01.07.11

Verbraucherzentrale warnt vor Treuepräsent einer Video-Aktuell Betriebs GmbH

Mit einer fiesen Tour versucht derzeit die Video-Aktuell Betriebs GmbH Geld landauf, landab Geld zu machen. Angeblich treue Kunden der hauseigenen Videothek beglückt die Gesellschaft mit einem so genannten Vorzugsabonnementfür eine Zeitschrift, die für die Dauer von drei Monaten kostenlos sein soll. Als "Bonus" könne man die Zeitschrift nach Ablauf der drei Monate zum gültigen Heftpreis für die restlichen neun Monate eines Bezugsjahres weiter beziehen.

Wer da gleich skeptisch reagiert, den beruhigt die Gesellschaft aus dem rheinland-pfälzischen Meudt: "Lehnen Sie sich entspannt zurück, Sie brauchen nichts zu unternehmen." Das ist ein Rat mit doppeltem Boden. Denn wer nichts tut, den wird die Video-Aktuell Betriebs GmbH nach Ablauf der drei Monate zum üblichen Bezugspreis weiter beliefern. Zwar liegt in diesem Fall kein Vertrag vor, und der Kunde muss keinen Cent zahlen. Aber es ist keineswegs auszuschließen, dass die Firma - womöglich mit einschüchterndem Nachdruck - Forderungen geltend machen wird.

Zumal die Gesellschaft noch mehr drauf hat: Listig empfiehlt die GmbH, auf einem beigefügten Formblatt mit Auswahlcoupon eine andere Zeitschrift auszuwählen, falls sie den individuellen Geschmack nicht getroffen habe. Dazu gehört auch, Kontodaten anzugeben und eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Wer den Coupon ausfüllt und abschickt, der schließt einen wirksamen Abo-Vertrag ab. Und dieser Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgemäß gekündigt wird.

Wer jedem künftigen Ärger aus dem Weg gehen möchte, der sollte handeln und vor Ablauf der kostenlosen Belieferung von drei Monaten unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen nachweisbar (Einschreiben mit Rückschein) einem Vertragsschluss widersprechen. Doch Achtung: Zu richten ist dieses Schreiben nicht an die Video-Aktuell Betriebs GmbH, sondern an die mit der Betreuung des Abos beauftragten PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co.KG mit Sitz in Stockelsdorf.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern