29.05.13

Verfahren gegen Kaffeefahrt-Betreiber nicht eingestellt

Im Prozess gegen einen 43 Jahre alten Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup, der vom Oldenburger Landgericht wegen Betrugs in 40 Fällen zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Verfahren bezüglich weiterer 300 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges abgelehnt.

Der Angeklagte hat über seinen Verteidiger Revision gegen das Urteil eingelegt. Sollte der Bundesgerichtshof das Urteil kippen, will die Staatsanwaltschaft die 300 Fälle wieder ins Spiel bringen. Nach wie vor befindet sich der 43-Jährige in Untersuchungshaft. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Betrugs-Skandal um Pokerportal "UltimateBet"

In der 3-stündigen Audio Aufzeichnung ist ein ausgedehntes Gespräch zwischen Russ Hamilton, UB Gründer Greg Pierson und zwei UltimateBet Anwälten zu hören. Im Gespräch geht es hauptsächlich um die Details des Betrugs von Spielern, wie man dies am besten vertuschen könnte und welchen Spielern Geld zurückgezahlt werden sollte. Ebenfalls diskutiert wurden Möglichkeiten, bestimmte Spieler nicht auszubezahlen, wenn sich Gründe dafür finden ließen.

Zum Zeitpunkt der Aufnahme im Jahr 2008 war der Betrug bei UltimateBet in vollem Gange. Bereits seit 2003 sollen Spieler um Million von Dollar betrogen worden sein, indem sie mit spezieller Software ausspioniert wurden. Betrüger wie Russ Hamilton konnten mit Hilfe der Programme die Karten ihrer Gegner an den virtuellen Tischen sehen und sie dadurch nach Strich und Faden ausnehmen. Das Gespräch wurde zu einer Zeit aufgezeichnet, als immer mehr Vorwürfe über Betrugsfälle laut wurden und unabhängige Ermittler und Spieler gegen UltimateBet vorgingen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: hochgepokert.tv — Originalmeldung: pokerfuse.com

Razzia bei Top-Uploader für kino.to

Bereits in der vergangenen Woche hat eine Durchsuchung bei einem Schleswig-Holsteiner wegen gewerbsmäßiger Urheberrechts-verletzungen stattgefunden. Dem Mann wird vorgeworfen, als einer der Top-Uploader in Deutschland unter anderem kino.to mit Filmraubkopien versorgt zu haben. Nach Schließung dieses bekannten illegalen Streaming-Portals sorgte er bei den aktuell aktiven illegalen Streaming- und Download-Angeboten im Internet für kontinuierlichen Nachschub an unauthorisierten Kino- und Spielfilmen, indem er diese Inhalte auf die einschlägigen Online-Speicherdienste (File- und Streamhoster) hochlud und die Links zu den Dateien an die illegalen Portale wie movie2k und Co. weitergab.

Im Verlauf der Durchsuchung konnten der Rechner sowie diverse Speichermedien sichergestellt werden. Der Verdächtige zeigte sich kooperativ und geständig. Sämtliche Asservate und Erkenntnisse werden nun ausgewertet.

Quelle: GVU.de

Rapidshare entlässt den Grossteil der Mitarbeiter

Der Zuger Internet-Dienstleister kündigt 45 seiner 60 Mitarbeiter. Vor dem Aus steht Rapidshare laut dem Firmenchef nicht - daran gibt es jedoch Zweifel.

Von 60 Mitarbeitern bei Rapidshare behalten nur 15 ihren Job, alle anderen werden entlassen. CEO Kurt Sidler bestätigte die Massenentlassung gegenüber «20min.ch». Auf die Frage, ob das Unternehmen mit Sitz in Baar im Kanton Zug nun vor dem Aus stehe, sagt Sidler: «Nein, die Lage ist zwar unbestreitbar so, dass wir Kosten senken und uns leider von etlichen Mitarbeitern trennen müssen. Rapidshare wird den Betrieb aber aufrechterhalten und hat konkrete Pläne für die Zukunft.» ...

Quelle und vollständiger Bericht: handelszeitung.ch

Minus bei Prepaid darf nicht sein

Geraten Handynutzer mit Prepaidtarifen ins Minus, müssen sie nicht nachzahlen. Das kann passieren bei Servicenummern oder Roaming, weil dann die Abrechnung manchmal ein paar Tage dauert. Das aber ist dann das Problem des Providers, meinen die Landgerichte München I (Az. 12 O 16908/12) und Frankfurt (Az. 2–24 O 231/12, Berufung eingelegt). Sie erklärten Klauseln von Discotel.de und Simplytel.de für unwirksam. Ins Minus zu rutschen, stehe dem Vertragszweck – volle Kostenkontrolle – entgegen. ...

Quelle und vollständiger Bericht:Stiftung Warentest

Stadt Hilchenbach warnt vor Branchenbuch-Abzocke

Die Stadt Hilchenbach warnt davor, diese Briefe unterschrieben an die angegebene Adresse zurückzuschicken, da mit der Unterschrift ein kostenpflichtiger Vertrag mit der entsprechenden Firma eingegangen wird.

Schon wieder landen amtlich dargestellte Schreiben von privaten Auskunftskarteien in die Briefkästen der örtlichen Unternehmen im Siegerland.

Fragwürdige Firmen und Verlage wie der Medienverlag Moritz UG verschickten in den letzten Tagen wieder vermehrt amtlich anmutende Auskunftsschreiben mit Betreffs wie „Branchenbuch Hilchenbach - Eintragungsantrag/Korrekturabzug“ an örtliche Unternehmen und Gewerbetreibende in Hilchenbach und Umgebung.

Die Stadt Hilchenbach warnt davor, diese Briefe unterschrieben an die angegebene Adresse zurückzuschicken, da mit der Unterschrift ein kostenpflichtiger Vertrag mit der entsprechenden Firma eingegangen wird. Bezüglich des angepriesenen Branchenbuches Hilchenbach entstehen zurzeit Kosten in Höhe von 1.176 Euro netto plus Mehrwertsteuer pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren, also Gesamtkosten von weit über 2.000 Euro.Die Eintragungen erfolgen dabei lediglich im Internet in einer privaten Auskunftskartei beziehungsweise in einem Branchenverzeichnis, ein Rechtsanspruch auf Eintragung besteht zudem nicht. Die Einträge sollen auf www.i-branchenverzeichnis.de veröffentlicht werden.

Die Stadt Hilchenbach distanziert sich von der genannten Firma. Sie hat nichts mit dieser zu tun. Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Medienverlag Moritz UG weder um eine staatlich beauftragte Firma noch um eineBehörde im juristischen Sinne handelt.

Quelle: expressi.de

24.05.13

3 Jahre Haft wegen Betrug für angeblichen Verbraucherschützer

Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Bereits seit Dezember 2006 trieb Sven Litwin als selbsternannter Verbraucherschützer sein Unwesen. Zunächst gründete er die in London registrierte Firma Deutsche Werbeschutz Zentrale Ltd., um Verbraucher per Cold-Calls abzuzocken. Fast zwei Jahre später wurde der Verein Verbraucher Werbeschutzbund e.V. von Sven Litwin gegründet, dessen Vorstandsvorsitzender er auch war. Im Nov. 2008 wurde der Verein im Vereinsregister eingetragen und machte mit der betrügerischen Abzocke nur weiter, was mit der Deutsche Werbeschutz Zentrale begann. Mehrere tausend vorwiegend ältere Personen wurden Opfer des Betruges. Doch gestern erhielt Sven Litwin die Quittung für sein kriminelles Handeln. Die Wirtscháftsstrafkammer des LG Kleve verurteilte den selbsternannten Verbraucherschützer zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs.

Die Kammer hatte keinen Zweifel daran, dass der Verbraucherschutzverein, bei dem die Mitglieder 89,90 Euro jährlichen Vereinsbeitrag zahlen mussten, in betrügerischer Absicht gegründet wurde. ...

Die Recherche hatte gezeigt, dass ein Drittel der potenziellen und tatsächlichen Mitglieder älter als 80 Jahre gewesen waren, die Hälfte älter als 65 Jahre.

Von den rund 9500 Personen, die der Verein über Call Center hatte anrufen lassen, waren 5200 Mitglied des Vereins geworden. Diese Tat wurde als vollendeter Betrug gewertet. Schaden: 350?000 Euro. Rund 4300 Personen ließen sich nicht als Mitglied werben. Dies wertete das Gericht als versuchten Betrug. ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ DerWesten

Millionen-Betrüger bei Einreise festgenommen

Ein deutscher Staatsbürger wurde am Dienstag (21.05.) im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges von Antalya überprüft, als er seinen Pass den Bundespolizeibeamten am Düsseldorfer Flughafen vorlegte. Es wurde eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Bielefeld festgestellt, die den 43-jährigen Deutschen mit einem Untersuchungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Gemäß Haftbefehl soll sich der Deutsche, in der Zeit von April 2009 bis Juli 2010, in insgesamt 36.075 Fällen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft haben. Mittels Telefon vertrieb er in einem betrieblichen und organisatorischen Rahmen Beteiligungen an Lottospielgemeinschaften. Die angerufenen Personen sollten sich mit monatlichen Beiträgen zwischen 50.- EURO und 60.- EURO, die mittels Lastschriftverfahren eingezogen wurden, an verschiedenen Spielgemeinschaften und Lottosystemen beteiligen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld geht von einem Gesamtschaden aus, der mehrere Millionen EURO beträgt. Der in Spanien lebende deutsche Staatsbürger wurde festgenommen und dem Haftrichter beim AG Düsseldorf zur weiteren Veranlassung vorgeführt.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf

Laut Information der Neuen Westfälischen Zeitung soll es bei den Spielgemeinschaften um die folgenden Lottosysteme gehandelt haben.

Für Glücksspiele wie "European System Lotto", "Exclusiv Gewinn", "Euro-Glück" oder "Euro Millionen-Lotto" soll er per Telefon Spieler angeworben haben, ...

Über die Whois-Daten, der zu den Projekten gehörenden Webseiten, lassen sich die schnell die verantwortlich handelnden Firmen und Personen ausfindig machen. So beispielsweise bei der Domain europeansystemlotto.com.

DOMAIN: EUROPEANSYSTEMLOTTO.COM

RSP: FireStorm ISP GmbH
URL: www.firestorm-isp.com

owner-contact: P-AZE203
owner-organization: Orange Ocean AG
owner-fname: -
owner-lname: -
owner-street: Ruchstuckstr. 21
owner-city: Brüttisellen
owner-state: Zürich
owner-zip: 8306
owner-country: CH
owner-phone: 0041433001400
owner-email: service@tat-m.com

Die als Inhaber der Domain eingetragene Schweizer Firma Orange Ocean AG gehört laut Auszug aus dem Handelsregister Sven Martini.

SHAB: 020 / 2013 vom 30.01.2013

Orange Ocean AG, bisher in Arbon, CH-020.3.030.971-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 56 vom 21.03.2011, S. 0, Publ. 6084042).
Gründungsstatuten: 02.05.2007, Statutenänderung: 22.01.2013.
Firma Neu: RICI TRAVEL International AG.
Sitz Neu: Alpnach.
Domizil Neu: Industriestrasse 21, 6055 Alpnach Dorf.
Zweck Neu: Weltweite Vermittlung von Reisen, Durchführung von Touristikveranstaltungen, Entwicklung von Touristikkonzepten, Personaltraining und Personalcoaching, E-Commerce sowie Entwicklung und Vertrieb von Software und Systemlösungen;
kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In-und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In-und Ausland beteiligen sowie Grundstücke, Baurechte und grundstücksgleiche Rechte erwerben, halten und verwalten. Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Martini Sven, deutscher Staatsangehöriger, Rorschach, einziges Mitglied, mit Einzelunterschrift [bisher: in Heerbrugg (Au SG)].

Wenn man die Einträge in den Whois-Daten weiter verfolgt, führt die Spur auch zu der spanischen Firma Telemarketing Aleman Tenerife S.L., für die ebenfalls Sven Martini verantwortlich ist.

18.05.13

Wieder betrügerische Anrufe für Gewinnspiele

Vor unerwünschten Anrufen warnt aktuell die Verbraucherzentrale Niedersachsen. So soll eine Verbraucherin aus Oldenburg mehrmals täglich unerwünschte Anrufe von Lottosystem49 aus Dortmund erhalten haben, bei denen Sie auch beschimpft wurde. Angeblich habe Sie einen alten Vertrag bei GewinnProfi nicht ordnungsgemäß gekündigt. Dieser setze sich fort, sofern sie nicht einen Neuvertrag bei Lottosystem49 abschließe. Die Frau gab dem Druck nach und erhielt eine Bestätigung über die Teilnahme an einer Spielgemeinschaft für monatlich 69 €. Legen Sie einfach auf! Widerrufen Sie ggf. den Vertrag und zahlen Sie nicht!

Bei der Suche nach Lottosystem49 findet man neben der Webseite lottosystem49.com auch die anonym registrierte Domain clpmedya.com.

Ein Unternehmen namens CLP Medya aus Dortmund soll laut Impressum der Webseite lottosystem49.com für diese Abzocke und Spam verantwortlich sein, obwohl eine Suche nach der Firma in diversen in Frage kommenden Handelsregistern erfolglos ist.

Von der Seite lottosystem49.com gibt es einen Link zu der Domain meineaufnahme.com, die auf den Namen Roland Steiner registriert ist.

Domain: meineaufnahme.com
Status: Protected

DNS:
ns1.turdns.com
ns2.turdns.com

Created: 2010-07-16 20:36:15
Expires: 2013-07-16 12:36:15
Last Modified: 2012-10-10 19:03:23

Registrant Contact:
Roland Steiner
Picall Administration (administration@picall.de)
Churerstrasse 160b
Pf?ffikon, bos, CH 8808

Neben dem Namen Roland Steiner ist noch die Email-Adresse interessant, da diese über eine andere Domain läuft. Die Domain picall.de gehört der in Izmir residierenden Firma GHTEL Medya. Die als Admin tätige Person oder Firma versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst PTS Privacy & Trustee Services GmbH.

Beim Impressum von lottosystem49.com ist auch ein Blick in den Quelltext sehr interessant und aufschlussreich. In einer kommentierten Passage findet sich mit der Hudmen Network AG der Name einer Firma, was auf Verflechtungen zu weiteren Unternehmen aus dem Umfeld von Wiener Karussell und der Call-Center-Mafia hindeutet.

Die Hudmen Network AG wurde im Juli 2011 umbenannt und firmiert nun als MEDLAN ENTERPRISES AG.

SHAB: 136 / 2011 vom 15.07.2011

Hudmen Network AG, bisher in Aarau, CH-400.3.032.622-6, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 56 vom 22.03.2010, S. 1, Publ. 5550874).
Gründungsstatuten: 25.02.2010, Statutenänderung: 04.07.2011.
Firma Neu: MEDLAN ENTERPRISES AG.
Sitz Neu: Freienbach.
Domizil Neu: Churerstrasse 160b, 8808 Pfäffikon SZ.
Zweck Neu: Finanzierungen in allen Bereichen der Forschung und Entwicklung sowie die Durchführung und Vermittlung von Geschäften auf eigene oder fremde Rechnung im Finanz-, Treuhand-und Investmentbereich;
kann Immobilien und Grundstücke verwalten, Lizenzen und Franchisen vergeben, Vermögenswerte erwerben, verwalten, vermitteln und verwerten sowie sich an Firmen beteiligen.
Aktienkapital: CHF 100'000.00.
Liberierung: CHF 50'000.00.
Aktien neu: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00. [bisher: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00].
Publikationsorgan: SHAB.
Mitteilungen: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB. Gemäss Erklärung aller Gründer vom 25.02.2010 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision (wie bisher);
[Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Steiner Roland, von Walterswil BE, Aarau, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schmid Beat, von Frutigen, Flurlingen, Mitglied, mit Einzelunterschrift.

Diese Gaunertruppe suchte unter lotto24.ag in Anzeigen auch Callcenter für ihre betrügerischen Aktivitäten.

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In einer ähnlichen Verpackung aber mit der gleichen Masche gibt es noch die Seite lottoprofi49.com. Diese enthält im Quelltext vom Impressum übrigens den Kommentar mit dem Hinweis auf die Hudmen Network AG wie bei lottosystem49.com.

Diemal soll die DVB Consulting AG für die Domain lottoprofi49.com verantwortlich sein. Auch bei jackpot49.tv ist das Unternehmen als Inhaber der Domain registriert.

Dass die DVB Consulting AG durch Umbenennung aus der ehemaligen hervorgegangen ist, erfährt man erst bei einem Blick in das Schweizer Handelsregister.

SHAB: 039 / 2012 vom 24.02.2012

IFF Consulting AG, in Freienbach, CH-130.3.016.872-2, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 82 vom 28.04.2011, S. 0, Publ. 6139132).
Statutenänderung: 21.11.2011.
Firma Neu: DVB Consulting AG.

Die IFF Consulting AG war im vergangenen Jahr auch mit der Seite deutsche-verbraucherweste.com aktiv auf Kundenfang.

Die Call-Center-Bande der CLP Medya in Izmir hat übrigens neben der Telefonnummer aus dem Impressum noch die Nummer 0232.489-69-99.

Das ist die gleiche Nummer, die zuvor schon von der Picall genutzt wurde.

Allem Anschein nach kommen so langsam wieder die Betrüger Ratten aus ihren Löchern, in die sie sich nach den ersten Razzien der Ermittlungskommission "EK Call" verkrochen hatten.

Deutsche Internetinkasso heisst jetzt Solvenza24 GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 96351 Bekannt gemacht am: 29.04.2013 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

23.04.2013

Solvenza24 GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2010, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: DIG Deutsche Internetinkasso GmbH).
und § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Heusenstamm (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 46123) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Speicherung, Übermittlung und Nutzung von bonitätsrelevanten personenbezogenen Daten sowie die Beratung bei der Erstellung von Systemlösungen für das Risikomanagement sowie deren Vertrieb und die Einziehung fremder oder zum Zwecke der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen als Rechtsdienstleistung gemäss § 10 Abs.1 Ziffer 1 Rechtdienstleistungsgesetz und die Einziehung von Forderungen verbundener Unternehmen im Sinne von § 15 AktG als erlaubnisfreie Tätigkeit gemäss § 2 Abs. 3 Ziffer 6 Rechtsdienstleistungsgesetz sowie die Beteiligung an derartigen Unternehmen und die Unternehmensberatung von Inkassounternehmen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführerin: Franko, Réka, Bad Homburg v. d. Höhe, *11.12.1984. Bestellt als Geschäftsführerin: Neugeboren, Alexandra, Jossgrund, *19.08.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Adamca, Robert, Bad Homburg v. d. Höhe, *10.06.1983; Burat, Michael, Ulrichstein, *23.01.1975.

Quelle: Handelsregister

52 Monate Haft für Kaffeefahrten-Veranstalter

Lächelnd hatte er zu Beginn des Verfahrens vor sechs Wochen den Sitzungssaal betreten, am Donnerstag verließ er ihn weinend. Das Oldenburger Landgericht hat den 43-jährigen Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Damit dürfte der Angeklagte der erste seiner Branche sein, der für so lange hinter Gitter muss. 342 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges waren angeklagt, aus prozessökonomischen Gründen bezog sich der Schuldspruch aber nur auf 40 Fälle.

Der Vorsitzende Richter nannte die Machenschaften des Angeklagten eine „gemeine Sache“. Er habe sich gezielt alte und gebrechliche Menschen ausgesucht, um diese abzuzocken. Auf den bundesweiten Kaffeefahrten-Veranstaltungen hatte sich der 43-Jährige nach Überzeugung des Gerichtes für teure Magnetfeld-Matratzen neben einer Einzugsermächtigung auch Überweisungsträger erschwindelt. Er hatte den Feststellungen zufolge auf die Vergesslichkeit der alten Leute gesetzt, denn er zog nach einer gewissen Wartezeit den Preis für die Ware ein zweites Mal ein. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Vorsicht: Trojaner in gefälschter Telekom-Rechnung

Online-Kriminelle versuchen derzeit über den Versand gefälschter Rechnungen der Deutschen Telekom eine Schadsoftware zu verbreiten. Mit der Spam-Mail kommt eine ZIP-Datei, die einen Trojaner auf den PC schmuggelt. Die Mail ist zwar eine nahezu perfekte Fälschung, doch wer genau hinschaut, kann die Gefahr erkennen.

Quelle: t-online.de

Falsches Inkassobüro droht Konsumenten mit Zwangsvollstreckung

Ein Mahnschreiben eines angeblichen Vertragspartners der Schufa, der Firma „A. Wolf Stehle Inkasso“, kursiert zur Zeit in Vorarlberg. Betroffene sollen binnen drei Tagen 90 Euro an eine Adresse in der Türkei senden. Die AK-Konsumentenberater warnen: „Schicken Sie kein Geld und rufen Sie nicht an!“

In den vergangenen Tagen meldeten sich vermehrt besorgte Konsumenten bei der AK Vorarlberg. Sie haben ein Schreiben der Firma „A. Wolf Stehle-Inkasso“ erhalten und werden aufgefordert, den ausstehenden Rechnungsbetrag von 97,63 Euro aus einer telefonischen Anmeldung für 200 Gewinnspiele bei der Lotterie EuroWin zu bezahlen.

Der Absender droht den Betroffenen mit einem gerichtlichen Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher und Pfändung von Arbeitslohn, Rente oder Lebensversicherung. Der angebliche Vertragspartner der Schufa bietet den Empfängern aber an, auf weitere Maßnahmen zu verzichten, sollten diese binnen drei Tagen 90 Euro mittels Einwurfschreiben an eine Adresse in der Türkei senden. AK-Konsumentenberaterin Sandra Leichte warnt jedoch eindringlich: „Senden Sie auf keinen Fall Geld an die Adresse. Wählen Sie auch nicht die angegebene Telefonnummer an.“

Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg

Gefälschte E-Mails der Deutschen Bahn mit Trojanern im Umlauf

Bedauerlicherweise sind aktuell E-Mails mit Absender Deutsche Bahn im Umlauf. Diese als bahn.de Buchungsbestätigungen getarnten E-Mails mit dem Betreff „Ihren Fahrkartenkauf (Auftrag…)“ stammen nicht von der Deutschen Bahn. Es handelt sich hierbei um einen Betrugsversuch.

Kunden werden in diesen E-Mails aufgefordert, den Anhang zu öffnen. Die angehängte Datei enthält jedoch eine Schad-Software (sogenannte Trojaner), die zu erheblichen Schäden auf den Kunden-Rechnern führen können.

Die Deutsche Bahn bittet alle Kunden, die solche E-Mails erhalten haben, diese ungeöffnet zu löschen.

Die Deutsche Bahn versendet Buchungsbestätigungen ausschließlich unmittelbar nach der Buchung.
Wir empfehlen allen Kunden, die in der Buchungsrückschau genannte Auftragsnummer mit der im Betreff der E-Mail genannten Auftragsnummer zu vergleichen.

Quelle und vollständiger Bericht: DB Bahn

AK warnt: Betrugsversuch mit Anrufblocker

Mit einem Mahnschreiben der Firma SBASS werden Konsumenten derzeit aufgefordert eine ausstehende Rechnung über einen Anrufblocker zu begleichen. Hinter dem Unternehmen stecken jedoch Betrüger. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer warnt vor einem neuen Bertrugsversuch leichtgläubiger Konsumenten.

Im aktuellen Fall erhalten Betroffene ein Mahnschreiben der Firma SBASS – Telekommunikation GmbH über 156 Euro. Angeblich hätten die Konsumenten telefonisch einen „Anrufblocker“ bestellt und nicht bezahlt. Die Empfänger des Schreibens gaben gegenüber der Konsumentenberatung jedoch an, nie Kontakt mit diesem Unternehmen gehabt zu haben.

In einem Fall wurde das Schreiben auch an einen bereits Verstorbenen gesandt. Angeblich soll er im Jahre 2012 einen „Anrufblocker“ bestellt haben. Der Betroffene verstarb jedoch bereits im August 2011. „Hier handelt es sich offensichtlich um eine Abzocke. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und leisten Sie keinesfalls eine Zahlung an die SBASS – Telekommunikation GmbH“, rät AK-Konsumentenberater.

Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg und Arbeiterkammer Steiermark

Ausnahme im Gesetz ermöglicht Abzocke bei Abmahnungen

Am 15. Mai beriet der Rechtsausschuss des Bundestags den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Ein juristisches Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) des Rechtsanwalts Christian Solmecke zeigt, dass die Regelung zu urheberrechtlichen Abmahnungen Verbraucher nicht ausreichend schützt: Ausnameregelungen geben Abmahnanwälten die Möglichkeit, Verbraucher übermäßig abzukassieren. „Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag die Schutzlücke schließen“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.

Mitte März hatte die Bundesregierung nach monatelangem Streit einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu begrenzen. Bei Privatpersonen dürfte der Streitwert demnach 1.000 Euro nicht überschreiten. Abmahngebühren für den Rechtsanwalt würden sich entsprechend auf etwa 155 Euro belaufen. Das Problem: Das Gesetz erlaubt Ausnahmen. Wenn die Begrenzung des Streitwerts nach den „besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist“, können die Abmahngebühren auch höher liegen.

Offen und auslegbar bleibt, in welchen Fällen die Streitwertbegrenzung unbillig sein soll. Unbestimmte Rechtsbegriffe in der Ausnahmeregelung eröffnen den Abmahnkanzleien die Möglichkeit, sich auf die Unbilligkeit der Streitwertbegrenzung zu berufen – und bei Verbrauchern erneut abzukassieren. Der vzbv hat im Gutachten untersuchen lassen, wie in den aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen die Ausnahmeregelung wegen „Unbilligkeit“ greifen würde. Das Ergebnis: Die ermittelten Kriterien für eine Unbilligkeit der Streitwertdeckelung werden in den Kategorien Kinofilm, Fernsehserie, Musikalbum und Musik-Single in den allermeisten Fällen erfüllt – das bedeutet, in 78 Prozent der aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen.

„Die Ausnahmeregelung ist eine Mogelpackung: Sie macht Ausnahmen zur Regel. Der jetzige Regierungsvorschlag ist nicht geeignet, um Verbraucher besser vor massenhaften Abmahnungen mit hohen Abmahngebühren zu schützen. Der Bundestag hat jetzt die Chance, nachzubessern und Verbraucher vor Abzocke zu schützen“, so Billen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

15.05.13

Kaffeefahrt-Organisator muss vor Gericht

Eigentlich sah es so aus, als bliebe er unbehelligt. Aber nun muss sich ein 40 Jahre alter Kaffeefahrtenveranstalter aus der Stadt Cloppenburg doch vor dem Oldenburger Landgericht wegen Urkundenfälschung in 417 Fällen und Missbrauchs von Titeln in 92 Fällen verantworten. Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hat auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren eröffnet, nachdem das zuvor vom Landgericht noch abgelehnt worden war.

Es geht um die zentrale Frage, ob die Gewinnmitteilung, die der 40-Jährige massenhaft an potenzielle Teilnehmer von Kaffeefahrten verschickte, Urkundenqualität hat oder nicht. Die Gewinnmitteilungen wiesen Briefköpfe auf, die der Angeklagte aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Diese waren mit dem Namen eines fiktiven Rechtsanwaltes unterschrieben, der einen Doktortitel trug. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

10.05.13

Inkasso fordert für angebliche Nutzung von Telefonerotik

Derzeit erhalten Verbraucher aus Emden, Meppen und Osterode Schreiben von Allinkasso bzw. National Inkasso. Allinkasso fordert im Namen der R.M.I. (Roxborough Management Inc.) für die angebliche Nutzung eines Telefonerotikdienstes zzgl. diverser Gebühren 269,74 Euro, bei National Inkasso beläuft sich die Forderung für Tele Billing Ltd. auf 161,67 Euro. Die Zurückweisung der Forderung aus vorherigen Schreiben haben beide Unternehmen ignoriert. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Nackte Abzocke statt Sexkontakt

Die AK warnt vor einschlägigen Kontaktanzeigen, die reale Treffen via private Rufnummer versprechen. Wer hier anruft, wird an Mehrwertnummern verwiesen, dort ewig lange hingehalten oder setzt eine SMS-Lawine in Gang. Schlussendlich heißt es: Außer Spesen nichts gewesen, denn ein Treffen kommt nicht zustande. Dafür saftige Telefonrechnungen bis über 4.500 Euro wie aktuelle Fälle aus der Konsumentenberatung der AK zeigen.

Klassischer Telefonsex war gestern. Heute finden sich in den Anzeigenteilen vieler Zeitungen immer mehr Kontaktangebote, die reale Treffen in Aussicht stellen. Die Telefonnummer beginnt wie bei herkömmlichen Netzbetreibern. Anrufer, die deshalb mit geringen Verbindungsentgelten rechnen, werden dann aber an Mehrwertnummern verwiesen, dort lange hingehalten, vertröstet oder mit scheinbar weiterführenden SMS verführt. Außerdem nutzen die Betreiber oft zwei Leitungen gleichzeitig (Makeln), um den Anrufern noch mehr Geld herauszulocken. Der Höhepunkt dieses unverschämten (Liebes-)Spiels findet nämlich – anders als versprochen - nicht im Zuge eines tatsächlichen Treffens, sondern in der Telefonrechnung seinen Niederschlag.

„Die AK warnt daher vor vermeintlich privat anmutenden Sexkontaktanzeigen. Diese Inserate preisen zwar einen günstigen Tarif an, zielen jedoch darauf ab, dass früher oder später eine Mehrwertnummer angerufen wird. Und das kann dann teuer werden.

Quelle und vollständiger Bericht: Arbeiterkammer Salzburg

Kündigungsklausel von elitepartner.de unwirksam

Wegen mehrerer Verstöße gegen die Rechte von Verbrauchern in den Vertragsbedingungen der Firma EliteMedianet GmbH wurde der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) aktiv und hatte gegen das Unternehmen geklagt. Die Nutzer der Partnerbörse elitepartner.de sind künftig besser vor unfairen Vertragsbedingungen geschützt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die EliteMedianet GmbH verklagt, weil mehrere Vertragsklauseln die Nutzer unangemessen benachteiligten. Das Landgericht Hamburg hat den Einwänden des vzbv nun stattgegeben und eine weitere Klausel für unzulässig erklärt, welche den Verbrauchern nicht gestattet, sich per E-Mail vom Vertrag zu lösen.

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Bundesverband

07.05.13

Aus Melango.de wurde JW Handelssysteme GmbH

Unter dem Firmennamen Melango.de GmbH wird die bekannte Abzockmasche der Herren David Jähn und Thomas Wachsmuth nicht mehr betrieben. Erst vor wenigen Tagen wurde im Handelsregister der neue Name des Unternehmens veröffentlicht. Die Suche nach Opfern findet nun unter dem Namen JW Handelssysteme GmbH statt.

Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: HRB 22402 Bekannt gemacht am: 25.04.2013 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

24.04.2013

Melango.de GmbH, Chemnitz, Neefestraße 88, 09116 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: JW Handelssysteme GmbH.

Quelle: Handelsregister

LG Düsseldorf verhängt Ordnungsgeld gegen GWE

Das LG Düsseldorf hat gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH (Gewerbeauskunftszentrale) ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt, nachdem diese trotz rechtskräftiger Entscheidung weiterhin irreführende Antragsformulare verschickt hatte (siehe BGH: Gewerbeauskunfts-Zentrale scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde - Urteil des OLG Düsseldorf gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH rechtskräftig m.w.N.). Völlig zu Recht kam das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt. Unterlassungstitel und auch strafbewehrte Unterlassungserklärungen beziehen bekanntermaßen sich immer auch auf kerngleiche Verstöße.

Quelle und vollständiger Bericht: Beckmann und Norda Rechtsanwälte

02.05.13

Polizei auch am Wochenende gegen Kaffeefahrten aktiv

In den vergangen Tagen fanden wieder vermehrt Einladungen zu Kaffeefahrten statt - insbesondere eine "holländische Käserei aus Osnabrück" zeigte sich übers Wochenende sehr aktiv. Nach längerer Ruhephase erhielten Bürgerinnen und Bürger der Region Einladungen zu sogenannten Gewinnauszahlungsfahrten. Dies rief natürlich auch die Polizei auf den Plan, die Abfahrtskontrollen an den Haltestellen durchführte. In einigen Fällen brachen die Busfahrer die Tour noch vor Beginn ab und lieferten die "Gewinner" an ihren Zustiegsorten ab.

Bei einer Route über Mainhausen, Hainburg und Rodgau-Rödermark ließen sich am Samstag aber dennoch 23 Personen trotz entsprechender polizeilicher Aufklärung nicht von der Teilnahme am "Ausflug mit Gewinnversprechen" abhalten. Wie die Beamten des Offenbacher Betrugskommissariates in Erfahrung bringen konnten, ging die Fahrt an jenem Samstag nach Flieden-Rückers. Die Offenbacher Polizisten verständigten die Kollegen in Fulda, die vor Ort eine Kontrolle durchführten: Die versprochenen Preise wurden natürlich nicht ausgehändigt, sondern es fand eine Verkaufveranstaltung statt, die die Polizei schließlich untersagte. Angeboten wurden Vitaminprodukte zum "Vorzugspreis" von 998 Euro anstelle der "regulären" 1.598 Euro. Nach Angaben der Verkäufer ein echtes "Schnäppchen" - nach Recherchen der Polizei Wucher, da der Hersteller dieses Produkt für unter 30 Euro veräußert.

Polizeiliche Abfahrtskontrollen am Sonntag führten dann wiederum zum Abbruch einer weiteren geplanten "Kaffeefahrt". Trotz aller Bemühungen der Polizei liegt nun die erste Strafanzeige eines betrogenen Rentners vor, der bereits am Freitag an einer "Gewinnausfahrt" teilnahm; statt mit den versprochenen Preisen kam er mit weit überteuerten Produkten nach Hause.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

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Wer auf seiner Telefonrechnung Rechnungsposten findet weil er angeblich ein Voiceabo abgeschlossen hat, kann diese Beträge zurückverlangen. Das geht aus einem neuen Urteil des Amtsgerichts Krefeld gegen die Firma Next-ID hervor.

Zum Bericht bei Computerbetrug.de

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Quelle und vollständiger Bericht: Kölner Stadtanzeiger

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Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel online