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23.01.14

Warnung vor "Expo Guide"

Das Landratsamt in Weilheim warnt „aus gegebenem“ Anlass vor einer Firma namens „Expo Guide S de RL de CV“. Wie es in einer Mitteilung heißt, fordere das Unternehmen Firmen dazu auf, ihre „bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis des „Expo-Guide“ zu aktualisieren. Dabei berufe es sich auf die Verbindung der Firmen zur Oberlandausstellung (Orla) und will laut Landratsamt so den Eindruck erwecken, eine Service-Leistung im Auftrag der Orla zu erbringen. Das Landratsamt distanziert sich aber ausdrücklich ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

Auch Polizei und Justizanstalt waren Opfer von Betrug

Ein Deutscher und ein Spanier sollen mit ihren Aktivitäten von März 2008 bis Februar 2013 einen finanziellen Schaden von bis zu 650 Millionen Euro verursacht haben - europaweit. Teilweise allerdings blieb es nur beim Versuch. Jede Menge Geschädigte gibt es auch in der Steiermark. Mit Formularen, die sie ausschickten, sollen die zwei Angeklagten angeboten haben, Einträge in ein professionelles Branchenbuch vorzunehmen. Viele Adressaten waren interessiert und gingen kostenpflichtige Verträge ein.

Die beiden Angeklagten verwendeten dafür einen Namen, der einem in Österreich bekannten, seriösen Unternehmen zum Verwechseln ähnelt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kleine Zeitung

10.11.13

Torwart wegen gewerbsmäßigem Betrug vor Gericht

Als Räuber bereits vorbestraft und unter Bewährung stehend, hat er laut Anklage 2012 in der Bewährungszeit geschäftsmäßig ein Betrugsmodell praktiziert. Das brachte ordentlich Geld. ...

Offertenbetrug nennt sich das Modell: In großem Stil hat Dennis R. Firmen rechnungsähnliche Schreiben zukommen lassen. Er war Inhaber der Firma Industrie & Gewerberegister Zentrale (IGZ). Die Schreiben erweckten den Anschein, dass es um Einträge oder Änderungen im Handelsregister geht. 473,62 Euro sollten binnen sieben Tagen gezahlt werden. ...

Die Adresse „Im Medienpark 8“ war innerhalb der Wiesbadener Fußballmannschaft zeitweise sehr beliebt, zwei Mitspieler der Saison 2011 ließen über diese Adresse ebenfalls ihre Betrugsgeschäfte mit vorgetäuschten Registereinträgen laufen: Faisal D. und Yusuf C.. Verwaltung für Gewerbe&Handelsregister hatte sich Yusuf C. als Namen ausgedacht, Faisal D. war Inhaber einer HGVZ. ...

Die Polizei hat das Verfahren gegen Said N. abgeschlossen, gegen Yusuf C. wird noch ermittelt, gegen Faisal D. hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, Dennis R. steht vor Gericht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wiesbadener Kurier

Polizei warnt vor Branchenbuch-Verlag

Mit einem amtlich aussehenden Schreiben des „Deutschen Branchenbuch Verlages“ aus Nürnberg konfrontiert wurden in letzter Zeit bundesweit zahlreiche Gewerbetreibende und Selbstständige. Was sich auf den ersten Blick wie eine Überprüfung und die Möglichkeit einer Korrektur der auf einem Formular bereits eingetragenen Daten des Betriebes darstellte, hatte dann oftmals nachträglich noch für Ärger und Frustration bei den Betroffenen gesorgt. Denn erst beim verspäteten Lesen des Kleingedruckten oder nach Eingang einer Rechnung über 1548 Euro hatten die Angeschriebenen oftmals registriert, dass sie in eine Abo-Falle getappt waren. Denn mit der geforderten Unterschrift auf dem Formular hatten sie ein Zweijahres-Abo für den Eintrag im „Branchenbuch“ abgeschlossen, für das Gesamtkosten in Höhe von mehr als 3000 Euro anfallen.

Schon seit Jahren „werben“ dubiose Geschäftemacher mit solchen Aktionen bei Gewerbetreibenden regelmäßig um den Abschluss von kostspieligen Jahres-/ oder Zweijahresverträgen. Hierzu bedienen sie sich immer wieder neuen, meist amtlich klingenden Firmennamen und ständig wechselnden Firmenanschriften. Da derartige Schreiben neuerdings auch wieder bei Betrieben und Gewerbetreibenden im Bodenseekreis eingegangen sind, rät die Polizei die Betroffenen um erhöhte Vorsicht. Vor einer übereilten Rücksendung des unterschriebenen Formulars sollte unbedingt das Kleingedruckte gelesen werden. Denn erst dann erschließt sich der Inhalt des mit der geleisteten Unterschrift zustande gekommenen Vertrages. Weitere Auskünfte, wie Sie sich vor Betrügereien aller Art schützen können, können bei den Polizeilichen Beratungsstellen oder im Internet unter www.polizei-beratung.de eingeholt werden.

Quelle: Polizeidirektion Friedrichshafen

20.09.13

Warnung vor Anzeigenbetrügern

Seit dem letzten Monat mehren sich die Warnungen diverser Städte und Gemeinden vor der Firma "Werbeagentur Magic Reklam“ mit Firmensitz in Kadiköy/Türkei. Die Agentur wirbt bei Gewerbetreibenden um Inserate für Bürger- oder Informationsbroschüren. Den potentiellen Opfern der betrügerischen Abzocke gegenüber wird der Eindruck erweckt, man sei von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde dazu beauftragt worden.

Nach einem vorhergehenden Telefonat erhalten die Geschäftsleute ein Fax, mit dem die Inserate bestätigt werden sollen. Fallen Sie nicht auf die täuschend echt aussehenden Offerten herein, denn aus dem Kleingedruckten wird ersichtlich, dass es sich um ein Dreijahres-Abo für ein eher unbekanntes Onlineportal handelt. Dafür werden dann jährliche Kosten in Höhe von ca. 800,- € in Rechnung gestellt.

Betroffene Städte und Gemeinden wie z.B. Kulmbach, das Amt Heider Umland, Borna, u.a. warnen vor dem Unternehmen und stellen unmißverständlich klar, dass keine Agentur mit einer Anzeigenakquise beauftragt worden sei um Anzeigenkunden zu werben oder derzeit keine Broschüren geplant sind.

30.06.13

IHK warnt vor dubiosen Handelsregister-Rechnungen

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warnt vor dubiosen Rechnungen der Scheinfirma HGBR aus Osnabrück. „Die HGBR versendet vermeintliche Bescheide über mehrere hundert Euro. Dabei wird der Eindruck erweckt, es handele sich um einen förmlichen Gebührenbescheid, den die Adressaten für die Veröffentlichung eines Handelsregistereintrags oder eine Änderung erwarten“, sagt der IHK-Jurist Dr. Lars Winter.

Nicht nur der Absender „Handels- und Gewerberegister“, sondern auch die Adresse „Kollegienwall 67, Osnabrück“ suggerieren die Echtheit des Bescheids. Auch durch den Abdruck eines halben Bundesadlers oder die Nennung des gerichtlichen Aktenzeichens „HR…“ wird versucht, Unternehmen zu täuschen.

Tatsächlich existiert weder die HGBR unter der angegebenen Adresse, noch gehört die Internetseite „www.handelsregister.de“ der HGBR. Vielmehr handelt es sich um einen behördlichen Internetauftritt. Die Kontoverbindung führt zu einer ausländischen Bank. Die IHK rät, auf keinen Fall zu zahlen und die Originale zur Einleitung rechtlicher Schritte an die IHK weiterzuleiten. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) werden Abmahnungen ausgesprochen oder wie in diesem Fall die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Als Betroffene sollten Unternehmen auch selbst Strafanzeige stellen.

Quelle: IHK Osnabrück

18.06.13

Betrüger hatte Veröffentlichung im Handelsregister vorgetäuscht

Die Anklage wirft dem 24-Jährigen Lagerarbeiter vor, zwischen Juli und Oktober 2012 als Rechnungen getarnte Anzeigenofferten an neu gegründete Firmen in der gesamten Bundesrepublik verschickt zu haben. Im Glauben, sie würden für die Veröffentlichung im amtlichen Handelsregister bezahlen, überwiesen die Firmen jeweils das von ihnen geforderte Geld von zumeist 480 Euro. Insgesamt soll der Angeklagte auf diese Weise 403 000 Euro eingenommen und für private Zwecke ausgegeben haben. ...

Die „Allgemeine Datenverwaltung“, wie sich der Rechnungssteller nannte, und dessen Sitz angeblich in Berlin sei, gab es so gar nicht. Und schon gar nicht war die ADV beauftragt, die Gelder für die Einträge im Handelsregister einzutreiben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Allgemeine Zeitung

Schon im Dezember 2012 informierte die Staatsanwaltschaft Mainz über Sicherungsmaßnahmen, die sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens ergeben hatten.

3332 Js 26497/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 26497/12 gegen Patrick Steinmetz als Verantwortlichen der Einzelfirma ADV-Datenverwaltung e.K., Droysenstraße 5 in 10629 Berlin wegen gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 17.10.2012 – 409 Gs 3271/12 – in Höhe von 202.410 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Quelle: Bundesanzeiger

03.06.13

Rückgewinnungshilfe für Opfer von „Gelbes Branchenbuch“

Staatsanwaltschaft Rostock

364 Js 6967/13

Ermittlungsverfahren gegen Florian Wilk, geb. am 26.04.1988 in Neustrelitz, und Robert Schnell, geb. am 06.02.1987 in Stralsund, wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Markengesetz in mindestens 8000 Fällen in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 21.02.2013 gemäß §§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, 25 Absatz 2, 53 des Strafgesetzbuches, § 143 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Nummer 1 des Markengesetzes.

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111 e Absatz 3 und 4 der Strafprozessordnung)

Gegenstand des bei der Staatsanwaltschaft Rostock anhängigen Ermittlungsverfahrens unter dem Aktenzeichen 364 Js 6967/13 ist die massenhafte Versendung von Formularschreiben per Telefax durch die Beschuldigten ab dem 01.01.2011 an Gewerbetreibende, in denen diesen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Aufnahme in ein Internet-Branchenverzeichnis gemacht wurde. Die mit „Gelbes Branchenbuch“ überschriebenen Formularschreiben sollten bei den Empfängern die Fehlvorstellung hervorrufen, es handele sich um Schreiben der von der Deutschen Telekom Medien GmbH gegründeten Firma „Gelbe Seiten“.

In dem bei der Staatsanwaltschaft Rostock unter dem Aktenzeichen 364FE Js 6967/13 anhängigen Finanzermittlungsverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Stralsund vom 21.03.2013 – 332 Gs 303/13 – zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten ein dinglicher Arrest in Höhe von 1.131.081,26 € in das Vermögen der Drittbeteiligten Firma „DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH“, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Schnell, geschäftsansässig: Friedrich-von-Hagenow-Straße 3, 17493 Greifswald angeordnet.

In Vollziehung dieses Arrestes konnten für die Opfer dieser Straftaten bereits folgende Vermögenswerte gesichert werden:

  1. Konto Nummer: 102022488 bei der Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 Greifswald,
    ein Betrag in Höhe von 490.080,91 €,

  2. Konto Nummer: 0098086109 bei der Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114 – 126, 53113 Bonn,
    ein Betrag in Höhe von 8.186,43 €,

  3. Konto Nummer: 201023997 bei der OstseeSparkasse Rostock, Am Vögenteich 23, 18057 Rostock,
    ein Betrag in Höhe von 26,38 €.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen und ihre gerichtlich titulierten Ansprüche aus den Straftaten in das für sie gesicherte Vermögen durchsetzen zu können.

Die Geschädigten werden gebeten, sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt zu wenden. Wir bitten von Anfragen bei der Staatsanwaltschaft Rostock Abstand zu nehmen, da wir keine näheren Auskünfte über gesicherte Vermögenswerte oder die Möglichkeiten zivilrechtlicher Maßnahmen machen dürfen, um andere Geschädigte nicht zu benachteiligen.

Beachten Sie bitte die nachfolgenden „Wichtigen Hinweise für Geschädigte“.

Wichtige Hinweise für Geschädigte

Die Staatsanwaltschaft Rostock führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, soweit möglich, Vermögenswerte des/der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111 b ff. der Strafprozessordnung einstweilen gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111 k der Strafprozessordnung aus.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie - abgesehen vom oben genannten Sonderfall nach § 111 k der Strafprozessordnung - nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111 g der Strafprozessordnung) und/oder eines Rangrücktritts der Staatsanwaltschaft, zu dem wiederum eine richterliche Zulassung erforderlich ist (§ 111 h der Strafprozessordnung).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst") gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Rostock, 27.05.2013

Quelle: Bundesanzeiger

29.05.13

Stadt Hilchenbach warnt vor Branchenbuch-Abzocke

Die Stadt Hilchenbach warnt davor, diese Briefe unterschrieben an die angegebene Adresse zurückzuschicken, da mit der Unterschrift ein kostenpflichtiger Vertrag mit der entsprechenden Firma eingegangen wird.

Schon wieder landen amtlich dargestellte Schreiben von privaten Auskunftskarteien in die Briefkästen der örtlichen Unternehmen im Siegerland.

Fragwürdige Firmen und Verlage wie der Medienverlag Moritz UG verschickten in den letzten Tagen wieder vermehrt amtlich anmutende Auskunftsschreiben mit Betreffs wie „Branchenbuch Hilchenbach - Eintragungsantrag/Korrekturabzug“ an örtliche Unternehmen und Gewerbetreibende in Hilchenbach und Umgebung.

Die Stadt Hilchenbach warnt davor, diese Briefe unterschrieben an die angegebene Adresse zurückzuschicken, da mit der Unterschrift ein kostenpflichtiger Vertrag mit der entsprechenden Firma eingegangen wird. Bezüglich des angepriesenen Branchenbuches Hilchenbach entstehen zurzeit Kosten in Höhe von 1.176 Euro netto plus Mehrwertsteuer pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, also Gesamtkosten von weit über 2.000 Euro.Die Eintragungen erfolgen dabei lediglich im Internet in einer privaten Auskunftskartei beziehungsweise in einem Branchenverzeichnis, ein Rechtsanspruch auf Eintragung besteht zudem nicht. Die Einträge sollen auf www.i-branchenverzeichnis.de veröffentlicht werden.

Die Stadt Hilchenbach distanziert sich von der genannten Firma. Sie hat nichts mit dieser zu tun. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Medienverlag Moritz UG weder um eine staatlich beauftragte Firma noch um eineBehörde im juristischen Sinne handelt.

Quelle: expressi.de

02.05.13

Branchenbuch-Betrüger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mit einer breit angelegten Betrugsmasche hat ein 25-Jähriger Firmen in ganz Deutschland betrogen. Jetzt wurde der geständige junge Mann, der eine Scheinfirma in Bonn gegründet hatte, vom Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt. Er erhielt, wie vom Staatsanwalt gefordert, eine 21-monatige Bewährungsstrafe. ...

Die Masche: In den Serienbriefen wurde angeboten, dass die Firmen gegen die Zahlung einer Gebühr in Höhe von mindestens 615 Euro in ein – gar nicht existierendes - Onlinebranchenregister aufgenommen werden. Diese „Offerte“ war jedoch aufgemacht wie eine Rechnung, inklusive fertig ausgefülltem Überweisungsträger. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kölner Stadtanzeiger

24.04.13

Rückgewinnungshilfeverfahren für Opfer von Adressbuchbetrügern

Diese Veröffentlichung ersetzt die Veröffentlichung vom 22.08.2011

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 26518/08

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Az. 3332 Js 26518/08, gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *26.01.1987 in Mainz, Aubachstraße 3, 55126 Mainz,

Paul Andreas THEOBALD, *30.10.1985 in Koszalin/Polen, Alzeyer Straße 28b, 55234 Erbes-Büdesheim,

sowie

Jörg Dennis CEVIRMECI, *13.09.1982 in Bingen, Bergstraße 19a, 55437 Ockenheim,

Tracy Lewis Mazza, *XX.0X.1982 in Mainz, Mxxxxx Straße XXX, 554xx Bxxxxx,

Timo BRANDT, *28.06.1979 in Alzey, Kandelgasse 2, 55237 Lonsheim

wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund dinglicher Arreste des Amtsgerichts Mainz Vermögenswerte gesichert.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von Anfang 2008 bis zum 23.06.2010 als Verantwortliche verschiedener Unternehmen bzw. als Mitglieder der Bande in zeitlichem Zusammenhang zu tatsächlich erfolgten Handelsregistereintragungen an zahlreiche Unternehmen rechnungsähnliche Angebote versandt zu haben. Durch die Gestaltung der Schreiben wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um die Rechnung für die erfolgte Eintragung. Tatsächlich sollte durch die Zahlungen eines Betrages von bis zu 490,28 EUR ein Angebot für einen Eintrag in dem Internetportal www.branchenbuchauskunft.net angenommen werden. Die Beschuldigten versandten Schreiben unter Verwendung folgender Firmen:

AGV-Verwaltung GmbH,
AGZ- Allgemeine Gewerbe Verwaltung e.K
DGV-Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K.,
DRV-Verwaltung GmbH,
PGR-Verwaltung GmbH,
PGV-Verwaltung GmbH,
ZRV-Verwaltung GmbH,

Die Staatsanwaltschaft Mainz führt in diesem Strafverfahren neben den Ermittlung zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch diese Straftaten Geschädigten durch.

1) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1485/11, vom 19.05.2011,

gegen

Christian MÜLLER, geb. Hahner, *26.01.1987 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert

  1. Guthaben des Kontos Nr. 5360014889, TARGOBANK AG & Co KGaA, Duisburg,

  2. Guthaben des Kontos Nr. 5520687480, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.

  3. Guthaben des Kontos Nr. 9612831650, Wüstenrot Bank AG, Ludwigsburg

  4. Guthaben des Kontos Nr. 7117043, Sparda-Bank Südwest eG, Mainz

2) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 352.192,86 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1479/11, vom 19.05.2011,

gegen

Paul Andreas THEOBALD, *30.10.1985 in Koszalin / Polen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 379401300, comdirect bank AG, Quickborn

  2. Guthaben des Kontos Nr. 5405278210, ING-DiBa AG, Frankfurt a.M.

  3. Guthaben des Kontos Nr. 140 265 430, Nassauische Sparkasse, Wiesbaden

  4. Sicherungshypothek im Grundbuch von Stromberg (Hunsrück), Gemarkung Stromberg (Hunsrück) , Blatt 3651, Flur 6, Flurstück-Nr. 51/1, 52, 66/1, derzeit im Höchstbetrag von insgesamt 352.192,86 EUR

3) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 78.444,80 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1482/11, vom 19.05.2011,

gegen

Jörg Dennis CEVIRMECI, *13.09.1982 in Bingen,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben des Kontos Nr. 1339959015, Mainzer Volksbank eG, Mainz

  2. Guthaben des Sparkontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

4) Es wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 7.844,48 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1480/11, vom 19.05.2011,

gegen

Tracy Lewis MAZZA, *30.03.1982 in Mainz,

die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte einstweilen gesichert:

  1. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 10 539 665 5, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin

  2. Guthaben der Lebensversicherung Nr. 36 967 578 1, Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin

  3. Guthaben des Kontos Nr. 3900346424, Sparkasse Rhein-Nahe, Bad Kreuznach

5) Aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 5.833,39 € des Amtsgerichts Mainz, Az.: 409 Gs 1483/11, vom 19.05.2011,

gegen

Timo BRANDT, *28.06.1979 in Alzey,

wurde durch den Beschuldigten ein Geldbetrag in Höhe von 5.833,36 EUR hinterlegt.

Ziel des Rückgewinnungsverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung in die gesicherte Vermögenswerte zu ermöglichen. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, muss allerdings jeder Geschädigte selbst aktiv werden, d.h. jeder Geschädigte muss seine eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen, d.h. einen zivilrechtlichen Titel erstreiten, mit dem anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff genommen werden kann. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Darüber hinaus bedarf Ihre Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen noch der Zulassung durch das Strafgericht (§ 111g ‚StPO). Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Rechtsanwalt erörtern.

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich:“ Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“) gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Quelle: Bundesanzeiger

26.02.13

Betrug um Firmenbucheinträge

Die Wirtschaftskammer Wien warnt einmal mehr vor betrügerischen Firmenbucheinträgen, die derzeit wieder in scheinbar offiziellen Schreiben angeboten werden. Unternehmen, die erst kürzlich eine Firmenbuch-Änderung im Amtsblatt der Wiener Zeitung bekannt gegeben haben, erhalten dieser Tage Zahlscheine über eine Summe von 996 Euro vom "ZRW - Zentrales Register für Wirtschaft der Republik Österreich". ...

ZRW sei auf den Seychellen registriert, berichtet "Heute" (Montagsausgabe). Die Zahlscheine kommen den Angaben zufolge aus Hongkong, die Web-Adresse führt zu einem Panama-Registrar, der Server steht in Istanbul und das Geld landet auf Zypern.

Quelle und vollständiger Bericht: derStandard.at

22.02.13

Einträge in digitale Gewerbeverzeichnisse teuer bezahlt

Derzeit erhalten Firmen und freiberuflich Tätige verstärkt fragwürdige Schreiben für Einträge in digitale Handels- oder Gewerberegister. Vor derartiger Werbung warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Unter Namen wie "Gewerberegister für Handel, Handwerk und Gewerbe " oder "Industrie und Gewerbe Verwaltung" verschicken unseriöse Geschäftemacher Schreiben, die aussehen wie eine Rechnung. Wer nicht genau hinschaut, übersieht leicht, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt. Dies ist nur beim genauen Lesen des Kleingedruckten erkennbar. Die Kosten für einen Eintrag liegen zwischen 500 und 600 Euro. Die Einträge erscheinen nicht in den offiziellen Gewerbe- und Handelsregistern, sondern in eigenen, kaum bekannten Übersichten im Internet wie Gewerbeinfo.net oder www.hhg-digital.de.

Unternehmen und Freiberufler sollten bei solchen Schreiben immer genau hinschauen und diese dubiosen Angebote an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Landgrafenstraße 24 b, 61348 Bad Homburg v.d.H. zur weiteren Verfolgung melden.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter
www.vz-rlp.de/branchenverzeichnisse.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

15.02.13

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen ADV e.K.

Wegen gewerbsmäßigen Betruges ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Inhaber der Firma ADV e.K., Herrn Mathias Weyerich aus Bonn. Im Rahmen des Verfahrens wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen vorgenommen, um etwaigen Geschädigten die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu ermöglichen.

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 31229/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 31229/12 gegen Mathias Weyerich als Verantwortlichen der Einzelfirma ADV e.K., Franzstraße 40 bzw. Siemensstraße 2 - 50 in Bonn wegen gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 08.01.2013 – 409 Gs 65/13 – in Höhe von 182.856 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

Drittschuldner

Vermögenswert

Werthaltigkeit

Staatsanwaltschaft Mainz

Geschäftsleiter -

700 Euro Bargeld

700 Euro

Briefmarken im Wert von 11.000 Euro

11.000 Euro

Oldenburgische Landesbank AG

Stau 15/17, 26122 Oldenburg

Pfändung eines Firmenkontos mit der Nr. 6659822800

113.291,45 Euro

Drittschuldnererklärung vom 30.01.2013 zu Az: 665 9822800

Kreissparkasse Ahrweiler, Wilhelmstr. 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Pfändung eines Girokontos mit der Nr. 197046

3.401,63 Euro

Drittschuldnererklärung vom 05.02.2013 zu Az. 17475

Quelle: Bundesanzeiger

Relativ schnell wurde dieses betrügerische Handeln der ADV e.K. seitens der Mainzer Ermittler unterbunden, im Gegensatz zu anderen Unternehmen, wie beispielsweise die GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, welche noch immer unbehelligt ihr Unwesen treiben. Die ADV e.K. wurde erst im Juli 2012 in das Handelsregister eingetragen.

Amtsgericht Bonn Aktenzeichen: HRA 7994 Bekannt gemacht am: 23.07.2012 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

19.07.2012

ADV e.K., Bonn, Franzstraße 40, 53111 Bonn. (ist die Erstellung von Printmedien und Broschüren). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Franzstraße 40, 53111 Bonn. Inhaber: Weyerich, Mathias, Bonn, *17.07.1987.

Quelle: Handelsregister

08.02.13

Office Business Software UG versendet rechnungsähnliche Formulare

Vor rechnungsähnlichen Formularen der Firma "o.b.s. Office Business Software UG" wird zur Zeit von Organisationen wie Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Anwälten gewarnt. vorgelegt. Die betrügerische Masche offeriert den Kauf von Bürosoftware.

In den letzten Tagen erreichten die IHK Aachen mehrfach Beschwerden über „Rechnungen“ der obs office business software UG (haftungsbeschränkt) aus Aachen.

Die Schreiben sehen wie eine normale Rechnung für 1 x Software "Office World Pro Web 2013" für 249,98 zuzüglich Mehrwertsteuer aus. Dabei wird auf eine Zahlungsfrist von 14 Tagen hingewiesen. Dass es sich hierbei eigentlich um ein Angebot handelt, erfährt der Leser erst im kaum lesbaren winzig kleingedruckten Fließtext, wo es wörtlich heißt: "Beim aktzeptieren dieses Angebotes fragen wir sie innerhalb von 14 Tagen die angegebene Summe zu Ueberweisen".

Die IHK Aachen rät dringend davon ab, entsprechende Zahlungen vorzunehmen!

Quelle und vollständiger Bericht: IHK Aachen

Auch die Handwerkskammer des Saarlandes warnt vor den Gaunern und berichtet außerdem von einer Verbindung zu einem anderen Unternehmen, welches mit nahezu identischen Schreiben aktiv war.

Bereits im Frühjahr/Sommer 2012 hatte eine Firma mit frappierend ähnlichem Namen (OSS Office Software Solutions GmbH aus Berlin) mit der gleichen Masche deutschlandweit fast identische Rechnungen verschickt. Diese Firma gibt es zwischenzeitlich nicht mehr. Wie sich aus dem Handelsregister jedoch nachvollziehen lässt, handelt es sich um dieselben handelnden Personen im Hintergrund, auch wenn eine Sitzverlegung und Namensänderung der Gesellschaft, die jetzt als UG mit einem Stammkapital von 100,00 Euro eingetragen ist, vorgenommen wurde.

Zahlen Sie also keinesfalls die mit diesem Schreiben geforderte Summe!

Die Drahtzieher dieses Offertenschwindels bei den beiden erwähnten Firmen ist/sind anscheinend die gleich(en) Person(en), wie die Auszüge aus dem Handelsregister vermuten lassen.

Amtsgericht Aachen Aktenzeichen: HRB 17905 Bekannt gemacht am: 14.12.2012 22:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

11.12.2012

obs office business software UG (haftungsbeschränkt), Aachen, Am Gut Wolf 3, 52070 Aachen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2012 Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 145589 B) nach Aachen beschlossen. Weiterhin wurde eine Änderung in Ziffer 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Gut Wolf 3, 52070 Aachen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Verkauf von Software für Unternehmen. Stammkapital: 100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Stoffels, Djuri Ruwan Kumara, Arnheim/Niederlande, *02.06.1982. Nicht mehr Geschäftsführer: von Glowacki, Matthias, Berlin, *10.05.1972.

Quelle: Handelsregister

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 134403 B
Bekannt gemacht am: 25.08.2011 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

23.08.2011

Hanita GmbH, Berlin, Hauptstraße 117, 10827 Berlin. Firma: OSS Office Software Solutions GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Hauptstraße 117, 10827 Berlin Gegenstand: Handel mit Elektroartikeln und ähnlichen Waren und Entwicklung von Software. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. von Glowacki, Matthias; Geschäftsführer:; 2. Kuivenhoven, Patrick, *05.06.1979, Apeldoorn/Niederlande; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2011 sowie vom 19.08.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital)..

Quelle: Handelsregister

Die Firma OSS Office Software Solutions GmbH wurde am 27.12.2012 wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht.

14.01.13

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Anzeigenbetrüger

Gegen mehrere Firmen und Personen wird zur Zeit bei der Staatsanwaltschaft Mainz wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges ermittelt. Im Rahmen der Verfahren wurden mittlerweile Sicherungsmaßnahmen durchgeführt und diverse Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Ermittlungen richten sich gegen die verantwortlichen Personen der Firmen AfA Agentur für Anzeigenwerbung, VHI Verlag für Handel und Industrie Angelika Roos e.K., WHV Wirtschafts- und Handwerks-Verlag Engelberg GmbH und der Rechtsnachfolgerin ProWiMa Professionelles Wirtschafts Marketing GmbH.

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 28454/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 28454/12 gegen Sandra Kittel, Günter Gumbinger und Paul Zumstein als Verantwortliche der WHV Wirtschafts- und Handwerks-Verlag Engelberg GmbH und der Rechtsnachfolgerin ProWiMa Professionelles Wirtschafts Marketing GmbH wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 31.10.2012 – 409 Gs 3408/12 – in Höhe von 231.000 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögens-verschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend.

Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Eigentümer/Drittschuldner

Vermögenswert

Werthaltigkeit

Sandra Kittel und Günter Gumbinger

Bargeld

9.455 Euro

110 Kanadische-$

351 US-$

Volksbank Alzey-Worms eG, Marktplatz 19, 67547 Worms

Pfändung eines Kontokorrentkontos
mit der Nr. 71884805

107.6631,24 Euro

Drittschuldnererklärung
vom 07.12.2012 zu Az: 71884801

Amtsgericht Worms – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek über 130.000 Euro in Abt. III des Grundbuchbezirks Osthofen, Blatt 4350, Flur 20, Flurstück 68/2, LNr.E 8, Eigentümer: Günter Gumbinger

Veräußerungserlös ca. 220.000 Euro

Quelle: Bundesanzeiger

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 29095/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 29095/12 gegen Günter Gumbinger und Sandra Kittel als Verantwortliche der Einzelfirma AfA Agentur für Anzeigenwerbung, Richard-Wagner-Str. 1, 67575 Eich bzw. Röhrbrunnen 7, 67585 Dorn-Dürkheim wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 09.11.2012 – 409 Gs 3505/12 – in Höhe von 182.398 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozess-ordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend.

Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Drittschuldner

Vermögenswert

Werthaltigkeit

Amtsgericht Mainz – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek über 160.000 Euro in Abt. III des Grundbuchbezirks Dorn-Dürkheim Blatt 1593, Flur 1, Flurstück 215/4 Eigentümer Günter Gumbinger

Veräußerungserlös ca. 100.000 Euro

Amtsgericht Mainz – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek über 22.398 Euro in Abt. III des Grundbuchbezirks Dorn-Dürkheim Blatt 1593, Flur 1, Flurstück 215/7 Eigentümer Günter Gumbinger

s.o.

Amtsgericht Worms – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek über 80.000 Euro in Abt. III des Grundbuchbezirks Osthofen Blatt 4350, Flur 20, Flurstück 68/2, LNrE 9

Eigentümer Günter Gumbinger

Veräußerungserlös ca. 220.000 Euro

Quelle: Bundesanzeiger

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 27980/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 27980/12 gegen Andreas Gumbinger und Angelika Roos als Verantwortliche des VHI Verlag für Handel und Industrie Angelika Roos e.K., Meergartenweg 1 in Frankenthal sowie Backsteinweg 4 in Osthofen wegen Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 15.11.2012 – 409 Gs 3566/12 – in Höhe von 516.171 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend.

Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Drittschuldner

Vermögenswert

Werthaltigkeit

Volksbank Alzey-Worms, Marktplatz 19, 67547 Worms

Pfändung des Termineinlagenkontos
mit der Nr. 2271907705

81.655,77 Euro
Drittschuldnererklärung vom
09.01.2013 zu Az: 71907700/kns

Pfändung des Kontos
mit der Nr. 71907716

6.592,80 Euro
Drittschuldnererklärung vom
09.01.2013 zu Az: 71907700/kns

Sparkasse Rhein-Neckar-Nord, D1, 1/3, 68159 Mannheim

Pfändung des Kontos
mit der Nr. 39151782

13.068,45 Euro
Drittschuldnererklärung vom
12.12.2012 zu Zeichen: 28419

Amtsgericht Worms – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek in Höhe von 80.000 Euro in Abteilung III des Grundbuchbezirkes Osthofen, Blatt 5655, Flur 9, Flurstück 533, LNrE 1 sowie

Höchstbetragshypothek in Höhe von 20.000 Euro in Abteilung III des Grundbuchbezirkes Osthofen, Blatt 5655, Flur 9, Flurstück 534, LNrE 2

Eigentümer: Andreas Gumbinger

Veräußerungserlös ca.
100.000 Euro

Amtsgericht Worms – Grundbuchamt -

Höchstbetragshypothek in Höhe von 160.000 Euro in Abteilung III des Grundbuchbezirkes Osthofen, Blatt 5655, Flur 10, Flurstück 340/2

Veräußerungserlös ca.
160.000 Euro

Quelle: Bundesanzeiger

Mehr Informationen über diese betrügerische Bande finden Sie auf dem Portal raubwirtschaft.info

19.12.12

Vorsicht Abzocke bei regionaler-branchendienst.info

Es hört nicht auf. Warum auch, wenn sich offenbar Geld mit angeblichen Branchenbüchern im Internet machen lässt. Heute erreichte mich ein Werbefax von regionaler-branchendienst.info. Mit “Rücksendefrist” zum 19.12. solle ich doch meine “Daten prüfen und ggf. korrigieren”. Wie immer lauert hier die Falle: Wer seine Daten wirklich korrigiert, vervollständigt und womöglich noch brav unterschreibt, geht unter Umständen einen Vertrag mit dem “VVM Unternehmensverbund mit Sitz in Nicosia” ein. 799 Euro netto sollen dann fällig werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Daniel Große

12.12.12

Zwei Männer wegen Offertenbetrug angeklagt

Zwei Männer im Alter von 21 und 55 Jahren müssen sich ab heute vor dem Landgericht Frankenthal verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten aus Schifferstadt vor, zwischen Ende 2008 und Mitte 2010, in 247 Fällen gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Der 55-Jährige zudem in 83 weiteren Fällen. Die Männer sollen sogenannte "Angebotsschreiben" für im Internet abrufbare Gewerberegistereinträge verschickt haben. Diese gleichen amtlichen Rechnungen und verlangen Gebühren für die - vermeintlich - vorgeschriebene Eintragung ins Handelsregister. Mit dieser Masche sollen die Angeklagten ihre Opfer um insgesamt 135.000 Euro erleichtert haben.

Quelle und vollständiger Bericht: morgenweb

23.11.12

Warnung vor Verlags-Abzocke

Die Firma ZDV Zentraldruck und Verlags u. G. mit Sitz in 56269 Dierdorf versucht derzeit Anzeigenkunden aus verschiedenen Broschüren des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (OSL) abzuzocken und unter Druck zu setzen. Es wird telefonisch behauptet, eine Bürgerinfo-Broschüre im Auftrag des Landkreises OSL zu erstellen. Dies entspricht nicht den Tatsachen, der Landkreis OSL arbeitet derzeit nicht an einer Bürgerinfo-Broschüre.

Der Landkreis OSL warnt eindringlich davor, einen Vertrag für die angebliche Bürgerinfo-Broschüre mit der Firma Zentraldruck zu unterzeichnen, da dieser einige Vertragsfallen enthält. So verpflichtet man sich beispielsweise mit seiner Unterschrift eine Vertragslaufzeit von einem Jahr einzugehen, in der vier Auflagen erscheinen sollen. Jede Anzeige wird pro Auflage berechnet. Außerdem verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufes gekündigt wird.

Gibt die OSL-Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit Verlagen Broschüren heraus, so erhält der entsprechende Verlag in der Regel ein Empfehlungsschreiben des Landkreises.

Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz

22.11.12

ChannelPartner warnt vor Abzocke bei Einträgen in Branchenverzeichnisse

Für Gewerbetreibende ist ein aktueller Eintrag in einschlägigen Branchenverzeichnissen oft ein Muss. Allerdings treten immer häufiger unseriöse Anbieter in Erscheinung, die Unternehmern mit versteckten und nicht selten überhöhten Kosten für Einträge in völlig unbekannte Portale wirtschaftlichen Schaden zufügen. Darauf weist das ITK-Fachhandelsmagazin ChannelPartner der IDG Business Media GmbH in seiner aktuellen Ausgabe (22/2012) hin. Erst vor Kurzem hat etwa das Polizeipräsidium Oberfranken vor entsprechenden Angeboten der Portale "Branchenbuch der Region" und "branchen-local.com" gewarnt.

Wie ChannelPartner weiter berichtet, sollten Unternehmen die meist per Fax zugestellten Angebote zum Eintrag in ein Branchenverzeichnis stets sehr sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für die oft im Kleingedruckten oder online auf entsprechenden Webseiten einsehbaren Vertragsbedingungen. Nicht selten geht nämlich mit der Aktualisierung der eigenen Firmendaten der Abschluss eines Vertrages einher, der bei einer mehrjährigen Laufzeit schnell einen vierstelligen Betrag verursachen kann.

Nach Erkenntnissen der Polizei gibt es zudem Portale, die absichtlich fehlerhafte Firmendaten ausweisen, um bei Unternehmen einen größeren Rücklauf zu erzielen. So beschäftigen sich mittlerweile spezialisierte Rechtsanwälte mit den Opfern der Verzeichnis-Abzocker: "Leider sind diese Schreiben oft sehr gut formuliert und bewegen sich somit in einer legalen Grauzone. Es gibt durchaus Richter, die von einem Kaufmann verlangen, dass er sich gewissenhaft alles durchliest, bevor er es unterschreibt", schreibt beispielsweise der Rechtsanwalt Max Jelinek in seinem Blog auf dem Portal Anwalt.de. Zudem würden die Verantwortlichen solcher Angebote oft im Ausland sitzen, was eine Kündigung oder gar die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen zusätzlich erschwert.

Quelle und vollständiger Bericht: Presseportal.de