06.09.10

Direct Media Marketing GmbH (DMM) stellt Insolvenzantrag

Der Handel mit Adressen wird einerseits immer dubioser und teilweise sogar mit krimineller Energie betrieben. Da wundert es nicht, dass die Generierung neuer Adressen in dieser Branche immer schwieriger wird. Betroffen sind letzlich alle Adresshändler. Egal ob diese seriös oder dubios agieren. Die Probleme haben nun die Firma Direct Media Marketing GmbH aus Langen in die Insolvenz getrieben. Die DMM ist seit elf Jahren in der Branche tätig. Der Geschäftsführer Holger Weishaupt nannte gegenüber dem Portal onetoone die Gründe, die zu der Insolvenz führten. Nicht zuletzt war die DMM auch als Adressdienstleister für Gewinnspiele positioniert. Auch das mittlerweile verbesserte und verbraucherfreundlichere Datenschutzgesetz spielt eine wesentliche Rolle, denn durch die Double-opt-in-Regelung soll der Rücklauf in etwa halbiert haben.

Der Langener Adressdienstleister Direct Media Marketing (DMM) hat Insolvenz anmelden müssen. Wie es für das Unternehmen und die 17 Mitarbeiter weiter geht, ist unklar. Die Gründe für die Zahlungsunfähigkeit sind offenbar vielfältiger Natur.

Das vorläufige Insolvenzverfahren ist eröffnet. Laut Geschäftsführer Holger Weishaupt verschafft sich der Insolvenzverwalter Dr. Thomas Lanio (Offenbach) derzeit einen Überblick. Ausstehende Rechnungen würden – wie in einem solchen Verfahren üblich – nicht mehr bezahlt. Die August-Gehälter habe man noch auszahlen können. Was im September geschieht, sei offen. Der Geschäftsbetrieb laufe aber weiter, so Weishaupt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: ONEtoONE

Az.: 8 IN 455/10  In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Direct Media Marketing GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 63225 Langen, vertr. d. Holger Weishaupt, Robert-Bosch-Straße 5, 63225 Langen, (Geschäftsführer) ist am 31.08.2010 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin  sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Lanio, (OF - Fach 30), Herrnstraße 53, D 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069 / 45 00 34 - 0, Fax: 069 / 45 00 34 - 333 bestellt worden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 31.08.2010

Quelle: Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen