25.08.09

Katja Günther zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Die Abwehr einer unberechtigten Mahnung der Anwältin Katja Günther reichte einem betroffenen Opfer nicht aus. Er wollte selbstverständlich auch die daraus entstandenen Anwaltskosten erstattet haben. Deshalb beauftragte er seinen Anwalt damit, der schließlich eine Schadensersatzklage gegen Katja Günther beim Amtsgericht Karlsruhe einreichte. Das inzwischen gefällte Urteil war ein voller Erfolg für den Anwalt und seinen Mandanten.

In der Urteilsbegründung stellte das Gericht zunächst fest, dass die Abofallen-Seite "ersichtlich darauf angelegt ist, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots". Während der Verhandlung habe Günther nicht bestritten, dass sie in vergleichbaren Fällen nach der Androhung von negativen Feststellungsklagen mehrfach Rechnungen storniert habe. Dies zeige, "dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren."

Weil Günther dennoch immer weiter derartige Rechnungen verschickt, geht das Gericht von der Beihilfe zu einem versuchten Betrug aus. Daraus sei ein Schaden abzuleiten: "Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat."

Rechtsanwalt Klas berichtete im Gespräch mit heise online, dass sein Münchner Kollege Bernhard Syndikus, der Günther in dieser Sache vertreten hat, offenbar in letzter Minute ein Urteil in der Sache abwenden wollte. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: heise.de