28.07.12

Kein Unterlassungsanspruch für "Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber"

In einem spektakulären einstweiligen Verfügungsverfahren über den Antrag einer ipa Internationale Presseagentur GmbH und ihres mittlerweile Geschäftsführers und zudem "Präsidenten" des Verbraucherschutzvereins "Nicht abzocken e.V., Herrn Thorsten Trejtnar, hat das Landgericht Bielefeld nunmehr ein Urteil gefällt. Der Antrag auf Erlass einer Verfügung gegen den Journalisten Claus Frickemeier wurde nach mündlicher Verhandlung vollumfänglich zurückgewiesen.

Zugrunde lag dem Streit eine Berichterstattung, die der Journalist Claus Frickemeier in seinem blog unter der Kategorie "Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber" und der Artikelüberschrift "Nicht abzocken e.V." über Thorsten Trejtnar und dessen geschäftliche Verflechtungen vorgenommen hatte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kanzlei Richter