17.08.11

Wie auf Inkasso-Drohungen reagiert werden kann

... Per Post erfolgt dann erneut eine Zahlungsaufforderung. Ab diesem Punkt werden die meisten Verbraucher nervös und versuchen, sich an den Grund der Zahlungsaufforderung zu erinnern. Reagiert man nicht oder lehnt die Zahlung ab, dann folgen eine Mahnung und eine „Letzte Mahnung“, die dann auch Mahngebühren beinhalten. Zudem wird versucht, den Internetnutzer mit einem Hinweis auf einen negativen Schufa-Eintrag zur Zahlung zu bewegen. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, dann kommt ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen und die Kosten erhöhen sich deutlich. Auch von dem Inkasso-Unternehmen erhält man mehrere Briefe mit Überschriften wie "1. Mahnung", "2. Mahnung" und "Letzte Mahnung". In den Briefen des Inkasso-Unternehmens können ebenfalls Hinweise auf einen negativen Schufa-Eintrag enthalten sein. Teilweise werden auch Ratenzahlungsvereinbarungen oder "Ratenzahlungsvereinbarungen ohne Mehrkosten" oder Formulare mit dem Titel "Schuldanerkenntnis" beigefügt, die man unterschreiben und zurücksenden soll.

Schritt 1: Ruhe bewahren
Schritt 2: Beweise sichern
Schritt 3: Wirksamkeit des Vertrags bestreiten
Alternative Nichtstun?
Einige angeschriebenen Verbraucher reagieren gar nicht. Nimmt die Brief-Flut des Abofallen-Betreibers allerdings nicht ab und kommt womöglich noch ein Inkasso-Unternehmen ins Spiel, werden viele unsicher. Auch dann ist es noch nicht zu spät, denn in der Regel hört nach einigen Monaten die Brief-Attacke von alleine auf. Sollte das nicht passieren und ein gerichtlicher Mahnbescheid in einem der Briefe sein, dann muss man reagieren. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist ein offizielles Dokument eines Gerichts, das allerdings nichts über die Rechtmäßigkeit der Forderung aussagt. Hat sich das Abzock-Unternehmen den Mahnbescheid bei Gericht besorgt, muss man darauf reagieren, am besten indem man ihm widerspricht. An dieser Stelle ist es ratsam, sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt – am besten mit Schwerpunkt Internetrecht – zu wenden. Normalerweise gehen die Abzock-Unternehmen aber nicht soweit, einen Mahnbescheid zu beantragen oder gar im Anschluss zu klagen. In der Regel hört die Brief-Flut einfach auf.

 

 

Quelle und vollständiger Bericht: WDR2 - Quintessenz