08.08.11

IHK warnt vor gefälschten Rechnungen aus China

Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) warnt vor einem neuen Betrugsmuster aus China, von dem auch ostwestfälische Unternehmen betroffen sein können: "Bei dieser Betrugsserie handelt es sich um Angriffe von Hackern, die per E-Mail gestellte Zahlungsanforderungen chinesischer Lieferanten an deren Kunden abfangen und diese dann abgeändert mit gefälschten Kontoinformationen an den Käufer weiterleiten", erläutert IHK-Geschäftsführer Heiko Gellmann.

Der deutsche Kunde erhalte eine gefälschte Rechnung mit einer anderen Bankverbindung, mit der Begründung, dass ein Kontenwechsel stattgefunden habe. Meist werde der Fehler erst nach Überweisung der Rechnungssumme bemerkt, wenn der chinesische Lieferant die bei ihm nicht eingegangene Zahlung anmahne.

Bei Erhalt einer Rechnung sollten Unternehmer deshalb prüfen, ob die Zahlungsaufforderung von derselben E-Mail-Adresse stamme, mit der auch vorher bereits Kontakt bestand. "Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besonders Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-E-Mail Verschlüsselung läuft, was häufig bei kostenlosen E-Mail Anbietern wie "Yahoo", "Hotmail", "163.com", "Sohu.com" der Fall ist", ergänzt Gellmann.

Weiterhin sollten Unternehmer kontrollieren, ob der Name des Kontoinhabers und die Bankverbindung mit den ursprünglich übermittelten Kontakt- und Kontodaten des Lieferanten übereinstimmen. Es sollten keine Überweisungen an Privatkonten erfolgen. Schließlich sollten der Schreibstil der E-Mail sowie Schriftart, Stil und Kontaktadresse der Proforma-Rechnung mit der von der Firma üblicherweise verwendeten verglichen werden. Unterscheiden sich diese in auffälliger Weise, könnte ein Missbrauchsfall vorliegen.

Wenn Unternehmer bereits eine Zahlung an ein falsches Konto geleistet hätten, sollten sie umgehend Kontakt mit ihrer Bank aufnehmen. Sofern die Überweisung noch nicht auf der Gegenseite gebucht wurde, ließe sich die Transaktion beispielsweise noch abbrechen. Falls es für einen Abbruch der Transaktion schon zu spät sei, rät die IHK zu einer Strafanzeige bei den zuständigen chinesischen Behörden.

Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld