen den Bericht der Computerbild. In dem Schreiben der vertretenden Kanzlei heißt es, in dem Artikel befänden sich zahlreiche unrichtige Tatsachenbehauptungen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen der StA Dortmund wegen Nachnahmebetrug

Staatsanwaltschaft Dortmund

150 AR 45/11

In dem Finanzermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Aktenzeichen 150 AR 45/11, gegen Harun Kursun, geb. am 23.05.1980 in München, türkischer Staatsangehöriger, wohnhaft Luisenstr. 69, 46049 Oberhausen, wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges, wurden in Vollziehung des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Dortmund vom 21.02.2012, Aktenzeichen: 703 Gs 185/12, durch Pfändungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 27.02.2012, Aktenzeichen 150 AR 45/11, die Forderungen des Angeschuldigten aus vorhandener Geschäftsbeziehung zu der Commerzbank AG, Breite Str. 10, 40213 Düsseldorf, gepfändet. Zum Zeitpunkt der Pfändung bestand eine Forderung des Angeschuldigten gegen die Commerzbank AG in Höhe von 34.857,67 Euro.

Die Pfändung erfolgte zu dem Zweck, Vermögensverschiebungen des Angeschuldigten zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111 i Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Der Angeschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinschaftlich mit dem Ferhat Türkmen in der Zeit von November 2010 bis Februar 2011 in Dortmund und anderen Orten unter der Scheinanschrift Adelhartweg 17, 44359 Dortmund, die nicht eingetragene Firma „EB-Marketing“ betrieben zu haben. Der Angeschuldigte und sein Mittäter riefen entweder selbst bei diversen Personen an oder veranlassten andere zu entsprechenden Anrufen, wobei jeweils vorgespiegelt wurde, die Geschädigten hätten bei der Norddeutschen Klassenlotterie einen größeren Geldbetrag gewonnen. Zur Deckung der Notarkosten würde ein entsprechender Scheck per Nachnahmesendung gegen eine Nachnahmegebühr von 69,00 Euro übersandt werden. Tatsächlich erhielten die Nachnahmesendungen nicht den avisierten Scheck, sondern eine Einladung zur Mitgliedschaft in einem „Gewinnclub“, wobei die Geschädigten jeweils gegen einen Vorzugspreis in Gewinnlisten eingetragen werden sollten. Dem Angeschuldigten und seinem Mittäter ging es lediglich darum, die Nachnahmesendung gegen eine entsprechende Gebühr zu versenden und die Nachnahmegebühren zu vereinnahmen und zur Deckung der Kosten ihres Lebensunterhalts zu verwenden.

Wegen dieses Sachverhalts ist von der Staatsanwaltschaft Dortmund unter dem Aktenzeichen 120 Js 18/11 am 15.05.2012 Anklage vor dem Amtsgericht, Schöffengericht, in Dortmund eröffnet worden.

Quelle: Bundesanzeiger - 29.06.2012

Prozeß gegen Callcenter-Betrüger in Krefeld

Tricksen und Täuschen gehörte zum Alltag. In einem Krefelder Callcenter ging es vor allem darum, möglichst viele Kunden zu einem Vertragsabschluss am Telefon zu überreden – mit allen Mitteln. Vor dem Landgericht Krefeld verantworten sich zur Zeit zwei führende Mitarbeiter des Callcenters wegen Betruges. Der IT-Manager Marcel D. (25) räumte in seinem Geständnis ein: „Es war mir bekannt, dass es rechtlich nicht in Ordnung ist. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung