20.02.13

Strafanzeigen gegen Kaffeefahrt-Veranstalter erstattet

In Brandenburg hat in den letzten Monaten ein Kaffeefahrt-Veranstalter aus Cloppenburg vielen Verbrauchern übel mitgespielt: Statt wie versprochen einen Einkaufs-Gutschein wurde den gutgläubigen Teilnehmern von Kaffeefahrten mehrere Reiseverträge zu "Null" Euro untergeschoben und sofort auch Serviceentgelte in Höhe von mehreren hundert Euro pro Reise und Person abgebucht. Leichtsinnig waren die Teilnehmer der Kaffeefahrt zuvor der Aufforderung des Veranstalters nachgekommen, ihre EC-Karten mit PIN-Nummern zu übergeben, damit ihnen der vermeintliche Gutscheinbetrag überwiesen werden konnte. Die Verbraucherzentrale riet den Betroffenen zur Strafanzeige bei der Polizei, sofortigen Sperrung ihrer Konten und vorsorglich zum nachweislichen Widerruf der untergeschobenen Verträge. Die Strafverfahren wegen Betrugsverdachts sind bei den Staatsanwaltschaften in Frankfurt/Oder (AZ: 930 Js 7194/13) und Potsdam (AZ: 939 Js 7466/13) anhängig.

Unter keinen Umständen sollten Verbraucher die Geheimnummern von EC- und Kreditkarten preisgeben.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg