25.07.11

Stadt Willich warnt vor der „Gewerbeauskunft-Zentrale“

Und wieder sind auf Willicher Stadtgebiet massenhaft Faxe einer „Gewerbeauskunft-Zentrale“ an Firmen, Vereine und Kommunen unterwegs, die zunächst einen behördlichen Eindruck vermitteln und für „Erfassung gewerblicher Einträge“ werben. Was sich zunächst wie ein unverfängliches Formular liest, in dem man „fehlende“ Daten ergänzen oder falsche korrigieren soll, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Angebot, das man – wenn man es denn ausfüllt und zurückfaxt – mit 956.40 Euro plus Umsatzststeuer bezahlen muss. Der so zustande gekommene Vertrag läuft zwei Jahre und verlängert sich automatisch, so findet man im Kleingedruckten, so er nicht drei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich per Einschreiben gekündigt worden ist: „Andere Formen der Kündigung sind nicht zulässig“.

Urheber ist eine GWE-Wirtschaftsinformations GmbH in Düsseldorf, deren Telefonnummer man bezeichnenderweise nicht findet, die aber dafür unlängst von der Polizei im friesischen Husum schon Anfang Juni als „neuer Stern am Himmel der Branchenbuch-Abzocker“ bezeichnet wurde. Wer übrigens den Namen des Geschäftsführers im Internet googelt, erhält als Ergänzungsvorschläge die Begriffe „Betrug“ und „Abzocke“ von Google angeboten – und diverse Seiten, die den Hintergrund der Firma ausgiebig beleuchten.

Willichs Pressesprecher Michael Pluschke rät Faxempfängern dingend, sich derartige, immer wieder auftauchende Faxe genau anzuschauen:

„Wer hier nur das Formular überfliegt, ausfüllt und zurückschickt,  zahlt mindestens zwei Jahre lang sehr viel Geld für die Eintragung auf einer Internetseite. Was das dem Kunden bringen soll, bleibt eher unklar – und das wird auch nirgendwo erläutert.“  

Dafür steht im Kleingedruckten recht ausführlich, dass der Auftraggeber „mittels Unterschrift bestätigt, sich im Internet vor Annahme ausführlich über die angebotene Leistung informiert“ zu haben. Außerdem behält sich die GmbH „das Recht vor, die Internetadresse des Portals zu ändern und das Portal zu verändern oder zu erweitern“, oder aber „alle relevante Daten zu veräußern.“

Das Landgericht Düsseldorf hat der GWE - der Betreiberin der Gewerbeauskunft-Zentrale – übrigens untersagt, dieses von ihr verwendetes Vertragsformular für den kostenpflichtigen Eintrag in ihr Internet-Adressregister zu versenden (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2011, - 38 O 148/10). Das Landgericht begründete sein Urteil damit, dass die Adressaten des Eintragungsformulars in mehrfacher Hinsicht in die Irre geführt werden; das Gericht bescheinigte dem Formular "in seinem Gesamtaufbau irreführenden Charakter". Deshalb sei es insgesamt als „unlautere geschäftliche Handlung“ anzusehen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.

Quelle: stadt-willich.de