28.01.11

Deutsche Zentral Inkasso: Sachstand zum Entzug der Inkassoerlaubnis

Kammergericht: Verfahrensstand zur Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso

Die Vorgänge um die Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso GmbH und um den Widerruf dieser Registrierung haben erhebliches Presseinteresse ausgelöst sowie zahlreiche sonstige Anfragen zum Verfahren veranlasst.

Zum gegenwärtigen Sachstand:

Am 5. Mai 2009 ist die Deutsche Zentral Inkasso GmbH für den Bereich Inkassodienstleistungen im Rechtsdienstleistungsregister registriert worden. Mit Bescheid vom 15. September 2009 wurde die Registrierung gemäß § 14 Nr. 3 RDG widerrufen. Gegen den Widerruf hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 24. September 2009 mit aufschiebender Wirkung Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ist mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 von der Präsidentin des Kammergerichts zurückgewiesen worden. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am 8. Januar 2010 mit aufschiebender Wirkung Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 1 K 5.10) erhoben.

Einen Termin zur mündlichen Verhandlung hat das Verwaltungsgericht noch nicht anberaumt.

Gesch-Nr.: IX – 7525 G 1 KG (26/09)

Quelle: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte