31.10.12

Abzocke der Gewerbeauskunft-Zentrale.de mal wieder

Rot sehen in letzter Zeit immer wieder Geschäftsleute, die Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale GmbH (GWE GmbH aus Düsseldorf) erhalten.

Das Unternehmen „Gewerbeauskunft-Zentrale“ sendet per Post das Schreiben zu, welches täuschend echt als Amtsschreiben angesehen wird. Im Schreiben wird der Empfänger aufgefordert, die aufgelisteten Daten zu überprüfen und kostenfrei an die Gewerbeauskunft-Zentrale zuzusenden. Seriös getarnt, doch mit einer schwer entzifferbaren Textpassage, wird auf Folgekosten hingewiesen: „Marketingbeitrag jährlich inkl. Ust: Eur 569,06. Die Aktualisierung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.“

Sind Sie bereits getäuschter Neukunde und damit Betrügern in die Falle gegangen, zahlen Sie zunächst keine angemahnten Gebühren sondern wenden sich an Ihren Rechtsanwalt oder an Verbraucherorganisationen. Ortsansässige Unternehmen können oft im Vorfeld Auskunft geben, ob ein Verzeichnis in der Region wirklich bekannt ist.

Quelle und vollständiger Bericht: eppingen.org

Kaffeefahrt abrupt beendet

In Erlangen überprüften in der vergangenen Woche Polizeibeamte eine Verkaufsveranstaltung im Erlanger Stadtgebiet. Der Veranstalter flüchtete jedoch noch vor dem Ende seiner Vorführung. Bei der Erlanger Stadtverwaltung und der Polizei wurde bekannt, dass in den Nachmittagsstunden in einer Gastwirtschaft im Stadtosten eine sogenannte "Kaffeefahrt" stattfinden soll. Allerdings lagen beim zuständigen Gewerbeamt die dafür erforderlichen Anmeldungen nicht vor, weshalb eine polizeiliche Überprüfung vorgenommen wurde.

Als der Veranstalter die zivil eingesetzten Polizeibeamten bemerkte, verließ er Hals über Kopf das Lokal. Sämtliche Waren, die er zu Verkaufszwecken dort bereits ausgestellt hatte, ließ er zurück. Die Polizei stellte die herrenlos zurückgelassenen Bettdecken, Matratzenauflagen sowie diverse kosmetische Artikel sicher. Sogar sein EC-Kartenterminal beließ der überstürzt aufgebrochene Veranstalter zurück. Die anwesende Gäste der geplanten Verkaufveranstaltung erhielten zumindest die versprochene Mahlzeit, eine Kaufgelegenheit ergab sich jedoch nicht mehr. Die Polizei prüft nun mögliche gewerberechtliche Verstöße des Veranstalters.

In diesem Zusammenhang rät die Polizei zur Vorsicht.

  • Niemals zu einer Bestellung oder zu einem Kauf verpflichtet fühlen!
    Sich auf "Kaffeefahrten" unterhalten lassen, Speisen verzehren und Geschenke annehmen ist dagegen kein Problem.

  • Nichts unterschreiben, was nicht genau verstanden wird.
    Unterschriften sind nie "reine Formsache", mündliche Absprachen immer unwirksam.

  • Bei Verträgen auf "Kaffeefahrten" auf Datum und Unterschriften achten.
    Die Belehrung über Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden, fehlendes oder falsches Datum erschwert den Widerruf.

  • Vertragsdurchschrift fordern, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken

23.10.12

Branchenbuchbetrüger mahnen per Anwalt

Die Branchbuchabzocker der Firma Herolds Medienverlag S.L. lassen für erschwindelte Verträge nun auch per Anwalt mahnen. Antiabzockenet liegt die Kopie eines Schreibens von einem Anwalt Dommarco aus der Kanzlei Francisco Javier Dommarco y Lindenthal-Breier aus Madrid vor, in welchem der erste Jahresbeitrag für einen Eintrag in das fragwürdige Register gelbesbranchenbuch.at gefordert wird. Die vermeintliche Vertrag soll eine Laufzeit von drei Jahren haben, so dass weitere Jahresbeträge fällig werden. Der Gesamtschaden für die Opfer dieser betrügerischen Masche würde sich auf mehr als 1800,- € belaufen. Schon Mitte des Jahres warnte die Wirtschaftskammer Tirol vor der Firma Herolds Medienverlag S.L. und weiteren Unternehmen, die sich der gleichen dubiosen Masche zur Opfersuche bedienen.

... werden jetzt vermehrt neue wettbewerbswidrige Korrekturabzüge verschickt. Unter anderem von einer Firma Herolds Medienverlag S.L. („Gelbes Branchenbuch“), die mit der österreichischen Firma Herold nichts zu tun hat. Aktuell wurden der WK Tirol auch täuschende Anzeigenwerbungen der Firmen Firmenkatalog Ltd, Pro Media 24 und dem Bechtel Verlag („Wirtschaftsinformationen“) sowie unerbetene Telefonwerbungen der Firmen Gelbe-Seiten-Online GmbH (GSOL), Gesellschaft für Marketing und Suchmaschinenoptimierung S.L. und European Business Marketing S.L. gemeldet.

Warnen Sie daher auch Ihre Mitarbeiter laufend davor, Überweisungen oder Unterschriften zu tätigen, wenn sie den Geschäftsfall nicht eindeutig zuordnen können!

Quelle und vollständiger Bericht: Wirtschaftskammer Tirol

Betroffene Firmen und Institutionen sollten sich in Fall einer anwaltlichen Mahnung dringend rechtlichen Beistand holen um die Forderung abzuwehren. Eine Liste von Anwälten, die für ihre Mandanten bereits erfolgreich gegen Adressbuchbetrüger vorgegangen sind, können sie auch auf der Seite raubwirtschaft.info finden.

AK warnt vor dreisten Betrugsversuchen mit angeblichem Autogewinn

Ein angebliches Gewinnversprechen via Telefon sorgt in Tirol wieder für Aufsehen. Der Preis diesmal: Ein Auto im Wert von 50.000 Euro. Hier gilt: Keinesfalls persönliche Daten wie etwa Kontonummer etc. bekannt geben.

Man hätte bei einem Preisausschreiben ein Auto bzw. den Gegenwert in Höhe von 50.000 Euro gewonnen, so das vollmundige Versprechen eines angeblichen Notars aus Deutschland. Vorher müsse man aber „Bearbeitungsgebühren“ in Höhe von 800 Euro bezahlen. Hände weg, warnen die AK-Konsumentenschützer vor diesem dreisten Betrugsversuch.

AK Tipp: Hände weg - keine Zahlungen leisten und keine persönlichen (Konto-)Daten bekannt geben. Am besten gleich auflegen bzw. selbst mit einer Anzeige drohen. Es handelt sich um einen neuen Betrugsversuch, um Konsumenten mit falschen Gewinnversprechen zu schädigen.

Die Arbeiterkammer Tirol warnt alle Konsumenten eindringlich vor dieser erneuten Betrugsmasche und rät, bei allen angeblichen Gewinnzusagen am Telefon zu großer Vorsicht, denn statt eines „Gewinnes“ droht ein hoher finanzieller Schaden.

Quelle: AK Tirol

Kaffeefahrt-Abzocker flüchten vor Ordnungsamt

Rund 40 Mülheimer Senioren und Seniorinnen waren einer Einladung zu solch einem vermeintlichen Geburtstagsfest in das Gasthaus Gesellenhaus gefolgt. Der Name des Veranstalters stand nicht auf der Einladung, dafür aber das Versprechen, ein persönliches Wertgeschenk in Höhe von 499 Euro zu bekommen. „Sie dürfen alles sofort und kostenlos mitnehmen!“, heißt es.

Doch mitgenommen hat jeder nur das, was er auch mitgebracht hatte. Das Gasthaus Gesellenhaus hatte das Ordnungsamt über das vermeintliche Wanderlager im Vorfeld informiert. „Das ist denen nicht ganz koscher vorgekommen“, sagt Jürgen Jürgens vom Ordnungsamt. Da die Veranstaltung nicht beim Ordnungsamt angemeldet worden war, wollte Jürgens mit zwei Mitarbeitern den Organisatoren vor Ort auf den Zahn fühlen – doch schreckte diese auf: „Wir haben sie noch im Wagen mit Cloppenburger Kennzeichen an uns vorbeifahren sehen“, so Jürgens.

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Konsumentenschutz warnt vor Abzocke mit gefälschten Mahnschreiben

Eine bulgarische Firma droht Konsumenten in Österreich per Post mit Klagen, sollte eine angeblich offene Rechnung in Höhe von 149 Euro nicht beglichen werden. Konsumentenschützer der AK Kärnten sprechen von Abzocke und haben einen Musterbrief erstellt, mit dem sich die Betroffenen absichern können.

Die AK-Konsumentenberater warnen vor einer neuen Abzocke: Die Firma „SD Marketing EOOD“ versucht die Forderung einer Firma „Taurus Invest B.V.“ über das Produkt „Tele49“ einzutreiben. Die betroffenen Konsumenten erhalten ein Schreiben, worin behauptet wird, man hätte eine Rechnung nicht bezahlt und müsse nun 149,90 Euro mittels beiliegendem Einzahlschein überweisen.

AK-Konsumentenberaterin Sandra Leichte mahnt: „Bezahlen Sie auf keinen Fall! Hier sind eindeutig wieder Betrüger am Werk.“ Beobachten Sie zudem Ihre Kontobewegungen und lassen Sie gegebenenfalls illegale Abbuchungen zurückbuchen! Die Konsumentenberater warnen: „Zahlen Sie auf keinen Fall!“

Quellen: AK Vorarlberg, AK Kärnten

Nesosol GmbH ist pleite

Für die zum Firmengeflecht der Brüder Manuel und Andreas Schmidtlein gehörende Firma Nesosol GmbH wurde letzten Monat das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Geschäftsführerin der Nesosol GmbH ist übrigens Andreas Schmidtleins Ehefrau Annabella Odry.

9 IE 20/12: 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Nesosol GmbH, Sensfelderweg 26, 64293 Darmstadt (AG Darmstadt, HRB 85642),
vertreten durch:
Annabella Odry, Vor der Hube 3, 64572 Büttelborn, (Geschäftsführerin), 

wird der Eröffnungsbeschluss vom 24.09.2012 wie folgt berichtigt:
Die richtige Firmenbezeichnung lautet: Nesosol GmbH.

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen

20.10.12

Warnung vor windigen Verbraucherschützern am Telefon

Vermeintliche Verbraucherschützer traktieren derzeit wieder verstärkt ahnungslose Bürger mit unerlaubten Anrufen und versuchen mit dem guten Image der Verbraucherzentralen Kasse zu machen. Um Vertrauen zu erwecken und die Leute an der Strippe zu halten, stellen sie sich am Telefon unter der Bezeichnung "Verbraucherzentrale", "Verbraucherberatung" oder "Bundesamt für Verbraucherschutz" vor. Die Maschen, um bei Überrumpelten am Telefon einen schnellen Euro zu kassieren, sind vielfältig:

Die windigen Anrufer bieten etwa an, personenbezogene Daten aus Listen bei Gewinnspielfirmen zu löschen, verlangen für diesen nutzlosen Service um die 150 Euro oder schwatzen den Lauschenden ein Zeitungsabo auf.

Als Krönung wird auch mit Kontopfändung oder Gerichtsverfahren angedroht, falls angebliche Rechnungen aus Gewinnspielen nicht bezahlt werden. Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, wird am Schluss des Täuschungsmanövers meist noch die Rufnummer der Verbraucherzentrale als Rückrufnummer genannt. Doch die Verbraucherzentrale ruft niemanden unaufgefordert an. Sie führt auch keine Listen, die vor ungebetenen Telefonwerbern oder Gewinnspieldiensten schützen. Ebenso wenig unterbreitet sie Angebote am Telefon.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Schleswig-Holstein

Vor Gewerbeauskunft warnt die Polizei

Im Landkreis Rotenburg gingen in den letzten Tagen bei Vereinen und vermutlich auch Betrieben Schreiben einer Internetseite "Gewerbeauskunft ..." ein. Wer das Schreiben nur flüchtig las, die Angaben zu seinem Betrieb oder Verein ergänzte und mit Unterschrift per Fax zurücksendete, ging einen teuren und langfristigem Vertrag ein. Vorgegebene Vertragslaufzeiten sind zwei Jahre. Dafür wird ein Honorar von fast 1000 Euro erhoben. Kündigt man nicht rechtzeitig, so die Polizei, werden weitere Beträge fällig. Geboten wird dafür lediglich ein Interneteintrag.

Inzwischen liegen bei der Polizei mehrere Beschwerden vor. Die Betreiber setzen darauf, dass die Angeschriebenen das Kleingedruckte auf der Rückseite nicht durchlesen und das Schreiben mit amtlichem Anschein ohne weitere Prüfung mit Unterschrift zurücksenden.

Im Internet gibt es eine ganze Reihe von Warnhinweisen zu diesem Thema, erläutert ein Polizeisprecher. Daher sollte sich jeder ganz genau mit dem Schreiben, das vermutlich massenhaft versandt wurde, auseinandersetzen, ehe er diesen Vertrag eingeht, warnt die Polizei.

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Gewinnspiel-Gauner zocken bundesweit ab

Bundesweit wollen die vermeintlichen Kanzleien Georg Wohlfahrt & Partner aus Essen und Dr. Schneider & Wieland aus Hamburg Verbraucher abkassieren. Auch Brandenburger Verbraucher sind davon betroffen. "Werden unberechtigt Spieleinsätze eingefordert oder Gewinne gegen Vorkasse versprochen gilt: Forderungen nachweislich widersprechen und keine Vorkasse leisten!", warnt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Einige Verbraucher haben Schreiben von Dr. Schneider & Wieland (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notar) erhalten, in denen ihnen ein Gewinn aus der Schweiz in Höhe von 59.000 Euro in Aussicht gestellt wird, wenn sie in Hamburg anrufen. "Wer sich dort meldet wird aufgefordert, vorab 1.000 Euro zu überweisen, damit der Geldbeförderer aus der Schweiz die Zollgebühren entrichten könne", erklärt Juristin Fischer-Volk die gängige Masche. "Wer das Geld überweist, sieht es nie wieder. Hinzu kommt, dass diese Kanzlei gar nicht existiert, weshalb die Verbraucherzentrale zur Strafanzeige bei der Polizei rät."

Einen anderen Abzocktrick wendet die vermeintliche Kanzlei Georg Wohlfahrt & Partner aus Essen an. Sie fordert von Verbrauchern angeblich rückständige Spieleinsätze aus einer Lotto-Spielgemeinschaft zuzüglich Gebühren ein. Betroffene stellen in den Briefen der Kanzlei, die alle auf den 08. Oktober 2012 datiert sind, auffällige Unstimmigkeiten fest: Die Absenderangaben enthalten keine Telefon- und Faxnummer sowie keine Email-Adresse. Häufig sind die Adressangaben fehlerhaft. Die angegebene Bankverbindung befindet sich in Bulgarien. Der Firmensitz in Essen ist unter der angegebenen Adresse nicht ermittelbar.

Verbraucherschützerin Fischer-Volk rät den Betroffenen auch in diesem Fall zur Strafanzeige. Falls die Gauner aber so dreist sein sollten und einen Gerichtlichen Mahnbescheid zu den unberechtigten Forderungen auf den Weg bringen, muss der betroffene Verbraucher umgehend Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall hilft die Verbraucherzentrale weiter.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Polizei warnt: Betrügerische Kaffeefahrten in Gasthof

Seit Beginn des Jahres mehren sich bei der Polizei in Papenburg Strafanzeigen gegen ein Unternehmen, welches bundesweit für Kaffeefahrten mit anschließender Verkaufsveranstaltung in einem Gasthof in der Samtgemeinde Dörpen wirbt. Vornehmlich ältere Personen werden mit Einladungsschreiben und Gewinnversprechungen sowie Gutscheinen zu diesen Veranstaltungen gelockt. In den Einladungen wird zusätzlich auf eine Besichtigung einer Orchideen-Farm im Raum Papenburg hingewiesen. Zur Auszahlung von Geld oder zur Einlösung von Gutscheinen kommt es jedoch nicht.

In dem Gasthof wird dann eine Werbeverkaufsveranstaltung durchgeführt, bei der den Teilnehmern minderwertige Waren zu hohen Preisen angeboten werden. Zum Teil wurden die Teilnehmer nach eigenen Angaben unter Druck gesetzt und genötigt, Waren zu kaufen. Die Ermittlungen der Polizei Papenburg führten schließlich zum 34-jährigen Betreiber einer Werbefirma in der Samtgemeinde Dörpen und dessen 29-jährigen Mitarbeiter. Gegen diese beiden Tatverdächtigen wurden bei der Polizei in Papenburg mehrere Strafanzeigen wegen Betruges, Warenbetruges und Nötigung erstattet. Bundesweit liegen gegen diese Firma über 40 Strafanzeigen wegen Kaffeefahrten mit betrügerischen Verkaufsveranstaltungen vor. Gegen den 34-Jährigen und den 29-Jährigen ist derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen gewerblichen und bandenmäßigen Betruges bei der Staatsanwaltschaft in Osnabrück anhängig.

Ermittlungen der Polizei in Papenburg deuten darauf hin, dass der Betreiber des Gasthofes mit der Firma, die die Verkaufsveranstaltungen durchführt, eng zusammenarbeitet. Die Polizei in Papenburg hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und die Akten an die Staatsanwaltschaft in Osnabrück abgegeben, wo jetzt über eine Anklageerhebung gegen die Tatverdächtigen entschieden werden soll. Die Polizei rät angeschriebene Personen dringend dazu, den Versprechungen in den Briefen keinen Glauben zu schenken und rät von einer Teilnahme an diesen Kaffeefahrten mit Verkaufsveranstaltungen ab.

Quelle: Polizeiinspektion Emsland

AG Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de zurück

Das Amtsgericht Lindau am Bodensee hat mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine von einer Mitgliedschaft abhängenden Forderung zusteht. ...

Der von Melango in Anspruch genommene Verbraucher hatte eine negative Feststellungsklage erhoben, um das Nichtbestehen der Forderung von Melango gerichtlich feststellen zu lassen.

Quelle und vollständiger Bericht: Fachanwalt für IT-Recht

Vorsicht bei telefonischen Vertragsabschlüssen für Pillen-Abos

"Herzlichen Dank für das sehr angenehme Telefongespräch…Ich freue mich sehr, dass Sie sich für die Vital Perlen entschieden haben. Sie werden begeistert sein….." Der Anbieter dieses "Wundermittelchens" – eine Mare Salisan S.L.U. mit Adressen in den Niederlanden und auf Gran Canaria - überschlägt sich bei den Lobpreisungen für ihr Produkt. Mit diesem Brief erhalten die Verbraucher einen ersten Monatsvorrat Vital Perlen zum Sonderpreis von nur 9,95 Euro statt 49,90 Euro – dem angeblich empfohlenen Abgabepreis in der Apotheke. Auch die Versandkosten werden großzügig übernommen. Eine nächste Lieferung wird angekündigt. Laut "Versorgungsplan" sollen alle acht Wochen Vital Perlen zum Vorzugspreis von nur 24,95 Euro je Monatspackung zzgl. 4,90 Euro Bearbeitungsgebühr für Rechnungszahlung geliefert werden. Das Ganze für mindestens einen Jahr. Soll keine Vertragsverlängerung erfolgen ist eine Kündigung unter Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist notwendig.

In Größenordnungen suchen unfreiwillige Pillen-Abonenten gegenwärtig die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale mit Bitte um Unterstützung auf. Tatsächlich gab es Telefonate, es wurde auch über Vital Perlen für einmalig 9,95 Euro gesprochen. Was den Betroffenen im Laufe des Telefonates jedoch nicht klar wurde: Mit Zusendung der Probepackung kommt ein Pillen-Abo zustande, das mindestens ein Jahr läuft und dann immerhin fast 300 Euro kostet.

Nach wie vor versuchen neben Mare Salisan Anbieter wie Medivatis, Vitaciti, Medi-Pharm oder Helvetia vital ihre Produkte per Telefonaquise an den Mann oder die Frau zu bringen. Geködert werden die Verbraucher mit supergünstigen Probepackungen, keine zehn Euro für den Monatsbedarf. Aber die Produkte wurden für eine dauerhafte Anwendung entwickelt, was bedeutet, dass der Absatz nicht nur auf eine Probepackung sondern eine langfristige Belieferung ausgerichtet ist. Den meisten angerufenen Verbrauchern wird aber genau das bei den Telefonaten offensichtlich nicht deutlich. Sie lassen sich in der Mehrzahl der Fälle auf die Probelieferung ein, es fällt ihnen sichtlich schwer, sich den freundlichen und fachlich offensichtlich kompetenten Anrufern zu entziehen.

Die Verärgerung setzt dann ein, wenn nach der Probelieferung, die abgenommen und bezahlt wird, weitere Lieferungen eintreffen. Wer Ärger aus dem Weg gehen möchte, der sollte handeln und mit Zusendung der Problieferung sofort, möglichst nachweisbar dem angeblichen Vertragsschluss widersprechen und hilfsweise widerrufen. Viel zu gutgläubig lassen sich insbesondere ältere Verbraucher auf nette Telefonate mit geschulten Firmenvertretern ein, deren Ziel es letztlich nur ist, längerfristig laufende Kaufverträge abzuschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät deshalb Verbrauchern, dringend darauf zu achten, worauf Sie sich am Telefon einlassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

06.10.12

Erstes Urteil gegen Massenabmahner KVR Handels GmbH

Ich hatte bereits am 16.07.2012 von dem Verdacht einer rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung durch die Fa. KVR Handelsgesellschaft mbH, Gammelsdorf durch die RAe U + C berichtet. In vier dieser Fälle haben mich meine Mandanten beauftragt, eine sog. negative Feststellungsklage einzureichen. Diese hat das Ziel festzustellen, dass die jeweilige Abmahnung der Fa. KVR keine Rechtswirkungen entfaltet, insbesondere soll auch festgestellt werden, dass die Mandanten weder die vorbereitete strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben noch die geforderten anwaltlichen Gebühren bezahlen müssen.

Nunmehr hat als erstes Gericht das Landgericht Arnsberg – Kammer für Handelssachen – mit Urteil vom 27.09.2012 diesen Anspruch der Mandanten bestätigt. Es handelt sich dabei um ein sog. Versäumnisurteil; d.h. offenkundig hat die Fa. KVR keine Möglichkeiten gesehen, gegen die Klage rechtserhebliche Einwendungen zu erheben. Damit ist zunächst auch festgestellt, dass es sich bei den Abmahnungen der Fa. KVR um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen gehandelt haben muss.

Abzuwarten bleibt, ob die Fa. KVR gegen dieses Versäumnisurteil Einspruch einlegen wird. Ich werde es dann berichten.

Quelle: ra-felling.de

Erlischt das Widerrufsrecht nach Login?

Die Rechtslage ist eigentlich klar: Wird ein Vertrag übers Internet geschlossen, steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Egal, ob die Dienstleistung bereits in Anspruch genommen wurde oder nicht. Aber das scheint einige Firmen nicht zu interessieren. Sie versuchen, den Verbrauchern ihr Widerrufsrecht auszureden.

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 3 BGB nur dann vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wird. Der Verbraucher muss also bezahlt und der Unternehmer die gesamte Leistung erbracht haben. Das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrecht kommt daher bei Verträgen, bei denen der Verbraucher zum Beispiel ein Single-Portal ein Jahr nutzen oder eine Telekommunikationsleistung wahrnehmen kann, gar nicht in Betracht. Denn der Unternehmer hat erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit seine Leistung vollständig erbracht.
Trotzdem scheuen einige Unternehmen nicht davor zurück, das Gegenteil zu behaupten.

Wir halten das Vorgehen der Unternehmen für wettbewerbswidrig und haben Abmahnungen verschickt. Model.de hat ebenso wie edarling.de, edates.de, cougar-flirts.de und bildkontakte.de die geforderte Unterlassungserklärung unterschrieben. FreenetSingles und Flirtcafe Online waren erst nach Klagerhebung bereit, den Unterlassungsanspruch anzuerkennen bzw. die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen Parship erging am 16. November 2011 ein Versäumnisurteil. Das LG Bamberg verurteilte am 7. Dezember 2011 (2 HK O 18711) die Firma Eden Single & Freizeit GmbH (www.in-ist-drin.de) dazu, das von uns beanstandete Verhalten zu unterlassen. Die gegen diese Urteil von Eden Single & Freizeit GmbH eingelegte Berufung hat das OLG Bamberg mit Urteil vom 09. Mai 2012 zurückgewiesen.

Wenn ein Unternehmen Ihnen den Widerruf mit der Begründung verweigert, durch Beginn oder teilweise Ausführung der Dienstleistung sei Ihr Recht erloschen, lassen Sie sich nicht verunsichern.

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Ordnungsgeld gegen IContent GmbH verhängt

Die IContent GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Burat, muss nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. ein Ordnungsgeld in Höhe von 14.000 Euro zahlen. Die Firma betreibt kostenpflichtige Internet-Portale wie zum Beispiel www.outlets.de. Das Ordnungsgeld hatte der vzbv durchgesetzt.
(Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 21.08.2012, AZ: 2-03 O 556/00)

Der vzbv hatte gegen die Betreiberin der Internetseite www.outlets.de bereits in der Vergangenheit auf Unterlassung geklagt. Mit Urteil vom 17. Juni 2010 hatte das LG Frankfurt dem Unternehmen unter anderem untersagt, auf der Internetseite eine Klausel zu verwenden, wonach die Vergütung für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus berechnet wird. Hiergegen verstieß das Unternehmen mehrfach, woraufhin jetzt das Ordnungsgeld festgesetzt wurde.

Es handelt sich bereits um das zweite Ordnungsgeldverfahren, das der vzbv in diesem Jahr gegen Betreiber von Kostenfallen im Internet eingeleitet hat. Bereits im Mai hat das Landgericht Meiningen auf Antrag des vzbv ein Ordnungsgeld gegen die Webtains GmbH festgesetzt. Diese betreibt die Internetseite www.routenplaner-service.de. Der Webtains GmbH, 2012 zeitweilig vertreten durch Michael Burat, war per einstweiliger Verfügung bereits im Juli 2010 ebenfalls untersagt worden, eine Klausel zu verwenden, nach der die Vergütung für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus verlangt wird. Hiergegen verstieß das Unternehmen wiederholt. Das Landgericht Meiningen setzte daraufhin ein Ordnungsgeld fest, jedoch nur in Höhe von 9.000 Euro, weil es nicht von einer „bösen Absicht“ der Verwendung dieser Klausel ausging. Die Beschwerde des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde zurückgewiesen, weil auch das Thüringer Oberlandesgericht ein vorsätzliches Handeln verneinte.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Dubiose Forderungen von my-downloads.de im Umlauf

Die Deutsche Internetinkasso GmbH (DIG) versucht derzeit, Forderungen der Internetseite www.my-downloads.de einzutreiben. Diese sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg unberechtigt. Der neueste Trick: Brandenburger Bürger werden mit einem Vergleichsangebot gelockt, statt ca. 150 nur 50 Euro zahlen zu müssen. Im Gegenzug würde die DIG auf gerichtliche Schritte verzichten. Aber unberechtigte Forderung bleibt unberechtigte Forderung, egal in welcher Höhe. Daher rät die Verbraucherzentrale Brandenburg Betroffenen nicht zu zahlen.

Die Internetseite www.my-downloads.de der Premium Content GmbH und deren Geschäftsführer Viliam Adamca ist Verbraucherschützern als Abofalle bekannt. Verbrauchern werden bei Besuch der Seite ungewollt Verträge untergeschoben. Diese Verträge sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht rechtswirksam. Daher können Betroffene die Zahlung der Forderung in Höhe von ca. 150 Euro verweigern. Nun sendet die DIG Schreiben an Verbraucher, die ebendies getan haben. Inhalt der Schreiben ist ein Vergleichsangebot: Die DIG bietet 500 ausgewählten Kunden gegen Zahlung von 50 Euro, sie von allen weiteren Forderungen aus dem Vertrag zu befreien. Verbraucherberater Andreas Baumgart dazu: "Was für eine Ironie, für eine unberechtigte Forderung einen Vergleich anzubieten! Die Masche ist mehr als dreist. Wir empfehlen ganz klar, Verbraucher sollten keine Zahlungen leisten."

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

01.10.12

Notizen zum Prozess gegen Call-Center-Mafia

Am vergangenen Mittwoch begann am Frankfurter Landgericht der Prozeß wegen bandenmäßigem Betrug gegen zwei "Kaufleute", denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, sie hätten innerhalb eines Jahres rund 100.000 Telefonkunden geprellt. Laut Anklage soll der entstandene Schaden mindestens zwei Millionen Euro betragen. Zu den bereits erschienen Presseartikeln stellen wir hier mit einigen Ergänzungen noch weitere Hintergrundinformationen bereit.

Damit die wöchentlichen Abbuchungen von 9,90 Euro nicht sofort auffielen, nutzten die Betrüger die Dienstleistungsverträge von Netzbetreibern, so dass die Gebühren automatisch mit der Telefonrechnung abgebucht wurden. Merkten die Geprellten, dass bei ihnen stinkfrech regelmässig «abgebucht» wurde, hatten sie keine Chance, das Geld zurückzufordern. Denn um die Zahlungen zu verschleiern, habe der 32-jährige Hauptangeklagte Faustus Eberle eine Vielzahl von Strohleuten und Scheinfirmen in den USA und auf den Virgin Islands genutzt.

Dieses Vorgehen erinnert frappant an die Betrügereien des so genannten «Wiener Karussells» - auch hier laufen Ermittlungen ...

Der 32 Jahre alte Kaufmann Faustus Eberle aus Frankfurt ist nach Meinung der Staatsanwaltschaft die treibende Kraft der gewerbsmässigen Betrügereien gewesen. Er baute ein Firmengeflecht auf und soll die Leitfäden geschrieben haben, an die sich seine Mitarbeiter in den irreführenden Telefonaten halten mussten.

Eberle und seine Kumpanen gründeten in der Vergangenheit auch in der Schweiz diverse Firmen und lebten zeitweise in Zug - von dort aus zockten sie vorwiegend in Deutschland ab. Zum Firmengeflecht gehörte auch die Europe Holding. Im Verwaltungsrat sitzt dort seit April der Deutsche Udo Michael Polzin, der auch als Geschäftsführer der Firma DIS Deutsche Inkassostelle GmbH amtete. Die DIS gehörte ebenfalls zu Eberles Firmengeflecht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelszeitung.ch

Neben den Hauptangeklagten scheinen auch die im Hintergund agierenden Anwälte des des mafiösen Firmengeflechts eine nicht unerhebliche Rolle zu spielen.

Der 32-Jährige, vor dem seit Jahren auf einschlägigen Seiten im Internet gewarnt wird, hat am ersten Verhandlungstag von Fehlern gesprochen, die er begangen habe. Er habe die Grenze zwischen seriösen Produktverkäufen und moralisch bedenklicher Akquise überschritten. Er betonte aber gleichzeitig, beim Erstellen seiner Leitfäden und der späteren Verträge immer auf den Rat eines Rechtsanwaltes gehört zu haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: DIE WELT

Bei Prozessbeginn anwesende Beobachter berichten über die Aussagen von Eberle, dass dieserweitere Personen belastete. Namentlich erwähnt wurden dabei Tobias Kirmeier, der bereits in unserem Beitrag zur Telefonabzocke mit Tankgutscheinen eine Rolle spielte, als auch der Bonner Anwalt Boris Hoeller. Dieser war einem Bericht von Heise.de über Fallensteller auch schon als Inkasso-Anwalt für die Online Content Ltd. tätig.

Laut Impressum von vorlagen-archiv.com wird das Angebot von der Online Content Ltd. bereitgestellt, die in einem Bürohaus im britischen Berkshire residiert. Wir fragten per Mail bei der angeblichen Chefin („Director“) Katarína Dovcová nach, ob es sich hier nicht womöglich um eine Briefkastenfirma handelt. Sicherheitshalber richteten wir die Anfrage auch an den deutschen Inkasso-Anwalt von Online Content, Boris Höller. Beide blieben eine Antwort schuldig.

Da es sich in diesem Fall aber um den Frankfurter Kreisel handelt, für den Boris Hoeller aktiv war und auch Michael Burat in seinem Prozess von einem anwaltliche Berater die Rede war, stellt sich die Frage, ob es Gemeinsamkeiten bzw. übergeordnete Strukturen zwischen dem Frankfurter Kreisel und dem Zuger Kreisel gibt. Offensichtlich fällt den Anwälten im Dienste der Abzocker eine wesentlich herausragendere (Führungs-) Rolle zu als bisher angenommen.

Bei dem zweiten Hauptangeklagten soll es sich um einen 40-Jährigen handeln, der als Geschäftsführer des Call-Centers im Kosovo tätig war. Zur Identifizierung der Person rufen wir zunächst im Handelsregister des Kosovo die Daten für die zu Eberles Firmengeflecht zugehörige MC Communication auf.

Dem Registerauszug ist zu entnehmen, dass neben dem Unternehmen Flowmex auch eine Firma Kash Capital als Eigentümer eingetragen ist. Die Kash Capital ist sowohl in Deutschland als auch im Kosovo mit einer Niederlassung vertreten, wie das Impressum der Firmenwebseite bestätigt.

Als Geschäftsführer wird hier Kadrush Shijaku genannt. Aber auch im Handelsregister von Frankfurt ist der Name Kadrush Shijaku eingetragen als Geschäftsführer der Kash Capital GmbH.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 84892 Bekannt gemacht am: 05.09.2011 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

30.08.2011

Kash Capital GmbH, Hofheim am Taunus, Nordring 30, 65719 Hofheim am Taunus. Bestellt als Geschäftsführer: Shijaku, Kadrush, Hofheim/Ts., *15.11.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mxxx, Manfred, Darmstadt, *xx.xx.1982.

Quelle: Handelsregister

Fortgesetzt werden soll das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am 4. Okt. 2012 um 9.15 Uhr. Erwartet wird dabei auch die Aussage von einer Frau, die inzwischen verheiratet ist mit Robert Juric (Geschäftsführer der Saleshouse und Vorstand der Europe Media AG) dem langjährigen Weggefährten und Geschäftsfreund von Faustus Eberle. Mal sehen, was die Frau dort aussagen wird, denn schließlich kennen sich die Akteure. Immerhin ist bekannt: "Bei Jurics ist sogar die ganze Familie am Schaffen".

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Prozess tauchen bezüglich Faustus Eberle auch wieder Hinweise vom selbsternannten "Business Angel" und "Wirtschaftswunderkind" auf. Verwiesen wird dann gerne auf Eberles Kurzbiografie, in der u.a. zu lesen ist:

Faustus Eberle gründete 1999 mit 19 Jahren sein erstes Unternehmen, das sich auf den Verkauf von Luxus-Autos spezialisiert hatte. Bald darauf verkaufte er das Unternehmen und gründete verschiedene Firmen im Bereich Vermarktung.

Über Eberles geschäftliche Aktivitäten mit Autos gab es zu der Zeit dagegen noch ganz andere Berichte. Als Beispiel sei nur ein Kapitel aus dem Buch Die Internet-Mafia von Hermann Eisele erwähnt.

Ebenfalls nach Frankfurt führen eine kurze Meldung ... - und ein früheres Impressum von autotester24.de, das später geändert wurde.
"Vermarktung und Design: Trinion Multimedia Design GmbH, Vilbeler Landstraße 36, 60386 Frankfurt am Main"

Die Frankfurter Trinion GmbH ist in der Branche kein Unbekannter und betrieb schon diverse dubiose Seiten, so dass es eher unwahrscheinlich ist, dass sie ausgerechnet bei diesem Projekt nur die Vermarktung und das Design machten. Geschäftsführer dieser Firma war zur Zeit des Autotester-Schwindels Faustus Eberle ...

Offensichtlich wurde es Eberle nach dem Medienrummel um autotester24.de doch zu heiß, so dass er kurz vor einer Sendung des SAT1-Reportage-Magazins Akte03 offiziell aus der Geschäftsführung ausschied und Daniel Farrenkopf (...) zum Geschäftsführer machte.

Quelle: Die Internet-Mafia, Band I, S. 84/85

Mit Lotto Steuern hinterzogen

877.000 Euro soll ein 45-jähriger Herforder an Steuern hinterzogen haben. Dafür muss sich der Mann, der sich selbst einmal im Beitrag eines Hamburger Magazins als unverzichtbarer Manager dargestellt hatte, ab Montag vor dem Landgericht Detmold vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten. ...

Die von den Teilnehmern bereitgestellten Gelder soll er zum Teil für sich selbst verbraucht haben, zum Teil soll der Angeklagte aber auch die eingespielten Gewinne nicht an die Teilnehmer ausgekehrt haben.

Neben seinen Kunden schädigte er auch die Staatskasse: ...

Das Unternehmen des Mannes war 2002 in der Nachbarstadt gegründet worden. Auf Grund seiner Vorgehensweise bei der "Kundengewinnung" war das Unternehmen etwa von der Verbraucherzentrale Hamburg wegen illegaler Telefonwerbung abgemahnt worden.

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Westfälische

Internet-Auftritt entpuppt sich als Abzocke

Eine Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf schickt gießkannenartig an Selbständige, Gewerbetreibende und Unternehmen der Region Formulare. Doch die versprochene Präsentation im Internet entpuppt sich als Abzocke. ...

Bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg in Frankfurt (Oder) füllt die Gewerbeauskunft-Zentrale schon zahlreiche Aktenordner. Stefan Heiden, Leiter der Rechtsabteilung der IHK, empfiehlt, das Formular gleich in den Papierkorb zu werfen. In Wellen verschickt das Unternehmen seine Post bundesweit an Gewerbetreibende und Selbstständige, derzeit wohl wieder verstärkt in Ostbrandenburg.

Wer auf das Formular hereingefallen ist und eine Rechnung bekommt, sollte auf keinen Fall zahlen, sagt Stefan Heiden. Eine Möglichkeit sei, den Vertrag zu kündigen und ihn anzufechten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Die-Mark-Online.de

Fokus Verlag mahnt nach 18 Monaten wieder

Die Zweigniederlassung des Fokus-Verlages aus der Schweiz, mahnt seit Juli 2012 wieder und lässt auch gleich vom Konto abbuchen.

Im Schreiben teilt der inzwischen alleine hantierende Rolf Marti mit, dass es in der Zwischenzeit einen EDV-Panne gegeben habe und man nun wieder voll ans Werk gehen wolle, mit der von keinem Menschen auf dieser Erde gewünschten WIN-Zeitschrift. Dazu schenkt man dem Glücklichen 2 Ausgaben und erneuert auch gleich das Abo um weiter 6 Monate.

Vorweg: Wurden Ihnen die Abogebühren abgebucht, lassen sie diese sofort zurück-buchen.  Auf das Schreiben müssen Sie nicht reagieren, es ist eine weitere Betrugsmasche ...

Quelle und vollständiger Bericht: Belugas Abzocker Blog