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23.12.11

Weiterer ehemaliger kino.to-Mitarbeiter zu Haftstrafe verurteilt

Bereits zum vierten Mal ein ehemaliger Mitarbeiter des früheren Streamingportals Kino.to verureteilt. Das Urteil in Höhe von drei Jahren und fünf Monaten Haft ist das derzeit höchste Strafmaß in diesem Verfahren. Es wird aber eine noch höhere Strafe für den Hauptbeschuldigten erwartet. Interessant sind auch die Hintergrundinformationen zur Werbung auf Kino.to worüber die GVU in ihrer Pressemitteilung zu der Verurteilung ausführlich informiert.

Ein weiterer früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 47-Jährigen am Mittwoch der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to.

Richter Mathias Winderlich sagte in der Urteilsbegründung, es müsse mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet würden. Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte für eine Strafe von drei Jahren plädiert.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen das Urteil unmittelbar nach seiner Verkündung an. Die Urteile aus den ersten drei Verfahren gegen frühere kino.to-Mitarbeiter wurden ebenfalls sofort rechtskräftig, weil die Strafverfolgungsbehörde und die Angeklagten auf Rechtsmittel verzichteten. ...

Derzeit befinden sich noch zwei frühere Betreiber von kino.to in Untersuchungshaft, die als die Hauptbeschuldigten gelten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Der Westen

Der gestern Verurteilte war im System kino.to für das Anmieten und die technische Betreuung von Internetrechnern im Ausland zuständig. Zudem betrieb der 47-Jährige den ältesten und einen der leistungsstärksten kino.to-eigenen Filehoster auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren. Durch Werbung und insbesondere Abofallen auf diesem Filehoster erwirtschaftete der in Köln geborene Angeklagte seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro. Etwa die Hälfte dieser Summe konnte er als Gewinn verbuchen. ...

In der Anfangszeit habe kino.to viele Kosten produziert, so der Angeklagte. Im Juli 2008 habe ihn der kino.to-Chef jedoch angerufen und mitgeteilt, dass er mit Valentin F. (Anm.: Fritzmann) aus Österreich einen Werbepartner gefunden habe, der ihm monatlich 250.000 Euro zahlen wolle. Diese Geschäfte wurden über Spanien abgewickelt. Der Leipziger Hauptbeschuldigte im kino.to-Verfahren habe ihm außerdem von horrenden Werbeeinnahmen berichtet, so der Angeklagte weiter, und ihn gefragt, ob er nicht selbst einen Filehoster betreiben wolle.

Der Angeklagte, dem zu diesem Zeitpunkt die Geschäfte mit seinen ISP weggebrochen waren, sagte zu und programmierte seinen Hoster. Zweidrittel seiner Einnahmen dort generierte er über Abofallen, in denen der kostenlose Download eines Players oder Browsers beworben wurde, welcher allerdings mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 96 Euro verbunden war. Pro Nutzeranmeldung bei diesem Anbieter erhielt der Angeklagte 2,50 Euro, pro Zahlung durch einen derart geneppten Kunden 48,- Euro. Mit so genannten Text-Links warb der Filehost-Betreiber zudem für Firstload, wofür er zwischen 12,- und 14,- Euro pro Anmeldung bei diesem bezahlpflichtigen Zugangsanbieter zum Usenet erhielt. Allein von seinem Werbepartner Verimount generierte er dadurch in 2008 insgesamt 100.000 Euro. ...

Quelle und vollständiger Bericht: GVU online

05.07.11

Kino.to: Ermittlungen auch gegen Werbepartner

Nach Presseberichten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch gegen die Firmen, die durch ihre Werbung das Betreiben dieser Streamingseite so lukrativ machten, bzw. evtl. gar ermöglichten - und die Werbeeinahmen waren beachtlich: So soll Kino.to nach Berechnungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mindestens 14,6 Mio. Euro innerhalb des letzten Jahres durch Werbung erwirtschaftet haben.
Neben dem Begehen gewerblicher Urheberrechtsverletzungen sollen sich die Verantwortlichen auch der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung, sowie der Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht haben. ...

Auch ist es nennenswert, wen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die werbenden Unternehmen auf Kino.to betreffen dürfen.
Neben weiteren Werbepartnern wären das:

  • der Usenetanbieter Firstload, ...
  • weitere Fritzmann-Projekte, wie diverse Browsergames der Inqnet GmbH, ...
  • Die Global Online Holding Inc., bzw RS Web Services, ...
  • ...und zu guter Letzt die bekannten Abzock-Seiten Opendownload.de, dann Softwaresammler.de, bzw. top-of-software.de.

Quelle und vollständiger Beitrag: gegen-abzocke.blogspot.com     via Abzocknews

   

In einem Artikel über Kino.to berichtet auch Focus-online von einem Vorgehen gegen ehemalige Werbepartner.

Der ehemalige Betreiber der stillgelegten Raubkopie-Seite kino.to, Dirk B., muss mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn auch wegen des Verdachts der Geldwäsche. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: FOCUS Online

02.12.09

WDR - Lokalzeit berichtete über Firstload-Abzocke

Uwe M. aus Bergisch Gladbach ist offenbar in die Fänge eines Internet-Abzockers geraten und weiß nicht, wie er dort wieder herauskommen soll. Im Mai dieses Jahres hat er ein kostenloses Probe-Abo der Firma Firstload abgeschlossen.

Firstload ist eine sogenanntes Usenet. Es stellt Internetnutzern kostenpflichtig ein Portal zur Verfügung, in dem sie sich austauschen, alles möglich reinstellen und auch herunterladen können: Nachrichten, Musik, Softeware etc.. Uwe M. hat das Probe-Abo fristgerecht wieder gekündigt. Firstload akzeptiert die Kündigung jedoch nicht, da er sie nicht an die richtige Mail-Adresse geschickt habe. Eine Inkassofirma versucht nun, über 150 € von ihm einzutreiben und droht mit einem Vollstreckungsverfahren beim Amtsgericht. Uwe Meisen ist ratlos und weiß nicht, was er tun soll?

Offizieller Hauptsitz von firstload ist in den Arabischen Emiraten und der Schweiz. Der Support sitzt in Vlotho. Unsere Presseanfrage sollten wir laut Hotline an eine Mailadresse schicken. Eine Antwort darauf gab es nicht. Und auch keinen Rückruf. In Internetforen und bei Verbraucherberatern gibt es zuhauf Beschwerden über das Unternehmen, das wohl immer wieder versucht, mit zweifelhaften Methoden an das Geld der Internetnutzer zu kommen.

Quelle: WDR - Lokalzeit

Quelle: Youtube - scamnewsTV

30.10.09

Wieder Änderungen im Mega-Downloads-Netz

In seinem Blog inside mega-downloads berichtet Claus Frickemeier über erneute Veränderungen aus dem Geflecht um Mega-Downloads. Speziell betroffen ist diesmal die Betreiberfirma von Firstload, namentlich die UsePro FZE.

Nachdem das Vorzeige-Projekt namens Firstload des Valentin Fritzmann im Juli diesen Jahres den Betreiber wechselte (aus Verimount FZE wurde die UsePro FZE) gehen die Umstrukturierungen im Firmengeflecht munter weiter:

Laut Bekanntmachung und Handelsregisterauszug hat die UsePro FZE nun - man höre und staune - eine Niederlassung in der Schweiz gegründet.

Quelle und vollständiger Beitrag: inside mega-downloads

Interessant sind auch die Kommentare zu diesem Beitrag. Lesenswert.

22.11.08

Domains und Firmen von Fritzmann sind für'n "GULLI"

Neben den vielen Gaunereien, für die Valentin und Robert Fritzmann in den letzten Jahren verantwortlich waren, gab es auch zahlreiche Versuche der Herren ihren Namen in ein positives Licht zu rücken. Dazu wurden eine Menge Domains mit dem Namen Fritzmann registriert und als Blogs ins Netz gestellt. Auf den Inhalt der Domains kam es nicht an, denn der einzige Zweck der Seiten bestand darin, die Suchmaschinen zu überlisten. Wenn also jemand den Namen Fritzman als Suchbegriff verwendete, so wurden zunächst nur die eigenen Webseiten angezeigt. Andere Webseiten, mit kritischen Beiträgen und Warnungen wurden dadurch erst auf den folgenden Seiten des Suchergebnisses angezeigt.

Inzwischen ist Valentin Fritzmann noch einen Schritt weiter und hat mit seiner Firma Inqnet GmbH auch sein eigenes (angebliches) Verbraucherschutzforum:

  • gulli.com
  • board.gulli.com

Für viele User mag das gulli-board ja eine Informationsquelle darstellen. Ob auch alle dort veröffentlichten Inhalte objektiv sind darf mehr als bezweifelt werden. Schon länger wird dort für die Dienste aus dem Hause Fritzmann geworben.

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Im Gegenzug wird auf der Seite firstload.de darauf hingewiesen, dass der Dienst von Gulli empfohlen wird.

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Dass kritische Postings auf dem Gulli-Board unerwünscht sind, braucht eigentlich nicht extra erwähnt zu werden. Dennoch sei angemerkt, dass wir erst kürzlich darauf hingewiesen wurden. Ein User hatte auf die Abzocke des firstload-Nachfolgers Load.net aufmerksam gemacht und sich gewundert, dass das Posting kurz danach gelöscht war. Sein Fazit war dann, dass das gulli-board nur noch Zenzur und eine Werbeplattform für diese Gauner ist. Dieser Eindruck haben wir in unserer Redaktion auch seit einiger Zeit.