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22.11.12

Sat1: Akte siegt vor Gericht gegen Katja Günther

Das Sat.1-Magazin "Akte" durfte das Foto einer ehemaligen Inkasso-Anwältin zeigen, die Forderungen aus sogenannten Abofallen-Ageboten im Internet durchsetzte. Ulrich Meyer sprach von einem "kleinen Sieg für die Pressefreiheit".

Vor knapp zweieinhalb Jahren zeigt das Sat.1-Magazin "Akte" das unverpixelte Foto einer ehemaligen Inkasso-Anwältin, die Forderungen in Millionenhöhe aus sogenannten Abofallen-Angeboten im Internet durchsetzte. Zu Recht, wie nun das Berliner Kammergericht entschied. Die Anwältin war nach Ausstrahlung des Berichts gegen Sat.1 und die Produktionsfirma Meta Productions vorgegangen, wogegen sich beide Unternehmen nun mit Erfolg wehrten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: DWDL.de

25.03.11

Schwarze Schafe der Inkassobranche

Gemeinhin genießen Anwälte einen seriösen Ruf, während die Inkassobranche eher um ihr Image bangen muß. Daß dies nicht immer so sein muß, zeigen jüngere Entwicklungen in der Anwaltschaft. Verschiedene Anwälte, die sich mit dem Inkasso von Firmen beschäftigten, denen ein zweifelhaften Ruf anhaftete, gerieten in den Focus der öffentlichen Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang besonders häufig im Internet und der Presse genannte Namen sind Olaf Tank, Katja Günther und Bernhard Syndikus. Alle drei besitzen eine Anwaltszulassung und haben sich aufgrund ihrer Inkassotätigkeit den Unmut von Bürgern auf sich gezogen. Der Unmut ging soweit, daß etliche Strafanzeigen erstattet wurden. ...

Anfangs tolerierten die Gerichte die unauffälligen Hinweise auf die Zahlunsverpflichtung und sahen darin keine kriminelle Handlung. Erst mit der Häufigkeit und der Penetranz des Forderungseinzugs kamen kritische Richterstimmen auf, die schließlich völlig in eine Ablehnung des Vorgehens umschlugen. Es ist für die Inkassokunden wie für die Inkassobetreiber eine ernste Angelegenheit, die Forderung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. ...

Quelle und vollständige Meldung: pressmap.de

10.11.10

Katja Günther: erneute Schlappe vor Gericht

Für dubiose Dienstleistungen im Internet soll oft etwas bezahlt werden, obwohl die Forderungen unberechtigt sind. Viel zu oft lassen sich die Opfer solcher Abzockseiten leider zur Zahlung zwingen. Durch Drohschreiben von Mahnanwälten. Olaf Tank und Sven Schulze wurden ebenso wie Katja Günther bereits in Zivilverfahren abgewatscht. Im Tenor der Urteile wird den Anwälten Beihilfe zum Betrug unterstellt. Die prominenteste Frau in diesem Gewerbe, hat gerade vor Gericht wieder eine derbe Schlappe erlitten. Urteil vom 07. Oktober 2010 beim AG Schwelm.

Quelle: Youtube - scamnewsTV

28.10.10

Post vom Anwalt des Anziehungspunkt

Bei den derzeiten Mahnschreiben der Internetabzocker und ihrer Handlanger reiht sich aktuell auch die Firma Anziehungspunkt GmbH ein. Per Email teilt uns eine Frau mit, dass ihr "Freund Post von einer Anwaltskanzlei bekommen" hat. Angeblich soll auf der Internetseite "Anziehungspunkt.de" ein Jahresabo abgeschlossen worden sein, was von dem Betroffenen bestritten wird. Dennoch wird von der Anwaltskanzlei Albert Pfeilsticker gefordert, den unberechtigten Betrag zu zahlen. Für den Fall der Weigerung sollen die üblichen Drohungen (u.a. Gerichtsvollzieher) für die nötige Einschüchterung sorgen. So ist es kein Wunder, wenn zum Schluss der Email unsicher gefragt wird: Was sollen wir nun machen?

Die Antwort auf die Frage fällt nicht schwer. In vielen Foren, Blogs und bei den Verbraucherzentralen werden die Tipps nahezu gebetsmühlenartig widerholt.

  • Bewahren Sie die Ruhe
  • Lassen Sie sich nicht einschüchtern, auch nicht durch Schreiben von Anwälten oder Inkassobutzen
  • Wichtig: zahlen Sie nicht

Rechtsanwalt Pfeilsticker behauptet dreist in seinem Schreiben, "dass etwaige Einreden und Einwendungen rechtlich aussichtslos sind." Dabei verweist er auf die Urteile AG Witten vom 07.09.2010 AZ 2 C 585/10 und AG Frankfurt vom 26.08.2010 AZ 32 C 76410-84.

Beide Urteile haben keine allgemeine Gültigkeit, sondern beziehen sich auf den Einzelfall. Diese Urteile beziehen sich nicht auf das Angebot der Anziehungspunkt GmbH.

Quelle und weitere Infos: abofallen.biz

Wer darüber hinaus etwas gegen die Abzocke unternehmen möchte, sollte das angegebene Kreditinstitut über seine Erfahrungen und das Geschäftgebaren der Firma informieren. In den meisten Fällen möchten die Banken nicht mit unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht werden und sperren schon mal das jeweilige Konto. Dies haben auch schon der Anwalt Olaf Tank sowie Deutschlands dreisteste Mahnwältin Katja Günther zu spüren bekommen sind. Beide sind berüchtigt für ihr Engagement zugunsten von Abzockern.

31.08.10

Internetabzocker stützen sich auf unwirksame Verträge

Erneuter Dämpfer für Internetabzocker: Der Anbieter einer Internetseite, auf der „Outlets“, also Fabrikverkäufe, nachgewiesen werden, muss die Kosten für die Nutzung der Seite deutlich machen und hat es zu unterlassen Verbraucher in Kostenfallen zu locken. Dies hat das Landgericht Frankfurt auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden.

Von Nutzern der Seite www.outlets.de, die sich dort angemeldet haben, hat deren Beitreiber eine Jahresgebühr von 96 Euro gefordert, da es angeblich zu einer vertraglichen Bindung von zwei Jahren gekommen ist, sahen sich zahlreiche Nutzer mit Forderungen von 192 Euro konfrontiert, die in der Regel durch Mahnkosten weiter anwachsen. Die Besucher dieser Seite seien auf die Kosten hingewiesen worden und hatten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert, argumentierte das beklagte Unternehmen.

Verstoß gegen Preisangabenverordnung

Das sahen die Frankfurter Richter allerdings anders (Aktenzeichen: 2-03 O 556/09). Sie hielten die Preisangabe für unzureichend, da sie nicht leicht erkennbar war. Sie war unter der allgemeinen Überschrift Informationen in einem längeren Satz untergebracht, ohne dass der Preis für die Nutzung deutlich hervorgehoben war. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Auch die Tatsache, dass persönliche Angaben in der Anmeldemaske abgefragt wurden, sprach nicht für den Seitenbetreiber – die in Frankfurt ansässige Icontent GmbH -, da er die Anmeldung mit einem Gewinnspiel verknüpft hatte und der durchschnittliche Nutzer deshalb nicht von vorneherein habe misstrauisch werden müssen, so das Gericht.

... Oft werden Inkassobüros für das Betreiben angeblicher Forderungen eingeschaltet, wie etwa das der Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, gegen die als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement aus dem Kollegenkreis Strafanzeige erstattet wurde. ...

... Neben Günther ist auch der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank ins Visier von zu Unrecht unter Druck gesetzten Verbrauchern geraten, die ihn angezeigt haben und auch bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerden gegen ihn eingereicht haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: donaukurier.de

22.07.10

Neue Fängerseiten für Abzocke von drive2u

Wer gegenwärtig eine Mitfahrgelegenheit benötigt und über google nach den Begriffen mitfahrzentrale und kostenlos sucht, bekommt als ersten Treffer das folgende Ergebnis angezeigt.

Es war am Anfang der Woche noch nicht klar zu erkennen, wer hinter dem Projekt mitfahrzentrale-24.de steckt. Sowohl die Registrierungsdaten als auch das Impressum wiesen eine bis dato unbekannte Firma und Person als Verantwortlichen aus.

Offensichtlich sind diese Daten gefälscht, denn eine Firma Mitfahrzentrale 24 Ltd. scheint nicht zu existieren und lässt sich in den betreffenden Handelsregistern nicht finden. Völlig falsch sind auch die Angaben zum Registergericht. Unter der angegebenen Registernummer findet man lediglich eine gelöschte Firma, die einerseits einen anderen Namen hatte und zudem in einer anderen Branche tätig war.

Amtsgericht Traunstein Aktenzeichen: HRB 16824: Bekannt gemacht am: 24.02.2010 12:00 Uhr

In ( ).
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Löschungen von Amts wegen

18.02.2010

WEP-Frischemarkt GmbH, Wasserburg a. Inn, Ringstr. 10, 84171 Baierbach.Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.

Mittlerweile steht fest, dass hinter der Seite mitfahrzentrale-24.de wohl Frank Drescher steckt. Immerhin wird nun auf die berüchtigte Abzockseite drive2u.de seiner Firma OPM Media GmbH weitergeleitet. An einer weiteren Landingpage wird vermutlich noch gearbeitet. Als Subdomain von mitfahrzentrale-24.de wurde Anfang der Woche noch die Domain online-mitfahrzentrale.de auf dem Server gelistet.

Mit der Aktivierung als Weiterleitung zu dem Portal drive2u.de wurde auch die IP-Adresse der Fängerdomain mitfahrzentrale-24.de geändert. Zuvor lagen die beiden Seiten mitfahrzentrale-24.de und online-mitfahrzentrale.de auf der gleichen IP 85.190.21.140. Interessant ist ein Blick auf die weiteren Seiten, welche dort ebenfalls zu finden sind.

  • browser-downloaden.com
  • content4u-gmbh.de
  • fun-archiv.com
  • geburtstags-welten.de
  • grafik-archiv.com
  • hochzeitsgedichte.de
  • iqtest.de
  • kochrezepte-server.com
  • online-mitfahrzentrale.de
  • rutenplaner.de
  • sms-fieber.com
  • tattoo-vorlagen-motive.com
  • webtains.de
  • wetterfrosch-24.de
  • berufe-welt.net
  • cocktails-welten.de
  • content4u-gmbh.de
  • gehaltsberater.de
  • mail.tiere-infos.com
  • premium-content.de
  • testreich.de
  • vorlagen-datenbank.net

Da die gelisteten Abzockseiten dem Frankfurter Kreisel um Michael Burat zugerechnet werden, scheint eine Kooperation mit Frank Drescher sehr wahrscheinlich zu sein.

Update: 26.07.2010

Zu dem Beitrag über Neue Fängerseiten für Abzocke von drive2u gibt es noch ein paar Ergänzungen, aus denen eine Kooperation der Abzocker aus München (OPM Media GmbH, Nachfolger der Polyphem Media Ltd., Geschäftsführer: Frank Drescher) und dem Firmengeflecht des Frankfurter Kreisels um Michael Burat deutlich hervorgeht.

Die neue Landingpage mitfahrzentrale-24.de für das Portal drive2u.de liegt aktuell auf der IP 85.190.1.35. Diese IP teilen sich noch ein paar weitere Domains.

  • receiver-verkauf.com - Weiterleitung zu outlets.de
  • top-mitfahrzentrale.de
  • wohngemeinschaft-finden.de - Weiterleitung zu live2gether.de
  • gartenmoebel-verkauf.com - Weiterleitung zu outlets.de
  • mitfahrzentrale-24.de - Weiterleitung zu drive2u.de

Da liegen also die Fängerseiten sowohl für Frank Dreschers Firma OPM Media GmbH als auch für die IContent GmbH des Tomas Franko. Aus den hinterlegten Daten für die Domains ist das leider nicht zu erkennen. Offensichtlich wurden im Whois der Seiten falsche Daten angegeben.

domain:                  receiver-verkauf.com

created-date:            2010-05-25
updated-date:            2010-05-25
expiration-date:         2011-05-25

owner-id:                46158
owner-organization:      Barbara Henke
owner-name:              Barbara Henke
owner-street:            Am Gänsemarkt 24
owner-city:              Bremen
owner-zip:               28355
owner-country:           DE
owner-phone:             +49 18052987003
owner-fax:               +49 18052987003
owner-email:             barbara_henke@web.de

Einen Gänsemarkt kann man wohl in Hamburg finden. In Bremen wird man nach einer Straße Am Gänsemarkt vergeblich suchen, wie eine Abfrage bei google zeigt.

Die Kooperation der Münchener Abzocker um das Gespann Drescher/Soldwisch und den Frankfurtern um Michael Burat lässt sich auch an der daran beteiligten Anwältin Katja Günther ablesen. Deutschlands dreisteste (Ab-)Mahnerin wurde über Bernhard Soldwisch zur Eintreiberin der Nutzlosbranche. Zunächst trat sie mit Mahnungen für die Polyphem Media Ltd. des Frank Drescher in Erscheinung. Über ihr Engagement für die Firmen online Content Ltd. (Director: Katarína Dovcová) und IContent GmbH des Tomas Franko. waren in der letzten Zeit Mahnungen für die Premium Content GmbH des Herrn Viliam Adamca in Umlauf. Zuletzt forderte Katja Günther über ihre Firma RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH sowohl für abcload.de der Premium Software GmbH (vorher Professionell Internet Services Ltd.) als auch für die Go Web Ltd. des Herrn Viliam Adamca.

31.05.10

Anwälte im Dienst von Abzockern, Gewinnspiel- und Lottomafia

Um verstehen zu können warum die Abzock- und Nutzlosbranche sowie die Gewinnspiel- und Lottobetrüger besonders im deutschen Sprachraum so viel Schrecken verbreiten, muss man sich einmal mit der Struktur der Geflechte ansehen. Eine wesentliche Rolle fällt dabei den Anwälten zu, die für solche Gauner oft als Eintreiber tätig sind. Manchmal geht deren Engagement sogar darüber hinaus und es darf vermutet werden, dass ein Syndikus auch schon mal die treibende Kraft hinter diversen Projekten ist. Um manch einen Anwalt ist es inzwischen ruhig geworden. Bei anderen trügt der Schein, denn sie sind nach wie vor für diese unseriösen und/oder betrügerischen Geschäftsmodelle aktiv. Nachfolgend ein kleiner Überblick zu einigen Anwälten.

Am Nachmittag des 16. Sept. 2004 durchsuchten Ermittler bei einer groß angelegten Polizeiaktion eine Münchner Anwaltskanzlei, welche durch zweifelhafte Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen bekannt geworden ist. Die Razzia richtete sich gegen professionelle Anbieter von Raubkopien und wurde vom Landeskriminalamt (LKA) Thüringen koordiniert. Zur Beweissicherung wurden dabei mehrere Computer und Akten beschlagnahmt.
Im Fadenkreuz der Ermittler war einer der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der beschuldigt wurde an Geldwäsche und der Gründung einer kriminellen Vereinigung beteiligt gewesen zu sein. Außerdem soll er massiv an Verstößen gegen das Urheberrecht mitgewirkt haben. Wegen Verdunklungs- und Fluchtgefahr wurde Bernhard Syndikus festgenommen (Video) und kam in Untersuchungshaft. Im Februar 2007 wurde Bernhard Syndikus zu einer 10 monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Wer erinnert sich noch an Markus Weber? Der Rechtsanwalt Markus Weber mahnte für Firmen, die zum Geflecht der Mintnet GmbH und deren Satelliten wie z.B. Cube Media Ltd. gehörten. Dieses Firmennetz ist inzwischen zusammengebrochenen. Die Hauptverantwortlichen sitzen in U-Haft und warten auf den Ausgang ihres Prozesses beim Landgericht Kiel.

Für die Gaunereien der Herren Frank Drescher und Bernhard Soldwisch war Katja Günther aktiv. Deutschlands dreisteste Mahnwältin mahnte auch für Firmen die zum Frankfurter Kreisel des Michael Burat zählen. Im August 2009 wurde Katja Günther zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In der Urteilsbegründung wertete das Amtsgericht Karlsruhe ihre Tätigkeit als Beihilfe zum versuchten Betrug. Vor Gericht wurde Katja Günther durch Bernhard Syndikus vertreten.

Dagegen ist Olaf Tank schon etwas länger im Geschäft. Bereits zu Beginn der Abzocke mit Abofallen mahnte Olaf Tank für die Ad2Media des Brian Corvers und geriet dadurch schon in die Ermittlungen der Probino-Affäre. Auf dem Portal Netzwelt.de befindet sich darüber der schöne Bericht Probino: Kein Anwalt unter dieser Nummer. Seinem nunmehr ramponierten Ruf wurde Olaf Tank anschließend als Eintreiber für die Brüder Schmidtlein gerecht. Bei deren Abzockopfern sorgte er über einen längeren Zeitraum für Verunsicherung und Ärger. Aktuell wird von Olaf Tank für die Firma Antassia GmbH, also immer noch die Brüder Schmidtlein, gemahnt. Ebenso wie Katja Günther wurde auch Olaf Tank inzwischen zur Erstattung von Schadenersatz verurteilt und das Gericht bewertete auch seine Tätigkeit als Beihilfe zum Betrug.

Im Jahr 2007 mahnte das Inkassodezernat der Anwaltskanzlei Höller aus Bonn ebenfalls für den Frankfurter Kreisel.

Die Zahl der verschickten Briefe muss wirklich überwältigend groß sein. So groß, dass es nicht mehr gelang die einzelnen Mandate auseinanderzuhalten. Jedenfalls heißt es in den Schreiben im Betreff jeweils “Rechnung der Firma VitaActive Ltd.”, während im Text selbst eine Forderung der “NetContent Ltd.” oder aber der “Genealogie Ltd.” geltend gemacht wird.

Quelle: Jurablogs.com

Der als laufende Aktentasche bekannt gewordene Sven Schulze ist Eintreiber für die Belleros Premium Media Ltd. und aktuell für die Online-Downloaden Service Ltd. zu zweifelhaftem Ruhm gelangt. Wegen des Verdachts auf Betrug hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen gegen den Anwalt eingeleitet. Erst kürzlich stand Sven Schulze in einem Verfahren vor Gericht. Seine Vertretung vor dem Bonner Amtsgericht wurde durch die Anwälte Grewe und Boris Höller wahrgenommen.

Eine größere, möglicherweise sogar federführende, Rolle spielt Boris Höller, denn es gibt einen Zusammenhang zwischen ihm, seiner span. Lotto-Firma und deren Verwalterin Sonia Regina da Costa/Administration Services Spain S.L., sowie der Maxolution, welche die Webseiten der Content Services Ltd. hostet, für die wiederum Boris Höller das Inkasso betreibt:

Die beiden betrieben dort u. a. einen Büroservice namens Easy Office SL, der für unzählige Betrugsfirmen als Zentrale diente. 2007 kam es auf Betreiben der österr. Behörden schließlich zur Verhaftung da Costas, Pöpplers und zahlreicher weiterer Personen, wegen Adressbuchbetruges - siehe Presseberichte.

Quelle: Verbraucherabzocke.info

Auch in das Geflecht der Gewinnspiel- und Lottomafia des Wiener Karusell ist Boris Höller verstrickt. Ihm gehört seit 2006 die Firma EURO LOTTO CONCEPTS S.L. in Palma de Mallorca. Zum Unternehmen gehören die folgenden Firmendomains:

  • euro-lotto-concepts.com
  • eurolottoconcepts.com

Als Verwalter seiner Firma fungiert die einschlägig bekannte ADMINISTRATION SERVICES SPAIN S.L. von Sonia Regina da Costa und Ludwig Pöppler. Wegen Verdachts der Geldwäsche wurden die beiden im Jahr 2007 an die österreichische Justiz ausgeliefert.

EURO LOTTO CONCEPTS S.L.

C.I.F.:     B57417487
Denominación:   EURO LOTTO CONCEPTS S.L.
Domicilio Social:  CALLE PORTO PI, 12
Localidad:    07015 PALMA (BALEARES)
Actividad:    1501000 - Edificacion y obra civil
CNAE:     4520 Construcción general de inmuebles y obras de ingeniería civil
SIC:     1542 Contratas no industriales ni residenciales
Objeto Social:   LA COMPRAVENTA DE TODA CLASE DE BIENES INMUEBLE
S, SU CONSTRUCCION Y EDIFICACION, ASI COMO SU ARRENDAMIENTO Y EXPLOTACION;
Y EN GENERAL, TODA CLASE DE OPERACIONES, ACTOS Y CONTRATOS RELACIONADOS CON LA Capital Social: 3.006 EUROS Forma Jurídica: SOCIEDAD LIMITADA Fecha Constitución: 09/05/2006 Administradores: ADMINISTRADOR UNICO ADMINISTRATION SERVICES SPAIN SL 03/07/2006 APODERADO HOLLER BORIS 03/07/2006

Schon im Jahr 2008 hatte sich Boris Höller zahlreiche Glückspieldomains auf seinen Namen registrieren lassen. Darunter auch die Domains der folgenden Liste.

  • supereurojackpot.com
  • supereurojackpot.de
  • supereurojackpot.eu
  • supereuromillion.com
  • supereuromillion.de
  • supereuromillion.eu
  • supereuromillionen.com
  • supereuromillionen.de
  • supereuromillionen.eu
  • superlottomillion.com
  • superlottomillion.de
  • superlottomillion.eu
  • superlottomillionen.com
  • superlottomillionen.de
  • superlottomillionen.eu
  • superlottomilliones.com
  • superlottomilliones.eu
  • superlottomillions.com
  • superlottomillions.eu

Dass Boris Höller nicht kommisarisch für andere Personen handelt, sondern im eigenen Namen, lässt sich an Hand der Whois-Daten nachweisen. Ein Beispiel gefällig für den Domaininhaber Boris Hoeller? Bitte sehr:

domain:                      supereurojackpot.com
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[owner-c] fax:               +49-228-90820999
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Gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin betreibt Boris Höller in Deutschland ein kleines Firmenimperium:

  • Boris Höller und Eun-Young Suk GbR
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Gesellschafter:
    Boris Höller *15.04.1968
    Meckenheimer Allee 79
    53115 Bonn
    Eun-Young Suk *1973
    Meckenheimer Allee 79
    53115 Bonn

  • bonnanwalt Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Amtsgericht: 53111 Bonn (HRB 15351)
    Geschäftsführer:
    Boris Höller *15.04.1968
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Gesellschafter:
    Boris Höller und Eun-Young Suk GbR
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn

  • bonnanwalt Service GmbH
    Meckenheimer Allee 82
    53115 Bonn
    Amtsgericht: 53111 Bonn (HRB 9767)
    Geschäftsführer:
    Boris Höller *15.04.1968
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Mario Krauss *31.12.1976
    Dietkirchenstr. 14
    53111 Bonn
    Gesellschafter:
    bonnanwalt Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft mbH
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn

Die Kanzleiadresse von Boris Höller ist auch in anderer Hinsicht eine wichtige Schnittstelle. Höllers Kompagnon Mario Krauss besitzt dort auch noch eine eigene IT-Firma. Dort werden deren Webseiten betrieben:

  • JURADATA GmbH
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Amtsgericht: 53111 Bonn (HRB 15086)
    Geschäftsführer:
    Mario Krauss *31.12.1976
    Dietkirchenstr. 14
    53111 Bonn
    Gesellschafter:
    Mario Krauss
    Dietkirchenstr. 14
    53111 Bonn

Ein Inkassounternehmen darf in dem Geflecht natürlich nicht fehlen. Das gehört zwar nicht Boris Höller, sondern seinem Kompagnon Mario Krauss.

  • UniDebit Inkasso GmbH & Co. KG
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Geschäftsführer:
    Mario Krauss *31.12.1976
    Dietkirchenstr. 14
    53111 Bonn
    Komplementär:
    JURADATA GmbH
    Wittelsbacherring 1
    53115 Bonn
    Gesellschafter:
    Mario Krauss *31.12.1976
    Dietkirchenstr. 14
    53111 Bonn

Anscheinend hat sich Boris Höller wohl noch eine Menge vorgenommen, wie die Domainregistrierungen vermuten lassen.

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Wittelsbacherring 1 , Bonn ist die Kanzleiadresse von Boris Höller. Bei den .eu- und .de-Domains wurden diese Daten im Whois eingetragen.

domain:                      eurolottomillions.com
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Die angegebene Emailadresse des Domaininhabers Mario Krauss läuft über dessen Domain krauss.info. Auch dort wurden im Whois die Daten von Höllers Kanzleisitz hinterlegt.

Domain Name:KRAUSS.INFO
Created On:20-Sep-2001 03:54:07 UTC
Last Updated On:20-Sep-2009 22:26:48 UTC
Expiration Date:20-Sep-2010 03:54:07 UTC
Sponsoring Registrar:PSI-USA, Inc. dba Domain Robot (R207-LRMS)
Status:CLIENT DELETE PROHIBITED
Status:CLIENT RENEW PROHIBITED
Status:CLIENT TRANSFER PROHIBITED
Status:CLIENT UPDATE PROHIBITED
Registrant ID:PSIU-871191
Registrant Name:Mario Krauss
Registrant Organization:
Registrant Street1:Wittelsbacherring 1
Registrant Street2:
Registrant Street3:
Registrant City:Bonn
Registrant State/Province:DE
Registrant Postal Code:53115
Registrant Country:DE
Registrant Phone:+49.2282899570
Registrant Phone Ext.:
Registrant FAX:+49.22828691489
Registrant FAX Ext.:
Registrant Email:domreg@krauss.info

Bei der Bonner Rufnummer 22828691489 von Mario Krauss handelt es sich um das Firmentelefon seiner JURADATA GmbH.

Kontaktdaten zu JURADATA GmbH

Telefonnummer: (0228) 2899570 1
Telefaxnummer: (0228) 2899572

Quelle: FirmenWissen.de

Das Impressum der Firmenwebseite ist per Skript codiert. Somit kann es nicht direkt kopiert und in eine Textverarbeitung einfügt werden! Da möchte sich wohl jemand bedeckt halten.

JURADATA GmbH
Postfach 170134, 53027 Bonn
Wittelsbacherweg 1, 53115 Bonn

Telefon 0228 2899571
Telefax 0228 28691 489
E-Mail info@juradata.de

Registergericht: AG Bonn, HRB 15086
USt.IdNr. DE253491298
Geschäftsführer: Mario Krauss

27.04.10

Wenn Firmennamen nur Schall und Rauch sind

Hand aufs Herz, kennen Sie noch die Nutzlosdienste der Firmen Premia Win GmbH, Vitaactive Ltd. oder der Xentria AG, um nur einige zu nennen? Vermutlich nur, wenn Sie sich als Opfer der Abzocker damit beschäftigen mussten. Die genannten Firmen gibt es zwar nicht mehr, aber die Gauner Verantwortlichen treiben im Internet immer noch ihr Unwesen mit dubiosen oder betrügerisch anmutenden Geschäftspraktiken. Während wohl jeder seriöse Geschäftsmann viel Wert auf ein positives Renommee seines Unternehmens und den Firmennamen legt, ist bei den Abzockern ein ständiger Wechsel zu verzeichnen. Die Lektüre über die Firmengeflechte des Mega-DownloadNetz, des Zuger Kreisels oder des Frankfurter Kreisels sprechen Bände.

Auch bei den als Eintreiber von Forderungen bekannten Firmen wird schnell mal der Firmenname oder die entsprechende Abkürzung geändert. Damit kann mit einem noch unbekannten und unbelasteten Namen weiterhin schamlos abgezockt werden. Zuletzt gab es beispielsweise eine Änderung bei der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH. Deren Geschäftsführerin, Katja Günther, ist vielen als Deutschlands dreisteste Gewinnmaximiererin bekannt.

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 178162: Bekannt gemacht am: 24.03.2010 12:00 Uhr

In ( ). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

22.03.2010

RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH, München, Elisabethstr. 91, 80797 München.Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH.

Zuvor hatte auch schon Bernhard Soldwisch den Namen seines Unternehmens DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ändern lassen.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 118815 B
Bekannt gemacht am: 04.12.2009 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

02.12.2009

DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Firma: DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma)..

Mit dem derzeitigen Namen DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH wird aktuell über mehrere Pressemitteilungen versucht, den Druck auf Opfer zu erhöhen und sie zur Zahlung zu bewegen. Auch die Ankündigung über Beantragung gerichtlicher Mahnbescheide gehört wohl eher in diese Kategorie. Die rechtlichen Bewertungen der Pressemitteilungen entbehren aber jeglicher Grundlage und dienen lediglich der Einschüchterung. Fallen Sie nicht darauf rein.

Aktuell tritt auch ein Abzocker mit einem bekannten Projekt unter neuem Namen auf. Von Alexander Hennig wurde von dem Portal hypersoftware.de die identische Kopie softwarerapid.de ins Netz gestellt. Und nicht nur der Name des Portals wurde geändert. Im Impressum ist als Firmierung nun eine iConnect Entertainment eingetragen statt der zuvor bekannt gewordenen AHTL Webservices.

14.04.10

Akte 2010 über Gerichtsurteile gegen Olaf Tank und Katja Günther

Wie man Abzockern ein Bein stellen kann, wird in dem Beitrag von Akte deutlich. Hintergrund sind die Verurteilungen gegen die als Eintreiber agierenden Anwälte der Abzockfirmen. Die Gerichte sahen in deren Tätigkeit eine Beihilfe zum Betrug und verurteilten sowohl Olaf Tank als auch Katja Günther zur Kostenerstattung.

„Opendownload“, „Softwaresammler“, „Top-of-Software“ – die bekanntesten Abofallen im Internet. Hunderttausende sind wütend auf die Betreiber dieser Seiten. Wer auf der Suche nach Gratis-Software nicht ganz genau hinsieht, sich auf oben genannten Seiten registriert, wird in der Folge förmlich bombardiert: mit Rechnungen und gefährlich klingenden Mahnschreiben. Aus Angst vor höheren Kosten oder gar einem Gerichtstermin zahlen viele den Betrag zwischen 96 und 138 Euro. Die Abzocker machen so im Jahr zweistellige Millionengewinne. Aber gleich zwei Gerichtsurteile könnten dieses „Geschäftsmodell“ jetzt ins Wanken bringen. „Beihilfe zum Betrug“ – so urteilen Richter über das Vorgehen der einschlägig bekannten Inkasso-Anwälte. AKTE-Reporter zeigen, wie Abofallen-Opfer jetzt den Spieß umdrehen können!

Quelle: Sat1 - Akte 2010

Quelle: Youtube - AntiAbzockTV

11.03.10

Anwalt von Abzockern zu Schadensersatz verurteilt

Nachdem das Amtsgericht Karlsruhe im August 2009 bereits Katja Günther zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat, gibt es ein weiteres, richtungweisendes Urteil gegen Betreiber von Nutzlosdiensten und Abofallen. In dem nun bekannt gewordenen Verfahren hat den Anwalt (Olaf Tank?) des Betreibers von opendownload.de das gleiche Schiksal ereilt wie im vergangenen Jahr der Anwältin Katja Günther. Auch das Amtsgericht Marburg sieht in der unrechtmäßigen Forderung eine Beihilfe zum Betrug.

Nun hat auch das AG Marburg den Prozessbevollmächtigten eines Abofallen-Betreibers wegen Beihilfe zum versuchten Betrug auf Schadensersatz verurteilt. Ausführlich erklärt der Richter in seinem Urteil, warum ein Portal wie opendownload.de, das unter einem versteckten Hinweis auf ein entgeltliches Abonnement kostenfreie Downloads anbietet, den Interessenten täuscht, um sich einen rechts­widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Beklagte zu 2) hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen müssen, dass er für den Abofallenbetreiber eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht.

Quelle: rsw.beck.de

13.02.10

Geldinstitut kündigt Katja Günthers Konto

Immer so ein Pech mit den Banken, zumindest in der letzten Zeit trifft da dies häufiger zu für die berüchtige Eintreiberin der Abzock- und Nutzlosbranche. Kaum hat Deutschlands dreisteste Abmahnerin ein neues Konto eröffnet, wird es postwendend wieder gekündigt, wie zuletzt erst wieder bei einem Rosenheimer Kreditinstitut.

Anwältin G. aus München lässt nicht so schnell locker. Auch deshalb ist sie laut Fernsehsender Sat1 "wohl eine der unbeliebtesten Frauen Deutschlands". Im Abmahnen von Internet-Nutzern, die sich nicht mit billigen Tricks abzocken lassen wollen, beweist sie ebenso olympiaverdächtige Ausdauer wie beim Einrichten neuer Konten. Jetzt hat G. ihr Glück auch bei einem Geldinstitut in Rosenheim versucht - und ist erneut abgeblitzt.

.....

So wird G. auch weiterhin als Mitglied der Anwaltskammer geführt. Die Münchnerin versucht indessen weiter, fleißig Geld einzutreiben. Nach der Niederlage in München besorgte sie sich in Landshut eine neue Kontoverbindung. Als auch dieses geschlossen wurde, eröffnete die Rechtsanwältin jetzt bei einem Rosenheimer Geldinstitut ein Konto, das von Seiten des Hauses unverzüglich wieder gekündigt wurde.

Quelle und vollständiger Bericht: ovb-online

Bestimmte Online-Firmen haben es mit ihren Dienstleistungsangeboten nur darauf abgesehen, ihre ahnungslosen Opfer um ihr Erspartes zu bringen. Manche Rechtsanwälte machen sich zu Komplizen solch Geschäftemacher, so auch Anwältin G. aus München. Sie versendet erst Rechnungen, dann Mahnungen und droht den Geschädigten schließlich mit kostspieligen Gerichtsverfahren. Die durch Abmahn-Methoden zu zweifelhaftem Ruf gekommene Anwältin betreibt damit ein äußerst lukratives Geschäft. Bis zu 20 000 Euro pro Tag soll sie laut dem Fernsehsender Sat1 mit massenhaften Abmahnungen auf Kosten der Internet-Opfer verdienen.

Die Juristin lässt sich nach wie vor auch von Strafanzeigen nicht abschrecken - laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Anzeigen wegen Nötigung und Betruges vor. Anwältin G. lässt nicht so schnell locker, auch was ihre Ausdauer beim Einrichten neuer Konten bei diversen Geldinstituten betrifft. Jetzt versuchte G. ihr Glück nun auch bei einem Rosenheimer Geldinstitut. Die Banken, bei denen die Anwältin bisher ihre Konten führte, wurden ununterbrochen mit Beschwerden überhäuft, worauf diese die bestehende Bankverbindung wieder kündigten. Dagegen ging Anwältin G. zuerst mit einer einstweiligen Verfügung vor, doch es stellte sich schließlich heraus, dass die Reaktion seitens der Geldinstitute rechtens gewesen war. Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft München aufgrund der Vielzahl an Strafanzeigen ein größeres Ermittlungsverfahren gegen die abgebrühte Münchnerin ein. Das Rosenheimer Geldinstitut kündigte das eingerichtete Konto unverzüglich.

Die Abzockerin steht also momentan ohne Bankverbindung da – ein Problem insofern, da die als Inkasso-Anwältin für mehrere Abo-Fallen tätige Juristin zur Abwicklung ihrer Dienstleistungen ein Konto braucht, dieses sogar Grundvoraussetzung für ihre freie Berufsausübung ist. Das Beispiel zeigt deutlich, dass die Bankverbindung also die Schwachstelle von unseriös arbeitenden Abo-Fallen und deren Geldeintreibern ist.

Quelle: blick-punkt.com

Von der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es Tipps für Opfer, wie man den Abzockern das Handwerk legen kann.

11.12.09

Verlustgeschäft für Katja Günther

Mit dem Versuch gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vorzugehen ist die Anwältin Katja Günther gescheitert. Frau Günther ging es dabei um juristische Spitzfindigkeiten. Gestört hatte sich Frau Günther an dem Wörtchen "wegen" in der Überschrift einer früheren Pressemitteilung der Verbraucherzentrale mit dem Titel: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt."

Die Rechtsanwältin Katja Günther, die mit Inkassogeschäften zu zweifelhaftem Ruhm gelangt ist, ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gescheitert. Das Landgericht Köln wies Frau Günther vermutlich darauf hin, dass der dort eingereichte Antrag auf Erlass einer solchen Verfügung keine Aussicht auf Erfolg habe, woraufhin dieser prompt zurückgenommen worden war.

Gegenstand dieser einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemeldung der VZSH. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt." Dieser Pressemitteilung war ein Urteil des AG Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes rechtskräftig festgestellt wurde: "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen [gemeint sind Forderungen von Internetabzockern, Anm. der Red.] für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung […] mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte [Frau Günther] zu erstatten hat."

Frau Günther störte sich bei der Schlagzeile der VZSH nicht etwa an dem Adjektiv "unbeliebteste", sondern vielmehr an dem Wort "wegen". Der Anwalt von Frau Günther, die sich in dieser Angelegenheit nicht selber vertreten mochte, trug außergerichtlich hierzu vor, dass das Wörtchen "wegen" einen Rückschluss darauf zuließe, dass Frau Günther strafrechtlich verurteilt wurde.

Dies ist aber gar nicht mit der Schlagzeile zum Ausdruck gekommen, sondern ist vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung. Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort "wegen" für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit.

Die Motive für das von Frau Günther initiierte Verfahren liegen keinesfalls in der Wiederherstellung des guten Rufes. Denn diesen genießt Frau Günther als Abmahnanwältin von Internetabzockern bereits seit Jahren nicht mehr. Abgesehen von dem oben genannten Urteil des AG Karlsruhe liegen der Staatsanwaltschaft München mehrere Hundert Strafanzeigen wegen Betruges und Nötigung vor. Die Stadtsparkasse München, bei der Frau Günther bis vor kurzem ihr Geschäftskonto führte, kündigte dieses, weil man mit den rufschädigenden Geschäftspraktiken der Frau Günther nichts zu tun haben wollte. Die Schufa löste ebenfalls den Vertrag, wohl aus ähnlichen Gründen. Und nun häufen sich auch noch die juristischen Niederlagen.

Als Rechtsanwalt ist man Organ der Rechtspflege, die einen wohl mehr, die anderen wohl weniger.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

13.10.09

Akte 09: Wo die Abofallen-Mafia zuschlägt

Über die Abofalle abcload.de, welche von der Firma Premium Software GmbH aus Bremerhaven betrieben wird, berichtete die Redaktion von Akte 09 in einem Fernsehbeitrag am 13. Oktober 2009. Zahlungsunwillige Opfer dieser Abzockseite werden dann von dem Inkassobüro RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH angeschrieben. Als Geschäftsführerin verbirgt sich dahinter Deutschlands Mahnanwältin Nr. 1, Katja Günther.

60 Euro Jahresgebühr verlangen die Betreiber von abcload.de für das bereitstellen von Computer-Programmen. Der Haken an der Sache: Es handelt sich um Software, die sogar der Hersteller gratis anbietet, sogenannte Freeware. Eine klassische Abo-Falle auf den Spuren von Vorbildern à la „Opendownload.de“ oder „mega-downloads.net“. Abcload ist erst seit wenigen Wochen auf dem Markt – aber in den Augen von Verbraucherschützern ist dieses Projekt etwas ganz Besonderes - denn den Machern ist ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. AKTE-Reporter stellen einen der Hintermänner zur Rede.

Quelle: Sat1 - Akte 09

Quelle: Youtube - Nutzlosbranche

25.09.09

Gesellschaft für Zahlungsmanagement: Katja Günther mahnt wieder

Nachdem es einige Zeit recht ruhig geworden war um Deutschlands bekannteste Abzockanwältin Katja Günther, melden sich seit der zweiten Septemberwoche wieder Betroffene in diversen Foren. Die Opfer berichten von Mahnungen, die sie von einer Firma RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH erhalten haben. So lautet jedenfalls der Absender im Briefkopf. Im Gegensatz zu den als Geschäftsführer eingetragenen Personen ist die Firma noch recht unbekannt. Erst Ende Mai 2009 wurde eine Vorratsgesellschaft umbenannt zur RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH, wie ein Blick in das Handelsregister obbenbart.

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 178162: Bekannt gemacht am: 03.06.2009 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

27.05.2009

Weilchensee 602. V V GmbH, München, Leopoldstraße 80, 80802 München.Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2009 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH. Geschäftsanschrift: Elisabethenstr.91, 80797 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Vertrieb von Software für Rechtsanwaltskanzleien, insbesondere Softwareerstellung und Vertrieb im Internet sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: K., Andreas, Bonn, *17.10.1964. Bestellt: Geschäftsführer: Franko, Tomas, Usingen, *25.04.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Den Herrn Tomas Franko kennen wir bereits von den Abzockseiten fabriken.de und rezepte-ideen.de, für die er als Geschäftsführer der Firma Connects 2 Content GmbH verantwortlich war. Auch dort haben sich Änderungen ergeben, doch dazu an anderer Stelle mehr.

Offensichtlich war Tomas Franko hier aber nur ein Handlanger dem lediglich eine vorübergehende Rolle als Geschäftsführer zugedacht war. Es hat immerhin keine drei Monate gedauert bis die RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH von der Anwältin Katja Günther übernommen wurde.

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 178162: Bekannt gemacht am: 12.08.2009 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

11.08.2009

RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH, München, Elisabethenstr.91, 80797 München.Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Elisabethstr. 91, 80797 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Beitreibung von Forderungen (Inkasso). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Franko, Tomas, Usingen, *25.04.1980. Bestellt: Geschäftsführer: Günther, Katja, München, *05.08.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Prima, nun ist Deutschlands dreisteste Mahnwältin auch Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens. Aber es kommt noch besser. Besonders aufgefallen ist den Opfern die folgende Passage.

Registriert u. zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts München, gemäß § 10Abs.1 Nr.1 RDG. Eingetragen im Rechstdienstleistungsregister,

Komisch, wie kann ein Unternehmen mit solch dubiosen Geschäftsführern noch eine Inkassolizenz vom Gericht erhalten? Aber anscheinend werden vom Gericht nicht ausreichend Erkundigungen eingeholt, geprüft und erst dann entschieden. Dann müsste nämlich aufgefallen sein, dass erst vor wenigen Wochen in einem anderen Fall Katja Günther zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde. Bei der Art von Katja Günthers Wirken ging das Gericht von der Beihilfe zu einem versuchten Betrug aus.

Auch bei dem vorherigen Gechäftsführer Tomas Franko ist die Situation nicht besser. Denn Tomas Franko kennen wir bereits von eigenen Abzockseiten. Er war Geschäftsführer der Firma Connects 2 Content GmbH und betrieb die Portale fabriken.de und rezepte-ideen.de. Auch mit den Ermittlungsbehörden hat Tomas Franko schon Bekanntschaft gemacht. Die StA Düsseldorf leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug. Und mit den betrügerischen Aktivitäten des Tomas Franko geht es munter weiter. Aktuell wird vom ihm das Portal outlets.de betrieben. Laut Impressum ist dafür eine Firma Outlets.de GmbH verantwortlich.

Outlets.de ist ein Projekt von:

Outlets.de GmbH
Bockenheimer Landstrasse 17-19
60325 Frankfurt am Main

Geschäftsführer: Tomas Franko

Handelsregister: HRB 84557 Amtsgericht Frankfurt

Telefon: 01805 - 99317701 (14 Cent Minute)
Telefax: 01805 - 99317702 (14 Cent Minute)

Betrieben wurde die Seite outlets.de zwar schon länger von Tomas Franko, zuvor aber noch mit der Firma Icontent GmbH.

Icontent GmbH

Bockenheimr Landstr. 17/19
60325 Frankfurt
Geschäftsführer: Franco Tomásch
HRB 84557 AG Ffm.

Interessant, dass die HRB-Nummern beider Firmen identisch sind. Demnach müsste es eine Umbenennung der Firma gegeben haben. Im Handelsregister ist aber nichts dergleichen eingetragen. Man darf also davon ausgehen, dass die Outlets.de GmbH ein Fake ist und nur in der Phantasie der Abzocker existiert.

Amtsgericht Frankfurt (Frankfurt/Main).
Aktenzeichen: HRB 84557:
Bekannt gemacht am: 02.02.2009 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

27.01.2009

Mainsee 611. V V GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 47, 60329 Frankfurt am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: IContent GmbH. Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Internet-Marketing; die Herstellung und der Vertrieb von Software für gemeinsamschaftlich betriebene Unternehmen und Zusammenschlüsse. Nicht mehr Geschäftsführerin: Hundt, Angelika, Wesseling, *02.11.1975. Bestellt als Geschäftsführer: Franco, Tomás, Düsseldorf, *25.04.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Wer sich noch an fabriken.de erinnern kann, dem ist sicher aufgefallen, dass sich die Portale fabriken.de und outlets.de sehr ähnlich sind. Mehr noch, beide Seiten liegen/lagen auf dem gleichen Server wie man bei rotglut.org nachlesen kann.

Unter den aktuellen Schreiben die von Katja Günther bzw. der RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH an Opfer verschickt wurden, befanden sich auch Mahnungen für das Portal abcload.de. Diese Seite wird von der Premium Software GmbH aus Bremerhaven betrieben.

Amtsgericht Bremerhaven Aktenzeichen: HRB 5416 BHV Bekannt gemacht am: 11.08.2009 12:00 Uhr

Für die Angaben in ().
die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

Veränderungen

06.08.2009

Premium Software GmbH, BremerhavenGeorgstr. 79, 27570 Bremerhaven. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Kandziora, Henry. Geschäftsführer: 3. Nowicki, Lucyna, *15.11.1983, Bremerhaven; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

Vor der Premium Software GmbH wurde die Seite abcload.de von der Professional Internet Service Limited des Herrn Henry Kandziora betrieben. Die Professional Internet Service Limited wurde dann aber umbenannt zur Premium Software GmbH. Anschließend wechselte man nochnur die Geschäftsführer aus. Ansonsten ist bei der Abzocke alles beim alten geblieben.

25.08.09

Katja Günther zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Die Abwehr einer unberechtigten Mahnung der Anwältin Katja Günther reichte einem betroffenen Opfer nicht aus. Er wollte selbstverständlich auch die daraus entstandenen Anwaltskosten erstattet haben. Deshalb beauftragte er seinen Anwalt damit, der schließlich eine Schadensersatzklage gegen Katja Günther beim Amtsgericht Karlsruhe einreichte. Das inzwischen gefällte Urteil war ein voller Erfolg für den Anwalt und seinen Mandanten.

In der Urteilsbegründung stellte das Gericht zunächst fest, dass die Abofallen-Seite "ersichtlich darauf angelegt ist, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots". Während der Verhandlung habe Günther nicht bestritten, dass sie in vergleichbaren Fällen nach der Androhung von negativen Feststellungsklagen mehrfach Rechnungen storniert habe. Dies zeige, "dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren."

Weil Günther dennoch immer weiter derartige Rechnungen verschickt, geht das Gericht von der Beihilfe zu einem versuchten Betrug aus. Daraus sei ein Schaden abzuleiten: "Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat."

Rechtsanwalt Klas berichtete im Gespräch mit heise online, dass sein Münchner Kollege Bernhard Syndikus, der Günther in dieser Sache vertreten hat, offenbar in letzter Minute ein Urteil in der Sache abwenden wollte. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: heise.de

28.06.09

DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, mit einem Abzocker als Geschäftsführer

In verschiedenen Foren und Blogs berichten Betroffene davon, dass sie Schreiben von einem DZI Deutschen Zentral Inkasso erhalten haben. Dieses Inkasso versucht aktuell für die Firma Go Web Ltd. vermeintliche Forderungen von den Opfern einzutreiben.

Heute kam ein Brief von einem Inkassounternehmen. Habe erst einen Schreck bekommen, aber mein Mann hat denen (Direktroutenplaner) schon eine saftige Mail geschrieben. Nach der ersten Mahnung oder so. Jetzt habe ich mal gegoogelt und siehe da, der Herr S. (Geschäftsführer bei Deutsche Zentral Inkasso) ist ebenfalls nicht sauber.

Quelle: verbraucherschutz.tv - Kommentare

Es ist nicht weiter verwunderlich, dass zuvor kaum bzw. keine Informationen über dieses Inkasso zu finden waren. Dafür gibt es den Verein einfach noch nicht lange genug, denn die Firma wurde erst Ende März in das Handelsregister eingetragen.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 118815 B
Bekannt gemacht am: 30.03.2009 12:00 Uhr

Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

Neueintragungen

26.03.2009

DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, BerlinBundesallee 47, 10715 Berlin. Firma: DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Bundesallee 47, 10715 Berlin Gegenstand: Die Einziehung von fremden Forderungen und von zu Einziehungszwecken abgetretenen Forderungen jeglicher Art im In- und Ausland sowie das Betreiben aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Soldwisch, Bernhard, *23.02.1981, Ludwigschorgast; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.01.2009; mit Änderung vom 04.03.2009 in § 1 (Firma).

Besonders interessant ist der Geschäftsführer der Firma, denn mit Bernhard Soldwisch treibt nun ein bestens bekannter Abzocker sein Unwesen mit einer eigenen Inkassobutze. Auf Abzocknews.de findet man es traurig, dass in Deutschland wohl ein Inkassobüro aufmachen kann, um unberechtigte Forderungen für nicht rechtskräftige Verträge der bekannten Abzocker anzumahnen. Bei dem Herrn Soldwisch gehören anscheinend Lug und Trug zum Tagesgeschäft. Ein gutes Beispiel dafür ist das aktuelle Impressum der Firmenhomepage dz-inkasso.de. Dort wird den Lesern suggeriert, man sei Mitglied der Schufa.

Das scheint eine dreiste Lüge zu sein, denn bei der Schufa Holding kennt man die Firma DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH offensichtlich nicht. Das Inkasso des Herrn Soldwisch ist nicht in der Liste der Schufamitglieder zu finden. Als Verbraucher kann man auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen die Auflistung aller Mitglieder einsehen.

Wenn man schon so offen als Abzocker ein eigenes Inkasso betreibt, dann kann man die Firmendomain ja ruhig mit den Abzockseiten zusammen auf der gleichen IP betreiben.

Noch interessanter sind aber die weiteren Verwicklungen, die der Mailserver offenbart. Dieser wird geteilt mit anderen dubiosen und unseriösen Seiten und deren Betreibern.

Hier findet sich (fast) alles, was dem Münchner Kreisel zugerechnet werden darf. Von der Polyphem Media des Frank Drescher über die Quizabzockseiten des Bernhard Soldwisch bis hin zu den Domains der Anwältin Katja Günther.

26.05.09

ZDF-Wiso: Bericht über Online Content, Katja Günther und Mahnbescheide

Unter dem Titel "Mahnbescheid von Internet-Abzockern" berichtete das ZDF in der Sendung Wiso vom 25.02.09 über die unseriösen Methoden der Online Content Ltd. und der Anwältin Katja Günther. In dem Beitrag ging es u.a. auch um einen Mahnbescheid, den deutschlands dreisteste (Ab-)Mahnerin einem Opfer zustellen ließ. Als Interviewpartner war außerdem der Jurist Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern zu Gast im Studio.

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Wenn sie als Geneppter einer Abzocke auch einen Mahnbescheid erhalten sollten, müssen sie schnellstmöglich handeln. Dazu reicht es aus, dass sie ein Kreuz auf dem Formular für den Widerspruch machen und diesen innerhalb von zwei Wochen zurückschicken.

Kontrollieren Sie zunächst anhand Ihrer Unterlagen (z. B. Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsbelege), ob die Forderung berechtigt ist, denn das Gericht hat die Behauptungen des Gläubigers oder der Gläubigerin ungeprüft übernommen. Dabei sollten Sie auch auf in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Inkassokosten achten.

Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder Teilwiderspruch (z.B. begrenzt auf überhöhte Verzugszinsen oder unberechtigte Inkassokosten) einzulegen. Eine Begründung des (Teil-)Widerspruchs ist nicht erforderlich, aber ratsam!

Quelle: meine-schulden.de

14.05.09

Urteil: Konten von Katja Günther zu Recht gekündigt

Am Dienstag den 12. Mai 2009 hatte das Landgericht München über die Klage von Katja Günther über eine Fortführung ihrer Kontoverbindung zu entscheiden. Das LG wies die Klage ab und folgte der Auffassung des Kreditinstituts. Nun steht einer Auflösung der Kontoverbindung hoffentlich nichts mehr im Weg. Die Stadtsparkasse München hat dazu eine Pressemitteilung auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Landgericht München 1 weist Klage der Rechtsanwältin ab / Schutz für geprellte Internetnutzer von Nutzlos-Inhalten

München (sskm). Das Landgericht München 1 hat gestern die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther auf Fortführung der Kontoverbindung bei der Stadtsparkasse München abgelehnt und auch die einstweilige Verfügung aufgehoben, das Konto bis zum rechtskräftigen Urteil weiter zu führen (Aktenzeichen 28 O 398/09).

"Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen", so Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München. Leider hätten sich viele Betroffene einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin Günther beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen.

Quelle: Stadtsparkasse München

Ein Team von Akte 09 war am 12.05.09 vor Ort und berichtete in der Sendung am gleichen Tag über die Hintergründe und den Ausgang des Verfahrens. Bei ihrem Gang vor Gericht wurde Katja Günther übrigens von Bernhard Syndikus begleitet.

Quelle: Imageshack.us

11.03.09

Go Web Ltd. mit neuen Domains aktiv

Die Redaktion hat einen Hinweis erhalten, dass die Firma Go Web Ltd. mit einer weiteren Abzockseite auf Kundenfang ist.

  • grusskarten-karte.com - Weiterleitung zu bunte-grusskarten.de

Für den Hinweis bedankt sich die Redaktion. Gleichzeitig ist das ein Grund sich mal nach weiteren Aktivitäten der Go Web Ltd. und dessen Geschäftsführer Villiam Adamca umzusehen. Und siehe da, es wurden noch viel mehr neue Domains registriert, wie Abzocknews.de herausgefunden hat. Die neuen Domains in der Übersicht sind:

  • Animationen-Favoriten.com
  • Bewerbung-Seite.com
  • Bilder-Ansehen.com
  • Bilder-Anzeigen.com
  • Bilder-Domain.com
  • Cliparts-Ansehen.com
  • Cliparts-Favoriten.com
  • Cliparts-Register.com
  • Cliparts-Show.com
  • Geburtstagsgedichte-Archiv.com
  • Geburtstagsgedichte-Datei.com
  • Gifs-Animiert.com
  • Gifs-Daten.com
  • Grafiken-Datei.com
  • Grafiken-Domain.com
  • Grafiken-Download-Neu.com
  • Iqtest-Favoriten.com
  • Jobs-Ideen.de
  • Lagerverkauf-Server.com
  • Lebenslauf-Plan.com
  • Tattoos-Home.com
  • Tattoosmotive.com
  • Top-Fabrikverkauf.com
  • PDF-Vorlagen-Register.com
  • PDF-Vorlagen-Sofort.com
  • Powerpoint-Vorlagen-Ansehen.com
  • Powerpoint-Vorlagen-Muster.com
  • Routenplaner-05.com
  • Routenplaner-07.com
  • Vorlagen-Downloaden-Daten.com
  • Vorlagen-Downloaden-Register.com
  • Word-Vorlagen-Muster.com
  • Word-Vorlagen-Testen.com

Eine ausführliche Liste von mehr als einhundert Abzockseiten der Go Web Ltd. hat Abzocknews inzwischen gelistet. Da wird die abgebrühte Gewinnmaximiererin Katja Günther so schnell bestimmt nicht arbeitslos.

11.02.09

Akte 09 berichtet über Polyphem Media und Katja Günther

In einem Fernsehbeitrag vom 10.02.2009 berichtet Akte 09 über die Verflechtungen des Münchner Kreisels. Dazu gehören neben der abgebrühten Gewinnmaximiererin Katja Günther auch noch die Polyphem Media Ltd.

Katja Günther - dieser Name steht für Mahnschreiben wie kaum ein anderer. Die Münchner Anwältin erregt mit ihren Inkasso-Forderungen für diverse Internet-Abzock-Unternehmen seit gut einem Jahr die Gemüter. Tausende AKTE-Zuschauer haben sich bei uns gemeldet, fühlen sich von ihr genervt, belästigt, bedroht. Viele geben dem Druck nach und zahlen - obwohl die Verbraucherzentralen davon in jedem Fall abraten. Wie viel Geld verdienen die Abzock-Unternehmen, wer sind die Hintermänner des sogenannten Münchner Kreisels?

AKTE 09 ist den Mahnschreibern auf der Spur

Quelle: Akte 09

Quelle: Imageshack.us