19.07.11

Warnung vor Telefonfirma Primacall

Der Telefonanbieter Primacall ist derzeit im Burgenland auf Kundenfang. Telekomkunden berichten, dass sie unzählige Male am Festnetz angerufen werden. Den Konsumentenberatern der Arbeiterkammern liegen dazu etliche Anfragen vor. Die Bundesarbeiterkammer prüft ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Telekommunikationsfirma.

"Ich habe x-mal abgehoben, es war aber niemand dran", schildert eine Konsumentin aus dem Bezirk Neusiedl am See den Konsumentenschützern. Als doch einmal eine Verbindung zustande kam, wurde ihr ein "günstiger Telefontarif" angeboten. Obwohl die Frau nachdrücklich betonte, kein Interesse zu haben, wurde ihr wenig später ein Päckchen zugeschickt. Nachdem die Konsumentin mit Primacall nichts zu tun haben wollte, nahm sie das Paket nicht an. Eine Rechnung erhielt sie trotzdem. Die Firma hatte einfach veranlasst, dass die Gespräche über Primacall geführt werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: ORF.at

Die Arbeiterkammern in Österreich warnen ebenfalls vor den unseriösen Methoden des Telefonanbieters Primacall. Sollten Sie als Konsument ungewollt einen Vertrag per Telefon abgeschlossen haben, dann beachten Sie die Empfehlungen der AK-Konsumentenschützer.

  • Lassen Sie sich nicht auf Gespräche ein, wenn Sie kein Interesse an einem Wechsel des Telefonanbieters haben.
  • Kommt es doch zum Vertragsabschluss, können Sie von Ihrem Rücktrittsrecht ab Erhalt der Auftragsbestätigung samt Rücktrittsbelehrung innerhalb von sieben Werktagen Gebrauch machen. Der Rücktritt sollte per Einschreiben erfolgen.
  • Kommt der Vertrag aufgrund eines Werbeanrufes zustande, zudem Sie keine Zustimmung gegeben haben, gelten seit 1. Mai 2011 neue Rücktrittsfristen. In diesem Fall beginnt die siebentägige Rücktrittsfrist erst nach Erhalt der Rechnung. Werden Sie über Ihr Rücktrittsrecht nicht korrekt informiert, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate.
  • Achtung: Wenn Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, müssen Sie selbst die Löschung des ungewünschten Anbieters beantragen. Ein entsprechendes Formular kann man bei der Telekom anfordern.
  • Gibt es keinen rechtskräftigen Vertrag mit der Firma, sollten Rechnungen umgehend schriftlich beeinsprucht werden. Erhalten Sie eine negative Antwort, haben Sie einen Monat Zeit sich an die Schlichtungsstelle RTR (www.rtr.at) zu wenden.
  • Es ist verboten, Konsumenten zu Werbezwecken ohne deren ausdrückliche Zustimmung telefonisch zu kontaktieren. Es wird daher eine Anzeige bei der Fernmeldebehörde empfohlen.

Quelle: Arbeiterkammer Kärnten