29.04.11

Vor dubiosen Gewinnspielschreiben warnt die Polizei

Eine im hiesigen Bereich neue Masche haben sich Veranstalter von Werbefahrten ausgedacht. Aus den unterschiedlichsten Landkreisgemeinden wurde von Mitbürgern gemeldet, dass sie als Gewinner eines Telefongewinnspieles in Frage kämen.

Der optisch als Telekomschreiben wirkende Brief teilt mit, dass man mit seiner Telefonnummer an einem Gewinnspiel teilgenommen habe und nun zu den glücklichen Gewinnern zähle. Um diesen Gewinn zu bekommen, müsse man allerdings an einer sogenannten „Kaffeefahrt“ teilnehmen, bei welcher der Gewinn dann ausgezahlt werden soll.

Erfahrungsgemäß zielen solche Schreiben lediglich darauf ab, möglichst viele Teilnehmer für eine „Kaffeefahrt“ zu gewinnen. Mit der Auszahlung des versprochenen Gewinnes ist es meist nicht weit her.

Quelle: Bayerische Polizei

Werbeverkaufsveranstalter werden immer dreister

Es wird mit GEZ-Gebührenrückzahlung gelockt oder mit Kosten gedroht

Werbeverkaufsveranstalter waren schon immer erfinderisch, um Verbraucher zu ihren „Kaffeefahrten“, bei denen anschließend abgezockt wird, zu locken. Versprochene hohe Gewinnsummen allein reichen anscheinend nicht mehr aus, um genug Ältere zu den Busabfahrten zu bringen. Deswegen werden die Einladungen mit Geschichten und auch mal mit Drohungen angereichert.

Auf zwei neue dreiste Methoden macht jetzt die Verbraucherzentrale Thüringen aufmerksam:

In Westthüringen versucht ein „AZ Organisationsbüro“ aus Schnelten den Eindruck zu erwecken, Verbraucher bekämen einen Teil der GEZ-Gebühren rückerstattet. Das standardisierte Schreiben trägt die Überschrift „Schon BEZahlt.Danke“ und ist wie ein GEZ-Schreiben aufgemacht. Als Kundenprämie wird ein neuer LCD-Flachbildfernseher inclusive ein Jahr Gebührenbefreiung offeriert.

Noch weiter geht eine „Zentrale Gewinnverteilung“ aus Sögel aus Sögel, die eine Gewinnoption von 2500 € und ein zusätzliches „Top-Geschenk“ anpreist, aber den Verbrauchern gleich vorrechnet, was so eine Busfahrt kostet und bei Nichterscheinen 19,90 € in Rechnung stellen will. Eine 89jährige Verbraucherin aus Erfurt durchschaute zwar das Spiel, macht sich aber nun große Sorgen, dass von ihrem Konto unberechtigt abgebucht werden könnte.

Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt, diese und ähnliche Schreiben konsequent zu ignorieren. „Hier wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Die Geschichten stimmen nicht und die angegebenen Firmen-Adressen lassen sich nicht überprüfen. Auch die Kosten dürfen den Verbrauchern natürlich nicht auferlegt werden.“ Wenn schon die Reiseanbahnung so unseriös verläuft, kann man sich ausmalen, was bei den Verkaufsveranstaltungen abgehen dürfte. „Auf keinen Fall mitfahren“, so die Kurzzusammenfassung von Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Teure Abofallen im Internet

Gerade hat er sein Prepaid-Handy eingeschaltet und schon wieder bekommt Thomas R. eine Benachrichtigung, dass sein Guthaben fast aufgebraucht ist. Der 20-jährige Student kann es nicht fassen. Er hatte in den vergangenen Wochen kaum damit telefoniert. Er fragt beim Anbieter nach, lässt sich einen Verbindungsnachweis schicken. Nach langem Nachforschen stellt sich heraus: Beim Surfen im Internet hat Thomas R. auf winmypc.de an einem Computer-Gewinnspiel teilgenommen und dabei seine Handynummer angegeben. Dachte er zumindest. Doch in Wirklichkeit hat er mit dem Klick auf den Button „Gewinnen“ ein Mitmach-Abo abgeschlossen. 4,99 Euro werden deswegen pro Woche über sein Handy eingezogen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelsblatt

DSDS-Gewinnspiel ist „Das Schwarze Schaf“ im April

Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf der Seite topstar777.de können User zurzeit tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel von DSDS gewinnen wird. Gekoppelt ist das Voting an ein Gewinnspiel. So soll laut Website unter allen Teilnehmern, die mit ihrem Tipp richtig lagen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Dies klingt zunächst einmal unverdächtig. Wie jedoch Verbraucher OpSec in diesem Monat mitteilten und auch verschiedenen Forenbeiträgen im Internet zu entnehmen ist, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab. Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich.

Der Hinweis auf die anfallenden Kosten (96 Euro pro Jahr bzw. 8 Euro pro Monat) erscheint erst, nachdem man für einen Kandidaten gevotet hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel im Zusammenhang mit dem Voting angekündigt wird, scheint die Eingabe der Daten vermutlich für viele Nutzer selbstverständlich und nicht verwunderlich zu sein, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss. Außerdem ist der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor dem Voting die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da vermutlich die Mehrzahl der User bei einem derartigen Voting und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist – werden sie wahrscheinlich nur von den wenigsten gelesen. Zudem sind sie auch nicht besonders kundenfreundlich. So wird zwar zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich werden erst viel später erwähnt. Etwas schwammig ist auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So ist stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.

Quelle: Das Schwarze Schaf

28.04.11

Mehr Schutz vor Telefonkeilern: Gesetz wird verschärft

Unliebsamen Telefonkeilern soll nun ein Riegel vorgeschoben werden, denn der gesetzliche Verbraucherschutz vor unerbetenen Werbeanrufen wird verschärft.

Generell werden durch die Novelle Firmen, die mittels „Cold Calling“ Kunden fangen, stärker in die Pflicht genommen. So steht im Gesetzesentwurf, „dass der Unternehmer dem Verbraucher innerhalb einer Woche ab dem Anruf eine Bestätigung in Schriftform“ übermitteln muss. ...

Weitere Eckpunkte des neuen Gesetzes: Erst wenn die Gültigkeit des Vertrags eintritt, dürfen Zahlungen verlangt und entgegengenommen werden. Via „Cold Calling“ abgeschlossene Verträge im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotterieleistungen sind nichtig. ...

Quelle und vollständiger Bericht: news.at

Medienkonzerne missbrauchen Daten

Jeden Tag gibt es in Deutschland mehrere Millionen Werbeanrufe. Ein Milliardenmarkt, auf dem auch Großunternehmen mitmischen. Doch ohne Zustimmung des Angerufenen sind solche Telefonanrufe illegal.

Quelle: ZDF - Frontal21

Wohl 40.000 Buchclub-Kunden vertrauten laut Frontal21 den Angaben des Weltkonzerns, zahlten monatlich 49,90 Euro für die Mitgliedschaft in der Tippgemeinschaft.

Doch laut Frontal21 sollen von den monatlich 49,90 Euro nur 18 Prozent für den Spieleinsatz verwendet worden sein. Der bayerische Landtagsabgeordnete Martin Runge (Grünen) sieht darin einen Gesetzesverstoß: „Es müssen mindestens zwei Drittel der eingesetzten Gelder in Lottoscheine fließen“, sagt er dem Politmagazin. ...

... Heidelberger Anwalt Hans Witt, renommierter Experte für Kapitalmarktrecht, ..... sieht in einem solchen Geschäft, „das offensichtlich auf die massive Benachteiligung des Kunden angelegt ist“ einen klaren Fall von „Betrug“. ...

Quelle und vollständiger Bericht: nw-news.de

Wer dirigierte den Millionen-Betrug der EuCeVa?

Bereits seit Oktober 2010 muss sich das Reppenstedter Ehepaar Jörg (38) und Claudia R. (36) vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht verantworten, das Verfahren gegen die mitangeklagte Chefin des Oranienburger Callcenters, Ilona S. (56), wurde abgetrennt, ihr Prozess startet nach dem Urteil im aktuellen Verfahren (LZ berichtete). Die drei Angeklagten haben sich laut Staatsanwalt im Internet als Konsumforschungsinstitute präsentiert, es habe aber nicht einen einzigen Auftrag von der Industrie gegeben. ...

... Der Staatsanwalt geht davon aus, dass bei diesem bandenmäßigen Betrug in zwei Jahren - 2005 und 2006 - rund 3,1 Millionen Euro von dem Trio kassiert wurden. Denn nur 0,5 Prozent der eingegangenen Gebühren seien in den Kauf von Produkten investiert worden. ...

Die Strafkammer lotet aus, wer die Fäden in den Firmenkonstrukten zog. Als Geschäftsführerin war Claudia R. eingetragen, ihr Mann Jörg und die Callcenter-Chefin hatten Prokura. Die Justiziarin Ilka B., die nach eigenen Angaben zunächst 1800, später 2000 Euro brutto verdiente, sagte jetzt aus, Jörg R. habe sie bei dem Unternehmen EuCeVa in Lüneburg eingestellt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Landeszeitung.de

27.04.11

Verurteilung wegen „Hausverlosung“ im Internet rechtskräftig

Das Landgericht München I hat den Angeklagten mit Urteil vom 29. März 2010 wegen unerlaubter Ausspielung in Tateinheit mit Betrug in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt; die Vollstreckung der Strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts veranstaltete der Angeklagte in der Zeit von Dezember 2008 bis Februar 2009 im Internet ein Gewinnspiel, bei dem als Hauptpreis eine ihm gehörende Doppelhaushälfte verlost werden sollte. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, mussten die Spielteilnehmer eine Teilnahmegebühr von 19 € entrichten und mehrere Quizfragen zutreffend beantworten. Auf seiner Internetseite hatte der Angeklagte u.a. versichert, dass es sich bei der Verlosung um ein "zulässiges Geschicklichkeitsspiel" handele, das nach den "rechtlichen Vorgaben" konzipiert sei. Tatsächlich war er von den zuständigen Behörden darauf hingewiesen worden, dass eine abschließende rechtliche Prüfung des von ihm geplanten Spiels aufgrund fehlender Unterlagen zwar noch nicht möglich sei, die Vermutung aber nahe liege, dass es sich hierbei um ein unerlaubtes Glücksspiel handeln dürfte. Dies entsprach im Wesentlichen einem Rechtsrat, den der Angeklagte zuvor auch von seinen Rechtsanwälten bekommen hatte, wonach die Rechtslage als "unklar" eingeschätzt und ein weiteres Vorgehen nur im Einvernehmen mit den Behörden empfohlen wurde. Der Angeklagte, der aufgrund des Schriftverkehrs mit einem Einschreiten der Behörden rechnen musste, nahm dennoch den Spielbetrieb auf. Ende Januar 2009 erging die Untersagungsverfügung. Die hiergegen zunächst eingelegten Rechtsmittel nahm der Angeklagte alsbald zurück und er stoppte die weitere Durchführung des Spiels. Bis zur Einstellung des Spielbetriebes nahmen 18.294 Personen an dem Gewinnspiel teil, zahlreiche davon auch mehrfach. Insgesamt erlangte der Angeklagte hierdurch 404.833 €, wovon er nur einen geringen Betrag (4.833 €) an einige der Spielteilnehmer zurückzahlte, die ihm zum Teil mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes gedroht hatten. Den überwiegenden Teil des Geldes verbrauchte er für eigene Zwecke.

Der Senat hat mit Zustimmung des Generalbundesanwaltes die Strafverfolgung auf den Vorwurf des Betruges beschränkt (§ 154a StPO), da die Feststellungen des Landgerichts nicht ausreichten, um die Verurteilung wegen einer unerlaubten Ausspielung (§ 287 StGB) zu tragen. Auf die Revision des Angeklagten gegen das landgerichtliche Urteil war der Schuldspruch entsprechend der Beschränkung abzuändern. Im Übrigen blieb das Rechtsmittel des Angeklagten erfolglos. Die Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 529/10;

Quelle: pressrelations.de

Neue Betrugsmasche: Verbraucherzentrale warnt

„Interessantes Zusatzeinkommen möglich! Testpersonen zum Testen verschiedener Produkte gesucht.“ „Nicht schlecht“, dachte sich eine Osnabrückerin und vereinbarte unter der in der Anzeige angegebenen Telefonnummer einen Gesprächstermin. ...

In einem Osnabrücker Hotel fand das Einführungsgespräch statt. Die möglichen Tester bekamen zunächst Kaffeepads, Shampoo und Handy mit einem Fragebogen, ...

Später hieß es dann, den Testern würden unter vielen anderen Produkten Handys, Kaffeemaschinen und Kosmetikartikel zugeschickt. Die Kosmetika dürften sie natürlich behalten, aber so wertvolle Geräte wie die Kaffeemaschinen und Handys müssten natürlich zurückgeschickt werden. Und für deren Benutzung sei eine monatliche Gebühr von 7,40 Euro fällig.

Also draufzahlen statt des „interessanten Zusatzeinkommens“? Misstrauisch geworden las sich die Osnabrückerin nun einen zweiseitigen Vertrag durch, den sie zum Abschluss unterschreiben sollte. Und siehe da: Ganz unten auf der zweiten Seite hieß es, dass sie ein zweijähriges Zeitschriftenabonnement abschließt, Kosten: 7,40 Euro monatlich. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue OZ

Klatsche für Telomax vom Oberverwaltungsgericht NRW

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 100.000, Euro festgesetzt.

Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes NRW, 13 B 237/11

top-of-Software - alte Masche in neuem Gewand

Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.

Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter www.vz-rlp.de/muster.

Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind.

Rechtliche Maßnahmen gegen die Betreiber von Kostenfallen im Internet sind oft nur schwer durchzusetzen, weil eine ladungsfähige Anschrift meist nicht zu ermitteln ist. Um ihnen das Leben schwerer zu machen, will die Verbraucherzentrale den Seitenbetreibern und deren Inkassounternehmen daher möglichst schnell die Möglichkeit entziehen, ihr unredliches Geschäft zu betreiben und Forderungen über Banken und Sparkassen einzuziehen. Daher hat sie ein Musterschreiben entwickelt, das Betroffene an Sparkassen und Banken senden sollten, deren Konten für den Einzug offensichtlich unberechtigter Forderungen missbraucht werden. Das Musterschreiben für die Banken kann unter www.vz-rlp.de/muster-banken herunter geladen werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Erwähnenswert ist außerdem noch die Tatsache, dass sich die Content Services Ltd. in Liquidation befindet. Im britischen Handelsregister findet sich seit dem 19.04.2011 ein entsprechender Eintrag.

19-04-2011   First notification of strike-off action in London Gazette 

Quelle: ukdata.com

No need for Sweed!

…so lautet das vernichtende Urteil über eine Kräutermischung, die nun von Abzockern vertrieben wird. Kräutermischung? Exakt. Die allseits bekannten Abzocker der Abofallenbranche haben offenbar umgesattelt und versuchen nun, Kiddies und Kiffer mit einer “Räuchermischung zur Verbesserung des Raumklimas” zu neppen. ...

... Befassen wir uns doch einmal mit dem Server, auf der die Seiten gehostet werden: Na, sowas! Dieser steht in Rumänien, ...

Auf exakt dem Server bei quah.ro, auf dem sich die Räuchermischungen befinden liegen auch – wer hätte das gedacht – exakt jene Seiten der Rumänischen Ableger. Zufall? Nö, kein Zufall. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: frickemeier.blog

25.04.11

Achtung: Falsche "Verbraucherschützer" rufen an!

Unter dem Namen "Verbraucherschutzzentrale" werden wieder einmal Bürgerinnen und Bürger angerufen und Opfer unerlaubter Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale veröffentlicht die Tricks und listet Namen und Telefonnummern der falschen Anrufer!

So erkennen Sie den falschen Anruf:

Fake-Nummer: 01805 420 450

Die Vorgehensweise der falschen "Verbraucherschützer" funktioniert i.d.R. nach derselben Methode:

"Eine Frau Schmidt, die vorgibt seit ca. drei Wochen bei der "Verbraucherschutzzentrale" tätig zu sein, ruft an. Sie behauptet, dass der Angerufene bei 25 verschiedenen Glücksspielen gelistet sei und nun bei 24 herausgenommen worden wäre, allerdings wäre die Herausnahme bei einem Glücksspiel nicht möglich. Eine Kündigung dieser Beziehung wäre jedoch nach Aussage eines Anwalts (Herr Müller) über den Abschluss eines Zeitschriftenabonnements möglich (sechs Monate Abo für 43,50 Euro). Um dieses Abonnement abzuschließen, würde sich ein Herr Michael Stein vom NTMS-Verlag melden. Der daraufhin anrufende Herr Stein verkauft ein Zeitschriftenabonnement.
Den angerufenen Verbrauchern wird zugleich mitgeteilt, sie erhielten unter der Rufnummer 01805 420 450 eine Bestätigung, dass Frau Claudia Schmidt tatsächlich bei der "Verbraucherzentrale in Stuttgart" arbeite. Bei Rückruf der Rufnummer 01805 420 450 meldet sich dann ein Herr König und leitet den Anruf an Frau Schmidt weiter."

Folgende Angaben machen die falschen "Verbraucherschützer":

Angegebene Rückrufnummer (nicht anrufen!):

  • 01805 420 450

Angegebene Telefonnummern:

  • 0711-6506910
  • 030-472740330

Genannte Namen:

  • Frau Janine Breuer
  • Herr König
  • Herr Michael Stein
  • Anwalt Herr Müller
  • Frau Claudia Schmidt

Genannte Firmen:

  • NTMS-Verlag
  • Firma OGS

Falls Sie ein solcher Anruf erreicht, ignorieren Sie diesen einfach! ...

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Sie nicht ungefragt bei Ihnen anruft!

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Unbekannte Firma lädt zur Kaffeefahrt ein

Mit einem Telefongewinnspiel, bei dem jedem Angeschriebenen ein Gewinn von 400 Euro versprochen wurde, verschickte bereits im Jahr 2009 eine Firma Einladungen, um Verbraucher zu einer Kaffeefahrt zu ködern. Nun erhielten sächsische Verbraucher erneut Briefe in ganz ähnlicher Aufmachung. Darin wird ganz besonders herzlich an eine Gewinnübergabe im April erinnert. Weder ein Firmenname noch eine Firmenanschrift ist aus den Schreiben ersichtlich.

Zusätzlich zu den 400 Euro soll es noch einen Preis in Höhe von 1.000 Euro geben. Man brauche sich für die Fahrt auch nicht mehr anmelden, da die Zeit zur Auszahlung drängt. Deshalb erfolgt gleich eine Einladung zu einer Fahrt – Reiseziel ungewiss – bei der auch für das leibliche Wohl gesorgt ist. Außerdem werden noch 49 € versprochen, welche die Sponsoren dieses Telefongewinnspieles spendieren. Der Absender des Schreibens übernimmt auch die Kosten für Anreise, Frühstück und Getränke in Höhe von 79 Euro. Im Schreiben wird zuletzt noch betont, dass es sich garantiert nicht um eine Kaffeefahrt handeln würde.

„Wir haben schon oft vor solchen Fahrten gewarnt“, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucher werden meist in Gaststätten gefahren, die auf dem Land liegen. Oft sind sie damit weit ab von jeglichem Bus- oder Bahnverkehr. Eine Rückfahrt, die Verbraucher dann allein antreten wollen, wenn die Veranstaltung nicht gefällt oder die Werbemethoden zum Kauf von meist überteuerten Waren zu aggressiv sind, ist dann nicht möglich oder nur mit hohen Kosten verbunden.

Deshalb empfiehlt Schmidt, derartige Einladungen und Gewinnversprechen gleich im Papierkorb zu entsorgen, denn niemand hat etwas zu verschenken.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Krefelder Rechtsanwalt startet „Öffentlichen Fahndungsaufruf“

Ein einfacher Rechtsanwalt aus Krefeld startet in seinem Internetblog einen “Öffentlichen Fahndungsaufruf”. Darf ein Organ der Rechtspflege (so nennt man Rechtsanwälte) so etwas überhaupt oder ist ein “Öffentlicher Fahndungsaufruf” nicht vielmehr den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten und um was geht es überhaupt?

Nun, es geht um den kürzlich erschienenen Roman “Brieffreundschaft mit einem Abzocker”, in dem es um gerissene Anwälte und skrupellose Abzocker geht, die mit einer Masche tagtäglich tausende arglose Menschen verbindliche Verträge unterjubeln, die diese niemals abschließen wollten. Das Vorwort dieses sehr interessanten und lesenswerten Buches verfasste niemand Geringerer als  Professor Dr. Hans See, Gründer und Vorsitzender der gemeinnützigen Aufklärungsorganisation Business Crime Control (BCC), Herausgeber der Zeitschrift “BIG Business Crime”. Prof. Dr. See steht seit 20 Jahren im Kampf gegen mafiöse Praktiken in der Wirtschaft

Quelle und vollständiger Bericht: frickemeier.blog

topstar777.de - die Abofalle für Fans von DSDS

Eine Berliner Firma hat für Fans der Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) eine dreiste Falle aufgestellt. Das berichtet die Tageszeitung Augsburger Allgemeine. Auf der Internetseite topstar777.de sollen Fans der RTL-Sendung für ihren Liebling abstimmen, wer am Ende den richtigen Gewinner rät, hat die Chance auf einen Traumurlaub auf den Malediven. Tatsächlich schließt jedoch jeder Teilnehmer ein kostenpflichtiges Abonnement ab – 192 Euro sollen die Opfer für ihren unbedachten Klick zahlen.

Quelle: Bericht hier

Die Abzocker "innovativen Geschäftsleute" sterben halt nicht aus und erfinden immer wieder neue Möglichkeiten, ohne viel Arbeit an recht viel Kohle zu kommen.

Hier der Verantwortliche:

Impressum

Topstar777.de ist ein Projekt von:

Mosig Media GmbH i.G.
Neue Jakobstr. 17
10179 Berlin

UR. -Nr. 37/2011

Geschäftsführer: Oliver Mosig

Handelsregister: noch nicht vergeben Amtsgericht Charlottenburg

Steuernummer: noch nicht vergeben

Email: info@topstar777.de

Auch für Tante Google ist Oliver Mosig kein Unbekannter!

Quelle: the-new-boo.blogspot

Während das Impressum noch eine zu gründende GmbH ausweist ist im Handelsregister inzwischen der entsprechende Eintrag erfolgt.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 133244 B
Bekannt gemacht am: 31.03.2011 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

29.03.2011

Mosig Media GmbH, Berlin, Neue Jakobstraße 17, 10179 Berlin. Firma: Mosig Media GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Neue Jakobstraße 17, 10179 Berlin Gegenstand: Die Betreibung und Vermittlung von Internetseiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Mosig, Oliver, *21.02.1986, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 07.03.2011.

Quelle: Handelsregister

Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem "Deutschen Marken- und Patent Register" gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.

"Ich empfehle allen Schutzrechtsinhabern, genau zu prüfen, ob ein Schreiben wirklich vom Deutschen Patent- und Markenamt stammt", sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, heute in München. "Sollten Zweifel daran bestehen, ist eine Anfrage direkt beim DPMA ratsam. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann klären, ob es sich tatsächlich um ein Schreiben aus unserem Hause handelt. Vor einer Überweisung sollte auf alle Fälle kontrolliert werden, ob die Kontonummer des DPMA angegeben ist."

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen und Überweisungsträger der genannten Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Sie enthalten detaillierte Angaben, wie beispielsweise das Aktenzeichen, Angaben zum Anmelder und zum Schutzrecht sowie den Anmelde- und den Veröffentlichungstag. Einige Unternehmen geben sich amtlich anmutende Namen und verwenden Logos, die an Hoheitszeichen erinnern. Die Schreiben sind so gestaltet, dass die Empfänger den Eindruck gewinnen könnten, sie seien zur Zahlung des ausgewiesenen Betrags verpflichtet.

Weitere Informationen, insbesondere eine ständig aktualisierte Liste derartiger Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des DPMA stehen, finden Sie auf den Internetseiten des DPMA unter: http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt

GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH unterliegt vor Gericht

Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität obsiegt gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH

Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank. Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten. Hervorgehoben war ein monatlicher „Marketingbeitrag“ in Höhe von 39.85 €, während im weiteren Verlauf des Formulartextes auf eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren hingewiesen wurde.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW werden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird. Außerdem lässt die blickfangmäßige Ausweisung eines Preises pro Monat die finanzielle Gesamtbelastung, immerhin 956,40 €, zurücktreten. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.

Zum Verkündungstermin am 15.4.2011 hat das Landgericht Düsseldorf jetzt ein Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich“, so RA Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW. „Das Urteil war notwendig, um bei der Vielzahl von Betroffenen endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Ein derartiges Beschwerdeaufkommen aus der Wirtschaft zu einem einzigen Formularversender konnten wir seit Jahren nicht mehr beobachten. Hier wird auf massive Weise der Versuch unternommen, Gewerbetreibenden Verträge unterzuschieben und dann auch noch die Zahlung anzumahnen. Außerdem besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem Monatspreis und den tatsächlichen Gesamtkosten. Das Gericht hat ein deutliches und notwendiges Signal gesetzt, damit Gewerbetreibende nicht weiterhin getäuscht und zu überteuerten Zahlungen verleitet werden.“ ...

Quelle: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität

Polizei warnt erneut vor Gewinnbetrug

Ein bislang unbekannter Täter hat sich am Dienstag um 11.40 Uhr bei einem 76-jährigen Zevener gemeldet und ihm telefonisch einen Gewinn in Höhe von 78.000 Euro avisiert. Zur Gewinnausschüttung sei es jedoch erforderlich, so der unbekannte Mann, bei einer Tankstelle eine "paysafe-Card-PIN" in Höhe von 800 Euro zu kaufen und diese telefonisch an den Unbekannten weiterzugeben. Glücklicherweise wurde der potentielle Geschädigte misstrauisch und informierte die Polizei, die ihm von dem schlechten Geschäft abriet, so dass kein Schaden entstand.

Bei der beschriebenen Masche handelt es sich um eine Abart des "Nigeria-Tricks" bei dem mit hohen Summen geworben wird, die man angeblich erhalte, wenn eine Gebühr gezahlt werde. Mit der beschriebenen unbaren Zahlungsmethode ist ein Rückschluss auf den Täter nahezu unmöglich - das Geld ist weg.

Daher warnt die Polizei noch einmal dringend davor, auf diese Geschäfte einzugehen. Gewinner sind dabei nämlich immer die Betrüger, wissen die Ermittler aus vielen Fällen. Erst vor wenigen Tagen war ein Rotenburger auf eine ganz ähnliche Betrugsmasche hereingefallen und war dabei über 700 Euro losgeworden. Auf die versprochenen 2,5 Millionen englischer Pfund wartet er noch heute...

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Wiener Karussell: erste Anklage erhoben

Sechs Monate nach der europaweiten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion hat die die Staatsanwaltschaft die erste Anklage erhoben. Wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges sowie der strafbaren Werbung in 140 Fällen wurden sieben Männer und eine Frau zum Landgericht Mannheim - Wirtschaftsstrafkammer - angeklagt.

Die Angeschuldigten - u.a. aus dem Raum Offenburg und Palma de Mallorca - sollen über Firmen in Erfurt und Bratislava zwischen August 2008 und August 2010 mehrere Millionen schriftliche Gewinnversprechen an zumeist ältere Leute im ganzen Bundesgebiet versandt haben. Um einen vermeintlich hohen Gewinn zu erhalten, wurden die Geschädigten aufgefordert, auf einer kostenpflichtigen 0900er-Rufnummer (Minutenpreis 2,99 €) anzurufen und sich registrieren zu lassen. Ziel der Angeschuldigten war es, das computergesteuerte Telefongespräch künstlich in die Länge zu ziehen und so Telefongebühren zu kassieren. Sofern überhaupt ein Gewinn ausgekehrt wurde, war dieser minderwertig und entsprach nicht den gemachten Versprechungen.

Durch mehr als 179.000 Anrufe von Geschädigten entstand diesen ein Mindestschaden von mehr als 3,6 Millionen €.

Vier der Angeklagten befinden sich noch in Untersuchungshaft. Wegen des Verdachts betrügerischer telefonischer Gewinnversprechen dauern die Ermittlungen gegen zahlreiche Beschuldigte noch an.

Quelle: Staatsanwaltschaft Mannheim

21.04.11

Bye, bye, Lovebuy

Anscheinend ist das endgültige Ende der Abzocke von Lovebuy besiegelt. Am Amtsgericht Bremen wurde nun das Insolvenzverfahren eröffnet. Darauf hat uns ein Leser dieses Blogs freundlicherweise hingewiesen.

Insolvenzverfahren

526 IN 6/10 : Am 20.04.2011 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der VMA Management/Lovebuy eSoft Service GmbH, Vagtstraße 22a, 28203 Bremen (AG Bremen, HRB 25370),
vertreten durch:

1. Natalie Meinert, Mühlensteg 4, 33014 Bad Drieburg, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.:

Frank Jörg Albers, Vagtstr. 22, 28203 Bremen, . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Wachtstraße 24, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649 - 0, Fax: 0421 - 322 649 - 29, E-Mail: info (at) beck-hoelzle.de, Internet: www.beck-hoelzle.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 28.06.2011 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO).

Gläubigerversammlungen am:

  1. Donnerstag, 07.07.2011, 10:30 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:

    • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
    • die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

    sowie gegebenenfalls über

    • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)
    • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
    • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
    • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
    • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
    • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
    • eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
    • die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
    • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

  2. Donnerstag, 11.08.2011, 10:30 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Prüfungstermin) zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Die Zustimmungen der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Amtsgericht Bremen

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de

Wiener Karussell: erste Anklage erhoben

Sechs Monate nach der europaweiten Durchsuchungs- und Festnahmeaktion hat die die Staatsanwaltschaft die erste Anklage erhoben. Wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges sowie der strafbaren Werbung in 140 Fällen wurden sieben Männer und eine Frau zum Landgericht Mannheim - Wirtschaftsstrafkammer - angeklagt.

Die Angeschuldigten - u.a. aus dem Raum Offenburg und Palma de Mallorca - sollen über Firmen in Erfurt und Bratislava zwischen August 2008 und August 2010 mehrere Millionen schriftliche Gewinnversprechen an zumeist ältere Leute im ganzen Bundesgebiet versandt haben. Um einen vermeintlich hohen Gewinn zu erhalten, wurden die Geschädigten aufgefordert, auf einer kostenpflichtigen 0900er-Rufnummer (Minutenpreis 2,99 €) anzurufen und sich registrieren zu lassen. Ziel der Angeschuldigten war es, das computergesteuerte Telefongespräch künstlich in die Länge zu ziehen und so Telefongebühren zu kassieren. Sofern überhaupt ein Gewinn ausgekehrt wurde, war dieser minderwertig und entsprach nicht den gemachten Versprechungen.

Durch mehr als 179.000 Anrufe von Geschädigten entstand diesen ein Mindestschaden von mehr als 3,6 Millionen €.

Vier der Angeklagten befinden sich noch in Untersuchungshaft. Wegen des Verdachts betrügerischer telefonischer Gewinnversprechen dauern die Ermittlungen gegen zahlreiche Beschuldigte noch an.

Quelle: Staatsanwaltschaft Mannheim

Nachfolger der Teleshop Versandhandels AG kooperiert mit Telomax-Clan

Gemeint ist die gerade bei MDR-Escher thematisierte DMS Trading GmbH aus der Schweiz, der Nachfolger der Teleshop Versandhandels AG aus Liechtenstein, die ihren kostenpflichtigen Telefon-Support über eine 11859 - Die Auskunft GmbH angeboten hat - man schaue und staune, wer sich für dieses Unternehmen verantwortlich zeichnet:

Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 708957 Bekannt gemacht am: 19.03.2010 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen

18.03.2010

11859 - Die Auskunft GmbH, Mannheim, Heppenheimer Straße 23, 68309 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.1998 mit Änderung; zuletzt geändert am 07.01.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 87543) nach Mannheim verlegt. Bisher: "telomax GmbH"; Geschäftsanschrift: Heppenheimer Straße 23, 68309 Mannheim. Gegenstand: Telekommunikationsdienstleistungen und der Handel mit Hard- und Software. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Woitinek, Raimund, Fürth, *15.08.1960 einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ohme, Christian, Klein-Winternheim, *29.06.1975.

Oha, Google weiß mehr - ich sage nur Klingelingeling oder besser Pingelingeling...

...im Forum von Computerbetrug.de gibt es nähere Infos zu den "Geschäftstätigkeiten".

Wie einem Schreiben der DMS Trading aus November 2010 auf dem Blog von Rechtsanwalt Philipp C. Munzinger zu entnehmen ist, blieb man dem Telomax-Clan treu. Das zeigt auch ein Blick in das aktuelle Impressum der DMS Trading unter dms-tv.ch:

Ob sich die Schweizer Behörden ähnlich verhalten werden wie die Liechtensteiner, darf eher stark bezweifelt werden - es bleibt die Erkenntnis vom üblichen Sumpf.

Quellen: Handelsregister und abzocknews.blogspot.com

App-Nutzer tappen unbewusst in Abo-Fallen

Der Absatz von Zusatzprogrammen für Smartphones erlebt einen Boom. Doch Vorsicht! Vermeintliche Gratis-Apps können richtig teuer werden.

Klickt der Nutzer versehentlich auf ein eingeblendetes Werbebanner, öffnet er automatisch eine neue Seite des werbenden Anbieters. Die Entwickler der eigentlichen App haben dabei meist keinen Einfluss darauf, wer in ihren Programmen die Reklameflächen bucht. Durch das Öffnen der neuen Seite kann der werbende Anbieter die Rufnummer des Nutzers erkennen und über den Mobilfunkanbieter die stattlichen Kosten des vermeintlichen Abos per Telefonrechnung einziehen.

„Wir müssen feststellen, dass diese Methode immer häufiger vorkommt“, warnt Thomas Bradler, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. ...

Wer sich schon im Vorfeld schützen will, sollte die so genannten Mehrwertdienste bei seinem Mobilfunkunternehmen sperren lassen. Damit verzichtet er aber auch auf die seriösen Angebote. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Welt Online

Collector Dienstleistungen GmbH mutiert zur Aequatio Dienstleistungen GmbH

Auch das Konglomerat um Frank Babenhauserheide beteiligt sich am aktuellen Trend der Inkasso-Neugründungen bzw. der Umbenennung von einschlägig bekannten Dienstleistern im Rahmen des Inkassounwesens zum Einzug von unberechtigten Forderungen aus Abo- und Vertragsfallen. So wurde aus der bisherigen Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG nun die Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG:

Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 6588

Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG

Historie
1.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement KG 1.) Herford
2.) Collector Gesellschaft für Inkasso und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG 2.) Herford
3.) Collector Dienstleistungen GmbH & Co. KG 3.) Herford

Man darf gespannt sein, für wen man jetzt aktiv wird...

Quelle: abzocknews.blogspot.com

Vorsicht vor DHL-Mails

Es ergeht eine aktuelle Warnung vor Pishingmails, die den Eindruck hinterlassen wollen, es ginge um eine offizielle Aktion von „DHL“. Opfer dieser Ausspäherei landen auf packetstation.biz – diese Internetseite ist eine 1zu1-Kopie der offiziellen DHL-Homepage, nur dass die hier zu bestätigenden Daten nicht in der DHL-Buchhaltung landen sondern bei einem Zugangsdatensammler, der dann freien Zugang zum DHL-Account des so ausgespähten DHL-Kunden hat.

Gehostet wird die Pishing-Homepage beim russischen Provider sihosting.org.ua. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Verbraucherschutz.tv

20.04.11

Online - Kriminelle legen PC lahm und fordern Strafgeld

Unter Missbrauch des Namens des Bundeskriminalamtes versuchen Online-Kriminelle derzeit auch Verbraucher Sachsen-Anhalts mit nahezu erpresserischen Methoden abzuzocken. Ein Trojaner sperrt das Betriebssystem des heimischen PC und behauptet in einer angeblich "offiziellen Mitteilung des Bundeskriminalamtes", dass durch die Bundespolizei ein Vorgang illegaler Aktivitäten erkannt worden sei. Dem Betroffenen wird unterstellt, er habe Seiten pornografischen Inhaltes, Kinderpornografie, Sodomie und Gewalt gegen Kinder aufgerufen, abgespeichert sowie E-Mails mit terroristischen Hintergründen versandt. Die Sperrung des PC soll die illegalen Aktivitäten des Verbrauchers - die Verstöße gegen die Gesetze der Bundesrepublik darstellen - unterbinden. Wer seinen Computer wieder nutzbar machen will, soll innerhalb von 24 Stunden eine Strafe von 100 Euro zahlen, ansonsten würde die Festplatte unwiderruflich formatiert und damit gelöscht werden. Die Zahlung soll über den anonymen Internet-Zahlungsservice "Ukash" erfolgen. Dazu muss ein Ukash-Coupon im Wert von 100 Euro an Tankstellen oder Kiosken erworben, der entsprechende Coupon-Code in ein Zahlungsformular eingegeben und an eine angebliche E-Mail-Adresse des Bundeskriminalamtes versandt werden. Dann würde der Computer wieder freigeschalten werden.

Was hier abläuft - so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. - ist der Versuch einer dreisten Online-Abzocke. Unbescholtene Verbraucher werden auf verwerfliche Art und Weise zu angeblichen "Strafzahlungen" erpresst, die natürlich auf keinen Fall geleistet werden sollten. Eine Bundespolizeibehörde würde niemals derartig vorgehen. Schreibfehler, E-Mail-Adresse und Zahlungsweg weisen ganz klar auf Online-Kriminelle hin. Betroffenen wird eine Anzeige gegen Unbekannt bei ihrer zuständigen Polizeidienststelle empfohlen. Dort wo sich der Trojaner eingenistet hat, hilft laut Computerexperten nur der Start des Rechners von einer Reparatur-CD, mit der das System wieder hergestellt werden kann.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Trick mit Benachrichtigungskarte untersagt

Das Landgericht Hamburg hat der Vertriebsfirma des Bauer Verlags per einstweiliger Verfügung untersagt, Benachrichtigungen über eine Warensendung zu versenden (Az. 312 O 142/11, nicht rechtskräftig). Darin hieß es: „Wir halten eine Warensendung für Sie bereit. Die Sendung wird 7 Tage für Sie aufbewahrt. Bitte rufen Sie uns schnell an.“ Anrufer bekamen neben dem Gratisexemplar einer Zeitschrift auch ein kostenpflichtiges Abo angeboten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die Bauer Vertriebs KG geklagt. Die Kartengestaltung täusche Verbraucher über den Werbecharakter, so die Verbraucherschützer.

Quelle: finanztest

19.04.11

Dreiste Masche mit Trauernden

Miese Masche bei Hinterbliebenen: Eine "Agentur für Meldepflicht" geht auf Kundenfang und sucht nach Todesanzeigen. Die Hinterbliebenen bekommen eine Rechnung für die "Meldepflicht".

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF - Wiso

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Kripo warnt vor Erpressung über Schadsoftware

Nachdem das Bundeskriminalamt bereits Anfang April gemeinsam mit der Bundespolizei vor einer aktuellen Erpressungsvariante über einen aggressiven Computervirus gewarnt hatte, gibt es nun auch erste Fälle in Schleswig-Holstein.

Diese Schadsoftware lädt sich beim Surfen im Internet für den Internetnutzer unbemerkt herunter und installiert sich auf dem Computer. Dadurch wird der Computer gesperrt und der Betroffene zugleich aufgefordert, eine Zahlung mittels "Ukash" vorzunehmen, um den Computer wieder freizuschalten.

In einem erscheinenden Pop-Up-Fenster wird der Betroffene über den angezeigten Text bezichtigt, seinen Computer für strafbare Handlungen, insbesondere zur Verbreitung kinderpornografischen Materials sowie E-Mails mit terroristischem Hintergrund, genutzt zu haben. Zur Verstärkung des Vorwurfs ist die Nachricht mit dem Logo des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei versehen. Dem Betroffenen wird nun eine "Entsperrung" des Computers nach Zahlung eine "Strafe" von 100,- EUR innerhalb von 24 Stunden über den digitalen Bezahldienst "Ukash" angeboten. Anderenfalls würde die Festplatte des Computers gelöscht werden.

Weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber derartiger Meldungen. Vielmehr sollen die Betroffenen über diesen Betrugsversuch eingeschüchtert und zu der Zahlung veranlasst werden. Die deutschen Polizeibehörden fordern den Internetnutzer niemals über Pop-Up-Fenster zu Zahlungen auf.

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein rät auf keinen Fall der Zahlungsaufforderung nachzukommen sondern diese Vorfälle bei der Polizei anzuzeigen. Selbst nach der Zahlung der "Strafe" bleibt der Computer mit der Schadsoftware infiziert.

Grundsätzlich raten wir:

"Vorsicht ist besser als Nachsicht! Halten Sie daher den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dieses minimiert die Wahrscheinlichkeit, Opfer derartiger Attacken zu werden."

Quelle: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

Kostenfalle bei kostenlosen Onlinespielen

Videospiele per Internet - der Trend hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der erfolgreichsten Spielegattungen entwickelt. Einfach nur über den Webbrowser oder mit Hilfe einer zusätzlichen Software treffen sich Spieler in virtuellen Welten und agieren miteinander oder gegeneinander. Viele Spiele werben damit, gratis zu sein. Aber es lauern auch zunehmend Kostenfallen.

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF - Wiso

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Kaffeefahrt: Wer nicht mitfährt, soll zahlen

... die Veranstalter von Kaffeefahrten verschicken wieder serienweise ihre leeren Gewinnversprechen, hinter denen sich Verkaufsveranstaltungen verbergen. Dabei werden die Abzocker immer frecher.

Handelte es sich früher noch um eine "Einladung", liegt jetzt eine "Reisebestätigung" im Postkasten. Und es wird gedroht: Wer nicht mitfährt, muss 19,90 Euro zahlen.

Auf die versprochenen Geldgewinne, monatlichen Zusatzrenten oder übervollen Präsentkörbe warten die Teilnehmer vergeblich. Stattdessen preist ein ausgebuffter Verkäufer beim "reichhaltigen Frühstücksbuffet" - dünner Kaffee, Semmel, Portionsbutter und -marmelade - die Vorzüge von Magnetdecken, Nahrungsergänzungsmitteln, Wunderpillen und Reisen an.

Beim Verkauf dieser Reisen haben die Anbieter ebenfalls einen neuen Dreh gefunden, um sofort ans Geld der Kaffeefahrer zu kommen. Hierfür verlangen sie schon während der Verkaufsveranstaltung eine "Beratungs- und Servicegebühr" von 50 bis 60 Euro pro Reisenden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: OVB online

Pokerportale wegen Geldwäscheverdacht vom FBI gesperrt

Wer von den USA aus im Internet eine Partie Poker spielen möchte, hat es derzeit schwer: Seit Freitag, dem 15. April 2011, hat das FBI die .com-Domains von Full Tilt Poker, Absolute Poker, Ultimate Bet und Pokestars beschlagnahmt und gesperrt; ...

Auf den .com-Portalen ist derzeit eine Bekanntmachung des FBI zu lesen, in der die amerikanische Bundespolizei darauf hinweist, dass die Seiten durch eine Staatsanwaltschaft in New York gesperrt wurden. Als Gründe für die Sperrung werden Geldwäsche, illegales Glücksspiel und Betrug genannt. Wie das Wall Street Journal schreibt, hat das US-Justizministerium das Geld von Spielern eingefroren und Anklage gegen elf Personen erhoben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: golem.de

18.04.11

Polizei warnt vor falschen Gewinnversprechen

Die Landespolizeidirektion im Regierungspräsidium Karlsruhe warnt vor Betrugsmasche mit falschen Gewinnversprechen;
Opfer meist ältere Menschen

Die freundliche, akzentfreie deutsche Stimme verkündet eine frohe Botschaft am Telefon. Einen der Hauptpreise hätte man bei der letzten Lotterie gewonnen und der liege nun zum Empfang bereit. Ob ein schickes Auto oder ein hoher Geldbetrag, die Freude ist groß beim „glücklichen Gewinner“. Eine reine Formalität sei noch zu erfüllen, so die Stimme am Telefon weiter, eine kleine Bearbeitungsgebühr in Höhe von einem Prozent des Preisgeldes sei vorab zu entrichten, dann sei die Preisübergabe kein Problem mehr.

Mit dieser Masche versuchen betrügerische Banden seit Anfang 2010 an das Geld ihrer Opfer zu kommen und vor allem bei älteren Mitbürgern auch mit zunehmendem Erfolg. Bei den freundlich klingenden telefonischen Gewinnübermittlern handelt es sich überwiegend um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Türkei ansässiger Callcenter, die den Gewinn vortäuschen. Die späteren Geschädigten werden aufgefordert, die „Bearbeitungsgebühr“ per Bareinzahlung meist über den Finanzdienstleister „Western Union“ nach Istanbul zu überweisen. Der Abholer kann bei dieser Art der Überweisung nicht mehr ermittelt werden.
Die Anrufe selbst erfolgen über sogenannte Voice over IP-Nummern, für die kein physikalischer Telefonanschluss erforderlich ist. Im Display des Angerufenen erscheint eine Festnetznummer mit der Ortsvorwahl einer deutschen Stadt, die jedoch durch die Tätergruppe kostenlos als Wunschrufnummer über das Internet gebucht wurde. Die Anrufer geben sich häufig als Notare oder Rechtsanwälte aus und versuchen so, einen seriösen Hintergrund zu vermitteln.
Nach ersten Ermittlungen dürfte sich die Zahl der potentiell geschädigten Personen alleine in Baden-Württemberg auf weit über 2.000 erstrecken. Eine Vielzahl von Personen haben nach Erkenntnissen der Behörden bereits Zahlungen geleistet, dank geschickter Gesprächsführung der Täter teilweise sogar mehrfach.
Der verursachte Schaden beläuft sich auf mehrere hunderttausend Euro.

Diese Betrugsmasche wird inzwischen bundesweit praktiziert.

Die Landespolizeidirektion im Regierungspräsidium Karlsruhe empfiehlt:

  1. .Lassen Sie sich auf keine Telefongespräche ein, die Gewinnversprechen mit Vorauszahlungen zum Inhalt haben. Niemand muss etwas bezahlen, um einen Gewinn zu erhalten. Falls Sie eine derartige Gewinnmitteilung per Telefon erhalten sollten, legen Sie am besten gleich wieder auf.

  2. Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn zu erhalten.

  3. Erstatten Sie bei der Polizei Strafanzeige.

Quelle: Regierungspräsidium Karlsruhe

Angebliche Dankeschön-Aktion lockt zur Kaffeefahrt

In etlichen Haushalten landeten in den vergangenen Tagen Gewinnmitteilungen. Danach haben die Angeschriebenen einen LCD-Fernseher gewonnen – als Dank für ihre Treue zur Firma „TV-Mediacenter Deutschland“. Seltsam ist dabei nur, dass die vermeintlichen Gewinner die großzügige Firma gar nicht kennen.

... Die Firma, die nur eine Postfach-Adresse in Stapelfeld (Stadt Cloppenburg) besitzt, will eigenen Angaben zufolge in den vergangenen Jahren stetig gewachsen sein. ...

... Das Versprechen von Gewinnen, Sachpreisen oder Geschenken, die im Rahmen einer Busfahrt übergeben werden sollen, deute darauf hin, dass es hier um eine unseriöse Kaffeefahrt gehe. Letztlich dienten die Versprechen nur dazu, die Empfänger der Einladung, meist gutgläubige ältere Menschen, zu einer Verkaufsfahrt zu locken, auf der dann überteuerte Waren angeboten würden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Abzocke beim Teleshopping

Seit 16 Jahren gibt es in Deutschland sogenannte Teleshopping-Kanäle. Eine dieser Firmen beobachten wir seit Längerem. Sie hatte ihren Firmensitz im Fürstentum Liechtenstein, jetzt agiert sie von der Schweiz aus. Neuer Name und neuer Firmensitz – aber die gleiche Abzockmasche wie früher.

Bei der Teleshopping-Firma "DMS Trading GmbH" kann man Waren in angeblicher Top-Qualität und mit Top-Service kaufen. Nach Erhalt der Ware erwarten einen allerdings viel zu hohe Rechnungen mit vorab nicht komunizierten Kosten für Verpackungen, Versand, ect. Entgegen den Werbeversprechen geht jetzt der Stress erst richtig los. sollten sie von der Ware nicht überzeugt sein und diese zurückschicken wollen, gestaltet sich dies als sehr schwierig. Zunächst der Anruf bei einer kostenpflichtige Servicehotline: 1,99 € pro Minute. Der Erhalt der Ware wird häufig abgestritten oder es wird dem Kunden eine Beschädigung des Artikels unterstellt. Anstatt der Rückerstattung des Geldes folgen weitere Kosten durch die horrenden Telefongebühren. Im Internet sammeln sich unzählige Beschwerden, dennoch darf DMS seine Produkte weiterhin auf den Fernsehsendern vertreiben.

Bereits 2008 berichteten wir über die Machenschaften dieses Unternehmens – damals agierte es noch unter dem Namen Teleshop Versandhandels AG mit Sitz in Liechtenstein. Die Angaben haben sich geändert – die Praktiken offensichtlich nicht.

Quelle und vollständiger Bericht: MDR - Escher

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Mahnung für nicht geführten Sex-Anruf

Die Abzocker werden immer dreister: Die alleinlebende Witwe Maria Schmidt (Name geänder) 85, erhielt eine Mahnung, weil sie angeblich von ihrem Telefonanschluss aus bei einer Sexhotline angerufen hat, aber die Rechnung dafür nicht bezahlt haben soll. 264,05 Euro verlangte der Absender des Mahnschreibens, Allinkasso GmbH aus München im Auftrag eines "Mandanten" namens R.M.I. ...

... Es gebe rechtlich keine Handhabe für das Inkassobüro, das Geld tatsächlich einzutreiben. Die Rechnungen seien illegal, damit werde versucht, vor allem Ältere zu verunsichern. Sie setzen auf die Scham der Kunden. ...

Im Internet finden sich zahlreiche Hinweise auf diese Masche. Immer wieder wird dort das Münchener Inkassobüro erwähnt, ebenso das Unternehmen R.M.I. Dahinter verbirgt sich ein Unternehmen namens Roxborough Management Inc., das als seinen Firmensitz die Karibik-Insel Tortola angibt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: volksfreund.de

15.04.11

Schuldenfalle trotz Prepaid-Karte

Eigentlich sollen die so genannten Prepaid-Karten für Mobiltelefone überraschend hohe Rechnungen verhindern. Tatsächlich können jedoch sogar bei den vorbezahlten Karten plötzlich Kosten von mehreren tausend Euro auflaufen, wenn man nicht aufpasst. MARKTCHECK erklärt, wie so etwas passieren kann.

Mit seinem schicken, neuen Mobiltelefon kann Andreas E. komfortabel und mobil im Internet unterwegs sein. Er glaubt, dass es keine Kostenfalle geben könne, da er eine Prepaid-Karte benutzt. Doch plötzlich bekommt er eine Rechnung: Über 4.000,- Euro soll er zahlen und fühlt sich abgezockt.

Quelle: Youtube - scamnewsTV

14.04.11

Unerlaubte Werbeanrufe von falschen Verbraucherschützern

Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehen gehäuft Meldungen verärgerter Verbraucherinnen und Verbraucher ein, die unter dem Namen „Verbraucherschutzzentrale“ angerufen wurden. Am Ende der Telefonate steht immer der Versuch, ein teures Abo für eine wertlose Dienstleistung zu verkaufen.

Die Methoden der „Abzocker“ werden dabei immer dreister, das Vorgehen ist jetzt zweistufig: Zunächst werden Verbraucher von einer ‚Verbraucherschutzzentrale’ angerufen. Die falschen Verbraucherschützer behaupten, dass verschiedene Gewinnspielfirmen Daten der Angerufenen gespeichert hätten. Als Beweis wird die echte Kontonummer genannt. Die Anruferin ‚warnt’ dann vor einem Anruf eines Gewinnspielvermittlers. Damit dieser kein Verdacht schöpfe, solle der Verbraucher einfach alle Fragen mit Ja beantworten. So könne der ‚Verbraucherschutz’ dafür sorgen, dass die Daten der Betroffenen gelöscht werden. Kurz nachdem die ‚Verbraucherschutzzentrale’ auflegt, erfolgt tatsächlich der Anruf eines Gewinnspielvermittlers. Einziges Ziel der Anrufer ist es, dem Verbraucher ein kostenpflichtiges Abo unterzuschieben.

„Wieder einmal zeigt sich damit, dass die Politik der Dreistigkeit der Abzocker immer noch hinterherläuft,“ kritisiert Christian Gollner, Referent für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Seit Jahren ist der Politik das Problem der untergeschobenen Verträge am Telefon bekannt und ebenso lange dessen Lösung: die Bestätigungslösung. Danach gilt der bei einem Werbeanruf angebotene Vertrag erst dann als rechtsgültig geschlossen, wenn er vom Verbraucher schriftlich bestätigt wurde.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert daher, endlich die Bestätigungslösung im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zu etablieren. Nur so kann die Telefon-Abzocke wirksam bekämpft werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Kaffeefahrt-Abocker werden immer dreister

Immer wieder flattern sie in die Briefkästen: Benachrichtigungen über Gewinne, die man sich im Rahmen einer „Kaffeefahrt“ abholen kann. Und fast regelmäßig gibt es bei diesen Ausflügen keinen Gewinn, sondern am Ende nimmt der interessierte Fahrgast an einer Verkaufsveranstaltung teil. Dort kann er dann zumeist überteuerte Nahrungsergänzungsmittel, Wärmedecken oder was auch immer erwerben.

Nunmehr ist aber ein neues Schreiben im Umlauf: Aus diesem geht hervor, dass sich der Angeschriebene für eine solche Kaffeefahrt angemeldet habe; bei Nichtantritt würden ihm Stornierungskosten in Höhe von 19,90 Euro in Rechnung gestellt. Einige angeschriebene Seniorinnen und Senioren waren sich aber ganz sicher, keine Anmeldung vorgenommen zu haben und meldeten den Vorfall bei der Polizei. Die wollte wissen, wer dahinter steckt und schaute am Mittwoch kurzerhand selbst an den Abholstellen in Offenbach nach. Pünktlich um 6.15 Uhr fuhr der Bus in Bieber ein und hielt wie auf der „Anmeldung“ angekündigt in der Aschaffenburger Straße. Dort zeigten die durchgeführten Aufklärungsmaßnahmen in Sachen Kaffeefahrten ihre Wirkung. In Bieber stiegen nämlich keinerlei Fahrgäste zu. Auch an der zweiten Station in der Offenbacher Innenstadt stiegen lediglich drei Rentner zu.

Die Fahrt ging danach ins Stadtgebiet Frankfurt weiter. Dort wurde der Reisebus nach Zustieg weiterer Frankfurter Fahrgäste einer Kontrolle unterzogen, zumal der Busfahrer offensichtlich die Polizei bemerkt hatte und dies noch während der Fahrt seinem Auftraggeber per Handy mitteilte. Nach entsprechender Ansprache des Busfahrers und Aufklärung seiner Fahrgäste wurden er sowie der Reisebus durch die Beamten der Verkehrsinspektion auf Verstöße hin überprüft. Der Reisebus selbst war neu und entsprechend in technisch einwandfreiem Zustand. Allerdings reagierte der Busfahrer sichtlich verstimmt, als die Beamten der Verkehrsinspektion ihm eröffneten, dass er nicht nur verbotener Weise während der Fahrt mit dem Handy telefoniert habe, sondern auch noch ein Verstoß gegen seine Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurde. Dem Busfahrer droht nun ein Bußgeld in Höhe von rund 500 Euro; seine Ehefrau, die die Halterin des Reisebusses ist, muss sogar mit 1.000 Euro rechnen.

Die Kaffeefahrt, welche ursprünglich nach Koblenz zu einer Frühlingsausstellung eines angeblichen Blumen- und Gartencenters führen sollte, wurde nicht fortgesetzt, so dass die angeschriebenen Rentner nun auch keine „Stornierungsgebühren“ befürchten müssen. Vielmehr dürfte diese Kaffeefahrt eine recht kostspielige „Leerfahrt“ für den Busunternehmer und die Veranstalter, gegen die die Ermittlungen des Offenbacher Betrugskommissariates auf Hochtouren laufen, gewesen sein.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

Klarmobil: Gericht verwirft unfaire Klauseln

Sechs Euro kassierte die Firma „Klarmobil“, wenn sie Kunden nach einer Kündigung das Restguthaben auf der Prepaid-Karte erstattete. Das Landgericht Kiel (Az.: 18 O 243/10 - nicht rechtskräftig) hat dieses Ansinnen auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) ebenso verworfen wie zwei weitere Gebührenklauseln. Nach dem Urteil darf der Mobilfunkanbieter weder 9,95 Euro für eine erste Mahnung noch 19,95 Euro für die Rückgabe von Lastschriften wegen eines ungedeckten Kontos verlangen.

Mobilfunkunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ein Restguthaben aus einem Prepaid-Vertrag auszuzahlen. Deshalb ist es nach Ansicht des Gerichts unzulässig, die damit verbundenen Aufwendungen auf die Kunden abzuwälzen. Dieselbe Auffassung hatte zuvor bereits das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 U 129/09) in einem Verfahren gegen den Anbieter „Simply“ vertreten. Die happige Mahngebühr tadelten die Kieler Richter schon allein deshalb, weil „Klarmobil“ sie bereits bei der ersten Mahnung forderte. Und in die Lastschrift-Pauschale rechnete die Firma nach Überzeugung des Gerichts auch allgemeine Personalkosten ein. Das ist nicht erlaubt.

Mobilfunkunternehmen fallen immer wieder mit unfairen Klauseln auf. Im Kleingedruckten von 19 abgemahnten oder verklagten Gesellschaften hat der VZBV seit 2008 fast 200 verbraucherunfreundliche Klauseln entdeckt.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Warnung vor Gewinnspiel zum neuen Telefonbuch

Vor einem Gewinnspiel, das angeblich „unter allen Einträgen“ im „örtlichen Telefonbuch“ veranstaltet wurde, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Derzeit sind verschiedene Schreiben mit Absender „Das Telefonbuch 2010/2011, Ihr örtliches Verzeichnis für Deutschland“ in Rheinland-Pfalz in Umlauf. Sie erwecken den Eindruck, von den Verlagen der örtlichen Telefonbücher zu kommen. In einem Schreiben heißt es „1500,00 Euro pro Person stehen zur Auszahlung“, in anderen Briefen steht im Betreff „Reservierungsbestätigung zur Gewinnauszahlung“.

Die Angeschriebenen werden dringend aufgefordert, sich binnen acht Tagen mit einer beigefügten Antwortkarte mit Platzreservierung zu melden, um sich ihren Gewinn abzuholen. Für die „Gewinnübergabe“ wurde ein „Hin- und Rückfahrservice“ organisiert. Angekündigt werden eine nette Atmosphäre, ein kostenloses Frühstück sowie ein leckeres Mittagessen und ein Freigetränk. Außerdem wird jedem Teilnehmer ein „elegantes, schnurloses Festnetztelefon“ versprochen.

Wer sich angemeldet hat, erhält kurz später eine Reservierungsbestätigung. In diesem Schreiben droht der Veranstalter bei Nicht-Teilnahme, die reservierten Plätze und das vorbestellte Essen pauschal in Rechnung zu stellen. Hierzu sei er „laut Gesetzgeber berechtigt“. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern, so der Rat der Verbraucherzentrale. Stornierungskosten sind rechtlich nur zulässig, wenn diese im Vorfeld und vertraglich vereinbart wurden. Beides ist hier nicht gegeben. ...

Wer an solchen Fahrten teilnimmt, sollte sich darüber klar sein, dass mit einer Verkaufsveranstaltung zu rechnen ist. Versierte Verkäufer üben dabei meist massiv Druck auf die Teilnehmer aus, um überteuerte Produkte an die Frau oder den Mann zu bringen. Und vom Hauptgewinn ist weit und breit nichts zu sehen. ...

Quelle und vollständiger Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Akte 2011berichtete über Paketstation-Phishing

In der Sendung Akte 2011 wurde am 12.04.2011 über das Thema Paketstation-Phishing berichtet. Mit welchen Tricks die Betrüger versuchen, sie im Internet reinzulegen und ihre Passwörter stehlen um auf ihre Kosten einzukaufen. Der Bericht gab ebenfalls Tipps Worauf Sie jetzt achten müssen!

Quelle: Youtube - scamnewsTV

13.04.11

Betrug: Tumulte auf der Kaffeefahrt

Zu einer angeblichen Gewinnauszahlung ist ein Bus voller österreichischer Senioren am Dienstag nach Traunreut gebracht worden...

Die Gewinnauszahlung entpuppte sich jedoch schnell als Verkaufsveranstaltung, die weder angezeigt noch behördlich genehmigt war. Den Senioren wurden Therapiedecken und Kochtöpfe zu weit überhöhten Preisen angeboten und verkauft. Nach Erkenntnissen der Polizei kosteten die Decken 1.000 Euro. Nachdem sich schließlich nach einigen Stunden mehrere ältere Personen beschwerten und auf die Auszahlung ihres versprochenen Gewinnes beharrten, wurde ihnen vom Leiter der Veranstaltung kurzerhand damit gedroht, dass sie nicht mehr zurück nach Österreich fahren dürfen, wenn sie sich weiterhin beschweren. Daraufhin wurde um 19 Uhr die Polizei hinzu gerufen und die Veranstaltung beendet.

Dabei kam es zu tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen den Veranstaltern und den Teilnehmern. ...

Gegen die dubiosen Veranstalter, die bereits mehrfach wegen ähnlicher Veranstaltungen zur Anzeige gebracht wurden, wird nun wegen Betrug, Verdacht der Nötigung und mehreren Verstößen nach der Reisegewerbeverordnung ermittelt.

Quelle und vollständiger Bericht: wochenblatt

Kaffeefahrt-Anbieter tricksen mit neuer Abzockmasche

Auf dreiste Art versucht ein mutmaßlicher Kaffeefahrt-Anbieter, ahnungslose Kunden im Saarland abzuzocken: Wer nicht an einer Übergabefeier für ein angebliches Gewinnspiel teilnimmt, soll zumindest die Planungskosten für die Fahrt bezahlen.

Von einer „neuen Qualität der Abzocke“ spricht die Verbraucherzentrale des Saarlandes angesichts eines Einladungsschreibens ...

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

Betrüger lockt mit falschem Gewinn

Eine Rentnerin in Oldenburg wurde seit Donnerstag letzter Woche bis Montag um EUR 2.400,- erleichtert. Ein Anrufer, der sich als Rechtsanwalt ausgab, hatte sie in der vergangenen Woche kontaktiert und behauptet, dass sie EUR 79.000,- gewonnen habe. Vor Aushändigung des Gewinns müsse sie den Geldüberbringern jedoch noch „etwas schenken“. Sie wurde aufgefordert, an einer Tankstelle an der Nadorster Straße sog. „U-Kash-Karten“ zu kaufen. Es handelt sich dabei um Guthabenkarten , mit deren Nummerncodes bei angeschlossenen Unternehmen bezahlt werden kann - auch elektronisches Geld genannt. Am Donnertag kaufte die gutgläubige Rentnerin sechs Karten für insgesamt EUR 600,-. Noch am selben Tag erreichte sie ein Anruf des Betrügers und er fragte nach den Nummern dieser Karten. Ferner stellte er das Erscheinen der angeblichen Geldüberbringer in zwei Stunden in Aussicht. Doch es kam natürlich niemand. Bis zum Montag wiederholte sich das „Spielchen“ mehrfach - teils von anderen Anrufern - und die Rentnerin übermittelte die Nummern dieser Guthabenkarten in Höhe von EUR 2.400,-. Als die 81-Jährige am Montag bei der Tankstelle für EUR 1.400,- Guthabenkarten erwerben wollte, wurde der Verkäufer misstrauisch und verständigte in Vorbildlicherweise die Polizei. Die Ermittler des Betrugskommissariates in Oldenburg ermitteln jetzt in dieser Sache. Die Polizei warnt vor dieser Masche und rät davon ab, den Gutscheincode, welcher wie Bargeld zu behandeln ist, an Fremde weiterzugeben.

Quelle: Polizeiinspektion Oldenburg

Dubiose Telefonfirma auf Abzocktour

Für die „Registrierung“ seiner Telefonnummer soll FR-Leser Friedrich L. aus Hanau „binnen zehn Tagen“ 94,30 Euro auf ein Konto der Deutschen Skatbank überweisen. „Ansonsten entfällt die Registergültigkeit ihrer Rufnummer“, droht die Berliner Firma „newConnect, Zweigniederlassung der Deutschen Telekommunikationszentrale Ltd.“. Zahlreiche Telefonkunden in Hessen haben seit Anfang dieser Woche solche Schreiben mit vorgefertigtem Überweisungsformular erhalten. ...

Unter der Überschrift „Datenabgleichformular“ vermitteln die Schreiben mit Wappeneindruck, Aktenzeichen und Rechnungsnummer einen amtlichen Eindruck. Die verklausulierten Formulierungen lassen jedoch im Dunkeln, welchen Sinn die im Betreff genannte Offerte einer Rufnummerneintragung haben sollte. ..... Ein direkter Kontakt zu dem Unternehmen, dessen Adresse auf einen Weiler in Südengland verweist, lässt sich ebenfalls nicht herstellen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

Die ersten, nun bekannt gewordenen, Aktivitäten der newConnect, Zweigniederlassung der Deutschen Telekommunikationszentrale Ltd. sind alles andere als seriös und erinnern stark an die Methode des Offertenbetrugs. Offensichtlich wurde das dubiose Unternehmen eigens zu diesem Zweck gegründet, denn seit Dezember 2010 ist die Firma im Handelsregister eingetragen.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 130821 B
Bekannt gemacht am: 09.12.2010 12:00 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

08.12.2010

newConnect Zweigniederlassung der Deutsche Telekommunikationszentrale Ltd, Berlin, Brodauer Straße 37, 12621 Berlin. Firma: newConnect Zweigniederlassung der Deutsche Telekommunikationszentrale Ltd Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Brodauer Straße 37, 12621 Berlin; Zweigniederlassung der unter der gleichen Firma in Herstmonceux/Großbritannien bestehenden Hauptniederlassung (Companies House Cardiff, Company No. 7383414). Gegenstand: Gegenstand der Zweigniederlassung: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation. Stamm- bzw. Grundkapital: 200,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten. Director:; 1. Kroth, Dennis, *25.12.1991, Klingenberg Rechtsform: Gesellschaft britischen Rechts mit beschränkter Haftung, Rechtsbereich England und Wales (private company limited by shares), gegründet am 21.09.2010..

Quelle: Handelsregister

Kaffeefahrtopfer bekommen Geld zurück

Drei Rentner aus Niedersachsen kauften auf einer Kaffeefahrt Wundermittel zum Wucherpreis. Doch die Abzocke bemerkten sie, als sie ihr Geld los waren. Das wollten sie nicht hinnehmen. Mit Erfolg.

Quelle: ZDF - drehscheibe

Quelle: Youtube - scamnewsTV

12.04.11

Englische Polizei verhaftet Internet-Betrüger

Die englische Polizei hat vergangene Woche drei mutmaßliche Online-Kriminelle verhaftet. Die drei Männer sollen mit dem SpyEye-Trojaner Bankdaten ausgespäht und Gelder von Konten gestohlen haben. Einige SpyEye-Varianten haben auch deutsche Bankkunden im Visier.

Die festgenommenen Täter werden von der englischen Polizei verdächtigt, den SpyEye-Trojaner verschickt und eingesetzt zu haben, um Bankdaten von ahnungslosen Opfern auszuspähen und anschließend Gelder von dessen Konten zu stehlen. ...

SpyEye wird über Spammails oder manipulierte Internetseiten verbreitet und ist darauf getrimmt, die Login-Daten von Banking-Anwendungen und Online-Banking-Seiten abzufangen und dann binnen weniger Sekunden Gelder auf die Konten von Online-Kriminellen zu übertragen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: t-online.de

Teure Schnäppchenjagd im Netz

Wer Trendmarken günstiger einkaufen will, geht meist im Internet auf die Suche. Doch Vorsicht bei sehr preiswerten Angeboten: Oftmals werden Plagiate als angebliches Originalprodukt verkauft.

Quelle: ZDF - Wiso

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Abzocke durch betrügerische E-Mails

Immer wieder erhalten Menschen auch am Hochrhein betrügerische Nachrichten, die auf wundersame Weise in ihrem E-Mail-Postfach landen. Zum Beispiel auch ein SÜDKURIER-Leser aus Laufenburg, der den Braten aber roch, nachdem er kürzlich per Mail ein verlockendes Angebot erhalten hatte: Ein niederländischer Geschäftsmann offerierte ihm sechs Millionen US-Dollar aus dem Nachlass eines 1999 verstorbenen Briten. ...

... Mitte der 1980er Jahre erreichten Briefe der so genannten „Nigeria-Connection“ deutsche Haushalte, es ging darin um Öl-Millionen, das Vermögen verstorbener Diktatoren oder Erbschaften. Immer sollte man jemanden unterstützen, an Kapital heran zu kommen – und dafür reich belohnt werden. Und über die Jahre schien sich das für die Drahtzieher zu einem unglaublich lukrativen Geschäft zu entwickeln. hllose Menschen verloren ihre gesamten Ersparnisse, gierig ob des vermuteten Geldsegens. „Wir raten deshalb auch heute noch dringend davon ab, diesen E-Mails zu glauben“, sagt Paul Wißler von der Polizeidirektion Waldshut-Tiengen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SÜDKURIER