30.06.13

Verbraucherschutz24 zockt Sie ab

Eine Verbraucherin aus Hannover wurde in diesem Jahr mehrfach von Verbraucherschutz24 angerufen. Man bot Ihr einen Anrufblocker an, der Sie vor unerwünschten Telefonanrufen schützen solle. In einem Telefonat habe man Ihr unterbreitet, Sie vor Gerichtsbarkeit, Strafverfolgung und der Staatsanwaltschaft schützen zu wollen. Die Verbraucherin nahm drei Nachnahmesendungen für insgesamt 497 Euro entgegen. Enthalten waren die Auftragsbestätigungen für einen Anrufblocker. Nehmen Sie die Nachnahmesendung nicht an. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Anklage gegen UGV Inkasso wegen Betrug und Erpressung

Unter dem Aktenzeichen 5513 Js 7355/09 ist ein Verfahren gegen die Verantwortlichen der UGV lnkasso GmbH, der FKH GbR und der Rechtsanwaltskanzlei Wehnert & Kollege wegen gewerbsmäßigen Betruges und gewerbsmäßiger Erpressung anhängig.
ln jenem Verfahren ist mit Verfügung vom 10.05.2013 Anklage zur VI. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal erhoben worden, wobei der Verfahrensgegenstand fünf Aspekte des allgemein von den Beschuldigten praktizierten Geschäftsmodells erfasst:

Quelle: verbraucherrechtsforum

IHK warnt vor dubiosen Handelsregister-Rechnungen

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warnt vor dubiosen Rechnungen der Scheinfirma HGBR aus Osnabrück. „Die HGBR versendet vermeintliche Bescheide über mehrere hundert Euro. Dabei wird der Eindruck erweckt, es handele sich um einen förmlichen Gebührenbescheid, den die Adressaten für die Veröffentlichung eines Handelsregistereintrags oder eine Änderung erwarten“, sagt der IHK-Jurist Dr. Lars Winter.

Nicht nur der Absender „Handels- und Gewerberegister“, sondern auch die Adresse „Kollegienwall 67, Osnabrück“ suggerieren die Echtheit des Bescheids. Auch durch den Abdruck eines halben Bundesadlers oder die Nennung des gerichtlichen Aktenzeichens „HR…“ wird versucht, Unternehmen zu täuschen.

Tatsächlich existiert weder die HGBR unter der angegebenen Adresse, noch gehört die Internetseite „www.handelsregister.de“ der HGBR. Vielmehr handelt es sich um einen behördlichen Internetauftritt. Die Kontoverbindung führt zu einer ausländischen Bank. Die IHK rät, auf keinen Fall zu zahlen und die Originale zur Einleitung rechtlicher Schritte an die IHK weiterzuleiten. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) werden Abmahnungen ausgesprochen oder wie in diesem Fall die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Als Betroffene sollten Unternehmen auch selbst Strafanzeige stellen.

Quelle: IHK Osnabrück

Polizei schnappt Betrüger bei Geldübergabe

... informierte eine Esslinger Bank die Polizei über Unregelmäßigkeiten auf dem Konto eines Kunden aus Nürtingen. Beamte des Polizeireviers Nürtingen nahmen daraufhin Kontakt zu dem 71-Jährigen auf. Es stellte sich heraus, dass der Mann bereits ein Jahr zuvor eine betrügerische Erbbenachrichtigung von einem angeblichen Notar erhalten hatte. Er sei Alleinerbe von 18,5 Millionen US-Dollar eines kürzlich verstorbenen angeblichen Verwandten in Afrika. Um das Erbe ausbezahlen zu können, solle der 71-Jährige 5?750 Euro auf ein Konto in Benin in Westafrika überweisen. ...

Im Zuge der Ermittlungen konnte am 10. Juni in Erfahrung gebracht werden, dass bei einer Bank in Bremen kurz zuvor eine Überweisung von über 47?000 Euro auf das Konto des 71-Jährigen in Auftrag gegeben wurde. In Zusammenarbeit mit der Esslinger Bank wurde nun eine fingierte Geldübergabe vorbereitet. Am Mittwochabend gegen 18.45 Uhr kam es dann am Bahnhof Nürtingen zu dieser Geldübergabe. Dabei gelang es der Polizei, zwei Männer festzunehmen. Es handelt sich um zwei einschlägig polizeibekannte nigerianische Staatsangehörige aus Nordrhein-Westfalen. Bei Durchsuchungen der Wohnungen und des Fahrzeugs der Tatverdächtigen beschlagnahmten die Ermittler mehrere Handys, Computer und schriftliche Unterlagen.

Quelle und vollständiger Bericht: Teckbote

18.06.13

Betrüger hatte Veröffentlichung im Handelsregister vorgetäuscht

Die Anklage wirft dem 24-Jährigen Lagerarbeiter vor, zwischen Juli und Oktober 2012 als Rechnungen getarnte Anzeigenofferten an neu gegründete Firmen in der gesamten Bundesrepublik verschickt zu haben. Im Glauben, sie würden für die Veröffentlichung im amtlichen Handelsregister bezahlen, überwiesen die Firmen jeweils das von ihnen geforderte Geld von zumeist 480 Euro. Insgesamt soll der Angeklagte auf diese Weise 403 000 Euro eingenommen und für private Zwecke ausgegeben haben. ...

Die „Allgemeine Datenverwaltung“, wie sich der Rechnungssteller nannte, und dessen Sitz angeblich in Berlin sei, gab es so gar nicht. Und schon gar nicht war die ADV beauftragt, die Gelder für die Einträge im Handelsregister einzutreiben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Allgemeine Zeitung

Schon im Dezember 2012 informierte die Staatsanwaltschaft Mainz über Sicherungsmaßnahmen, die sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens ergeben hatten.

3332 Js 26497/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 26497/12 gegen Patrick Steinmetz als Verantwortlichen der Einzelfirma ADV-Datenverwaltung e.K., Droysenstraße 5 in 10629 Berlin wegen gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 17.10.2012 – 409 Gs 3271/12 – in Höhe von 202.410 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Quelle: Bundesanzeiger

Die HSG Communication GmbH von Christian Riebold ist Pleite

74 IN 212/09 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der über das Vermögen der

HSG Communication GmbH, Weender Str. 70, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 200414),
vertreten durch:
1. Uwe Hellwig, (ehemaliger Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Christian Riebold, (ehemaliger Gesellschafter),
2. Frank Schumacher, (Geschäftsführer),
soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Burghard Wegener, Obere Karspüle 36, D 37073 Göttingen, Tel.: 0551/9003660, Fax: 0551/90036629 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 1.065,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 238.206,93 EUR zu berücksichtigen. Die Ausfallforderungen belaufen sich auf 7.198,64 €.

Amtsgericht Göttingen, 14.05.2013

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de

Haftstrafe für Duo nach Betrug mit Handy-Verträgen

Das Landgericht Göttingen hat am Montag zwei frühere Handy-Laden-Betreiber wegen gewerbsmäßigen Betruges zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die 28 und 30 Jahre alten Angeklagten hatten mit zig-tausend getürkten Handy-Verträgen und gefälschten Reparaturabrechnungen rund eine Viertelmillion Euro ergaunert.

Das Gericht befand die aus Bad Hersfeld stammenden Männer des Betruges, Computerbetruges und des versuchten Betruges in insgesamt 47 Fällen für schuldig. Der 28-Jährige muss deshalb für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Sein Komplize erhielt eine etwas höhere Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, weil er bereits einschlägig vorbestraft ist. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Hessische/Niedersächsische Allgemeine

Die Männer hatten von 2007 bis 2009 in ihrer GmbH Lücken bei den Handyverträgen der Telekom-Tochter T-Mobile genutzt, indem sie Vertragspakete, sogenannte Bundles, auseinandernahmen, die Mobiltelefone auf eigene Rechnung verkauften und die Verträge entweder auf erfundene Adressen oder auf selbst gegründete Firmen nach britischem Recht (Ltd.) anmeldeten. Das fiel nicht auf, brachte der Firma Provision, ohne dass T-Mobile je einen Cent Umsatz mit den Verträgen machte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Göttinger Tageblatt

10.06.13

Betrügerische Forderungen jetzt von Berthold Inkasso

Aktuell erhielt eine Verbraucherin aus Osnabrück eine Zahlungsaufforderung - diesmal von Berthold Inkasso. Es bestünden Forderungen von "Mega Lotto 49", "Lottoprofi 49", "Euromillion", "Jackpot 49" und/oder "Gewinnprofi 49" in Höhe von 288,48 €. Bereits am 30.05. berichteten wir über ähnliche Begebenheiten. Auffällig in allen Fällen ist, dass die vermeintlichen Unternehmen alle ihren Sitz in Berlin haben und im Briefkopf dieselbe Steuernummer 314/5803/4078 angeben. Bezahlen Sie nicht!

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Hinter diesen unberechtigten Forderungen dürfte wieder dieselbe Betrügerbande stecken, die auch für die betrügerischen Anrufe für Gewinnspiele verantwortlich ist.

Kaffeefahrten-Veranstalter vor Gericht

Wegen irreführender Werbung und Betrugs bei Kaffeefahrten steht ein Veranstalter ab Donnerstag in Würzburg vor Gericht. Zusammen mit vier anderen Mittätern soll der 38-Jährige per Postwurfsendung einen Besuch von Würzburger Sehenswürdigkeiten angeboten haben. Die Fahrten endeten für die Teilnehmer jedoch in Retzbach mit Verkaufsveranstaltungen, bei der unter anderem Fernreisen angeboten wurden. Zwei der Teilnehmer bezahlten für mehrere Reisen, die jedoch tatsächlich nicht durchgeführt wurden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mainfranken24.de

Der Prozess wegen angeblich betrügerischer Kaffeefahrten ist vom Würzburger Landgericht am Donnerstagnachmittag nach knapp zweistündiger Verhandlung ausgesetzt worden. Grund ist, dass offenbar weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vonnöten sind. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mainfranken24.de

Betrüger zocken Senioren ab

In Mülheim werden derzeit verstärkt Senioren am Telefon mit angeblichen Gewinnen geködert. Das können Lottogewinne in bar sein oder wertvolle Preise wie Autos, die angeblich im Ausland auf ihre neuen Besitzer warten. Die Anrufer geben sich als Vertreter von Lotteriegesellschaften oder als Rechtsanwälte aus.

Um den Gewinn zu erhalten, sei es notwendig, so wird den Angerufenen weisgemacht, mit einem Betrag zwischen 1.500 und 2.500 € in Vorkasse zu treten. Das Geld werde für Kosten wie Überführungsgebühren benötigt und später, zusammen mit dem Gewinn, per Geldboten zurückerstattet, so wird behauptet. ...

So ermittelt das Betrugsdezernat der Polizei Essen/Mülheim in einigen Fällen, bei denen sich wiederum am Telefon Unbekannte gemeldet hätten, die sich als Kriminalbeamte ausgeben würden, die für das LKA (Landeskriminalamt) oder das BKA (Bundeskriminalamt) arbeiten würden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Bußgeld gegen Care Energy verhängt

Gegen den Geschäftsführer der Unternehmensgruppe 'Care Energy' hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro verhängt. Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens ist der Vorwurf, das Unternehmen sei der Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie nicht nachgekommen. Das Unternehmen selbst bezeichnet sein Geschäftsmodell als Contracting, in dessen Rahmen sog. Nutzenergie in Form von "Licht, Kraft, Wärme und Kälte" an die Verbraucher geliefert werde. Als reiner Energiedienstleister unterliege man nicht den für Lieferanten geltenden Verpflichtungen des Energiewirtschaftsgesetzes.

"Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass die sogenannte Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care Energy den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting hat das nichts zu tun."

Unter der Marke 'Care Energy' wird seit Anfang 2012 u. a. Haushaltskunden die Versorgung mit Energie angeboten. Nach eigenen Angaben hat die Unternehmensgruppe bislang über 230.000 Kunden versorgt. Gegenüber der Bundesnetzagentur ist die erforderliche Anzeige über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und die damit verbundene Vorlage von Unternehmensdaten jedoch nicht erfolgt.

Quelle: Bundesnetzagentur

03.06.13

Rückgewinnungshilfe für Opfer von „Gelbes Branchenbuch“

Staatsanwaltschaft Rostock

364 Js 6967/13

Ermittlungsverfahren gegen Florian Wilk, geb. am 26.04.1988 in Neustrelitz, und Robert Schnell, geb. am 06.02.1987 in Stralsund, wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Markengesetz in mindestens 8000 Fällen in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 21.02.2013 gemäß §§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, 25 Absatz 2, 53 des Strafgesetzbuches, § 143 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Nummer 1 des Markengesetzes.

Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111 e Absatz 3 und 4 der Strafprozessordnung)

Gegenstand des bei der Staatsanwaltschaft Rostock anhängigen Ermittlungsverfahrens unter dem Aktenzeichen 364 Js 6967/13 ist die massenhafte Versendung von Formularschreiben per Telefax durch die Beschuldigten ab dem 01.01.2011 an Gewerbetreibende, in denen diesen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Aufnahme in ein Internet-Branchenverzeichnis gemacht wurde. Die mit „Gelbes Branchenbuch“ überschriebenen Formularschreiben sollten bei den Empfängern die Fehlvorstellung hervorrufen, es handele sich um Schreiben der von der Deutschen Telekom Medien GmbH gegründeten Firma „Gelbe Seiten“.

In dem bei der Staatsanwaltschaft Rostock unter dem Aktenzeichen 364FE Js 6967/13 anhängigen Finanzermittlungsverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Stralsund vom 21.03.2013 – 332 Gs 303/13 – zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten ein dinglicher Arrest in Höhe von 1.131.081,26 € in das Vermögen der Drittbeteiligten Firma „DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH“, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Schnell, geschäftsansässig: Friedrich-von-Hagenow-Straße 3, 17493 Greifswald angeordnet.

In Vollziehung dieses Arrestes konnten für die Opfer dieser Straftaten bereits folgende Vermögenswerte gesichert werden:

  1. Konto Nummer: 102022488 bei der Sparkasse Vorpommern, An der Sparkasse 1, 17489 Greifswald,
    ein Betrag in Höhe von 490.080,91 €,

  2. Konto Nummer: 0098086109 bei der Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114 – 126, 53113 Bonn,
    ein Betrag in Höhe von 8.186,43 €,

  3. Konto Nummer: 201023997 bei der OstseeSparkasse Rostock, Am Vögenteich 23, 18057 Rostock,
    ein Betrag in Höhe von 26,38 €.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen und ihre gerichtlich titulierten Ansprüche aus den Straftaten in das für sie gesicherte Vermögen durchsetzen zu können.

Die Geschädigten werden gebeten, sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt zu wenden. Wir bitten von Anfragen bei der Staatsanwaltschaft Rostock Abstand zu nehmen, da wir keine näheren Auskünfte über gesicherte Vermögenswerte oder die Möglichkeiten zivilrechtlicher Maßnahmen machen dürfen, um andere Geschädigte nicht zu benachteiligen.

Beachten Sie bitte die nachfolgenden „Wichtigen Hinweise für Geschädigte“.

Wichtige Hinweise für Geschädigte

Die Staatsanwaltschaft Rostock führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden, soweit möglich, Vermögenswerte des/der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111 b ff. der Strafprozessordnung einstweilen gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Geschädigte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche selbst gerichtlich geltend machen und kann anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111 k der Strafprozessordnung aus.

Erfolgen keine Maßnahmen durch die Geschädigten erhält der/die Beschuldigte möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!

Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, d.h. Sie müssen sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs für Sie, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, überhaupt lohnt. In diesem Zusammenhang kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Sie sinnvoll sein, durch den allerdings weitere Kosten entstehen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie - abgesehen vom oben genannten Sonderfall nach § 111 k der Strafprozessordnung - nur im Wege der Zwangsvollstreckung auf die gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen können. Dies setzt immer einen zivilrechtlichen Titel voraus. Solche Titel können Vollstreckungsbescheide, vollstreckbare Urteile oder ähnliches sein, die Vollstreckung kann, je nach Sachlage, auch aufgrund einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests möglich sein. Details hierzu müssten Sie, soweit Sie sich nicht selbst auskennen, ggf. mit einem Anwalt erörtern. Unter Umständen bedarf die Zwangsvollstreckung in das gesicherte Vermögen auch noch der Zulassung durch den Richter (§ 111 g der Strafprozessordnung) und/oder eines Rangrücktritts der Staatsanwaltschaft, zu dem wiederum eine richterliche Zulassung erforderlich ist (§ 111 h der Strafprozessordnung).

Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip (umgangssprachlich: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst") gilt auch in diesem Verfahren. Die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche sind daher bei einem schnellen Zugriff wesentlich höher.

Die Aufrechterhaltung der staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen für die Geschädigten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das befasste Gericht die auch zu Ihren Gunsten erwirkten Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird Ihnen dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass die Staatsanwaltschaft keine Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben kann und darf und eine weitergehende Auskunftserteilung daher nicht erfolgen wird.

Rostock, 27.05.2013

Quelle: Bundesanzeiger

US-Behörden sprengen Geldwäsche-Ring

In einer international koordinierten Aktion gegen Cyber-Kriminalität haben US-Ermittler einen weltweit agierenden Geldwäschering gesprengt. Im Mittelpunkt stand dabei eine Geldtransferfirma, die geschlossen wurde. Die Staatsanwaltschaft in New York wirft dem in Costa Rica ansässigen Unternehmen Liberty Reserve vor, über seine digitale Währung im Internet sechs Mrd. US-Dollar (4,6 Mrd. Euro) illegal in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust zu haben. Der Gründer der Plattform Arthur B. wurde vergangenen Freitag in Spanien festgenommen. ...

Das System habe es Kriminellen auf der ganzen Welt ermöglicht, anonym und nicht nachverfolgbar Finanztransaktionen abzuwickeln. Die New Yorker Staatsanwaltschaft zählte als Delikte Kreditkarten- und Anlagebetrug, Identitätsklau, Computereinbrüche, Kinderpornografie und Drogenhandel auf. ...

Quelle und vollständiger Bericht: n-tv.de

Klage gegen Online-Bezahldienst Paypal

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) beanstandet insbesondere intransparente Klauseln sowie Schadenersatz- und Haftungsregelungen, bei denen es auf ein Verschulden des Verbrauchers nicht ankommen soll. Von Kunden sei den Verbraucherzentralen zugetragen worden, dass es erhebliche Probleme mit Paypal gebe und Nutzerkonten scheinbar grundlos eingefroren worden seien. ...

Zwar schreibt Paypal in seinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich, dass sich das Unternehmen vorbehält, Konten und Zahlungen einzufrieren, etwa wegen Sicherheitsbedenken. Die Verbraucherzentralen gehen nun jedoch gegen Klauseln vor, die aus ihrer Sicht unklar sind: So sei für die Nutzer von Paypal nicht immer nachvollziehbar, wann und wie lange Transaktionen geprüft würden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Berliner Zeitung