27.07.11

Warnung der Polizei vor Betrug durch Gewinnversprechungen

Im öfter versuchen Betrüger, mit einer Gewinnbenachrichtigung an das Geld von ahnungslosen Bürgerinnen und Bürgern zu kommen. Im nachgenannten Fall entstand für das Opfer ein Schaden in Höhe von über 10.000 Euro.

In der Zeit zwischen Anfang und Mitte Juli 2011 erhielt eine 71-jährige Seniorin aus Erlangen einen Anruf eines angeblichen Rechtsanwaltes. Dieser teilte ihr mit, dass sie mittels eines Zufallsgenerators aus Preisrätselteilnehmern ausgewählt wurde und nun Gewinnerin von 75.000 Euro wäre. Wie in allen Fällen erhalte sie das Geld allerdings nur, wenn sie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1.400 Euro zahlen würde, was die Frau schließlich auch tat.

Aufgrund von stetig neu auftretenden Schwierigkeiten wurden über erneute Anrufe weitere Summen gefordert. Diese sollten bei Gewinnauszahlung mit zurückerstattet werden. Nachdem die Geschädigte nach mehrmaligen Zahlungen weitere Überweisungen unterließ, gab sich der angebliche Rechtsanwalt schließlich als verdeckter polizeilicher Ermittler aus, der die Bande von Betrügern überführen wollte. Hierzu wäre es allerdings notwendig, weitere Überweisungen vorzunehmen, um den Hintermännern auf die Schliche zu kommen. Die Seniorin wollte natürlich behilflich sein und überwies weiteres Geld. Erst aufgrund eines guten Einflusses einer Bekannten erstattete die 71-Jährige Anzeige. Zwischenzeitlich waren über 10.000 Euro an die Betrüger überwiesen worden.

Wie in diesem Fall gibt es im gesamten Bundesgebiet immer wieder Bürger, deren Gutgläubigkeit ausgenutzt wird.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor Betrügerbanden, die vermeintliche Gewinnchancen vortäuschen. Es ist grundsätzlich nicht einleuchtend, warum in solchen Fällen Vorkasse zu leisten ist. Die Polizei rät deshalb bei Benachrichtigungen am Telefon, die Gespräche sofort zu beenden. Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer einer solchen Straftat geworden sein, so wenden Sie sich bei Verdacht eines Betruges an Ihre nächstgelegene Polizeidienststelle.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken