08.04.11

Spieß umdrehen und den Abzocker verklagen

Opfer von sogenannten Abo-Fallen im Internet können die Betreiber erfolgreich auf Schadensersatz verklagen.

Sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer zur Abwehr der betrügerischen Forderung enstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten durch den Abo-Fallen-Betreiber, urteilte jetzt das Amtsgericht Mainz.

... Zahlen muss jetzt der Betreiber der Internet-Plattform www.top-of-software.de, der seine Rechnungen regelmäßig erst dann verschickt, wenn die Widerspruchsfrist des angeblich geschlossenen Vertrages abgelaufen ist. Das Amtsgericht urteilte unter dem Aktenzeichen 89 C 284/10, dass die Internetseite über die entstehenden Nutzerkosten in Höhe von zweimal 96 Euro „planmäßig“ hinweggetäuscht habe. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Göttinger Tageblatt