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03.08.12

Ermittlungen und Sicherungsmaßnahmen gegen INET-Dienstleistungen GmbH

In einem unter dem Az.: 257 UJs 727590/11 - VMA bei der Staatsanwaltschaft München I geführten Ermittlungsverfahren wegen Betruges zu Lasten der Geschädigten sind aufgrund laufender Ermittlungen folgende Tatsachen bekannt. Auf dem Konto der UniCredit Bank AG, ehemals HypoVereinsbank AG, Kontonummer 10030726, der Firma INET-Dienstleistungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zlatko ILIC, Nymphenburger Straße 4, 80335 München gehen Zahlungen aufgrund sogenannter Abofallen, sprich Geltendmachung unberechtigter Forderungen für Anmeldungen im Internet für sonst üblicherweise kostenlose Leistungen, ein.

Die unbekannten Täter versenden hierzu Schreiben mit Zahlungsaufforderungen, in denen sie den Empfängern vortäuschen, ein Inkassounternehmen zu sein. Die Zahlungsaufforderungen werden nicht unter der Firmenbezeichnung „INET-Dienstleistungen GmbH“ sondern unter der Firmenbezeichnung „Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH“ versandt. Als Geschäftsführer der Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH wird ebenfalls Zlatko ILIC aufgeführt.

Inhalte der Zahlungsaufforderungen sind unter anderem unberechtigte Forderungen für Anmeldungen im Internet für sonst üblicherweise kostenlose Leistungen über Websites wie z.B. www.web-downloads.net und www.win-loads.net. Den Forderungen wird dadurch Nachdruck verliehen, dass den Kunden für den Fall eines fruchtlosen Ablaufs der gesetzten Frist im Namen der Gläubigerin, der ESTESA Ltd., mit der gerichtlichen Geltendmachung der noch offenen Forderungen über einen Rechtsanwalt im Wege der Zwangsvollstreckung inkl. Gehaltspfändungen und SCHUFA-Einträgen gedroht wird. Die Empfänger der Schreiben werden aufgefordert, die Forderungen außergerichtliche zu begleichen und dazu eine Überweisung auf das Konto der Firma „Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH“ bzw. „INET-Dienstleistungen GmbH“ bei der HypoVereinsbank, Kontonr. 10030726, BLZ 70020270, zu tätigen.

Die Staatsanwaltschaft München I führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, folgende Vermögenswerte der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff StPO einstweilen gesichert :

Mit Beschlagnahme- und Pfändungsbeschluss des AG München vom 07.10.2011, Az.: II Gs 8688/11, wurde folgendes Konto beschlagnahmt und gepfändet:

  • Konto Nr. 10030726 (Kontoinhaber INET-Dienstleistungen GmbH) bei der UniCredit Bank AG, vertreten durch den Vorstand, Dienstleistungsbereich München, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Apianstraße 14, 85774 Unterföhring. Das Konto wies zum 03.11.2011 ein Guthaben in Höhe von € 13.273,35 aus.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111k StPO aus.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie – abgesehen vom oben genannten Sonderfall nach § 111k StPO – nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111g StPO) und/oder eines Rangrücktritts der Staatsanwaltschaft, zu dem wiederum eine richterliche Zulassung erforderlich ist (§ 111h StPO).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrecht erhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Quelle: Bundesanzeiger

08.09.11

Blue 180 ist doch kein Inkasso

Eine riesige Mahnwelle verunsichert seit einigen Tagen die Internetgemeinde. Laut Briefkopf nennt sich die Firma Blue 180 und fordert von den zahlreichen Opfern ausstehende Beiträge für angeblich abgeschlossene Dienstleistungsverträge von verschiedenen Downloadportalen. so u.a. für Win-Loads.net der Digital Equipment FZE, bzw. der Media Intense GmbH, sowie für web-downloads.net der Estesa GmbH und für mega-download.net der Load House FZE. Um die Drohkulisse in die Höhe zu treiben, bezeichnet sich die Firma als Inkassounternehmen. Als solches ist sie aber nicht zugelassen und folglich auch im Rechtsdienstleistungsregister nicht zu finden. Außerdem wurde im Handelsregister ein ganz anderer Unternehmensgegenstand angegeben.

Die geforderten Beträge sollen laut Mahnung auf ein Konto der Firma INET-Dienstleistungen GmbH eingezahlt werden. Das mag zunächst etwas irritierend sein. Aber die Blue 180 hat sich umbenannt und firmiert nun unter dem Namen INET-Dienstleistungen GmbH. Sonderbarerweise werden auch nach der Umbenennung nach Mahnungen mit dem alten Briefkopf und Impressum verschickt. Auch hinter der von BLUE 180 angegebenen Servicerufnummer (0180 5012165) ist kein aktiver Dienst gemeldet, denn laut Bandansage scheint sich ein Anrufer wohl verwählt zu haben und wird gebeten die Rufnummer zu prüfen.

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 190704 Bekannt gemacht am: 24.08.2011 12:00 Uhr

In ( ).
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

22.08.2011

Blue 180. Vermögensverwaltungs GmbH, München, Leopoldstraße 153, 80804 München. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: INET-Dienstleistungen GmbH. Geschäftsanschrift: Nymphenburger Str. 4, 80335 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Internetdienstleistungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie. Ausgeschieden: Geschäftsführer: St., Ursula, München, *11.01.1945. Bestellt: Geschäftsführer: Ilic, Zlatko, Wien, *17.06.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

Tipp der Verbraucherzentrale Hamburg:

  • Zahlen Sie nicht!
  • Bleiben Sie stur!
  • Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

01.09.11

Neues Inkasso mahnt für win-loads.net

So werden derzeit massenhaft Mahnungen für vermeintlich in Anspruch genommene Dienstleistungen von win-loads.net durch die Lande geschickt.

Moment, da war doch was? Genau. Für die Domember FZE / UG mahnte damals die Collector GmbH aus dem Netzwerk des Abzockers Babenhauserheide.

Spannend nun: die blue 180 Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in München war offenbar eine reine Vorratsgesellschaft und wechselte auch gleich den Firmennamen, als auch den eigentlichen Unternehmenszweck.

So wurde laut Handelsregister blitzschnell aus der "blue180 Vermögensverwaltungs GmbH" die "INET Dienstleistungen GmbH", ...

Quelle und vollständiger Bericht: Inside mega-downloads.net