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30.01.13

Telomax GmbH ist nun endgültig erloschen

Das schon seit längerer Zeit kränkelnde Abzockunternehmen telomax GmbH hat im Januar das Zeitliche gesegnet und wurde aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Da stellt sich die Frage, wo die Millionen geblieben sind, die durch die betrügerischen Aktivitäten der Firma eingenommen wurden.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 87585 Bekannt gemacht am: 14.01.2013 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Löschungen von Amts wegen

11.01.2013

telomax GmbH, Frankfurt am Main, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Quelle: Handelsregister

21.01.13

Prozess um Abzocke mit Handy-Anrufen

Das Handy klingelt nur ein mal. Ping! Der Angerufene hat keine Chance, rechtzeitig dranzugehen - und ruft die angegebene Nummer zurück, weil er denkt, es war etwas Wichtiges. Was die Menschen aber nicht wissen: Die Nummer ist kostenpflichtig, der Rückruf kostet 98 Cent. Auf diese Weise soll ein Betrüger-Trio fast 800.000 Handy-Besitzer abgezockt haben. Vor dem Landgericht Osnabrück hat am Donnerstag der Prozess gegen die Drei begonnen - wegen versuchten millionenfachen Handy-Betrugs.

Die zwei Männer aus Deutschland und Österreich und eine Frau, die auf Mallorca lebt, sollen vor rund sechs Jahren gemeinsam eine solche sogenannte Pinging-Aktion gestartet haben. Mithilfe eines Computers werden dabei innerhalb kurzer Zeit mehrere Millionen der beschriebenen Kurz-Anrufe getätigt. Da die Anrufe rund um Weihnachten kamen, dachten offenbar viele, sie würden Weihnachts- oder Neujahrswünsche erhalten. Davon geht zumindest die Staatsanwaltschaft aus.

Als sie nach dem Rückruf die Nachricht "Ihr Anruf wurde gezählt" erhielten, wurden mehrere Anrufer misstrauisch. Sie meldeten sich bei ihrem Telefonanbieter und erstatteten Anzeige. Daraufhin wurde die Nummer gesperrt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Norddeutscher Rundfunk

Bereits im Februar 2010 gab es ein Verfahren, in dem Ping-Betrüger von der Staatsanwaltschaft Osnabrück angeklagt wurden. Mitte des Jahres wurde jedoch von der Eröffnung des Verfahren abgesehen und vom Landgericht Osnabrück eingestellt. Für die Angeklagten Christian Ohme, Walter Toifl und Manuela Rehagel bedeutete das aber nur einen Aufschub, denn gegen den Beschluss hatte die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt. Dieser wurde im Dezember 2011 stattgegeben, so dass der Eröffnung des Betrugsprozess um Abzocke am Telefon beim LG Osnabrück nichts mehr entgegen stand.

24.12.12

Faustus Eberle zu Haftstrafe verurteilt

Knapp 3 Monate nach Prozessbeginn hat das Landgericht Frankfurt am Freitag (21.12.2012) die Urteile gegen Faustus Eberle und Kadrush Shijaku gefällt. Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wurde Faustus Eberle als Drahtzieher von betrügerischer Telefonabzocke der Projekte Winfinder, Windienst, Glücksfinder und Sofortgewinn verurteilt. Der mitangeklagte Kadrush Shijaku erhielt vom Gericht eine zweieinhalbjährige Haftstrafe. Kadrush Shijaku ist Geschäftführer des Call-Center in Prishtina (Kosovo), von dem die betrügerischen Anrufe erfolgten. Das Urteil lautet zwar nur auf versuchten Betrug, da nicht alle Opfer vernommen werden konnten. Die Aussagen von mehr als 200.000 Zeugen vor Gericht hätte wohl den Rahmen des Verfahrens gesprengt.

Die Angeklagten bestritten im Prozess zwar eine Betrugsabsicht, jedoch kam das Gericht zu einer anderen Einschätzung. Der vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten ihre "Kunden" schädigen wollten. Weil Faustus Eberle mit Scheinfirmen eine hochorganisierte kriminelle Struktur aufgebaut habe, wurde ihm der wesentlich größere Anteil zugerechnet. Auch wenn nirgendwo Eberle draufstand, es war aber immer Eberle drin.

Von einem Call-Center aus dem Kosovo wurden vorzugsweise ältere Personen angerufen um sie über den angeblichen Gewinn eines Gutscheins für Kosmetik bzw. eines Tankgutscheins zu informieren. Tatsächlich ging es den Betrügern aber nur um den Abschluss von nutzlosen Abo-Diensten. Bei der Berechnung der erwarteten Einnahmen ist das Gericht von einer Schadensumme ausgegangen, die bei knapp 200.000 Bestätigungsschreiben mehr als drei Millionen Euro beträgt. Abzüglich einer Stornoquote wurde ein Betrag angesetzt der für je zwei Wochen á 9,90 € für die von der Telomax GmbH abgerechneten Projekte betrug.

Nur wenige Tage vor dem Ende des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Beschlagnahme von Vermögenswerten als des Faustus Eberle bekanntgegeben. Neben Bargeld, Bankkonten Sowie Auto und Uhren gehören auch Sicherungshypotheken bezüglich des Immobilie im Frankfurter Hermesweg 14 dazu. Interessant ist dabei die Feststellung, dass im besagten Hermesweg 14 in Frankfurt die Firmen co-ncept GmbH und hg-com GmbH residieren bzw. residierten Bei dem Geschäftsführer der beiden Unternehmen handelt es sich um Christian Ohme, welcher als sich ja als Geschäftsführer der telomax GmbH den Zorn vieler Abzockopfer zugezogen hatte.

21.04.12

Wie Telefonkunden mit ungebechtigten Abbuchungen reingelegt werden

In einem der Bürotürme in Frankfurt am Main war noch bis vor kurzem eine Firma gemeldet, die über Jahre hinweg mindestens 100.000 Telefonkunden betrogen haben soll, die meisten davon Kunden der Telekom. Hier wurden mit kleinen Beträgen Millionen gemacht. Doris Müller-Scheu von der Staatsanwaltschaft Frankfurt über die Ermittlungen: ...

Auch Gertraud Kaufmann geriet in das Visier dieses Firmennetzes. Ständig bekam die Rentnerin unerwünschte Anrufe. Als ihr aber vor einiger Zeit jemand am Telefon mitteilte, sie habe einen Gutschein gewonnen, nahm die Frau das Angebot an.

Kurz darauf erhielt sie ihre Telefonrechnung und sah, dass ihr darauf von einer Firma names "Telomax" 33,28 netto zusätzlich in Rechnung gestellt wurden. Wofür dieser Betrag erhoben wurde, wusste die Telekom-Kundin nicht und ließ ihn sofort zurückbuchen.
Gewinnspielabo bei einer Briefkastenfirma

Auch anderen Kunden ging es so. Verbraucher die sich in Frankfurt beschwerten, bekamen zu hören, "Telomax" würde nur Geld für andere Firmen eintreiben, bei denen die Kunden ein Gewinnspielabo abgeschlossen hätten. Eine dieser Firmen ist "Winfinder". Das ist ein Gewinnspielanbieter, der als Adresse die britischen Jungfern-Inseln angibt, eine Inselgruppe weit weg in der Karibik. Doch am Sitz des Unternehmens existiert weder ein Büro, noch ein Firmenschild. "Winfinder" ist eine Briefkastenfirma und Teil eines Betruges, in den nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auch "Telomax" verwickelt ist ...

Quelle und vollständiger Bericht: ARD - plusminus

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

17.04.12

rbb-was! - Die win-finder Abzocke

Gut eintausend Polizeibeamte waren im Einsatz, um mehr als 50 Büros und Wohnungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu durchsuchen. Bei acht Tatverdächtigen klickten die Handschellen. Darunter befinden sich Verantwortliche einer Firma, über die „was!“ schon im vergangenen Jahr berichtet hatte. Sie sollen ab Ende 2010 mindestens 100.000 Besitzer von Festnetzanschlüssen betrogen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Bei den betroffenen Telefonkunden tauchten Gebühren auf der Rechnung auf, ohne dass sie eine teure Nummer gewählt haben.

Quelle und vollständiger Bericht: rbb - WAS!   —   zum Video

Quelle: Dailymotion - VerbraucherinfoTV

08.02.12

Verantwortliche des WinFinder-Betrugs festgenommen

Durchsuchungen und Festnahmen wegen des Verdachts auf groß angelegten bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrug

In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gemeinsam mit verschiedenen Dienststellen der Polizei in Frankfurt/M am Dienstag (7. Febr.) insgesamt  55 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet und im Wege der Rechtshilfe zeitgleich weitere 4 Beschlüsse in der Schweiz und 5 Beschlüsse in Österreich vollstreckt.

Das Verfahren richtet  sich derzeit gegen insgesamt 14 Beschuldigte im Alter von 26 bis 58 Jahren.

8 Personen, darunter der mutmaßliche Kopf der Bande, seine „rechte Hand“ sowie der Geschäftsführer der Firma Telomax GmbH wurden aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen und werden dem Haftrichter vorgeführt. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial in den Durchsuchungsobjekten sichergestellt.

Die Beschuldigten sollen sich eine neu ins Telekommunikationsgesetz eingefügte Vorschrift zunutze gemacht haben, wonach sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung vom Netzbetreiber eingezogen werden können. Der Forderung muss eine Dienstleistung zugrunde liegen, bei der die Vertragspartner im Rahmen einer Telefonverbindung einen Berechtigungscode vereinbart haben.

Der mutmaßliche 31-jährige Kopf der Bande hat offensichtlich erkannt, dass diese Art der Abrechnung die Möglichkeit bietet, leichter als über einen Lastschrifteneinzug vermeintliche Forderungen einzuziehen, da diese Art des Inkasso in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist und etroffene somit bei der ausgewiesenen „Mehrwertdienstleistung“ nicht ohne weiteres an einen unberechtigten Forderungseinzug denken. Zudem werde eine Vielzahl von Telefonkunden mangels entsprechender Prüfung der Telefonrechnung den Einzug der unberechtigten Forderung nicht bemerken.

Spätestens ab 22.7.2010 sollen die Beschuldigten diesen Plan umgesetzt haben.
Es wurden Datensätze zumeist älterer Personen erworben. Diese Personen wurden aus Call-Centern in Pristina/Kosovo und Sofia/Bulgarien  angerufen z.B. mit der Behauptung, sie hätten einen Kosmetikgutschein über 100 € gewonnen. Um angeblich die persönlichen Daten und die Lieferdaten zum Zwecke der Zustellung des Gewinns abzugleichen, wurde gebeten, einer Aufzeichnung des folgenden Gesprächs zuzustimmen. In diesem Gespräch sollen die Teilnehmer dann durch irreführende und manipulative Gesprächsführung dazu gebracht worden sein, verschiedene Fragen mit „ja“ zu beantworten. Diese bewusst selektive Aufzeichnung des Gesprächs sollte den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über die Eintragung in über 200 Gewinnspiele mit angeblich monatlichen Gewinnchancen bis zu einer Million Euro zum wöchentlichen Abonnementpreis von 9,90 € nach außen hin dokumentieren. Bei diesem Gespräch wurde den Kunden auch der Berechtigungscode genannt, um die Voraussetzungen für den Forderungseinzug nach dem Telekommunikationsgesetz zu erfüllen. Nach dem Telefonat wurde über eine weitere Firma, den sog. Carrier,  das Inkasso über den Telefondienstleister vorgenommen.

Der 31-jährige Beschuldigte soll nicht nur die Einrichtung der Call-Center initiiert haben sondern auch die Firma Telomax GmbH als Carrier eingebunden haben, die einen sog. Fakturierungs- und Inkassierungsvertrag mit den Netzbetreibern hatte. Der ebenfalls beschuldigte Geschäftsführer dieser Firma soll in den Tatplan eingeweiht gewesen sein. Die Anbieterfirmen für den angeblichen Gewinneintragungsdienst und somit die vermeintlichen Inhaber der eingezogenen Forderungen waren Firmen auf den British Virgin Islands und in den USA.
Wenn also ein Kunde die angebliche Mehrwertdienstleistung hinterfragen wollte, wurde er vom Netzbetreiber an den Carrier Telomax verwiesen, der wiederum an die im Ausland ansässige Firma weiter verwies, was den Geschädigten die Reklamation unmöglich machte.

Insgesamt soll die Firma Telomax auf diese Weise bereits mindestens 1,623 Millionen Euro vereinnahmt haben; weitere 810.000,- €, die von der Firma Telomax beansprucht werden, wurden mittlerweile von der Telekom aufgrund von Auszahlungsverboten der Bundesnetzagentur auf ein Notaranderkonto einbezahlt. Etwa die Hälfte des an die Firma Telomax gezahlten Geldes soll an den 31-jährigen mutmaßlichen Kopf der Bande geflossen sein.
Gegen ihn und den Geschäftsführer der Telomax wurden dingliche Arreste in Höhe von 1,6 Millionen € ausgebracht.

In einer weiteren Tatvariante wurden Personen angerufen und ihnen Benzingutscheine im Wert von 10 € aus einer angeblichen Verlosung in Aussicht gestellt. Um den Gewinn abzurufen, sollten sie eine 0800er Nummer anrufen. Dort lief ein Band, das in schneller Sprechfolge das Gewinnspiel anbot und die Anrufer animierte, die Ziffern 1 und 9 zu wählen, wodurch sie, ohne dies zu erkennen, ihre Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit einem Gewinnspieleintragungsdienst gaben. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist derzeit von mindestens 100.000 geschädigten Personen in Deutschland auszugehen.

Bei den gestrigen Durchsuchungen waren ca. 1000 Polizeibeamte und 10 Staatsanwälte im Einsatz, der sich dank der hervorragenden Vorarbeit der Frankfurter Polizei ausgesprochen erfolgreich gestaltete.

Quelle: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

08.12.11

Betrugsprozess um Abzocke am Telefon beim LG Osnabrück

Kann Telefonabzocke eine legale Sauerei sein? Diese Frage steht im Zentrum eines Betrugsprozesses vor dem Landgericht Osnabrück, der bundesweite Brisanz aufweist. Dort müssen sich seit gestern drei Angeklagte verantworten. ...

... Für viele Bürger dürfte es wohl schwer vorstellbar sein, doch der Richter des Landgerichts Osnabrück hatte das Verfahren zunächst nicht eröffnet, da keine strafbare Handlung gesehen wurde.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde ein – erfolgreich! Jetzt muss derselbe Richter in Osnabrück in diesem Ping-Skandal doch urteilen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Bei dem vorzeitig eingestellten Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 KLs 38/09 sollten eigentlich die betrügerischen Ping-Anrufe aus Dezember 2006 verhandelt werden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft richtete sich schon zum damaligen Zeitpunkt gegen Christian Ohme, Walter Toifl und Manuela Rehagel.

Zum Hintergrund des Verfahrens beschreibt das Landgericht Osnabrück, in einem Hinweis auf den Prozess, den Ablauf der mutmaßlich betrügerischen Telefonabzocke folgendermaßen:

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich im November 2006 verabredetet zu haben, im Dezember 2006 eine sog. Pinganrufaktion mit hochpreisigen 0137-7- Mehrwertdienstenummern durchzuführen.

So sollen in dieser Zeit mehrere Millionen Mobiltelefonnummern in ganz Deutschland rechnergesteuert so kurz angewählt haben, dass - wenn überhaupt - nur ein einmaliges Klingeln ertönte und der Angerufene deshalb keine Möglichkeit hatte, das Gespräch anzunehmen. Zahlreiche Angerufene sollen die Fehlvorstellung gehabt haben, ein Familienmitglied habe aus wichtigem Anlass angerufen und sollen dann zurückgerufen haben. Der teure Rückruf war vollkommen nutzlos und uninteressant für die Geschädigten. Bis zur Sperrung der Nummern soll in mindestens 785.000 Fällen zurückgerufen worden sein. Für die hiervon berechneten mindestens 660.000 Telefonate sollen den Anrufern bei 0,98 € pro Anruf Kosten in Höhe von insgesamt mindestens 645.000 € entstanden sein.

Quelle: Landgericht Osnabrück

Als Verteidiger eines Angeklagten war der Heidelberger Anwalt Georg Meyer-Wahl im Prozess anwesend. Für den Angeklagten dürfte das sicher eine gute Wahl sein, denn Georg Meyer-Wahl kennt sich ja mit betrügerischer Abzocke bestens aus, wie z.B. die aktuellen Vorkommnisse um den Telefonbetrug von "Lotto 3000" belegen. Aber auch schon früher ist der Name des Anwalts aufgefallen. Unter anderem waren auch Jürg Kramer und Georg Meyer-Wahl Mitglieder des Verwaltungsrates der Schweizer Firma Inphone AG. Durch das Firmendomizil im schweizerischen Zug ergibt sich eine weitere Verflechtung zum sogenannten Zuger Kreisel der Swiss Connection.

21.04.11

Nachfolger der Teleshop Versandhandels AG kooperiert mit Telomax-Clan

Gemeint ist die gerade bei MDR-Escher thematisierte DMS Trading GmbH aus der Schweiz, der Nachfolger der Teleshop Versandhandels AG aus Liechtenstein, die ihren kostenpflichtigen Telefon-Support über eine 11859 - Die Auskunft GmbH angeboten hat - man schaue und staune, wer sich für dieses Unternehmen verantwortlich zeichnet:

Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 708957 Bekannt gemacht am: 19.03.2010 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen

18.03.2010

11859 - Die Auskunft GmbH, Mannheim, Heppenheimer Straße 23, 68309 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.1998 mit Änderung; zuletzt geändert am 07.01.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 87543) nach Mannheim verlegt. Bisher: "telomax GmbH"; Geschäftsanschrift: Heppenheimer Straße 23, 68309 Mannheim. Gegenstand: Telekommunikationsdienstleistungen und der Handel mit Hard- und Software. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Woitinek, Raimund, Fürth, *15.08.1960 einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ohme, Christian, Klein-Winternheim, *29.06.1975.

Oha, Google weiß mehr - ich sage nur Klingelingeling oder besser Pingelingeling...

...im Forum von Computerbetrug.de gibt es nähere Infos zu den "Geschäftstätigkeiten".

Wie einem Schreiben der DMS Trading aus November 2010 auf dem Blog von Rechtsanwalt Philipp C. Munzinger zu entnehmen ist, blieb man dem Telomax-Clan treu. Das zeigt auch ein Blick in das aktuelle Impressum der DMS Trading unter dms-tv.ch:

Ob sich die Schweizer Behörden ähnlich verhalten werden wie die Liechtensteiner, darf eher stark bezweifelt werden - es bleibt die Erkenntnis vom üblichen Sumpf.

Quellen: Handelsregister und abzocknews.blogspot.com

17.03.11

Telefon-Abzocke für windienst und win-finder

Wer seine Telefonrechnung öffnet, den kann eine böse Überraschung erwarten: Firmen, von denen wir noch nie gehört haben, buchen einfach Geld ab. Die Landesschau hat bereits darüber berichtet und viele von Ihnen haben sich daraufhin bei uns gemeldet. Deshalb sind wir der Sache jetzt mal auf den Grund gegangen: Wie gehen solche Abzocker vor?

Quelle: SWR Landesschau vom 07.03.2011

Quelle: Youtube - scamnewsTV

PS: Leider wird am Ende des Berichts das Märchen von der 6-Wochenfrist wiederholt. Unberechtigte Abbuchungen können bis zu 13 Monaten wieder zurückgeholt werden.

15.03.11

Betrugsmasche: Per Anruf in die Telefon-Falle

Wer aus heiterem Himmel von Fremden angerufen wird, die zum Gewinn eines Kosmetikgutscheins über 100 Euro oder anderen tollen Sachen gratulieren, sollte sofort auflegen. Lässt sich der Angerufene neugierig in ein Gespräch verwickeln, landet er postwendend in der Abo-Falle. Spätestens mit der nächsten Telefonrechnung hat er dann Kosten von 9,90 Euro am Hals – pro Woche. ...

Auf der nächsten Telefonrechnung der Telekom oder von Mitbewerbern finden Betroffene unter „Beträge anderer Anbieter“ den ominösen Posten über ein „Mehrwertdiensteabo“ für 9,90 Euro. Pro Woche. Grundlage ist ein angeblicher Vertrag mit Gewinnspieleintragungsdiensten wie winfinder.com oder glücksfinder.net, der die Teilnahme bei 200 Gewinnspielen sichert. Gefordert wird das Geld meist von der „telomax GmbH“ aus Frankfurt am Main ...

Quelle und vollständiger Bericht: op-online

22.02.11

Telekom stoppt Abrechnungen für telomax

Die Deutsche Telekom hat beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter telomax erwirkt. Das Unternehmen kann gegen diese Verfügung noch Rechtsmittel einlegen. Hintergrund des Rechtsstreits sind zahlreiche Beschwerden von Kunden, die Forderungen von telomax auf ihrer Telefonrechnung nicht nachvollziehen konnten. Die Telekom wird den Abrechnungsvertrag (Fakturierung und Inkasso) mit telomax fristlos kündigen. Telekom-Kunden erhalten damit keine weiteren Forderungen dieses Unternehmens mehr auf ihrer Telefonrechnung.

Die Telekom ist vertraglich verpflichtet, Leistungen Dritter über ihre Telefonrechnungen abzurechnen. Basis dafür ist das Telekommunikationsgesetz. &bgquo;Wir dulden aber keine Geschäftsmodelle, bei denen sich Kunden über unsere Rechnung betrogen fühlen&lgquo;, betont Niek Jan van Damme, Deutschland-Chef der Telekom. Der Konzern kann Leistungen Dritter nicht prüfen. Es gibt dafür auch keine gesetzliche Grundlage. Aufgrund der Vielzahl von Kundenbeschwerden hatte die Telekom telomax aber bereits im vergangenen Jahr abgemahnt. Nachdem Kunden inzwischen eidesstattlich versichert haben, keinen Vertrag mit telomax eingegangen zu sein, konnte die Telekom eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen und hat somit eine Grundlage, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Die Bundesnetzagentur hatte bereits im Dezember ein so genanntes Fakturierungsverbot für Leistungen von telomax erlassen - dieses bezog sich allerdings nur auf bestimmte Artikelleistungsnummern, die telomax damals für die Abrechnung ihrer Leistungen genutzt hatte. telomax änderte daraufhin einfach die Artikelleistungsnummern und ließ die gleichen Leistungen weiterhin abrechnen. Ein weiteres Fakturierungsverbot der Bundesnetzagentur vom 11. Februar 2011 ist nun deutlich weitreichender gefasst.

Um ihre Kunden vollumfänglich davor zu schützen, dass telomax erneut höchst umstrittene Forderungen über ihre Telefonrechnung abrechnen lässt, hat sich die Deutsche Telekom zur fristlosen Kündigung des Abrechnungsvertrags entschlossen.

Quelle und vollständige Pressemitteilung - Telekom

30.01.11

Inkassoverbot für telomax-Forderung

Seit Wochen beschweren sich Brandenburger bei der Verbraucherzentrale über eine neue Abzockmasche per Telefon: Bei einem unzulässigen Werbeanruf wurde ihnen zunächst ein Kosmetikgutschein versprochen und nebenher erwähnt, dass sie auf einer Gewinnspielseite eingetragen würden. Angeblich für die individuelle Auswahl der Kosmetik und die Zusendung fragte man das Geburtsdatum und die Adresse ab. Als dann der Kosmetikgutschein im Briefkasten lag, lasen die Betroffenen überrascht, dass sie den Absender zur Anmeldung auf einer Internetseite wie win-finder.com, windienst.net oder gluecksfinder.net bevollmächtigt hätten. Dafür benötigt man lediglich Telefonnummer und Geburtsdatum…

"Neu ist hier, dass die Unternehmen nicht nur einen ungewollten Vertrag unterschieben, sondern die verlangten Beträge von 9,90 Euro wöchentlich auch gleich über die Telefonrechnung kassieren lassen", prangert Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg das perfide Vorgehen an. Unter dem Stichwort "Beträge anderer Anbieter" erscheine eine Forderung von der telomax GmbH, die die Forderung für eintreibt. Obwohl Betroffene übereinstimmend schildern, kein Einverständnis für einen kostenpflichtigen Vertrag gegeben zu haben, müssen sie sich nun aktiv gegen wirtschaftliche Schäden durch diese Forderungen wehren. Der Verbraucherschützer rät: "Verbraucher sollten per Einwurfeinschreiben gegenüber dem Netzbetreiber erklären, dass sie diese unberechtigte Forderung nicht bezahlen, und ihre Überweisung entsprechend kürzen oder bei Lastschriftverfahren jeden Monat den strittigen Betrag zurück buchen." Er weiß aus Beratungsgesprächen, wie mühselig und unübersichtlich das ist: "Viele Verbraucher werden so systematisch zermürbt, so dass sie schließlich genervt aufgeben und zahlen."

Inzwischen hat die Bundesnetzagentur aufgrund massiver Beschwerden für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Ob das auch den eigenen Fall betrifft, können Betroffene auf ihrer Homepage unter www.bundesnetzagentur.de nachlesen. Wer selbst nicht ins Internet gehen kann, erhält in jeder Verbraucherberatungsstelle dazu Auskunft. Das Verbot gilt rückwirkend ab 30. März 2010 und übrigens nicht nur für die telomax, sondern auch für die Netzbetreiber, die diese Forderungen in die Telefonrechnung an Verbraucher geltend machen. Beträge, die die Festnetzbetreiber Telekom Deutschland GmbH, 1&1 Internet AG, Vodafone und neuerdings auch örtliche Kabelnetzbetreiber in der Vergangenheit bereits in Rechnung gestellt haben, können also zurück verlangt werden. Neue Forderungen der telomax GmbH sollten Betroffene nicht zahlen, gegen diesen unberechtigten Teil der Rechnung beim Netzbetreiber Widerspruch einlegen und den Vorgang der Link öffnet in neuem FensterBundesnetzagentur melden. "Die Verbraucherzentrale bietet über ihre Beratungsstellen nicht nur persönlichen Rat, sondern auch einen Musterbrief sowie den Kontakt zur Bundesnetzagentur."
Übrigens läuft trotz des Verbots die Telefonwerbung für "Kosmetikgutscheine" unverfroren weiter. Nach Verbraucherberichten werden neuerdings die Kosten von 9,90 Euro sogar angesagt - allerdings erst am Ende des Gesprächs, und bei Einwendungen wird aufgelegt.

Um sich generell gegen Schäden durch solche Abzocke zu wappnen, rät Verbraucherschützer Richter: "Kontrollieren Sie Ihre Telefonrechnungen in Papierform oder Online permanent auf Unregelmäßigkeiten und wehren Sie sich gegen unklare Abzüge!"

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

Mit Gutscheinen in eine Gewinnspielfalle gelockt

Callcenter-Mitarbeiter sind oft Verkaufsprofis. Dafür nutzen sie unterschiedliche Maschen. Eine davon ist beispielsweise, Gutscheine vordergründig in Aussicht zu stellen. Die eigentlichen Kosten der Dienstleistung werden nur beiläufig erwähnt und einfach von der Telefonrechnung abgebucht.

.....

Zwei Firmen treten dabei in Erscheinung: Eine sitzt auf den Bahamas. Sie organisiert offenbar die Anrufe. Die andere ist eine Telekommunikationsdienstleistungsfirma in Frankfurt am Main, die das Inkasso über die Telefonrechnung übernimmt. Nach Darstellung dieser Firmen schließen die angerufenen Verbraucher am Telefon einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst ab. Die Kosten für diesen Dienst betragen 9,90 Euro pro Woche. Die betroffenen Verbraucher sind sich jedoch sicher, dass sie keinen Vertrag abgeschlossen haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: MDR - Escher

Quelle: Youtube - scamnewsTV

test warnt vor Gewinnspieldienst der Telomax

80 000 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe zählte allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr. Das neue Gesetz wirkt offenbar gar nicht. Wie übel abgezockt wird, zeigt ein Fall, bei dem die Bundesnetzagentur eingriff: Die „telomax“ rief Verbraucher an, verbotenerweise mit unterdrückter Rufnummer, und versprach einen 100-Euro-Gutschein als Gewinn. Während des Telefonats, so behauptete telomax, schlossen die „Kunden“ angeblich einen Vertrag mit einem Gewinnspieldienst, zum Beispiel www.win-finder.com oder www.gluecksfinder.net. Kosten: 9,90 Euro – pro Woche! Das Geld wurde per Telekom-Rechnung abgebucht.

Das hat die Netzagentur nun verboten. Die Telekom darf nicht mehr das Inkasso für telomax betreiben. Und niemand muss solche Abbuchungen akzeptieren.

Tipp: Wer bei telomax schon gezahlt hat – dann tauchen auf der Telekom-Rechnung die Artikelnummern 61404 oder 83917 auf –, kann das Geld zurückfordern. Musterbriefe stehen unter www.vz-nrw.de. Auch wer bei einem anderen Telefonanbieter als bei der Telekom ist, sollte nicht zahlen und die Bundesnetzagentur informieren: Nördeltstraße 5, 59872 Meschede, Tel. 02 91/9 95 52 06, rufnummernmissbrauch(ät)bnetza.de. Bei Werbeanrufen gibts sonst nur einen Rat: Sofort auflegen.

Quelle: Test.de

28.01.11

Telomax mit Abzocktour auch im Saarland aktiv

Auf eine Abzock-Masche der Firma "telomax GmbH" weist Hans Joachim Müller aus Friedrichsthal hin. Der Telekommunikations-Dienstleister hätte die Telefongesellschaft des SZ-Leserreporters beauftragt, 79,21 Euro von dessen Konto abzubuchen, obwohl er nach eigener Aussage keine Leistung beanspruchte. ...

... Ihre Forderung machte die Firma auf der Rechnung des Telefon-Anbieters unter der Position "Beträge anderer Anbieter" geltend. Schröder rät, die Abrechnungen zu prüfen, seinem Anbieter unberechtigte Forderungen mitzuteilen und diese zu kürzen. Zudem müsse der Betrag unbedingt direkt beim jeweiligen Rechnungssteller reklamiert werden. Dessen Anschrift sei auf der Telefonrechnung aufgeführt, dort sollten die Betroffenen einen Vertrags-Nachweis verlangen. Außerdem sollte dieser widerrufen und angefochten werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

25.01.11

Telomax GmbH erneut die Abrechnung verboten von BNA

Bundesnetzagentur untersagt erneut Abrechnung von unerlaubt beworbenen Gewinnspieleintragsdiensten über Telefonrechnungen

Die Bundesnetzagentur hat erneut für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Produkt IDs 11004 und 12000 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Die Eintragsdienste werden zuvor z. B. unter dem Namen "www.win-finder.com" rechtswidrig telefonisch beworben. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010.

Das nunmehr ausgesproche Verbot bezieht sich wie bereits die Bescheide vom 22.12.2010 auf die seit September 2010 bei der Bundesnetzagentur in zunehmendem Maße eingegangenen Beschwerden, in denen Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer schildern (nähere Informationen zu den Bescheiden vom 22.12.2010, die die auf Telefonrechnungen der Telekom aufgeführten Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 betrafen, erhalten Sie unter:
Pressemitteilung Abrechnung Gewinnspieleintragsdienste

Aus den Beschwerdeschreiben geht hervor, dass den Betroffenen in den Telefonaten zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wird. Während des Gesprächs schließen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst – "www.win-finder.com", „www.windienst.net“ oder "www.glücksfinder.net" – ab. Die Kosten für den Eintragsdienst betragen 9,90 Euro brutto bzw. 8,32 Euro netto in der Woche.

Die telomax GmbH macht diese Beträge gegenüber betroffenen Verbrauchern dann über deren Telefonrechnungen geltend. Das Entgelt wird z.B. unter den Überschriften „Beträge anderer Anbieter“ oder „Verbindungen über andere Netzbetreiber“ nebst Mitteilung der Adresse der telomax GmbH aufgeführt. Zumeist erfolgt dies unter zusätzlicher Angabe der Produkt ID 12000 als „Premium Abonnement Services www.tel-and-pay.de“ oder der Produkt ID 11004 als "Mehrwertdiensteabonnements".

Die von der Bundesnetzagentur nunmehr verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Produkt IDs geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. Wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollten Betroffene ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld zurückzufordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf von der telomax GmbH in Rechnung gestellte Produkt ID, sollte der Verbraucher zunächst bei seinem jeweiligen Telefonanbieter die Produkt ID erfragen, um zu prüfen, ob das ausgesprochene Verbot auch die ihm berechnete Leistung betrifft.

Der Bundesnetzagentur bittet um Mitteilung durch die von der oben beschriebenen rechtswidrigen Vorgehensweise betroffenen Verbraucher, auf deren Telefonrechnungen andere Artikel-/Leistungsnummern als die 61404 und 83917 sowie andere Produkt IDs als die 11004 und die 12000 angegeben sind.

Quelle: Bundesnetzagentur - Aktuelle Hinweise

Bei Anruf Abo: Eine neue Masche im Callcenter

Viele Telefonkunden reiben sich in zurzeit verdutzt die Augen nach Erhalt ihrer Telefonrechnung: Unter "Beträge anderer Anbieter" tauchen unerklärliche Rechnungspositionen für ein ominöses "Mehrwertdiensteabo" auf. Und das, obwohl auch laut Telefonrechnung ausdrücklich keine teure 0900- oder 0137-Nummer Nummer gewählt wurde.

Markt-Zuschauer berichten, dass sie vor Erhalt solcher Rechnungen einen Callcenter-Anruf erhalten hatten. Dabei wurde ihnen zum Gewinn eines Kosmetik-Gutscheins gratuliert. Außerdem soll ihnen ein Abo für einen Gewinnspieleintragsdienst angeboten worden sein, das mit der Telefonrechnung bezahlt werde. Selbst wenn das Angebot abgelehnt wurde, erschienen diese Gebühren auf der Telefonrechnung. Abo-Gebühren auf der Telefonrechnung, ohne dass irgendwo angerufen worden ist - wie kann das sein?

Gründe dafür, dass unseriöse Firmen offenbar leichtes Spiel haben:

  1. Eine wenig bekannte Bezahlfunktion - in Fachkreisen als sogenannter Event-Tarif bekannt
  2. Schwachstellen im Abrechnungsprozedere zwischen Telekommunikationsunternehmen sind offenbar der Grund, weshalb unseriöse Firmen hier leichtes Spiel haben.
Widerspruch einlegen

Tauchen solche unbegründeten Forderungen auf der Telefonrechnung auf, ist leider ein wenig Schreiberei erforderlich, nämlich:

  1. Ein schriftlicher Widerspruch beim Telefonanbieter, der die Rechnung erstellt hat.
  2. Ein schriftlicher Widerspruch beim Anbieter, der unter "Beträge anderer Anbieter" gelistet ist.

Falls der Betrag bereits abgebucht worden ist, kann eine Rückbuchung des strittigen Teilbetrags über die Bank in Betracht kommen, gegebenenfalls auch eine Kündigung der Einzugsermächtigung.

Quelle und Video: NDR - Markt

Quelle: Youtube - scamnewsTV

WISO ermittelt: Teure Telefonrechnung

Wer per Telefon Dienstleistungen bei Dritten bestellt, kann diese über die Telefongesellschaft abrechnen lassen. Dubiose Firmen nutzen diese Möglichkeiten gerne. Ein Fall für WISO ermittelt!

Quelle: ZDF - Wiso

Zu den zuvor erwähnten dubiosen Firmen gehört auch die Telomax GmbH, denn gegen dieses Unternehmen ermittelt derzeit die StA wegen Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs.

Quelle: Youtube - scamnewsTV

13.02.10

Ping-Betrüger von StA Osnabrück angeklagt

Wegen betrügerischer Lockanrufe hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück drei Männer aus Österreich, Rüsselsheim und Fürth sowie eine Frau aus Dortmund angeklagt. Ihnen wird Betrug im besonders schweren Fall vorgeworfen.

Das Quartett soll zwischen dem 22. und 28. Dezember 2006 per Computer millionenfach deutsche Handynummern angewählt haben. Drückten Angerufene die Rückruftaste, wählten sie eine teuere 0137er-Nummer und erhielten nur die Ansage, dass der Anruf gezählt wurde, ...

... Von dem ergaunerten Geld in Höhe von 654 000 Euro hätten die Beschuldigten nichts bekommen, sagte Retemeyer. Das Telefonunternehmen habe die Auszahlung verhindert, nachdem es von den Ermittlungen erfahren habe.

Die mutmaßlichen Betrüger hätten sich die Handynummern besorgt und dann die Anrufaktion absichtlich in die Weihnachtszeit gelegt. "Das war ausgerechnet zu einer Zeit, in der viele mit einem Anruf rechnen", sagte Retemeyer. Dass es sich bei dem verpassten Gespräch nicht um den langerwarteten Anruf von Verwandten oder Freunden handelte, sondern um eine teuere 0137er-Nummer sei kaschiert worden, indem die Landeskennung für Deutschland - "+49" - vor die Nummer gestellt worden sei. "Das erkennen viele Leute nicht als teure Nummer." Allerdings gehörte auch ein Osnabrücker Polizeibeamter zu den Angerufenen, der sofort mit den Ermittlungen begann. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelsblatt

PS: Seit 2006 berichteten Betroffene im Forum von Boocompany über diese dreiste Masche des Ping-Betrugs mit den 0137er-Rufnummern. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. In diesem Fall hat es immerhin drei Jahre gedauert, ehe Anklage erhoben wurde gegen die Beschuldigten.

Am 29.12.2009 wurde von der Staatsanwaltschaft Osnabrück beim Landgericht Osnabrück unter dem Aktenzeichen 10 KLs 38/09 Anklage gegen

Walter T.
Christian O.
Raimund W. und
Manuela R.

wegen des Verdachts des Betruges im besonders schweren Fall erhoben.

Hierbei geht es um betrügerische Ping-Anrufe vom 22.12.2006 bis 28.12.2006 aus dem Block 01377170-140 bis -159 mit vorangestellter Länderkennung +49137.

Quelle: forum.boocompany

Update: 1. Juni 2010

Vor wenigen Tagen teilte das Landgericht Osnabrück seinen Beschluss in der Strafsache gegen die Beschuldigten mit. Daraus geht hervor, dass von der Eröffnung eines Verfahrens abgesehen und die Sache eingestellt wird.