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18.05.13

Deutsche Internetinkasso heisst jetzt Solvenza24 GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 96351 Bekannt gemacht am: 29.04.2013 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

23.04.2013

Solvenza24 GmbH, Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2010, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: DIG Deutsche Internetinkasso GmbH).
und § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Heusenstamm (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 46123) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 54, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: Speicherung, Übermittlung und Nutzung von bonitätsrelevanten personenbezogenen Daten sowie die Beratung bei der Erstellung von Systemlösungen für das Risikomanagement sowie deren Vertrieb und die Einziehung fremder oder zum Zwecke der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen als Rechtsdienstleistung gemäss § 10 Abs.1 Ziffer 1 Rechtdienstleistungsgesetz und die Einziehung von Forderungen verbundener Unternehmen im Sinne von § 15 AktG als erlaubnisfreie Tätigkeit gemäss § 2 Abs. 3 Ziffer 6 Rechtsdienstleistungsgesetz sowie die Beteiligung an derartigen Unternehmen und die Unternehmensberatung von Inkassounternehmen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführerin: Franko, Réka, Bad Homburg v. d. Höhe, *11.12.1984. Bestellt als Geschäftsführerin: Neugeboren, Alexandra, Jossgrund, *19.08.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Adamca, Robert, Bad Homburg v. d. Höhe, *10.06.1983; Burat, Michael, Ulrichstein, *23.01.1975.

Quelle: Handelsregister

06.10.12

Dubiose Forderungen von my-downloads.de im Umlauf

Die Deutsche Internetinkasso GmbH (DIG) versucht derzeit, Forderungen der Internetseite www.my-downloads.de einzutreiben. Diese sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg unberechtigt. Der neueste Trick: Brandenburger Bürger werden mit einem Vergleichsangebot gelockt, statt ca. 150 nur 50 Euro zahlen zu müssen. Im Gegenzug würde die DIG auf gerichtliche Schritte verzichten. Aber unberechtigte Forderung bleibt unberechtigte Forderung, egal in welcher Höhe. Daher rät die Verbraucherzentrale Brandenburg Betroffenen nicht zu zahlen.

Die Internetseite www.my-downloads.de der Premium Content GmbH und deren Geschäftsführer Viliam Adamca ist Verbraucherschützern als Abofalle bekannt. Verbrauchern werden bei Besuch der Seite ungewollt Verträge untergeschoben. Diese Verträge sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht rechtswirksam. Daher können Betroffene die Zahlung der Forderung in Höhe von ca. 150 Euro verweigern. Nun sendet die DIG Schreiben an Verbraucher, die ebendies getan haben. Inhalt der Schreiben ist ein Vergleichsangebot: Die DIG bietet 500 ausgewählten Kunden gegen Zahlung von 50 Euro, sie von allen weiteren Forderungen aus dem Vertrag zu befreien. Verbraucherberater Andreas Baumgart dazu: "Was für eine Ironie, für eine unberechtigte Forderung einen Vergleich anzubieten! Die Masche ist mehr als dreist. Wir empfehlen ganz klar, Verbraucher sollten keine Zahlungen leisten."

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

11.09.12

Deutsche Internetinkasso trickst mit Vergleichsangebot

Zahlreiche Verbraucher hatten in der Vergangenheit auf der Internetseite my-downloads.de (Anbieter Premium Content GmbH) oder download-service.de (Anbieter Content4U) kostenlos Software heruntergeladen oder sich anmelden wollen. Da sie weder den Kostenhinweis noch Informationen zur Mitgliedschaft/Vertragslaufzeit erkennen konnten, landeten sie in einer Kostenfalle. Die Folge war: Rechnungen und Mahnungen sowie Schreiben von der Deutschen Internetinkasso GmbH (DIG), in denen äußerst nachdrücklich Geldbeträge in Höhe von bis zu 160 Euro eingefordert wurden. Aktuell versendet die DIG aus Heusenstamm erneut unzählige Schreiben. Darin bietet sie angeblich 500 Kunden ein Vergleichsangebot in Höhe von 50 Euro an, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen dazu: "Im erneuten Schreiben erweckt das Inkassounternehmen stellenweise den Eindruck, als sei ihm der Kunde wichtig. "Wir fühlen uns Ihnen gegenüber verpflichtet …. Dafür gehen wir gerne einen Schritt auf Sie zu und lassen sie mit dieser Angelegenheit nicht allein". Mit Überweisung der 50 Euro seien alle bestehenden Forderungen erledigt, verspricht das Unternehmen.

Viele Verbraucher sind über das weitere Schreiben sehr erstaunt und als Opfer einer Abzockfalle im Internet nicht bereit, überhaupt etwas zu zahlen. "Das sollten sie auch keinesfalls", rät die Expertin. Denn die Kostenpflicht und die Vertragsbindung der vermeintlichen Mitgliedschaft wurden nicht erkannt, ein Vertrag ist deshalb nicht zustande gekommen. Verbraucher sollten sich auch von dem angedrohten gerichtlichen Mahnverfahren im Falle einer Zahlungsverweigerung nicht einschüchtern lassen!

Die Verbraucherzentrale rät: Nichts anerkennen und nichts zahlen

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

12.08.12

Verbraucherzentrale obsiegt gegen Abofallenbetreiber und Inkassobutzen

Vor zirka 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Banken und Sparkassen anzuschreiben, um diesen mitzu-teilen, dass Inkassounternehmen über deren Konten "schmutziges Geld" aus Abfofallen eintreiben. Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten.

Die "Deutsche Internetinkasso" hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren. In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind. Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

13.08.11

Zweifelhaftes Urteil zugunsten der Webtains GmbH

Was sich in den letzen Wochen beim Frankfurter Kreisel abspielt, darf man wohl als gut geplante Verdummungskampagne bezeichnen. Um die Abzock-Opfer von Michael Burats Firmengeflecht zu verunsichern wurden eine Reihe von Urteilen der Firmen Webtains GmbH, IContent GmbH, Content4U GmbH, Premium Content GmbH sowie der Deutschen Internet Inkasso GmbH veröffentlicht. Damit will man Zahlungsverweigerern suggerieren, es sei sinnlos sich gegen die Forderungen der Firmen zu wehren.
Zusätzlich wurde noch viel Werbung gemacht für die vermeintlich so positiv ergangenen Urteile. Sei es auf den verschiedenen Presseportalen, auf der eigens dafür eingerichteten Webseite Zivilurteile.de oder dem aktuellen Blog von Michael Burat.

Empfänger von Forderungen der zuvor genannten Firmen können aber ruhig und gelassen bleiben und brauchen nicht in Panik geraten. Es gibt mehrere Gründe diese Urteile nicht so ernst zu nehmen wie sie auf den ersten Blick scheinen. Zunächst einmal betreffen die Entscheidungen der Amtsgerichte nur die am Prozess beteiligten Parteien und haben keinerlei Auswirkungen auf andere Personen. Ausführlich berichtete ja schon kLAWtext über all diese Zivilurteile. Vielfach drängt sich der Verdacht auf, die Urteile seien mit Absicht künstlich generiert und es gäbe Absprachen zwischen den klagenden Parteien. Auch wir haben mit einer Geschichte aus dem Buch Brieffreundschaft mit einem Abzocker auf die Möglichkeit hingewiesen, wie Trophäenurteile generiert werden können.

Nun gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Eisenach (AZ: 59 C 923/10), bei dem sich der Verdacht zu bestätigen scheint. Diese Steilvorlage hat Michael Burat auf seinem Blog savonarola.org veröffentlicht.

Das Amtsgericht Eisenach hat der Rodgau Firma Webtains GmbH erneut zur Seite gestanden und für klare Rechtsverhältnisse gesorgt.

Die Lüneburger Anwaltskanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen hatte für einen Verbraucher aus Melbeck negative Feststellungsklage zum Amtsgericht Eisenach erhoben. Man war der Meinung, dass man die Rechnung der Webtains GmbH nicht bezahlen müsse.

Vor dem Amtsgericht Eisenach hatte aber nicht die Webtains GmbH geklagt, sondern angeblich ein reingefallener User. Der sollte wollte sich wohl aktiv gegen die Forderung der Firma Webtains GmbH zur Wehr setzen und hat zu dem Zweck die Kanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen beauftragt. Ein wirkliches Opfer wird sich zuvor über die Möglichkeiten einer Gegenwehr ausführlich informieren. Dazu gehört dann sicher auch die Auswahl eines Anwalts, welcher bereits Erfahrungen und Erfolge im Kampf gegen Abzocke vorweisen kann. Denn so naiv kann kein Abzockopfer sein, dass man sich ausgerechnet eine Kanzlei aussucht, deren Mitarbeiter schon Abzocker vor Gericht verteidigt haben.

Als Mitarbeiter der Kanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen wird auf deren Webseite der Rechtsanwalt Henning Grewe geführt, der vor gut einem Jahr den, als laufende Aktentasche bekannt gewordenen, angeklagten Anwalt Sven Schulze gemeinsam mit Boris Höller vor Gericht vertrat. Der Rechtsanwalt Sven Schulze hatte sich der Internetgemeinde gegenüber als Eintreiber für die betrügerisch agierenden Firmen Online Premium Content Ltd. und Belleros Premium Media Ltd. betätigt und dabei einen mehr als zweifelhaften Ruf erworben. Und über Boris Höller findet google einige sehr interessante Informationen, sowie seine Verbindungen zum mafiös organisierten Wiener Karussell.

Es bleibt ihnen als Leser vorbehalten, sich ein Urteil über die sogenannten Trophäenurteile zu bilden. Doch Hand auf's Herz; Wenn Sie als Opfer gegen die Abzocker klagen wollten, würden Sie höchstwahrscheinlich im Vorfeld Informationen einholen um anschließend einen Anwalt zu beauftragen, von dem Sie sicher sein können, dass es zu keinem Interessenkonflikt kommen kann.
In diesem Sinne: nur nicht einschüchtern lassen.

30.07.11

Änderungen beim Frankfurter Kreisel

Vor wenigen Tagen hatten wir gerade über die neue Werbestrategie für das Abzockportal Outlets.de des Frankfurter Kreisels berichtet. Ein weiterer Hinweis auf strukturelle Veränderungen ist bei dem Betreiber von Abzocknews.de eingegangen.

Sehr geehrter Herr Fuchs, bei Recherchen zur DIG bin ich heute auf Ihre Seite gestoßen. Ich darf ihnen mitteilen, dass die DIG nun das Inkasso für melango übernommen hat. Außerdem hat die Geschäftsführerin der DIG nun einen neuen Namen: Réka Franko. Scheinbar hat sie den bereits einschlägig bekannten Herrn Tomas Franko von der "RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH" verheiratet. Herr Franko scheint sich im übrigen hinsichtlich der Schreibweise seines Namens nicht so ganz sicher zu sein: Für die Icontent GmbH wird er im Handelsregister Tomás Franco geschrieben, für die R(A)Z Tomas Franko. Die Geburtsdaten stimmen aber immer überein.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Abzocknews

Die Geschäftsführerin der DIG Deutsche Internetinkasso GmbH hieß zuvor Réka Lengyel.

Veränderungen

18.11.2010

Mainsee 692. V V GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 47, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma).
und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: DIG Deutsche Internetinkasso GmbH. Geschäftsanschrift: Mannheimer Str. 97, 60327 Frankfurt am Main. Neuer Gegenstand: Speicherung, Übermittlung und Nutzung von bonitätsrelevanten personenbezogenen Daten sowie die Beratung bei der Erstellung von Systemlösungen für das Risikomanagement sowie deren Vertrieb und die Einziehung fremder oder zum Zwecke der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen als Rechtsdienstleistung gemäss § 10 Abs.1 Ziffer 1 Rechtdienstleistungsgesetz und die Einziehung von Forderungen verbundener Unternehmen im Sinne von § 15 AktG als erlaubnisfreie Tätigkeit gemäss § 2 Abs. 3 Ziffer 6 Rechtsdienstleistungsgesetz sowie die Beteiligung an derartigen Unternehmen und die Unternehmensberatung von Inkassounternehmen. Nicht mehr Geschäftsführerin: H., A., Wesseling, *02.11.1975. Bestellt als Geschäftsführerin: Lengyel, Réka, Bad Homburg v. d. Höhe, *11.12.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Im April wurde die Geschäftsführung dann an Michael Burat und Robert Adamca übertragen.

Veränderungen

20.04.2011

DIG Deutsche Internetinkasso GmbH, Frankfurt am Main, Mannheimer Str. 97, 60327 Frankfurt am Main. Einzelprokura: Adamca, Robert, Bad Homburg, *10.06.1983; Burat, Michael, Ulrichstein, *23.01.1975.

Doch nur drei Monate später war schon wieder Réka als Verantwortliche im Handelsregister eingetragen. Diesmal aber mit einem anderen Nachnamen. Anscheinend hat sie in der Zwischenzeit geheiratet, denn jetzt heisst sie ebenso Franko wie der ehemalige Geschäftsführer der IContent GmbH, Tomas Franko.

Veränderungen

21.07.2011

DIG Deutsche Internetinkasso GmbH, Frankfurt am Main, Mannheimer Str. 97, 60327 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführerin: Franko, Réka, Bad Homburg v. d. Höhe, *11.12.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Die im Handelsregister veröffentlichten Geburtsdaten von Frau Franko bzw. Lengyel sind ein eindeutiger Indiz, so daß keine Zweifel aufkommen, es könne sich um zwei verschiedene Identitäten handeln. Außerdem passt es sehr gut ins Bild, dass sich auch in der Geschäftsführung der IContent GmbH ein Wechsel ergeben hat. Wenn auch nur im Impressum von z.B. Outlets.de.

Während laut Impressum jetzt mit Michael Burat der Pate des Frankfurter Kreisels die Fäden in der Hand hält, sieht es im Handelsregister des AG Offenbach zur Zeit anders aus. Eine diesbezügliche Änderung wurde dort bisher nicht veröffentlicht.

Zu unserem Bericht über den Kundenfang via Adwords als Vorbereitung zur Werbeoffensive auf Google hatten wir ja schon ausführlich berichtet. Ergänzend noch der Hinweis auf eine fleissige Biene, welche sich die Mühe machte und eine Menge Landigpages für Outlets.de im Forum von autosec4u aufgelistet hat.

07.04.11

Neue Inkassostrukturen der Internet-Abzocker

Aktuell wird Alexander J. Kleinjung gemeinsam mit Michael Burat, Bernhard Syndikus u.a. der Prozess in Osnabrück gemacht - ironischerweise geht es um "systematische Erpressung und Abmahnbetrug im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Spammings" (via RA Stefan Richter), was auch kürzlich bei Akte 2011 thematisiert wurde. Das sind Momente, wo man auch schon mal schmunzeln und mit den Augen rollen darf, doch kommen wir wieder zurück zu Herrn Ralf D. Ostermann und insbesondere den Namen RDO, welcher ja schon ein wenig an Katja Günthers R(A)Z oder Bernhard Soldwischs D(O)Z erinnert.

Ebenfalls auffällig ist, dass die RDO aus demselben "Stall" stammt wie bspw. Katja Günthers R(A)Z. Hier ist zu bemerken, dass die R(A)Z nicht nur für outlets.de inkassierte, sondern der Geschäftsführer Tomas Franco auch Geschäftsführer der R(A)Z war. Hinzu kommt, dass die RDO an einem "nicht ganz unbekannten" Firmensitz residiert.

Aktuell fordert die im Januar neu inszenierte ProPayment GmbH (Prokurist: Michael Burat) für outlets.de, doch bei so vielen kreiselinternen Bewegungen lohnt sich auch schon mal ein Blick in das Rechtsdienstleistungsregister, um zu sehen, ob sich irgend etwas interessantes getan hat - bei Katja Günthers R(A)Z zumindest ist alles wie gehabt:

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Da ist ja richtig Bewegung drin, obwohl doch eigentlich schon das Ende der D(O)Z eingeläutet wurde - Frank Drescher selbst hat gerade erst eine Paid Content GmbH gegründet. Die RDO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hingegen ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ...

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Wenn man Menschen, die sich mit der "Nutzlosbranche" ein wenig beschäftigen, gefragt hätte, wie ein Nachfolger der D(O)Z - Deutsche Zentral Inkasso GmbH heißen könnte, dann wäre ein Name wie "DIG - Deutsche Internetinkasso GmbH" sicherlich oft gefallen, doch auch zur DIG - Deutsche Internetinkasso GmbH ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Abzocknews.blogspot.com     via: TheNewBoo.blogspot.com