22.01.11

Gerichtsurteil stoppt Internet-Abzocke

Das Anklicken bestimmter Felder im Internet begründet nicht automatisch einen Vertrag und damit einen Zahlungsanspruch. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil festgestellt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

Das Aktenzeichen lautet AZ 32 C 1742/10-48