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23.05.12

Forderungen eines bekannten Rechtsanwaltes beschäftigen die Polizei

Der polizeibekannte Rechtsanwalt Nikolai Fedor ZUTZ versandte unter einem neuen Kanzleinamen weitere Forderungsschreiben an zahlreiche Internetnutzer. Unter dem Namen Kanzlei KFZ - Kanzlei für Forderungsmanagement - mit Sitz in Darmstadt, agiert nach bisherigen polizeilichen Ermittlungsergebnissen eine Nachfolgerin der ANINOS - Anwaltinkasso Osnabrück. Geschäftsführer ist hier der Rechtsanwalt Nikolai Fedor ZUTZ, der im August 2011 die Nachfolge des Rechtsanwaltes Olaf TANK angetrat.

Mit dem per Post zugestellten Anschreiben über einen Betrag von 141,00 Euro, sollen die entstandenen Forderungen zu einer Aboleistung über die Downloadportale beglichen werden. Diese Forderungen wurden zuvor erfolglos per Email angemahnt und stammen zumeist aus einem Internetabodownloadvertrag aus den Jahren 2009 und 2010. Als zugrunde liegende Internetseiten sind der Polizei bislang die Domains der Tropmi Payment GmbH, der Antassia GmbH und der Content Services Limited, mit den jeweiligen Präsenzen www.top-of-software.de, www.software-und-tools.de, www.softwaresammler.de und www.opendownload.de bekannt. Es liegen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück bislang zahlreiche Ermittlungsverfahren vor. Für die aktuellen Forderungsschreiben der neuen Kanzlei "KFZ" mit Sitz in Darmstadt, dürften jedoch die Ermittler in Hessen zuständig sein.

Da die jeweiligen Schreiben unterschiedlicher Art sind und die Sachlage im Einzelfall betrachtet werden muss, rät die Polizei allen Empfängern derartiger Schreiben, sich an die Verbraucherberatung zu wenden und hinsichtlich einer möglichen Anzeigenerstattung mit der nächstgelegenen Polizeidienststelle Rücksprache zu halten. Erforderliche Strafanzeigen können bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden.

Quelle: Polizeiinspektion Osnabrück

23.03.12

Abzocker nehmen andere Zielgruppen in Visier

Bei einer Suche nach den im Internet ausgelegten Fallen der Abzocker haben wir neuerdings feststellen können, dass offensichtlich Veränderungen beim Beuteschema der Gebr. Schmidtlein und ihrem Strohmann Alexander Varin stattgefunden haben. Während der Anfgangs- und Hochzeiten der Schmidtlein-Bande wurden in erster Linie Kinder, Jugendliche und Heranwachsende auf der Suche nach Hausaufgabenhilfe, Bildern, Songtexten, Referaten usw. bevorzugt abgezockt. Doch nach und nach hat sich der Schwerpunkt auf die Suche nach kostenlosen Downloads für Software verlagert.

Doch dann machte Google offenbar Ernst mit der Umsetzung der Werberichtlinie, dass für anderweitig kostenfrei erhältlichen Inhalt keinerlei Werbung auf kostenpflichtige Seiten zulässig ist. Nun können wir die Fallen nur noch auf Yahoo und Bing finden, wo wir als entsprechende Suchbegriffe "grosshandel günstig" eingeben:

Wir interessieren uns für den ersten gesponserten Treffer unter www.grosshandel-produkte.de und klicken durch zur Homepage:

Es öffnet sich eine unverfänglich anmutende Seite einer uns bis dato unbekannten Vendis GmbH, über die gewerbliche Kunden in einer Datenbank mit über 10.000 Adressen Hersteller, Großhändler und Lieferanten suchen und finden können. Solche und ähnliche Angebote gibt es zu Hauf im Internet, aber auch als Druckerzeugnis oder auf Speichermedium in der Regel kostenfrei oder für wenige EURO, da in der Regel die Hersteller, Großhändler und Lieferanten mit ihren Anzeigen diese Datenbanken finanzieren. Von daher werden wir ein wenig stutzig, dass der Zugang „beantragt“ werden soll und scrollen zum Ende der Seite durch:

Ganz nebenbei fällt uns die mangelhafte Kategorisierung auf, denn wer weiß denn schon, was genau die beispielhaft angezeigte Adolf Pfeiffer GmbH anbietet und für wen diese Firma als Hersteller, Großhändler oder Lieferant von Interesse sein sollte. Irgendwie macht die Seite einen noch unfertigen Eindruck, weshalb wir zur angezeigten Schwesterseite www.Grosshandel-Angebote.de wechseln:

Das Impressum weist die bis dato unbekannte und noch nicht in Erscheinung getretene Vendis GmbH in Berlin mit einer Geschäftsführerin Eva Rüpps als Verantwortliche für diese Webseitenfamilie aus.

Also wollen wir uns mit dem Inhalt der Seite beschäftigen und klicken irgendwohin auf der Homepage und landen auf einem uns seltsam vertraut vorkommenden Registrierungsformular:

So richtig heimelig vertraut wird uns aber bei dem uns mittlerweile sehr vertrauten aber immer noch unvollständigen Satz unter "Informationen": Folgende Leistungen erhalten Sie in unserem Loginbereich. Duch Drücken des Buttons „Jetzt anmelden entstehen Ihnen Kosten von 238,80 Euro zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 19,90 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

Allerdings fällt auch die deutliche Preiserhöhung um EUR 158,18 pro Jahr auf, weil jetzt die MWSt. noch aufgeschlagen wird, was einer satten Erhöhung um 196 % gegenüber den bisherigen Kosten der traditionellen Abofallen entspricht. Wer sich wirklich hinter dieser neu angelegten Abofalle verbirgt, wurde bereits bei AbZocknews.de berichtet:

Scheinbar haben die Gebr. Schmidtlein bereits auf die Veröffentlichung bei AbZocknews.de reagiert und den Reputations-Management-Muck um den Querverweis zu Tropmi bereinigt, die anderen Spuren liessen sich aber nicht so schnell verwischen:

Interessant in dem Zusammenhang ist die offenbar auf Dauerhaftigkeit angelegte Symbiose zu dem nachrangigen Inkassodienst Aninos Anwaltsinkasso

des Rechtsanwalts Fedor Zutz aus Osnabrück (sic!), der wild entschlossen scheint, die direkte Nachfolge von Olaf Tank, antreten zu wollen.

14.03.12

Forderungen von Tropmi Payment und aninos Anwaltsinkasso

Viele Internetnutzer bekommen derzeit fragwürdige Rechnungen oder Mahnungen der Firmen "Tropmi Payment" oder "aninos Anwaltsinkasso Osnabrück" in Höhe von 96, 00 Euro. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Bereits seit 2010 erreichen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufig Beschwerden über diese Internetseite und untergeschobene Abonnements. Wer sicher ist, keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte die Rechnung nicht bezahlen, so der Rat der Verbraucherschützer.

Ursprünglicher Betreiber der Seite top-of-software.de war die Firma Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Das Unternehmen bat Internetnutzer massenweise für ein 2-Jahres-Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf der Seite geschlossen hatten. Viele Nutzer wurden durch Werbung auf die Seite geleitet. Die Kosten des Angebotes waren nur verschleiert dargestellt. Wer seine Daten eingegeben hatte, um sich kostenlose Software herunter zu laden, bekam wenig später eine Rechnung in Höhe von 96,00 Euro für das erste Vertragsjahr. Wer die Rechnungen nicht bezahlte, wurde mit Mahnungen unter Druck gesetzt.

Wer auch auf die Mahnungen hin nicht bezahlte, erhielt in der Vergangenheit Post von Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück, der von Antassia beauftragt worden war. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist erfolgreich gegen die Fa. Antassia GmbH vorgegangen. Das Unternehmen hatte sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, den Hinweis auf die Kosten künftig deutlich zu gestalten. Die Antassia GmbH hat jedoch anscheinend alle angeblich bestehenden Ansprüche aus ihren alten Verfahren an den neuen Seitenbetreiber, an das Unternehmen Content Services Limited, abgetreten.
Offensichtlich hat die Firma Content Services Limited wiederum die Tropmi Payment GmbH ermächtigt, die zweifelhaften Forderungen für das vermeintlich bestellte zweite Vertragsjahr im eigenen Namen einzuziehen. Aktuell verschickt die Firma massenweise Rechnungen und Mahnungen in Höhe von 96,00 Euro für das zweite Vertragsjahr.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

aninos anwaltsinkasso ist kein Schufa-Mitglied

Eine Mandantin legt mir heute die Antwort ihres Briefes an die SCHUFA vor. Darin heiß es, dass das Unternehmen aninos Anwaltsinkasso selbst keine Meldungen an die SCHUFA veranlassen darf. Grund: die sind nicht Vertragspartner der Schufa. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kanzlei Thomas Meier

27.01.12

Abzock-Opfer erneut zur Zahlung aufgefordert

Nutzer von „Top of Software“ erhalten derzeit Anwaltspost aus Osnabrück. Sie sollen für ein zweites Abo-Jahr zahlen.

Theresa Abels ist vor zwei Jahren Opfer einer Kostenfalle geworden. Sie meldete sich mit ihren Adressdaten auf der Internetseite top-of-software.de an, um über einen Link ein Computerprogramm herunterzuladen. Der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein zweijähriger Vertrag zustande kommt und pro Jahr 96 Euro zu zahlen sind, war für sie unscheinbar. Trotzdem zahlte sie nach Aufforderung 96 Euro für das erste Jahr.

Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld. Mit teilweise fragwürdigen Argumenten setzt Zutz Theresa Abels unter Druck. In einem Brief behauptet er, mit der Zahlung für das erste Jahr habe sie den Anspruch für beide Jahre anerkannt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach allein die vorbehaltlose Zahlung noch kein Anerkenntnis darstellt (Az. VIII ZR 265/07), kennt er offenbar nicht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Stiftung Warentest

01.09.11

Neuer Abzock-Anwalt mahnt für Schmidtlein-Seiten

War es in der letzten Zeit auch etwas ruhiger geworden um die Büttelborner Abzocker Schmidtlein, nachdem Olaf Tank sich offiziell zurückgezogen hatte und nicht mehr als Einkassierer für die Firmen der Schmidtleins zur Verfügung stand. Inzwischen werden die Opfer erneut mit Forderungen konfrontiert. Aktuell werden diese angeschrieben von einem Osnabrücker Anwalt mit dem Namen Nikolai Fedor Zutz, welcher unter der Bezeichnung aninos - Anwaltinkasso Osnabrück firmiert.

Wer derzeit Schreiben der Firma "aninos - Anwaltinkasso Osnabrück" bekommt, sollte sich nicht täuschen lassen. Nach Erkenntnissen der Polizei hat dieser Rechtsanwalt die Nachfolge des bekannten Internet-Abofallen-Anwaltes Olaf Tank angetreten. ...

Der Osnabrücker Polizei liegen bereits mehrere Strafanzeigen wegen des Verdachts des Betrugs vor. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Die Firma „Aninos –Anwaltsinkasso Osnabrück“ hat in der vergangenen Woche Forderungsschreiben in Höhe von 141 Euro an Internetnutzer verschickt.

Im der Polizei vorliegenden Schreiben wird das Internetportal „top-of-software.de“ genannt. Wer sich schon einmal mit Olaf Tank beschäftigt hat, wird auch über diesen Namen schon einmal gestolpert sein. Denn „top-of-software.de“ galt als Abzockfalle der „Antassia GmbH“, für die Olaf Tank das Geld eintrieb. Doch der 36-jährige Rechtsanwalt von „Aninos“ betont, er vertrete nicht die Interessen der Betreiberin der Seite „top-of-software.de“. Allerdings seien entsprechende Forderungen an seine Mandantin, die „Tropmi Payment GmbH“, abgetreten worden. Dem Mahnschreiben, auf das sich die Polizei stützt, liegt jedoch ein angeblich rechtswirksamer Vertrag mit „top-of-software.de“ zugrunde. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Hinter den Forderungen von Olaf Tank für die Antassia GmbH steckten bekanntlich die, seit Jahren aus der Dialer- und Abzockeszene berüchtigten, Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein mit ihrem Strohmann Alexander Varin. Neu ins Spiel gekommen ist nun die Tropmi Payment GmbH, obwohl die Firma bereits im Jahr 2009 unter dem Firmennamen Tropmi GmbH in das Handelsregister eingetragen wurde.

Amtsgericht Wiesbaden Aktenzeichen: HRB 24541 Bekannt gemacht am: 07.12.2009 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Wiesbaden In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

20.11.2009

Tropmi GmbH, Wiesbaden, Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2009 Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: NEA75 GmbH), § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 179337) nach Wiesbaden, § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden. Gegenstand: EDV- und Web-Design. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: H..., Jochen, München, *12.06.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Varin, Alexander, Handlova/ Slowakei, *07.07.1980, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Richtig überraschend ist es nicht, dass wieder Alexander Varin als Strohmann Geschäftsführer von den Büttelborner Brüdern eingesetzt wurde, denn so schließt sich der Kreis wieder.

Einen weiteren, lesenswerten Bericht finden Sie auf Abzocknews.