06.04.11

Kaffeefahrt aus Angst vor Schadenersatzansprüchen

Es war die Angst vor angedrohten Schadenersatzansprüchen, die am vergangenen Dienstag etliche Senioren veranlasst hatte an einer Senioren-Kaffeefahrt teilzunehmen. Schon vor Tagen ist die Polizeidirektion Tuttlingen auf eine anberaumte Kaffeefahrt aufmerksam geworden. Ein Rentner aus Tuttlingen hatte sich an die Polizei gewandt, weil er eine Reisebestätigung für eine Busreise mit unbekanntem Ziel erhielt. Dem Anschreiben zufolge soll er bereits im März sich für die Reise verbindlich angemeldet haben. Weiter war zu lesen, dass eine Stornierung aufgrund der Kürze der Zeit nicht mehr möglich sei, für diesen Fall habe er die vollen Kosten in Höhe von 19,90 Euro zu tragen. Weil er sich absolut sicher war, keine Busreise gebucht zu haben, vermutete er eine Betrugsabsicht und ging zur Polizei. Die Beamten beruhigten ihn, denn beim näheren Lesen des Schreibens war für diese sofort klar, dass es sich um eine getürkte Kaffeefahrt handelt.

Für die Polizei war dies aber auch zugleich Anlass, sich vor Abfahrt der Reise am vergangenen Dienstag, gegen 08.30 Uhr, am angegeben Treffpunkt (in zivil) einzufinden. Wie erwartet, standen dort bereits etliche Senioren, fast alle gleichen Jahrgangs. Nachdem die Polizisten sich vorstellten und die Reiselustigen darüber informierten, was auf sie zukommen dürfte, erhielten sie prompt von allen die Bestätigung, dass sie erst am Samstag von ihrer scheinbar gebuchten Reise erfahren haben. Um den angedrohten Kosten aus dem Weg zugehen, würden sie halt mitfahren, denn sonst müssten sie ja zahlen, war ihre feste Überzeugung.

Als der Bus eintraf, in dem sich schon rund 40 Senioren aufhielten, die zuvor aus vielen Gemeinden eingesammelt worden waren, wurde der Fahrer von der Polizei eingehend kontrolliert, was diesem allerdings sehr missfiel, den er reagierte äußerst unwirsch, vor allem auf die Fragen, was man mit den ahnungslosen Senioren vorhabe. Das Reiseziel wussten die Senioren zu diesem Zeitpunkt nicht und wie sich herausstellte, auch nicht der Busfahrer des aus Nordrhein-Westfalen angeheuerten Unternehmens. Im Weiteren kam heraus, dass der Busfahrer, wenn er Geisingen erreicht habe, also kurz vor der Autobahn, er eine Nummer anrufen solle. Er erhalte dann weitere Weisungen. Ungefähres Ziel sei der Bodenseeraum und dort ein Gasthof, wo den Senioren Reisen eines ausländischen Reisebüros angeboten werden.

Quelle: Polizeidirektion Tuttlingen