01.09.10

Verbraucherzentrale warnt vor Kaffeefahrtgaunern

Vor einer "Offiziellen Gewinnbenachrichtigung" einer Agentur Martin Weber aus Cloppenburg warnt die Verbraucherzentrale Thüringen. Angeblich haben die Betroffenen an einem Kreuzworträtsel teilgenommen und das richtige Lösungswort "Bargeld" eingeschickt. "Herzlichen Glückwunsch, Sie haben tatsächlich gewonnen. Die Auszahlung in Höhe von 5.000 Euro erfolgt auf unserer wunderschönen Ausflugsfahrt", heißt es in dem Schreiben, das derzeit massenweise auch in Thüringen verschickt wird. Vorsicht, sagt die Verbraucherzentrale, denn schon auf den zweiten Blick erkennt man die typischen Merkmale einer Einladung zur Kaffeefahrt: Die Rede ist von kostenlosem Frühstück und Mittagessen, einer kostenlosen Hin- und Rückfahrt zur Gewinnübergabe, einem 10 kg schweren Schlemmerkorb mit Lebensmitteln sowie kostenloser Präsentation. Die Verbraucherzentrale Thüringen vermutet, dass zu dem angegebenen Termin nicht in großem Stil Gewinne übergeben werden, sondern den Betroffenen im Rahmen einer Verkaufsveranstaltung vielmehr Geld aus der Tasche gezogen werden soll.
Dass es sich um eine fragwürdige Werbemethode handelt, ist unter anderem daran zu erkennen, dass die Firma lediglich eine Postfachadresse in Cloppenburg auf der Antwortkarte angegeben hat.
Hinsichtlich des angeblichen Gewinns sollte man sich nicht täuschen lassen. Bei der Verbraucherzentrale ist bislang kein Fall bekannt, in dem auf einer solchen Veranstaltung ein Geldgewinn in dieser Höhe tatsächlich ausbezahlt wurde. Im Gegenteil: Die angeblichen Glückspilze werden von rhetorisch geschickten Verkäufern oft so lange unter Druck gesetzt, bis sie die angepriesenen, zum Teil sehr fragwürdigen Produkte kaufen.

Wer bei derartigen Werbeverkaufsveranstaltungen zu einem Kauf gedrängt wurde und diesen hinterher bereut, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen ab Aushändigung der korrekten Widerrufsbelehrung. Besser ist es allerdings, erst gar nichts spontan zu kaufen und die Briefe im Altpapier zu entsorgen. ...

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen