29.07.10

test warnt vor anmaßenden Drohschreiben der Premium Content GmbH

Es ist schon dreist genug, Internetnutzern Abofallen zu stellen. Ein Beispiel ist da www.my-downloads.de. Viele test-Leser, die hineingetappt sind, aber unseren Rat befolgt und trotz wiederholter Inkassodrohungen nicht gezahlt haben, erhalten nun auch freche Briefe: „Gerichtliches Mahnverfahren“ steht obendrüber. Es folgen vier Seiten mit teils falschen rechtlichen Ausführungen. So taugt das Speichern einer IP-Adresse keineswegs als Beweis für einen Vertragsabschluss.

Wir geben Entwarnung. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Es kann nur über ein Gericht in Gang gesetzt werden. Wer von dort Post bekommt, sollte reagieren. Aber der Abzockerbrief ist pure Anmaßung. Er soll Eindruck schinden, einschüchtern, die Opfer nervös machen, damit sie doch zahlen.

Tipp: Ruhig bleiben, nicht zahlen. Aus Sicht der Verbraucherzentralen hat my-downloads.de keinerlei Zahlungsanspruch, denn es fehlt an einem wirksamen Vertragsabschluss. „Regelmäßig urteilen Gerichte gegen Anbieter von Downloadfallen“, erklärt Jurist Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. ...

Quelle: test.de