18.04.13

Mahnungen der Belcotel GMBH sind alte Abzockmasche

Der Call-by-Call-Anbieter 010040 GmbH treibt seit Januar unter dem Namen Belcotel GmbH weiter sein Unwesen. Die Masche, hinterlistig Geld einzutreiben, ist dieselbe, nur in neuem Gewand: Belcotel versucht nicht nur, alte Forderungen für Telefonate über die Vorwahl 010040 einzutreiben, sondern droht Kunden auch umgehend rechtliche Konsequenzen an, wenn diese sich weigern, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ungerechtfertigten Rechnungen zu begleichen.

Die Abzockmasche grassiert bundesweit seit Sommer letzten Jahres: Im Juli hatte die 10040 GmbH ihre Preise für die Nutzung ihrer Call-by-Call-Vorwahl von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Minute drastisch erhöht. Da der Preis vor Gesprächsbeginn nicht immer oder nicht deutlich genug angesagt wurde, nutzten viele Kunden die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben, die alten, günstigen Preise würden weiterhin gelten. Das böse Erwachen folgte in Form von Rechnungen mit Beträgen von teilweise mehreren Hundert Euro. Wer nicht zahlen wollte, dem drohte 010040 mit der Einschaltung einer Rechtsanwaltskanzlei.

Dieses dreiste Gebaren wird nun unter neuem Firmennamen von der Belcotel GmbH – wenn auch in leicht abgeschwächter Form – fortgesetzt: Vermeintliche Rufnummernnutzer erhalten eine "außergerichtliche Mahnung", die Bezug nimmt auf eine scheinbar offene alte Rechnung der 010040 GmbH. Auch diese Schreiben drohen bei nicht fristgerechter Zahlung mit weiteren rechtlichen Maßnahmen – auf Kosten der Angeschriebenen versteht sich. Die Verbraucherzentrale NRW vermutet hinter den Drohbriefen jedoch eine Finte: "Dass sich der Call-by-Call-Anbieter nach der Umfirmierung wieder mit einer Mahnung meldet, ohne tatsächlich einen Anwalt einzuschalten, zeigt: Die Firma hat rechtlich nichts in der Hand, sondern versucht mit einer plumpen Drohkulisse, den Kunden Geld für überhöhte Telefonate aus der Tasche zu ziehen." Weiteres Indiz hierfür: Der Verbraucherzentrale NRW ist bislang kein Fall bekannt, in dem die Firma mit ihrer Forderung vor Gericht gezogen ist.

Betroffene Verbraucher, die bereits im letzten Jahr die Telefonrechnung mit den überhöhten Entgelten unter Angabe von Gründen binnen acht Wochen beanstandet und die gewohnten Entgelte bezahlt haben, sollten sich auch von der Belcotel GmbH auf keinen Fall einschüchtern lassen und die darüber hinaus gehenden Beträge nicht begleichen.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen