19.12.11

Polizei warnt wieder vor Gewinnbenachrichtigungen

Immer wieder warnt die Polizei vor Gewinnbenachrichtigungen, die nur das Ziel haben, die sogenannten Gewinner zu Verkaufsveranstaltungen zu locken.

Aktuell landen Schreiben einer Organisation in den Briefkästen, die angeblich ein Treuhandkonto verwaltet, auf dem verschiedene Gewinne der Angeschriebenen aufgelaufen sind. Da die Gewinne im Wert von rund 1000 Euro – laut Schreiben -bislang nicht abgerufen worden sein sollen und das Konto aus Datenschutzgründen aufgelöst werden müsse, werden die Gewinner nun zu einer Scheckübergabe eingeladen.

Die in dem Schreiben genannten Rahmenbedingungen – Zusatzprämie und kostenloses Essen – sowie der noch unbekannte Ort der Gewinnübergabe deuten nach polizeilicher Erfahrung darauf hin, dass sich die Gewinner in einer Werbeveranstaltung anstatt einer Gewinnübergabe wiederfinden werden.

Welch negative Erfahrungen man bei solchen Veranstaltungen machen kann, zeigt der Fall eines Ehepaares, das jetzt Anzeige beim Polizeirevier Schramberg erstattet hat. Das Paar hatte bereits im Frühjahr an einer Gewinnübergabe eines anderen Anbieters teilgenommen. Zur Übergabe des Gewinns im Wert von 1000 Euro wurde das Paar mit zehn weiteren „Gewinnern“ ins Elsass kutschiert. Dort erhielt man zwar zwei Gewinne, die aber mit Sicherheit keine 1000 Euro wert waren. Dafür sahen sie sich aber einer vierstündigen Verkaufsveranstaltung ausgesetzt, auf der massiv für ein Präparat geworben wurde, das die Blutbahnen reinigen und den Magen-Darm-Trakt unterstützen solle.

Im Anschluss an die Werbeveranstaltung war das Ehepaar dann in einen separaten Raum gebeten und dort praktisch zur Unterschrift eines Kaufvertrags für das Präparat genötigt worden. Damit nicht genug – die Rückfahrt von der Veranstaltung erfolgte nicht mehr mit dem Bus, sondern mit einem Pkw der Veranstalter, die das Ehepaar derart massiv unter Druck setzten, dass diese bei der Ankunft zuhause sofort die Rechnung in Höhe von 2300 Euro beglichen.

Die Polizei ermittelt jetzt gegen die Veranstalter nicht nur wegen Nötigung und Betrugsverdacht, sondern auch wegen des Verdachts der Körperverletzung. Das Präparat verursachte bei der Frau nämlich gesundheitlich Beschwerden, die nach Absetzung sofort wieder verschwanden.

Quelle: Polizeidirektion Rottweil