21.04.14

BSI warnt vor Phishing-Welle

Online-Kriminelle verschicken derzeit Phishing-Mails deren Absender angeblich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist.

In den E-Mails mit gefälschter Absenderangabe werden Rechtsverstöße erwähnt, die angeblich von dem Empfänger stammen sollen. Um "anwaltliche Schritte" zu vermeiden, solle der Empfänger ein Formular herunterladen und ausfüllen.

Das BSI weist darauf hin, dass derartige oder ähnlich lautende E-Mails nicht vom BSI stammen.

Empfängern dieser E-Mails wird empfohlen, den Anweisungen im Text nicht zu folgen, sondern die E-Mail zu löschen. Auch soll auf die E-Mail nicht geantwortet werden.
Empfänger, die das erwähnte Formular bereits heruntergeladen haben, sollten ihren Computer mit einem aktuellen Virenscanner überprüfen.

Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Rückgewinnungshilfe zugunsten der Opfer von Gewinnspieldiensten

Staatsanwaltschaft Bielefeld

6 Js 70/12 VAM

In dem o.g. Ermittlungsverfahren besteht gegen die Verantwortlichen der Firma Finanzberatung Zürich GmbH, Thurgauer Straße 40, CH-8050 Zürich und weiterer Unternehmen der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges. Die Unternehmensverantwortlichen beauftragten mehrere Callcenter, Beteiligungen an Lottospielgemeinschaften, die unter den Bezeichnungen „Exclusivwin“, „European System Lotto“, „Euroglück“, „Euroglück Plus“, „Euro-Million-Lotto“ und „Glücksgarantie“ durch die von ihnen beherrschten Unternehmen angeboten wurden und die an der europäischen Lotterie „Euro Millions“ teilnehmen sollten, deutschlandweit zu vertreiben und die Teilnahmebeiträge von den Konten der Teilnehmer im Lastschriftverfahren einzuziehen. Um die angerufenen Personen zur Teilnahme zu veranlassen, wurde diesen verschwiegen, dass nur ein geringer Teil der eingezogenen Gelder tatsächlich für den Erwerb von Lottospielscheinen verwendet werden sollte. Soweit sich die Telefonkunden zur Beteiligung an einer Lottospielgemeinschaft verpflichteten, erfolgte der Einzug der Lastschriften im Folgenden auf Grund durch die Finanzberatung Zürich GmbH abgeschlossener Händlerverträge über ein Konto des Zahlungsdienstleisters afendis payment solutions AG, Marsstraße 26, 80335 München.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt Rückgewinnungshilfe zugunsten der Geschädigten durch. Folgende Vermögenswerte wurden vorläufig gesichert:

  • auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 17.06.2013 (9 Gs 3466/13) Forderungen der Finanzberatung Zürich GmbH gegen die Volksbank Hochrhein eG, Schaffhauser Straße 9, 79798 Jestetten; Kontostände am 08.10.2013:
    Kontokorrentkonto 5102 03: 6.401,25 €
    Kontokorrentkonto 5102 11: 938,13 €,

  • auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 17.06.2013 (9 Gs 3466/13) Forderungen der Finanzberatung Zürich GmbH gegen die afendis payment solutions AG im Werte von insgesamt 10.229,12 €.

  • auf Grund des Arrestes des AG Bielefeld vom 21.06.2013 (9 Gs 3667/13) Forderungen der Royal Innovation Factory AG, Industriestraße 21, CH-6055 Alpnach Dorf gegen die afendis payment solutions AG im Werte von 6.604,13 €. Die Finanzberatung Zürich GmbH hatte am 13.08.2009 einen Teil ihrer auf Grund der Händlerverträge gegen die afendis payment solutions AG bestehenden vertraglichen Auszahlungsansprüche an die Royal Innovation Factory AG abgetreten. Die Royal Innovation Factory AG soll zudem wirtschaftlich Berechtigte hinsichtlich der Finanzberatung Zürich GmbH sein.

Verletzte, die auf die gepfändeten Guthaben zugreifen wollen, müssen wie folgt vorgehen: Sie beschaffen sich einen zivilrechtlichen Titel (Vollstreckungsbescheid, vollstreckbares Zivilurteil, dinglicher Arrest o.ä.). Auf Grund dieses Titels betreiben sie die Zwangsvollstreckung in die o.g. gesicherten Vermögenswerte. Sie beantragen dann beim Strafgericht gemäß § 111g Absatz 2 StPO die Zulassung der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung. Hierbei muss glaubhaft gemacht werden, dass die zivilrechtlichen Ansprüche aus der Straftat erwachsen sind.

Die gesicherten Forderungen werden voraussichtlich nicht ausreichen, um alle Verletzten zu entschädigen. Die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen werden zudem mitunter nur bis zur Fällung des erstinstanzlichen strafrechtlichen Urteils aufrechterhalten. Es empfiehlt sich daher, umgehend tätig zu werden.

Quelle: Bundesanzeiger

Euro Inkasso Solutions fordert wieder für R.M.I.

Zahlreiche Verbraucher aus Niedersachsen legten den Beraterinnen der Verbraucherzentrale Niedersachsen zum Teil mehrere Rechnungen der Euro Inkasso Solutions s.r.o. vor. Die Verbraucher sollen angeblich kostenpflichtige Servicedienstleistungen von R.M.I. für 90 Euro je Anruf in Anspruch genommen haben. Die Beträge sollen auf ein slowakisches Konto überwiesen werden. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Abschaltung von Rufnummern eines Callcenters wegen Cold-Calls angeordnet

Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. ...

Die betroffenen Verbraucher berichteten, dass selbst sonntags und nachts das Telefon klingelte. Wenn sie das Gespräch annehmen wollten, war niemand in der Leitung. In einem Fall erhielt ein Betroffener von einer der nun abgeschalteten Rufnummern innerhalb von drei Tagen sogar 190 Anrufe, ein anderer innerhalb von fünf Tagen 210. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Bundesnetzagentur

Call-Center-Bande wegen Betrug angeklagt

Zuerst wurden Tausende Senioren mit Werbeanrufen für Gewinnspiele terrorisiert, dann bekamen sie horrende Rechnungen, und schließich wurde ihnen eine „Aktion Privatsphäre“ angeboten, mit der man sich gegen unerwünschte Telefonate schützen kann. Fünf Männer und eine Frau zwischen 30 und 50 Jahren müssen sich deshalb seit am Dienstag wegen Betruges vor dem Landgericht verantworten. Der Schaden soll mehr als zwei Millionen Euro betragen.

Drahtzieher soll der 36-jährige Hakan S. sein, der laut Anklage ein kompliziertes Firmengeflecht aufbaute, um den wahren Zweck der Geschäfte zu verschleiern. ...

Bei Kunden, die den Telefon-Terror leid waren, soll die Bande eine neue Betrugsidee entwickelt haben. Ihnen wurden zum Beispiel „Sperr-Blocker“ für Telefonnummern gegen unerwünschte Werbeaktionen verkauft. Dabei sollen sich die Call-Center-Mitarbeiter auch als Polizisten, Staatsanwälte oder Gerichtsvollzieher ausgegeben haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Mehr zu Hakan Sezek und den Hintergründen finden Sie im Bericht über WinTotal24: Resisto IT GmbH fordert - für wen eigentlich?

Razzien und Festnahmen bei Zerschlagung von Hacker-Netzwerk

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mitteilt, hat die Polizei ... insgesamt 14 Wohnungen in Frankfurt, Dreieich und Gladbeck durchsucht. Der Verdacht: Banden- und gewerbsmäßiger Betrug, Computerbetrug und Urkundenfälschung. Zwei Beschuldigte im Alter von 19 und 23 Jahren wurden vorläufig festgenommen und werden dem Haftrichter in Frankfurt vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt insgesamt neun Personen im Alter zwischen 18 und 33 Jahren, darunter drei Informatikstudenten, ab Juli 2013 als organisierte Gruppe Schadsoftware im Internet verbreitet zu haben, ...

Quelle und vollständiger Bericht: JOURNAL FRANKFURT

Massenabmahner Urmann erscheint nicht zu Betrugsprozess

Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft Urmann vor, als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik in Gundelfingen (Landkreis Dillingen) nicht rechtzeitig Insolvenz angemeldet zu haben. Die Firma sei bereits im März 2009 zahlungsunfähig gewesen. Doch erst im April 2010 sei dann tatsächlich Insolvenz angemeldet worden.

Erschwerend hinzu kam nach Angaben der Ermittler, dass Urmann trotz der Zahlungsunfähigkeit weiter Aufträge an Lieferanten herausgab - die dann nicht bezahlt wurden. Der insgesamt entstandene Schaden wird auf über 350.000 Euro geschätzt. Zudem sollen Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter nicht abgeführt worden sein. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Augsburger Allgemeine

Euro Inkasso Solutions ist wieder aktiv

Lange war Ruhe. Doch jetzt scheint die Firma Euro Inkasso Solutions wieder aktiv zu werden. Mehrere WOCHENBLATT-Leser haben in den vergangenen Tagen Post von der Inkassofirma mit Sitz in Prag bekommen. ...

In dem Schreiben heißt es: "Von Ihrem Telefonanschluss wurde eine Telefonsex-Serviceleistung von R.M.I. (Roxborough Management Inc.) in Anspruch genommen." Euro Inkasso Solutions sei nun mit der Einziehung der Forderung beauftragt worden. Der Empfänger soll innerhalb von acht Tagen einen Betrag in Höhe von 135 Euro bezahlen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kreiszeitung Wochenblatt

Chef der "Pillen-Bande" in Uruguay gefasst

Der mutmaßliche Kopf der sogenannten "Pillen-Bande" ist in Uruguay gefasst und nach Deutschland ausgeliefert worden.

Der 44 Jahre alte Deutsche sitzt in Brandenburg/Havel in U-Haft, ...

Acht Komplizen der mittleren Führungsebene, mit denen er für mehr als 21 Millionen Euro gefälschte Potenz- und Schlankheitsmittel übers Internet verkauft haben soll, müssen sich derzeit vor dem Landgericht Potsdam verantworten.

Quelle und vollständiger Bericht: Berliner Morgenpost

Laut BGH ist Verurteilung wegen Betrug durch Abofallen rechtmäßig

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund überlanger Verfahrensdauer hat es angeordnet, dass vier Monate der verhängten Strafe als vollstreckt gelten. (Urteil vom 18. Juni 2012 - 5-27 KLs 12/08)

Nach den Feststellungen des Landgerichts betrieb der Angeklagte verschiedene kostenpflichtige Internetseiten, die jeweils ein nahezu identisches Erscheinungsbild aufwiesen, unter anderem einen sogenannten Routenplaner. Die Inanspruchnahme des Routenplaners setzte voraus, dass der Nutzer zuvor seinen Vor- und Zunamen nebst Anschrift und E-Mail-Adresse sowie sein Geburtsdatum eingab. Aufgrund der vom Angeklagten gezielt mit dieser Absicht vorgenommenen Gestaltung der Seite war für flüchtige Leser nur schwer erkennbar, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelte. Die Betätigung der Schaltfläche "Route berechnen" führte nach einem am unteren Seitenrand am Ende eines mehrzeiligen Textes klein abgedruckten Hinweis zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements, das dem Nutzer zum Preis von 59,95 € eine dreimonatige Zugangsmöglichkeit zu dem Routenplaner gewährte. Dieser Fußnotentext konnte in Abhängigkeit von der Größe des Monitors und der verwendeten Bildschirmauflösung erst nach vorherigem "Scrollen" wahrgenommen werden.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhielten die Nutzer zunächst eine Zahlungsaufforderung. An diejenigen, die nicht gezahlt hatten, versandte der Angeklagte Zahlungserinnerungen; einige Nutzer erhielten zudem Schreiben von Rechtsanwälten, in denen ihnen für den Fall, dass sie nicht zahlten, mit einem Eintrag bei der "SCHUFA" gedroht wurde.

Das Landgericht hat den Angeklagten im Hinblick auf die einmalige Gestaltung der Seite nur wegen einer Tat und im Hinblick darauf, dass die Ursächlichkeit der Handlung für einen konkreten Irrtum eines Kunden nicht nachgewiesen sei, nur wegen versuchten Betrugs verurteilt.

Gegen dieses Urteil hat sich der Angeklagte mit seiner auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revision gewandt. Er hat vor allem beanstandet, dass unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein Vermögensschaden entstanden sei.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Rechtsmittel verworfen (Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12). Er hat ausgeführt, dass durch die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert worden sei. Dies stelle eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB dar. Die Erkennbarkeit der Täuschung bei sorgfältiger Lektüre schließe die Strafbarkeit nicht aus, denn die Handlung sei gerade im Hinblick darauf unternommen worden, die bei einem – wenn auch nur geringeren - Teil der Benutzer vorhandene Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit auszunutzen.

Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken). Die Richtlinie führe jedenfalls hier nicht zu einer Einschränkung des strafrechtlichen Rechtsgüterschutzes.

Auch ein Vermögensschaden sei gegeben. Dieser liege in der Belastung mit einer bestehenden oder auch nur scheinbaren Verbindlichkeit, da die Gegenleistung in Form einer dreimonatigen Nutzungsmöglichkeit für den Nutzer praktisch wertlos sei.

Quelle: Bundesgerichtshof

16.02.14

Ermittlungserfolg gegen Cyber-Kriminelle

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat mit Unterstützung der Bundespolizei am 11.02.20214 in Bad Nauheim einen 21-jährigen Mann festgenommen. Gegen den Beschuldigten lag ein Europäischer Haftbefehl der niederländischen Behörden vor. Ihm werden gewerbsmäßiger Computerbetrug, die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.

Dem Einsatz gingen umfangreiche Ermittlungen der niederländischen Polizeibehörden und des BKA voraus. Sie bestätigten den Verdacht, dass die Beschuldigten das illegale Internetverkaufsportal „Black Market Reloaded“ (BMR) sowie dessen Nachfolger „Utopia“ entwickelten und administrierten. „BMR“ und „Utopia“ sind illegale Verkaufsplattformen der sogenannten „underground economy“ im Internet, auf denen beispielsweise Drogen, illegale Schusswaffen, aber auch Kreditkartendaten oder kriminelle Dienstleistungen angeboten wurden. Mit der Festnahme des deutschen Mitbetreibers der Seite „Utopia“ wurden zugleich ein Server, der bei einer in Deutschland ansässigen Firma betrieben wurde, vom Netz genommen und damit die illegale Verkaufsplattform „Utopia“ geschlossen.

In diesem Zusammenhang nahmen die niederländischen Behörden zeitgleich drei Beschuldigte fest und durchsuchten deren Wohnräume. Sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden. Bei dem in Bad Nauheim Festgenommenen wurde auch ein sogenannter Bitcoin-Wallet mit circa 1.000 Bitcoins, was einem aktuellen Wert von rund 500.000 Euro entspricht, sichergestellt.

Nach der kürzlich erfolgten Schließung der illegalen Verkaufsplattform „Silkroad“ durch das FBI ist damit eine weitere bedeutende Verkaufsplattform für illegale Waren durch die Strafverfolgungsbehörden abgeschaltet worden. Der 21-Jährige wurde bereits dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Haft anordnete. Das Auslieferungsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft Gießen betrieben werden.

Quelle: Bundeskriminalamt

Domain-Registrar haftet für Torrent-Verzeichnis

Das Landgericht Saarbrücken hat das Prinzip Störerhaftung auf Domain-Registrare ausgeweitet. In dem Urteil wegen eines Torrent-Verzeichnisses heißt es: Sobald der Registrar auf Rechtsverstöße aufmerksam gemacht wird, muss er prüfen und handeln.

Das Landgericht Saarbrücken hat den deutschen Registrar Key-Systems dazu verurteilt, den Zugang zu einer bei ihm registrierten Internetadresse zu unterbinden. Grund sind "offensichtliche und eindeutige Rechtsverstöße" auf der Plattform. ...

Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2014 (Az. 7 O 82/13) bestätigte das Gericht eine im August 2013 in der Sache ergangene einstweilige Verfügung. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SPIEGEL online

Lizenzentzug für "DDI Deutsche Direkt Inkasso" vom VG Köln bestätigt

Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt den Entzug der Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister für die "DDI Deutsche Direkt Inkasso", weil das Unternehmen beharrlich gegen Auflagen des OLG Köln verstößt. Unter anderem betreibt die DDI auch das Inkasso für die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH.

Das Verwaltungsgericht Köln hat den vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln bekanntgegebenen Bescheid bestätigt, mit dem die weitere Tätigkeit der "DDI Deutschen Direkt Inkasso" auf dem Gebiet der Inkassodienstleistungen unterbunden werden sollte.

Das Inkassounternehmen des zugrunde liegenden Verfahrens macht unter anderem die Forderungen einer Düsseldorfer Firma geltend, die im Internet den Auskunftsdienst "Gewerbeauskunft-Zentrale.de" betreibt. Das geschäftliche Verhalten dieser Firma wird im Internet in verschiedenen Foren unter anderem als "Abzocke" gebrandmarkt und war bereits Gegenstand von Rundfunksendungen und Presseberichten.

Das Oberlandesgericht Köln hat dem Inkassounternehmen zu seinem Auftreten gegenüber den Kunden der Düsseldorfer Firma eine beschränkende Auflage gemacht, die seit Juni 2013 verbindlich zu beachten war. Nachdem das Unternehmen seine Geschäftspraxis aus Sicht des Oberlandesgerichts Köln nicht in dem gebotenen Umfang geändert hatte, wurde ihm nun die Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister entzogen. Diese Eintragung ist erforderlich, um als Inkassounternehmen arbeiten zu dürfen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Das Unternehmen habe beharrlich gegen die Auflage verstoßen und darüber hinaus dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen erbracht. Die Verstöße seien so gewichtig gewesen, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Köln die Registrierung mit sofortiger Wirkung habe entziehen dürfen.

Quelle und vollständiger Bericht: kostenlose-urteile.de

Stadt Magdeburg warnt vor Kaffeefahrten

Das Ordnungsamt warnt aus aktuellem Anlass vor Einladungen, die unter dem Namen “Kontenverwaltungszentrum”, Postfach 11 01 46, 28081 Bremen, versandt werden. In der Einladung wird der Eindruck erweckt, dass man ein Guthaben auf einem Konto besitzt. Hinter diesen Einladungen verbirgt sich jedoch eine sogenannte “Kaffeefahrt”.

Alle Teilnehmer werden zu einer Verkaufsveranstaltung verbracht, bei der zumeist überteuerte Produkte angeboten werden. Die versprochenen Gewinne, wie etwa teure PKW oder Bargeldgewinne bzw. Guthaben auf Konten werden nicht ausgezahlt. Die versprochenen Lebensmittel werden entweder gar nicht oder nur in minderer Qualität ausgeteilt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Hessen-Deutsches Tageblatt

Neue „Inkassobüro-Masche“ von Betrügern

Betrüger versuchen derzeit mit einem erfundenen Inkassobüro gutgläubige Menschen hereinzulegen. Sie verschicken im Namen eines angeblichen Unternehmens mit Namen „ZFM - Zentral Forderung Management Bremen“ Zahlungsaufforderungen in der Höhe von 257 Euro.

Ein 63-jähriger Pensionist aus Pregarten (Bezirk Freistadt) hat einen solchen Brief erhalten und den versuchten Betrug bemerkt.

Zum einen gibt es das genannte Inkassobüro in Bremen gar nicht, zum anderen soll der geforderte Betrag auf ein Konto in Bulgarien überwiesen werden und es sind einige Schreibfehler im Brief zu finden. Die Polizei warnt und appelliert, keinesfalls zu bezahlen, sondern Anzeige zu erstatten.

Quelle und vollständiger Bericht: ORF.at

Polizei gelingt Schlag gegen skrupellose Betrüger

Die Polizei Bremen hat Mitte vergangener Woche einen 19 Jahre alten Intensivtäter festgenommen. Er und seine Komplizen betrogen vornehmlich ältere Menschen, u. a. durch angebliche Gewinnversprechen. Die Schadenssumme beläuft sich auf über 120.000 Euro. Gegen den Mann wurde Haftbefehl erlassen. Der 19-jährige Bremer und seine Komplizen traten überwiegend an ältere Menschen unter unterschiedlichen Vorwänden heran und veranlassten sie zur Überweisung höherer Geldbeträge auf verschiedene Konten.

Die Opfer wurden durch die Betrüger über Computernetzwerke (Voice over IP) angerufen. Dabei wurde die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen z.B. durch das Verwenden einer Behördennummer verschleiert. Die Verschleierung wird über einer so genanten Call ID (Spoofing) ermöglicht. Weiterhin wurden die Seniorinnen und Senioren durch "scheinbar offizielle Briefe" schriftlich zur Zahlung der Geldbeträge veranlasst. Zumeist gaben sich die Täter als Mitarbeiter des Landgerichts Berlin bzw. als Staatsanwalt aus. Die Opfer wurden angewiesen, Gelder zu überweisen, um eine angebliche Strafverfolgung abzuwenden.

Eine weitere Vorgehensweise war die so genannte "Eurowin" Methode. Hierbei wurde ein Gewinn der Firma Eurowin avisiert, für dessen Auszahlungen jedoch zunächst eine Gebühr fällig war. Um nicht die eigenen Konten für die Überweisung anzugeben, warb der Bremer so genannte "Finanzagenten" an, die ihre Konten für eingehende Überweisungen zur Verfügung stellten. Hierfür versprach und übergab er ihnen kleinere Summen Bargeld. Nach Erhalt der Überweisungen auf ihren Konten kontaktierten die Finanzagenten den Intensivtäter und übergaben ihm das von ihnen abgehobene Geld in Bar. Am 05.02.14 konnte bei einer Geldübergabe in Bremen eines "Finanzagenten" an den 19-Jährigen der Zugriff erfolgen. Bislang wurden 21 Betrugsfälle ermittelt.

Quelle: Polizei Bremen

Warnung vor Expo-Guide

Möglicherweise wurden Sie in den vergangenen Tagen von einer Firma namens Expo Guide S de RL de CV angeschrieben und aufgefordert, Ihre "bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis" des "Expo-Guide" zu aktualisieren. Das Unternehmen beruft sich dabei auf Ihre Verbindung zur HALLE MESSE GmbH (und bzw. zu einer unserer Veranstaltungen) und will so den Eindruck erwecken, in unserem Auftrag eine Serviceleistung zu erbringen. Dies ist nicht der Fall:

Es besteht keinerlei geschäftliche Verbindung.
Die HALLE MESSE distanziert sich ausdrücklich von besagtem Unternehmen!

Wir möchten Sie als unsere Aussteller, Kunden und Partner warnen, das Kontaktformular der Expo Guide S de RL de CV für den Eintrag im "Expo-Guide" auszufüllen und zurückzuschicken: Im Kleingedruckten werden Sie sehen, dass die Leistungen keinesfalls kostenfrei sind.

Quelle: HALLE MESSE GmbH

BGH-Urteil wegen Aufruf zur Kontokündigung

er unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale an ein Bankinstitut zur Kündigung eines Girokontos eines Unternehmens ausnahmsweise zulässig ist.

Die Beklagte ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie hat die Sparkasse Heidelberg in einem Schreiben zur Kündigung und Sperrung des Girokontos der Klägerin aufgefordert. Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen, das unter anderem für die W(ebtains) GmbH tätig ist.

Im Februar 2011 bot die W. GmbH auf ihrer Internetseite einen "Routenplaner-Service" an. Dabei wurde der Nutzer nach Ansicht der Beklagten über die Kostenpflichtigkeit des Angebots getäuscht. Nachdem ein Verbraucher aufgrund eines Aufrufs des Angebots der W. GmbH von dieser eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 96 Euro für einen Routenplaner-Service erhalten hatte, focht die Beklagte im Namen des Verbrauchers den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Gleichwohl erhielt der Verbraucher von der nunmehr mit der Einziehung der Forderung beauftragten Klägerin wiederholt Mahnungen, obwohl die Beklagte auch gegenüber der Klägerin Einwendungen gegen die Forderung erhoben hatte.

Die Beklagte wandte sich daraufhin mit einem Schreiben an die Sparkasse Heidelberg, in dem sie unter Hinweis auf ein offenkundig wettbewerbswidriges und betrügerisches Verhalten des Betreibers der Internetseite die Sparkasse zur Kündigung des Girokontos aufrief.

Gegen die Aufforderung zur Kündigung und Sperrung des Girokontos hat die Klägerin Unterlassungsklage erhoben.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die beklagte Verbraucherzentrale antragsgemäß verurteilt. Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Er hat angenommen, dass die Beklagte mit dem Aufruf zur Kündigung des Girokontos in den durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin eingegriffen hat. Dieser Eingriff war jedoch unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falls nicht rechtswidrig. Bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Interessenabwägung war zu berücksichtigen, dass die beklagte Verbraucherzentrale sich auf die in Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsfreiheit berufen konnte. Der Aufruf zur Kündigung des Girokontos war auch nicht unverhältnismäßig. Zwar hätte die Beklagte grundsätzlich den Rechtsweg beschreiten müssen, um ein etwaig rechtswidriges Verhalten der Klägerin zu unterbinden. Im vorliegenden Fall brauchte die Beklagte aber nicht zunächst Klage zu erheben. Sie konnte vielmehr unmittelbar die Sparkasse zur Kündigung des Girokontos des Inkassounternehmens auffordern, weil dieses sich nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bewusst an der Durchsetzung eines auf systematische Täuschung von Verbrauchern angelegten Geschäftsmodells der W. GmbH beteiligt hatte.

Urteil vom 6.2.2014, Az: I ZR 75/13

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 6.2.2014

Polizei warnt vor falschen Microsoft-Mitarbeitern

Wieder wurden in den letzten Tagen Fälle bekannt, bei denen falsche Microsoft-Mitarbeiter Zugriff auf den PC der Geschädigten erlangten und in der Folge Geldabbuchungen vornehmen konnten. Die meist englisch sprechenden Betrüger gehen immer wieder nach demselben Schema vor. Sie melden sich per Telefon und weisen die Opfer auf angebliche Computerprobleme oder ablaufende Lizenzen hin. Durch geschickte Gesprächsführung aber auch durch Einschüchterungen, erlangen die Betrüger das Vertrauen ihrer Opfer und bringen sie dazu, entsprechende Programme aus dem Internet auf ihre Computer zu laden. Hierdurch erlangen die Betrüger Zugriff auf die Rechner, können aktiv Veränderungen vornehmen beziehungsweise Daten ausspähen. Das Phänomen ist deutschlandweit bekannt.

Die Täter handeln zumeist aus dem Ausland und organisiert. Die Polizei rät deshalb dazu, bei Anrufen misstrauisch zu sein und warnt davor, vertrauliche Daten über das Telefon weiterzugeben. Auch sollten keine unbekannten Programme aus dem Internet auf den heimischen PC geladen werden. Microsoft-Mitarbeiter rufen nicht unaufgefordert an. Im Zweifelsfall rät die Polizei dazu, einfach aufzulegen.

Quelle: Polizeipräsidium Aalen

Pillen-Prozess läuft auf Deals hinaus

Der illegale Handel mit vermeintlich echten Potenzmitteln, die sich oft als wirkungslos erwiesen, haben sieben Männer und eine Frau binnen kürzester Zeit reich gemacht, nun aber vor das Potsdamer Landgericht geführt. ...

Einer von ihnen ist Georg W. (46), der aus dem nordrhein-westfälischen Pulheim kommt, aber zeitweise eine Wohnung in Potsdam besaß. Bereits 2006 soll er illegal mit Potenzmitteln gehandelt haben, gemeinsam mit Marco B. aus Pirmasens. ...

2008 sei dann der Treuenbrietzener Peter L., ein bislang mäßig erfolgreicher Software-Spezialist und Betreiber eines Teeladens, dazugestoßen. Das Engagement von L. (52) habe zu einer „explosionsartigen Ausdehnung des Geschäftserfolgs geführt“, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Vorsicht vor dubiosen Gewinnversprechen!

Viele Berliner Verbraucher haben in den vergangenen Tagen ein Schreiben des sogenannten "Konten-Verwaltungszentrum" erhalten, das angeblich mit der Abwicklung der Firma HTF-Europazentrale beauftragt ist. Die Verbraucherzentrale Berlin macht auf mögliche Folgen dieses vermeintlichen Gewinnschreibens aufmerksam.

Den Empfängern der Briefe wird mitgeteilt, dass angebliche Gutscheine und Reisechecks nicht eingelöst seien und dass sich daraus ein Guthaben von 300 Euro ergebe. Im Rahmen einer kleinen Feier würde eine "Verrechnung" des Guthabens erfolgen. Einen Riesenpräsentkorb als Zusatzprämie gäbe es obendrauf. Zu der Veranstaltung sollen die Eingeladenen mit einem Reisebus abgeholt werden.

Die Verbraucherzentrale rät davon ab, die Einladung anzunehmen. "Derartige Einladungsschreiben dienen meist nur dazu, Verbraucher in Verkaufsveranstaltungen zu locken, in denen ihnen überteuerte Produkte zum Kauf angeboten werden. Seriosität sieht anders aus", meint Jana Brockfeld, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Weder sei das Ziel der Reise genannt noch gäbe das Konten-Verwaltungszentrum seine Anschrift preis.

"Hierdurch wird Verbrauchern grundsätzlich eine rechtliche Durchsetzung von Gewinnversprechen erschwert oder unmöglich gemacht", so Brockfeld. Die Auszahlung eines versprochenen Gewinns kann der Verbraucher auch nur dann beanspruchen, wenn das entsprechende Schreiben den Eindruck erweckt, der Verbraucher habe einen Preis gewonnen. Inzwischen verstehen es die Anbieter jedoch, ihre Anschreiben entsprechend zu verschlüsseln, um einen solchen Eindruck gerade nicht zu vermitteln. So auch das Schreiben des Konten-Verwaltungszentrum, das nur von "Guthaben" spricht und davon, dieses "im Rahmen einer kleinen Feier zu verrechnen".

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

Organisator von Kaffeefahrten wegen Urkundenfälschung vor Gericht

Dem 41jährigen Angeklagten aus Cloppenburg werden u.a. 417 Urkundenfälschungen zur Last gelegt. Er soll in der Zeit von März 2010 bis Anfang 2012 als Planer von Kaffeefahrten sogenannte Gewinnmitteilungen versendet haben, mittels derer Menschen unter der bewusst irreführenden Behauptung eines Geldgewinns zur Teilnahme an einer Kaffeefahrt bewogen werden sollten. Diese Mitteilungen soll er mit einem fiktiven Absender eines scheinbar existierenden Gewerbetriebes, Anwaltskanzlei o.ä. versehen haben.

Das Landgericht hatte mit Beschluss vom 16.01.2013 die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 18.04.2013 die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Weitere Termine sind vorgesehen für: 14.02., 21.02., 07.03., 14.03., 21.03. und 28.03.2014, jeweils 9.00 Uhr

Quelle: Pressemitteilung des Landgericht Oldenburg

Über den Prozessauftakt wurde auch in der Sendung NDR-Aktuell berichtet.

03.02.14

Warnung vor Anzeigenbetrug der BBI Reklam TIC

Schon im Herbst letzten Jahres wurde mehrfach von verschiedenen Stellen vor den betrügerischen Offerten der türkischen Firma BBI Reklam TIC gewarnt.

Offensichtlich werden derzeit wieder gezielt Firmen und Selbständige in Oberkirch als Anzeigenkunden von der Firma BBI Reklam TIC aus Istanbul/Türkei für einen kostenpflichtigen Regionaleintrag auf der Internetseite www.deutschland-24.net angesprochen. Für den Regionaleintrag werden halbjährlich 947,- Euro, zuzüglich Steuer verlangt. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre. ...

Quelle und vollständiger Bericht: regiotrends.de

Die Firma BBI Reklam TIC ist auch mit einer Werbeagentur in Deutschland aktiv und wirbt dafür über die Webseite bbi-as.com, wie dem Impressum entnommen werden kann.

Zwar wird im Impressum sowohl ein Firmenname als auch eine Anschrift genannt, aber beide Webseiten sind anonym registriert. Da ist es wohl kein Wunder, dass die Firma namens BBI Reklam TIC im türkischen Handelsregister nicht gefunden werden kann.

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Fakeshop-Betrüger

Staatsanwaltschaft Detmold

31 Js 47/12

In dem Verfahren 31 Js 47/12 der Staatsanwaltschaft Detmold wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges gegen Robert VARGATU und andere als Betreiber der Internetseiten www.delti-shoping.biz, www.reifen-cosma.de, www.reifen-sfatolae.biz, www.wheels-tire.biz, www.pneu-matic.de, www.pneu-handel.net, www.pneushandel.net, www.reifen4store.com und www.reifenonline-shop.com wurden gerichtlich mehrere Konten der Beschuldigten beschlagnahmt und auf diesen Konten Bargeldbeträge in Höhe von insgesamt 29.174,58 Euro gepfändet.

Diese Mitteilung erfolgt gemäß § 111e StPO, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen und gerichtlich titulierte Ansprüche aus der Straftat in das für sie gesicherte Vermögen durchsetzen zu können.

Geschädigte, welche auf den vorbezeichneten Internetseiten eine Bestellung aufgegeben haben, werden gebeten, sich bei der Staatsanwaltschaft Detmold, Heinrich-Drake-Straße 1, 32756 Detmold, zu dem Aktenzeichen 31 Js 47/12 zu melden. Sie erhalten dann ein Merkblatt „Wichtige Hinweise für Geschädigte“. Dieses Merkblatt kann auch im Internet unter www.sta-detmold.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/ abgerufen werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsberatung, Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten nicht erteilen darf.

Quelle: Bundesanzeiger

Als Opfer der Betrüger sollten Sie auch die von der Staatsanwaltschaft Detmold veröffentlichten Hinweise für Geschädigte lesen, in denen u.a. steht:

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder Geschädigte seine Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen kann:
Dies setzt zunächst einen zivilrechtlichen Titel voraus. ...

Nach Erlangung eines Titels bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen der Zulassung durch das Gericht (§ 111g Abs. 2 StPO). Ein entsprechender Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung in die - unter fremden Namen eingerichteten - beschlagnahmten und gepfändeten Konten Nr. 4610218022 (Ignat), 4610191571 (Cosma), 4610319020 (Sfatolea), 7720002947 und 20002947 (Vladutescu), 4610128633 (Ferri), 4610239274 (Boschi) bei der Wirecard Bank AG wäre an das Amtsgericht Detmold, Ermittlungsrichter, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold zu dem Aktenzeichen 31 Js 47/12 zu richten.

31.01.14

Gewinnspielbetrug im Stil des Wiener Karussells

Eigentlich sollten untergeschobene Gewinnspiele und ungewollte Telefonanrufe der Vergangenheit angehören. Seit Oktober 2013 müssen Gewinnspielverträge, die telefonisch angebahnt wurden, in Textform - das heißt schriftlich, per Fax oder per E-Mail - geschlossen werden. Nur dann sind sie wirksam.

Ein Verbraucher aus Niedersachsen erhielt Mitte Januar einen unerwarteten Anruf der Firma Mercando GmbH aus Dortmund. Der Anrufer erklärte ihm, dass seine Daten für die Teilnahme an einem Gewinnspiel der Eurowin Deutschland vorlägen. Wolle er nicht mitspielen, bekäme er von ihm eine Beispielformulierung für eine Kündigung zugesendet. Der Verbraucher müsse diese dann nur noch ausfüllen und zurücksenden. Anschließend wäre er nach 3 Monaten aus dem Gewinnspielvertrag heraus!

Der Verbraucher erhielt dann ein Schreiben der Eurowin Deutschland. Er hätte sich am 16. Januar 2014 für die Teilnahme an einem Gewinnspiel entschieden und habe nun wie besprochen 178,50 Euro für drei Monate zu zahlen. Der Betrag sei für 3 Monate im Voraus bis zum 1. Februar auf ein benanntes Treuhandkonto zu überweisen. Den Unterlagen ist eine Beispielformulierung für eine Kündigung beigefügt. Sie provoziert das Unterschreiben eben dieser. Allerdings wird mit der Unterschrift auf diesem Schreiben gleichzeitig schriftlich der Gewinnspielvertrag bestätigt.

Liest der Verbraucher sich die Anlagen nicht durch, geht er von einem Vertragsschluss aus und überweist. Das könnte sich für Eurowin als Vertragsschluss und Einverständnis darstellen und das Geld des Verbrauchers ist weg. Überweisen Sie daher nichts!

Schicken Sie auf keinen Fall das vorformulierte Kündigungsschreiben zurück, da Sie damit erstmal den Vertrag bestätigen.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Laut dem Begrüßungsschreiben der Mercando GmbH wird auf die Webseiten lottondo.tv ("Auf www.lottondo.tv können Sie darüber hinaus täglich Ihre gespielten Tippreihen und die Gewinnzahlen überprüfen.") und eurowindeutschland.com ("Auf unserer Homepage www.eurowindeutschland.com können Sie jederzeit einsehen, bei welchen Preisausschreiben Sie angemeldet sind ... ") hingewiesen. Die Domain eurowindeutschland.com ist registriert auf die türkische Firma TSC Iletişim Ticaret Ltd. Şti., welche auch im Impressum der Webseite als Betreiber angegeben wird.

Der Kundendienst soll dann über die Firma Mercando GmbH erfolgen. Anscheinend nicht nur der Kundenservice, denn auf der Webseite lottondo.tv sollen die Gewinnzahlen und Tippreihen überprüft werden können. Diese Domain gehört aber immerhin der Firma Mercando GmbH.

Domain Name: lottondo.tv

Last Updated On: 2010-12-01 15:22:57 UTC
Transfer Date: 2008-11-18 11:00:00 UTC
Registrant ID: DRS-MISC-C1352162
Registrant Name: Benjamin Kirschner
Registrant Organization: Mercando GmbH
Registrant Street 1: Im Defdahl 10c
Registrant City: Dortmund
Registrant Postal Code: 44141
Registrant Country: DE
Registrant Phone: +49.23147646499
Registrant Fax: +49.23147646274
Registrant Email: verwaltung (X) mercando-service.de

Auch die Domain mercando-service.de ist auf Benjamin Kirschner und Mercando GmbH registriert. Bei Benjamin Kirschner handelt es sich um den Geschäftsführer der Mercando GmbH.

Amtsgericht Dortmund Aktenzeichen: HRB 22383 Bekannt gemacht am: 19.10.2012 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

17.10.2012

Mercando GmbH, Dortmund, Im Defdahl 10c, 44141 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Vxxx, Guiseppe, Oberhausen, *xx.xx.1973. Wohnort geändert, weiterhin Geschäftsführer: Kirschner, Benjamin, Mülheim an der Ruhr, *17.12.1976, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Ein weiteres Indiz für eine direkte Beteiligung an der Abzocke ist die im Schreiben genannte Kontoverbindung. Möglicherweise betreibt die Mercando GmbH mit dem Einzug und der Weiterleitung der Forderungen genehmigungspflichtige Zahlungsdienste, welcher der Aufsicht der Bafin unterliegen. Diese Genehmigung der Bafin hat die Mercando GmbH aber offensichtlich nicht, denn sonst wäre sie in der Unternehmensdatenbank der Bafin gelistet.

Altun Telekominikayson mit Lottobetrug auf Kundenfang

Eine Verbraucherin berichtete von einem Anruf der "staatlichen" Lotterie. Die Frau würde seit 3 Monaten gratis spielen und da Sie nicht gekündigt hätte, verlängere sich das "Abo" um weitere 9 Monate mit Kosten in Höhe von 69 Euro pro Monat. Das "Abo" könne aber auf 3 Monate verkürzt werden, dazu müsse aber gekündigt werden. Die Unterlagen würden ihr zugesendet. Das Opfer erhielt die Unterlagen mit einem "Herzlichen Willkommensgruß" von der Altun Telekominikayson. In dem Schreiben waren auch die Kontodaten der Verbraucherin angegeben.

  • Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge!
  • Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Offensichtlich handelt es sich um die gleichen Gauner der Altun-Gruppe, welche auch mit der Europäischen Multigewinn Gemeinschaft (EMG49) ihr Unwesen treibt.

Vor Schreiben einer Compass Direkt Ltd. warnt die Verbraucherzentrale

Verunsicherte Verbraucher wandten sich aktuell an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Sie haben ein Schreiben der Compass Direkt Ltd. aus Eschborn erhalten, worin Ihnen gedankt wird, einen Selbstbehaltentlastungstarif beantragt zu haben. Auffällig der Briefbogen der Firma mit unzureichenden Firmenangaben und eine nicht funktionierende Internetseite.

Die zugesandten vermeintlichen Vertragsunterlagen für einen "Selbstbeteiligungsentlastungstarif SBE 1000" bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren und einem monatlichen Beitrag von 29 Euro sind bei jedem angeschriebenen Verbraucher identisch. Eine individualisierte Versicherungs- oder Policennummer gibt es nicht. Ob und welche private Versicherungsgesellschaft hinter diesem Angebot stehen soll, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Leistungsinhalt dieses angeblichen Tarifes sei die Erstattung eines Selbstbehaltes, der nicht in die Leistungspflicht der Krankenversicherung falle. Erstaunlich nur, die angeschriebenen Verbraucher sind nicht privat, sondern in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und haben demzufolge auch keinen Tarif mit einer Selbstbeteiligung von mindestens 1000 Euro im Jahr vereinbart. Aber nur unter diesen Voraussetzungen würde eine derartige Versicherung greifen.

Die betroffenen Verbraucher werden informiert, dass ab Februar 2014 die Abbuchung eines monatlichen Betrages von 29 Euro von ihren bei Compass Direkt hinterlegten Kontodaten erfolgen wird. Spätestens jetzt sollten die Alarmglocken läuten. Hat die Firma tatsächlich die Kontodaten der Verbraucher? Wie uns ein betroffener Verbraucher berichtete, sei er kurz vor Erhalt dieses Schreibens von einer Krankenkasse angerufen worden, die ihn abwerben wollte. In diesem Zusammenhang kam es auch zum Abgleich der Kontodaten. Ähnliches berichtete ein Verbraucher aus dem nördlichen Sachsen-Anhalt, der jeglichen Kontakt mit einer Compass Direkt Ltd. ebenfalls bestreitet.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Eine Firma namens Compass Direkt Ltd. ist in den gängigen Handelregistern nicht zu finden. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es sich dabei um eine Phantomfirma handelt, die auf die Verwechslung mir einem anderen Unternehmen aus Eschborn setzt, das einen ähnlich klingenden Namen hat. Die in Eschborn tatsächlich existierende Firma hat mit diesem Betrug nichts zu tun.

BGH verwirft Revision: Handy-Betrüger müssen in Haft

Zwei frühere Telefonladen-Betreiber müssen wegen Betrügereien mit getürkten Handy-Verträgen und gefälschten Reparaturabrechnungen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revision der beiden Angeklagten, die aus Bad Hersfeld stammen, gegen ein im Juni 2013 verkündetes Urteil des Landgerichts Göttingen als unbegründet verworfen.

Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Die heute 29 und 31 Jahre alten Angeklagten hatten für ihre Betrügereien eigens eine Firma gegründet ...

Das Landgericht Göttingen verurteilte die beiden Männer, die aus Bad Hersfeld stammen, wegen gewerbsmäßigen Betruges in insgesamt 47 Fällen zu Haftstrafen von zweieinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten. Der Bundesgerichtshof hatte an dieser Entscheidung nichts auszusetzen.

Quelle und vollständiger Bericht: Hersfelder Zeitung

BaFin untersagt Bruma Service GmbH unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäfte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Bruma Service GmbH mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 das weitere Betreiben des Finanztransfergeschäftes im Inland untersagt. Die Bruma Service GmbH mit Sitz in der Schweiz hat unerlaubt Zahlungsdienste betrieben, indem sie Forderungsbeträge für andere per Lastschrift über in Deutschland geführte Konten einzog oder per Überweisung auf eigenen Konten in Deutschland entgegennahm und die Beträge auftragsgemäß weiterleitete. Auftraggeber der Bruma Service GmbH waren beispielsweise Anbieter von Gewinnspielen. Ob die Lastschrifteinzüge berechtigt waren, ist der BaFin nicht bekannt.

Mit der Annahme und der Weiterleitung der Beträge über in Deutschland geführte Konten hat die Bruma Service GmbH das Finanztransfergeschäft gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ohne die nach erforderliche Erlaubnis betrieben. Die BaFin hat deshalb die sofortige Einstellung der betriebenen Geschäfte gegenüber der Bruma Service GmbH angeordnet. Die Verfügung ist bestandskräftig.

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wer steckt denn eigentlich hinter der Bruma Service GmbH? Nun, bis März 2012 war Jens Leinert von der Pay4 GmbH im Handelsregister für die Bruma Service GmbH als Gesellschafter eingetragen.

SHAB: 058 / 2012 vom 22.03.2012

Bruma Service GmbH, in Luzern, CH-020.4.003.032-0, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 253 vom 29.12.2011, S. 0, Publ. 6484474).
Statutenänderung: 10.02.2012.
Zweck Neu: Beratung, Planung und Realisierung von EDV-Projekten, namentlich Vermarktung, Bereitstellung und Betrieb von Bezahl-und Abrechnungssystemen sowohl im Internet als auch im stationären Handel, inklusive aller damit verbundenen Dienst-und Nebenleistungen;
Erbringung von Beratungs-und Projektmanagementdienstleistungen;
Vornahme von Finanzierungen;
Eingehung von Garantien und Bürgschaften (für Tochtergesellschaften und Dritte);
Beteiligungen;
Erwerb, Verwaltung oder Veräusserung von Grundstücken;
Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Urheberrechten und Lizenzen aller Art. [Weitere Änderungen berühren keine publikationspflichtigen Tatsachen.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Leinert Jens Henrik, deutscher Staatsangehöriger, Offenbach (DE), Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00;
Liebler Stefan, von Landiswil, Bülach, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: ITC-M Business AG (CH-170.3.032.429-0), in Luzern, Gesellschafterin, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00;
Höly Ulrich Josef, deutscher Staatsangehöriger, Luzern, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

Als neuer Gesellschafter ist seitdem die Firma ITC-M Business AG für die Bruma Service GmbH verantwortlich sowie als Geschäftsführer Herr Ulrich Josef Höly. Damit ist Herr Ulrich Josef Höly auch gleich allein Verantwortlicher, denn er ist gleichzeitig der einzige Gesellschafter der ITC-M Business AG.

SHAB: 250 / 2009 vom 24.12.2009

ITC-M Business AG, in Baar, CH-170.3.032.429-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 140 vom 22.07.2008, S. 21, Publ. 4584828).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Kyburz Peter, von Erlinsbach, Erlinsbach, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Höly Ulrich Josef, deutscher Staatsangehöriger, Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.

BaFin untersagt Pay4 GmbH den Forderungseinzug für Bruma Service GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Pay4 GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main sowie deren Geschäftsführer Herrn Jens Leinert jeweils mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 untersagt Dienstleistungen für die Bruma Service GmbH mit Sitz in der Schweiz zu erbringen, sofern diese das Finanztransfergeschäft dadurch betreibt, dass sie Forderungsbeträge für andere per Lastschrift über in Deutschland geführte Konten einzieht oder per Überweisung auf eigenen Konten in Deutschland entgegennimmt und die Beträge auftragsgemäß weiterleitet.

Die Pay4 GmbH ist in die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung der ungesetzlichen Geschäfte der Bruma Service GmbH im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 4 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einbezogen. Die BaFin hat daher die sofortige Einstellung dieser Geschäfte gegenüber der Pay4 GmbH sowie gegenüber deren Geschäftsführer Herrn Jens Leinert als Organ der Pay4 GmbH angeordnet. Die Verfügungen sind bestandskräftig.

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bei dieser Gelegenheit sei noch einmal an einen Prozess um Gewinnspielbetrug erinnert. Im Jahr 2011 musste sich Jens Leinert als Geschäftsführer der Pay4 GmbH vor dem Berliner Landgericht verantworten musste. Die Anklage lautete auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug.

29.01.14

Mit gefälschten Pillen 21 Millionen € ergaunert

Nach langwierigen Ermittlungen wurde gegen sieben Männer und eine Frau Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrug erhoben, am Dienstag begann vor dem Landgericht Potsdam der Prozess. ...

Eine raffinierte Betrugsmasche, Millionensummen und das im Zusammenhang mit Potenzmitteln, das ist der Stoff für Geschichten, die ein zahlreiches Publikum anlocken. Der Stoff in den Pillen, die die Angeklagten vertrieben, war hingegen nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht nur wert- und wirkungslos, sondern in seiner Zusammensetzung für Konsumenten auch noch gefährlich. ...

Der Prozess, dessen Hintergrund so schlagzeilenträchtig ist, hat alle Elemente einer komplizierten Wirtschaftsstrafsache. In der Verhandlung, für die zunächst zehn Tage angesetzt sind, wird vornehmlich die Rede sein von Geschäftsunterlagen, Bankbelegen und Verträgen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Vorwürfe in einer 350-seitigen Anklageschrift zusammengetragen, deren Verlesung einen Großteil des ersten Verhandlungstages in Anspruch nahm. ...

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Peter L. Der 52-Jährige ist gelernter Computerspezialist, verfügt damit über die ideale Voraussetzung für die Abwicklung der Geschäfte, die die Ermittler ihm und seinen Mitangeklagten vorwerfen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Berliner Morgenpost

Auch das ZDF berichtete in einem TV-Beitrag über den Prozess gegen Viagra-Fälscher.

BKA warnt vor gefälschten E-Mails mit Absender von LKA oder Polizei

Seit dem frühen Abend des 24.01.2014 werden massenhaft Spam-Mails mit dem Betreff "Anzeige wegen Computersabotage" versandt, deren Absender angeblich das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist. Darin werden die Empfänger unter dem Phantasieaktenzeichen "920242/60" wegen "verbreitung von Maleware" aufgefordert, einen Link zu einer PDF-Datei anzuklicken, um Näheres über den vorgeblichen Tatvorwurf zu erfahren. Als Sachbearbeiter wird ein "Alexander Flock (SI3 LKA)" angegeben.
Diese Mails stammen nicht vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg.
Die als Absender erscheinende E-Mail-Adresse ist nicht die des LKA BW und auch ein Mitarbeiter namens "Alexander Flock" arbeitet nicht beim LKA.

Inzwischen wird von Täterseite nicht mehr nur die Internetseite des LKA Baden-Württemberg, sondern die Internetseite www.polizei.de angezeigt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass alternativ auch andere Polizeiseiten angezeigt werden.

Klicken Sie nicht auf den angegebenen Link zur PDF-Datei, da auf diese Weise versucht wird, Ihren PC mit Schadsoftware zu infizieren.

Weitere Hilfestellung und Informationen zum Umgang mit infizierten Computern bieten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter www.bsi-fuer-buerger.de oder die Initiative „Botfrei“ unter www.botfrei.de.

Quelle: Bundeskriminalamt

Betrüger erpressen Internetbekanntschaften

Die Betrugsform Romance-Scamming schädigt die Opfer nicht n ur finanziell und emotional, denn aktuelle Fälle haben gezeigt, dass Täter auch vor erpresserischem Menschenraub nicht zurückschrecken.

Beim so genannten Romance-Scamming suchen Betrügerinnen und Betrüger über das Internet gleichermaßen Kontakt zu Frauen und Männern und täuschen ihnen eine Liebesbeziehung vor. In Wahrheit erschleichen sie sich nur das Vertrauen ihrer Opfer, um sie am Ende zu Geldzahlungen zu bewegen. In Einzelfällen ist es im vergangenen Jahr auch zu Erpressungsdelikten gekommen, als die Opfer nach Afrika eingeladen wurden, um z. B. ihre Internetfreundin in deren Heimat zu besuchen. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes warnt davor, Personen Geld zu überweisen, die man nur im Internet und nie persönlich kennengelernt hat. Auch von Reisen in unsichere Länder, um die vermeintliche Internetliebe zu treffen, wird abgeraten.

Anzeichen für Romance-Scamming können sein:

  • Über Netzwerke oder Dating-Seiten kommen Betrüger an Mailadressen. Eine knappe Mail in englischer Sprache mit einer Einladung zum Chat dient als Lockmittel.

  • Die Betrüger kommunizieren meistens in gutem Englisch. Allerdings gibt es auch viele, die perfekt Deutsch sprechen.

  • Meist werden den Opfern Bilder ihrer Internetbekanntschaften in schlechter Qualität gezeigt, da sie illegal erlangt wurden. Ausnahme: Frauen locken ihre Opfer bevorzugt mit schönen Fotos, auf denen sie oft leicht bekleidet zu sehen sind.

  • Scammer überhäufen ihre Opfer schon nach den ersten Kontakten mit Liebesschwüren. Seriös wirkende Mails sollen das Interesse wecken. Oft wollen die Scammer alles über ihr Opfer wissen: Hobbys, ehemalige Partner, Kinder, Freunde, auch der Glaube an Gott spielen eine Rolle.

  • Die Täter sprechen oft von Geschäftsreisen oder familiären Schwierigkeiten und einer Verbindung nach Westafrika wie Nigeria, Ghana oder Senegal, aber auch nach Russland und Südostasien. Frauen geben häufig vor, in osteuropäischen, südostasiatischen oder südamerikanischen Ländern zu leben.

  • Betrüger bitten ihr Opfer um Geld. Weigert es sich zu zahlen, finden Betrüger andere Wege der Bereicherung. Beispielsweise gefälschte Schecks, die in Deutschland eingezahlt werden sollen oder auch der Wunsch nach einem Visum für Deutschland.

Quelle und vollständiger Bericht: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

AK warnt vor gefälschten Rechnungen per Email

Derzeit erhalten viele Konsumentinnen und Konsumenten per E-Mail Rechnungen von Telekommunikationsunternehmen, Auftragsbestätigungen zu angeblichen Bestellungen oder Mitgliedschaften. Nähere Informationen soll man dem Anhang entnehmen. Die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland warnt: Öffnen Sie diese Anhänge keinesfalls! Es besteht die Gefahr, dass Sie Schadsoftware auf Ihren Computer laden!

Als Absender der E-Mails werden z.B. folgende Namen von Firmen mißbraucht: Telekom Deutschland, A1, oder Vodafone. „In all diesen Fällen handelt es sich um gefälschte E-Mails“, warnt Konsumentenschützerin Eva Schreiber. Die echten Unternehmen haben damit nichts zu tun.

Die Konsumentenschützer der AK empfehlen:

  • Löschen Sie die E-Mails.
  • Aktualisieren Sie Ihr Virenprogramm um Ihren Rechner auf schädliche Software zu überprüfen!

Quelle: Arbeiterkammer Burgenland

23.01.14

Achtung Abzocke! Deutscher Verbraucherschutzbund e.V. bittet zur Kasse

In den letzten Wochen haben sich immer mehr Verbraucher an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gewendet, weil sie fragwürdige Anrufe von der Verbraucherschutzstelle Lübeck oder dem Deutschen Verbraucherschutzbund unter der Nummer 0211/93675043 oder verschiedenen Rufnummern mit der Stuttgarter Vorwahl 0711 erhalten haben. Während des Gesprächs wurden die Verbraucher gefragt, ob sie lästige Werbeanrufe erhalten würden und ob sie nicht die Löschung ihrer Daten bei den entsprechenden Stellen begrüßen würden. Dem stimmten viele Verbraucher natürlich zu und nannten ihre persönlichen Daten, ohne sich etwas dabei zu denken.

Ein paar Tage später erhielten sie dann ein Schreiben, dass per Nachnahme mit 250,-€ bezahlt werden sollte. In diesem wird man als neues Mitglied beim Deutschen Verbraucherschutzbund e.V. willkommen geheißen. Die Verbraucher wollten aber weder Mitglied werden, noch waren sie sich beim Telefonat über den Abschluss eines Vertrages oder gar einer Zahlungsverpflichtung bewusst. In den letzten Jahren sind unter der gleichen und ähnlichen Telefonnummern auch andere Firmen (z.B. Verwaltungsstelle für Deutsche Datensicherheit) mit fast identischem Vorgehen aufgetreten. Damit liegt der Verdacht nahe, dass es sich jeweils um unseriöses Geschäftsgebaren handelt, dass nicht dem Schutz der Verbraucher, sondern nur dem Profit der Geschäftsführer dienen soll.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, die Nachnahmesendung nicht anzunehmen. Außerdem sollten Sie schriftlich den Vertragsschluss anzweifeln und vorsorglich auch widerrufen und kündigen sowie die weitere Verwendung Ihrer Daten untersagen. Wer schon bezahlt hat, sollte ebenso reagieren und natürlich zusätzlich sein Geld zurückverlangen. Leider muss man aber damit rechnen, das Geld nicht wieder zu sehen.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Der Deutsche Verbraucherschutzbund e.V. wurde erst im September 2013 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck mit dem AZ "VR 3670 HL" eingetragen. Die verantwortlichen Personen werden auf der Webseite des Vereins, dvsb24.de, im Impressum genannt.

Ebenfalls im September 2013 wurde auch die Gesellschaft DVB 24 GmbH in das Handelsregister eingetragen. Interessant ist es deshalb, weil die 2. Vorsitzende des Vereins Ali-Reza Amirzada bei der DVB 24 GmbH als Geschäftsführerin agiert und die Firma den (nahezu) gleichen Zweck wie der Verein verfolgt.

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 129098 Bekannt gemacht am: 26.09.2013 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

25.09.2013

DVB 24 GmbH, Hamburg, Zwischen den Hecken 45, 22119 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2013. Geschäftsanschrift: Zwischen den Hecken 45, 22119 Hamburg. Gegenstand: Dienstleistung für Verbraucher, insbesondere Beratung zu Tarifen für Online-Dienstleistungen und Hilfestellung zu fremdgespeicherten Daten einschließlich Recherche und Herbeiführung der Löschung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Amirzada, Ali-Reza, Hamburg, *23.11.1989, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Warnung vor Webseiten mit illegalen Glücksspielen

Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) warnt vor den Webseiten auf denen illegale Online-Glücksspiele angeboten werden. Die Webseiten haben keinerlei Bezug zur Schweiz, obwohl die Verwendung des Schweizer Wappens sowie zahlreiche Hinweise auf die Schweiz dies fälschlicherweise vermuten lassen.

Auf den Webseiten www.onlinecasinoschweiz24.ch, www.casino-zuerich.com und swisscasinoonline.eu werden verschiedene Online-Glücksspiele angeboten, welche nach Schweizer Gesetzgebung illegal sind. Die Webseite www.onlinecasinoschweiz24.ch wird von der Bwin-Gruppe, die ihren Hauptsitz in Gibraltar hat, betrieben. Die Betreiberin der Webseite www.casino-zuerich.com ist die Firma Virtual Casino Service Inc. mit Sitz in Belmopan, Belize. Nicht bekannt ist, wer hinter der Webseite swisscasinoonline.eu steht.

Durch die Verwendung des Schweizer Wappens sowie der geographischen Bezeichnungen "Schweiz", "Swiss" und "Zuerich" geben die Betreiberfirmen vor, es handle sich um ein aus der Schweiz stammendes Spielangebot. Die Webseiten haben jedoch mit der Schweiz nichts zu tun.

Die auf den Webseiten angebotenen Online-Glücksspiele wurden von der Eidgenössischen Spielbankenkommission nie genehmigt. Nach heutiger Rechtslage ist die Durchführung von Glücksspielen über das Internet verboten. Verschiedene inhaltliche Elemente und die Verwendung des Schweizer Wappens auf diesen Webseiten sind täuschend. Nach Auffassung des SECO liegen Verstösse gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Wappenschutzgesetz vor.

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Phantomfirma will Geld auf ein bulgarisches Konto

Eine Verbraucherin erhielt ein Schreiben der Zentralen Forderung Management LTD vor. Sie solle 242 Euro für System-Abonnement- und System-Kündigungskosten bezahlen. Auf dem Schreiben stand keine Adresse, lediglich eine Telefonnumer und eine bulgarische Bankverbindung. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Vorsicht vor gefälschten E-Mails mit Rechnung im Anhang

E-Mails mit der Betreffzeile "Ihre Rechnung" überschwemmen derzeit die E-Mail-Konten der Verbraucher. Die Mails stammen scheinbar von den Absendern Telekom oder Vodafone und missbrauchen deren in der Regel bekanntes Firmenlogo. Tatsächlich jedoch haben diese Telekommunikationsunternehmen damit rein gar nichts zu tun. Vielmehr handelt es sich um so genannte Phishing-Mails, die sensible Nutzerdaten wie zum Beispiel Passwörter ausspähen und an Unbekannte übermitteln. Dazu installieren sie beim Öffnen der Anhänge Schadstoffprogramme auf den Computern der Empfänger, die davon selbst in der Regel nichts mitbekommen.

"Das Wichtigste ist, die Dateianhänge solcher Mails niemals zu öffnen und enthaltene Links nicht anzuklicken", rät Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen und warnt generell vor ungewöhnlichen Firmenmails: "Dass ein Unternehmen eine Rechnung per E-Mail schickt, ist äußerst ungewöhnlich. Rechnungen kommen entweder per Brief oder werden elektronisch auf einer Internetseite des Anbieters hinterlegt, auf der man sich persönlich einloggen muss, wenn man die Rechnung einsehen möchte." Insbesondere dann, wenn man vorher noch nie E-Mail-Rechnungen von einem Unternehmen bekommen hat, sollte man sie zunächst ungeöffnet lassen und erst Erkundigungen über die Echtheit einholen. Hierzu kann man sich unmittelbar beim vermeintlichen Absender erkundigen. Bei größeren Spam-Wellen halten die betroffenen Unternehmen oft auch auf ihrer Internetseite gut sichtbar Informationen dazu bereit und erläutern, wie man die Echtheit einer Mail von ihnen erkennt.

Unverzichtbar beim Schutz vor Schadsoftware sind außerdem Virenprogramme, die jeweils auf dem aktuellsten Stand sein sollten. Wer versehentlich den Anhang einer Phishing-Mail geöffnet hat, sollte sofort einen Virensuchlauf starten.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Drei Fake-Shop-Betrüger festgenommen

Seit Anfang Dezember letzten Jahres hat eine Bande unter dem Internetauftritt "christmashandy.com" mehrere hundert gutgläubige Käufer von Smartphones betrogen. Die Geschädigten erhielten entweder keine Ware oder ein billiges Plagiat. Ermittler nahmen Anfang letzter Woche drei Tatverdächtige (31, 39, 50) in Köln fest.

Über die Internetseite hatten die Täter aktuelle Smartphone-Modelle zu einem außergewöhnlich günstigen Preis angeboten. Die Betrüger gingen hierbei sehr professionell vor. Über einen "Strohmann" wurde ein Konto bei einer Bank in Köln eröffnet, das als Bankverbindung für die Internetseite diente. Als angeblicher Firmensitz war auf der Seite eine Anschrift in Österreich genannt. Der Internetauftritt selbst wurde über einen Provider in der Türkei eingestellt. Über das im Internet angegebene Konto wurden seit Anfang Dezember mehr als 500.000 Euro in die Türkei transferiert. Nach Eingang einer ersten Anzeige veranlassten die ermittelnden Beamten unverzüglich eine Sperrung des Kontos und sicherten so mehr als 100.000 Euro. Die Festnahme erfolgte, als die 39-jährige bei einer Büroservice - Firma, die als Postanschrift diente, Post und Paketrückläufer abholen wollte.

Neben der Frau, die nach derzeitigen Erkenntnissen unter anderem für die Betreuung der "Strohmänner" in Deutschland zuständig war, nahmen die Beamten einen 31-jährigen türkischen Staatsbürger fest. Dieser übernahm die Anwerbung der Personen, über deren Identität unter anderem die Zahlungen abgewickelt wurden. Bei dem dritten Festgenommenen handelt es sich um einen griechischen Staatsbürger. Dieser war nach aktuellem Stand der Ermittlungen nur mit dem 31-Jährigen nach Deutschland eingereist, um hier eine Meldeanschrift und ein Konto einzurichten.

Mit Festnahme der Tatverdächtigen verschwand auch der Internetauftritt aus dem Netz. Alle Festgenommenen wurden einem Richter vorgeführt und gingen in Haft. Anhand der eingegangen Zahlungen geht die Polizei derzeit von mehr als 600 Geschädigten bundesweit und im europäischen Ausland aus. Personen, die bei der Firma ein Handy gekauft haben und in der beschriebenen Art getäuscht wurden, bittet die Polizei unverzüglich Anzeige zu erstatten.

In diesem Zusammenhang erreicht die Polizei immer wieder die Frage: Wie schütze ich mich vor "Fake-Seiten"?

Die Polizei Köln weist auf folgendes hin:

  • Werden Sie stutzig, wenn ein Anbieter mit extrem günstigen Preisen wirbt!
  • Überprüfen Sie im Impressum den Sitz der Firma!
  • Sehen Sie sich die AGB des Anbieters genau an. Sind diese vollständig, ist zum Beispiel ein Geschäftssitz hinterlegt!
  • Forschen Sie mit Hilfe einer Suchmaschine nach weiteren Einträgen zum Namen der Seite. Häufig wird von anderen Usern oder entsprechenden Infoseiten vor "Fake-Seiten" gewarnt!

Quelle: Polizeipräsidium Köln

Warnung vor "Expo Guide"

Das Landratsamt in Weilheim warnt „aus gegebenem“ Anlass vor einer Firma namens „Expo Guide S de RL de CV“. Wie es in einer Mitteilung heißt, fordere das Unternehmen Firmen dazu auf, ihre „bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis des „Expo-Guide“ zu aktualisieren. Dabei berufe es sich auf die Verbindung der Firmen zur Oberlandausstellung (Orla) und will laut Landratsamt so den Eindruck erwecken, eine Service-Leistung im Auftrag der Orla zu erbringen. Das Landratsamt distanziert sich aber ausdrücklich ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

Anklage gegen Unister-Manager

Mehr als ein Jahr lang wurde ermittelt, jetzt hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen fünf leitende Mitarbeiter des Leipziger Internet-Unternehmens Unister erhoben. Firmengründer Thomas Wagner und vier weiteren Managern werden Steuerhinterziehung, unerlaubter Verkauf von Versicherungsprodukten sowie Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Leipziger Volkszeitung

Viagra-Bande ergaunerte Millionen mit falschen Pillen

Vor dem Landgericht Potsdam beginnt am 28. Januar der Prozess gegen eine Bande von mutmaßlichen Viagra-Fälschern. Den acht Angeklagten wird vorgeworfen, jahrelang Tausende Männer im Internet abkassiert zu haben, die sich von dem Medikament eine Potenzsteigerung versprochen hatten. Die vertriebenen Viagra-Imitate waren aber zumeist wirkungslos. Sie waren in Asien hergestellt und nach Europa geschmuggelt worden. ...

In der langen 453-seitigen Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Potsdam den acht Beschuldigten "Betrug als Mitglied einer Bande vor". Es handelt sich um sieben Männer, die zwischen 30 Jahre und 52 Jahre alt sind. Auch eine 66-Jährige Frau wird auf der Anklagebank sitzen. Die mutmaßlichen Betrüger stammen aus mehreren Bundesländern ...

Quelle und vollständiger Bericht: Berliner Morgenpost

Betrüger locken mit Gutscheinen auf Facebook

Polizei und Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Masche von Internetbetrügern: Facebook-Nutzer glauben, dass sie einen 100-Euro-Einkaufsgutschein geschenkt bekommen. Doch wer klickt, schließt schnell ein kostenpflichtiges Abo ab.

Quelle und Video: n-tv

Auch Polizei und Justizanstalt waren Opfer von Betrug

Ein Deutscher und ein Spanier sollen mit ihren Aktivitäten von März 2008 bis Februar 2013 einen finanziellen Schaden von bis zu 650 Millionen Euro verursacht haben - europaweit. Teilweise allerdings blieb es nur beim Versuch. Jede Menge Geschädigte gibt es auch in der Steiermark. Mit Formularen, die sie ausschickten, sollen die zwei Angeklagten angeboten haben, Einträge in ein professionelles Branchenbuch vorzunehmen. Viele Adressaten waren interessiert und gingen kostenpflichtige Verträge ein.

Die beiden Angeklagten verwendeten dafür einen Namen, der einem in Österreich bekannten, seriösen Unternehmen zum Verwechseln ähnelt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kleine Zeitung

Prozess in Gera: 36-Jähriger bestreitet Betrug mit Erotik-Chats

2012 wollte er noch Oberbürgermeister von Gera werden, nun sitzt ein 36-Jähriger auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug im Zusammenhang mit Erotik-Chats vor.

Mehr als 291 000 Euro soll ein 36-Jähriger aus Gera mit Computerbetrügereien rund um Erotik-Chats ergaunert haben - zum Prozessauftakt [...] hat er die Vorwürfe bestritten. ...

Die Computerbetrügereien sind nicht die einzigen Straftaten, die dem 36-Jährigen vorgeworfen werden. So soll er heimlich Telefonate mit Mitarbeitern des Landesverwaltungsamtes und des Sozialministeriums mitgeschnitten und auf seine Internetseite für die Oberbürgermeister-Wahl im Frühjahr 2012 gestellt haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mitteldeutsche Zeitung

Die Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl von Gera wurden in der Thüringischen Landeszeitung vorgestellt. Die Webseite des Angeklagten Sebastian Belovari zur Zukunft in Gera ist mittlerweile nur noch im Webarchiv zu finden.

07.01.14

Gewinnspiel-Abzocke auch im Namen von Radio München

Auch im Namen von Radio München werden betrügerische Anrufe getätigt, um an private Daten für Zeitschriften-Abonemments zu gelangen. Radio München hat weder mit den angeblichen Gewinnspielen, noch mit den Zeitschriftenabonnements etwas zu tun.

In drei uns zugetragenen Fällen verliefen die Telefonate in etwa so: Die Angerufenen hätten bei Radio München eine Reise und 796 Euro gewonnen. Zur Zustellung und Überweisung des Gewinns wurden Adress- und Kontodaten abgefragt. Die schriftlichen Unterlagen sollten angeblich in Kürze eintreffen. Für eine steuerfreie Abwicklung forderte der Anrufer dazu auf, ein Zeitschriftenabo abzuschließen. Die Kollegen von Tele-Service 24 würden gleich zurückrufen, um das Abo aufzunehmen. Das taten die dann auch und verkauften ein Abo, vom Gewinn natürlich keine Spur.

Quelle und vollständiger Bericht: Radio München

BGH bestätigt Verurteilung wegen Nötigung durch Mahnschreiben

Das Landgericht Essen hat den Angeklagten, einen Volljuristen, u.a. wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegenstand des Verfahrens sind anwaltliche Mahnschreiben an die Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten. Diesen war über Callcenter angeboten worden, sie gegen einen Teilnehmerbeitrag in Gewinnspiele einzutragen. Dies geschah aber nicht. Nachdem es bei Einzug der Teilnehmerbeträge mittels Lastschrifteinzug immer häufiger zu Rücklastschriften kam, entschloss sich der gesondert verurteilte Verantwortliche des Gewinnspieleintragungsdienstes, die Kunden mittels eines "Inkassoanwalts" zu mahnen, um so auf sie Druck auszuüben und dadurch zur Zahlung der unberechtigten Forderungen zu veranlassen.

Er konnte den Angeklagten als "Inkassoanwalt" gewinnen und beauftragte ihn im weiteren Verlauf mit der Erstellung von mehreren Entwürfen für Mahnschreiben. Dass der Angeklagte bei deren Erstellung Kenntnis von der fehlenden Eintragung der Kunden in die Gewinnspiele hatte, konnte das Landgericht nicht feststellen.

Die entsprechend den Entwürfen hergestellten Mahnschreiben erweckten den Anschein, der Angeklagte habe die Forderungen aus den Gewinnspieleintragungen geprüft. Tatsächlich wurden die Namen der Empfänger vom Verantwortlichen des Gewinnspieleintragungsdienstes selbst eingesetzt. Der Angeklagte kümmerte sich weder darum, an wen die Briefe versandt wurden, noch darum, ob der Gewinnspieleintragungsdienst tatsächlich eine Forderung gegen den jeweiligen Empfänger des Schreibens hatte.

Im Gegensatz dazu behauptete der Angeklagte in den Mahnschreiben, er sei mit der Durchsetzung der berechtigten Forderungen gegen den jeweiligen Empfänger beauftragt worden und werde dies auch konsequent tun. Seine Mandantin behalte sich vor, bei nicht fristgerechter Zahlung den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung wegen des Verdachts des Betruges vorzulegen. Tatsächlich war zwischen dem Auftraggeber und dem Angeklagten vereinbart worden, dass keinesfalls eine gerichtliche Geltendmachung der Forderungen, geschweige denn die Erstattung von Strafanzeigen erfolgen sollte. Vielmehr sollten bei Beschwerden oder "Kündigungen" seitens der Kunden diesen ohne weitere Prüfung stets sämtliche etwa bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden. Aufgrund der Mahnaktionen gingen fast 860.000 € ein, von denen knapp 140.000 € dem Angeklagten zuflossen.

Die Strafkammer hat die Drohung mit einer Strafanzeige als verwerflich im Sinne des Nötigungstatbestandes (§ 240 Abs. 2 StGB*) bewertet. Sie konnte aber nicht feststellen, dass die angeschriebenen Kunden wegen der Drohung mit der Strafanzeige bezahlt hatten. Möglicherweise hatten sie auch schon allein deshalb bezahlt, weil sie (überhaupt) ein anwaltliches Mahnschreiben erhalten hatten. Deshalb wurde der Angeklagte wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen.

Quelle: Bundesgerichtshof

Erneut Durchsuchungen bei Unister

Erneut haben Ermittler die Räume der Leipziger Internetfirma Unister durchsucht. Es gehe um den Verdacht des Computerbetrugs, der sich aber nicht gegen das Unternehmen, sondern gegen 70 Mitarbeiter richte, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, ...

Außerdem werde wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen fünf weitere Personen ermittelt, ...

Die neuen Verdachtsmomente waren den Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zufolge bei der Auswertung von Daten aus bereits laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit Unister aufgetaucht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise online

Schaden der S&K-Gruppe ist fast doppelt so hoch

Der von den mutmaßlichen Anlagebetrügern um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K angerichtete Schaden ist möglicherweise fast doppelt so hoch wie bislang angenommen. Es könne sich durchaus um bis zu 200 Millionen Euro handeln, sagte die Frankfurter Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu am Freitag und bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Bislang war in dem extrem komplexen Verfahren mit rund 10.000 getäuschten Anlegern von rund 105 Millionen Euro Schaden die Rede gewesen.

Die Ermittler haben zudem den Schätzwert der von ihnen arrestierten Vermögensgegenstände auf rund 40 Millionen Euro hochgesetzt, aus denen Gläubiger befriedigt werden können. Das wäre ein Fünftel der nun angenommenen Schadenssumme. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelsblatt

Erneute Phishing-Mails: Betrüger wollen Daten

Phishing-Mails im Layout der Sparkasse machen im Dezember erneut die Runde. Bereits im September hatten es einige Betrüger auf die Daten der Sparkassenkunden abgesehen. ...

In der Mail werden die Empfänger aufgefordert, einem Link zu folgen, der auf eine Phishing-Website führt. Ganz im Sparkassen-Design gehalten, sollen die Kunden hinters Licht geführt werden, um an ihre Daten zu gelangen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mitteldeutsche Zeitung

Betrüger-Bande prellte Opfer mit Gewinnspielen

Einen gigantischen Betrugsapparat hat eine Mettmanner Sonderkommission aufgedeckt: Eine sechsköpfige Call-Center-Bande aus Hilden soll bundesweit 33.000 Opfer um rund 4,2 Millionen Euro geprellt haben. Zuerst legten sie die Opfer am Telefon mit faulen Gewinnspielen rein und verkauften ihnen dann noch frech eine wertlose „Sperrbox“ gegen betrügerische Anrufe! ...

Zwei Bandenköpfe (ein 35-jähriger Türke, ein 30-jähriger Mazedonier) sitzen, der Rest blieb frei oder ist flüchtig. Alle sind bereits angeklagt!

Quelle und vollständiger Bericht: express

Diese Betrugsmasche war auch Thema der ZDF-Sendung "Aktenzeischen XY ungelöst". Während der Ausstrahlung des Beitrags im Dezember versuchten Unbekannte offenbar die Telefonanlage im Studio lahmzulegen. Daher wird ein Zusammenhang mit den Aktivitäten der Betrügerbande vermutet.

Mithilfe der ZDF-Sendung »Aktenzeichen XY ungelöst« sucht die Kriminalpolizei Traunstein nach Ersin Celebi aus Freilassing. Er soll Mitglied einer Betrügerbande sein, die nach Schätzungen des Bundeskriminalamts bisher in Deutschland über 300 000 Menschen übel hereingelegt hat. ...

Ersin Celebi, nach dem europaweit gefahndet wird, steht laut Informationen der Kripo Traunstein im Verdacht, selbst in etwa 7500 Fällen Leute betrogen und dabei weit über eine halbe Million Euro erbeutet zu haben. Er war Inhaber einer Telekommunikationsfirma in Freilassing und soll mithilfe der türkischen Call-Center den ohnehin schon geschröpften Betrugsopfern auch noch teure Infoblätter angedreht haben, wie man sich vor betrügerischen Anrufen schützen könne. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Traunsteiner Tagblatt

Betrüger-Spur führt nach Berlin

Der Internetname www.luxusuhr2013.de gehört angeblich einem Mann aus Essen, der auch Domaininhaber des Fake-Shops www.restpostenhandel2013 ist. Von dort führt die Spur nach Berlin und aus der Hauptstadt Richtung Türkei.

Das Angebot im Internetshop erscheint konkurrenzlos billig. Je nach Modell rund ein Drittel unter den normalen Preisen. Doch ob die Ware bei den Käufern tatsächlich ankommt? Ähnliche Shops kassieren zunächst das Geld der Kunden, liefern dann aber nichts. Mit falscher Steuernummer und Handelsregisternummer agieren auch die Täter im Herforder Fall. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Westfälische