20.04.11

Trick mit Benachrichtigungskarte untersagt

Das Landgericht Hamburg hat der Vertriebsfirma des Bauer Verlags per einstweiliger Verfügung untersagt, Benachrichtigungen über eine Warensendung zu versenden (Az. 312 O 142/11, nicht rechtskräftig). Darin hieß es: „Wir halten eine Warensendung für Sie bereit. Die Sendung wird 7 Tage für Sie aufbewahrt. Bitte rufen Sie uns schnell an.“ Anrufer bekamen neben dem Gratisexemplar einer Zeitschrift auch ein kostenpflichtiges Abo angeboten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die Bauer Vertriebs KG geklagt. Die Kartengestaltung täusche Verbraucher über den Werbecharakter, so die Verbraucherschützer.

Quelle: finanztest