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20.08.13

Es gibt sie noch: Abofallen trotz Buttonlösung

Mit Einführung der sogenannten „Buttonlösung“ im August vergangenen Jahres wähnten wir und auch andere ein jahrelanges Ärgernis für endgültig gelöst und tatsächlich war völlige Rückzug der traditionellen Abofallensteller von Michael Burat über Frank Drescher, Alexander Hennig bis zu den Gebr. Andreas und Manuel Schmidtlein zu verzeichnen gewesen. Leider war dem Gesetzgeber der handwerkliche Fehler unterlaufen, Gewerbetreibende nicht in die „Buttonlösung“ einzubeziehen. Das nahmen die JW Handelssysteme GmbH (vorher Melango.de GmbH) von David Jähn und Thomas Wachsmuth, geb. Poller und die Vendis GmbH, also Michael Burat, zum Anlass, um mit Abofallen speziell für Gewerbetreibende weitermachen zu können, auch wenn nach wie vor in erster Linie nicht gewerbliche „Kunden“ gefangen werden.

Was jüngst aufgetaucht ist und worüber 123recht.net bereits berichtet hat, lässt uns unwillkürlich an die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns denken, der erst sein Angebot „rund“ macht, bevor er es der anvisierten Kundschaft vorstellt.

„Vollkaufmann“ im Sinne des Handelsgesetzbuches muss er ja sein, denn er nennt sich Online Content Gmb(h), wobei das klein geschriebene h ein erster Hinweis darauf ist, es vielleicht doch nicht mit einem Kaufmann im Sinne des Gesetzes zu tun zu haben, denn leider finden wir weder im Handelsregister noch in anderen einschlägigen Verzeichnissen eine Online Content Gmb(h), die man eindeutig diesem Verein zuordnen könnte.

Auch die Abfrage in „who-is“-Verzeinissen erbringt nichts wirklich Erhellendes, da die Domain anonym registriert wurde:

Zunächst fangen wir einmal mit den vorgefundenen (bereits schlüsselfertig übergebenen) Abofallen an und schauen uns die Machart und Funktionsweise an:

und klicken auf das rot unterlegte „hier“ zwischen den Pfeilen

Aha, eine „double-Action“-Abofalle, die mit der Eingabe der E-Mail-Adresse und dem Häkchen bei „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ aktiviert werden will.

Ganz ähnlich sieht es bei der 2. gefundenen Abofalle tattoo-vorlagen-4u.net aus:

Auch hier finden wir als Betreiber die ominöse Online Content Gmb(h)

Wer die Begriffe zu den o.a. Abofallen in Google eingibt, findet wahrhaft Erstaunliches: Es existieren jede Menge Beiträge mit Hinweisen u.a. auf eine B&B Inkasso, die angeblich das Inkasso für die o.a. Abofallen durchführen will:

Der Inkasso-Dienstleister B&B Inkasso (ohne Rechtsform) lässt sich unter inkasso-forderungen.net ausfindig machen

Ein Impressum oder Anbieterkennung sucht man vergebens.

Fast schon unfreiwillig komisch wird es, wenn man das dazu gebastelte Forum frag-einen-anwalt.net besucht und entsprechende Einträge z.B. eines Dr. Stefan Kerbler liest;

Fazit: diesen eigentlich noch gar nicht aktiven Abofallen, Einträge von echten „Betroffenen“ konnten wir bisher noch nicht feststellen, wurde bereits eine sehr weitreichende Infrastruktur zur Seite gestellt und wir fühlen uns an Bruno Windschers Projekt leemm.com erinnert, von dem nach dem Erstellen seiner Abofallen samt dazugehöriger Infrastruktur auch nichts mehr zu hören war.

Nachtrag:

Innerhalb einer Woche fanden wir im SPAM-Ordner die Rechnung von B&B Inkasso, allerdings ohne den ebenfalls im SPAM-Ordner gelandeten Bestätigungs-Link geklickt, oder gar eine Rechnung von der Online Content GmbH erhalten zu haben. Offensichtlich geht es diesem Nachlese-Abzocker darum, so rasch, wie möglich Kasse zu machen.

Unnötige Details, wie einen Rechnungsempfänger, Rechnungs-Nummer, Registrierungsdatum, die Webseite für die das Inkasso durchgeführt wird, oder gar Hinweise auf die Mehrwertsteuer sucht man vergebens.
Relativ neu ist hingegen die Wahl der Bank mit bulgarischen Tochter der Raiffeisenbank International mit Sitz in Wien.

Geld gibt es dafür keins. Stattdessen ein paar geharnischte Schreiben an die Raiffeisenbank Wien und Sofia, sowie den Schweizer Hoster Hostpoint.

21.01.13

Bei Vendis GmbH sind laut StA Burat und Reisener die Hintermänner

Dass die als Geschäftsführerin der Vendis GmbH auftretende Eva Rüpps (alias Eva Rupps) wohl nur eine Strohpuppe ist, nahm man schon seit langem an. Ein Vermerk in der Ermittlungsakte des von der Amtsanwaltschaft Berlin (...) geführten Verfahrens zum Aktenzeichen 3042 Js 10380/12 liefert dafür neue Anhaltspunkte.

Am 08.10.2012 berichteten wir unter der Überschrift "Die Bankverbindungen ändern sich immer schneller" über die häufig wechselnden Bankkonten der Vendis GmbH. Auch bei der Volksbank Lauterbach-Schlitz war eines geführt worden. Nach Bürgerbeschwerden wollte die Bank aber mit dieser Art des Gelderwerbs nicht mehr in Verbindung gebracht werden. Das Konto musste also geräumt werden. Wohin das Geld ging ermittelten die Strafverfolgungsbehörden: auf ein Konto einer Affilex Ltd. bei der Sparkasse Lüneburg. Als deren Geschäftsführer tritt der 1985 in Lüneburg geborene Max Philipp Reisener auf – ein in der Abzockerszene nicht Unbekannter, wie man bei einer Google-Recherche merkt. Nach Feststellung der Ermittlungsbehörde steht er mit dem 1975 in Düsseldorf geborenen und jetzt in 60599 Frankfurt am Main gemeldeten Michael Burat in Verbindung - so geschrieben in der Akte der Amtsanwaltschaft Berlin. Michael Burat ist mit dem Geschäftsmodell der Abofalle gut vertraut. Beide, Reisener und Burat, wurden als Beschuldigte in die Ermittlungsakte eingetragen.

Quelle und vollständiger Bericht: radziwill.info

28.11.12

Vorsicht bei Anmeldungen auf B2B-Portalen

Ein Apple Iphone ab 189 €, ein Poloshirt mit aufgenähtem Krokodil ab 5 €, Haushaltsgeräte für bis zu 60 Prozent weniger. Um sich die ersehnten Produkte näher anzuschauen, muss eine Anmeldung erfolgen. Die neuen Vertragspartner heißen dann melango.de GmbH oder Vendis GmbH, betreiben Internetseiten wie mega-einkaufsquellen.de oder grosshandel-angebote.de und verlangen, ohne dass man inzwischen ein neues Smartphone oder exklusives Kleidungsstück gekauft hat, Mitgliedsbeträge von rund 240 € für zwei Jahre Vertragslaufzeit im Voraus. Deutliche Beschriftung des Anmeldebuttons oder Widerruf sind Fehlanzeige, da es sich nach Ansicht der Betreiber dieser Internetplattformen um Marktplätze ausschließlich für Gewerbetreibende untereinander handelt und dort müssen die verbraucherschützenden Normen nicht angewendet werden. B2B heißt Business to Business, also Handel von Gewerbetreibendem zu Gewerbetreibendem.

Erhebliche Zweifel daran, dass man sich tatsächlich nur an Gewerbetreibende richten will, fördern Berichte von Verbrauchern, die über eine Werbeanzeige in ihrem Facebook-Profil auf diese Plattformen gestoßen sind. "Wenn private Profile Werbe-Zielgruppe von diversen Restpostenangeboten sind, liegt der Verdacht nah, dass Anbieter tatsächlich darauf spekulieren, dass sich Verbraucher anmelden und dann mit dem scheinbaren Totschlagargument, man hätte sich als Gewerbetreibender angemeldet, zur Kasse gebeten werden können", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Das bestreiten jedoch viele Verbraucher und erzählen, dass sie keinen Firmennamen oder ausdrücklich "privat" eingetragen haben und trotzdem sollen sie dann als angebliche Unternehmer den Mitgliedsbeitrag zahlen. Ein Gewerbenachweis wurde von den Verbrauchern nicht verlangt. Ob in solchen Fällen überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kommt, ist dabei mehr als fraglich.

"Hier wird unter anderem ausgenutzt, dass sich die Verbraucher seit der Einführung der Buttonlösung darauf verlassen, dass nur dort kostenpflichtige Verträge im Internet abgeschlossen werden, wo darauf direkt auf dem "Bestellbutton" hingewiesen wird", ärgert sich Wagner.

Es heißt also für Verbraucher, die im Internet surfen, auch in Zukunft vorsichtig zu sein, wenn bei scheinbar kostenlosen oder günstigen Angeboten persönliche Daten abgefragt werden. Auch am Abzockhimmel erscheinen neue Stars und Sternchen, sobald alte verglühen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

17.11.12

Teure Anmeldung bei Melango.de und Vendis GmbH

Auf der Jagd nach dem vermeintlichen Schnäppchen gelangen zahlreiche Internetnutzer auf Plattformen wie melango.de, mega-einkaufsquellen.de, grosshandel-angebote.de oder wir-lieben-grosshandelspreise.de. Betreiber dieser Internetseiten sind die Firmen Melango.de GmbH oder Vendis GmbH. Sie bieten unter anderem Smartphones, Tablets und Digitalkameras zu vermeintlich günstigen Preisen an. Wer sich dort anmeldet, erhält überraschend eine Rechnung über 249 Euro für eine Mitgliedschaft. Eingereichte Widerrufe erkennt die Melango GmbH nicht an. Das Unternehmen besteht auf Zahlung des Rechnungsbetrages und verweist darauf, dass Widerrufe ausschließlich bei einem Geschäft zwischen Verbrauchern gelten, bei Geschäften zwischen Unternehmern sei das anders.

"Viele Nutzer haben übersehen, dass sich das Angebot ausschließlich an B2B (Business to Business), also Geschäftskunden beziehungsweise Unternehmer richtet", sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das trifft insbesondere diejenigen Verbraucher, die über Links oder Werbebanner, z. B. über Facebook, auf die Anmeldemaske der Internetpräsenz gelangten.

Mit den Beschwerden über Melango und Co. befassen sich schon seit längerem verschiedene Gerichte. Zunehmend sprechen einige von ihnen den Plattformbetreibern einen Zahlungsanspruch ab. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Betroffenen, den Vertragsabschluss zu bestreiten und sich auf verschiedene verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen zu berufen.

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen

Von den genannten Webseiten sind einige inzwischen nicht mehr zu erreichen, wie z.B. melango.de oder wir-lieben-grosshandelspreise.de.

11.09.12

Fusionieren oder konkurrieren die B2B-Abzocker?

Die klassische Verbraucher-Abofalle scheint durch die „Buttonlösung“ tatsächlich zumindest zeitweise den Todesstoß versetzt bekommen zu haben, jedenfalls sind seit Inkrafttreten der Gesetzesvorlage am 01.08.2012 keine funktionstüchtigen klassischen Verbraucher-Abofallen mehr gesichtet worden. Anstatt sich der neu geschaffenen Herausforderung zu stellen, ziehen es die Abofallensteller vor, keine Neuanmeldungen mehr zu akzeptieren. Konjunktur scheint hingegen bei den Abofallen für Gewerbetreibende zu herrschen. So hat die jahrelang allein auf diesem Geschäftsfeld agierende Melango GmbH seit Anfang diese Jahres Konkurrenz in Person einer Vendis GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Eva Rüpps erhalten. Um sich nicht zu sehr ins Gehege zu kommen, hat man auch werbetechnisch den Markt unter sich aufgeteilt. Melango GmbH bewirbt seine Seiten, aktuell gewerblichhandeln.de konkurrenzfrei auf Facebook, während die nicht minder rührige Vendis GmbH die Sponsorenlinks auf Auktionsportalen wie z.B. Ebay oder Amazon nutzt – ebenfalls außer Konkurrenz der Melango GmbH.
Wer heute am 05.09.2012 z.B. auf Yahoo z.B. nach „Grosshandel + Schnäppchen“ sucht, der wird aber Erstaunliches feststellen können:

Friedlich vereint findet man unter den ersten 3 Treffern zunächst mit gewerblichhandeln.de den Fänger für Melango GmbH, dann mit b2b-restposten.com den Fänger für eine Seite, deren Sinn sich nur daraus ergibt, dass hier offensichtlich Reputation generiert werden soll, denn Anmeldungen sind nicht möglich. Aber mit dem 3. Treffer auf mega-einkaufsquellen.de wird es richtig interessant, denn hier tut sich ein zunächst durchaus vertraut erscheinendes Design auf:

Wir sind so verblüfft, dass wir die Seite grosshandel-produkte.de von der Vendis GmbH zum Vergleich gegenüberstellen:

Nun ja, die Farben und Bilder sind zumindest ähnlich, der Text aber nahezu identisch, bis auf die Tatsache, dass mega-einkaufsquellen.de sogar ganze 90 % Preisnachlass gegenüber den schlappen 80 % von grosshandel-produkte.de auslobt

Nun gut, auch das Registrierungsformular weist keine wesentlichen Unterschiede aus. Fast könnte man der Meinung sein, es mit einem neuen Klon der Vendis-Seite grosshandel-produkte/angebote usw.de zu tun zu haben, weshalb wir uns mit dem Impressum der neuen Seite befassen wollen:

An der Stelle sind wir ein wenig sprach- aber nicht ratlos, denn das was dort steht, das kennen wir schon, nur halt nicht von Vendis GmbH, sondern von Melango GmbH:

Wobei die bei der neuen Segaleo UG i.G. auftauchenden Namen Christian Schmalenbach und Michael Klein auch uns unbekannt waren.

Angesichts der Preisliste von mega-einkaufsquellen.de geraten selbst wir zwar nicht ins Schwärmen, aber zumindest ins Stauen, denn im Gegensatz zur bekannten Abzocke von Vendis und Melango GmbH werden hier für lediglich 240 Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit von 2 Jahren verlangt. Kündigt sich hier die Fusion zwischen den beiden Gewerbetreibenden-Abzocker, oder ein Preiskrieg unter den beiden an?

21.08.12

Abofallen und kein Ende in Sicht

Mit dem zuletzt sehr stillen Abgang der bisherigen Abofallenkönigs Michael Burat und der nahezu gleichzeitig in Kraft tretenden Button-Lösung, wähnten wir die Masche schon fast endgültig am Ende. Leider blieb aber noch ein Hintertürchen geöffnet, so daß die Abofallen noch bei Gewerbetreibenden zur Anwendung kommen können. Dies bietet den Betreibern von Abofallen einmalige Chancen. Zum Einen müssen sie die Button-Lösung nicht umsetzen, weil die ja nur für Geschäfte mit Endverbrauchern angedacht war und zum Anderen können nach wie vor auch die Endverbraucher abgezockt werden. Dazu bedarf es lediglich der Beschriftung, dass sich das mit einem Preis versehene Angebot nur auf Gewerbetreibende beziehe. Wer sich trotzdem als Privatperson anmeldet, der muss sich nach derzeit geltender Rechtsprechung gefallen lassen, dass diese gewählte Eigenschaft auch auf ihn angewendet wird.

Ein klassisches Hintertürchen also, das sich die Firma Vendis GmbH da zu eigen macht. Geteilt wird der Markt der „Abofallen für Gewerbetreibende“ mit der Melango.de GmbH, wobei peinlich darauf geachtet wird, dass jeder unterschiedliche Werbeplattformen nutzt. Während also Melango Facebook zu seinem Jagdrevier auserkoren hat, so sind es bei der Vendis GmbH die Suchmaschinen, wie zum Beispiel Bing und Yahoo. Die größte Suchmaschine Google lässt zwar keine direkte Werbung auf Angebote zu, die anderweitig kostenfrei sind, dennoch gibt es Mittel und Methoden Werbung im Internet und das im großen Stil geschaltet zu bekommen. Am Beispiel der Suche nach so einem banalen Begriff wie „Rasenmäher“ wollen wir das hier veranschaulichen. Die Suche fand am Nachmittag des 06.08.2012 statt. Zu dem Zeitpunkt waren auch Kampagnen auf Begriffe wie „Fahrrad“ oder „Kinderwagen“ geschaltet, woraus man in etwa das Beuteschema der Vendis GmbH ableiten kann, das in etwa auch dem verflossener Projekte wie fabriken.com oder outlets.de entspricht,. Und zwar sind es Kleinanzeigen und Warenvergleichsportale mit der Möglichkeit von Sponsorenanzeigen, die von der Vendis GmbH als Werbeplattform genutzt werden:

Beispiel 1 - Kleinanzeigenportal quoka.de

Beispiel 2 - preisvergleich.de

Beispiel 3 -dealfuchs.de

Hier fällt die zweite Anzeige unter vergleichenshop.com auf, zu der wir später noch etwas sagen wollen.

Beispiel 4 - dusparst.com

Beispiel 5 - preisvergleich.de

Beispiel 6 - Natürlich dürfen Ebay Kleinanzeigen nicht fehlen, inzwischen haben wir schon einen Blick für die Anzeigen der Abofallenbranche entwickelt

Beispiel 7 - Markt.de

Beispiel 8 - kleinanzeigen.de

Beispiel 9 - Klar, hier haben wir Ebay direkt

Beispiel 10 - wer Ebay mit Werbung verseucht, macht auch nicht vor amazon halt:

Tja, und was machen die Herren des abzockenden Gewerbes, wenn die Werberichtlinien der einzelnen Portale von Mitarbeitern aufgrund von Nutzerbeschwerden überprüft werden? Richtig, dafür bastelt man Sprungportale, die ihrerseits nur dazu dienen, einen Zwischenschritt zur eigentlichen Abofalle zu machen. Hier haben wir mit <Vergleichenshop.com> und <Shopvergleichend.com> solche Sprungportale, deren Eigentümer sich hinter einer Domain-Protection verstecken wollen:

Beispiel 11 - Vergleichenshop.com

Beispiel 12 - Shopvergleichen.com

12.08.12

Vom Klick zur Konversion: Opfersuche auf neuen Pfaden

Seitdem die Internet-Suchmaschinenwerbung als neue Form der Kundengewinnung etabliert wurde, hat sich inzwischen zu einer wahren Wissenschaft entwickelt. Wie schwer es ist, Kunden durch entsprechende Werbeschaltung zu gewinnen und gleichzeitig die Richtlinien der Betreiber von Werbeplattformen, wie beispielsweise Google, Facebook oder Ebay zu unterlaufen, wollen wir anhand des folgenden Beispiels veranschaulichen. Es reicht heutzutage beileibe nicht mehr einfach nur eine Webseite wie z.B. Hausaufgaben-Server.com ins Netz zu stellen, mit einem Minimum an Inhalt zu befüllen und diverse Kampagnen auf Google zu schalten, um Kinder und Heranwachsende auf der Suche nach Hilfe bei den Hausaufgaben hereinzulegen. Das muss heutzutage schon ein wenig ausgeklügelter vorgenommen werden, denn nach langem zähem Ringen haben sich nahezu alle Werbeplattformen entschlossen, dieser Form der modernen Wegelagerei den Garaus zu machen, auch wenn in den Anfangsjahren viel Geld mit Abofallen zu machen war. Sehr viel Geld. Unglaublich viel Geld. Zumindest so viel Geld, dass die Werbetreibenden mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bereit sind, die Richtlinien der Werbeportale zu unterlaufen. In der Regel handelt es sich um Bots, also Computerprogramme, die automatisiert die geschaltete Werbung nach Verstößen untersuchen, obwohl der Wille der Plattformbetreiber, keine zweifelhaften Angebote mehr bewerben zu lassen, klar und deutlich formuliert ist.

Am 31.07.2012 gegen 10:00h haben wir einen unserer Bots losgeschickt und sind bei Ebay über die folgende Werbeschaltung stutzig geworden:

Beworben werden „Kinderwagen Baby 50 %“ und das auf einer Seite kinderwagen.shoppangebot.de, die ja vordergründig gar nicht unbedingt auf „Kinderwagen“ spezialisiert ist, sondern aufgrund der Namensgebung eher ein allgemeines Einkaufsportal zu sein scheint. Ein Quercheck über den Suchbegriff „Rasenmäher“ brachte das durchaus vergleichbare Resultat:

rasenmäher.shoppangebot.de. Interessanterweise leitet der oberste Treffer rasenmäher.grosshandel-produkte.com auf eine uns vom Design her, sehr verdächtig an die von Vendis GmbH betriebene grosshandel-produkte.de erinnernde Webseite:

Anstelle der gewohnten Registrierung bekommen wir aber gleich Adressen angezeigt, wobei wir der Frage, ob in Deutschland jemand bereit ist sich für die Angebote einer Firma „Pride of Uniform“ in Fort Myers, Florida, zu interessieren, und dem Sinn einer solchen Anzeige einschließlich der Bereitschaft für diese Werbeschaltung Geld auszugeben, nicht weiter nachgehen.

Diesmal ist es ein Ralf Bauer aus Berlin Charlottenburg, der im Impressum angegeben wird.
Nun ja, unverfänglicher kann eine Webseite die Richtlinien-Bots nicht mehr unterlaufen, weshalb wir uns dem Eingangsverdacht unter shoppangebot.de widmen. Und richtig, hier finden wir weitere Durchleitlinks zu beispielsweise grosshandel-schnaeppchen.de, einer Vorschaltdomain für die Abofalle grosshandel-produkte.de unter dem Strohfrauenkonstrukt einer Eva Rüpps und den uns schon viel zu lange bekannten Gebrüdern Andreas und Manuel Schmidtlein.

Der kurze Blick ins Impressum soll Aufschluss darüber liefern, wer sich hinter shoppangebot.de verbirgt und bringt Erstaunliches zutage:

Wir finden eine halbfertig programmierte Seite mit einer Adresse in Dubai und etwas, das aussieht, wie ein Kontaktformular inklusive eines „captcha-Feldes“. Nun gut, wir wollen wissen, wo die Reise über die beworbenen links zu grosshandel-schnaeppchen.de hingehen soll, klicken darauf und landen bei …

grosshandel-produkte.de, der Homepage von der uns inzwischen doch reichlich bekannten Vendis GmbH. Also von den Gebrüdern Andreas und Manuel Schmidtlein. Aber so ganz wollen wir uns noch nicht mit der schmalen Angabe aus dem Impressum der Webseite shoppangebote.de zufrieden geben und befragen die Denic nach näheren Angaben:

Nun ja, als Inhaber wird hier ein Marcus Cent aus Dubai genannt, während ein Christoph Glitsch in Bonn als Admin-C agiert. Ein wenig neugierig geworden begeben wir uns auf die Suche nach der für Marcus Cent genannten Domain clicksco.com und werden auch tatsächlich in Dubai fündig:

Auch der Slogan „we turn clicks into customers“ scheint uns für das, was die Gebrüder Andreas und Manuel Schmidtlein seit nunmehr über 7 Jahren betreiben, mehr als nur eingängig…

Warum die Firma Clicksco für die Registrierung ihrer Domain einen Anonymisierungsservice gewählt hat, bleibt uns schleierhaft, denn besagter Marcus Cent taucht mit einem sehr vertrauenswürdig erscheinenden Foto auf der Webseite von clicksco.com auf.

30.07.12

Bei Abofallen noch kein Ende in Sicht?

In letzter Zeit ist es in Bezug auf die klassischen Abofallen relativ ruhig geworden. In den einschlägigen Verbraucherschutzforen gibt es nur noch wenige, vereinzelte Meldungen von Betroffenen. Anscheinend geht es mit dem Geschäftsmodell dem Ende entgegen. Trotzdem werden immer noch Versuche unternommen, über andere Wege die User in die Falle zu locken. Beim Frankfurter Kreisel um Michael Burat ist seit einigen Wochen ein Stühlerücken als einzige Aktivität wahrzunehmen. Während des jüngst in Frankfurt stattgefundenen Prozesses haben die haben die von der Öffentlichkeit weitgehend unbehelligt belassenen Büttelborner Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein ihre Abofallen rund um die Gewerbeabzocke unter dem Label Vendis um- und ausgebaut. Dabei wurde die klassische Abofalle nicht vernachlässigt, wie das nachfolgende Beispiel zeigen soll. Auf der Suche nach dem Download des derzeit sehr gefragten Spiels Minecraft sind wir auf Yahoo wie folgt fündig geworden:

Man hat ja in den Jahren der digitalen Wegelagerei auf den Suchmaschinen so seinen Riecher dafür entwickelt, was den unbedarfteren Surfer in die Abofalle locken soll. Also gehen wir dem angebotenen link nach und landen auf der folgenden Seite:

Aha, werden die erfahreneren User denken, da ist sie ja wieder da, die klassische Vorschaltseite mit der sinnigen Domain baukloetze-welthit.de und der einzigen Funktion, nämlich der Durchleitung auf diese Seite:

Die klassische Abofalle software-und-tools.de des bekannten Strohmanns Alexander Varin.

Die Fakten zu den Hinterleuten Andreas und Manuel Schmidtlein hat Abzocknews.de in einem Special zusammengefasst.
Wir wollen noch wissen, wer sich hinter der Vorschaltdomain baukloetze-welthit.de verbirgt:

An der realen Existenz eines Markus Hanser in Garching wollen wir berechtigte Zweifel anmelden. Es gibt im Internet bis auf Hinweise zur Registrierung von verschiedenen Webseiten, wie beispielsweise erdescanner.de, keine weiteren Hinweise auf diese Person.

Dazu passt dann auch, dass die angegebene Telefonnummer im Whois der Domain erdescanner.de einer ganz andern Person gehört.

Nur noch ein kleiner Seitenblick auf Bing.com, um auch hier den Grad der Verseuchung festzustellen:

Hier haben die Gebr. Schmidtlein bereits den gewohnten Platz Nummer eins.

23.03.12

Abzocker nehmen andere Zielgruppen in Visier

Bei einer Suche nach den im Internet ausgelegten Fallen der Abzocker haben wir neuerdings feststellen können, dass offensichtlich Veränderungen beim Beuteschema der Gebr. Schmidtlein und ihrem Strohmann Alexander Varin stattgefunden haben. Während der Anfgangs- und Hochzeiten der Schmidtlein-Bande wurden in erster Linie Kinder, Jugendliche und Heranwachsende auf der Suche nach Hausaufgabenhilfe, Bildern, Songtexten, Referaten usw. bevorzugt abgezockt. Doch nach und nach hat sich der Schwerpunkt auf die Suche nach kostenlosen Downloads für Software verlagert.

Doch dann machte Google offenbar Ernst mit der Umsetzung der Werberichtlinie, dass für anderweitig kostenfrei erhältlichen Inhalt keinerlei Werbung auf kostenpflichtige Seiten zulässig ist. Nun können wir die Fallen nur noch auf Yahoo und Bing finden, wo wir als entsprechende Suchbegriffe "grosshandel günstig" eingeben:

Wir interessieren uns für den ersten gesponserten Treffer unter www.grosshandel-produkte.de und klicken durch zur Homepage:

Es öffnet sich eine unverfänglich anmutende Seite einer uns bis dato unbekannten Vendis GmbH, über die gewerbliche Kunden in einer Datenbank mit über 10.000 Adressen Hersteller, Großhändler und Lieferanten suchen und finden können. Solche und ähnliche Angebote gibt es zu Hauf im Internet, aber auch als Druckerzeugnis oder auf Speichermedium in der Regel kostenfrei oder für wenige EURO, da in der Regel die Hersteller, Großhändler und Lieferanten mit ihren Anzeigen diese Datenbanken finanzieren. Von daher werden wir ein wenig stutzig, dass der Zugang „beantragt“ werden soll und scrollen zum Ende der Seite durch:

Ganz nebenbei fällt uns die mangelhafte Kategorisierung auf, denn wer weiß denn schon, was genau die beispielhaft angezeigte Adolf Pfeiffer GmbH anbietet und für wen diese Firma als Hersteller, Großhändler oder Lieferant von Interesse sein sollte. Irgendwie macht die Seite einen noch unfertigen Eindruck, weshalb wir zur angezeigten Schwesterseite www.Grosshandel-Angebote.de wechseln:

Das Impressum weist die bis dato unbekannte und noch nicht in Erscheinung getretene Vendis GmbH in Berlin mit einer Geschäftsführerin Eva Rüpps als Verantwortliche für diese Webseitenfamilie aus.

Also wollen wir uns mit dem Inhalt der Seite beschäftigen und klicken irgendwohin auf der Homepage und landen auf einem uns seltsam vertraut vorkommenden Registrierungsformular:

So richtig heimelig vertraut wird uns aber bei dem uns mittlerweile sehr vertrauten aber immer noch unvollständigen Satz unter "Informationen": Folgende Leistungen erhalten Sie in unserem Loginbereich. Duch Drücken des Buttons „Jetzt anmelden entstehen Ihnen Kosten von 238,80 Euro zzgl. Mwst pro Jahr (12 Monate zu je 19,90 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

Allerdings fällt auch die deutliche Preiserhöhung um EUR 158,18 pro Jahr auf, weil jetzt die MWSt. noch aufgeschlagen wird, was einer satten Erhöhung um 196 % gegenüber den bisherigen Kosten der traditionellen Abofallen entspricht. Wer sich wirklich hinter dieser neu angelegten Abofalle verbirgt, wurde bereits bei AbZocknews.de berichtet:

Scheinbar haben die Gebr. Schmidtlein bereits auf die Veröffentlichung bei AbZocknews.de reagiert und den Reputations-Management-Muck um den Querverweis zu Tropmi bereinigt, die anderen Spuren liessen sich aber nicht so schnell verwischen:

Interessant in dem Zusammenhang ist die offenbar auf Dauerhaftigkeit angelegte Symbiose zu dem nachrangigen Inkassodienst Aninos Anwaltsinkasso

des Rechtsanwalts Fedor Zutz aus Osnabrück (sic!), der wild entschlossen scheint, die direkte Nachfolge von Olaf Tank, antreten zu wollen.