17.10.11

Kaffeefahrt aufgelöst, Veranstalter wegen Betrug angezeigt

„Sie haben gewonnen! Wir laden Sie herzlich ein...“ - so oder ähnlich wird eine Vielzahl von gutgläubigen Menschen mit Einladungsschreiben zu diversen Verkaufsveranstaltungen gelockt. Im Nachhinein muss man aber sehr häufig feststellen, dass man fast nichts von dem bekommt, was einem versprochen wurde. Für verschiedene Angebote aber viel zu viel Geld bezahlt hat.

Auch viele Bürger aus mehreren Landkreisen im südlichen Oberbayern erhielten zuletzt ein Schreiben, in denen Ihnen ein Bargeldpreis in Höhe von 2.500 Euro als bereits gewonnen versprochen wurde. Obendrein gäbe es sogar noch einen LCD-Flachbildfernseher dazu - und das gratis. Ebenfalls kostenlos wären außerdem noch das Frühstück und das Mittagessen in der Gaststätte, wenngleich für die „Glücklichen“ auch noch nicht ersichtlich war, wohin die Reise eigentlich gehen sollte.

Schließlich wurden die Teilnehmer an verschiedenen Bushaltestellen aufgesammelt und landeten in einer Gaststätte im Landkreis Miesbach. Die Polizeiinspektion Miesbach unterzog diese Veranstaltung gegen deren Ende hin unangemeldet einer genauen Überprüfung - mit dem Ergebnis, dass die Teilnehmer aufgeklärt und die Verkaufsveranstaltung aufgelöst wurde.

Der 43-jährige Veranstalter aus der Gegend um Oldenburg hatte die Teilnehmer nicht nur im Hinblick auf die erwarteten Gewinne ernüchtert. Diese gäbe es nun doch nicht. Dafür bot er hochpreisige Nahrungsergänzungsmittel und Reisen an. Der wortgewandte Moderator, der wegen ähnlicher Veranstaltungen bereits polizeilich in Erscheinung getreten war, legte zwar eine Erlaubnis der zuständigen Gemeinde vor, die aber im Detail noch zu prüfen ist. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Straftaten, wie zum Beispiel Betrug, und Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.

Die vor Ort geschlossenen Verträge über die Lieferung hochgelobter Nahrungsergänzungsmittel im Wert von teils mehreren Tausend Euro wurden im Beisein der Polizei wieder storniert und die betreffenden Kunden erhielten ihre bereits getätigten Anzahlungen vom Veranstalter zurück.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass „Gewinner“ solcher Verkaufsfahrten fast immer nur die Veranstalter sind. Die versprochenen Gewinne bleiben, bis auf mehr oder weniger üppige Mahlzeiten, meist allesamt ein leeres Versprechen. Die angebotenen Reisen oder Waren sind in der Regel maßlos überteuert, entsprechen darüber hinaus häufig nicht annähernd dem angepriesenen Standard oder erfüllen nicht die beworbenen Eigenschaften.

Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich die Teilnehmer solcher Verkaufsveranstaltungen vor den Tricks der Verkäufer schützen:

  • Es spricht grundsätzlich nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.

  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.

  • Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.

  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
  • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.

Quelle: Bayerische Polizei